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V/0462/2015

Neufassung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte

Vorlagen 27.05.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 09.06.2015, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2938 Zeichen

V/0462/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neufassung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Mitte (Anlage) werden 
beschlossen. 
 
2. Für das Haushaltsjahr 2015 werden die Richtlinien analog angewandt und die unter Punkt 
7 der Richtlinien genannte Frist auf den 31.08.2015 festgesetzt. 
 
3. Die Förderkriterien sind laufend, mindestens aber alle zwei Jahre zu überprüfen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat in ihrer Sitzung am 02.12.2014 auf der Basis des gemein-
samen Antrags A-M/0014/2014 der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der 
SPD-Fraktion und des Herrn Mayweg (FDP) beschlossen, dass das bisherige Verfahren zur Ge-
währung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiati-
ven im Stadtbezirk Münster-Mitte eingestellt wird. Die Richtlinien wurden aufgehoben.  
 
Das Verfahren für die zukünftige Unterstützung der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte und die neuen Richtlinien wurden in 
einem abgestimmten Verfahren zwischen Politik (Ältestenrat der Bezirksvertretung Münster-Mitte) 
und Verwaltung entwickelt. 
 
Das Ziel der Neufassung der Richtlinien ist es, Projekte im Stadtbezirk Münster-Mitte mit den unter 
Punkt 4 genannten Zielsetzungen besonders zu fördern. Der Fokus der Projekte soll dabei auf den 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0462/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Heitz 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-3362 
492-3360 
E-Mail: 
Heitz@stadt-muenster.de 
LembeckA@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.05.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0462/2015 
Stadtbezirk Münster-Mitte, auf die Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Münster-Mitte 
gerichtet sein. Dem Vereinsleben im Stadtbezirk Münster-Mitte soll durch die neuen Richtlinien die 
Möglichkeit gegeben werden, besondere und im besten Fall neue Ideen für Projekte mit der Unter-
stützung der Bezirksvertretung Münster-Mitte umzusetzen. 
 
Für das Jahr 2015 stehen Mittel in Höhe von 6.000 Euro zur Verfügung. Für dieses Haushaltsjahr 
schlägt die Verwaltung eine analoge Anwendung der neuen Richtlinien vor. Um ausreichend Zeit 
für eine Antragstellung zu ermöglichen, wird die unter Punkt 7 der Richtlinien genannte Frist auf 
den 31.08.2015 festgelegt.  
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage: Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte

Richtlinien_Mitte_NEU_2015_05_28

5825 Zeichen

Stadtbezirk Münster-Mitte 
 
 
Richtlinien 
für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Verei- 
nigungen und Initiativen legt die Bezirksvertretung Münster-Mitte die Verfahrensgrundsätze für 
die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Mitte auf der Grundlage des § 37 Ab- 
satz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) fest. 
 
2. Förderfähig sind Projekte, die im Stadtbezirk Mü nster-Mitte durchgeführt werden und die sich 
ausdrücklich an Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtbezirks Münster-Mitte richten. Der 
besondere bezirkliche Bezug ist darzulegen. 
 
3. Die Art des Projekts ist nicht festgelegt. Vorra ngig werden Projekte gefördert, die Vorbildcha- 
rakter haben und/oder öffentlichkeitswirksam sind oder thematisch, methodisch, in ihrer Art 
oder Umsetzung besonders sind. 
 
4. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung und För- 
derung von Kindern und Jugendlichen, der Inklusion, der Integration von Migrantinnen und 
Migranten, insbesondere Flüchtlingen, und intergenerativen Projekten befassen. Die Förde- 
rungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
5. Grundsätzlich ausgeschlossen von einer direkten oder indirekten Förderung sind öffentliche 
Einrichtungen und städtische Ämter. 
 
6. Die Förderung eines Projekts durch private Geldg eber (Sponsoren etc.) oder durch andere 
städtische Stellen sind keine Ausschlusskriterien für eine Förderung. Die Förderung durch die 
Bezirksvertretung Münster-Mitte erfolgt aber stets nachrangig. Die Fördermöglichkeiten ande- 
rer städtischer Stellen sind in voller Höhe auszuschöpfen. Bei der Antragstellung sind alle Ein- 
nahmen und Ausgaben in einem Kosten- und Finanzplan anzugeben. 
 
7. Die Anträge sind bis zum 31.12. des dem Haushalt sjahr vorangehenden Jahres zu stellen. 
Dazu sind die von der Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke zu verwenden. Die Verwaltung 
informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. Anträge müssen vor 
Projektbeginn gestellt werden. Über die Möglichkeit unterjähriger Antragstellungen bzw. die 
Zulassung unterjährig eingehender Anträge entscheidet der Ältestenrat der Bezirksvertretung 
Münster-Mitte.  
 
8. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte entscheidet jährlich im Rahmen der vom Rat bereitge- 
stellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an 
örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen verwendet werden.

2
9. Die einzelnen Zuschüsse sollen in der Regel 500, - Euro nicht unterschreiten. Der Höchstbe- 
trag eines einzelnen Zuschusses sollte 5.000,- Euro bzw. 50 % des bei den Haushaltsbera- 
tungen festgelegten Ansatzes für die Zuschüsse an örtliche Vereine nicht überschreiten. Die 
Höhe der Zuschüsse kann sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haus- 
haltsmittel orientieren. Der Ältestenrat der Bezirksvertretung Münster-Mitte bereitet die Ent- 
scheidung der Bezirksvertretung Münster-Mitte vor.  
 
10. Basis für die Berechnung des Zuschusses sind gr undsätzlich die für das Projekt tatsächlich 
geleisteten Zahlungen. Nicht berücksichtigt werden z. B. Personalkosten für hauptamtliche 
Kräfte bzw. bereits durch den Antragsteller bereitstehende, finanzierte Sachkosten und Res- 
sourcen (z. B. Räume, Materialien), die unabhängig vom Projekt bestehen bzw. finanziert sind. 
Die Empfänger eines Zuschusses haben sich grundsätzlich mit einem Eigenanteil von mind. 
20 % der tatsächlichen Ausgaben an dem Projekt zu beteiligen. Zuschüsse Dritter und Spen- 
den sind kein Eigenanteil im Sinne dieser Richtlinien. Als Eigenanteil kann der ehrenamtliche 
Arbeitseinsatz von Mitgliedern (nicht von hauptamtlichen Kräften) als fiktive Ausgabe aner- 
kannt werden. Dieser ist dann darzulegen. Die Höhe der fiktiven Ausgaben für ehrenamtlichen 
Arbeitseinsatz darf die Höhe des Eigenanteils nicht überschreiten. 
 
11. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschu ss insbesondere nicht auf eine jährlich wie- 
derkehrende Förderung. 
 
12. a) Bei einem Zuschuss ab 500,- bis 2.000,- Euro  erfolgt die Auszahlung nach Vorlage eines 
Verwendungsnachweises. 
b) Bei einem Zuschuss über 2.000,- Euro erfolgt ein e Abschlagszahlung von 50 % des Zu- 
schusses, sobald die Bezirksvertretung Münster-Mitte die Zuschussentscheidung getrof- 
fen hat. Der restliche Betrag wird nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt.  
c)  Ansonsten erfolgt die Auszahlung des Zuschusses  in einer Summe, sobald die Durchfüh- 
rung des Projekts angezeigt wurde. 
 
13. Nach Abschluss des Projektes muss bei einem bew illigten Zuschuss ab 500,- Euro innerhalb 
von zwei Monaten ein Verwendungsnachweis der Bezirksverwaltung Münster-Mitte vorgelegt 
werden. Alle Einnahmen und Ausgaben sind aufzuführen und zu belegen. Sofern bei der Prü- 
fung der Verwendungsnachweise eine Überzahlung festgestellt wird (die Einnahmen unter Be- 
rücksichtigung des Eigenanteils übersteigen die Ausgaben), wird der Zuschuss der Bezirks- 
vertretung Münster-Mitte entsprechend gekürzt und der Differenzbetrag zur Auszahlung gem. 
Ziffer 12 zurückgefordert bzw. einbehalten. Gleiches gilt, wenn der Verwendungsnachweis un- 
vollständig ist. Auch bei einem erkennbar unwirtschaftlichen Einsatz kann der Zuschuss zu- 
rückgefordert werden. Liegt ein Verwendungsnachweis nicht innerhalb der gesetzten Frist vor, 
behält sich die Bezirksvertretung Münster-Mitte vor, die Zuschusszusage zurückzunehmen 
und/oder bereits ausgezahlte Zuschüsse zurückzufordern. 
 
14. Die Richtlinien treten am Tage nach der Beschlu ssfassung in Kraft und gelten erstmalig für die 
Zuschussgewährung im Jahr 2016.

Beratungsverlauf (1)

09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0462/2015
Typ
Vorlagen
Datum
27.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37