Mandari Insight

4200/2022

Beschluss über die Kommunale Klassenrichtzahl und die Zahl der Eingangsklassen der Kölner Grundschulen in städtischer Trägerschaft und die Festlegung der Schulplätze in diesen Klassen für das Schuljahr 2023/24

Beschlussvorlage Ausschuss 11.01.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 23.01.2023, TOP 7.1

Anlage 1 - Übersicht Aufnahmekapazitäten

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Übersicht Aufnahmekapazitäten

11154 Zeichen

Anlage 1: Übersicht Aufnahmekapazitäten 
Eigenname der Schule Kürzel Strasse Zügigkeit Vorschlag 
Eingangs- 
klassen 
Vorschlag 
Aufnahmekapazität 
Schulneulinge 
Anmeldeüberhang Hinweise zur Aufnahmekapazität 
GGS Antwerpener Str. 19-29 2 2 56 nein 
GGS Balthasarstr. 87 3 6 75 ja Unterricht jahrgangsübergr eifend, Schule des Gemeinsamen Lernens 
Montessori-Grundschule GGS Gilbachstr. 20 4 14 104 nein Un terricht jahrgangsübergreifend 
GGS Gotenring 5 2 2 56 ja 
GGS Loreleystr. 3-5 2 2 56 nein 
GGS Pfälzer Str. 30-34 2 2 56 nein 
GGS Zwirnerstr. 15-17 2 2 50 ja Schule des Gemeinsamen Le rnens 
Nikolaus-Groß-Schule KGS Bernhard-Letterhaus-Str. 17 2 2 56 nein 
Célestin-Freinet-Schule GGS Gereonswall 57 2 8 50 nein Unt erricht jahrgangsübergreifend, Schule des Gemeinsamen Lernens 
KGS Gotenring 5 2 2 56 nein 
Stephan-Lochner-Schule GGS Lochnerstr. 13-15 2 4 56 nein U nterricht jahrgangsübergreifend 
KGS Mainzer Str. 30-34 3,5 14 87 nein Unterricht jahrgang sübergreifend, Schule des Gemeinsamen Lernens 
KGS Trierer Str. 8 2 2 56 nein 
KGS Zugweg 42-44 3 3 81 nein 
34 65 895 
Ernst-Moritz-Arndt-Schule EGS Sürther Str. 201 5 5 125 ne in Schule des Gemeinsamen Lernens 
Anne-Frank-Schule GGS Adlerstr. 13 4 4 100 ja Schule des G emeinsamen Lernens 
GGS Annastr. 63 3 3 75 ja Schule des Gemeinsamen Lernens 
Maria-Sibylla-Merian-Schule GGS Cäsarstr.21 3 3 81 nein 
GGS Gaedestr. 31 2 2 50 nein Schule des Gemeinsamen Lerne ns 
GGS Godorfer Hauptstr. 73 1 2 50 nein Schule des Gemeinsa men Lernens 
Ketteler-Schule GGS Kettelerstr. 14 5 5 125 nein Schule de s Gemeinsamen Lernens 
GGS Rosenzweigweg 3 2 2 56 nein 
Brüder-Grimm-Schule GGS Sürther Hauptstr. 149 4 4 104 nei n 
Albert-Schweitzer-Schule GGS Zum Hedelsberg 13 3 3 81 ja 
Sankt-Nikolaus-Schule KGS Bernkasteler Str.9 4 4 100 ja Sc hule des Gemeinsamen Lernens 
Franziskus-Schule KGS Cäsarstr.21 1,5 1 29 ja 
Grüngürtelschule KGS Mainstr. 75 3 3 81 nein 
39 39 1057 
Summe Stadtbezirk Innenstadt 
Summe Stadtbezirk Rodenkirchen

Anlage 1: Übersicht Aufnahmekapazitäten 
Eigenname der Schule Kürzel Strasse Zügigkeit Vorschlag 
Eingangs- 
klassen 
Vorschlag 
Aufnahmekapazität 
Schulneulinge 
Anmeldeüberhang Hinweise zur Aufnahmekapazität 
GGS Alfons-Nowak-Str. 2 2 2 50 nein 
GGS Bachemer Str. 69 2 2 56 ja 
Manderscheider Platz GGS Berrenrather Str. 352 3 3 78 ja 
Albert-Schweitzer-Schule GGS Breslauer Str. 11 3 3 75 nei n Schule des Gemeinsamen Lernens 
GGS Freiligrathstr. 60 3 6 75 ja Unterricht jahrgangsüber greifend, Schule des Gemeinsamen Lernens 
GGS Geilenkircher Str. 52 4 4 104 ja 
Ildefons-Herwegen-Schule GGS Kirchweg 138 4 8 81 nein Unte rricht jahrgangsübergreifend 
Johanniter-Schule GGS Kölner Str. 37 4 4 102 ja 
GGS Kaiserescherstr. 5 2 8 50 nein Unterricht jahrgangsüb ergreifend, Schule des Gemeinsamen Lernens 
GGS Mommsenstr. 5-11 2 8 50 ja Unterricht jahrgangsübergr eifend, Schule des Gemeinsamen Lernens 
Olympia - Schule GGS Neue Sandkaul  23 5 5 125 nein 
Clarenhofschule GGS Schulstr. 2 2 2 56 ja 
GGS Stenzelbergstr. 3-7 3 3 81 nein 
Gemeinschaftsgrundschule Müngersdorf GGS Wendelinstr.  64 2 2 56 nein 
KGS Berrenrather Str. 179 2 2 56 ja 
Hans-Christian-Andersen-Schule KGS Freiligrathstr. 60 2 2 56 nein 
Pater-Delp-Schule KGS Im Kamp 14 3 3 81 nein 
KGS Lindenburger Allee 38 2 2 56 nein 
KGS Lohrbergstr. 46 2 2 56 nein 
50 69 1294 
Montessori-Grundschule GGS Am Pistorhof 11 4 16 100 nein U nterricht jahrgangsübergreifend, Schule des Gemeinsamen Lernens 
Astrid-Lindgren-Grundschule GGS Borsigstr. 13 2 2 50 ja Sc hule des Gemeinsamen Lernens 
GGS Erlenweg 16 2 2 50 nein Schule des Gemeinsamen Lernen s 
GGS Kolkrabenweg 3 10 75 ja Unterricht jahrgangsübergreif end, Schule des Gemeinsamen Lernens 
GGS Lindenbornstr. 15-19 2 4 50 ja Unterricht jahrgangsüb ergreifend, Schule des Gemeinsamen Lernens 
GGS Nussbaumer Str.254-256 3,5 4 104 nein 
GGS Ottostr. 2 2 52 nein 
KGS Baadenberger Str. 111 3 3 81 nein 
KGS Erlenweg 16 3 3 81 ja 
KGS Everhardstr. 60 2 2 56 nein 
Vincenz-Statz-Schule KGS Lindenbornstr. 15-19 2 2 56 nein
KGS Mengenicher Str. 28 2 2 56 ja 
Michael-Ende-Schule KGS Platenstr. 7-9 2 2 50 ja Schule de s Gemeinsamen Lernens 
Kardinal-Frings-Schule KGS Vogelsanger Str. 453 3 3 81 ja
KGS Wilhelm-Schreiber-Str. 56 3 3 75 ja Schule des Gemein samen Lernens 
39 60 1017 
Summe Stadtbezirk Lindenthal 
Summe Stadtbezirk Ehrenfeld

Anlage 1: Übersicht Aufnahmekapazitäten 
Eigenname der Schule Kürzel Strasse Zügigkeit Vorschlag 
Eingangs- 
klassen 
Vorschlag 
Aufnahmekapazität 
Schulneulinge 
Anmeldeüberhang Hinweise zur Aufnahmekapazität 
GGS Altonaer Str. 32 2 2 56 ja 
GGS Alzeyer Str. 12 2 2 50 ja Schule des Gemeinsamen Lern ens 
GGS Garthestr. 20-24 2 2 56 ja 
Mathilde-von-Mevissen-Grundschule GGS Gellertstr. 4-6 3 3 81 ja 
GGS Halfengasse 25 2 2 50 nein Schule des Gemeinsamen Ler nens 
GGS Kretzer Straße 3 12 75 nein Unterricht jahrgangsüberg reifend, Schule des Gemeinsamen Lernens 
GGS Nesselrodestr. 15 3,5 3 75 ja Schule des Gemeinsamen Lernens 
Florianschule GGS Neusser Str. 605 4 4 104 nein 
GGS Nibelungenstr. 50a 3 3 81 nein 
GGS Steinbergerstr. 40 4 4 100 nein Schule des Gemeinsame n Lernens 
Marienschule KGS Altonaer Str. 32 2 2 56 nein 
Lukas-Schule KGS Alzeyer Str. 12 3 3 75 nein Schule des Ge meinsamen Lernens 
Maternus-Grundschule KGS Bülowstr. 90 3 3 75 nein Schule d es Gemeinsamen Lernens 
Otfried-Preußler-Schule KGS Garthestr. 20-24 2 2 56 nein 
Sternsingerschule KGS Longericher Hauptstr. 83-85 2 2 50 nein Schule des Gemeinsamen Lernens 
KGS Osterather Str 13 2,5 2 56 nein 
43 51 1096 
An den Kaulen GGS An den Kaulen 62-64 2 2 56 ja 
GGS Ernstbergstr. 2 3 3 75 nein Schule des Gemeinsamen Le rnens 
Anna-Langohr-Schule GGS Fühlinger Weg 7 2 2 50 ja Schule d es Gemeinsamen Lernens 
Konrad-Adenauer-Schule GGS Martinusstr. 28 3 4 100 nein Sc hule des Gemeinsamen Lernens 
GGS Merianstr. 7-9 5 5 125 nein Schule des Gemeinsamen Le rnens 
GGS Riphahnstr. 40a 4 4 100 ja Schule des Gemeinsamen Ler nens 
Erich-Ohser-Schule GGS Schulstr. 16 3 3 75 ja Schule des G emeinsamen Lernens 
GGS Soldiner Str. 68 1,5 2 56 nein 
GGS Spoerkelhof 7 3 6 81 nein Unterricht jahrgangsübergre ifend 
KGS An den Kaulen 62-64 2 2 48 ja Schule des Gemeinsamen Lernens 
Sankt-Martin-Schule KGS Balsaminenweg 52 4 3 75 nein Schul e des Gemeinsamen Lernens 
KGS Gutnickstraße 37 2 2 56 ja 
KGS Lebensbaumweg 51 4,5 16 117 ja Unterricht jahrgangsüb ergreifend 
39 54 1014 
Summe Stadtbezirk Nippes 
Summe Stadtbezirk Chorweiler

Anlage 1: Übersicht Aufnahmekapazitäten 
Eigenname der Schule Kürzel Strasse Zügigkeit Vorschlag 
Eingangs- 
klassen 
Vorschlag 
Aufnahmekapazität 
Schulneulinge 
Anmeldeüberhang Hinweise zur Aufnahmekapazität 
GGS Adolph-Kolping-Str. 41 4 5 125 nein 
Friedrich-List-Schule GGS Breitenbachstr. 2 2 8 50 nein Un terricht jahrgangsübergreifend, Schule des Gemeinsamen Lernens 
Peter-Petersen-Schule GGS Friedensstr. 41-45 3 6 75 ja Unt erricht jahrgangsübergreifend, Schule des Gemeinsamen Lernens 
GGS Hauptstr. 432 4 4 100 nein Schule des Gemeinsamen Ler nens 
GGS Hohestr. 77-79 4 4 100 ja Schule des Gemeinsamen Lern ens 
Don-Bosco-Schule GGS Humboldtstr. 81 3,5 4 100 ja Schule d es Gemeinsamen Lernens 
GGS Irisweg 2 3 3 75 ja Schule des Gemeinsamen Lernens 
GGS Konrad-Adenauer-Str. 20 3 6 75 nein Unterricht jahrga ngsübergreifend, Schule des Gemeinsamen Lernens 
Heideschule GGS Neue Heide 25-27 4 4 104 nein 
GGS Poller Hauptstr. 61-65 3 6 75 nein Unterricht jahrgan gsübergreifend, Schule des Gemeinsamen Lernens 
GGS Schmittgasse 66 3 3 81 nein 
Unter Birken GGS Schulstr. 23 2 2 56 ja 
Janusz-Korczak-Schule KGS Am Altenberger Kreuz 14 3 3 75 nein Schule des Gemeinsamen Lernens 
KGS Hinter der Kirche 3-7 2 2 56 nein 
KGS Kupfergasse 31 5 5 125 ja 
49 65 1272 
GGS Diesterwegstr. 69 2 2 56 nein 
GGS Europaring 51-53 2 4 50 nein Unterricht jahrgangsübergreifend, Schule de s Gemeinsamen Lernens 
Heinzelmännchen-Schule GGS Heßhofstr. 45 1,5 2 50 ja Schul e des Gemeinsamen Lernens 
Grüneberg-Schule GGS Kapitelstr. 24-26 3 3 75 ja Schule de s Gemeinsamen Lernens 
GGS Lohmarer Str. 11 2 2 56 nein 
GGS Lustheider Str. 43 4 4 100 nein Schule des Gemeinsame n Lernens 
GGS Weimarer Str. 28 3 3 75 nein Schule des Gemeinsamen L ernens 
GGS Westerwaldstr. 90 4 4 100 nein Schule des Gemeinsamen  Lernens 
James-Krüss-Schule GGS Zehnthofstr. 22-24 2 3 75 nein Schule des Gemeinsamen Lernens 
KGS Andreas-Hermes-Str. 2-4 2 2 56 ja 
KGS Forststr. 20 2 2 56 nein 
KGS Fußfallstr. 55 5 5 125 nein Schule des Gemeinsamen Le rnens 
KGS Heßhofstr. 45 2,5 3 75 ja Schule des Gemeinsamen Lern ens 
KGS Kapitelstr. 24-26 3 3 81 ja 
KGS Olpener Str. 930 2 4 56 nein Unterricht jahrgangsüber greifend 
KGS Volberger Weg 17 2,5 3 81 ja 
KGS Zehnthofstr. 22-24 2,5 3 81 nein 
45 52 1248 
Summe Stadtbezirk Porz 
Summe Stadtbezirk Kalk

Anlage 1: Übersicht Aufnahmekapazitäten 
Eigenname der Schule Kürzel Strasse Zügigkeit Vorschlag 
Eingangs- 
klassen 
Vorschlag 
Aufnahmekapazität 
Schulneulinge 
Anmeldeüberhang Hinweise zur Aufnahmekapazität 
GGS Alte Wipperfürther Str.49-51 2 2 50 ja Schule des Gem einsamen Lernens 
GGS Köln-Flittard GGS Am Feldrain 10 3,5 3 81 nein 
Rosenmaarschule GGS Am Rosenmaar 3 4 16 100 ja Unterricht jahrgangsübergreifend, Schule des Gemeinsamen Lernens 
GGS An St. Theresia 1 2,5 8 75 nein Unterricht jahrgangsü bergreifend, Schule des Gemeinsamen Lernens 
Berthold-Otto-Schule GGS Buschfeldstr. 46 3 3 75 nein Schu le des Gemeinsamen Lernens 
GGS Dellbrücker Hauptstr. 16 4 8 104 ja Unterricht jahrga ngsübergreifend 
Montessori-Grundschule GGS Ferdinandstr. 43 4 15 104 ja Un terricht jahrgangsübergreifend 
GGS Honschaftsstr. 312 4 4 104 nein 
GGS Kopernikusstr. 40-42 4 4 100 nein 
GGS Leuchterstraße GGS Leuchterstr. 25 3 6 81 nein Unterri cht jahrgangsübergreifend 
Peter-Petersen-Schule Rheinschule GGS Mülheimer Freiheit 99 4 4 100 ja Schule des Gemeinsam en Lernens 
GGS Ricarda-Huch-Str. 60 3 3 75 nein Schule des Gemeinsam en Lernens 
GGS von-Bodelschwingh-Str. 24 1,5 1 29 nein 
Sankt-Mauritius-Schule KGS Alte Wipperfürther Str.49- 51 2 2 50 ja Schule des Gemeinsamen Lernens 
KGS Am Portzenacker 1b 2,5 2 50 nein Schule des Gemeinsam en Lernens 
KGS Diependahlstr. 12 2 2 50 nein Schule des Gemeinsamen Lernens 
KGS Friedlandstr. 5 2 2 50 ja Schule des Gemeinsamen Lern ens 
KGS Horststr. 1 4 4 100 nein Schule des Gemeinsamen Lerne ns 
KGS Langemass 21 3 12 75 nein Unterricht jahrgangsübergre ifend, Schule des Gemeinsamen Lernens 
KGS Neufelder Str. 2-4 4 8 100 nein Unterricht jahrgangsü bergreifend, Schule des Gemeinsamen Lernens 
Katholische Grundschule Dellbrück KGS Thurner Str. 23 4 4 100 nein Schule des Gemeinsamen Lernens 
66 113 1.653 
402 568 10.546 
Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl: Aufnahmekapazitäten (VO zu § 93 SchulG) 
zu berücksichtigende Anmeldungen (bis 15.11.2022) 9. 917 Züge max. Wert/Klasse 
1 29 
weitere zu berücksichtigende Schülerinnen und Schüler 3.888 2 28 
3 27 
kommunale Klassenrichtzahl 4 26 
(mögliche Zahl der zu bildenden Eingangsklassen) 600 5 25 
6 25 
tatsächliche Zahl der Eingangsklassen: 568 7 25 
8 25 
davon im Gemeinsamen Lernen 323 
Summe Stadtbezirk Mülheim 
Summe Gesamtstädtisch

Beschlussvorlage Ausschuss

7014 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4200/2022 
Freigabedatum 
 11.01.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Kommunale Klassenrichtzahl und die Zahl der Eingangsklassen der 
Kölner Grundschulen in städtischer Trägerschaft und die Festlegung der Schulplätze in 
diesen Klassen für das Schuljahr 2023/24  
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt die kommunale Klassenrichtzahl 
gem. Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW), damit einher-
gehend die Zahl der Eingangsklassen und die Festlegung der Schülerplätze in diesen Klassen 
an den Kölner Grundschulen gemäß Anlage 1. 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt für das Schuljahr 2023/24 die Bildung 
von 568 Eingangsklassen an den Kölner Grundschulen in Trägerschaft der Stadt. 
 
In den städtischen Grundschulen im Gemeinsamen Lernen wird die Schülerzahl nach indivi-
dueller Prüfung unter Berücksichtigung von räumlichen, pädagogischen sowie schulorganisa-
torischen Aspekten für jede Schule gesondert festgelegt.  
 
 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 23.01.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß § 6a der Ausführungsverordnung zu § 93 Absatz 2 Schulgesetz NRW (SchulG) legt 
der Schulträger vor Aufnahme der Schulneulinge die Anzahl der Eingangsklassen je Grund-
schule und die Anzahl der Schülerplätze in diesen Klassen fest. Der Rat der Stadt Köln hat in 
seiner Sitzung am 01. Oktober 2013 die Entscheidung hierüber auf den Ausschuss für Schule 
und Weiterbildung übertragen. 
 
Erst nach dem Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung über diese Klas-
senbildung kann eine Aufnahme von Kindern in den einzelnen Grundschulen erfolgen. D ie 
Eltern können auch erst dann über die Aufnahme ihres Kindes an einer Grundschule infor-
miert werden. 
 
Die Anzahl der innerhalb der Kommune insgesamt zu bildenden Eingangsklassen darf eine 
Höchstzahl (= Kommunale Klassenrichtzahl) nicht überschreiten. Für  das Schuljahr 2023/24 
hat die Verwaltung aufgrund der durch Rechtsverordnung vorgegebenen Berechnungsmetho-
de eine Höchstzahl von 600 Klassen ermittelt, die grundsätzlich gebildet werden dürfen. 
 
Die Anzahl der tatsächlich zu bildenden Eingangsklassen darf aus pädagogischen, schulorga-
nisatorischen oder baulichen Gründen nach unten abweichen. Besondere Beachtung bei der 
Berechnung findet der jahrgangsübergreifende Unterricht. Dabei werden alle Klassen, in de-
nen Schulneulinge aufgenommen werden, als Eingangsk lassen gezählt. Bei jahrgangsüber-
greifendem Unterricht im 1. und 2. Schuljahr beispielsweise werden neben den Schulneulin-
gen auch die Kinder in der Schuleingangsphase E2 und E3 mitgezählt. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen können an den städtischen Grundschu-
len 568 Klassen gebildet werden. 
 
In den städtischen Grundschulen im Gemeinsamen Lernen wird die Schülerzahl nach indivi-
dueller Prüfung unter Berücksichtigung von räumlichen, pädagogischen sowie schulorganisa-
torischen Aspekten für jede Schule gesondert festgelegt. 
 
In der Anlage ist eine Übersicht über die erforderlichen Eingangsklassen der einzelnen 
Grundschulen und die Platzzahl in diesen Klassen beigefügt. Die Zahl der zu bildenden Ein-
gangsklassen korrespondiert nicht in jedem Fall mit der festgelegten Zügigkeit. In einigen Fäl-
len kann ausnahmsweise die Bildung von mehr oder weniger Klassen erforderlich sein. 
 
Insgesamt werden zum Schuljahr 2023/24 voraussichtlich an 4 Schulen über die festgelegte 
Zügigkeit hinaus je 1 zusätzliche Eingangsklasse vorgesehen, um allen Kindern möglichst an 
der gewünschten Schule und wohnortnah einen Schulplatz anzubieten. 
 
Aufgrund der hohen Anzahl der bisher nicht angemeldeten Kinder und Kindern, deren Erst - 
und Zweitwunsch bisher nicht erfüllt werden kann, ist ggf. die Bildung von weiteren Mehrklas-
sen in Abstimmung mit der Schulaufsicht und den einzelnen Schulleitungen möglich. 
 
Der Schulträger legt mit diesem Beschluss die Aufnahmekapazitäten in den Eingangsklassen

3 
der einzelnen Schulen fest. Unberücksichti gt bleiben dabei zunächst Kinder, die in der 
Schuleingangsphase und damit in den Eingangsklassen verbleiben. 
 
Über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in die Schulen entscheidet gem. § 46 
Absatz 1 SchulG die Schulleiterin oder der Schulleiter innerhalb des vom Schulträger hierfür 
festgelegten Rahmens, insbesondere der Zahl der Parallelklassen je Jahrgang. Hierbei be-
rücksichtigt die Schulleitung alle Kinder, die in der Schuleingangsphase verbleiben. 
 
Stadtweit hat die Verwaltung insgesamt 10.735 Elternbenachrichtigungen zur Schulaufnahme 
verschickt. Bis zur Beendigung des Anmeldeverfahrens am 15.11.2022 wurden 9.917 Kinder 
in den Grundschulen angemeldet. Somit bleiben rechnerisch 818 Kinder, die noch einen Platz 
in einer Eingangsklasse benötigen. Um auch für diese Kinder einen Schulplatz zur Verfügung 
zu stellen, müssen gegebenenfalls weitere Mehrklassen eingerichtet werden. Eine wohnort-
nahe Beschulung kann dabei nicht garantiert werden. 
 
Mit den neuen Grundschulen Alfons -Nowak-Straße in Köln -Lindenthal und Gaedestraße in 
Köln-Rodenkirchen wird das Angebot an Schulplätzen geringfügig erhöht. Durch die unverän-
dert hohe Zahl der Schulneulinge werden die Schulen jedoch vor große Herausforderungen 
gestellt. 
 
Deutlich verschärft wird das Schulplatzangeb ot durch die Kinder, die in der Schuleingangs-
phase verbleiben. In der E1 verbleibende Kinder werden im jahrgangsbezogenen Unterricht, 
Verbleibende in der E3 im jahrgangsübergreifenden Unterricht der Klassen 1-2 berücksichtigt. 
Stadtweit ist von rund 500 Ki ndern auszugehen, die somit bei der Bildung der Eingangsklas-
sen berücksichtigt werden müssen. 
 
Wie bereits in den Vorjahren ist die Schulplatzsituation in einigen Stadtteilen sehr angespannt. 
Einige Schulen haben bereits in mehreren Jahrgängen zusätzliche Eingangsklassen gebildet, 
so dass die Raumkapazitäten erschöpft sind. Für zahlreiche Kinder ist daher die Aufnahme in 
der Erst- oder Zweitwunschschule nicht möglich. 
 
Auch wenn in den einzelnen Stadtbezirken rein rechnerisch ausreichend Schulplätze vorhan-
den sind, bedeutet dies für einzelne Kinder, dass sie sehr weite Schulwege zurücklegen müs-
sen. Dem Grundsatz „kurze Beine – kurze Wege“ kann daher nicht umfassend entsprochen 
werden. Die Verwaltung versucht, durch den Einsatz von Schulbussen oder Erstattung  von 
Fahrkosten verträgliche Angebote für Schulneulinge und deren Sorgeberechtigte zu schaffen. 
 
Um möglichst vielen Kindern den Besuch einer möglichst nahegelegenen Schule zu ermögli-
chen, prüft die Verwaltung aktuell weiterhin die Möglichkeiten zusätzlich er Eingangsklassen 
an verschiedenen Standorten.

Beratungsverlauf (1)

23.01.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (136)

  • Antwerpener Straße 19
  • Balthasarstraße 87
  • Gilbachstraße 20
  • Loreleystraße 3
  • Pfälzer Straße 30
  • Zwirnerstraße 15
  • Bernhard-Letterhaus-Straße 17
  • Lochnerstraße 13
  • Mainzer Straße 30
  • Trierer Straße 8
  • Sürther Straße 201
  • Adlerstraße 13
  • Annastraße 63
  • Cäsarstraße
  • Gaedestraße 31
  • Godorfer Hauptstraße 73
  • Kettelerstraße 14
  • Sürther Hauptstraße 149
  • Bernkasteler Straße
  • Mainstraße 75
  • Alfons-Nowak-Straße 2
  • Bachemer Straße 69
  • Berrenrather Straße 352
  • Breslauer Straße 11
  • Freiligrathstraße 60
  • Geilenkircher Straße 52
  • Kölner Straße 37
  • Mommsenstraße 5
  • Schulstraße 2
  • Stenzelbergstraße 3
  • Wendelinstraße 64
  • Lohrbergstraße 46
  • Borsigstraße 13
  • Lindenbornstraße 15
  • Ottostraße 2
  • Baadenberger Straße 111
  • Everhardstraße 60
  • Mengenicher Straße 28
  • Platenstraße 7
  • Vogelsanger Straße 453
  • Wilhelm-Schreiber-Straße 56
  • Altonaer Straße 32
  • Alzeyer Straße 12
  • Garthestraße 20
  • Gellertstraße 4
  • Halfengasse 25
  • Nesselrodestraße 15
  • Neusser Straße 605
  • Nibelungenstraße 50a
  • Steinbergerstraße 40
  • Bülowstraße 90
  • Longericher Hauptstraße 83
  • Ernstbergstraße 2
  • Martinusstraße 28
  • Merianstraße 7
  • Riphahnstraße 40a
  • Soldiner Straße 68
  • Gutnickstraße 37
  • Adolph-Kolping-Straße 41
  • Breitenbachstraße 2
  • Friedensstraße 41
  • Hauptstraße 432
  • Humboldtstraße 81
  • Konrad-Adenauer-Straße 20
  • Poller Hauptstraße 61
  • Schmittgasse 66
  • Kupfergasse 31
  • Diesterwegstraße 69
  • Heßhofstraße 45
  • Kapitelstraße 24
  • Lohmarer Straße 11
  • Lustheider Straße 43
  • Weimarer Straße 28
  • Westerwaldstraße 90
  • Zehnthofstraße 22
  • Andreas-Hermes-Straße 2
  • Forststraße 20
  • Fußfallstraße 55
  • Olpener Straße 930
  • Alte Wipperfürther Straße
  • Buschfeldstraße 46
  • Dellbrücker Hauptstraße 16
  • Ferdinandstraße 43
  • Honschaftsstraße 312
  • Kopernikusstraße 40
  • Leuchterstraße 25
  • Ricarda-Huch-Straße 60
  • Diependahlstraße 12
  • Friedlandstraße 5
  • Horststraße 1
  • Neufelder Straße 2
  • Thurner Straße 23
  • Gotenring 5
  • Rosenzweigweg 3
  • Manderscheider Platz
  • Kirchweg 138
  • Erlenweg 16
  • Kolkrabenweg 3
  • Fühlinger Weg 7
  • Balsaminenweg 52
  • Lebensbaumweg 51
  • Irisweg 2
  • Europaring 51
  • Volberger Weg 17
  • Zum Hedelsberg 13
  • Am Pistorhof 11
  • Am Altenberger Kreuz 14
  • Am Feldrain 10
  • Am Rosenmaar 3
  • Am Portzenacker 1b
  • Von-Bodelschwingh-Straße 24
  • Mülheimer Freiheit 99
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Details

Aktenzeichen
4200/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.01.2023
Erstellt
09.12.2022 15:36