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VK 2/2024

Anfrage der CDU vom 14.03.2024 Verschwiegene Ergebnisse des Windgutachtens zur Autobahn 44n am Tagebau Garzweiler II

Sitzungsvorlage VK 12.04.2024

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Nächste Beratung: Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln, Sitzung am 12.04.2024, TOP 9.1

Sitzungsvorlage VK (Anfrage der CDU vom 14.03.2024 Verschwiegene Ergebnisse des Windgutachtens zur Autobahn 44n am Tagebau Garzweiler II)

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Sitzungsvorlage VK (Anfrage CDU)

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Sitzungsvorlage VK (Anfrage der CDU vom 14.03.2024 Verschwiegene Ergebnisse des Windgutachtens zur Autobahn 44n am Tagebau Garzweiler II)

6517 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage VK 
- öffentlich - 
VK 2/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr van Bepper 
Telefon 015201590754 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 09.04.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Verkehrskommission Regionalrat des Regie-
rungsbezirkes Köln 12.04.2024 9.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der CDU vom 14.03.2024 
Verschwiegene Ergebnisse des Windgutachtens zur Autobahn 44n am Tagebau Garzweiler 
II 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Verkehrskommission des Regionalrates nimmt die Informationen zur Kenntnis 
 
 
Erläuterungen: 
1. Wieso hat die Autobahn GmbH Teile des Ergebnisses aus dem Gutachten verschwiegen? 
 
Im Bewusstsein, das die Bürger*innen in NRW gegenüber Behörden des Bundes einen grundsätz-
lichen Zugang zu amtlichen Informationen einfordern dürfen, wurde die Pressemitteilung der Nie-
derlassung Rheinland vom 23.10.2023 ohne die Absicht auf Verschweigen von Untersuchungser-
gebnissen aufgestellt. 
 
Ziel der Pressemitteilung war es, die recht umfangreichen fachlichen Ausführungen zu den Wind-
verhältnissen vor Ort in eine für den Bürger verständliche Form zusammen zu fassen. An der 
Grundaussage des Gutachtens, dass die derzeitige Grubensituation nicht ursächlich für die Wind-
verhältnisse vor Ort ist und auch die zukünftige Verfüllung der Grube voraussichtlich nicht zu einer 
Veränderung der Windverhältnisse führen wird, bleibt festzuhalten. Teilaufgabe des Gutachtens 
war zudem, Möglichkeiten aufzuzeigen, die für eine technische Abschirmung des Windes von der 
Autobahn zweckdienlich erscheinen. 
 
In der Pressemitteilung wurde die ablehnende Haltung gegenüber der – in der Öffentlichkeit be-
sonders intensiv diskutierten – Installation von Solarpaneelen auf landwirtschaftlichen Flächen er-
klärt, ohne explizit auf die ebenfalls untersuchten Windschutzwände in 2 m, 3 m und 4 m Höhe ein-
zugehen. Angesichts der Tatsache, dass der betrachtete Streckenabschnitt laut Unfallstatistik ak-
tuell kein Unfallschwerpunkt ist, ist hinsichtlich aller Varianten aus Kosten-Nutzen-Gründen kein 
Handlungsbedarf gegeben. Die Autobahn GmbH des Bundes hat die Situation an der A44n jedoch 
weiter im Blick, um ggf. kurzfristig auf Veränderungen reagieren zu können. 
 
 
2. Wie will die Autobahn GmbH zukünftig effektiv die passierenden Kraftfahrzeuge auf der Auto-
bahn A44n, beispielsweise durch bauliche Maßnahmen schützen, um Unfälle durch Wind zu 
vermeiden? Anmerkung: Die Montage von Windanzeigen und eine Temporeduktion reichen of-
fensichtlich nicht aus.

Sitzungsvorlage VK VK 2/2024 Seite 2 von 2 
Die Niederlassung Rheinland hat unmittelbar nach den ersten Unfällen Maßnahmen ergriffen. Zur 
Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden wurde auf die Gefahrenlage „Wind“ durch das Anbrin-
gen von Windanzeigen („Windsäcke“) reagiert. Im gleichen Zuge wurde auch die Geschwindigkeit 
für Lkw und Pkw mit Anhängern reduziert. Bei Sperrungen wird außerdem eine großräumige Um-
leitung mit entsprechenden Hinweisen auf der im Umfeld befindlichen Beschilderung aktiviert. 
Für die Autobahn GmbH des Bundes hat Verkehrssicherheit höchste Priorität. Daher hatte die Nie-
derlassung Rheinland das vom Fraunhofer Institut (IWES) erstellte Gutachten in Auftrag gegeben, 
auch wenn die A44 kein ausgewiesener Unfallschwerpunkt ist. Seit Sommer 2018 wird dort vor-
sorglich die Unfalllage intensiver betrachtet. Dabei ist zu beobachten, dass die Unfallzahlen, die 
sich auf temporär vorherrschende Windverhältnisse zurückführen lassen, generell rückläufig sind 
und in der Regel eine geringe Unfallschwere aufweisen. Im Ergebnis wird daher aus Kosten-Nut-
zen-Abwägungen auf die Installation der baulichen Maßnahmen verzichtet. Die Autobahn GmbH 
wird die Unfallsituation auf dem betreffenden Streckenabschnitt weiterhin sehr gründlich beobach-
ten und analysieren. 
 
3. Wie wirkt sich die bisher verschwiegene Erkenntnis auf die Planung der Autobahn GmbH aus, 
die A44n zu erweitern, da die A61 nicht wiederhergestellt wird? 
 
In einem zwischen der Straßenbauverwaltung und der RWE Power Aktiengesellschaft abgeschlos-
senen Vertrag über die bergbauliche Inanspruchnahme der A 61 zwischen der Anschlussstelle 
(AS) Jackerath und der AS Wanlo durch den Tagebau Garzweiler II wurde im Februar 2009 verein-
bart, dass  „… im Zuge des Braunkohletagebaus der Bereich der Bundesautobahn A 61 zwischen 
der AS Jackerath und der AS Wanlo ab dem Jahr 2017 bergbaulich in Anspruch genommen wird. 
Für den Zeitraum der Unterbrechung der A 61 wird der Verkehr über die A 44n und die A 46 ge-
führt. Zur Aufnahme des Umleitungsverkehrs sind hierfür die A 44n zu errichten und die A 46 zwi-
schen dem Autobahnkreuz (AK) Holz und dem AK Wanlo auszubauen. Die A 61 soll nach dieser 
Vereinbarung nach Rekultivierung voraussichtlich ab dem Jahr 2035 in annähernd alter Lage 4-
streifig wiederhergestellt werden. Im Rahmen des Braunkohleabbaus im Abbaugebiet Garzweiler 
wurden auf Basis einer Vereinbarung in einem ersten Zuge als Ersatz für die A44 auf dem verfüll-
ten Teil von Garzweiler I eine neue A44 einschließlich eines neuen AK Jackerath gebaut. Für die 
A61, die im Zuge des weiteren Abbaus durch Garzweiler II auch entfallen ist, war die Wiederher-
stellung an alter Stelle geplant. Daher wurde das neue AK Jackerath nicht als Autobahndreieck, 
sondern als Vollkreuz zum späteren Anschluss der wiederhergestellten A61 ausgeführt. Da die 
neue A44 sowie die A46 temporär bis zur endgültigen Lösung auch die Übereckverkehre der A61 
aufnehmen sollte, wurden in den Kreuzen Jackerath, Holz und Wanlo provisorische Rampenfüh-
rungen errichtet. 
 
Am 19.09.2023 hat die Landesregierung NRW die neue Leitentscheidung zum vorgezogenen Koh-
leausstieg 2030 und insbesondere die räumliche Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II be-
schlossen. Ausfluss dieser Entscheidung ist, dass eine Wiederherstellung der A61 in alter Tras-
senlage nicht mehr verwirklicht werden kann. Da die gesamte derzeitige Netzplanung der A61, 
A46 und A44n auf der oben beschriebenen provisorischen Verkehrsführung basiert, werden der-
zeit in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium Untersuchungen angestellt, inwieweit die 
Streckenführung und die Knotenpunkte verändert werden müssen, um den Ansprüchen an ein leis-
tungsfähiges Fernstraßennetz gerecht werden zu können. Ob und inwieweit die A44n erweitert 
werden muss, werden dann weitere Planungsschritte und eine neue Verkehrsuntersuchung erge-
ben. 
 
 
Anlage(n): 
1. Anfrage CDU

Sitzungsvorlage VK (Anfrage CDU)

2824 Zeichen

An den Vorsitzenden 
der Verkehrskommission  
des Regionalrats Köln 
 
 
 
 
 
 
 
08. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrats Köln am 12. April 2024  
 
 
Sehr geehrter Herr Hebbel, 
 
zur Sitzung der Verkehrskommission am 12. April 2024 stellt die CDU -Fraktion folgende 
Anfrage: 
 
Verschwiegene Ergebnisse des Windgutachtens zur Autobahn 44n am Tagebau 
Garzweiler II 
 
Mit Datum vom 06. März 2023 hat die CDU-Fraktion im Regionalrat Köln durch eine Anfrage 
die Autobahn GmbH des Bundes mit der „Windsituation“ auf der A44n zwischen den 
Autobahnkreuzen Holz und Jackerath nach einem Zeitungsartikel in der Rheinischen Post 
konfrontiert. 
Damals antwortete die zuständige Regionalniederlassung , dass „die A44n kein 
ausgewiesener Unfallschwerpunkt sei und das ein in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem 
Schluss komme, dass die Grubensituation am Tagebau keinen signifikanten Einfluss auf die 
Windverhältnisse an der Autobahn A44n habe.“  
Am 01. März 2024 veröffentlichte die Aachener Zeitung jedoch einen Artikel in dem zu lesen 
war, dass sich in den ersten drei Jahren  nach Eröffnung der Autobahn im Jahr 2018 22 
windbedingte Unfälle entlang des rund zehn Kilometer langen Stücks ereigneten – 17 davon 
offensichtlich auf den letzten zwei Kilometern vor dem Autobahnkreuz Holz, also auf dem 
höchsten Teilabschnitts des Autobahndammes.  
Der Artikel der Aachener Zeitung verweist weiterhin darauf, dass das zentrale, offensichtlich 
verschwiegene Ergebnis dieses Gutachtens zu dem Schluss kommt,  dass „auf Basis der 
durchgeführten Untersuchung entlang der gesamten Autobahn neben der Leitplanke eine 
Form von Windschutzwand aufzustellen sei.“ 
Da die Rekultivierung des Tagebaus Garzweiler II als See geplant wird, wird sich somit auch 
nach dem aktiven Betrieb durch RWE und den örtlichen Kohleabbau an der Windsituation 
entlang der Autobahn A44n nichts ändern.  
 
Deshalb fragen wir  über die Bezirksregierung Köln die zuständige Autobahn GmbH 
des Bundes (Niederlassung Rheinland):  
 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
Fraktionsvorsitzender 
Stefan Götz , CDU 
 
Tel.: 0221/ 1395446   Telefax: 0221/ 1395451 
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de 
 
 
 
Köln, 14. März 2024

2 
1. Wieso hat die Autobahn GmbH teile des Ergebnisses aus dem Gutachten 
verschwiegen? 
2. Wie will die Autobahn GmbH zukünftig effektiv die passierenden Kraftfahrzeuge auf 
der Autobahn A44n, beispielsweise durch bauliche Maßnahmen schützen um Unfälle 
durch Wind zu vermeiden ? Anmerkung: Die Montage von Windanzeigen und eine 
Temporeduktion reichen offensichtlich nicht.  
3. Wie wirkt sich die bisher verschw iegene Erkenntnis auf die Planung der Autobahn 
GmbH aus, die A44n zu erweitern, da die A61 nicht wiederhergestellt wird?    
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
   
 
 
Stefan Götz    
(Fraktionsvorsitzender)

Beratungsverlauf (1)

12.04.2024 Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln
TOP 9.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
VK 2/2024
Typ
Sitzungsvorlage VK
Datum
12.04.2024
Erstellt
28.03.2024 15:00