Mandari Insight

1206/2025

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Bezirksbürgermeister Zöllner (CDU) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.03.2025, TOP 10.2.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 07.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 22.05.2025, TOP 10.2.7

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1814 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/152/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1206/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Bezirksbürgermeister Zöllner (CDU) 
aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.03.2025, TOP 10.2.3 
"Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Köln-Lindweiler - Sachstand zum 
Projektabschluss am 31. Dezember 2024 - 0412/2025" 
Nachfrage zur Vorlage 0412/2025 in der Sitzung Bezirksvertretung Chorweiler am 20.03.2025 
 
Bezirksbürgermeister Herr Zöllner möchte wissen wie die Verwaltung mit den gefassten Rats-
beschlüssen umgeht, d.h. wie diese umgesetzt werden sollen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 12. Dezember 2024 beschlossen, dem Lino Club einen Zu-
schuss in Höhe von drei Millionen Euro aus Restmitteln des Dezernates IX/Stadtentwicklung, 
Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales zu gewähren. Die Mittel standen ausschließlich im 
Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. 
 
Zu beachten ist, dass bei einer Auszahlung von Fördermitteln zum Beispiel ein rechtsicherer 
Zuwendungsbescheid oder ein Fördervertrag als rechnungsbegründende Unterlage erforder-
lich ist. Diese wiederum müssen auf einem Baurealisierungskonzept beruhen, das der Träger 
erstellt und damit konkrete Aussagen zur Finanzierung des Vorhabens und der anschließen-
den Nutzung trifft.  
 
Im kurzen Zeitraum zwischen der Ratssitzung und dem Jahresende konnten die vorgenannten 
Schritte nicht realisiert und damit keiner rechtssicheren Lösung zur Förderung des Vorhabens 
zugeführt werden. 
 
Die Verwaltung steht mit dem Träger aber weiterhin im Kontakt und erörtert gemeinsam die 
mögliche weitere Unterstützung des Bauvorhabens.

Beratungsverlauf (1)

22.05.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1206/2025
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
07.05.2025
Erstellt
22.04.2025 11:42