V/0177/2010
Albersloher Weg (L586) / Gremmendorfer Weg - Verlegung und barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen "Gremmendorfer Weg" stadtauswärts
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Beschlussvorlage
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V/0177/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Albersloher Weg (L586) / Gremmendorfer Weg - Verlegung und barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle "Gremmendorfer Weg" stadtauswärts Beratungsfolge 20.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 22.04.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung zur Verlegung und zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Gremmendorfer Weg“ stadtauswärts von Februar 2010 (Anlage 2) wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den gesamten Umbaubereich Kosten in Höhe von ins- gesamt ca. 163.000,00 € entstehen. Die Maßnahme ist nach §12 ÖPNVG NRW zu 75 % förderfä- hig. Die erforderlichen Mittel stehen im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppen wie folgt zur Verfügung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und Anlagen Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2010 99.750 Kostenerstattung Land (75 %) für den barriere- freien Umbau bzw. barrie- refreie Verlegung der Haltestellen Vorlagen-Nr.: V/0177/2010 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 18.03.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0177/2010 Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen 2010 80.000 25.000 25.000 3.000 133.000 barrierefreier Umbau bzw. barrierefreie Verlegung der Bushaltestellen barrierefreie Verlegung Fahrbahndeckenarbeiten Überarbeitung der Sig- nalsteuerung Grünarbeiten Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und Anlagen Investitions- maßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neu- bau und Erneuerung Auszahlungen Einzahlungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen 2010 2010 30.100 22.575 Die zur Finanzierung erforderliche Ermächti- gung über den Haus- haltsansatz für den Grunderwerb von 21.000 € hinaus, ist entspr. § 9 Ziff. 1.4 der Haushaltsat- zung im Budget des Tief- bauamtes zur Verfügung zu stellen. außerplanmäßig, 75 % Erst. Land Begründung: Allgemeines Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0792/2008 „Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen", Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. 0034/2008 vom 10.06.2008: "Münster für alle", soll in Münster in den kommenden Jahren die Anzahl der barrierefreien Bushaltestellen wesentlich erhöht werden. Bisher sind ca. 30 % der Haltestellen im Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut. Seit 2008 besteht parallel zum Förderprogramm nach dem ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale nach §11 Abs 2) eine weitere Fördermöglichkeit. Nach Gesprächen mit dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe kann sich die Stadt Münster im Rahmen eines mehrjährigen Programms mit ei- nem jährlichen Umfang von 200.000 – 300.000 € den Umbau von Haltestellen nach §12 des ÖPNVG NRW fördern lassen. Die Haltestellen sind dabei linien- oder ortsteilbezogen zu bündeln und zu beantragen. Bei der Abwägung der zusätzlichen Standorte für 2010 wurde weitgehend den Anregungen der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) gefolgt und 9 Haltestellen auf dem Linienweg der Linien 6 und 8 priorisiert. Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0466/2009 wurde dem ergänzten Zusatzprogramm „Barrierefreie Bushaltestellen 2010“ durch den ASSVW zugestimmt. - 3 - V/0177/2010 Alle Haltestellen weisen eine hohe Fahrgastfrequenz auf bzw. liegen im unmittelbaren Umfeld von sozialen Einrichtungen, deren barrierefreie Erreichbarkeit von der KIB beantragt worden ist. Die geplanten Maßnahmen wurden der Arbeitsgruppe V der KIB vorgestellt und deren Zustimmung eingeholt. Mit dem geplanten zusätzlichen Förderprogramm nach §12 ÖPNVG NRW durch den Zweckver- band Nahverkehr Westfalen-Lippe kann der barrierefreie Umbau von Haltestellen forciert werden. Voraussetzung ist neben der Bereitstellung der Landesmittel allerdings auch die Mittelbereitstel- lung des städtischen Eigenanteils. Die Maßnahmen sind zu 75 % förderfähig. Bestandsaufnahme Die Bushaltestelle auf d em Albersloher Weg wird von der Stadtbuslinie 6 im 20-Minuten-Takt be- dient. Außerdem wird sie von der Linie S 30 (Beckum – Neubeckum – Vorhelm - Sendenhorst) im 30-Minuten-Takt angefahren. Die Haltestelle auf dem Gremmendorfer Weg wird von der Stadtbus- linie 8 im 20-Minuten-Takt bedient. Beide Haltestellen sind mit jeweils ca. 300 Ein- und Aussteigern stark belastet. Beide Haltestellen befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand. Die Haltestelle auf dem Gremmendorfer Weg wird zudem häufig zugeparkt und kann deshalb nicht immer ordnungsgemäß angefahren werden. Die derzeitige Lage der Haltestelle „Gremmendorfer Weg“ auf dem Albersloher Weg bedingt, dass Busfahrgäste häufig abseits der Lichtzeichenanlage den Albersloher Weg überqueren. Dies hat bereits zu mehreren schweren Verkehrsunfällen geführt. Bei einem der Unfälle wurde eine Fuß- gängerin tödlich verletzt. Aus diesem Grund wurde auf der Mittelinsel des Albersloher Weges ein Zaun errichtet. Diese Maßnahme konnte jedoch nicht gänzlich verhindern, dass Busfahrgäste auch weiterhin den Albersloher Weg abseits der Lichtsignalanlage überqueren. Planungsansatz Die Verwalt ung schlägt vor, die beiden Bushaltestellen vor der Lichtsignalanlage auf dem Albers- loher Weg zusammenzulegen und damit eine gemeinsame Haltestelle für die Buslinien 6, 8 und S 30 zu schaffen (s Übersichtsplan Anlage 1). Durch die Verlegung der Bushaltestelle unmittelbar vor die LSA soll erreicht werden, dass Busfahrgäste den signalgesicherten Überweg zur Überque- rung des Albersloher Weges nutzen. Die neue Bushaltestelle soll als Busbucht in einer Breite von 3,00 m, mit einem Niederflurbordstein von 16 cm und einem Aufmerksamkeitsfeld ausgebaut werden. Diese Ausstattung der Haltestelle entspricht den Anforderungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Für die Anlage der neuen Haltestelle müssen 7 Linden gefällt werden. Der Eingriff in die Grün- struktur ist zwar bedauerlich, jedoch im Hinblick auf die bestehende Unfalllage vertretbar. Die nicht mehr benötigte Busbucht auf dem Albersloher Weg wird zunächst durch das Aufstellen von Pollern der verkehrlichen Nutzung entzogen. Die Fläche kann nach Aufgabe des Kasernenge- ländes einer neuen Funktion zugeführt werden. Die nicht mehr benötigte Busbucht auf dem Grem- mendorfer Weg wird zum Parken freigegeben. Die Verlagerung der Haltestelle vor den Knotenpunkt bedingt eine Überarbeitung der Signalsteue- rung. Die linksabbiegenden Busse in den Gremmendorfer Weg müssen zwingend mit einem links- weisenden Bussignal gesichert geführt werden. Die geradeaus fahrenden Busse sollen neben dem obligatorischen Permissivsignal (erlaubt Bussen die Ausfahrt unter Beachtung der Vorränge ande- rer Verkehrsteilnehmer) auch ein Richtungssignal zur Ausfahrt aus der Haltestelle erhalten. Die Richtungssignale für den Busverkehr werden nur nach Anmeldung in den Signalablauf eingebun- den. Für den allgemeinen Verkehr werden die Eingriffe zugunsten der dreimal stündlich linksab- biegenden Busse im jeweiligen Signalumlauf spürbar sein. Eine über den jeweiligen Umlauf hinaus - 4 - V/0177/2010 länger nachwirkende Verschlechterung der Qualität der Verkehrsabläufe am Knotenpunkt durch die wenigen Eingriffe der Busse in die Signalsteuerung ist allerdings nicht zu befürchten. Für die Verlegung der Bushaltestellen ist ein Grunderwerb notwendig. Es muss eine Fläche von ca. 100 m² erworben werden. Die Fläche ist als Grünstreifen mit Baumbestand vorhanden und befindet sich im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Die Umsetzung der Maßnahmen kann im IV. Quartal 2010 erfolgen. Beiträge Dritter fallen nicht an. Der Lageplan für die Ausbaumaßnahme im Maßstab 1:250 wird den Fraktionen je einmal zur Ver- fügung gestellt. In Vertretung gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen : Anlage 1 - Übersichtsplan Anlage 2 - Planung
Anlage 1
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\ Anlage 1 K zur Vorlage V1/0177/2010 Vorhandene Haltestelle "Gremmendorfer Weg" Linie 6 Albersloher Weg Amt für W/ Stadtentwicklung | Stadtplanung Verkehrsplanung Datum |Name Bearbeitet |Feb.2010 Verlegung der Bushaltestellen \ "Gremmendorfer Weg" Übersichtsplan stadtauswärts
Anlage 2
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Albersloher Weg
- Gremmendorfer Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0177/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37