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Sachstandsinformation zur Durchführung des hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes nach RPB zum Neubau des Justizzentrums Köln in Köln-Sülz

Mitteilung Ausschuss 1689/2023 vom 24.05.2023

Stand: Am 05.06.2023 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anlage: Information zum geplanten Realisierungswettbewerb nach RPW, Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz

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    - Information zum geplanten hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb nach RPW - Neubau JUSTIZZENTRUM KÖLN Die Oberbürgermeisterin Auslober: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Köln Domstraße 55-73 50668 Köln in Kooperation mit: Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Dezernat VI – Planen und Bauen Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2 (Stadthaus West) 50679 Köln und in Abstimmung mit: Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln Dezernat fü r Liegenschaften und Finanzen Reichenspergerplatz 1 50670 Köln Betreuung + Koordination: FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf E-Mail: office@fsw-info.de Internet: www.fsw-info.de T.: +49(0)211.83.68.980 F.: +49(0)211.83.68.981 Redaktion: BLB NRW, NL Köln Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Dezernat VI – Planen und Bauen, Stadtplanungsamt Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Dezernat fü r Liegenschaften und Finanzen, Köln FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH Stand: 16.05.2023 2 IMPRESSUM Anlass 4 (Auszug aus der Auslobung) Zum Verfahrensteil - später Teil A der Auslobung 6 (als Summary) Zum inhaltlichen Teil - später Teil B der Auslobung (als Summary) 8 3 INHALT Die Gewaltenteilung gehört in der Bundesrepublik Deutschland zu den Grundprinzipien der Demokra- tie und ist im Grundgesetz veran- kert. Die staatliche Gewalt ist in drei verschiedene Bereiche aufge- teilt: Die legislative (gesetzgeben- de), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechen- de) Gewalt. Sie sollen sich gegen- seitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen. Die judikative Gewalt wird durch die Gerichte ausgeübt. Die deutsche Gerichts- barkeit ist auf fünf verschiedene und voneinander unabhängige Ge- biete verteilt, die ordentliche Ge- richtsbarkeit, die Arbeitsgerichts- barkeit, die Sozialgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist wiederum vierstufig aufgebaut und besteht aus dem Bundesgerichts- hof, den Oberlandesgerichten, den Landgerichten und den Amtsge- richten. Zentrale Aufgabe der Ge- richte ist die Rechtsprechung. Auch über die Rechtsprechung hi- naus erfüllt die Justiz vielfältige Aufgaben. Dazu gehört im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit insbesondere die Tätigkeit der Amtsgerichte als Betreuungs-, Nachlass- und Registergericht so- wie als Grundbuchamt. Dadurch kommt nahezu jeder Mensch im Laufe seines Lebens in Kontakt mit den Justizbehörden, sei es im Zu- sammenhang mit der Gründung eines Unternehmens, der Veräuße- rung oder des Erwerbs einer Im- mobilie oder der Klärung einer Erbangelegenheit. Die Staatsanwaltschaften sind selbstständige Behörden, die we- der zur rechtsprechenden Gewalt im Sinne des Grundgesetzes noch zu den klassischen Verwaltungs- behörden gehören, sondern als Justizbehörden anzusehen sind. Sie sind einerseits ein selbststän- diges Organ der Strafverfolgung, andererseits der Aufsicht und Wei- sung des Justizministeriums un- terstellt (sog. externes Weisungs- recht). Die wichtigste Aufgabe der Staatsanwaltschaften ist die Ver- folgung von Straftaten. Das Justizzentrum Köln ist mit rund 1.800 Bediensteten das größ- te Gerichtszentrum Nordrhein- Westfalens. Dort sind neben dem Landgericht Köln große Teile des Amtsgerichts Köln sowie der Staatsanwaltschaft Köln unterge- bracht. Die bauliche Substanz der bestehenden Justizgebäude an der Luxemburger Straße 101 in Köln weist einen erheblichen Sanie- rungs- und Modernisierungsbedarf auf. Eine umfassende Sanierung für die Zwecke der Justiz ist im laufenden Geschäfts- und Sit- zungsbetrieb nicht realisierbar. Weiterer Auslöser der Planung ist der Bedarf an einer deutlichen Er- weiterung der Saalkapazitäten. Auch die technische Ausstattung ist mittlerweile veraltet und ent- spricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an ein Justizgebäu- de und an den Klimaschutz. Neben diesen Gründen erfordern auch die unbefriedigende städtebauliche Si- tuation und die Planung zur Erwei- terung des Inneren Grüngürtels Köln eine Neuordnung des Areals und einen Neubau des Gebäude- komplexes für das Landgericht Köln, das Amtsgericht Köln und die Staatsanwaltschaft Köln. Über den städtebaulichen Wettbe- werb „Neubau Justizzentrum Köln“, der im Oktober 2022 ent- schieden wurde, wurde bereits die städtebauliche Grund-Figuration geklärt. Die Prämierung des Kon- zeptes von HPP Architekten, Düs- seldorf mit Vössing Ingenieurge- sellschaft, Düsseldorf war die be- wusste Entscheidung gegen einen neuen Hochpunkt und für eine maßstäblichere Bebauungsstruk- tur. In dieser wird die Chance ge- sehen, ein Justizzentrum zu schaf- fen, das sich im Stadtgrundriss und täglichen Stadtleben fest ver- ankert und sich über seine Haltung zur Luxemburger Straße und zum Inneren Grüngürtel bürgerinnen- und bürgerfreundlich, nahbar und „auf Augenhöhe“ zeigt. In dem nun ausgelobten Realisie- rungswettbewerb gemäẞ RPW 2013 geht es um die konkrete ar- chitektonische und freiraumplane- rische Ausgestaltung und die Überführung der Ideen in konkrete Architekturen. Über den Wettbe- werb sollen Planungspartnerinnen und Planungspartner für die Reali- sierung des identitätsstiftenden Stadtbausteins mit insgesamt ca. 150.000 qm BGF (bzw. 42.000 qm Nutzfläche ohne Stellplatz-, Tech- nik- und Verkehrsflächen) gefun- den werden. Das große Bauvolumen muss in Bauabschnitten sukzessive entwi- ckelt werden, um den laufenden Betrieb zu gewährleisten. Die lan- ge Bauzeit bedingt hier eine be- sondere Robustheit und Flexibili- tät. Architektonisch gilt es, einen Gebäudekomplex zu entwerfen, der den funktional sehr hohen An- forderungen u.a. im Hinblick auf die Sicherheit und die Nutzungszo- nierung entspricht und eine adä- quate Antwort auf die Frage bietet, wie ein Justizzentrum der Zukunft aussieht. Der besondere Ort am Inneren Grüngürtel der Stadt Köln und an einer der wichtigsten Ma- gistralen der Luxemburger Straße, macht zudem eine besondere Aus- einandersetzung mit dem entste- henden Freiraum und den Über- gängen zwischen dem Justizzen- trum und dem öffentlichen Stadt- raum notwendig. 4 ANLASS Für die Baumaßnahme ist nach dem „Bewertungssystem Nachhal- tiges Bauen“ (BNB) ein Gesamter- füllungsgrad größer 65% vorgege- ben. Demnach erwartet die Auslo- berin städtebaulich und gestalte- risch anspruchsvolle Entwürfe, die auf den Prinzipien des energieopti- mierten und nachhaltigen Bauens basieren und nachfolgend eine Realisierung im BNB Silber-Stan- dard gewährleisten. Die Justizverwaltung des Landes NRW hat sich dazu verpflichtet, ihre baulichen Einrichtungen bei Neu- und Umbauten barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit wird definiert als Auffindbarkeit, Zu- gänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche (z.B. bauliche und sonstige Anlagen, akustische und visuelle Informati- onsquellen sowie Kommunikati- onseinrichtungen) für alle Men- schen, und zwar in der allgemein üblichen Weise, grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Das Justizzen- trum ist dementsprechend so zu planen, dass das Gebäude den vor- stehend aufgeführten Anforderun- gen bestmöglich gerecht wird. 5 >> Schrägluftbild des Justizzentrums Köln (Blick von Nord-Osten) Auslober Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Köln Domstraße 55-73 50668 Köln in Kooperation mit: Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Dezernat VI – Planen und Bauen Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln und in Abstimmung mit: Justiz des Landes Nordrhein- Westfalen Der Präsident des Oberlandesge- richts Köln Dezernat fü r Liegenschaften und Finanzen Reichenspergerplatz 1 50670 Köln Wettbewerbsart Der Wettbewerb für Architektinnen und Architekten als Generalplaner mit Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten ist als nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013 mit max. 15 Teilneh- menden mit vorgeschaltetem, offe- nem Teilnahmewettbewerb und anschließendem Verhandlungsfah- ren nach VgV ausgelobt. Die Wettbewerbsarbeiten werden grundsätzlich anonym eingereicht. Dem Verfahren liegt die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) in der Fassung vom 31. Ja- nuar 2013 zugrunde, soweit in ein- zelnen Punkten dieser Auslobung nicht ausdrücklich anderes be- stimmt ist (§ 2 Abs. 4 RPW). Eine Abstimmung mit der Archi- tektenkammer Nordrhein-Westfa- len (AKNW) (§ 2 Abs. 4 RPW) und Registrierung des Wettbewerbs wird initiert. Wettbewerbssumme Die Wettbewerbssumme und die Verteilung wird gem. RPW ermit- telt und mit der Architektenkam- mer Nordrhein-Westfalen (AKNW) abgestimmt. Es ist geplant die Wettbewerbssumme in Teilen als Aufwandsentschädigungen auf die Anzahl der tatsächlichen Teilneh- menden auszuzahlen und das ver- bleibende Preisgeld auf vier Preise und vier Anerkennungen aufzutei- len. Das Preisgericht behält sich vor, durch einstimmigen Beschluss eine Veränderung der vorgesehe- nen Verteilung vorzunehmen. Die Wettbewerbssumme kommt dabei immer zur Ausschüttung. Beurteilungskriterien Die eingehenden Arbeiten werden u.a. nach den folgenden Kriterien bewertet: — Städtebauliche Qualität — Freiraumplanerische Qualität — Architektonische Qualität — Nutzungs- und Aufenthalts- qualität — Funktionalität — Nutzerkomfort — Wirtschaftlichkeit — Ressourcen und Energie — Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms sowie Realisierungsfähigkeit Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der eingereichten Ar- beiten vor, die angegebenen Krite- rien zu differenzieren und eine Ge- wichtung vorzunehmen. Teilnehmende Der Wettbewerb wird mit max. 15 Teilnehmenden durchgeführt. 3 Teilnehmende (die Preisträgerin- nen und Preisträger aus dem städtebaulichen Wettbewerb) wer- den durch den Auslober gesetzt. Die anderen max. 12 Teilnehmen- den werden über einen Teilnahme- wettbewerb ermittelt. Preisgericht Die Entscheidungen des Preisge- richtes werden mehrheitlich ge- fasst. Das Preisgericht wird gem. RPW besetzt. Fachpreisgericht Neben dem Beigeordneten Herrn Markus Greitemann (Dezernat VI - Planen und Bauen) bzw. Frau Eva Herr (Leitung Stadtplanungsamt) wird das Fachpreisgericht durch Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftarchitekten und Exper- tinnen und Experten für Energie und Nachhaltigkeit besetzt. Die Anzahl der Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter entspricht der Anzahl Sachpreisgericht +1. Der Auslober bemüht sich um eine gleichmäßige Besetzung von Frau- en und Männern. Sachpreisgericht Die Politik wirkt über Vertreterin- nen und Vertreter der Fraktionen des Stadtentwicklungsausschus- ses im Sachpreisgericht mit. Zu- dem sind die Bezirksbürgermeis- terin des Stadtteil Köln-Lindenthal Cornelia Weitekamp bzw. die 1. stellvertretende Bezirksbürger- meisterin Frau Blömer-Frerker im Sachpreisgericht vertreten. Darü- ber hinaus sind Vertreterinnen und Vertreter der Nutzer und des BLB im Sachpreisgericht benannt. 6 VERFAHREN (als Summary; später Teil A der Auslobung) Beratung In der Beratung sind erforderliche Fachberatungen z.B. für den Brandschutz, für das Thema Ener- gie und Nachhaltigkeit, etc. tätig. Dem Wunsch nach Mitwirkung der Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksvertretung wird insofern Rechnung getragen, indem die Mitglieder der Bezirksvertretung Lindenthal, die im Preisgericht nicht stimmberechtigt sind, als be- ratende Gäste des Preisgerichts eingeladen werden und ein Rede-/ Mitwirkungsrecht zugebilligt be- kommen. Vorprüfung In der Vorprüfung werden Vertrete- rinnen und Vertreter der Nutzer, der Fachämter der Stadt Köln, des BLB und des Betreuungsbüros be- nannt. Leistungen Die Leistungen entsprechen den erforderlichen Leistungen eines Realisierungswettbewerbs für Hochbau und Freianlagen in den Maßstäben 1:500, 1:200 bis Details in 1:50. Sie werden gem. RPW mit der Architektenkammer Nord- rhein-Westfalen im Detail abge- stimmt. Es wird ein Modell in 1:500 geben. Termine Der Teilnahmewettbewerb (das Bewerbungsverfahren) sollen vor den Sommerferien gestartet wer- den. Der Wettbewerb ist dann im Anschluss geplant. 7 Die Wettbewerbsaufgabe wird im sogenannten Teil B der Auslobung umfassend beschrieben. Die de- taillierte Gliederung (Stand 08.05.2023) ist nebenstehend ab- gedruckt. (Hinweis: Änderungen und Anpas- sungen sind in der weitere Bear- beitung und Abstimmung möglich). Ab Seite 10 sind Auszüge aus der Auslobung entnommen. Die weite- ren Kapitel werden aus vergabe- rechlichen Gründen hier nicht ab- gedruckt, sondern erst mit Start des Wettbewerbs an die teilneh- menden Akteure verteilt. 8 INHALTLICHER TEIL (in Auszügen; später Teil B der Auslobung) TEIL B: INHALTLICHER TEIL B.1 ANLASS B.2 AUSGANGSSITUATION B.2.1 Das Justizzentrum Köln am Standort Luxemburger Straße B.2.1.1 Status Quo B.2.1.2 Sanierungsbedarf und Entscheidung für einen Neubau B.2.1.3 Städtebaulicher Wettbewerb 2022 B.2.2 Nutzende am Standort Justizzentrum Köln B.2.2.1 Land- und Amtsgericht Köln B.2.2.2 Staatsanwaltschaft B.3 WETTBWERBSGEBIET B.4 AUFGABE B.4.1 Wie sieht ein Justizzentrum der Zukunft aus? B.4.2 Wie kann hohe architektonische und freiraumplanerische Qualität generiert werden und ein attraktiver Stadtbaustein entstehen? B.4.3 Wie können die hohen funktionalen Anforderungen umgesetzt und beste Arbeitsbedingungen geschaffen werden? B.4.4 Wie kann das komplexe Sicherheitskonzept funktional umgesetzt werden und die Bedürfnisse zwischen Sicherheit und Schutz und Öffentlichkeit und Transparenz abgebildet werden? B.4.5 Wie können die Bauabschnitte vorgedacht und gleichzeitig eine Flexibilität ermöglicht werden? B.4.6 Welchen Beitrag kann der Neubau in Hinblick auf Klimaanpassung und Klimaschutz leisten? B.4.7 Wie kann die Haustechnik intelligent einbezogen und zum integralen Bestandteil der Architektur werden? B.4.8 Wie kann die Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sichergestellt werden? B.5 FUNKTIONEN UND PROGRAMM B.5.1 Funktionsbereiche im Justizzentrum B.5.2 Funktionale Anforderungen des Justizzentrums B.5.2.1 Äußeres Erschließungskonzept / Gebäudezugänge B.5.2.2 Zentrale Sicherheitsbereiche B.5.2.3 Zugangskontrollen und Schleusen (Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft) B.5.2.4 Zugang zum Funktionsbereich Kantine B.5.2.5 Innere Gebäudeerschließung: Sicherheitsbereiche Amts- und Landgericht B.5.2.6 Wachtmeisterei B.5.2.7 Innere Erschließung: Sicherheitsbereiche Staatsanwaltschaft B.5.2.8 Barrierefreiheit B.5.2.9 Kommunikationszonen B.5.2.10Anlieferung, Entsorgung / Wirtschaftshof B.5.2.11Hubschrauberlandemöglichkeit B.5.2.12Rad- und Kfz-Stellplätze B.5.2.13Krisenmanagement B.5.2.14Brandschutz B.5.3 Funktionale Anforderungen an einzelne Räume B.5.3.1 Anwaltsräume 9 B.5.3.2 Lehrkanzlei / Phonotypieraum B.5.3.3 Prüfungsraum B.5.3.4 Anwaltspostfächer B.5.3.5 Umkleidebereiche B.5.4 Raumgeometrien / Möblierbarkeit B.5.4.1 Verhandlungssäle - Sitzordnung und Zuschnitte B.5.4.2 Büronutzung Möblierung und Zuschnitte B.5.4.3 Schulungs-, Besprechungs- und Konferenzräume B.5.5 Stockwerksbezogene Sonderflächen / nicht über das Raumprogramm definierte Räume B.5.5.1 Teeküchen, Drucker- und Kopierräume B.5.5.2 Flächen für Müll-, Papier- und Abfallentsorgung B.5.5.3 Sanitärräume B.6 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN B.6.1 Nutzerkomfort B.6.1.1 Schallschutz und Akustik B.6.1.2 Tageslicht B.6.1.3 Raumklima B.6.2 Wirtschaftlichkeit B.6.2.1 Flächeneffizienz B.6.2.2 Umnutzungsfähigkeit B.6.2.3 Lebenszykluskosten B.6.2.4 Kostenobergrenze B.6.3 Ressourcen und Energie B.6.3.1 Flächenversiegelung und Mikroklima B.6.3.2 Baustoffe B.6.3.3 Energiebedarf B.6.3.4 Energiebedarfsdeckung B.6.3.5 Technikflächen B.7 RAHMENBEDINGUNGEN UND HINWEISE B.7.1 Städtebau und Freiraum B.7.1.1 Planungsrecht B.7.1.2 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt – Interventionsraum „Innerer Grüngürtel“ B.7.1.3 Park am Eifelwall B.7.1.4 Städtebauliche Rahmenbedingungen aus dem Masterplan „Neubau Justizzentrum Köln“ B.7.1.5 Freiraumplanerische Rahmenbedingungen und Anforderungen B.7.2 Verkehr B.7.2.1 ÖPNV B.7.2.2 Fuß- und Radverkehr B.7.2.3 Motorisierter Individualverkehr B.7.2.4 Erschließungskonzept aus dem Masterplan B.7.3 Klima, Umwelt und Artenschutz B.7.3.1 Klimatische Situation B.7.3.2 Klimaleitlinien der Stadt Köln B.7.3.3 Artenschutz B.7.4 Niederschlagswasser und Starkregenereignisse B.7.5 Boden B.7.6 Bauabschnitte und Erweiterungsflächen B.7.6.1 Bauabschnitte B.7.6.2 Erweiterungsflächen B.7.7 Vorschriften und Normen >> Inhaltsverzeichnis Teil B der Auslobung zum Wettbewerb (Stand 08.05.2023) 10 B.2.1 Das Justizzentrum Köln am Standort Luxemburger Straße B.2.1.1 Status Quo Das heutige Gebäude des Amts- und Landgerichts Köln an der Lu- xemburger Straße wurde 1981 der Justiz zur Nutzung übergeben. Die offiziellen Planungen hatten be- reits im August 1973 begonnen. Aufgrund eines zunehmend höhe- ren Flächenbedarfes, der auch über Anmietungen nicht gedeckt werden konnte, wurde der damali- ge Neubau erforderlich. Für die bis dahin über mehrere Ge- bäude im Bereich der Innenstadt von Köln verteilte Staatsanwalt- schaft, wurde neben dem Hoch- haus ein eigenes Gebäude errich- tet Das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln befinden sich in dem Hochhausgebäude Luxem- burger Straße 101 und die Staats- anwaltschaft Am Justizzentrum 13. Beide Gebäude sind durch einen Übergang miteinander verbunden. Das Gerichtsgebäude Luxembur- ger Straße 101 besteht aus einem Hochhaus und dem flacheren Saaltrakt. Das Hochhaus mit sei- nen drei sternförmig angeordneten Gebäudeteilen umfasst am höchs- ten Punkt 25 Geschosse und ist knapp 105 m hoch. B.2.1.2 Sanierungsbedarf und Entscheidung für einen Neubau Die bauliche Substanz des Justiz- zentrums weist umfassende Män- gel auf (z.B. abgängige Betonele- mente an der Fassade, Brand- schutzmängel). Neben den bauli- chen Mängeln, die einen Betrieb in absehbarer Zeit nicht mehr mög- lich machen, ist die technische Ausstattung veraltet. Hinzu kom- men Flächendefizite, die sich vor allem aus der Erhöhung der An- zahl der Gerichtsverfahren und veränderten Betriebs- / Geschäfts- abläufen ergeben. Eine Kernsanie- rung des Justizzentrums Köln bei laufendem Gerichtsbetrieb ist aus Sicherheitsgründen und um Beein- trächtigungen des Gerichtsbe- triebs zu vermeiden ausgeschlos- sen. Der BLB hat verschiedene Varian- ten zum Umgang mit dieser Aus- gangslage entwickelt, darunter auch Varianten, die den teilweisen Erhalt der heutigen Bausubstanz vorsehen. Die drei aussichts- reichsten Varianten (Neubau östli- ches Baufeld mit Parkhausgrund- stück, Kernsanierung Hochhaus plus Neubauten, Neubau südlich des Inneren Grüngürtels) wurden in einem ausführlichen Varianten- vergleich gegenübergestellt. Der Variantenvergleich erfolgte auf Grundlage der Vorgaben des Lan- des unter Beachtung von Wirt- schaftlichkeit, Risiken, Termin- schiene, Nachhaltigkeit, Funktio- nalität, Nutzerfreundlichkeit und weiterer Kriterien. Im Ergebnis des Variantenvergleichs hat sich die Neubauvariante, auch unter Be- rücksichtigung der Nachhaltig- keitsaspekte, als insgesamt am vorteilhaftesten herausgestellt. B.2.1.3 Städtebaulicher Wettbe- werb 2022 Aufbauend auf dem Variantenver- gleich und um das Areal sinnvoll neu zu ordnen, wurde im Jahr 2022 durch den BLB NRW, Niederlas- sung Köln, der städtebauliche Wettbewerb „Neubau Justizzen- trum Köln“ mit 11 teilnehmenden Planungsteams durchgeführt. 10 Entwürfe sahen einen kompletten Neubau vor, ein Entwurf beschäf- tigte sich u.a. mit dem Erhalt des Hochhauses. Als Ergebnis wurde im Oktober 2022 das Konzept des Büros HPP Architekten aus Düsseldorf (Stadt- planung) und der Vössing Inge- nieurgesellschaft, Düsseldorf, (Verkehrsplanung) mit dem ersten Preis prämiert. Das Konzept sieht eine Bebauung von fünf ineinander greifende Ge- bäudekuben mit Innenhöfen vor. Der Ansatz der Arbeit, auf das he- terogene Umfeld des Standorts mit einer quartiersgerechten Maßstäb- lichkeit und Körnung zu reagieren und auf ein Hochhaus zu verzich- ten, wurde vom Preisgericht ge- würdigt. Zum Grüngürtel öffnet sich das Gebäudeensemble mit öf- fentlichen Räumen, von denen auch die Eingänge und Schleusen erschlossen sind. Das Preisgericht sah in dem Bei- trag das große Potential eines neuen bürgernahen Justizzen- trums, „bei dem sich die Justiz über die städtebauliche Anordnung und die architektonische und frei- raumplanerische Gestaltung als Teil der Stadtgesellschaft offen präsentiert.“ (Auszug Preisge- richtsprotokoll). Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wurde das Konzept intensiv überprüft. Hier war insbesondere die Unter- bringung der notwendigen Flächen in den vorgeschlagenen Gebäude- kubaturen ein Thema. Zudem wur- den auf Basis des Entwurfs Gut- achten aktualisiert und Erkennt- nisse aus der Fachämterabstim- mung überprüft. Das Ergebnis des Wettbewerbs inkl. der Überarbei- tung definiert nun die städtebauli- chen Rahmenbedingungen als Grundlage des vorliegenden Wett- bewerbs zur Qualifizierung der Ar- chitektur und der Freiraumgestal- tung. B.2 AUSGANGSSITUATION 11 >> oben: Vogelperspektive aus dem Wettbewerbsbeitrag 2022 (Quelle: HPP Architek- ten, Düsseldorf mit Vössing Ingenieurgesellschaft, Düsseldorf) >> unten: Masterplan „Neubau Justizzentrum Köln“ (Stand: April 2023) (Quelle: HPP Architekten, Düsseldorf mit Vössing Ingenieurgesellschaft, Düsseldorf) 12 B.3 WETTBWERBSGEBIET B.4 AUFGABE (zusammenfassende Hinweise zum Inhalt) Die Aufgabe wird anhand von acht Leitthemen / Leitfragen formuliert, die in der Auslobung näher erläu- tert und differenziert werden: - Wie sieht ein Justizzentrum der Zukunft aus? - Wie kann hohe architektoni- sche und freiraumplanerische Qualität generiert werden und ein attraktiver Stadtbaustein entstehen? - Wie können die hohen funk- tionalen Anforderungen um- gesetzt und beste Arbeitsbe- dingungen geschaffen wer- den? - Wie kann das komplexe Si- cherheitskonzept funktional umgesetzt werden und die Bedürfnisse zwischen Sicher- heit und Schutz und Öffent- lichkeit und Transparenz ab- gebildet werden? - Wie können die Bauabschnitte vorgedacht und gleichzeitig eine Flexibilität ermöglicht werden? - Welchen Beitrag kann der Neubau in Hinblick auf Kli- maanpassung und Klima- schutz leisten? - Wie kann die Haustechnik in- telligent einbezogen und zum integralen Bestandteil der Ar- chitektur werden? - Wie kann die Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sicher- gestellt werden? B.5 FUNKTIONEN UND  PROGRAMM (zusammenfassende Hinweise zum Inhalt) Dem Wettbewerb liegen umfang- reiche funktionale Anforderungen zu Grunde. Diese sind detailliert mit den Nutzenden abgestimmt und werden in der Auslobung ne- ben dem Raumprogramm ausführ- lich erläuert und über Anlagen de- tailliert. Themen sind u.a. - Funktionsbereiche im Justiz- zentrum - Funktionale Anforderungen des Justizzentrums - Funktionale Anforderungen an einzelne Räume - Raumgeometrien / Möblier- barkeit B.6 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN (zusammenfassende Hinweise zum Inhalt) Bei den allgemeinen Funktionen handelt es sich um Themen, wie - Nutzerkomfort - Wirtschaftlichkeit - Ressourcen und Energie Das Themenfeld Ressourcen und Energie wird durch das Büro ee- concept fachlich begleitet und un- terstützt. Hier werden auch Themen aufge- führt, wie z.B.: - Flächenversiegelung und Mi- kroklima, u.a. mit Anforderun- gen nach Klimaanpassung (hitzeangepasste bzw. wasser- sensible Stadt), einem sinnvol- len Umgang mit der knappen Ressource Boden, der positi- ven Beeinflussung von Mikro- klima durch landschaftsge- staltende bzw. bauliche Maß- nahmen, etwa durch die Be- rücksichtigung von Dach- und Fassadenbegrünung. - Wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung, „Stadt- blau“, und der Umgang mit Niederschlagswasser. - Die Auswahl von Baustoffen und Konstruktionen mit mög- lichst geringen Umweltwirkun- gen. - Die Verwendung von nach- wachsenden Rohstoffen (z.B. Holz, unter Berücksichtigung der Brandschutz- und Sicher- heitsanforderungen) sowie die Auswahl von Baustoffen mit geringem Primärenergieinhalt (bzw. „Graue Energie”), bei ge- eigneten Bauteilen und Kon- struktionen. - Weitere Themen der Ressour- censchonung, z.B. Zirkularität, energieoptimierte Bauweise, Reduktion des Energiebedar- fes und der Emissionen im Be- trieb, etc. Zudem wird derzeit ein Vorhaben- energiekonzept erstellt. Die Er- kenntnisse fließen in die Auslo- bung ein und werden den Teilneh- menden zur Verfügung gestellt. ZUSAMMENFASSENDE HINWEISE KAP. B.3 - B.7 13 B.7 RAHMENBEDINGUNGEN  UND HINWEISE (zusammenfassende Hinweise zum Inhalt) Hierbei handelt es sich im Wesent- lichen um übergeordnete Planun- gen, Anforderungen und Hinweise. Diese ergeben sich aus vorliegen- den Planungen, etwa dem Städte- baulichen Masterplan Innenstadt – Interventionsraum „Innerer Grün- gürtel“, der Parkplanung zum Park am Eifelwall und dem Masterplan „Neubau Justizzentrum Köln“ (weiterentwickelt aus dem prä- mierten Entwurf des städtebauli- chen Wettbewerbs). Zudem sind die Belange der Fach- ämter der Stadt Köln und aus dem Vorgabenbeschluss, sowie Ergeb- nisse aus Gutachten und Untersu- chungen, etwa zum Nieder- schlagswasser eingearbeitet. FALTIN+SATTLER — FSW Düsseldorf GmbH © 2023
  • Mitteilung Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1689/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.06.2023 Sachstandsinformation zur Durchführung des hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes nach RPB zum Neubau des Justizzentrums Köln in Köln- Sülz Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Bau- und Liegenschaftsbe- trieb des Landes Nordrhein-Westfalen planen den Abriss und den Neubau des Justizzentrum Köln in Köln-Sülz an der Luxemburger Straße. Hierzu ist unter anderem gemeinsam mit der Stadt Köln ein städtebaulicher Wettbewerb „Neubau Justizzentrum Köln“ durchgeführt worden und im Oktober 2022 ein erster Preis mit Jury-Beteiligung der Vertreter*innen des Stadtent- wicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Lindenthal prämiert worden. Zur Konkreti- sierung dieser städtebaulichen Konfiguration des ersten Preises dieses städtebaulichen Wett- bewerbes soll nunmehr ein hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt werden. Da die entsprechende Auslobung des hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswett- bewerbes den teilnehmenden Büros aus zeitlichen Gründen noch nicht zugesendet werden konnte, kann aus Gründen der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen diese Auslobung den politischen Gremien in dieser Mitteilung nicht vorgelegt werden. Aus diesem Grund erfolgt in der Anlage ausschließlich eine zusammenfassende Information zum geplanten hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb „Neubau Justiz- zentrum Köln“. Es ist beabsichtigt, zeitnah nach Befassung dieser Mitteilung von Stadtentwicklungsaus- schuss und Bezirksvertretung die Auslobung an die teilnehmenden Büros zu versenden. Eine Einladung mit der Bitte um Teilnahme an der Jurysitzung dieses Wettbewerbes erfolgt an die Vertreter*innen von Stadtentwicklungsausschuss und Bezirksvertretung Köln-Lindenthal um- gehend. Anlage: Information zum geplanten Realisierungswettbewerb nach RPW: Neubau Jus- tizzentrum Köln in Köln-Sülz

Beratungsverlauf

  1. 01.06.2023

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 18.5, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 05.06.2023 zuletzt

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 11.3.4, Anhörung (BV). Ergebnis: Kenntnis genommen

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