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Autonomes Zentrum - Sachstandsbericht über den Dialog zur Alternativstandortfrage
Mitteilung Hauptausschuss 4336/2021 vom 28.12.2021
Stand: Am 10.01.2022 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 28.12.2021 4336/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 10.01.2022 Autonomes Zentrum - Sachstandsbericht über den Dialog zur Alternativstandortfrage Im Folgenden berichtet die Stadtverwaltung über den aktuellen Sachstand der Verhandlungen mit dem Autonomen Zentrum. Hier wird auf die bisherigen Vorlagen und Beantwortungen von Anfragen in den letzten Jahren verwiesen (0299/2017, 1906/2018, 0493/2019, 0140/2019, 0884/2020, zuletzt Anfang 2021 mit der Mitteilungsvorlage 0053/2021). Aktueller Stand der Planungen Derzeit prüft die Verwaltung die konkrete Nutzungsmöglichkeit einer Standortalternative im Bezirk Kalk. Die Verhandlungen mit den Vertretern des Autonomen Zentrums zu dieser Alternative intensi- vieren sich derzeit. Die nächsten Gespräche finden Ende Januar 2022 statt. Ob, und wenn ja unter welchen Bedingungen, diese Alternative infrage kommen kann wird derzeit verwaltungsintern geprüft. Sobald die verwaltungsinternen Prüfungen über eine generelle Nutzungsmöglichkeit dieser Alternati- ve abgeschlossen sind, wird die Verwaltung den Gremien darüber berichten. Die Arbeiten für die Parkstadt-Süd schreiten planmäßig voran. Aktuell finden am derzeitigen Standort Luxemburger Straße vor allem planerische Arbeiten zur Realisierung des Grünzugs am Eifelwall statt. Nach aktuellen Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs Parkstadt Süd/ Eifelwall (Vorlage 0713/2021) soll der Entwurf bis Mitte 2023 fertiggestellt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die bestehende Nutzungsvereinbarung für den Standort Luxemburger Str, 93 unter gleichen Bedingungen bis zum 31.12.2022 verlängert. Dies gibt den Ver- handlungspartnern die Zeit, eine entsprechende Nutzungsalternative auszuarbeiten, ohne dabei die Planungen für die Parkstadt-Süd zu beeinträchtigen. Ausgangslage und Dialogprozess Das Objekt Luxemburger Straße 93 wurde dem Autonomen Zentrum im Oktober 2014 vertraglich für einen befristeten Zeitraum bis 31.12.2018 zur Nutzung überlassen. Es handelt sich dabei um den damals leerstehenden, nicht erhaltenswerten Betriebshof des ehemaligen Kanalbauamtes, bestehend aus Verwaltungsräumen, Garagen und einer Hofanlage. Der Vertragsabschluss zur befristeten Nut- zungsüberlassung war das Ergebnis eines Dialogprozesses, der 2014 durch VertreterInnen der Stadtverwaltung und Politik initiiert und mit Blick auf die absehbar erneut erforderliche Verlagerung weiter fortgeführt wurde. Im Vertrag über die Nutzungsüberlassung vom 29.10.2014 wurde vereinbart, dass die Stadtverwaltung und das Autonome Zentrum Gespräche aufnehmen, um zu klären, wo das Autonome Zentrum nach dem Ende der Nutzungsvereinbarung am jetzigen Standort untergebracht werden könnte. 2 Im Rahmen der Austausche bekräftigte das Autonome Zentrum seine Position, am bisherigen Stand- ort dauerhaft bleiben zu wollen, es sei denn von städtischer Seite würde ein geeignetes und bezieh- bares Ersatzobjekt angeboten. Von städtischer Seite wurde deutlich gemacht, dass die Grundlage weiterer Gespräche nur der Dialog über mögliche Alternativen, nicht aber ein Verbleib am Standort Luxemburger Straße sein kann. Die Standortalternative sollte vorrangig das Potential einer dauerhaften Nutzung durch das Autonome Zentrum haben, um erneute Verlagerungsszenarien für die Zukunft zu vermeiden. Die Standortalternative sollte dabei zudem verschiedene Anforderungen des Autonomen Zentrums erfüllen. Die Anforderungen betreffen z.B. die Lage des Standortes, eine gute Erreichbarkeit auch mit ÖPNV, die Größe der nutzbaren Fläche und die Dauerhaftigkeit der Nutzung, um zukünftige Verlage- rungsszenarien zu vermeiden. Außerdem sollte die Fläche möglichst über ein nutzbares Bestandsge- bäude verfügen. Eine Verpflichtung, dem Autonomen Zentrum von städtischer Seite einen Alternativstandort anzubie- ten oder bereitzustellen, resultiert aus der Nutzungsvereinbarung ausdrücklich nicht. Um den Dialogprozess zu befördern besteht ein kontinuierlicher Dialog zwischen der Verhandlungs- gruppe des Autonomen Zentrums und der Stadtverwaltung mit dem Ziel, einen Alternativstandort für das Autonome Zentrum zu etablieren. Im Rahmen der Verhandlungsgespräche wurde mit den VertreterInnen des AZ die Nutzung verschie- dener Alternativen (z.B. Herkulesstraße 42) diskutiert, die im Ergebnis nicht vom Autonomen Zentrum akzeptiert wurden. Das Autonome Zentrum teilte der Verwaltung mit, dass es an lösungsorientierten und konstruktiven Verhandlungen mit der Stadt um den Fortbestand des Autonomen Zentrums interessiert ist. gez. Reker
Beratungsverlauf
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