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4336/2021

Autonomes Zentrum - Sachstandsbericht über den Dialog zur Alternativstandortfrage

Mitteilung Hauptausschuss 28.12.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.01.2022, TOP 2.1.2

Mitteilung Hauptausschuss

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Mitteilung Hauptausschuss

4715 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII 
 
Vorlagen-Nummer  28.12.2021 
 4336/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 10.01.2022 
 
Autonomes Zentrum - Sachstandsbericht über den Dialog zur Alternativstandortfrage 
Im Folgenden berichtet die Stadtverwaltung über den aktuellen Sachstand der Verhandlungen mit 
dem Autonomen Zentrum. Hier wird auf die bisherigen Vorlagen und Beantwortungen von Anfragen in 
den letzten Jahren verwiesen (0299/2017, 1906/2018, 0493/2019, 0140/2019, 0884/2020, zuletzt 
Anfang 2021 mit der Mitteilungsvorlage 0053/2021).  
 
 
Aktueller Stand der Planungen  
 
 
Derzeit prüft die Verwaltung die konkrete Nutzungsmöglichkeit einer Standortalternative im Bezirk 
Kalk. Die Verhandlungen mit den Vertretern des Autonomen Zentrums zu dieser Alternative intensi-
vieren sich derzeit. Die nächsten Gespräche finden Ende Januar 2022 statt. Ob, und wenn ja unter 
welchen Bedingungen, diese Alternative infrage kommen kann wird derzeit verwaltungsintern geprüft. 
Sobald die verwaltungsinternen Prüfungen über eine generelle Nutzungsmöglichkeit dieser Alternati-
ve abgeschlossen sind, wird die Verwaltung den Gremien darüber berichten.  
 
Die Arbeiten für die Parkstadt-Süd schreiten planmäßig voran. Aktuell finden am derzeitigen Standort 
Luxemburger Straße vor allem planerische Arbeiten zur Realisierung des Grünzugs am Eifelwall statt. 
Nach aktuellen Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs Parkstadt Süd/ Eifelwall (Vorlage 
0713/2021) soll der Entwurf bis Mitte 2023 fertiggestellt werden.  
 
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die bestehende Nutzungsvereinbarung für den Standort 
Luxemburger Str, 93 unter gleichen Bedingungen bis zum 31.12.2022 verlängert. Dies gibt den Ver-
handlungspartnern die Zeit, eine entsprechende Nutzungsalternative auszuarbeiten, ohne dabei die 
Planungen für die Parkstadt-Süd zu beeinträchtigen.  
 
 
 
Ausgangslage und Dialogprozess  
 
Das Objekt Luxemburger Straße 93 wurde dem Autonomen Zentrum im Oktober 2014 vertraglich für 
einen befristeten Zeitraum bis 31.12.2018 zur Nutzung überlassen. Es handelt sich dabei um den 
damals leerstehenden, nicht erhaltenswerten Betriebshof des ehemaligen Kanalbauamtes, bestehend 
aus Verwaltungsräumen, Garagen und einer Hofanlage. Der Vertragsabschluss zur befristeten Nut-
zungsüberlassung war das Ergebnis eines Dialogprozesses, der 2014 durch VertreterInnen der 
Stadtverwaltung und Politik initiiert und mit Blick auf die absehbar erneut erforderliche Verlagerung 
weiter fortgeführt wurde. Im Vertrag über die Nutzungsüberlassung vom 29.10.2014 wurde vereinbart, 
dass die Stadtverwaltung und das Autonome Zentrum Gespräche aufnehmen, um zu klären, wo das 
Autonome Zentrum nach dem Ende der Nutzungsvereinbarung am jetzigen Standort untergebracht 
werden könnte.

2 
 
 
Im Rahmen der Austausche bekräftigte das Autonome Zentrum seine Position, am bisherigen Stand-
ort dauerhaft bleiben zu wollen, es sei denn von städtischer Seite würde ein geeignetes und bezieh-
bares Ersatzobjekt angeboten. Von städtischer Seite wurde deutlich gemacht, dass die Grundlage 
weiterer Gespräche nur der Dialog über mögliche Alternativen, nicht aber ein Verbleib am Standort 
Luxemburger Straße sein kann. 
 
Die Standortalternative sollte vorrangig das Potential einer dauerhaften Nutzung durch das Autonome 
Zentrum haben, um erneute Verlagerungsszenarien für die Zukunft zu vermeiden.  
Die Standortalternative sollte dabei zudem verschiedene Anforderungen des Autonomen Zentrums 
erfüllen. Die Anforderungen betreffen z.B. die Lage des Standortes, eine gute Erreichbarkeit auch mit 
ÖPNV, die Größe der nutzbaren Fläche und die Dauerhaftigkeit der Nutzung, um zukünftige Verlage-
rungsszenarien zu vermeiden. Außerdem sollte die Fläche möglichst über ein nutzbares Bestandsge-
bäude verfügen. 
 
Eine Verpflichtung, dem Autonomen Zentrum von städtischer Seite einen Alternativstandort anzubie-
ten oder bereitzustellen, resultiert aus der Nutzungsvereinbarung ausdrücklich nicht.  
 
Um den Dialogprozess zu befördern besteht ein kontinuierlicher Dialog zwischen der Verhandlungs-
gruppe des Autonomen Zentrums und der Stadtverwaltung mit dem Ziel, einen Alternativstandort für 
das Autonome Zentrum zu etablieren.  
 
Im Rahmen der Verhandlungsgespräche wurde mit den VertreterInnen des AZ die Nutzung verschie-
dener Alternativen (z.B. Herkulesstraße 42) diskutiert, die im Ergebnis nicht vom Autonomen Zentrum 
akzeptiert wurden.  
 
Das Autonome Zentrum teilte der Verwaltung mit, dass es an lösungsorientierten und konstruktiven 
Verhandlungen mit der Stadt um den Fortbestand des Autonomen Zentrums interessiert ist.  
 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

10.01.2022 Hauptausschuss
TOP 2.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
4336/2021
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
28.12.2021
Erstellt
14.12.2021 10:05