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0781/2018

Anfrage AN/1851/2017 der Fraktion DIE LINKE "Soziale Erhaltungssatzung Severinsviertel und das Auslaufen der Sozialbindungen" Hier: Beantwortung der Anfrage

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 14.03.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 15.03.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4745 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 14.03.2018 
 0781/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 15.03.2018 
 
Anfrage AN/1851/2017 der Fraktion DIE LINKE "Soziale Erhaltungssatzung Severinsviertel und 
das Auslaufen der Sozialbindungen"  
Hier: Beantwortung der Anfrage 
 
1. In welcher Anzahl fallen in den nächsten vier Jahren (a) im Bereich Altstadt-Süd, (b) im Severins-
viertel und (c) auf dem Gelände der ehemaligen Schokoladenfabrik Stollwerck Wohnungen aus 
der Sozialbindung? Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach Jahr. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
  Stadtteil  
Altstadt Süd 
Stadtviertel  
Severinsviertel Stollwerck-Gelände 
Bestand geförderter Mietwoh-
nungen (1. Förderweg / Typ A) 
01.01.2018 
915 755 405* 
Bindungswegfall 2018 8 8 8 
Bindungswegfall 2019 57 57 34 
Bindungswegfall 2020 12 12 12 
Bindungswegfall 2021 42 42 15 
Summe Bindungswegfall  
2018 bis 2021 119 119 69 
*Annahme 
 
2. Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass durch den Wegfall der Sozialbindungen die Möglich-
keit zur Umwandlung in Eigentum bzw. für Luxussanierungen für diese Wohnungen gegeben ist 
und somit der Verdrängungsprozess im Quartier an Fahrt aufnehmen könnte? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Einschätzung wird geteilt: Mit dem Wegfall der Zweckbindung des öffentlich geförderten 
Wohnungsbaus kann es zu Prozessen wie mietpreiswirksamen Aufwertungsmaßnahmen, „Lu-
xusmodernisierung“ und vermehrter Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen kommen. 
Um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten, wird derzeit eine Soziale Erhal-
tungssatzung für das Severinsviertel vorbereitet. Am 09.02.2017 hat der Stadtentwicklungsaus-
schuss den Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 
1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Untersuchungsgebiet Severinsviertel gefasst. Mit diesem Beschluss 
und der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt am 15.03.2017 hat die Verwaltung bereits 
jetzt die Möglichkeit, Anträge auf Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen An-
lagen sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für einen Zeitraum von bis zu 
zwölf Monaten zurückzustellen bzw. vorläufig zu untersagen. Somit besteht also bereits vor dem

2 
 
abschließenden Erlass der Satzung die Möglichkeit, die Ziele und Zwecke einer Sozialen Erhal-
tungssatzung im Severinsviertel zu sichern. 
Im Rahmen der Beantwortung einer mündlichen Anfrage im Ausschuss für Soziales und Senioren 
im Juni 2017 wurden die Prozesse, die nach Wegfall der Zweckbindung des öffentlich geförderten 
Wohnungsbaus möglich sind, wie folgt beschrieben (vgl. Ds. Nr. 1967/2017): Die mietrechtlichen 
Schutzvorschriften bei Bestandsmietern schließen einen sofortigen Übergang auf die im Regelfall 
deutlich höheren ortsüblichen Vergleichsmiete (etwa anhand des Kölner Mietspiegels) aus. Erhö-
hungsfristen und die Kappungsgrenze von derzeit 15 Prozent machen nur eine stufenweise An-
näherung an die - sich erhöhende - Vergleichsmiete möglich. Nach durchschnittlich 3 bis 4 Miet-
erhöhungen kann die Vergleichsmiete erreicht werden. Je geringer die Kostenmiete, umso länger 
dauert die Anpassung. Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse dazu, ob die Vermieter die rechtli-
chen Erhöhungsmöglichkeiten in vollem Umfang, nur teilweise oder überhaupt nicht ausschöpfen 
und wovon sie ihre Entscheidung abhängig machen. Im genossenschaftlichen Wohnen kann da-
von ausgegangen werden, dass das Nutzungsentgelt nur teilweise angepasst wird.  
 
3. Wie ist der Sachstand beim Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet Severinsvier-
tel? Wann ist mit einer Beschlussvorlage zum Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung zu rech-
nen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Februar 2017 wurde der Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für 
das Severinsviertel gefasst (s. auch Antwort zu Frage 2). Mit dem Aufstellungsbeschluss wurden 
von der Verwaltung die Vorbereitungen für einen möglichen Satzungsbeschluss eingeleitet. Für 
diesen sind weitere Untersuchungen im Gebiet erforderlich. Mit der Unterstützung eines externen 
Büros wird u. a. eine repräsentative Haushaltsbefragung durchgeführt und geprüft, ob und unter 
welchen Umständen bauliche Maßnahmen den Zielen der im Anschluss der Untersuchung ge-
sondert zu beschließenden Sozialen Erhaltungsatzung widersprechen. Die Zusammenarbeit mit 
einem externen Büro hat im März 2018 begonnen. Sobald die Ergebnisse dieser vertieften sozial-
räumlichen Untersuchung vorliegen, wird auf dieser Grundlage eine Beschlussvorlage für die poli-
tischen Gremien vorgelegt.  
 
 
Gez. BG Blome in Vertr. für BG Dez. VI

Beratungsverlauf (1)

15.03.2018 Stadtentwicklungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0781/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
14.03.2018
Erstellt
09.03.2018 12:32