3932/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Blindenleitstreifen Deutzer Bahnhof, Aktenzeichen: 96/23
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Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Sonntag, 7. Mai 2023 11:38 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Deutz Bahnhof Sehr geehrtes Team der Stadt Köln, am Bahnhof Deutz gibt es einen Blindenleitstreifen von der Verteilebene rüber zu dem Haupteingang der Bahnhofshalle. An diesem Blindenleitstreifen stehen oft sehr dicht viele Taxis, da die Taxifahrer den Blindenleitstreifen als Taxiparkstreifen interpretieren. Ich selbst bin stark sehbehindert und gehe dort mit meinem Langstock auf dem Blindenleitstreifen entlang. Dadurch kam es schon häufiger vor, dass ich an Außenspiegeln hängen geblieben bin. Einmal hat ein Taxifahrer seine Autotüre geöffnet und mir in den Bauch gehauen und mich angemeckert, ich solle gucken, wo ich hin laufe. Daraufhin habe ich ihm dann freundlich erklärt, dass das ein Blindenleitstreifen ist, der extra dafür da ist, dass sehbehinderte und blinde Menschen dort sicher entlang gehen können und der Blindenleitstreifen deshalb immer freigehalten werden soll und wir es eben nicht sehen, wenn da eine Autotüre geöffnet wird. Hierauf hat der Taxifahrer mich am Arm gepackt, rumgeschleudert und rückwärts weggeschubst. Um künftig Konfliktsituationen wie diese zu verhindern, wünsche ich mir, dass in einem sicheren Abstand von etwa 2 Metern zu dem Blindenleitstreifen ein Taxiparkstreifen aufgemalt wird, auf welchem auch groß „TAXI“ steht, sodass klar ersichtlich ist, dass die Taxis dort halten sollen. Platz hat es dort genug, um so einen Taxiparkstreifen mit weißer Straßenfarbe aufzumalen. Weiter westlich steht oft auch Lieferverkehr auf dem Blindenleitstreifen, dort könnte man auch in einem Abstand von 2 Metern zu dem Blindenleitstreifen eine Fläche für den Lieferwagen aufmalen. Vor dem Eingang des Bahnhofs stehen gelegentlich auch Einsatzfahrzeuge auf dem Blindenleitstreifen, hier könnte eine schaffierte Sperrfläche in 2 Metern Abstand zu dem Blindenleitstreifen aufgemalt werden, auf welcher Einsatzfahrzeuge dann stehen können. Die 2 Meter Abstand zum Blindenleitstreifen halte ich für genug Platz, sodass sich öffnende Fahrzeugtüren und einsteigende und aussteigende Personen dabei nicht den Blindenleitstreifen blockieren und sehbehinderte Menschen nicht gegen offene Fahrzeugtüren, Außenspiegel oder das Fahrzeug selbst laufen. Vielleicht wäre es auch möglich, auf den Blindenleitstreifen Stockmännchen aufzumalen, um zu signalisieren, dass das ein Blindenleitstreifen ist und keine Bodenkunst und keine Rinne für Regenwasser oder Putzwasser ist, wie einige Menschen annehmen. Ist es möglich, insbesondere so einen Taxiparkstreifen auf den Boden zu malen? Mit freundlichen Grüßen
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3932/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Blindenleitstreifen Deutzer Bahnhof, Aktenzeichen: 96/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 96/23 20.11.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– Blindenleitstreifen Deutzer Bahnhof, Aktenzei- chen: 96/23 S Sehr geehrte Frau …, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.05.2023. Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihr Anliegen geprüft und teilt hierzu mit, dass im Bereich des beschilderten Taxistands die Abstandsfläche bereits zu den taktilen Elementen hinreichend kenntlich gemacht ist. Die Pflasterung an dem Blindenleitstrei- fen ist bündig angelegt und hebt sich damit deutlich von der Pflasterung der übrigen Platzfläche ab. Um die Taxifahrer darüber hinaus zu sensibilisieren, wurden im Ab- stand der einzelnen Taxiparkstände Marker verbaut, die die gebotene Abstandsfläche verdeutlichen. Insofern ist die Führung des Taxiverkehrs nachvollziehbar abgebildet, sodass es kei- ner weiteren verkehrstechnischen Maßnahmen bedarf. Im Übrigen ist eine Markierung auf der Pflasterung aus technischen Gründen nicht umsetzbar. Die Geschäftsführung der Taxi RUF eG hat auf entsprechenden Hinweis der Verwal- tung nach Eingang der Beschwerde zugesagt, die Taxifahrerinnen und -fahrer auf Ein- haltung des ausgewiesenen Abstands zum Blindenleitstreifen am Ottoplatz hinzuwei- sen. Bei einer darauffolgenden Ortsbesichtigung hielten die Fahrzeuge mit hinreichen- dem Abstand zum Blindenleitstreifen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne wenden an das Amt für Verkehrsma- nagement, Herrn , unter der Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: verkehrs- management@stadt-koeln.de. - 2 - Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3932/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 28.11.2023
- Erstellt
- 27.11.2023 08:18