0014/2022
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Aufwendungen im Zuge des erhöhten Risikomanagements der Stadt Köln anlässlich der Eröffnung der Karnevalsesssion am 11.11. und des Straßenkarnevals
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Anlage 1 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 141/1 32 327 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Aufwendungen im Zuge des erhöhten Risiko- managements der Stadt Köln anlässlich der Eröffnung der Karnevalsession am 11.11. und des Straßenkarnevals (Vorlagenummer 0014/2022) Voraussichtliche Auftragssumme: 6.277.269,75 EUR netto / 7.469.951 EUR brutto hier: Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, in vorstehender Angelegenheit legten Sie mir am 06.04.2022 die Beschlussvorlage 0014/2022 zur Bedarfsfeststellung durch den Rat zur Stellungnahme vor. Der in der Vorlage dargestellte Bedarf in Höhe von 6.277.269,75 EUR netto / 7.469.951 EUR brutto für eine voraussichtliche Laufzeit von vier Jahren ist für mich nachvollziehbar. Der Vorgang wird im Rechnungsprüfungsamt unter dem Aktenzeichen 141/18/01/22 geführt. Mit freundlichen Grüßen Genseke 07.04.2022
Anlage 2 geänderte Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 21.04.2022 141 32 327 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Aufwendungen im Zuge des erhöhten Risiko- managements der Stadt Köln anlässlich der Eröffnung der Karnevalsession am 11.11. und des Straßenkarnevals (Vorlagenummer 0014/2022) Voraussichtliche Auftragssumme: 6.277.269,75 EUR netto / 7.469.951 EUR brutto hier: Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, in vorstehender Angelegenheit legten Sie mir am 06.04.2022 die Beschlussvorlage 0014/2022 zur Bedarfsfeststellung durch den Rat zur Stellungnahme vor. Der in der Vorlage dargestellte Bedarf in Höhe von 6.277.269,75 EUR netto / 7.469.951 EUR brutto für eine voraussichtliche Laufzeit von vier Jahren ist für mich nachvollziehbar. Der Vorgang wird im Rechnungsprüfungsamt unter dem Aktenzeichen 141/18/01/22 geführt. Das Rechnungsprüfungsamt weist darauf hin, dass in der Vergangenheit bereits ein Sicher- heitskonzept für die Jahre 11.11.2018 - Straßenkarneval 2022 mit einem externen Unter- nehmen, Veranstalter erstellt wurde. Das Sicherheitskonzept und alle mit ihm verbundenen Rechte sind in das Eigentum der Stadt Köln übergegangen. Zur Sicherstellung eines fairen und ordnungsgemäßen Wettbewerbes und zwecks Vermei- dung möglicher Rechtsmittel wird empfohlen, dieses Konzept allen potentiellen Bietern zu- sammen mit den sonstigen Ausschreibungsunterlagen im Vorfeld der Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Ralf Jülich
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 327/ZAP Vorlagen-Nummer 0014/2022 Freigabedatum 14.04.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Aufwendungen im Zuge des erhöhten Risikomanagements der Stadt Köln anlässlich der Eröffnung der Karnevalsession am 11.11. und des Straßenkarnevals Weiterführung des erhöhten Risikomanagements und der sich daraus ergebenden Maßnahmen ab 11.11.2022 für die Dauer von vier Jahren Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Verwaltung die Planung, Umsetzung und Koordination der Sicherheitsmaßnahmen zur Eröffnung der Karnevalssession am 11.11., zum Straßenkarneval beginnend zum 11.11.2022 für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr öffentlich und europaweit ausschreibt. 2. Der Rat der Stadt Köln erkennt den mit dieser Ausschreibung verbundenen finanziellen Bedarf in Höhe von netto insgesamt 6.277.271,- EUR (brutto 7.469.951,- EUR) für die Jahre 2022 bis 2026 an und stimmt der Vergabe der Leistungen als Gesamtpaket im Wege einer öffentlichen Aus- schreibung für das Jahr 2022 ab dem 01.08.2022 mit der Option der dreimaligen Verlängerung für die Jahre 2023 bis 2026 unmittelbar nach Ende des Straßenkarnevals zu. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.04.2022 Finanzausschuss 02.05.2022 Rat 05.05.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 719.063 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. s Pkt. 3 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. Ausgangslage Gegenstand des erhöhten Risikomanagements am 11.11. und zum Straßenkarneval sind insbeson- dere die verstärkte Überwachung des öffentlichen Raums durch Ordnungskräfte, das temporäre Aus- leuchten von Örtlichkeiten zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten und Tatgelegenheiten, die Durchsetzung des Glasverbots sowie die Sperrung der durch Menschenansammlungen abseits der genehmigten Veranstaltungen im Zuge des klassischen Straßenkarnevals belegten Bereiche für den Fahrzeugverkehr. Darüber hinaus wurden auch die verkehrstechnische Absicherung des Rosenmon- tagszugs sowie der Schull- un Veedelszöch überplant und in das städtische Aufgabenpaket über- nommen. Bedingt durch die Corona-Pandemie und die daraus auch für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum abseits der genehmigungspflichtigen Veranstaltungen resultierenden Vorgaben, kamen Kontrollen der Impfzertifikate und sonstigen Nachweise des Immunisierungsstatus` sowie die Durchsetzung von Verweil- und Ansammlungsverboten zu den Maßnahmen im Rahmen des erhöhten Risikomanagements hinzu. Die Anlässe sowie Art und Umfang der Sicherheitsmaßnahmen werden hierbei im Koordinierungs- gremium der Stadt Köln in regelmäßigen Sitzungen mit allen Beteiligten (insbesondere betroffene städtische Ämter, Landespolizei, Bundespolizei, KVB, AWB, RheinEnergie und DB) festgelegt. Die 3 Verwaltung fasst die auf dieser Basis für den jeweiligen Anlass vorgesehenen und mit den beteiligten Behörden und Stellen im Vorfeld abgestimmten Maßnahmen in einem Sicherheitskonzept sowie auf den jeweiligen Anlass bezogenen Sicherheits- und Maßnahmenpaketen zusammen. Auf die Vorlage Nr. 1714/2016 wird verwiesen. Aufgrund der negativen Vorfälle am 11.11.2017 wurden die bislang getroffenen Maßnahmen und Vorkehrungen insbesondere zum Straßenkarneval sowie zum 11.11. erheblich intensiviert. Auf Grundlage des in diesem Zusammenhang ergangenen Ratsbeschluss vom 03.05.2018 (Vorlage Nr. 0810/2018) wurden sodann die notwendigen Leistungen im Rahmen eines europaweiten Ausschrei- bungsverfahrens für ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung vergeben. Wegen der posi- tiven Erfahrungen mit dem in 2018 beauftragen Logistik-Unternehmen wurde folglich von der dreima- ligen Option der Vertragsverlängerung Gebrauch gemacht, so dass der Leistungsauftrag nach Ablauf des Straßenkarnevals 2022 erneut vergeben werden muss. Die zwingende Notwendigkeit des erhöhten Risikomanagements und der auf dieser Grundlage ge- troffenen Maßnahmen hat sich mehrfach und sowohl vor als auch während der Corona-Pandemie bestätigt. Wesentliche Voraussetzungen für den sicheren Verlauf insbesondere der Feierlichkeiten im Zuge des Straßenkarnevals sind in erster Linie die koordinierte Vorgehensweise aller innerhalb und außerhalb der Stadt Köln beteiligten Stellen sowie ein*e zuverlässige*r und leistungsfähige*r Dienst- leister*in zur Umsetzung der Maßnahmen. Der Trend vieler vornehmlich junger Menschen zum Feiern unter freiem Himmel und auf öffentlichen Flächen abseits der traditionellen Veranstaltungen ist ungebrochen, so dass die dafür im öffentlichen Raum notwendigen sicherheitstechnischen und logistischen Maßnahmen zukünftig ausgebaut und verstärkt werden müssen. Der stetig gestiegene Zustrom an Besucher*innen insbesondere im Kwartier Latäng macht darüber hinaus eine grundlegende Änderung der bestehenden Konzeption beziehungsweise des aktuellen Sicherheitskonzeptes notwendig. So soll beispielsweise die gezielte Steuerung der Besucher*innen nach der temporären Schließung der Zugänge in das Viertel nicht mehr in Richtung der Uni-Wiese erfolgen. Ebenso soll dieser Bereich zukünftig nicht mehr als Entlastungsfläche für die Besu- cher*innen genutzt beziehungsweise logistisch erschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist über die Änderung der aktuellen Personenstromführung hinaus die Suche, Auswahl und Erschließung ei- nes anderen Bereiches außerhalb des Kwartier Latäng als Entlastungsfläche für das Besu- cher*innenaufkommen bereits zum 11.11.2022 notwendig. Diese Entlastungsfläche bedarf dann auch eines eigenen und auf die konkrete Örtlichkeit zugeschnittenen Sicherheitskonzeptes, in dem die Auf- stellung von Toilettenanlagen, die Planung eventueller Zugangsstellen sowie die dafür notwendigen Verkehrsmaßnahmen verbindlich festgelegt sind. Die jeweils zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zwingend notwendigen und zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen können durch die Verwaltung nicht geleistet werden. Aus die- sem Grund sollen die erforderlichen Leistungen für die Eröffnung der Karnevalssession am 11.11.2022 und den Straßenkarneval 2023 sowie die Folgejahre finanziell eingeplant, europaweit ausgeschrieben und durch ein externes Unternehmen erbracht werden. Die Vergabe eines entsprechenden Auftrages zur Lieferung und Aufstellung von mobilen Toiletten, die ebenso wesentlicher Bestandteil des erhöhten Risikomanagements sind, erfolgt separat, da diese Toiletten über den 11.11. und den Straßenkarneval hinaus kurzfristig auch zu anderen Anlässen be- nötigt werden und somit jederzeit abrufbar sein müssen. 4 2. Beschreibung der einzuholenden Leistungen Die Planung, Umsetzung und Koordination der notwendigen logistischen und sicherheitstechnischen Leistungen zum Straßenkarneval und dem 11.11. muss (analog zu den für die Silvesternacht zu tref- fenden Maßnahmen) durch eine*n qualifizierte*n Dienstleister*in aus einer Hand erbracht werden. Seit Einführung des erhöhten Risikomanagements zu Silvester 2017 und nachfolgend zum Stra- ßenkarneval 2018 hat sich gezeigt, dass das Erbringen der Leistungen aus einer Hand die Grundlage für eine effiziente und qualitative Leistung darstellt. Insbesondere die zentrale Koordination der logis- tischen Maßnahmen durch das beauftragte Unternehmen führte zu einer Entlastung vor allem des Amtes für öffentliche Ordnung, die eine verstärkte Präsenz und Konzentration auf hoheitliche Aufga- ben im öffentlichen Raum ermöglichte. Neben den positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung hierzu sind sowohl auf Seiten der Medien als auch in der breiten Öffentlichkeit der Wunsch und eine Erwartungshaltung nach ordnungspolitischer Präsenz erkennbar. Die zu vergebende Leistung umfasst die folgenden Teilleistungen: Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für den Straßenkarneval beziehungsweise den 11.11. für die Hotspots Altstadt, Kwartier Latäng und Südstadt Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für Weiberfastnacht sowie den 11.11. für eine Entlas- tungsfläche außerhalb des Kwartier Latäng Konzeption, Planung und Durchführung aller Verkehrsmaßnahmen Planung und Umsetzung der sicherheitstechnischen, logistischen und aller infrastrukturellen Maßnahmen im öffentlichen Raum inklusive der neu zu erschließenden Entlastungsfläche, die zur Sicherheit der Besucher*innen und deren Lenkung nach Vorgabe des Amtes für öffentliche Ordnung notwendig sind einschließlich der Bereitstellung sowie des Auf- und Abbaus des not- wendigen Materials Aufnahme behördlicher Vorgaben wie beispielsweise das städtische Glasverbot und gegebe- nenfalls die Kontrollen von Impfnachweisen als Vorgabe der Corona-Schutzverordnung in das Sicherheitskonzept sowie Umsetzung der sich daraus ergebenden Maßnahmen Abstimmung der Maßnahmen mit den Sicherheitsbehörden sowie den weiteren beteiligten Stel- len und Behörden Aufplanung der Beschilderung und Beleuchtung sowie Entwurf und Erstellung von technischen Zeichnungen und Konzepten Einrichtung des Koordinierungsstabs (außer Telefonleitungen) und Führung der durch Maß- nahmen belegten Bereiche aus dem Koordinierungsstab Bereitstellung von Führungspersonal an allen Karnevalstagen für die Teilbereiche Koordinie- rungsstab, Altstadt, Kwartier Latäng, Südstadt und Verkehr Bereitstellung der notwendigen Einsatz- und Logistikfahrzeuge Erstellung von Personalplänen und Beauftragung des notwendigen Personals von Sicherheits- firmen Einbinden des von Seiten der Gastronom*innen in der Altstadt zum Straßenkarneval 2018 erstmalig praktizierten und durch die DEHOGA umgesetzten Pfandsystems in das Sicherheits- konzept Teilnahme an Terminen, Sitzungen und Ortsterminen mit den Behörden und weiteren beteilig- ten Stellen Recherchen und Ausarbeitung von Vorschlägen zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Absprachen zum Thema Großschadenslagen mit den Behörden und weiteren beteiligten Stel- len Um gleichwohl den finanziellen Aufwand auf das Notwendigste zu beschränken, verbleibt die Bereit- stellung der zur verkehrlichen Absicherung der jeweiligen Bereiche erforderlichen Verkehrszeichen analog der Vorjahre weiterhin bei der Verwaltung. 5 3. Finanzieller Bedarf Auf Grundlage der Leistungen und Ausgaben der vergangenen vier Jahre ergibt sich für das auszu- schreibende Gesamtpaket nach heutigem Stand folgender voraussichtlicher Bedarf: Leistung Bedarf (in Euro) Erstellung und Umsetzung eines Sicherheits- konzeptes inkl. Plänen nach Abstimmung mit allen Behörden und Beteiligten 265.000,- Personal für städtischen Koordinierungsstab während der Veranstaltung, Logistikkräfte, Auf- /Abbau der Maßnahmen 240.000,- Bereitstellung von Ordnungskräften durch pri- vate Sicherheitsdienste 700.000,- Bereitstellung von Absperr- und Schleusen- material, Fahrzeugen, Ausschilderungen, Ver- pflegung, Funkgeräten, Beleuchtung, Infrastruk- tur 300.000,- Summe (Netto) 1.505.000,- Umsatzsteuer, 19% 285.950,- Summe (Brutto mit Umsatzsteuer) 1.790.950,- Der Bedarf für die Beauftragung eines Logistik-Dienstleisters für diese Maßnahmen zur Eröffnung der Karnevalssession am 11.11. und zum Straßenkarneval beträgt im ersten Jahr netto rund 1.505.000,- EUR (brutto 1.790.950,- EUR). Die Ausschreibung soll analog der bisherigen Vorgehensweise für ein Jahr mit der Möglichkeit der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr vorgenommen werden. Pro Jahr ist von einer jährlichen Preissteigerung aller Positionen in Höhe von 2 % auszugehen. Somit betragen die Bedarfe für die Jahre: 2022 anteilig für den 11.11. 604.255,- EUR netto (brutto 719.063,- EUR) 2023 1.535.100,- EUR netto (brutto 1.826.769,- EUR) 2024 1.565.802,- EUR netto (brutto 1.863.304,- EUR) 2025 1.597.118,- EUR netto (brutto 1.900.570,- EUR) 2026 anteilig für den Straßenkarneval 974.996,- EUR netto (brutto 1.160.245,- EUR) Bei einer Ausschreibung für ein Jahr mit dreimaliger Verlängerungsoption beträgt der Bedarf für die Gesamtlaufzeit von vier Jahren daher netto 6.277.271,- EUR (brutto 7.469.951,- EUR). 6 4. Finanzierung Für das Haushaltsjahr 2022 sind Aufwendungen in Höhe von 719.063,- EUR im Teilergebnisplan 0201, Allgemeine Sicherheit und Ordnung, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen eingeplant. Für die ab dem Hj. 2023 anfallenden Aufwendungen wird das Dezernat für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushalts- aufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggfs. durch Umschichtun- gen, vorsehen. 5. Rechnungsprüfungsamt Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf geprüft. Das Ergebnis ist der Anlage 1 zu entnehmen. 6. Weiteres Vorgehen Die Zusammenfassung der Sicherheitsmaßnahmen zu einem Gesamtpaket mit einem voraussichtli- chen Auftragswert in Höhe von netto 6.277.271,- EUR und dessen Ausschreibung bedarf aufgrund der Überschreitung der in § 5 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung festgelegten Wertgrenze in Höhe von 1,5 Millionen Euro der Zustimmung des Rates der Stadt Köln unter Einbeziehung des Ausschus- ses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales als zuständiger Fachaus- schuss. Ebenso ist aufgrund der Höhe des Bedarfs ein europaweites Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Leistungen erforderlich. Aufgrund der vorgegebenen Fristen aus dem europaweiten Ausschreibungsverfahren und der not- wendigen Prüfung der Unterlagen ist mit einer Auswahl und Beauftragung Ende Juli beziehungsweise Anfang August zu rechnen. Anlage - Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 3 Beantwortung der Fragen aus dem AVR
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Anlage 3 Bedarfsfeststellungsbeschluss zum erhöhten Risikomanagement der Stadt Köln zum 11.11. und Straßenkarneval In der Sitzung am 28.04.2022 hat der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales über die Vorlagen 0014/2022 (erhöhtes Risikomanagement zum 11.11. und Straßenkarneval) beraten. Aufgrund einiger Nachfragen wurde die Verwaltung gebeten, diese zur Ratssitzung am 05.05.2022 schriftlich zu beantworten. Die Beschlussvorlage wurde ohne Votum in die weitere Beratung verwiesen. Vor dem Hintergrund dieser Nachfragen stellt die Verwaltung zur besseren Verständlichkeit zunächst die einzelnen Arbeitsschritte der Entstehung eines Sicherheitskonzeptes nach der Auswahl des*der Bieters*in dar. Es wird deutlich, dass die Auftraggeberin, also die Stadt Köln, in allen relevanten Schritten die Planungshoheit behält. 1. Grundsätzliche Problembeschreibung durch die Verwaltung 2. Entwurf eines ersten Entwurfes des Sicherheitskonzeptes durch den*die Bieter*in 3. Anmerkungen/Korrekturen durch die Verwaltung 4. Inhaltliche Anpassung des Sicherheitskonzeptes durch den*die Bieter*in aufgrund dieser Anmerkungen/Korrekturen 5. Abstimmung im Koordinierungsgremium (alle an der operativen Planung beteiligten Stellen: Amt für öffentliche Ordnung, Feuerwehr, Landespolizei, Jugendamt, KVB, AWB usw. sowie in Abhängigkeit von dem konkreten Anlass weitere Beteiligte wie Bundespolizei, Bauaufsicht etc.) 6. Inhaltliche Anpassungen aufgrund von Anmerkungen/Korrekturen des Koordinierungsgremiums durch den*die Bieter*in 7. Wiederholung Schritte 6 und 7 bis inhaltliches Einvernehmen mit dem Koordinierungsgremium hergestellt ist. 8. Formelles Einverständnis des Sicherheitskonzeptes durch Verwaltung Polizei, Feuerwehr, Amt für öffentliche Ordnung und ggf. Bauaufsicht. 9. Verteilung der finalen Version des Sicherheitskonzeptes an alle relevanten Stellen. Nachfolgend nimmt die Verwaltung zu den einzelnen Fragen der Ausschussmitglieder aus der Sitzung am 28.04.2022 Stellung: Herr RM Richter (Bündnis 90/Die Grünen) versteht die Vorlage (s. Seite 3, Absatz 5) so, dass der/die Dienstleister*in eine Entlastungsfläche suchen und auswählen solle. Antwort der Verwaltung: Der Passus steht unter der Überschrift „Ausgangslage“ und ist somit zunächst Teil der Problembeschreibung und beschreibt keine feststehende Aufgabe des*der Dienstleisters*in. Es wird allgemein beschrieben, warum es welche Bedarfe gibt und wie bislang damit umgegangen worden ist. Die Aufgabe des*der Dienstleisters*in besteht in der Entwicklung eines Sicherheitskonzepts für diese Fläche (s. Seite 4, Absatz 2, 2. Spiegelstrich) und nicht in der bloßen Suche nach einer Entlastungsfläche. Diese kann, muss aber nicht zwingend Teil des Sicherheitskonzeptes sein. Die diesbezügliche Entscheidung trifft in letzter Konsequenz die Verwaltung, gegebenenfalls unter Einbindung politischer Gremien. Herr RM Richter interpretiert darüber hinaus den 8. Spiegelstrich des 2. Absatzes auf Seite 4 (Einrichtung Koordinierungsstab und Führung der durch Maßnahmen belegte Bereiche) so, dass der/die Dienstleister*in hier vollkommen selbstständig entscheiden könne. Er bittet um Klarstellung durch die Verwaltung. Herr RM Dr. Krupp (SPD)hat den vorgenannten Spiegelstrich in gleicher Weise wie Herr RM Richter interpretiert. Antwort der Verwaltung: Die Formulierung ist deckungsgleich mit der Vorlage 0810/2018. Der Klammerzusatz „außer Telefonleitungen“ soll verdeutlichen, dass es sich hier um technische Einrichtungen mit IT- Hardware etc. handelt. Darüber hinaus hat des*der Dienstleister*in u.a. die Aufgabe, das eigene Personal aus dem Koordinierungsstab heraus zu führen. Dieses Personal ist in „allen mit Maßnahmen belegten Bereichen“ tätig. D.h. jedoch nicht, dass er/sie den Koordinierungsstab leitet. Diese Aufgabe obliegt der Verwaltung. Diese Verantwortung wird auch im Sicherheitskonzept niedergelegt. Im Koordinierungsstab sitzen alle relevanten Beteiligten zusammen, tauschen ihre Erkenntnisse aus und beraten Lösungsmöglichkeiten. Die letztendliche Entscheidung trifft die städtische Leitung des Koordinierungsstabes. Aufgabe des*der Dienstleiters*in ist es, Informationen/Erkenntnisse von vor Ort in den Stab zu transportieren, die anderen Beteiligten bei der Lösungsfindung zu unterstützen und, sofern seine/ihre Aufgaben betroffen sind, Maßnahmen aufgrund der Entscheidung der Leitung des Koordinierungsstabes zu veranlassen. Dadurch, dass auch die privaten Sicherheitskräfte aus dem Koordinierungsstab heraus geführt werden, werden umfassende Reaktionen auf die Lage erst ermöglicht. Herr RM Detjen (DIE LINKE.) bittet um die Beantwortung mehrerer Fragen: 1. Bei der Ausschreibung 2018 sei bereits ein Sicherheitskonzept ausgeschrieben bzw. erstellt worden. Warum werde dieses Konzept bei der Ausschreibung sowohl inhaltlich wie finanziell nicht berücksichtigt, so wie es das RPA in seiner Stellungnahme eingefordert habe? Zitat: „Das Sicherheitskonzept und alle mit ihm verbundenen Rechte sind in das Eigentum der Stadt Köln übergegangen.“ Werde das alte Konzept den Ausschreibungsunterlagen beigefügt? Antwort der Verwaltung: Die neue Ausschreibung berücksichtigt inhaltlich, wie auch der Bedarfsfeststellungsbeschluss finanziell, die bisherigen Sicherheitskonzepte. Die in dem Entwurf der Ausschreibung detailliert dargestellten Leistungen weichen jedoch z.T. deutlich in Art und Umfang von der Ausschreibung von vor vier Jahren ab. Die Grundleistung (Erstellung und Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes), welche Gegenstand der Beschlussvorlage 0014/2022 ist, bleibt zwar identisch. Zur Umsetzung wurden die Maßnahmen jedoch in den letzten vier Jahren von Jahr zu Jahr weiterentwickelt. Diese Erfahrungen fließen in das neue Sicherheitskonzept selbstverständlich mit ein. Insofern kann es „das“ Sicherheitskonzept nicht geben, dieses wird fortlaufend fortgeschrieben. Die prognostizierten mengenmäßigen Bedarfe in der Ausschreibung orientieren sich an den Prognosen der Verwaltung aufgrund der Erfahrung der letzten vier Jahre an Karneval sowie mit vergleichbaren Veranstaltungen. Die kalkulierten Summen pro Jahr orientieren sich dabei an aktuellen Preisen und unterstellten Preissteigerungen in den nächsten drei Jahren (jeweils 2 % Aufwandssteigerung, s. auch Seite 5, Nr. 3 „Finanzieller Bedarf“). Vor dem Hintergrund, dass in derartigen Konzepten einsatztaktische Maßnahmen enthalten sind, die nur für den Kreis des Koordinierungsgremiums, d.h. alle mit der Planung und Umsetzung betrauten Behörden, Institutionen und Dienstleister bestimmt sind, ist eine Veröffentlichung nicht geboten. Auch würde die Veröffentlichung keinen inhaltlichen Mehrwert für potentielle Bieter*innen bringen, da durch die Schaffung einer neuen Konzeption für das „Kwartier Latäng“ ein fortgeschriebenes, möglicherweise in großen Teilen anderes Sicherheitskonzept erstellt werden muss. Grundlage für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes ist die Aufgabenbeschreibung der Verwaltung (aktueller Entwurfsstand 39 Seiten zuzüglich Anlagen entgegen 2018 = 25 Seiten zuzüglich Anlagen), welche im Rahmen der Ausschreibung veröffentlicht wird und der „Orientierungsrahmens des Ministeriums des Innern NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbetrachtung von Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotential“. 2. Wie würden die Verantwortlichkeiten zwischen Polizei, Stadt, den Trägern der öffentlichen Belange und den privaten Akteuren abgestimmt? In Rede stehe ein Eingriff in den öffentlichen Raum. Das Grundgesetz, Artikel 33, Absatz 4 sage: „Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst und Treueverhältnis stehen.“ Antwort der Verwaltung: Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse, hier die Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum, ist Aufgabe der Stadt Köln als Ordnungsbehörde. Sämtliche Aufgaben, die von dem/der Dienstleister*in erledigt werden sollen, sind nicht hoheitlich. Es handelt sich um Verkehrssperren, Personensperren auf Anweisung der Leitung des Koordinierungsstabes, Personenkontrollen etc. Die Übertragung solcher -nicht hoheitlicher- Hilfsaufgaben an Dritte ist ein völlig normaler und tagtäglich in jeder Kommune Deutschlands und vielen Bereichen stattfindender Vorgang. Die Befugnisse der privaten Sicherheitskräfte sind dabei klar definiert: So dürfen sie beispielsweise keine Zwangsmaßnahmen durchführen, dies obliegt einzig den Ordnungs- und Sicherheitsbehörden. Sollten solche Maßnahmen notwendig sein, werden stets Behördenvertreter über die Vertretung des*der Dienstleister*in im Koordinierungsstab hinzugezogen. Sowohl die Kompetenzen der privaten Sicherheitskräfte als auch die (hoheitlichen) Kompetenzen der Behörden sowie deren originären Aufgaben werden im Vorfeld klar besprochen und im Sicherheitskonzept niedergelegt. 3. Wer leitet den Führungsstab? Die Stadt, die Polizei/ oder der private Akteur? Ist die Ausschreibung überhaupt mit der Polizei abgestimmt? In der Leistungsausschreibung im achten Spiegelstrich steht: „Einrichtung des Koordinationsstabes und Führung der durch Maßnahmen belegten Bereiche aus Koordinationsstab.“ Antwort der Verwaltung: Hinsichtlich der Leitung des Koordinierungsstabes wird auf die Antwort zur zweiten Fragen von Herrn RM Richter verwiesen. Die auszuschreibende Leistung resultiert aus den Erfahrungen der letzten vier Jahre, die auch mit allen Beteiligten in Nachbesprechung zum 11.11.2021 und dem Straßenkarneval 2022 zusammengeführt worden sind. Landes- und Bundespolizei sind als Mitglieder des Koordinierungsgremiums in die Planung, Umsetzung und Nachbereitung der jeweiligen Anlässe stets involviert. Auftraggeberin des Sicherheitskonzeptes ist aber die Stadt Köln als zuständige Ordnungsbehörde. Die angesprochenen Behörden werden, wie eingangs im Arbeitsablauf bereits beschrieben, im Rahmen der Erstellung des neuen Sicherheitskonzeptes beteiligt und müssen ihr Einverständnis erklären. Erst dann wird das Sicherheitskonzept als finale Handlungsgrundlage festgelegt. 4. Wie sind die Belange des öffentlichen Trägers im alten Vertrag mit dem Sicherheitsunternehmen (MasterLogistik) geregelt? Kann die Verwaltung den Vertrag bis zur Ratssitzung am 5. Mai den Fraktionen zugänglich machen? Antwort der Verwaltung: Die Belange zwischen der Stadt Köln und dem*der Dienstleister*in wurden und werden im Ausschreibungstext festgelegt. Dieser Text ist Grundlage für den zu schließenden Vertrag. Da die Ausschreibung erst im Anschluss an die Beschlussfassung durch den Rat veröffentlicht werden soll, werden dem Rat die Unterlagen im nichtöffentlichen Teil zur Kenntnis gegeben. Die meisten Verantwortlichkeiten von Stadt und Polizei sind dabei gesetzlich festgelegt. Wie bereits erläutert, werden in diesem Zusammenhang dem/der Dienstleister*in keine hoheitlichen Kompetenzen zugesprochen. 5. Mit der Vorlage werden weitere zusätzliche Leistungen und Bedarfe angestrebt. Gegenüber der Vorlage aus dem Jahre 2018 fast um das Doppelte. Warum ist in der Vorlage nur „Personal für den städtischen Koordinationsstab“ vorgesehen? Antwort der Verwaltung: In der Beschlussvorlage sind, wie bereits 2018, die Leistungen aus Gründen der Übersichtlichkeit in wenigen Positionen zusammengefasst. Neben den privaten Sicherheitskräften (Siehe Seite 5, 3. Punkt der Tabelle), die den größten Teil des durch den/die Dienstleister*in zu stellenden Personals ausmachen, werden auch weitere Funktionen (Projektleitung, Verantwortliche*r für Veranstaltungstechnik, Karten- und Lagedarstellung, Führung eines Einsatztagebuches etc.) vor und während der Anlässe benötigt. Weitere Dienstleistungen sind in dem ersten Punkt der Tabelle auf Seite 5 der Vorlage („Erstellung und Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes inkl. Plänen nach Abstimmung mit allen Behörden und Beteiligten“) enthalten. Bei all diesen Leistungen/Personalien handelt es sich um solche, die der*die Dienstleister*in zu erbringen hat. Städtische Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Für die Überwachung der Aufgaben des*der Dienstleister*in sind keine zusätzlichen Ressourcen bei der Verwaltung erforderlich. 6. Macht eine europaweite Ausschreibung Sinn, wenn die Verwaltung anscheinend den alten Anbieter wieder haben will? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung ist an das Vergaberecht und die städtischen Vergaberichtlinien gebunden und handelt dementsprechend. Bei einer Dienstleistung oberhalb des Schwellenwertes bei nicht auszuschließender Binnenmarktrelevanz ist die Leistung europaweit auszuschreiben. Die Zulassungskriterien, welche ein/e Dienstleister*in zu erfüllen hat, sind transparent und orientieren sich an der zu erfüllenden Aufgabe und nicht an potentiellen Bieter*innen. Herr RM Görzel (FDP) schlägt vor, der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes zu folgen und das bisherige Sicherheitskonzept mit der Ausschreibung zu veröffentlichen. Antwort der Verwaltung: Hierzu wird auf die Beantwortung der ersten Frage von Herrn RM Detjen verwiesen. Herrn RM Görzel fehlt ein Hinweis auf den „Runden Tisch Karneval“ und das Festkomitee. Antwort der Verwaltung: Der Runden Tisch Karneval ist ein Beratungs- und kein Beschlussgremium. In diesem Gremium werden strategische Ausrichtungen besprochen, über die von der Stadtspitze oder ggf. der Politik entschieden werden kann. Diese Entscheidungen fließen -wie selbstverständlich auch die Beratungsergebnisse des „Runden Tisches“ in die Planungen des Koordinierungsgremiums mit ein. Dies ist, wie bereits beschrieben, die alleinige Aufgabe der Verwaltung und nicht des*der Dienstleister*in. Frau RM Glashagen bittet um Einbindung der Akteure vor Ort. Antwort der Verwaltung: Die Akteure werden durch die Beratungen des „Runden Tisches“ und verschiedene andere Arbeitsgruppen inhaltlich eingebunden. Somit fließen deren Erfahrungen, Kenntnisse und Wünsche in die strategischen Beschlüsse der Verwaltungsspitze und Politik mit ein. Die zu verantwortende Entscheidung liegt jedoch bei der Stadt Köln als Ordnungsbehörde. Herr RM Cremer möchte wissen, wie die Steuerung/Kontrolle vor Ort erfolge. Antwort der Verwaltung: Die Steuerung und Kontrolle erfolgen aus dem Koordinierungsstab heraus. Aufträge der Verwaltung oder anderer Behörden und Institutionen werden durch das Personal des/der Dienstleiter*in im Stab über die im Sicherheitskonzept festgelegten Wege bis zum einzelnen Einsatzpunkt vor Ort kommuniziert. Die Kontrolle der Umsetzung vor Ort erfolgt in Abhängigkeit von dem Auftrag auf verschiedene Arten: Ist es eine Anforderung einzelner Beteiligter im Koordinierungsstab, erfolgen über die Verbindungsbeamt*innen Rückmeldung über die Umsetzung an den Koordinierungsstab. Teilweise dokumentieren die Außendienstkräfte die Umsetzung auch fotographisch und leiten die Bilder elektronisch an den Stab weiter. In allen Bereichen befinden sich aber auch erfahrene Mitarbeiter*innen der Verwaltung, welche im Rahmen ihrer übrigen Kontrolltätigkeiten (Jugendschutz, Zwangsmaßnahmen Glasverbot, Ahndung Wildurinierer, Lärmschutz etc.) ständig vor Ort sind und in direktem Austausch mit dem Koordinierungsstab stehen. Erkenntnisse über Verbesserungsbedarfe werden umgehend von Ihnen und den weiteren Außendienstkräften aller anderen Beteiligten an den Koordinierungsstab weitergeleitet und dort behandelt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0014/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.05.2022
- Erstellt
- 03.01.2022 17:44