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V/0177/2010

Albersloher Weg (L586) / Gremmendorfer Weg - Verlegung und barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen "Gremmendorfer Weg" stadtauswärts

Vorlagen 04.03.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 22.04.2010, TOP 7.6

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Anlage 2

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Beschlussvorlage

8310 Zeichen

V/0177/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Albersloher Weg (L586) / Gremmendorfer Weg - Verlegung und barrierefreier Ausbau der 
Bushaltestelle "Gremmendorfer Weg" stadtauswärts 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
22.04.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
Der Planung zur Verlegung und zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Gremmendorfer 
Weg“ stadtauswärts von Februar 2010 (Anlage 2) wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den gesamten Umbaubereich Kosten in Höhe von ins-
gesamt ca. 163.000,00 € entstehen. Die Maßnahme ist nach §12 ÖPNVG NRW zu 75 % förderfä-
hig. 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppen wie folgt zur 
Verfügung: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- 
kehrsflächen und  
Anlagen 
   
Zeile 06 Kostenerstattungen 
und Kostenumlagen 
2010 99.750 Kostenerstattung Land 
(75 %) für den barriere- 
freien Umbau bzw. barrie-
refreie Verlegung der 
Haltestellen 
Vorlagen-Nr.: 
V/0177/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.03.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0177/2010 
Zeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
2010  
 
 
 
  80.000 
  25.000 
  25.000 
 
   3.000 
133.000 
barrierefreier Umbau bzw. 
barrierefreie Verlegung 
der Bushaltestellen 
 
barrierefreie Verlegung 
Fahrbahndeckenarbeiten 
Überarbeitung der Sig-
nalsteuerung 
Grünarbeiten 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- 
kehrsflächen und  
Anlagen 
   
Investitions-
maßnahme 
0007 Verkehrsflächen, Neu-
bau und Erneuerung 
   
Auszahlungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Einzahlungen 
 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
2010 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2010 
30.100 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
22.575 
 
Die zur Finanzierung 
erforderliche Ermächti-
gung über den Haus-
haltsansatz für den 
Grunderwerb von 21.000 
€ hinaus, ist entspr. § 9 
Ziff. 1.4 der Haushaltsat-
zung im Budget des Tief-
bauamtes zur Verfügung 
zu stellen. 
 
außerplanmäßig, 75 % 
Erst. Land 
 
 
 
Begründung: 
 
Allgemeines 
Mit dem 
Beschluss zur Vorlage V/0792/2008 „Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen", 
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. 0034/2008 vom 10.06.2008: "Münster für alle", soll in 
Münster in den kommenden Jahren die Anzahl der barrierefreien Bushaltestellen wesentlich erhöht 
werden. Bisher sind ca. 30 % der Haltestellen im Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut. 
 
Seit 2008 besteht parallel zum Förderprogramm nach dem ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale nach 
§11 Abs 2) eine weitere Fördermöglichkeit. Nach Gesprächen mit dem Zweckverband Nahverkehr 
Westfalen-Lippe kann sich die Stadt Münster im  Rahmen eines mehrjährigen Programms mit ei-
nem jährlichen Umfang von 200.000 – 300.000 € den Umbau von Haltestellen nach §12 des  
ÖPNVG NRW fördern lassen. Die Haltestellen sind dabei linien- oder ortsteilbezogen zu bündeln 
und zu beantragen. 
 
Bei der Abwägung der zusätzlichen Standorte für 2010 wurde weitgehend den Anregungen der 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) gefolgt und 9 
Haltestellen auf dem Linienweg der Linien 6 und 8 priorisiert. Mit dem Beschluss zur Vorlage 
V/0466/2009 wurde dem ergänzten Zusatzprogramm „Barrierefreie Bushaltestellen 2010“ durch 
den ASSVW zugestimmt.

- 3 - 
V/0177/2010 
Alle Haltestellen weisen eine hohe Fahrgastfrequenz auf bzw. liegen im unmittelbaren Umfeld von 
sozialen Einrichtungen, deren barrierefreie Erreichbarkeit von der KIB beantragt worden ist. Die 
geplanten Maßnahmen wurden der Arbeitsgruppe V der KIB vorgestellt und deren Zustimmung 
eingeholt. 
 
Mit dem geplanten zusätzlichen Förderprogramm nach §12 ÖPNVG NRW durch den Zweckver-
band Nahverkehr Westfalen-Lippe kann der barrierefreie Umbau von Haltestellen forciert werden. 
Voraussetzung ist neben der Bereitstellung der Landesmittel allerdings auch die Mittelbereitstel-
lung des städtischen Eigenanteils. Die Maßnahmen sind zu 75 % förderfähig. 
 
Bestandsaufnahme 
Die Bushaltestelle auf d
em Albersloher Weg wird von der Stadtbuslinie 6 im 20-Minuten-Takt be-
dient. Außerdem wird sie von der Linie S 30 (Beckum – Neubeckum – Vorhelm - Sendenhorst) im 
30-Minuten-Takt angefahren. Die Haltestelle auf dem Gremmendorfer Weg wird von der Stadtbus-
linie 8 im 20-Minuten-Takt bedient. Beide Haltestellen sind mit jeweils ca. 300 Ein- und Aussteigern 
stark belastet. 
 
Beide Haltestellen befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand. Die Haltestelle auf dem 
Gremmendorfer Weg wird zudem häufig zugeparkt und kann deshalb nicht immer ordnungsgemäß 
angefahren werden. 
 
Die derzeitige Lage der Haltestelle „Gremmendorfer Weg“ auf dem Albersloher Weg bedingt, dass 
Busfahrgäste häufig abseits der Lichtzeichenanlage den Albersloher Weg überqueren. Dies hat 
bereits zu mehreren schweren Verkehrsunfällen geführt. Bei einem der Unfälle wurde eine Fuß-
gängerin tödlich verletzt. Aus diesem Grund wurde auf der Mittelinsel des Albersloher Weges ein 
Zaun errichtet. Diese Maßnahme konnte jedoch nicht gänzlich verhindern, dass Busfahrgäste auch 
weiterhin den Albersloher Weg abseits der Lichtsignalanlage überqueren. 
 
Planungsansatz 
Die Verwalt
ung schlägt vor, die beiden Bushaltestellen vor der Lichtsignalanlage auf dem Albers-
loher Weg zusammenzulegen und damit eine gemeinsame Haltestelle für die Buslinien 6, 8 und S 
30 zu schaffen (s Übersichtsplan Anlage 1). Durch die Verlegung der Bushaltestelle unmittelbar 
vor die LSA soll erreicht werden, dass Busfahrgäste den signalgesicherten Überweg zur Überque-
rung des Albersloher Weges nutzen. 
 
Die neue Bushaltestelle soll als Busbucht in einer Breite von 3,00 m, mit einem Niederflurbordstein 
von 16 cm und einem Aufmerksamkeitsfeld ausgebaut werden. Diese Ausstattung der Haltestelle 
entspricht den Anforderungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). 
 
Für die Anlage der neuen Haltestelle müssen 7 Linden gefällt werden. Der Eingriff in die Grün-
struktur ist zwar bedauerlich, jedoch im Hinblick auf die bestehende Unfalllage vertretbar. 
 
Die nicht mehr benötigte Busbucht auf dem Albersloher Weg wird zunächst durch das Aufstellen 
von Pollern der verkehrlichen Nutzung entzogen. Die Fläche kann nach Aufgabe des Kasernenge-
ländes einer neuen Funktion zugeführt werden. Die nicht mehr benötigte Busbucht auf dem Grem-
mendorfer Weg wird zum Parken freigegeben. 
 
Die Verlagerung der Haltestelle vor den Knotenpunkt bedingt eine Überarbeitung der Signalsteue-
rung. Die linksabbiegenden Busse in den Gremmendorfer Weg müssen zwingend mit einem links-
weisenden Bussignal gesichert geführt werden. Die geradeaus fahrenden Busse sollen neben dem 
obligatorischen Permissivsignal (erlaubt Bussen die Ausfahrt unter Beachtung der Vorränge ande-
rer Verkehrsteilnehmer) auch ein Richtungssignal zur Ausfahrt aus der Haltestelle erhalten. Die 
Richtungssignale für den Busverkehr werden nur nach Anmeldung in den Signalablauf eingebun-
den. Für den allgemeinen Verkehr werden die Eingriffe zugunsten der dreimal stündlich linksab-
biegenden Busse im jeweiligen Signalumlauf spürbar sein. Eine über den jeweiligen Umlauf hinaus

- 4 - 
V/0177/2010 
länger nachwirkende Verschlechterung der Qualität der Verkehrsabläufe am Knotenpunkt durch 
die wenigen Eingriffe der Busse in die Signalsteuerung ist allerdings nicht zu befürchten. 
 
Für die Verlegung der Bushaltestellen ist ein Grunderwerb notwendig. Es muss eine Fläche von 
ca. 100 m²  erworben werden. Die Fläche ist als Grünstreifen mit Baumbestand vorhanden und 
befindet sich im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben  
 
Die Umsetzung der Maßnahmen kann im IV. Quartal 2010 erfolgen. Beiträge Dritter fallen nicht an. 
 
Der Lageplan für die Ausbaumaßnahme im Maßstab 1:250 wird den Fraktionen je einmal zur Ver-
fügung gestellt. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen : 
Anlage 1 - Übersichtsplan 
Anlage 2 -  Planung

Anlage 1

282 Zeichen

\ Anlage 1
K zur Vorlage
V1/0177/2010

Vorhandene Haltestelle
"Gremmendorfer Weg" Linie 6

Albersloher Weg

Amt für W/ Stadtentwicklung
| Stadtplanung
Verkehrsplanung Datum  |Name
Bearbeitet |Feb.2010

Verlegung der Bushaltestellen \
"Gremmendorfer Weg" Übersichtsplan
stadtauswärts

Anlage 2

412 Zeichen

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Beratungsverlauf (2)

20.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.04.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Albersloher Weg
  • Gremmendorfer Weg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0177/2010
Typ
Vorlagen
Datum
04.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37