2202/2023
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umgestaltung Neumarkt (Az.: 02-1600-211-22)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Az.: 02-1600-211-22 Vorlagen-Nummer 2202/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umgestaltung Neumarkt (Az.: 02-1600-211-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich für die Eingabe des Petenten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anregung zur besseren Beschilderung der Haltestelle Neumarkt an die KVB mit der Bitte um Berücksichtigung bei der weiteren Planung weiterzugeben. Der Vorschlag des Petenten, die Wegeführung bei Veranstaltungen auf dem Neumarkt anzu- passen, kann aufgrund der u. g. Erläuterungen nicht umgesetzt werden. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt an, die Umsteigemöglichkeiten an der Haltestelle Neumarkt durch Beschilde- rung und Änderung der Wegeführung zu verbessern (siehe Anlage 1). Beschilderung der Buslinien in der Verteilerebene Nach Auskunft der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ist zeitnah eine umfassende Überar- beitung des Beschilderungskonzeptes an der Haltestelle Neumarkt vorgesehen. Die Anregung des Petenten wird in die weitere Planung aufgenommen. Änderung der Wegeführung bei Veranstaltungen auf dem Neumarkt Das Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt schreibt für Veranstaltungen auf dem Neumarkt vor, dass eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger von den KVB-Haltestellen im südlichen Bereich des Neumarktes zum Fußgängerüberweg auf Höhe der Richmodstraße sowie die entsprechende Sichtachse erhalten bleiben müssen. Um zu der Bushaltestelle im nördlichen Bereich des Neumarktes zu gelangen, besteht somit je- derzeit - auch während Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt - die Möglichkeit, die Platzfläche Neumarkt auf Höhe der Richmodstraße zu queren. Zusätzlich zu dieser Querungsmöglichkeit muss der Aufgang aus der KVB-Verteilebene im nordöstlichen Bereich des Neumarkts jederzeit von Aufbauten, Absperrungen oder sonstigen Gegenständen freigehalten werden. Personen, die von diesem KVB-Aufgang zu der Bushalte- stelle oder der Ersatzhaltestelle für Straßenbahnen gelangen möchten, sind auch unabhängig von baulichen Einschränkungen aufgrund von Veranstaltungen dazu angehalten, den Fuß- gängerüberweg auf Höhe der Richmodstraße zu nutzen. Nur dort ist die Verkehrssicherheit zur Querung der beiden Gleise beispielsweise durch Bodenmarkierungen oder Absenkungen der Bordsteine sowie ausreichende Sichtachsen gewährleistet. Somit stellt eine Querung der Gleise über den offiziell vorgesehenen sowie als solchen gekennzeichneten Fußgängerüber- weg auf Höhe der Richmodstraße, den aus verkehrsrechtlicher Sicht kürzesten Weg zur Bus- haltestelle dar. Darüber hinaus erscheint die Wegstrecke zum Erreichen der Bushaltestelle aus Richtung des U-Bahnaufgangs im nordöstlichen Bereich des Neumarkts über den Fuß- gängerüberweg auf Höhe der Richmodstraße mit rund 100 Metern zusätzliche Strecke als zu- mutbar. Eine Querung der Gleise außerhalb dieses Fußgängerüberwegs ist im Sinne der Verkehrssi- cherheit nicht vorgesehen und dementsprechend auch nicht geeignet. Somit würde die Schaf- fung einer weiteren Querungsmöglichkeit während Veranstaltungen, beispielsweise unmittel- bar nach den ortsfesten Drängelgittern, für Personen einen zusätzlichen Anreiz schaffen, die Gleise an einer Stelle zu queren, bei der weder baulich noch räumlich eine ausreichende Si- cherheit gewährleistet werden kann. In einem urbanen Ballungsraum wie Köln, insbesondere im Bereich einer derart hochfrequentierten Verkehrsachse, wie dem Neumarkt, kann nicht für 3 jedes Reiseziel die individuell ideale Route geschaffen werden. Längere Umsteigezeiten auf- grund von hohen Personenaufkommen müssen angesichts der Bedeutung derartiger Veran- staltungen für die Stadt Köln und die Stadtgesellschaft sowie dem hohen öffentlichen Inte- resse an Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt, in Kauf genommen werden. Anlage Eingabe
Anlage 1 - Eingabe
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1 von 5 Neumarkt – Veranstaltungen An den Rat der Stadt Köln Geschäftsstelle des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50 667 K Ö L N - Altstadt-Nord Betr.: Bürgerantrag (Anregung) gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein – Westfalen in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit stelle ich folgende Anregung (Bürgerantrag): Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: 1. In der Fußgängerverteilerebene des Neumarkts wird am mittleren Treppenausgang über dem Durchgangsbereich auf beiden Seiten der Hinweis auf die Buslinien angebracht. Eine Anzeige mit den Abfahrtszeiten, wie bei den Stadtbahnen wäre natürlich besser. (Bild 3) 2. Bei Veranstaltungen wird auf dem Platz ein Weg von dieser Treppe bis zum Ende des vorhanden Sperrgitters freigehalten, damit Busmitfahrende ungehindert, wie üblich, zu den Bussen und Sonderzügen kommen. Anlage 1 2 von 5 Neumarkt – Veranstaltungen Begr.: 1. In der Fußgängerverteilerebene ist weder von der Nord- noch der Südseite erkennbar, wie man zu den Buslinien 136 (Hohenlind – Lövenich) und 146 (Deckstein) kommt. (Bild 1) Erst wenn man vor der Treppe steht ist dies erkennbar. (Bild 2) 2. Bei Veranstaltungen wie z. B. dem Weihnachtsmarkt ist es nicht möglich, auf kürzestem Weg insbesondere zu den Bushaltestellen, zu kommen. Man muss weiter als bisher zur Platzmitte gehen und anschließend einen Teil des Weges auf der anderen Seite wieder zurückgehen. (Bilder 4 bis 6) Je nachdem wie sportlich die Personen sind, klettern diese auch über das normale Sperrgitter, was sicherlich nicht sinnvoll ist. Während der Öffnungszeiten werden die Fahrgäste zusätzlich von den Besuchern ausgebremst, so dass ein zügiges Umsteigen nicht möglich ist. Eine mindestens doppelte Umsteigezeit ist nicht ausgeschlossen. Mit freundlichem Gruß Anlagen: 6 Bilder Bild 1: Links wird auf die Sonderzüge hingewiesen. Die Buslinien 136 und 146 fehlen auf beiden Seiten. 3 von 5 Neumarkt – Veranstaltungen Bild 2: Anzeige direkt vor dem Treppenaufgang Bild 3: Anzeige im Bereich der Aufgänge zu den Stadtbahnen 4 von 5 Neumarkt – Veranstaltungen Bild 4: Hinweis auf die Umleitung für die Fahrgäste der Buslinien auf der Nordseite der Platzmitte Bild 5: Links ist das normale Sperrgitter. Anschließend nur ^das Zusatzgitter 5 von 5 Neumarkt – Veranstaltungen Bild 6: Das gesamte Zusatzgitter – rechts die Bushaltestelle
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Ludwigstraße 8
- Richmodstraße
- Neumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 2202/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.09.2023
- Erstellt
- 10.07.2023 11:13