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2202/2023

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umgestaltung Neumarkt (Az.: 02-1600-211-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 23.11.2023, TOP 4.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4273 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
Az.: 02-1600-211-22 
Vorlagen-Nummer 
 2202/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umgestaltung Neumarkt (Az.: 02-1600-211-22)
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich für die Eingabe des Petenten. Die Verwaltung 
wird beauftragt, die Anregung zur besseren Beschilderung der Haltestelle Neumarkt an die 
KVB mit der Bitte um Berücksichtigung bei der weiteren Planung weiterzugeben. 
 
Der Vorschlag des Petenten, die Wegeführung bei Veranstaltungen auf dem Neumarkt anzu-
passen, kann aufgrund der u. g. Erläuterungen nicht umgesetzt werden. 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent regt an, die Umsteigemöglichkeiten an der Haltestelle Neumarkt durch Beschilde-
rung und Änderung der Wegeführung zu verbessern (siehe Anlage 1). 
 
Beschilderung der Buslinien in der Verteilerebene 
Nach Auskunft der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ist zeitnah eine umfassende Überar-
beitung des Beschilderungskonzeptes an der Haltestelle Neumarkt vorgesehen. Die Anregung 
des Petenten wird in die weitere Planung aufgenommen. 
 
Änderung der Wegeführung bei Veranstaltungen auf dem Neumarkt 
Das Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt schreibt 
für Veranstaltungen auf dem Neumarkt vor, dass eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger 
von den KVB-Haltestellen im südlichen Bereich des Neumarktes zum Fußgängerüberweg auf 
Höhe der Richmodstraße sowie die entsprechende Sichtachse erhalten bleiben müssen. Um 
zu der Bushaltestelle im nördlichen Bereich des Neumarktes zu gelangen, besteht somit je-
derzeit - auch während Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt - die Möglichkeit, die 
Platzfläche Neumarkt auf Höhe der Richmodstraße zu queren.  
 
Zusätzlich zu dieser Querungsmöglichkeit muss der Aufgang aus der KVB-Verteilebene im 
nordöstlichen Bereich des Neumarkts jederzeit von Aufbauten, Absperrungen oder sonstigen 
Gegenständen freigehalten werden. Personen, die von diesem KVB-Aufgang zu der Bushalte-
stelle oder der Ersatzhaltestelle für Straßenbahnen gelangen möchten, sind auch unabhängig 
von baulichen Einschränkungen aufgrund von Veranstaltungen dazu angehalten, den Fuß-
gängerüberweg auf Höhe der Richmodstraße zu nutzen. Nur dort ist die Verkehrssicherheit 
zur Querung der beiden Gleise beispielsweise durch Bodenmarkierungen oder Absenkungen 
der Bordsteine sowie ausreichende Sichtachsen gewährleistet. Somit stellt eine Querung der 
Gleise über den offiziell vorgesehenen sowie als solchen gekennzeichneten Fußgängerüber-
weg auf Höhe der Richmodstraße, den aus verkehrsrechtlicher Sicht kürzesten Weg zur Bus-
haltestelle dar. Darüber hinaus erscheint die Wegstrecke zum Erreichen der Bushaltestelle 
aus Richtung des U-Bahnaufgangs im nordöstlichen Bereich des Neumarkts über den Fuß-
gängerüberweg auf Höhe der Richmodstraße mit rund 100 Metern zusätzliche Strecke als zu-
mutbar.  
 
Eine Querung der Gleise außerhalb dieses Fußgängerüberwegs ist im Sinne der Verkehrssi-
cherheit nicht vorgesehen und dementsprechend auch nicht geeignet. Somit würde die Schaf-
fung einer weiteren Querungsmöglichkeit während Veranstaltungen, beispielsweise unmittel-
bar nach den ortsfesten Drängelgittern, für Personen einen zusätzlichen Anreiz schaffen, die 
Gleise an einer Stelle zu queren, bei der weder baulich noch räumlich eine ausreichende Si-
cherheit gewährleistet werden kann. In einem urbanen Ballungsraum wie Köln, insbesondere 
im Bereich einer derart hochfrequentierten Verkehrsachse, wie dem Neumarkt, kann nicht für

3 
jedes Reiseziel die individuell ideale Route geschaffen werden. Längere Umsteigezeiten auf-
grund von hohen Personenaufkommen müssen angesichts der Bedeutung derartiger Veran-
staltungen für die Stadt Köln und die Stadtgesellschaft sowie dem hohen öffentlichen Inte-
resse an Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt, in Kauf genommen werden. 
 
 
Anlage 
Eingabe

Anlage 1 - Eingabe

2478 Zeichen

1 von 5  
Neumarkt – Veranstaltungen 
An den  
Rat der Stadt Köln 
Geschäftsstelle des Ausschusses für 
Anregungen und Beschwerden an 
Rat und Bezirksvertretungen  
Ludwigstraße 8 
50 667  K Ö L N  - Altstadt-Nord 
Betr.: Bürgerantrag (Anregung) gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein – Westfalen in 
Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln 
Sehr geehrte Damen und Herren! 
Hiermit stelle ich folgende Anregung (Bürgerantrag): 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: 
1. In der Fußgängerverteilerebene des Neumarkts wird am mittleren Treppenausgang
über dem Durchgangsbereich auf beiden Seiten der Hinweis auf die Buslinien
angebracht.
Eine Anzeige mit den Abfahrtszeiten, wie bei den Stadtbahnen wäre natürlich besser.
(Bild 3)
2. Bei Veranstaltungen wird auf dem Platz ein Weg von dieser Treppe bis zum Ende des
vorhanden Sperrgitters freigehalten, damit Busmitfahrende ungehindert, wie üblich, zu
den Bussen und Sonderzügen kommen.
Anlage 1

2 von 5  
Neumarkt – Veranstaltungen 
Begr.: 
1. In der Fußgängerverteilerebene ist weder von der Nord- noch der Südseite erkennbar,
wie man zu den Buslinien 136 (Hohenlind – Lövenich) und 146 (Deckstein) kommt.
(Bild 1) Erst wenn man vor der Treppe steht ist dies erkennbar. (Bild 2)
2. Bei Veranstaltungen wie z. B. dem Weihnachtsmarkt ist es nicht möglich, auf
kürzestem Weg insbesondere zu den Bushaltestellen, zu kommen. Man muss weiter
als bisher zur Platzmitte gehen und anschließend einen Teil des Weges auf der anderen
Seite wieder zurückgehen. (Bilder 4 bis 6)
Je nachdem wie sportlich die Personen sind, klettern diese auch über das normale
Sperrgitter, was sicherlich nicht sinnvoll ist.
Während der Öffnungszeiten werden die Fahrgäste zusätzlich von den Besuchern
ausgebremst, so dass ein zügiges Umsteigen nicht möglich ist. Eine mindestens
doppelte Umsteigezeit ist nicht ausgeschlossen.
Mit freundlichem Gruß 
Anlagen: 6 Bilder 
Bild 1: Links wird auf die Sonderzüge hingewiesen. Die Buslinien 136 und 146 fehlen auf 
beiden Seiten.

3 von 5  
Neumarkt – Veranstaltungen 
Bild 2: Anzeige direkt vor dem Treppenaufgang 
Bild 3: Anzeige im Bereich der Aufgänge zu den Stadtbahnen

4 von 5  
Neumarkt – Veranstaltungen 
Bild 4: Hinweis auf die Umleitung für die Fahrgäste der Buslinien auf der Nordseite der 
Platzmitte 
Bild 5: Links ist das normale Sperrgitter.       Anschließend nur ^das Zusatzgitter

5 von 5  
Neumarkt – Veranstaltungen 
Bild 6: Das gesamte Zusatzgitter – rechts die Bushaltestelle

Beratungsverlauf (1)

23.11.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ludwigstraße 8
  • Richmodstraße
  • Neumarkt

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Details

Aktenzeichen
2202/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.09.2023
Erstellt
10.07.2023 11:13