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AN/1193/2023

Anpassung der Fraktionszuwendungen

Gem. Antrag nach § 3 (CDU) 02.06.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 3.1.1

Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

3616 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/die Grünen  
CDU-Fraktion  
SPD- Fraktion  
Die Linke 
FDP- Fraktion  
Volt- Fraktion  
DIE FRAKTION 
 
 
An die Vorsitzende 
des Rates 
 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.06.2023 
 
AN/1193/2023 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 15.06.2023 
 
Anpassung der Fraktionszuwendungen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschlussfassung in die Ta-
gesordnung der Sitzung des Rates am 15.06.2023 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses 1257/2020 vom 05.11.2020 werden die Zuwendun-
gen an die Rats- Fraktionen für die sachlichen und personellen Aufwendungen der Fraktions-
geschäftsstellen folgendermaßen angepasst und geändert: 
 
1. Für die Zahlung des „Inflationsausgleichgeldes“ gemäß dem Tarifabschluss vom 
22.04.2023 erhalten die Fraktionen Einmalzahlungen von insgesamt 3.000,- € pro An-
gestelltenvollzeitstelle. Dabei wird die Anzahl der Vollzeitstellen pro Fraktion zum 
01.03.2023 zugrunde gelegt. Die Zahlung wird gemäß der Regelung des Tarifab-
schlusses als einkommensteuerfreies "Inflationsausgleichsgeld" ausgezahlt. Auch

- 2 - 
 
Teilzeitbeschäftigte erhalten das Inflationsausgleichgleich anteilig ihres Beschäfti-
gungsumfanges. Sollte für Beamte auch eine Regelung vom Gesetzgeber zum Inves-
titionsausgleich beschlossen werden, ist bei ihnen analog zu verfahren. 
 
2. Für ihre Geschäftsführung erhält jede Fraktion einen Sockelbetrag von 186.500 € pro 
Jahr. 
 
3. Darüber hinaus werden der Pauschalbetrag je zusätzlichem Ratsmitglied (ab dem 4. 
Ratsmitglied) ab dem 01.03.2024 wie folgt angepasst: 
 
+ 1 RM:  60.350 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 4 Ratsmitgliedern) 
+ 2 – 5 RM: 54.850 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 5 – 8 Ratsmitgliedern) 
+ 6 – 9 RM: 52.100 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 9 – 12 Ratsmitgliedern) 
+ 10 – 13 RM: 49.370 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 13 – 16 Ratsmitgliedern) 
+ 14 – 17 RM: 46.620 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 17 - 20 Ratsmitgliedern) 
+ 18 – 21 RM: 45.250 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 21 – 24 Ratsmitgliedern) 
+ 22 – 24 RM: 43.900 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 25 – 27 Ratsmitgliedern) 
+ 25 – 27 RM: 42.500 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 28 – 30 Ratsmitgliedern) 
 
4. Die Deckung erfolgt aus dem Teilplan 0301 – Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen. 
 
 
 
Begründung: 
 
In der Ratssitzung am 05.11.2020 hatte der Rat die Neustrukturierung der Zuwendungen für 
Fraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträger beschlossen. Seitdem sind durch die Pande-
mie, Wirtschafts- und Energiekrise und Kriegsereignisse die Lebenshaltungskosten und Auf-
wendungen stark gestiegen. Hinzu kommen die Personalkostensteigerungen durch den am 
22.04.2023 erfolgten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst. Dies macht es notwendig die Zu-
wendungen anzupassen. Dabei wird als Personalkostenanteil am Zuwendungsbudget der 
Fraktionen 90 % zugrunde gelegt. Dies entspricht der aktuellen Praxis.  
 
Mit freundlichen Grüßen

- 3 - 
 
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz    
GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer       CDU- Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez. Christian Joisten      gez. Michael Weisenstein  
SPD- Fraktionsvorsitzender       Die Linke- Geschäftsführer  
 
gez. Ulrich Breite      gez. Lucas Sickmöller 
FDP- Fraktionsgeschäftsführer       Volt- Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez. Michael Hock  
FRAKTION- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

15.06.2023 Rat
TOP 3.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1193/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
Datum
02.06.2023
Erstellt
02.06.2023 13:21