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0382/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion SPD vom 26.11.2024 aus der Sitzung der BV 7 – Köln Porz vom 05.12.2024 betr. „KVB Räder im Stadtbe-zirk Porz“, AN/1692/2024

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.02.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.04.2025, TOP 9.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4399 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0382/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.04.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion SPD vom 26.11.2024 aus der 
Sitzung der BV 7 – Köln Porz vom 05.12.2024 betr. „KVB Räder im Stadtbe-zirk Porz„, 
AN/1692/2024 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet am 26.11.2024 die Verwaltung folgende 
Fragen zu beantworten: 
 
1. „Welche Ausleih- und Rückgabestationen für das KVB-Rad wurden im Stadtbezirk 
Porz seit der Einführung in 2021 realisiert? Welche befinden sich aktuell in der Pla-
nung sowie Umsetzung? 
2. Wie ist der aktuelle Stand zu den Anträgen AN/061/2021 und AN/0975/2021 zur Um-
setzung des KVB-Leihradsystems im Stadtbezirk Porz, welche von der Bezirksvertre-
tung in ihrer Sitzung am 29. April 2021 beschlossen worden sind? (Stichwort: Flexzone 
und sowie Umsetzung von weiteren Ausleih- und Rückgabestationen) 
3. Gibt es eine Statistik über die Entwicklung der Nutzerzahlen im Stadtbezirk Porz? 
Kann man hier feststellen, an welchen Standorten die KVB-Leihräder ausgeliehen und 
abgegeben werden? Wenn dieses bejaht werden kann: Wie viele Ausleihen und Rück-
gaben fanden denn im Stadtbezirk Porz außerhalb der festen Ausleih- und Rückgabe-
stationen statt?“ 
 
Antwort der KVB: 
 
Zu 1.)  
Auf Grundlage der beschlossenen 1. Ausbaustufe wurden die acht KVB-Rad Stationen einge-
richtet. Die Station in der Straße „Vor den Feldern/Im Bodesfeld“ wurde aufgrund von Bauar-
beiten der Rhein Energie abgebaut und bisher nicht wieder neu errichtet. Die Zuständigkeit für 
die Genehmigung der Baustelle sowie die Kommunikation mit der Rheinenergie bzw. mit dem 
von der Rheinenergie mit der Baumaßnahme beauftragten Unternehmen, liegt bei der Stadt 
Köln. Aktuell ist keine Aussage möglich, wann mit der Wiedererrichtung der Station zu rech-
nen ist. Die KVB geht davon aus, dass die damals aufgebaute Infrastruktur (Schilder, Poller) 
nicht mehr zu Verfügung steht.  
Des Weiteren konnte die KVB im Rahmen bilateraler Kooperation weitere Stationen am Flug-
hafen Köln/Bonn sowie beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt einrichten. Die Stati-
onsvorschläge, die sich aus der Anfrage AN 0961/2021 ergeben haben, wurde von der KVB 
hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit überprüft. Für die Standortvorschläge Eil Schützenplatz, En-
sen Kloster sowie Gewerbepark Gremberghoven erscheint aktuell keine Realisierung in Form 
der vorgesehenen baulichen Umsetzung möglich. Am Standortvorschlag Eil Schützenplatz 
konnte in der näheren Umgebung im Rahmen einer Ortsbegehung keine Fläche gefunden 
werden, die für die Einrichtung einer Fahrradverleihstation in Betracht kommt. Der Standort-

2 
 
vorschlag Gewerbepark Gremberghoven wurde zurückgestellt, da parallel Gespräche zwi-
schen der KVB und der BV Porz zur allgemeinen ÖPNV-Anbindung des Gewerbegebietes ge-
führt wurden. Gerne kann dieser Austausch wieder aufgenommen werden. An der Stadtbahn-
haltestelle Ensen Kloster konnte aufgrund der fehlenden Flächen keine Station aufgebaut wer-
den. Um den Kunden dennoch die Rückgabe eines KVB-Rades zu ermöglichen, konnte in der 
Zwischenzeit die B+R Anlage um die Funktion einer KVB-Rad Station ergänzt werden. Die üb-
rigen Standortvorschläge sowie weitere, von der KVB als notwendig angesehene Standorte, 
wurden in die 2. Ausbaustufe der Standortplanung aufgenommen. Die Unterlagen liegen zur 
Prüfung bei der Stadt Köln. 
 
Zu 2.)  
Antrag 0961/2031 siehe oben. 
Antrag 0961/2021: Die KVB wurde mit dem Beschluss 3281/2018 mit der Umsetzung eines 
stadtweiten Fahrradverleihsystems (KVB-Rad) beauftragt. In Anhang 1 des Beschlusses sind 
die Grenzen der Flexzone sowie der angrenzenden Standortzone verbindlich vorgegeben. 
Dieses Konzept war und ist die Grundlage für die Finanzierung und damit den Betrieb des 
KVB-Rades. Darüber hinaus bildet die genannte Verteilung der Zonengrenzen die Grundlage. 
Somit ist eine Erweiterung der Flexzone für das KVB-Rad aktuell nicht möglich. 
 
Zu 3.)  
Aktuell liegen den Kölner Verkehrs-Betrieben keine vollständigen Auswertungen über die An-
zahl der Transaktionen von KVB-Leihrädern abseits der festen Ausleih- und Rückgabestatio-
nen vor. Hintergrund ist der erhebliche Aufwand, da die Sachlage teilweise im Einzelfall manu-
ell zu prüfen und bewerten ist.

Beratungsverlauf (1)

01.04.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Vor den Feldern
  • Im Bodesfeld

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Details

Aktenzeichen
0382/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.02.2025
Erstellt
03.02.2025 08:57