Mandari Insight

0014/2022

Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Aufwendungen im Zuge des erhöhten Risikomanagements der Stadt Köln anlässlich der Eröffnung der Karnevalsesssion am 11.11. und des Straßenkarnevals

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022, TOP 10.19

Anlage 1 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 2 geänderte Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 Beantwortung der Fragen aus dem AVR

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Ansehen

Anlage 1 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

868 Zeichen

14  
141/1  
  
 
 
 
 
32 
327 
 
 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Aufwendungen im Zuge des erhöhten Risiko-
managements der Stadt Köln anlässlich der Eröffnung der Karnevalsession am 11.11. 
und des Straßenkarnevals (Vorlagenummer 0014/2022) 
Voraussichtliche Auftragssumme: 6.277.269,75 EUR netto / 7.469.951 EUR brutto 
hier: Stellungnahme  
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
in vorstehender Angelegenheit legten Sie mir am 06.04.2022 die Beschlussvorlage 0014/2022 
zur Bedarfsfeststellung durch den Rat zur Stellungnahme vor.  
Der in der Vorlage dargestellte Bedarf in Höhe von  6.277.269,75 EUR netto / 7.469.951 
EUR brutto für eine voraussichtliche Laufzeit von vier Jahren ist für mich nachvollziehbar. 
Der Vorgang wird im Rechnungsprüfungsamt unter dem Aktenzeichen 141/18/01/22 geführt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
 
Genseke
07.04.2022

Anlage 2 geänderte Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1454 Zeichen

14 21.04.2022 
141  
 
32 
327 
 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Aufwendungen im Zuge des erhöhten Risiko-
managements der Stadt Köln anlässlich der Eröffnung der Karnevalsession am 11.11. 
und des Straßenkarnevals (Vorlagenummer 0014/2022) 
Voraussichtliche Auftragssumme: 6.277.269,75 EUR netto / 7.469.951 EUR brutto 
hier: Stellungnahme  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
in vorstehender Angelegenheit legten Sie mir am 06.04.2022 die Beschlussvorlage 
0014/2022 zur Bedarfsfeststellung durch den Rat zur Stellungnahme vor. 
Der in der Vorlage dargestellte Bedarf in Höhe von 6.277.269,75 EUR netto / 7.469.951 EUR 
brutto für eine voraussichtliche Laufzeit von vier Jahren ist für mich nachvollziehbar. 
Der Vorgang wird im Rechnungsprüfungsamt unter dem Aktenzeichen 141/18/01/22 geführt. 
Das Rechnungsprüfungsamt weist darauf hin, dass in der Vergangenheit bereits ein Sicher-
heitskonzept für die Jahre 11.11.2018 - Straßenkarneval 2022 mit einem externen Unter-
nehmen, Veranstalter erstellt wurde. Das Sicherheitskonzept und alle mit ihm verbundenen 
Rechte sind in das Eigentum der Stadt Köln übergegangen. 
Zur Sicherstellung eines fairen und ordnungsgemäßen Wettbewerbes und zwecks Vermei-
dung möglicher Rechtsmittel wird empfohlen, dieses Konzept allen potentiellen Bietern zu-
sammen mit den sonstigen Ausschreibungsunterlagen im Vorfeld der Angebotsabgabe zur 
Verfügung zu stellen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Ralf Jülich

Beschlussvorlage Rat

14545 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
327/ZAP 
Vorlagen-Nummer 
 0014/2022 
Freigabedatum 
14.04.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Aufwendungen im Zuge des erhöhten 
Risikomanagements der Stadt Köln anlässlich der Eröffnung der Karnevalsession am 11.11. 
und des Straßenkarnevals 
Weiterführung des erhöhten Risikomanagements und der sich daraus ergebenden 
Maßnahmen ab 11.11.2022 für die Dauer von vier Jahren 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Verwaltung die Planung, Umsetzung und Koordination 
der Sicherheitsmaßnahmen zur Eröffnung der Karnevalssession am 11.11., zum Straßenkarneval 
beginnend zum 11.11.2022 für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 
ein Jahr öffentlich und europaweit ausschreibt. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln erkennt den mit dieser Ausschreibung verbundenen finanziellen Bedarf in 
Höhe von netto insgesamt 6.277.271,- EUR (brutto 7.469.951,- EUR) für die Jahre 2022 bis 2026 
an und stimmt der Vergabe der Leistungen als Gesamtpaket im Wege einer öffentlichen Aus-
schreibung für das Jahr 2022 ab dem 01.08.2022 mit der Option der dreimaligen Verlängerung für 
die Jahre 2023 bis 2026 unmittelbar nach Ende des Straßenkarnevals zu. 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.04.2022 
Finanzausschuss 02.05.2022 
Rat 05.05.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  719.063  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    s Pkt. 3 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
1. Ausgangslage 
 
Gegenstand des erhöhten Risikomanagements am 11.11. und zum Straßenkarneval sind insbeson-
dere die verstärkte Überwachung des öffentlichen Raums durch Ordnungskräfte, das temporäre Aus-
leuchten von Örtlichkeiten zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten und Tatgelegenheiten, die 
Durchsetzung des Glasverbots sowie die Sperrung der durch Menschenansammlungen abseits der 
genehmigten Veranstaltungen im Zuge des klassischen Straßenkarnevals belegten Bereiche für den 
Fahrzeugverkehr. Darüber hinaus wurden auch die verkehrstechnische Absicherung des Rosenmon-
tagszugs sowie der Schull- un Veedelszöch überplant und in das städtische Aufgabenpaket über-
nommen. Bedingt durch die Corona-Pandemie und die daraus auch für Menschenansammlungen im 
öffentlichen Raum abseits der genehmigungspflichtigen Veranstaltungen resultierenden Vorgaben, 
kamen Kontrollen der Impfzertifikate und sonstigen Nachweise des Immunisierungsstatus` sowie die 
Durchsetzung von Verweil- und Ansammlungsverboten zu den Maßnahmen im Rahmen des erhöhten 
Risikomanagements hinzu. 
 
Die Anlässe sowie Art und Umfang der Sicherheitsmaßnahmen werden hierbei im Koordinierungs-
gremium der Stadt Köln in regelmäßigen Sitzungen mit allen Beteiligten (insbesondere betroffene 
städtische Ämter, Landespolizei, Bundespolizei, KVB, AWB, RheinEnergie und DB) festgelegt. Die

3 
Verwaltung fasst die auf dieser Basis für den jeweiligen Anlass vorgesehenen und mit den beteiligten 
Behörden und Stellen im Vorfeld abgestimmten Maßnahmen in einem Sicherheitskonzept sowie auf 
den jeweiligen Anlass bezogenen Sicherheits- und Maßnahmenpaketen zusammen. Auf die Vorlage 
Nr. 1714/2016 wird verwiesen. 
 
Aufgrund der negativen Vorfälle am 11.11.2017 wurden die bislang getroffenen Maßnahmen und 
Vorkehrungen insbesondere zum Straßenkarneval sowie zum 11.11. erheblich intensiviert. Auf 
Grundlage des in diesem Zusammenhang ergangenen Ratsbeschluss vom 03.05.2018 (Vorlage Nr. 
0810/2018) wurden sodann die notwendigen Leistungen im Rahmen eines europaweiten Ausschrei-
bungsverfahrens für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung vergeben. Wegen der posi-
tiven Erfahrungen mit dem in 2018 beauftragen Logistik-Unternehmen wurde folglich von der dreima-
ligen Option der Vertragsverlängerung Gebrauch gemacht, so dass der Leistungsauftrag nach Ablauf 
des Straßenkarnevals 2022 erneut vergeben werden muss. 
 
Die zwingende Notwendigkeit des erhöhten Risikomanagements und der auf dieser Grundlage ge-
troffenen Maßnahmen hat sich mehrfach und sowohl vor als auch während der Corona-Pandemie 
bestätigt. Wesentliche Voraussetzungen für den sicheren Verlauf insbesondere der Feierlichkeiten im 
Zuge des Straßenkarnevals sind in erster Linie die koordinierte Vorgehensweise aller innerhalb und 
außerhalb der Stadt Köln beteiligten Stellen sowie ein*e zuverlässige*r und leistungsfähige*r Dienst-
leister*in zur Umsetzung der Maßnahmen.  
 
Der Trend vieler vornehmlich junger Menschen zum Feiern unter freiem Himmel und auf öffentlichen 
Flächen abseits der traditionellen Veranstaltungen ist ungebrochen, so dass die dafür im öffentlichen 
Raum notwendigen sicherheitstechnischen und logistischen Maßnahmen zukünftig ausgebaut und 
verstärkt werden müssen. 
 
Der stetig gestiegene Zustrom an Besucher*innen insbesondere im Kwartier Latäng macht darüber 
hinaus eine grundlegende Änderung der bestehenden Konzeption beziehungsweise des aktuellen 
Sicherheitskonzeptes notwendig. So soll beispielsweise die gezielte Steuerung der Besucher*innen 
nach der temporären Schließung der Zugänge in das Viertel nicht mehr in Richtung der Uni-Wiese 
erfolgen. Ebenso soll dieser Bereich zukünftig nicht mehr als Entlastungsfläche für die Besu-
cher*innen genutzt beziehungsweise logistisch erschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist über 
die Änderung der aktuellen Personenstromführung hinaus die Suche, Auswahl und Erschließung ei-
nes anderen Bereiches außerhalb des Kwartier Latäng als Entlastungsfläche für das Besu-
cher*innenaufkommen bereits zum 11.11.2022 notwendig. Diese Entlastungsfläche bedarf dann auch 
eines eigenen und auf die konkrete Örtlichkeit zugeschnittenen Sicherheitskonzeptes, in dem die Auf-
stellung von Toilettenanlagen, die Planung eventueller Zugangsstellen sowie die dafür notwendigen 
Verkehrsmaßnahmen verbindlich festgelegt sind. 
 
Die jeweils zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zwingend notwendigen und 
zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen können durch die Verwaltung nicht geleistet werden. Aus die-
sem Grund sollen die erforderlichen Leistungen für die Eröffnung der Karnevalssession am 
11.11.2022 und den Straßenkarneval 2023 sowie die Folgejahre finanziell eingeplant, europaweit 
ausgeschrieben und durch ein externes Unternehmen erbracht werden. 
 
Die Vergabe eines entsprechenden Auftrages zur Lieferung und Aufstellung von mobilen Toiletten, 
die ebenso wesentlicher Bestandteil des erhöhten Risikomanagements sind, erfolgt separat, da diese 
Toiletten über den 11.11. und den Straßenkarneval hinaus kurzfristig auch zu anderen Anlässen be-
nötigt werden und somit jederzeit abrufbar sein müssen.

4 
 
2. Beschreibung der einzuholenden Leistungen 
 
Die Planung, Umsetzung und Koordination der notwendigen logistischen und sicherheitstechnischen 
Leistungen zum Straßenkarneval und dem 11.11. muss (analog zu den für die Silvesternacht zu tref-
fenden Maßnahmen) durch eine*n qualifizierte*n Dienstleister*in aus einer Hand erbracht werden. 
Seit Einführung des erhöhten Risikomanagements zu Silvester 2017 und nachfolgend zum Stra-
ßenkarneval 2018 hat sich gezeigt, dass das Erbringen der Leistungen aus einer Hand die Grundlage 
für eine effiziente und qualitative Leistung darstellt. Insbesondere die zentrale Koordination der logis-
tischen Maßnahmen durch das beauftragte Unternehmen führte zu einer Entlastung vor allem des 
Amtes für öffentliche Ordnung, die eine verstärkte Präsenz und Konzentration auf hoheitliche Aufga-
ben im öffentlichen Raum ermöglichte. Neben den positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung 
hierzu sind sowohl auf Seiten der Medien als auch in der breiten Öffentlichkeit der Wunsch und eine 
Erwartungshaltung nach ordnungspolitischer Präsenz erkennbar. 
 
Die zu vergebende Leistung umfasst die folgenden Teilleistungen:  
 
 Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für den Straßenkarneval beziehungsweise den 11.11. für 
die Hotspots Altstadt, Kwartier Latäng und Südstadt 
 Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für Weiberfastnacht sowie den 11.11. für eine Entlas-
tungsfläche außerhalb des Kwartier Latäng  
 Konzeption, Planung und Durchführung aller Verkehrsmaßnahmen 
 Planung und Umsetzung der sicherheitstechnischen, logistischen und aller infrastrukturellen 
Maßnahmen im öffentlichen Raum inklusive der neu zu erschließenden Entlastungsfläche, die 
zur Sicherheit der Besucher*innen und deren Lenkung nach Vorgabe des Amtes für öffentliche 
Ordnung notwendig sind einschließlich der Bereitstellung sowie des Auf- und Abbaus des not-
wendigen Materials 
 Aufnahme behördlicher Vorgaben wie beispielsweise das städtische Glasverbot und gegebe-
nenfalls die Kontrollen von Impfnachweisen als Vorgabe der Corona-Schutzverordnung in das 
Sicherheitskonzept sowie Umsetzung der sich daraus ergebenden Maßnahmen 
 Abstimmung der Maßnahmen mit den Sicherheitsbehörden sowie den weiteren beteiligten Stel-
len und Behörden 
 Aufplanung der Beschilderung und Beleuchtung sowie Entwurf und Erstellung von technischen 
Zeichnungen und Konzepten 
 Einrichtung des Koordinierungsstabs (außer Telefonleitungen) und Führung der durch Maß-
nahmen belegten Bereiche aus dem Koordinierungsstab 
 Bereitstellung von Führungspersonal an allen Karnevalstagen für die Teilbereiche Koordinie-
rungsstab, Altstadt, Kwartier Latäng, Südstadt und Verkehr 
 Bereitstellung der notwendigen Einsatz- und Logistikfahrzeuge 
 Erstellung von Personalplänen und Beauftragung des notwendigen Personals von Sicherheits-
firmen 
 Einbinden des von Seiten der Gastronom*innen in der Altstadt zum Straßenkarneval 2018 
erstmalig praktizierten und durch die DEHOGA umgesetzten Pfandsystems in das Sicherheits-
konzept 
 Teilnahme an Terminen, Sitzungen und Ortsterminen mit den Behörden und weiteren beteilig-
ten Stellen 
 Recherchen und Ausarbeitung von Vorschlägen zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr 
 Absprachen zum Thema Großschadenslagen mit den Behörden und weiteren beteiligten Stel-
len 
 
Um gleichwohl den finanziellen Aufwand auf das Notwendigste zu beschränken, verbleibt die Bereit-
stellung der zur verkehrlichen Absicherung der jeweiligen Bereiche erforderlichen Verkehrszeichen 
analog der Vorjahre weiterhin bei der Verwaltung.

5 
 
3. Finanzieller Bedarf 
 
Auf Grundlage der Leistungen und Ausgaben der vergangenen vier Jahre ergibt sich für das auszu-
schreibende Gesamtpaket nach heutigem Stand folgender voraussichtlicher Bedarf: 
 
Leistung Bedarf (in Euro) 
Erstellung und Umsetzung eines Sicherheits-
konzeptes inkl. Plänen nach Abstimmung mit 
allen Behörden und Beteiligten 
265.000,- 
Personal für städtischen Koordinierungsstab 
während der Veranstaltung, Logistikkräfte, Auf-
/Abbau der Maßnahmen 
240.000,- 
Bereitstellung von Ordnungskräften durch pri-
vate Sicherheitsdienste 700.000,- 
Bereitstellung von Absperr- und Schleusen-
material, Fahrzeugen, Ausschilderungen, Ver-
pflegung, Funkgeräten, Beleuchtung, Infrastruk-
tur 
300.000,- 
Summe (Netto) 1.505.000,- 
Umsatzsteuer, 19% 285.950,- 
Summe (Brutto mit Umsatzsteuer) 1.790.950,- 
 
Der Bedarf für die Beauftragung eines Logistik-Dienstleisters für diese Maßnahmen zur Eröffnung der 
Karnevalssession am 11.11. und zum Straßenkarneval beträgt im ersten Jahr netto rund 1.505.000,- 
EUR (brutto 1.790.950,- EUR). Die Ausschreibung soll analog der bisherigen Vorgehensweise für ein 
Jahr mit der Möglichkeit der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr vorgenommen werden. 
Pro Jahr ist von einer jährlichen Preissteigerung aller Positionen in Höhe von 2 % auszugehen. Somit 
betragen die Bedarfe für die Jahre: 
 
2022 anteilig für den 11.11.        604.255,- EUR netto (brutto    719.063,- EUR) 
2023       1.535.100,- EUR netto (brutto 1.826.769,- EUR) 
2024       1.565.802,- EUR netto (brutto 1.863.304,- EUR) 
2025       1.597.118,- EUR netto (brutto 1.900.570,- EUR) 
2026 anteilig für den Straßenkarneval     974.996,- EUR netto (brutto 1.160.245,- EUR) 
 
Bei einer Ausschreibung für ein Jahr mit dreimaliger Verlängerungsoption beträgt der Bedarf für die 
Gesamtlaufzeit von vier Jahren daher netto 6.277.271,- EUR (brutto 7.469.951,- EUR).

6 
 
4. Finanzierung 
 
Für das Haushaltsjahr 2022 sind Aufwendungen in Höhe von 719.063,- EUR im Teilergebnisplan 
0201, Allgemeine Sicherheit und Ordnung, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen eingeplant. Für die ab dem Hj. 2023 anfallenden Aufwendungen wird das Dezernat 
für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushalts-
aufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggfs. durch Umschichtun-
gen, vorsehen. 
 
5. Rechnungsprüfungsamt 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf geprüft. Das Ergebnis ist der Anlage 1 zu entnehmen. 
 
6. Weiteres Vorgehen 
 
Die Zusammenfassung der Sicherheitsmaßnahmen zu einem Gesamtpaket mit einem voraussichtli-
chen Auftragswert in Höhe von netto 6.277.271,- EUR und dessen Ausschreibung bedarf aufgrund 
der Überschreitung der in § 5 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung festgelegten Wertgrenze in Höhe 
von 1,5 Millionen Euro der Zustimmung des Rates der Stadt Köln unter Einbeziehung des Ausschus-
ses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales als zuständiger Fachaus-
schuss. Ebenso ist aufgrund der Höhe des Bedarfs ein europaweites Ausschreibungsverfahren zur 
Vergabe der Leistungen erforderlich.  
 
Aufgrund der vorgegebenen Fristen aus dem europaweiten Ausschreibungsverfahren und der not-
wendigen Prüfung der Unterlagen ist mit einer Auswahl und Beauftragung Ende Juli beziehungsweise 
Anfang August zu rechnen.  
 
 
Anlage 
- Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 3 Beantwortung der Fragen aus dem AVR

15518 Zeichen

Anlage 3 
Bedarfsfeststellungsbeschluss zum erhöhten Risikomanagement der Stadt Köln zum 
11.11. und Straßenkarneval 
In der Sitzung am 28.04.2022 hat der Ausschuss  Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales über die Vorlagen 0014/2022 (erhöhtes Risikomanagement zum 
11.11. und Straßenkarneval) beraten. Aufgrund einiger Nachfragen wurde die Verwaltung 
gebeten, diese zur Ratssitzung am 05.05.2022 schriftlich zu beantworten. Die 
Beschlussvorlage wurde ohne Votum in die weitere Beratung verwiesen. 
Vor dem Hintergrund dieser Nachfragen stellt die Verwaltung zur besseren Verständlichkeit 
zunächst die einzelnen Arbeitsschritte der Entstehung eines Sicherheitskonzeptes nach der 
Auswahl des*der Bieters*in dar. Es wird deutlich, dass die Auftraggeberin, also die Stadt 
Köln, in allen relevanten Schritten die Planungshoheit behält. 
1. Grundsätzliche Problembeschreibung durch die Verwaltung
2. Entwurf eines ersten Entwurfes des Sicherheitskonzeptes durch den*die Bieter*in
3. Anmerkungen/Korrekturen durch die Verwaltung
4. Inhaltliche Anpassung des Sicherheitskonzeptes durch den*die Bieter*in aufgrund
dieser Anmerkungen/Korrekturen
5. Abstimmung im Koordinierungsgremium (alle an der operativen Planung beteiligten
Stellen: Amt für öffentliche Ordnung, Feuerwehr, Landespolizei, Jugendamt, KVB,
AWB usw. sowie in Abhängigkeit von dem konkreten Anlass weitere Beteiligte wie
Bundespolizei, Bauaufsicht etc.)
6. Inhaltliche Anpassungen aufgrund von Anmerkungen/Korrekturen des
Koordinierungsgremiums durch den*die Bieter*in
7. Wiederholung Schritte 6 und 7 bis inhaltliches Einvernehmen mit dem
Koordinierungsgremium hergestellt ist.
8. Formelles Einverständnis des Sicherheitskonzeptes durch Verwaltung Polizei,
Feuerwehr, Amt für öffentliche Ordnung und ggf. Bauaufsicht.
9. Verteilung der finalen Version des Sicherheitskonzeptes an alle relevanten Stellen.
Nachfolgend nimmt die Verwaltung zu den einzelnen Fragen der Ausschussmitglieder aus 
der Sitzung am 28.04.2022  Stellung: 
Herr RM Richter (Bündnis 90/Die Grünen) versteht die Vorlage (s. Seite 3, Absatz 5) so, 
dass der/die Dienstleister*in eine Entlastungsfläche suchen und auswählen solle. 
Antwort der Verwaltung:  
Der Passus steht unter der Überschrift „Ausgangslage“ und ist somit zunächst Teil der 
Problembeschreibung und beschreibt keine feststehende Aufgabe des*der Dienstleisters*in. 
Es wird allgemein beschrieben, warum es welche Bedarfe gibt und wie bislang damit 
umgegangen worden ist. Die Aufgabe des*der Dienstleisters*in besteht in der Entwicklung 
eines Sicherheitskonzepts für diese Fläche (s. Seite 4, Absatz 2, 2. Spiegelstrich) und nicht 
in der bloßen Suche nach einer Entlastungsfläche. Diese kann, muss aber nicht zwingend 
Teil des Sicherheitskonzeptes sein. Die diesbezügliche Entscheidung trifft in letzter 
Konsequenz die Verwaltung, gegebenenfalls unter Einbindung politischer Gremien. 
Herr RM Richter interpretiert darüber hinaus den 8. Spiegelstrich des 2. Absatzes auf Seite 
4 (Einrichtung Koordinierungsstab und Führung der durch Maßnahmen belegte Bereiche) 
so,

dass der/die Dienstleister*in hier vollkommen selbstständig entscheiden könne. Er bittet um 
Klarstellung durch die Verwaltung. Herr RM Dr. Krupp (SPD)hat den vorgenannten 
Spiegelstrich in gleicher Weise wie Herr RM Richter interpretiert.  
Antwort der Verwaltung:  
Die Formulierung ist deckungsgleich mit der Vorlage 0810/2018. Der Klammerzusatz „außer 
Telefonleitungen“ soll verdeutlichen, dass es sich hier um technische Einrichtungen mit IT-
Hardware etc. handelt.  
Darüber hinaus hat des*der Dienstleister*in u.a. die Aufgabe, das eigene Personal aus dem 
Koordinierungsstab heraus zu führen. Dieses Personal ist in „allen mit Maßnahmen belegten 
Bereichen“ tätig. D.h. jedoch nicht, dass er/sie den Koordinierungsstab leitet. Diese Aufgabe 
obliegt der Verwaltung. Diese Verantwortung wird auch im Sicherheitskonzept niedergelegt.  
Im Koordinierungsstab sitzen alle relevanten Beteiligten zusammen, tauschen ihre 
Erkenntnisse aus und beraten Lösungsmöglichkeiten. Die letztendliche Entscheidung trifft 
die städtische Leitung des Koordinierungsstabes. Aufgabe des*der Dienstleiters*in ist es, 
Informationen/Erkenntnisse von vor Ort in den Stab zu transportieren, die anderen 
Beteiligten bei der Lösungsfindung zu unterstützen und, sofern seine/ihre Aufgaben betroffen 
sind, Maßnahmen aufgrund der Entscheidung der Leitung des Koordinierungsstabes zu 
veranlassen. Dadurch, dass auch die privaten Sicherheitskräfte aus dem Koordinierungsstab 
heraus geführt werden, werden umfassende Reaktionen auf die Lage erst ermöglicht. 
Herr RM Detjen (DIE LINKE.) bittet um die Beantwortung mehrerer Fragen: 
1. Bei der Ausschreibung 2018 sei bereits ein Sicherheitskonzept ausgeschrieben bzw.
erstellt worden. Warum werde dieses Konzept bei der Ausschreibung sowohl inhaltlich
wie finanziell nicht berücksichtigt, so wie es das RPA in seiner Stellungnahme
eingefordert habe?
Zitat: „Das Sicherheitskonzept und alle mit ihm verbundenen Rechte sind in das
Eigentum der Stadt Köln übergegangen.“ Werde das alte Konzept den
Ausschreibungsunterlagen beigefügt?
Antwort der Verwaltung: 
Die neue Ausschreibung berücksichtigt inhaltlich, wie auch der 
Bedarfsfeststellungsbeschluss finanziell, die bisherigen Sicherheitskonzepte. Die in dem 
Entwurf der Ausschreibung detailliert dargestellten Leistungen weichen jedoch z.T. deutlich 
in Art und Umfang von der Ausschreibung von vor vier Jahren ab. Die Grundleistung 
(Erstellung und Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes), welche Gegenstand der 
Beschlussvorlage 0014/2022 ist, bleibt zwar identisch. Zur Umsetzung wurden die 
Maßnahmen jedoch in den letzten vier Jahren von Jahr zu Jahr weiterentwickelt. Diese 
Erfahrungen fließen in das neue Sicherheitskonzept selbstverständlich mit ein. Insofern kann 
es „das“ Sicherheitskonzept nicht geben, dieses wird fortlaufend fortgeschrieben. Die 
prognostizierten mengenmäßigen Bedarfe in der Ausschreibung orientieren sich an den 
Prognosen der Verwaltung aufgrund der Erfahrung der letzten vier Jahre an Karneval sowie 
mit vergleichbaren Veranstaltungen. Die kalkulierten Summen pro Jahr orientieren sich dabei 
an aktuellen Preisen und unterstellten Preissteigerungen in den nächsten drei Jahren 
(jeweils 2 % Aufwandssteigerung, s. auch Seite 5, Nr. 3 „Finanzieller Bedarf“). 
Vor dem Hintergrund, dass in derartigen Konzepten einsatztaktische Maßnahmen enthalten 
sind, die nur für den Kreis des Koordinierungsgremiums, d.h. alle mit der Planung und 
Umsetzung betrauten Behörden, Institutionen und Dienstleister bestimmt sind, ist eine 
Veröffentlichung nicht geboten. Auch würde die Veröffentlichung keinen inhaltlichen 
Mehrwert für potentielle Bieter*innen bringen, da durch die Schaffung einer neuen

Konzeption für das „Kwartier Latäng“ ein fortgeschriebenes, möglicherweise in großen Teilen 
anderes Sicherheitskonzept erstellt werden muss. 
Grundlage für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes ist die Aufgabenbeschreibung der 
Verwaltung (aktueller Entwurfsstand 39 Seiten zuzüglich Anlagen entgegen 2018 = 25 Seiten 
zuzüglich Anlagen), welche im Rahmen der Ausschreibung veröffentlicht wird und der 
„Orientierungsrahmens des Ministeriums des Innern NRW für die kommunale Planung, 
Genehmigung, Durchführung und Nachbetrachtung von Veranstaltungen im Freien mit 
erhöhtem Gefährdungspotential“. 
2. Wie würden die Verantwortlichkeiten zwischen Polizei, Stadt, den Trägern der
öffentlichen Belange und den privaten Akteuren abgestimmt?
In Rede stehe ein Eingriff in den öffentlichen Raum. Das Grundgesetz, Artikel 33, Absatz
4 sage: „Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel
Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen
Dienst und Treueverhältnis stehen.“
Antwort der Verwaltung:  
Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse, hier die Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum, ist 
Aufgabe der Stadt Köln als Ordnungsbehörde. Sämtliche Aufgaben, die von dem/der 
Dienstleister*in erledigt werden sollen, sind nicht hoheitlich. Es handelt sich um 
Verkehrssperren, Personensperren auf Anweisung der Leitung des Koordinierungsstabes, 
Personenkontrollen etc. Die Übertragung solcher -nicht hoheitlicher- Hilfsaufgaben an Dritte 
ist ein völlig normaler und tagtäglich in jeder Kommune Deutschlands und vielen Bereichen 
stattfindender Vorgang. 
Die Befugnisse der privaten Sicherheitskräfte sind dabei klar definiert: So dürfen sie 
beispielsweise keine Zwangsmaßnahmen durchführen, dies obliegt einzig den Ordnungs- 
und Sicherheitsbehörden. Sollten solche Maßnahmen notwendig sein, werden stets 
Behördenvertreter über die Vertretung des*der Dienstleister*in im Koordinierungsstab 
hinzugezogen. Sowohl die Kompetenzen der privaten Sicherheitskräfte als auch die 
(hoheitlichen) Kompetenzen der Behörden sowie deren originären Aufgaben werden im 
Vorfeld klar besprochen und im Sicherheitskonzept niedergelegt. 
3. Wer leitet den Führungsstab? Die Stadt, die Polizei/ oder der private Akteur? Ist die
Ausschreibung überhaupt mit der Polizei abgestimmt? In der Leistungsausschreibung im
achten Spiegelstrich steht: „Einrichtung des Koordinationsstabes und Führung der durch
Maßnahmen belegten Bereiche aus Koordinationsstab.“
Antwort der Verwaltung: 
Hinsichtlich der Leitung des Koordinierungsstabes wird auf die Antwort zur zweiten Fragen 
von Herrn RM Richter verwiesen. 
Die auszuschreibende Leistung resultiert aus den Erfahrungen der letzten vier Jahre, die 
auch mit allen Beteiligten in Nachbesprechung zum 11.11.2021 und dem Straßenkarneval 
2022 zusammengeführt worden sind. Landes- und Bundespolizei sind als Mitglieder des 
Koordinierungsgremiums in die Planung, Umsetzung und Nachbereitung der jeweiligen 
Anlässe stets involviert. Auftraggeberin des Sicherheitskonzeptes ist aber die Stadt Köln als 
zuständige Ordnungsbehörde. Die angesprochenen Behörden werden, wie eingangs im 
Arbeitsablauf bereits beschrieben, im Rahmen der Erstellung des neuen 
Sicherheitskonzeptes beteiligt und müssen ihr Einverständnis erklären. Erst dann wird das 
Sicherheitskonzept als finale Handlungsgrundlage festgelegt. 
4. Wie sind die Belange des öffentlichen Trägers im alten Vertrag mit dem

Sicherheitsunternehmen (MasterLogistik) geregelt? Kann die Verwaltung den Vertrag bis 
zur Ratssitzung am 5. Mai den Fraktionen zugänglich machen?  
Antwort der Verwaltung: 
Die Belange zwischen der Stadt Köln und dem*der Dienstleister*in wurden und werden im 
Ausschreibungstext festgelegt. Dieser Text ist Grundlage für den zu schließenden Vertrag. 
Da die Ausschreibung erst im Anschluss an die Beschlussfassung durch den Rat 
veröffentlicht werden soll, werden dem Rat die Unterlagen im nichtöffentlichen Teil zur 
Kenntnis gegeben. 
Die meisten Verantwortlichkeiten von Stadt und Polizei sind dabei gesetzlich festgelegt. Wie 
bereits erläutert, werden in diesem Zusammenhang dem/der Dienstleister*in keine 
hoheitlichen Kompetenzen zugesprochen. 
5. Mit der Vorlage werden weitere zusätzliche Leistungen und Bedarfe angestrebt.
Gegenüber der Vorlage aus dem Jahre 2018 fast um das Doppelte. Warum ist in der
Vorlage nur „Personal für den städtischen Koordinationsstab“ vorgesehen?
Antwort der Verwaltung: 
In der Beschlussvorlage sind, wie bereits 2018, die Leistungen aus Gründen der 
Übersichtlichkeit in wenigen Positionen zusammengefasst.  
Neben den privaten Sicherheitskräften (Siehe Seite 5, 3. Punkt der Tabelle), die den größten 
Teil des durch den/die Dienstleister*in zu stellenden Personals ausmachen, werden auch 
weitere Funktionen (Projektleitung, Verantwortliche*r für Veranstaltungstechnik, Karten- und 
Lagedarstellung, Führung eines Einsatztagebuches etc.) vor und während der Anlässe 
benötigt. Weitere Dienstleistungen sind in dem ersten Punkt der Tabelle auf Seite 5 der 
Vorlage („Erstellung und Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes inkl. Plänen nach 
Abstimmung mit allen Behörden und Beteiligten“) enthalten. Bei all diesen 
Leistungen/Personalien handelt es sich um solche, die der*die Dienstleister*in zu erbringen 
hat. 
Städtische Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Für die Überwachung der 
Aufgaben des*der Dienstleister*in sind keine zusätzlichen Ressourcen bei der Verwaltung 
erforderlich. 
6. Macht eine europaweite Ausschreibung Sinn, wenn die Verwaltung anscheinend den
alten Anbieter wieder haben will?
Antwort der Verwaltung:  
Die Verwaltung ist an das Vergaberecht und die städtischen Vergaberichtlinien gebunden 
und handelt dementsprechend. Bei einer Dienstleistung oberhalb des Schwellenwertes bei 
nicht auszuschließender Binnenmarktrelevanz ist die Leistung europaweit auszuschreiben. 
Die Zulassungskriterien, welche ein/e Dienstleister*in zu erfüllen hat, sind transparent und 
orientieren sich an der zu erfüllenden Aufgabe und nicht an potentiellen Bieter*innen. 
Herr RM Görzel (FDP) schlägt vor, der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes zu 
folgen und das bisherige Sicherheitskonzept mit der Ausschreibung zu veröffentlichen. 
Antwort der Verwaltung:  
Hierzu wird auf die Beantwortung der ersten Frage von Herrn RM Detjen verwiesen. 
Herrn RM Görzel fehlt ein Hinweis auf den „Runden Tisch Karneval“ und das Festkomitee.

Antwort der Verwaltung:  
Der Runden Tisch Karneval ist ein Beratungs- und kein Beschlussgremium. In diesem 
Gremium werden strategische Ausrichtungen besprochen, über die von der Stadtspitze oder 
ggf. der Politik entschieden werden kann. Diese Entscheidungen fließen -wie 
selbstverständlich auch die Beratungsergebnisse des „Runden Tisches“ in die Planungen 
des Koordinierungsgremiums mit ein. Dies ist, wie bereits beschrieben, die alleinige Aufgabe 
der Verwaltung und nicht des*der Dienstleister*in.  
Frau RM Glashagen bittet um Einbindung der Akteure vor Ort. 
Antwort der Verwaltung:  
Die Akteure werden durch die Beratungen des „Runden Tisches“ und verschiedene andere 
Arbeitsgruppen inhaltlich eingebunden. Somit fließen deren Erfahrungen, Kenntnisse und 
Wünsche in die strategischen Beschlüsse der Verwaltungsspitze und Politik mit ein. Die zu 
verantwortende Entscheidung liegt jedoch bei der Stadt Köln als Ordnungsbehörde. 
Herr RM Cremer möchte wissen, wie die Steuerung/Kontrolle vor Ort erfolge. 
Antwort der Verwaltung: 
Die Steuerung und Kontrolle erfolgen aus dem Koordinierungsstab heraus. Aufträge der 
Verwaltung oder anderer Behörden und Institutionen werden durch das Personal des/der 
Dienstleiter*in im Stab über die im Sicherheitskonzept festgelegten Wege bis zum einzelnen 
Einsatzpunkt vor Ort kommuniziert.  
Die Kontrolle der Umsetzung vor Ort erfolgt in Abhängigkeit von dem Auftrag auf 
verschiedene Arten: Ist es eine Anforderung einzelner Beteiligter im Koordinierungsstab, 
erfolgen über die Verbindungsbeamt*innen Rückmeldung über die Umsetzung an den 
Koordinierungsstab. Teilweise dokumentieren die Außendienstkräfte die Umsetzung auch 
fotographisch und leiten die Bilder elektronisch an den Stab weiter. In allen Bereichen 
befinden sich aber auch erfahrene Mitarbeiter*innen der Verwaltung, welche im Rahmen 
ihrer übrigen Kontrolltätigkeiten (Jugendschutz, Zwangsmaßnahmen Glasverbot, Ahndung 
Wildurinierer, Lärmschutz etc.) ständig vor Ort sind und in direktem Austausch mit dem 
Koordinierungsstab stehen. Erkenntnisse über Verbesserungsbedarfe werden umgehend 
von Ihnen und den weiteren Außendienstkräften aller anderen Beteiligten an den 
Koordinierungsstab weitergeleitet und dort behandelt.

Beratungsverlauf (3)

28.04.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
02.05.2022 Finanzausschuss
TOP 10.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.05.2022 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0014/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.05.2022
Erstellt
03.01.2022 17:44