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V/0109/2005

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Münster

Vorlage 08.02.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 02.03.2005, TOP 3.1.1

Berichtsvorlage

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Ergänzungsvorlage

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Berichtsvorlage

2516 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Münster 
Steuersätze für Tanzveranstaltungen 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.03.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 
09.03.2005 Hauptausschuss Bericht 
16.03.2005 Rat Bericht 
 
 
 
Bericht: 
 
Im Zuge der Beratung über die Vorlage V/0844/2004 hat der Rat in der Sitzung am 08.12.2004 
die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Etatberatungen zum Haushalt 2005 eine Vorlage zum 
Beschluss über eine weitere Änderungssatzung, mit der die Vergnügungssteuersätze für Tanz-
veranstaltungen um die Hälfte gemindert werden, mit entsprechendem Deckungsvorschlag vor-
zubereiten. 
 
Die Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen wird entweder als Kartensteuer (22 % des Ein-
trittsgeldes) oder als sog. Pauschsteuer erhoben, wenn für die Veranstaltung kein Eintrittsgeld 
verlangt wird oder die Pauschsteuer höher als die Kartensteuer ausfällt. Die Pauschsteuer be-
trägt 1,10 Euro bzw. 1,65 Euro (für Veranstaltungen gegen Eintritt) je angefangene 10 Quadrat-
meter Veranstaltungsfläche. 
 
Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen belaufen sich auf jährlich 
rund 400.000 Euro, eine Halbierung der Steuersätze würde demnach zu einem Einnahmeausfall 
in Höhe von 200.000 Euro führen. 
 
Wegen der vielfältigen Belastungen im Haushalt 2005 und der mittelfristigen Finanzplanung, die 
sich vor allem aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeits-
markt (Hartz IV) und den großen Ausgabeprogrammen für Kinder, Jugendliche und Familien, 
beispielsweise im Bereich der Ganztagsbetreuung oder der Betreuung von Kindern unter drei 
Jahren speisen, kann seitens der Verwaltung kein Vorschlag zur Deckung der Mindereinnahmen 
gemacht werden. Außerdem sei auf die mittelfristige Finanzplanung verwiesen, die bislang nicht 
ausgeglichen vorgelegt werden konnte. Eine weitere Reduzierung der Einnahmen vor dem Hin-
tergrund der steigenden Ausgaben in den kommenden Jahren ist bei der derzeitigen Haushalts-
lage deshalb aus finanzieller Sicht nicht vertretbar. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0109/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Schoo 
Ruf: 
492 22 03 
E-Mail: 
SchooR@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.02.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
Nachrichtlich sei darauf hingewiesen, dass eine Satzungsänderung auch rückwirkend erfolgen 
kann, wenn die Satzung zum Vorteil der Steuerpflichtigen geändert wird. 
 
I. V. 
 
gez. Bickeböller 
Stadtkämmerin

Ergänzungsvorlage

1250 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Betrifft
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Münster
Steuersätze für Tanzveranstaltungen
Beratungsfolge
16.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung
16.03.2005 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Münster bleibt in der Fassung der 1. Änderungssat-
zung vom 10.12.2004 (Vorlage V/0844/2004) für 2005 unverändert bestehen.
2. Die Finanzverwaltung bereitet rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2006 eine
Vorlage vor, in der die Steuersätze für Tanzveranstaltungen halbiert werden.
3. Über die tatsächliche Reduzierung der Steuersätze für Tanzveranstaltungen entscheidet der
Rat in Kenntnis der Haushaltslage, insbesondere der Effekte aus Hartz IV und der Entwicklung
der Gewerbesteuereinnahmen.
Begründung:
Nach Beratung der Ursprungsvorlage V/109/2005 in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften am 02.03.2005 wurde von den im Rat vertretenen Fraktionen
ein gemeinsamer Beschlussantrag mit vorstehendem Inhalt gestellt.
I. V.
gez. Bickeböller
Vorlagen-Nr.:
V/0109/2005/1
Auskunft erteilt:
Herr  Schoo
Ruf:
492 22 03
E-Mail:
SchooR@stadt-Munster.de
Datum:
03.03.2005
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (3)

02.03.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
Bericht
Bericht

Details

Vorlagen-Nr.
V/0109/2005
Typ
Vorlage
Datum
08.02.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37