VK 2/2024
Anfrage der CDU vom 14.03.2024 Verschwiegene Ergebnisse des Windgutachtens zur Autobahn 44n am Tagebau Garzweiler II
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Sitzungsvorlage VK (Anfrage der CDU vom 14.03.2024 Verschwiegene Ergebnisse des Windgutachtens zur Autobahn 44n am Tagebau Garzweiler II)
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage VK - öffentlich - VK 2/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr van Bepper Telefon 015201590754 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 09.04.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Verkehrskommission Regionalrat des Regie- rungsbezirkes Köln 12.04.2024 9.1 zur Kenntnis TOP: Anfrage der CDU vom 14.03.2024 Verschwiegene Ergebnisse des Windgutachtens zur Autobahn 44n am Tagebau Garzweiler II Beschlussvorschlag: Die Verkehrskommission des Regionalrates nimmt die Informationen zur Kenntnis Erläuterungen: 1. Wieso hat die Autobahn GmbH Teile des Ergebnisses aus dem Gutachten verschwiegen? Im Bewusstsein, das die Bürger*innen in NRW gegenüber Behörden des Bundes einen grundsätz- lichen Zugang zu amtlichen Informationen einfordern dürfen, wurde die Pressemitteilung der Nie- derlassung Rheinland vom 23.10.2023 ohne die Absicht auf Verschweigen von Untersuchungser- gebnissen aufgestellt. Ziel der Pressemitteilung war es, die recht umfangreichen fachlichen Ausführungen zu den Wind- verhältnissen vor Ort in eine für den Bürger verständliche Form zusammen zu fassen. An der Grundaussage des Gutachtens, dass die derzeitige Grubensituation nicht ursächlich für die Wind- verhältnisse vor Ort ist und auch die zukünftige Verfüllung der Grube voraussichtlich nicht zu einer Veränderung der Windverhältnisse führen wird, bleibt festzuhalten. Teilaufgabe des Gutachtens war zudem, Möglichkeiten aufzuzeigen, die für eine technische Abschirmung des Windes von der Autobahn zweckdienlich erscheinen. In der Pressemitteilung wurde die ablehnende Haltung gegenüber der – in der Öffentlichkeit be- sonders intensiv diskutierten – Installation von Solarpaneelen auf landwirtschaftlichen Flächen er- klärt, ohne explizit auf die ebenfalls untersuchten Windschutzwände in 2 m, 3 m und 4 m Höhe ein- zugehen. Angesichts der Tatsache, dass der betrachtete Streckenabschnitt laut Unfallstatistik ak- tuell kein Unfallschwerpunkt ist, ist hinsichtlich aller Varianten aus Kosten-Nutzen-Gründen kein Handlungsbedarf gegeben. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die Situation an der A44n jedoch weiter im Blick, um ggf. kurzfristig auf Veränderungen reagieren zu können. 2. Wie will die Autobahn GmbH zukünftig effektiv die passierenden Kraftfahrzeuge auf der Auto- bahn A44n, beispielsweise durch bauliche Maßnahmen schützen, um Unfälle durch Wind zu vermeiden? Anmerkung: Die Montage von Windanzeigen und eine Temporeduktion reichen of- fensichtlich nicht aus. Sitzungsvorlage VK VK 2/2024 Seite 2 von 2 Die Niederlassung Rheinland hat unmittelbar nach den ersten Unfällen Maßnahmen ergriffen. Zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden wurde auf die Gefahrenlage „Wind“ durch das Anbrin- gen von Windanzeigen („Windsäcke“) reagiert. Im gleichen Zuge wurde auch die Geschwindigkeit für Lkw und Pkw mit Anhängern reduziert. Bei Sperrungen wird außerdem eine großräumige Um- leitung mit entsprechenden Hinweisen auf der im Umfeld befindlichen Beschilderung aktiviert. Für die Autobahn GmbH des Bundes hat Verkehrssicherheit höchste Priorität. Daher hatte die Nie- derlassung Rheinland das vom Fraunhofer Institut (IWES) erstellte Gutachten in Auftrag gegeben, auch wenn die A44 kein ausgewiesener Unfallschwerpunkt ist. Seit Sommer 2018 wird dort vor- sorglich die Unfalllage intensiver betrachtet. Dabei ist zu beobachten, dass die Unfallzahlen, die sich auf temporär vorherrschende Windverhältnisse zurückführen lassen, generell rückläufig sind und in der Regel eine geringe Unfallschwere aufweisen. Im Ergebnis wird daher aus Kosten-Nut- zen-Abwägungen auf die Installation der baulichen Maßnahmen verzichtet. Die Autobahn GmbH wird die Unfallsituation auf dem betreffenden Streckenabschnitt weiterhin sehr gründlich beobach- ten und analysieren. 3. Wie wirkt sich die bisher verschwiegene Erkenntnis auf die Planung der Autobahn GmbH aus, die A44n zu erweitern, da die A61 nicht wiederhergestellt wird? In einem zwischen der Straßenbauverwaltung und der RWE Power Aktiengesellschaft abgeschlos- senen Vertrag über die bergbauliche Inanspruchnahme der A 61 zwischen der Anschlussstelle (AS) Jackerath und der AS Wanlo durch den Tagebau Garzweiler II wurde im Februar 2009 verein- bart, dass „… im Zuge des Braunkohletagebaus der Bereich der Bundesautobahn A 61 zwischen der AS Jackerath und der AS Wanlo ab dem Jahr 2017 bergbaulich in Anspruch genommen wird. Für den Zeitraum der Unterbrechung der A 61 wird der Verkehr über die A 44n und die A 46 ge- führt. Zur Aufnahme des Umleitungsverkehrs sind hierfür die A 44n zu errichten und die A 46 zwi- schen dem Autobahnkreuz (AK) Holz und dem AK Wanlo auszubauen. Die A 61 soll nach dieser Vereinbarung nach Rekultivierung voraussichtlich ab dem Jahr 2035 in annähernd alter Lage 4- streifig wiederhergestellt werden. Im Rahmen des Braunkohleabbaus im Abbaugebiet Garzweiler wurden auf Basis einer Vereinbarung in einem ersten Zuge als Ersatz für die A44 auf dem verfüll- ten Teil von Garzweiler I eine neue A44 einschließlich eines neuen AK Jackerath gebaut. Für die A61, die im Zuge des weiteren Abbaus durch Garzweiler II auch entfallen ist, war die Wiederher- stellung an alter Stelle geplant. Daher wurde das neue AK Jackerath nicht als Autobahndreieck, sondern als Vollkreuz zum späteren Anschluss der wiederhergestellten A61 ausgeführt. Da die neue A44 sowie die A46 temporär bis zur endgültigen Lösung auch die Übereckverkehre der A61 aufnehmen sollte, wurden in den Kreuzen Jackerath, Holz und Wanlo provisorische Rampenfüh- rungen errichtet. Am 19.09.2023 hat die Landesregierung NRW die neue Leitentscheidung zum vorgezogenen Koh- leausstieg 2030 und insbesondere die räumliche Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II be- schlossen. Ausfluss dieser Entscheidung ist, dass eine Wiederherstellung der A61 in alter Tras- senlage nicht mehr verwirklicht werden kann. Da die gesamte derzeitige Netzplanung der A61, A46 und A44n auf der oben beschriebenen provisorischen Verkehrsführung basiert, werden der- zeit in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium Untersuchungen angestellt, inwieweit die Streckenführung und die Knotenpunkte verändert werden müssen, um den Ansprüchen an ein leis- tungsfähiges Fernstraßennetz gerecht werden zu können. Ob und inwieweit die A44n erweitert werden muss, werden dann weitere Planungsschritte und eine neue Verkehrsuntersuchung erge- ben. Anlage(n): 1. Anfrage CDU
Sitzungsvorlage VK (Anfrage CDU)
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An den Vorsitzenden der Verkehrskommission des Regionalrats Köln 08. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrats Köln am 12. April 2024 Sehr geehrter Herr Hebbel, zur Sitzung der Verkehrskommission am 12. April 2024 stellt die CDU -Fraktion folgende Anfrage: Verschwiegene Ergebnisse des Windgutachtens zur Autobahn 44n am Tagebau Garzweiler II Mit Datum vom 06. März 2023 hat die CDU-Fraktion im Regionalrat Köln durch eine Anfrage die Autobahn GmbH des Bundes mit der „Windsituation“ auf der A44n zwischen den Autobahnkreuzen Holz und Jackerath nach einem Zeitungsartikel in der Rheinischen Post konfrontiert. Damals antwortete die zuständige Regionalniederlassung , dass „die A44n kein ausgewiesener Unfallschwerpunkt sei und das ein in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Schluss komme, dass die Grubensituation am Tagebau keinen signifikanten Einfluss auf die Windverhältnisse an der Autobahn A44n habe.“ Am 01. März 2024 veröffentlichte die Aachener Zeitung jedoch einen Artikel in dem zu lesen war, dass sich in den ersten drei Jahren nach Eröffnung der Autobahn im Jahr 2018 22 windbedingte Unfälle entlang des rund zehn Kilometer langen Stücks ereigneten – 17 davon offensichtlich auf den letzten zwei Kilometern vor dem Autobahnkreuz Holz, also auf dem höchsten Teilabschnitts des Autobahndammes. Der Artikel der Aachener Zeitung verweist weiterhin darauf, dass das zentrale, offensichtlich verschwiegene Ergebnis dieses Gutachtens zu dem Schluss kommt, dass „auf Basis der durchgeführten Untersuchung entlang der gesamten Autobahn neben der Leitplanke eine Form von Windschutzwand aufzustellen sei.“ Da die Rekultivierung des Tagebaus Garzweiler II als See geplant wird, wird sich somit auch nach dem aktiven Betrieb durch RWE und den örtlichen Kohleabbau an der Windsituation entlang der Autobahn A44n nichts ändern. Deshalb fragen wir über die Bezirksregierung Köln die zuständige Autobahn GmbH des Bundes (Niederlassung Rheinland): Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Fraktionsvorsitzender Stefan Götz , CDU Tel.: 0221/ 1395446 Telefax: 0221/ 1395451 E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de Köln, 14. März 2024 2 1. Wieso hat die Autobahn GmbH teile des Ergebnisses aus dem Gutachten verschwiegen? 2. Wie will die Autobahn GmbH zukünftig effektiv die passierenden Kraftfahrzeuge auf der Autobahn A44n, beispielsweise durch bauliche Maßnahmen schützen um Unfälle durch Wind zu vermeiden ? Anmerkung: Die Montage von Windanzeigen und eine Temporeduktion reichen offensichtlich nicht. 3. Wie wirkt sich die bisher verschw iegene Erkenntnis auf die Planung der Autobahn GmbH aus, die A44n zu erweitern, da die A61 nicht wiederhergestellt wird? Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz (Fraktionsvorsitzender)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- VK 2/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage VK
- Datum
- 12.04.2024
- Erstellt
- 28.03.2024 15:00