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3932/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Blindenleitstreifen Deutzer Bahnhof, Aktenzeichen: 96/23

Mitteilung BV 28.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.01.2024, TOP 9.3

Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

2724 Zeichen

Von:  
Gesendet: Sonntag, 7. Mai 2023 11:38 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Deutz Bahnhof 
 
Sehr geehrtes Team der Stadt Köln, 
 
am Bahnhof Deutz gibt es einen Blindenleitstreifen von der Verteilebene rüber zu dem Haupteingang 
der Bahnhofshalle. An diesem Blindenleitstreifen stehen oft sehr dicht viele Taxis, da die Taxifahrer 
den Blindenleitstreifen als Taxiparkstreifen interpretieren. Ich selbst bin stark sehbehindert und gehe 
dort mit meinem Langstock auf dem Blindenleitstreifen entlang. Dadurch kam es schon häufiger vor, 
dass ich an Außenspiegeln hängen geblieben bin. Einmal hat ein Taxifahrer seine Autotüre geöffnet 
und mir in den Bauch gehauen und mich angemeckert, ich solle gucken, wo ich hin laufe. Daraufhin 
habe ich ihm dann freundlich erklärt, dass das ein Blindenleitstreifen ist, der extra dafür da ist, dass 
sehbehinderte und blinde Menschen dort sicher entlang gehen können und der Blindenleitstreifen 
deshalb immer freigehalten werden soll und wir es eben nicht sehen, wenn da eine Autotüre 
geöffnet wird. Hierauf hat der Taxifahrer mich am Arm gepackt, rumgeschleudert und rückwärts 
weggeschubst. 
Um künftig Konfliktsituationen wie diese zu verhindern, wünsche ich mir, dass in einem sicheren 
Abstand von etwa 2 Metern zu dem Blindenleitstreifen ein Taxiparkstreifen aufgemalt wird, auf 
welchem auch groß „TAXI“ steht, sodass klar ersichtlich ist, dass die Taxis dort halten sollen. Platz hat 
es dort genug, um so einen Taxiparkstreifen mit weißer Straßenfarbe aufzumalen. Weiter westlich 
steht oft auch Lieferverkehr auf dem Blindenleitstreifen, dort könnte man auch in einem Abstand von 
2 Metern zu dem Blindenleitstreifen eine Fläche für den Lieferwagen aufmalen. Vor dem Eingang des 
Bahnhofs stehen gelegentlich auch Einsatzfahrzeuge auf dem Blindenleitstreifen, hier könnte eine 
schaffierte Sperrfläche in 2 Metern Abstand zu dem Blindenleitstreifen aufgemalt werden, auf 
welcher Einsatzfahrzeuge dann stehen können. Die 2 Meter Abstand zum Blindenleitstreifen halte ich 
für genug Platz, sodass sich öffnende Fahrzeugtüren und einsteigende und aussteigende Personen 
dabei nicht den Blindenleitstreifen blockieren und sehbehinderte Menschen nicht gegen offene 
Fahrzeugtüren, Außenspiegel oder das Fahrzeug selbst laufen. Vielleicht wäre es auch möglich, auf 
den Blindenleitstreifen Stockmännchen aufzumalen, um zu signalisieren, dass das ein 
Blindenleitstreifen ist und keine Bodenkunst und keine Rinne für Regenwasser oder Putzwasser ist, 
wie einige Menschen annehmen. Ist es möglich, insbesondere so einen Taxiparkstreifen auf den 
Boden zu malen? 
 
Mit freundlichen Grüßen

Mitteilung BV

880 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3932/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO– Blindenleitstreifen Deutzer Bahnhof, 
Aktenzeichen: 96/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit 
zur Kenntnis gegeben.  
 
Hinweis:  
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

2736 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221-   
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Frau  
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 96/23 20.11.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– Blindenleitstreifen Deutzer Bahnhof, Aktenzei-
chen: 96/23 S 
Sehr geehrte Frau …, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.05.2023. 
Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihr Anliegen geprüft und teilt hierzu mit, dass 
im Bereich des beschilderten Taxistands die Abstandsfläche bereits zu den taktilen 
Elementen hinreichend kenntlich gemacht ist. Die Pflasterung an dem Blindenleitstrei-
fen ist bündig angelegt und hebt sich damit deutlich von der Pflasterung der übrigen 
Platzfläche ab. Um die Taxifahrer darüber hinaus zu sensibilisieren, wurden im Ab-
stand der einzelnen Taxiparkstände Marker verbaut, die die gebotene Abstandsfläche 
verdeutlichen. 
Insofern ist die Führung des Taxiverkehrs nachvollziehbar abgebildet, sodass es kei-
ner weiteren verkehrstechnischen Maßnahmen bedarf. Im Übrigen ist eine Markierung 
auf der Pflasterung aus technischen Gründen nicht umsetzbar.  
Die Geschäftsführung der Taxi RUF eG hat auf entsprechenden Hinweis der Verwal-
tung nach Eingang der Beschwerde zugesagt, die Taxifahrerinnen und -fahrer auf Ein-
haltung des ausgewiesenen Abstands zum Blindenleitstreifen am Ottoplatz hinzuwei-
sen. Bei einer darauffolgenden Ortsbesichtigung hielten die Fahrzeuge mit hinreichen-
dem Abstand zum Blindenleitstreifen. 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch 
fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne wenden an das Amt für Verkehrsma-
nagement, Herrn   , unter der Telefonnummer: 0221/221-    oder per E-Mail: verkehrs-
management@stadt-koeln.de.

- 2 - 
 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt 
zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen 
Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be-
zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3932/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
28.11.2023
Erstellt
27.11.2023 08:18