AN/1193/2023
Anpassung der Fraktionszuwendungen
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
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Fraktion Bündnis 90/die Grünen CDU-Fraktion SPD- Fraktion Die Linke FDP- Fraktion Volt- Fraktion DIE FRAKTION An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.06.2023 AN/1193/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 15.06.2023 Anpassung der Fraktionszuwendungen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Ta- gesordnung der Sitzung des Rates am 15.06.2023 aufzunehmen: Beschluss: Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses 1257/2020 vom 05.11.2020 werden die Zuwendun- gen an die Rats- Fraktionen für die sachlichen und personellen Aufwendungen der Fraktions- geschäftsstellen folgendermaßen angepasst und geändert: 1. Für die Zahlung des „Inflationsausgleichgeldes“ gemäß dem Tarifabschluss vom 22.04.2023 erhalten die Fraktionen Einmalzahlungen von insgesamt 3.000,- € pro An- gestelltenvollzeitstelle. Dabei wird die Anzahl der Vollzeitstellen pro Fraktion zum 01.03.2023 zugrunde gelegt. Die Zahlung wird gemäß der Regelung des Tarifab- schlusses als einkommensteuerfreies "Inflationsausgleichsgeld" ausgezahlt. Auch - 2 - Teilzeitbeschäftigte erhalten das Inflationsausgleichgleich anteilig ihres Beschäfti- gungsumfanges. Sollte für Beamte auch eine Regelung vom Gesetzgeber zum Inves- titionsausgleich beschlossen werden, ist bei ihnen analog zu verfahren. 2. Für ihre Geschäftsführung erhält jede Fraktion einen Sockelbetrag von 186.500 € pro Jahr. 3. Darüber hinaus werden der Pauschalbetrag je zusätzlichem Ratsmitglied (ab dem 4. Ratsmitglied) ab dem 01.03.2024 wie folgt angepasst: + 1 RM: 60.350 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 4 Ratsmitgliedern) + 2 – 5 RM: 54.850 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 5 – 8 Ratsmitgliedern) + 6 – 9 RM: 52.100 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 9 – 12 Ratsmitgliedern) + 10 – 13 RM: 49.370 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 13 – 16 Ratsmitgliedern) + 14 – 17 RM: 46.620 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 17 - 20 Ratsmitgliedern) + 18 – 21 RM: 45.250 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 21 – 24 Ratsmitgliedern) + 22 – 24 RM: 43.900 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 25 – 27 Ratsmitgliedern) + 25 – 27 RM: 42.500 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 28 – 30 Ratsmitgliedern) 4. Die Deckung erfolgt aus dem Teilplan 0301 – Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Begründung: In der Ratssitzung am 05.11.2020 hatte der Rat die Neustrukturierung der Zuwendungen für Fraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträger beschlossen. Seitdem sind durch die Pande- mie, Wirtschafts- und Energiekrise und Kriegsereignisse die Lebenshaltungskosten und Auf- wendungen stark gestiegen. Hinzu kommen die Personalkostensteigerungen durch den am 22.04.2023 erfolgten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst. Dies macht es notwendig die Zu- wendungen anzupassen. Dabei wird als Personalkostenanteil am Zuwendungsbudget der Fraktionen 90 % zugrunde gelegt. Dies entspricht der aktuellen Praxis. Mit freundlichen Grüßen - 3 - gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer CDU- Fraktionsgeschäftsführer gez. Christian Joisten gez. Michael Weisenstein SPD- Fraktionsvorsitzender Die Linke- Geschäftsführer gez. Ulrich Breite gez. Lucas Sickmöller FDP- Fraktionsgeschäftsführer Volt- Fraktionsgeschäftsführer gez. Michael Hock FRAKTION- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1193/2023
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
- Datum
- 02.06.2023
- Erstellt
- 02.06.2023 13:21