1689/2023
Sachstandsinformation zur Durchführung des hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes nach RPB zum Neubau des Justizzentrums Köln in Köln-Sülz
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Anlage: Information zum geplanten Realisierungswettbewerb nach RPW, Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz
26383 Zeichen
- Information zum geplanten hochbaulich-freiraumplanerischen
Realisierungswettbewerb nach RPW -
Neubau
JUSTIZZENTRUM KÖLN
Die Oberbürgermeisterin
Auslober:
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Niederlassung Köln
Domstraße 55-73
50668 Köln
in Kooperation mit:
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Dezernat VI – Planen und Bauen
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2 (Stadthaus West)
50679 Köln
und in Abstimmung mit:
Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln
Dezernat fü r Liegenschaften und Finanzen
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Betreuung + Koordination:
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH
Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf
E-Mail: office@fsw-info.de
Internet: www.fsw-info.de
T.: +49(0)211.83.68.980
F.: +49(0)211.83.68.981
Redaktion:
BLB NRW, NL Köln
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Dezernat VI – Planen und Bauen, Stadtplanungsamt
Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen,
Dezernat fü r Liegenschaften und Finanzen, Köln
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH
Stand: 16.05.2023
2
IMPRESSUM
Anlass 4
(Auszug aus der Auslobung)
Zum Verfahrensteil - später Teil A der Auslobung 6
(als Summary)
Zum inhaltlichen Teil - später Teil B der Auslobung
(als Summary) 8
3
INHALT
Die Gewaltenteilung gehört in der
Bundesrepublik Deutschland zu
den Grundprinzipien der Demokra-
tie und ist im Grundgesetz veran-
kert. Die staatliche Gewalt ist in
drei verschiedene Bereiche aufge-
teilt: Die legislative (gesetzgeben-
de), die exekutive (vollziehende)
und die judikative (Recht sprechen-
de) Gewalt. Sie sollen sich gegen-
seitig kontrollieren und staatliche
Macht begrenzen. Die judikative
Gewalt wird durch die Gerichte
ausgeübt. Die deutsche Gerichts-
barkeit ist auf fünf verschiedene
und voneinander unabhängige Ge-
biete verteilt, die ordentliche Ge-
richtsbarkeit, die Arbeitsgerichts-
barkeit, die Sozialgerichtsbarkeit,
die Finanzgerichtsbarkeit und die
Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die
ordentliche Gerichtsbarkeit ist
wiederum vierstufig aufgebaut und
besteht aus dem Bundesgerichts-
hof, den Oberlandesgerichten, den
Landgerichten und den Amtsge-
richten. Zentrale Aufgabe der Ge-
richte ist die Rechtsprechung.
Auch über die Rechtsprechung hi-
naus erfüllt die Justiz vielfältige
Aufgaben. Dazu gehört im Rahmen
der ordentlichen Gerichtsbarkeit
insbesondere die Tätigkeit der
Amtsgerichte als Betreuungs-,
Nachlass- und Registergericht so-
wie als Grundbuchamt. Dadurch
kommt nahezu jeder Mensch im
Laufe seines Lebens in Kontakt mit
den Justizbehörden, sei es im Zu-
sammenhang mit der Gründung
eines Unternehmens, der Veräuße-
rung oder des Erwerbs einer Im-
mobilie oder der Klärung einer
Erbangelegenheit.
Die Staatsanwaltschaften sind
selbstständige Behörden, die we-
der zur rechtsprechenden Gewalt
im Sinne des Grundgesetzes noch
zu den klassischen Verwaltungs-
behörden gehören, sondern als
Justizbehörden anzusehen sind.
Sie sind einerseits ein selbststän-
diges Organ der Strafverfolgung,
andererseits der Aufsicht und Wei-
sung des Justizministeriums un-
terstellt (sog. externes Weisungs-
recht). Die wichtigste Aufgabe der
Staatsanwaltschaften ist die Ver-
folgung von Straftaten.
Das Justizzentrum Köln ist mit
rund 1.800 Bediensteten das größ-
te Gerichtszentrum Nordrhein-
Westfalens. Dort sind neben dem
Landgericht Köln große Teile des
Amtsgerichts Köln sowie der
Staatsanwaltschaft Köln unterge-
bracht. Die bauliche Substanz der
bestehenden Justizgebäude an der
Luxemburger Straße 101 in Köln
weist einen erheblichen Sanie-
rungs- und Modernisierungsbedarf
auf. Eine umfassende Sanierung
für die Zwecke der Justiz ist im
laufenden Geschäfts- und Sit-
zungsbetrieb nicht realisierbar.
Weiterer Auslöser der Planung ist
der Bedarf an einer deutlichen Er-
weiterung der Saalkapazitäten.
Auch die technische Ausstattung
ist mittlerweile veraltet und ent-
spricht nicht mehr den aktuellen
Anforderungen an ein Justizgebäu-
de und an den Klimaschutz. Neben
diesen Gründen erfordern auch die
unbefriedigende städtebauliche Si-
tuation und die Planung zur Erwei-
terung des Inneren Grüngürtels
Köln eine Neuordnung des Areals
und einen Neubau des Gebäude-
komplexes für das Landgericht
Köln, das Amtsgericht Köln und
die Staatsanwaltschaft Köln.
Über den städtebaulichen Wettbe-
werb „Neubau Justizzentrum
Köln“, der im Oktober 2022 ent-
schieden wurde, wurde bereits die
städtebauliche Grund-Figuration
geklärt. Die Prämierung des Kon-
zeptes von HPP Architekten, Düs-
seldorf mit Vössing Ingenieurge-
sellschaft, Düsseldorf war die be-
wusste Entscheidung gegen einen
neuen Hochpunkt und für eine
maßstäblichere Bebauungsstruk-
tur. In dieser wird die Chance ge-
sehen, ein Justizzentrum zu schaf-
fen, das sich im Stadtgrundriss
und täglichen Stadtleben fest ver-
ankert und sich über seine Haltung
zur Luxemburger Straße und zum
Inneren Grüngürtel bürgerinnen-
und bürgerfreundlich, nahbar und
„auf Augenhöhe“ zeigt.
In dem nun ausgelobten Realisie-
rungswettbewerb gemäẞ RPW
2013 geht es um die konkrete ar-
chitektonische und freiraumplane-
rische Ausgestaltung und die
Überführung der Ideen in konkrete
Architekturen. Über den Wettbe-
werb sollen Planungspartnerinnen
und Planungspartner für die Reali-
sierung des identitätsstiftenden
Stadtbausteins mit insgesamt ca.
150.000 qm BGF (bzw. 42.000 qm
Nutzfläche ohne Stellplatz-, Tech-
nik- und Verkehrsflächen) gefun-
den werden.
Das große Bauvolumen muss in
Bauabschnitten sukzessive entwi-
ckelt werden, um den laufenden
Betrieb zu gewährleisten. Die lan-
ge Bauzeit bedingt hier eine be-
sondere Robustheit und Flexibili-
tät. Architektonisch gilt es, einen
Gebäudekomplex zu entwerfen,
der den funktional sehr hohen An-
forderungen u.a. im Hinblick auf
die Sicherheit und die Nutzungszo-
nierung entspricht und eine adä-
quate Antwort auf die Frage bietet,
wie ein Justizzentrum der Zukunft
aussieht. Der besondere Ort am
Inneren Grüngürtel der Stadt Köln
und an einer der wichtigsten Ma-
gistralen der Luxemburger Straße,
macht zudem eine besondere Aus-
einandersetzung mit dem entste-
henden Freiraum und den Über-
gängen zwischen dem Justizzen-
trum und dem öffentlichen Stadt-
raum notwendig.
4
ANLASS
Für die Baumaßnahme ist nach
dem „Bewertungssystem Nachhal-
tiges Bauen“ (BNB) ein Gesamter-
füllungsgrad größer 65% vorgege-
ben. Demnach erwartet die Auslo-
berin städtebaulich und gestalte-
risch anspruchsvolle Entwürfe, die
auf den Prinzipien des energieopti-
mierten und nachhaltigen Bauens
basieren und nachfolgend eine
Realisierung im BNB Silber-Stan-
dard gewährleisten.
Die Justizverwaltung des Landes
NRW hat sich dazu verpflichtet,
ihre baulichen Einrichtungen bei
Neu- und Umbauten barrierefrei
zu gestalten. Barrierefreiheit wird
definiert als Auffindbarkeit, Zu-
gänglichkeit und Nutzbarkeit der
gestalteten Lebensbereiche (z.B.
bauliche und sonstige Anlagen,
akustische und visuelle Informati-
onsquellen sowie Kommunikati-
onseinrichtungen) für alle Men-
schen, und zwar in der allgemein
üblichen Weise, grundsätzlich
ohne fremde Hilfe. Das Justizzen-
trum ist dementsprechend so zu
planen, dass das Gebäude den vor-
stehend aufgeführten Anforderun-
gen bestmöglich gerecht wird.
5
>> Schrägluftbild des Justizzentrums Köln (Blick von Nord-Osten)
Auslober
Bau- und Liegenschaftsbetrieb
NRW
Niederlassung Köln
Domstraße 55-73
50668 Köln
in Kooperation mit:
Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat VI – Planen und Bauen
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
und in Abstimmung mit:
Justiz des Landes Nordrhein-
Westfalen
Der Präsident des Oberlandesge-
richts Köln
Dezernat fü r Liegenschaften und
Finanzen
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb für Architektinnen
und Architekten als Generalplaner
mit Landschaftsarchitektinnen und
Landschaftsarchitekten ist als
nicht offener Wettbewerb nach
RPW 2013 mit max. 15 Teilneh-
menden mit vorgeschaltetem, offe-
nem Teilnahmewettbewerb und
anschließendem Verhandlungsfah-
ren nach VgV ausgelobt.
Die Wettbewerbsarbeiten werden
grundsätzlich anonym eingereicht.
Dem Verfahren liegt die Richtlinie
für Planungswettbewerbe (RPW
2013) in der Fassung vom 31. Ja-
nuar 2013 zugrunde, soweit in ein-
zelnen Punkten dieser Auslobung
nicht ausdrücklich anderes be-
stimmt ist (§ 2 Abs. 4 RPW).
Eine Abstimmung mit der Archi-
tektenkammer Nordrhein-Westfa-
len (AKNW) (§ 2 Abs. 4 RPW) und
Registrierung des Wettbewerbs
wird initiert.
Wettbewerbssumme
Die Wettbewerbssumme und die
Verteilung wird gem. RPW ermit-
telt und mit der Architektenkam-
mer Nordrhein-Westfalen (AKNW)
abgestimmt. Es ist geplant die
Wettbewerbssumme in Teilen als
Aufwandsentschädigungen auf die
Anzahl der tatsächlichen Teilneh-
menden auszuzahlen und das ver-
bleibende Preisgeld auf vier Preise
und vier Anerkennungen aufzutei-
len.
Das Preisgericht behält sich vor,
durch einstimmigen Beschluss
eine Veränderung der vorgesehe-
nen Verteilung vorzunehmen. Die
Wettbewerbssumme kommt dabei
immer zur Ausschüttung.
Beurteilungskriterien
Die eingehenden Arbeiten werden
u.a. nach den folgenden Kriterien
bewertet:
— Städtebauliche Qualität
— Freiraumplanerische Qualität
— Architektonische Qualität
— Nutzungs- und Aufenthalts-
qualität
— Funktionalität
— Nutzerkomfort
— Wirtschaftlichkeit
— Ressourcen und Energie
— Erfüllung des Raum- und
Funktionsprogramms sowie
Realisierungsfähigkeit
Das Preisgericht behält sich für die
Bewertung der eingereichten Ar-
beiten vor, die angegebenen Krite-
rien zu differenzieren und eine Ge-
wichtung vorzunehmen.
Teilnehmende
Der Wettbewerb wird mit max. 15
Teilnehmenden durchgeführt. 3
Teilnehmende (die Preisträgerin-
nen und Preisträger aus dem
städtebaulichen Wettbewerb) wer-
den durch den Auslober gesetzt.
Die anderen max. 12 Teilnehmen-
den werden über einen Teilnahme-
wettbewerb ermittelt.
Preisgericht
Die Entscheidungen des Preisge-
richtes werden mehrheitlich ge-
fasst.
Das Preisgericht wird gem. RPW
besetzt.
Fachpreisgericht
Neben dem Beigeordneten Herrn
Markus Greitemann (Dezernat VI -
Planen und Bauen) bzw. Frau Eva
Herr (Leitung Stadtplanungsamt)
wird das Fachpreisgericht durch
Architektinnen und Architekten,
Landschaftsarchitektinnen und
Landschaftarchitekten und Exper-
tinnen und Experten für Energie
und Nachhaltigkeit besetzt. Die
Anzahl der Fachpreisrichterinnen
und Fachpreisrichter entspricht
der Anzahl Sachpreisgericht +1.
Der Auslober bemüht sich um eine
gleichmäßige Besetzung von Frau-
en und Männern.
Sachpreisgericht
Die Politik wirkt über Vertreterin-
nen und Vertreter der Fraktionen
des Stadtentwicklungsausschus-
ses im Sachpreisgericht mit. Zu-
dem sind die Bezirksbürgermeis-
terin des Stadtteil Köln-Lindenthal
Cornelia Weitekamp bzw. die 1.
stellvertretende Bezirksbürger-
meisterin Frau Blömer-Frerker im
Sachpreisgericht vertreten. Darü-
ber hinaus sind Vertreterinnen und
Vertreter der Nutzer und des BLB
im Sachpreisgericht benannt.
6
VERFAHREN
(als Summary; später Teil A der Auslobung)
Beratung
In der Beratung sind erforderliche
Fachberatungen z.B. für den
Brandschutz, für das Thema Ener-
gie und Nachhaltigkeit, etc. tätig.
Dem Wunsch nach Mitwirkung der
Vertreterinnen und Vertreter der
Bezirksvertretung wird insofern
Rechnung getragen, indem die
Mitglieder der Bezirksvertretung
Lindenthal, die im Preisgericht
nicht stimmberechtigt sind, als be-
ratende Gäste des Preisgerichts
eingeladen werden und ein Rede-/
Mitwirkungsrecht zugebilligt be-
kommen.
Vorprüfung
In der Vorprüfung werden Vertrete-
rinnen und Vertreter der Nutzer,
der Fachämter der Stadt Köln, des
BLB und des Betreuungsbüros be-
nannt.
Leistungen
Die Leistungen entsprechen den
erforderlichen Leistungen eines
Realisierungswettbewerbs für
Hochbau und Freianlagen in den
Maßstäben 1:500, 1:200 bis Details
in 1:50. Sie werden gem. RPW mit
der Architektenkammer Nord-
rhein-Westfalen im Detail abge-
stimmt. Es wird ein Modell in 1:500
geben.
Termine
Der Teilnahmewettbewerb (das
Bewerbungsverfahren) sollen vor
den Sommerferien gestartet wer-
den. Der Wettbewerb ist dann im
Anschluss geplant.
7
Die Wettbewerbsaufgabe wird im
sogenannten Teil B der Auslobung
umfassend beschrieben. Die de-
taillierte Gliederung (Stand
08.05.2023) ist nebenstehend ab-
gedruckt.
(Hinweis: Änderungen und Anpas-
sungen sind in der weitere Bear-
beitung und Abstimmung möglich).
Ab Seite 10 sind Auszüge aus der
Auslobung entnommen. Die weite-
ren Kapitel werden aus vergabe-
rechlichen Gründen hier nicht ab-
gedruckt, sondern erst mit Start
des Wettbewerbs an die teilneh-
menden Akteure verteilt.
8
INHALTLICHER TEIL
(in Auszügen; später Teil B der Auslobung)
TEIL B: INHALTLICHER TEIL
B.1 ANLASS
B.2 AUSGANGSSITUATION
B.2.1 Das Justizzentrum Köln am Standort Luxemburger Straße
B.2.1.1 Status Quo
B.2.1.2 Sanierungsbedarf und Entscheidung für einen Neubau
B.2.1.3 Städtebaulicher Wettbewerb 2022
B.2.2 Nutzende am Standort Justizzentrum Köln
B.2.2.1 Land- und Amtsgericht Köln
B.2.2.2 Staatsanwaltschaft
B.3 WETTBWERBSGEBIET
B.4 AUFGABE
B.4.1 Wie sieht ein Justizzentrum der Zukunft aus?
B.4.2 Wie kann hohe architektonische und freiraumplanerische Qualität
generiert werden und ein attraktiver Stadtbaustein entstehen?
B.4.3 Wie können die hohen funktionalen Anforderungen umgesetzt
und beste Arbeitsbedingungen geschaffen werden?
B.4.4 Wie kann das komplexe Sicherheitskonzept funktional umgesetzt
werden und die Bedürfnisse zwischen Sicherheit und Schutz und
Öffentlichkeit und Transparenz abgebildet werden?
B.4.5 Wie können die Bauabschnitte vorgedacht und gleichzeitig eine
Flexibilität ermöglicht werden?
B.4.6 Welchen Beitrag kann der Neubau in Hinblick auf
Klimaanpassung und Klimaschutz leisten?
B.4.7 Wie kann die Haustechnik intelligent einbezogen und zum
integralen Bestandteil der Architektur werden?
B.4.8 Wie kann die Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sichergestellt
werden?
B.5 FUNKTIONEN UND PROGRAMM
B.5.1 Funktionsbereiche im Justizzentrum
B.5.2 Funktionale Anforderungen des Justizzentrums
B.5.2.1 Äußeres Erschließungskonzept / Gebäudezugänge
B.5.2.2 Zentrale Sicherheitsbereiche
B.5.2.3 Zugangskontrollen und Schleusen (Amtsgericht, Landgericht,
Staatsanwaltschaft)
B.5.2.4 Zugang zum Funktionsbereich Kantine
B.5.2.5 Innere Gebäudeerschließung: Sicherheitsbereiche Amts- und
Landgericht
B.5.2.6 Wachtmeisterei
B.5.2.7 Innere Erschließung: Sicherheitsbereiche Staatsanwaltschaft
B.5.2.8 Barrierefreiheit
B.5.2.9 Kommunikationszonen
B.5.2.10Anlieferung, Entsorgung / Wirtschaftshof
B.5.2.11Hubschrauberlandemöglichkeit
B.5.2.12Rad- und Kfz-Stellplätze
B.5.2.13Krisenmanagement
B.5.2.14Brandschutz
B.5.3 Funktionale Anforderungen an einzelne Räume
B.5.3.1 Anwaltsräume
9
B.5.3.2 Lehrkanzlei / Phonotypieraum
B.5.3.3 Prüfungsraum
B.5.3.4 Anwaltspostfächer
B.5.3.5 Umkleidebereiche
B.5.4 Raumgeometrien / Möblierbarkeit
B.5.4.1 Verhandlungssäle - Sitzordnung und Zuschnitte
B.5.4.2 Büronutzung Möblierung und Zuschnitte
B.5.4.3 Schulungs-, Besprechungs- und Konferenzräume
B.5.5 Stockwerksbezogene Sonderflächen / nicht über das
Raumprogramm definierte Räume
B.5.5.1 Teeküchen, Drucker- und Kopierräume
B.5.5.2 Flächen für Müll-, Papier- und Abfallentsorgung
B.5.5.3 Sanitärräume
B.6 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
B.6.1 Nutzerkomfort
B.6.1.1 Schallschutz und Akustik
B.6.1.2 Tageslicht
B.6.1.3 Raumklima
B.6.2 Wirtschaftlichkeit
B.6.2.1 Flächeneffizienz
B.6.2.2 Umnutzungsfähigkeit
B.6.2.3 Lebenszykluskosten
B.6.2.4 Kostenobergrenze
B.6.3 Ressourcen und Energie
B.6.3.1 Flächenversiegelung und Mikroklima
B.6.3.2 Baustoffe
B.6.3.3 Energiebedarf
B.6.3.4 Energiebedarfsdeckung
B.6.3.5 Technikflächen
B.7 RAHMENBEDINGUNGEN UND HINWEISE
B.7.1 Städtebau und Freiraum
B.7.1.1 Planungsrecht
B.7.1.2 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt – Interventionsraum
„Innerer Grüngürtel“
B.7.1.3 Park am Eifelwall
B.7.1.4 Städtebauliche Rahmenbedingungen aus dem Masterplan
„Neubau Justizzentrum Köln“
B.7.1.5 Freiraumplanerische Rahmenbedingungen und Anforderungen
B.7.2 Verkehr
B.7.2.1 ÖPNV
B.7.2.2 Fuß- und Radverkehr
B.7.2.3 Motorisierter Individualverkehr
B.7.2.4 Erschließungskonzept aus dem Masterplan
B.7.3 Klima, Umwelt und Artenschutz
B.7.3.1 Klimatische Situation
B.7.3.2 Klimaleitlinien der Stadt Köln
B.7.3.3 Artenschutz
B.7.4 Niederschlagswasser und Starkregenereignisse
B.7.5 Boden
B.7.6 Bauabschnitte und Erweiterungsflächen
B.7.6.1 Bauabschnitte
B.7.6.2 Erweiterungsflächen
B.7.7 Vorschriften und Normen
>> Inhaltsverzeichnis Teil B der Auslobung zum Wettbewerb (Stand 08.05.2023)
10
B.2.1 Das Justizzentrum Köln
am Standort Luxemburger Straße
B.2.1.1 Status Quo
Das heutige Gebäude des Amts-
und Landgerichts Köln an der Lu-
xemburger Straße wurde 1981 der
Justiz zur Nutzung übergeben. Die
offiziellen Planungen hatten be-
reits im August 1973 begonnen.
Aufgrund eines zunehmend höhe-
ren Flächenbedarfes, der auch
über Anmietungen nicht gedeckt
werden konnte, wurde der damali-
ge Neubau erforderlich.
Für die bis dahin über mehrere Ge-
bäude im Bereich der Innenstadt
von Köln verteilte Staatsanwalt-
schaft, wurde neben dem Hoch-
haus ein eigenes Gebäude errich-
tet
Das Amtsgericht Köln und das
Landgericht Köln befinden sich in
dem Hochhausgebäude Luxem-
burger Straße 101 und die Staats-
anwaltschaft Am Justizzentrum 13.
Beide Gebäude sind durch einen
Übergang miteinander verbunden.
Das Gerichtsgebäude Luxembur-
ger Straße 101 besteht aus einem
Hochhaus und dem flacheren
Saaltrakt. Das Hochhaus mit sei-
nen drei sternförmig angeordneten
Gebäudeteilen umfasst am höchs-
ten Punkt 25 Geschosse und ist
knapp 105 m hoch.
B.2.1.2 Sanierungsbedarf und
Entscheidung für einen Neubau
Die bauliche Substanz des Justiz-
zentrums weist umfassende Män-
gel auf (z.B. abgängige Betonele-
mente an der Fassade, Brand-
schutzmängel). Neben den bauli-
chen Mängeln, die einen Betrieb in
absehbarer Zeit nicht mehr mög-
lich machen, ist die technische
Ausstattung veraltet. Hinzu kom-
men Flächendefizite, die sich vor
allem aus der Erhöhung der An-
zahl der Gerichtsverfahren und
veränderten Betriebs- / Geschäfts-
abläufen ergeben. Eine Kernsanie-
rung des Justizzentrums Köln bei
laufendem Gerichtsbetrieb ist aus
Sicherheitsgründen und um Beein-
trächtigungen des Gerichtsbe-
triebs zu vermeiden ausgeschlos-
sen.
Der BLB hat verschiedene Varian-
ten zum Umgang mit dieser Aus-
gangslage entwickelt, darunter
auch Varianten, die den teilweisen
Erhalt der heutigen Bausubstanz
vorsehen. Die drei aussichts-
reichsten Varianten (Neubau östli-
ches Baufeld mit Parkhausgrund-
stück, Kernsanierung Hochhaus
plus Neubauten, Neubau südlich
des Inneren Grüngürtels) wurden
in einem ausführlichen Varianten-
vergleich gegenübergestellt. Der
Variantenvergleich erfolgte auf
Grundlage der Vorgaben des Lan-
des unter Beachtung von Wirt-
schaftlichkeit, Risiken, Termin-
schiene, Nachhaltigkeit, Funktio-
nalität, Nutzerfreundlichkeit und
weiterer Kriterien. Im Ergebnis des
Variantenvergleichs hat sich die
Neubauvariante, auch unter Be-
rücksichtigung der Nachhaltig-
keitsaspekte, als insgesamt am
vorteilhaftesten herausgestellt.
B.2.1.3 Städtebaulicher Wettbe-
werb 2022
Aufbauend auf dem Variantenver-
gleich und um das Areal sinnvoll
neu zu ordnen, wurde im Jahr 2022
durch den BLB NRW, Niederlas-
sung Köln, der städtebauliche
Wettbewerb „Neubau Justizzen-
trum Köln“ mit 11 teilnehmenden
Planungsteams durchgeführt. 10
Entwürfe sahen einen kompletten
Neubau vor, ein Entwurf beschäf-
tigte sich u.a. mit dem Erhalt des
Hochhauses.
Als Ergebnis wurde im Oktober
2022 das Konzept des Büros HPP
Architekten aus Düsseldorf (Stadt-
planung) und der Vössing Inge-
nieurgesellschaft, Düsseldorf,
(Verkehrsplanung) mit dem ersten
Preis prämiert.
Das Konzept sieht eine Bebauung
von fünf ineinander greifende Ge-
bäudekuben mit Innenhöfen vor.
Der Ansatz der Arbeit, auf das he-
terogene Umfeld des Standorts mit
einer quartiersgerechten Maßstäb-
lichkeit und Körnung zu reagieren
und auf ein Hochhaus zu verzich-
ten, wurde vom Preisgericht ge-
würdigt. Zum Grüngürtel öffnet
sich das Gebäudeensemble mit öf-
fentlichen Räumen, von denen
auch die Eingänge und Schleusen
erschlossen sind.
Das Preisgericht sah in dem Bei-
trag das große Potential eines
neuen bürgernahen Justizzen-
trums, „bei dem sich die Justiz
über die städtebauliche Anordnung
und die architektonische und frei-
raumplanerische Gestaltung als
Teil der Stadtgesellschaft offen
präsentiert.“ (Auszug Preisge-
richtsprotokoll). Im Anschluss an
das Wettbewerbsverfahren wurde
das Konzept intensiv überprüft.
Hier war insbesondere die Unter-
bringung der notwendigen Flächen
in den vorgeschlagenen Gebäude-
kubaturen ein Thema. Zudem wur-
den auf Basis des Entwurfs Gut-
achten aktualisiert und Erkennt-
nisse aus der Fachämterabstim-
mung überprüft. Das Ergebnis des
Wettbewerbs inkl. der Überarbei-
tung definiert nun die städtebauli-
chen Rahmenbedingungen als
Grundlage des vorliegenden Wett-
bewerbs zur Qualifizierung der Ar-
chitektur und der Freiraumgestal-
tung.
B.2 AUSGANGSSITUATION
11
>> oben: Vogelperspektive aus dem Wettbewerbsbeitrag 2022 (Quelle: HPP Architek-
ten, Düsseldorf mit Vössing Ingenieurgesellschaft, Düsseldorf)
>> unten: Masterplan „Neubau Justizzentrum Köln“ (Stand: April 2023) (Quelle: HPP
Architekten, Düsseldorf mit Vössing Ingenieurgesellschaft, Düsseldorf)
12
B.3 WETTBWERBSGEBIET
B.4 AUFGABE
(zusammenfassende Hinweise
zum Inhalt)
Die Aufgabe wird anhand von acht
Leitthemen / Leitfragen formuliert,
die in der Auslobung näher erläu-
tert und differenziert werden:
- Wie sieht ein Justizzentrum
der Zukunft aus?
- Wie kann hohe architektoni-
sche und freiraumplanerische
Qualität generiert werden und
ein attraktiver Stadtbaustein
entstehen?
- Wie können die hohen funk-
tionalen Anforderungen um-
gesetzt und beste Arbeitsbe-
dingungen geschaffen wer-
den?
- Wie kann das komplexe Si-
cherheitskonzept funktional
umgesetzt werden und die
Bedürfnisse zwischen Sicher-
heit und Schutz und Öffent-
lichkeit und Transparenz ab-
gebildet werden?
- Wie können die Bauabschnitte
vorgedacht und gleichzeitig
eine Flexibilität ermöglicht
werden?
- Welchen Beitrag kann der
Neubau in Hinblick auf Kli-
maanpassung und Klima-
schutz leisten?
- Wie kann die Haustechnik in-
telligent einbezogen und zum
integralen Bestandteil der Ar-
chitektur werden?
- Wie kann die Nachhaltigkeit
und Energieeffizienz sicher-
gestellt werden?
B.5 FUNKTIONEN UND
PROGRAMM
(zusammenfassende Hinweise
zum Inhalt)
Dem Wettbewerb liegen umfang-
reiche funktionale Anforderungen
zu Grunde. Diese sind detailliert
mit den Nutzenden abgestimmt
und werden in der Auslobung ne-
ben dem Raumprogramm ausführ-
lich erläuert und über Anlagen de-
tailliert.
Themen sind u.a.
- Funktionsbereiche im Justiz-
zentrum
- Funktionale Anforderungen
des Justizzentrums
- Funktionale Anforderungen
an einzelne Räume
- Raumgeometrien / Möblier-
barkeit
B.6 ALLGEMEINE
ANFORDERUNGEN
(zusammenfassende Hinweise
zum Inhalt)
Bei den allgemeinen Funktionen
handelt es sich um Themen, wie
- Nutzerkomfort
- Wirtschaftlichkeit
- Ressourcen und Energie
Das Themenfeld Ressourcen und
Energie wird durch das Büro ee-
concept fachlich begleitet und un-
terstützt.
Hier werden auch Themen aufge-
führt, wie z.B.:
- Flächenversiegelung und Mi-
kroklima, u.a. mit Anforderun-
gen nach Klimaanpassung
(hitzeangepasste bzw. wasser-
sensible Stadt), einem sinnvol-
len Umgang mit der knappen
Ressource Boden, der positi-
ven Beeinflussung von Mikro-
klima durch landschaftsge-
staltende bzw. bauliche Maß-
nahmen, etwa durch die Be-
rücksichtigung von Dach- und
Fassadenbegrünung.
- Wassersensible Stadt- und
Freiraumgestaltung, „Stadt-
blau“, und der Umgang mit
Niederschlagswasser.
- Die Auswahl von Baustoffen
und Konstruktionen mit mög-
lichst geringen Umweltwirkun-
gen.
- Die Verwendung von nach-
wachsenden Rohstoffen (z.B.
Holz, unter Berücksichtigung
der Brandschutz- und Sicher-
heitsanforderungen) sowie die
Auswahl von Baustoffen mit
geringem Primärenergieinhalt
(bzw. „Graue Energie”), bei ge-
eigneten Bauteilen und Kon-
struktionen.
- Weitere Themen der Ressour-
censchonung, z.B. Zirkularität,
energieoptimierte Bauweise,
Reduktion des Energiebedar-
fes und der Emissionen im Be-
trieb, etc.
Zudem wird derzeit ein Vorhaben-
energiekonzept erstellt. Die Er-
kenntnisse fließen in die Auslo-
bung ein und werden den Teilneh-
menden zur Verfügung gestellt.
ZUSAMMENFASSENDE HINWEISE
KAP. B.3 - B.7
13
B.7 RAHMENBEDINGUNGEN
UND HINWEISE
(zusammenfassende Hinweise
zum Inhalt)
Hierbei handelt es sich im Wesent-
lichen um übergeordnete Planun-
gen, Anforderungen und Hinweise.
Diese ergeben sich aus vorliegen-
den Planungen, etwa dem Städte-
baulichen Masterplan Innenstadt –
Interventionsraum „Innerer Grün-
gürtel“, der Parkplanung zum Park
am Eifelwall und dem Masterplan
„Neubau Justizzentrum Köln“
(weiterentwickelt aus dem prä-
mierten Entwurf des städtebauli-
chen Wettbewerbs).
Zudem sind die Belange der Fach-
ämter der Stadt Köln und aus dem
Vorgabenbeschluss, sowie Ergeb-
nisse aus Gutachten und Untersu-
chungen, etwa zum Nieder-
schlagswasser eingearbeitet.
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Mitteilung Ausschuss
2097 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1689/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.06.2023 Sachstandsinformation zur Durchführung des hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes nach RPB zum Neubau des Justizzentrums Köln in Köln- Sülz Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Bau- und Liegenschaftsbe- trieb des Landes Nordrhein-Westfalen planen den Abriss und den Neubau des Justizzentrum Köln in Köln-Sülz an der Luxemburger Straße. Hierzu ist unter anderem gemeinsam mit der Stadt Köln ein städtebaulicher Wettbewerb „Neubau Justizzentrum Köln“ durchgeführt worden und im Oktober 2022 ein erster Preis mit Jury-Beteiligung der Vertreter*innen des Stadtent- wicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Lindenthal prämiert worden. Zur Konkreti- sierung dieser städtebaulichen Konfiguration des ersten Preises dieses städtebaulichen Wett- bewerbes soll nunmehr ein hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt werden. Da die entsprechende Auslobung des hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswett- bewerbes den teilnehmenden Büros aus zeitlichen Gründen noch nicht zugesendet werden konnte, kann aus Gründen der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen diese Auslobung den politischen Gremien in dieser Mitteilung nicht vorgelegt werden. Aus diesem Grund erfolgt in der Anlage ausschließlich eine zusammenfassende Information zum geplanten hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb „Neubau Justiz- zentrum Köln“. Es ist beabsichtigt, zeitnah nach Befassung dieser Mitteilung von Stadtentwicklungsaus- schuss und Bezirksvertretung die Auslobung an die teilnehmenden Büros zu versenden. Eine Einladung mit der Bitte um Teilnahme an der Jurysitzung dieses Wettbewerbes erfolgt an die Vertreter*innen von Stadtentwicklungsausschuss und Bezirksvertretung Köln-Lindenthal um- gehend. Anlage: Information zum geplanten Realisierungswettbewerb nach RPW: Neubau Jus- tizzentrum Köln in Köln-Sülz
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Luxemburger Straße 101
- Domstraße 55
- Willy-Brandt-Platz 2
- Reichenspergerplatz 1
- Am Justizzentrum 13
- Straße 10
- Eifelwall
- Straße B
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Details
- Aktenzeichen
- 1689/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.05.2023
- Erstellt
- 17.05.2023 15:20