mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1004/2021 vom 15.04.2021

Stand: Am 06.05.2021 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Rat

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Rat

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/160/3 Vorlagen-Nummer 1004/2021 Freigabedatum 13.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement„ hier: Umsetzung der Förderbausteine 1 und 2 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. die Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) sowie die Umsetzung der Förderbausteine (1) Implementierung und Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements und (2) Implementierung eines rechtskreisübergreifenden, individuellen Case Managements unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI). Für das Jahr 2021 liegen die Bewilligungsbescheide der Bezirks- regierung Arnsberg bereits vor. Die Laufzeit des Projektes beginnt am 01.05.2021 und endet zum 31.12.2022. 2. die Finanzierung des Gesamtprojektvolumens von 1.686.708,05€ wie folgt:  Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2021 werden im Teilergebnisplan 0504- Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es werden insgesamt Mittel in der Teil- Integrationsrat 13.04.2021 Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 26.04.2021 Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 Finanzausschuss 03.05.2021 Rat 06.05.2021 2 planzeile 11-Personalaufwendungen i.H.v. 213.633,33€, in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen i.H.v. 226.666,67€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen i.H.v. 78.100,00€ benötigt. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Er- trag in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen i.H.v. 463.500,00€ zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezogen. Der Eigenanteil i.H.v. 54.900,00 € wird innerhalb des Budgets des Teilplans 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kompensiert.  Haushaltsjahr 2022: Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11- Personalaufwendungen i.H.v. 326.859,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen i.H.v. 680.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen i.H.v. 78.100,00€ und in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen i.H.v. 843.100,00€ benötigt. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezogen. Die genannten Aufwendungen führen somit zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushalts- planung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltsplanungsprozesses 2022ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforder- lichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistun- gen und Diversity vorsehen.  Haushaltsjahr 2023: Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11- Personalaufwendungen i.H.v. 83.349,05€ benötigt. Die genannten Aufwendungen führen so- mit zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Auf- wandsermächtigungen dar. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungspro- zesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel im Teiler- gebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity vorsehen. 3. die für den Förderzeitraum (01.05.2021-.31.12.2022) und die nachfolgende Abwicklung der Pro- jektabschlussarbeiten vom 01.05.2021 bis 31.03.2023 befristete Einrichtung von folgenden Stel- len: Förderbaustein 1 - 1,0 E 13 TVöD bzw. A13 Lg. 2, 2. Eingangsamt LBesG NRW (Leitung und Strategischer Overhead) - 1,5 S17 TVöD S (Strategische Steuerung Integration Zugewanderte in den Arbeitsmarkt) - 0,5 A7 LBesG NRW (Assistenz) Förderbaustein 2 - 1,0 S15 TVöD S (Mitarbeit Strategische Steuerung Beratungslandschaft für Zugewanderte/ Case Management in Köln und operative Koordination der Case-Manager*innen) Für die vorzeitige Besetzung ab dem 01.05.2021 werden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2022 verwaltungsintern entsprechende Verrechnungsstellen bereitgestellt. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen kann die Vorlage nicht fristgerecht in den Beratungsgang eingebracht werden. Eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 06.05.2021 ist erforderlich, da der Förderbescheid des Landes bereits vorliegt und der Projektstart auf den 01.05.2021 festgelegt ist 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 518.400,00 € (2021) Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 463.500,00 € (2021) Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022/2023 (in den Gesamtaufwendungen enthalten) a) Personalaufwendungen 326.859,00 € (2022) 83.349,05 € (2023) b) Sachaufwendungen etc. 758.100,00€ (2022) c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Erträge 843.100,000 € (2022) b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 4 Begründung Ausgangslage Entwickelt aus der Modellphase des Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ fördert die Landesre- gierung die flächendeckende Einführung des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. KIM ist grundsätzlich als Aufgabenstellung bei den Kommunalen Integrationszentren konzipiert wor- den und wird auch seitens des Landes NRW eng verbunden mit der strukturellen Weiterentwicklung dieser Einrichtungen im Hinblick auf die Erweiterung des Aufgabenspektrums und Verstetigung gese- hen. Das verbindlich vorgegebene Handlungskonzept der Landesregierung zur Implementierung des Kommunales Integrationsmanagements versteht sich als ein integriertes Steuerungskonzept, mit dem die vielfältigen Angebote und Leistungen in der Integrationsarbeit innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung koordiniert und einheitlich ausgerichtet werden können. So sollen die aus- länderrechtlichen, leistungsrechtlichen und integrationsrelevanten Akteure im Bereich Migra- tion und Integration auf der Steuerungsebene koordiniert verbunden werden. Ziel ist es, zu einem abgestimmten Verwaltungshandeln aus einer Hand zu kommen, die Quer- schnittsaufgabe Integration flächendeckend in den Regelstrukturen zu verankern und neuzugewan- derten Menschen eine verlässliche kommunale Struktur für ihre individuellen Integrationsbedar- fe zu bieten. Das Förderprogramm richtet sich mit seinen Zielen, Anforderungen und dem maximalen Fördervolumen an alle Kommunen mit angebundenen Kommunalen Integrationszentren in gleicher Weise, unabhängig von ihrer Größe, ihrer Struktur und dem Stand ihrer Organisationsentwicklung. Mit dem Amt für Integration und Vielfalt, bei dem auch das leistungsfähige Kölner Kommunale Integ- rationszentrum angebunden wurde, verfügt Köln über gute strukturelle Voraussetzungen für die Integ- rationsarbeit und hat einige entscheidende Schritte in dem vom Land geforderten Organisationsent- wicklungsprozess erfolgreich abgeschlossen. Dennoch hat das nunmehr aufgelegte Förderprogramm auch für Köln einen bedeutenden Mehrwert. Mit dem geförderten rechtskreisübergreifenden Case-Management wird in Köln ein Angebot geschaffen, das eklatante Bedarfslücken für Men- schen mit Migrationsgeschichte füllt – ein Angebot, dessen Förderung von den Kommunen immer wieder beim Land reklamiert wurde. Mit der Unterstützung durch KIM wird es gelingen, das Integrationsmanagement mit starkem Bezug zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt als Fachaufgabe zu bearbeiten – ein Schlüssel zu einer nachhal- tigen Integration. Durch die mit dem Programm mögliche Bündelung von Steuerung und operativem Case-Management des KIM und den Landesprogrammen „Gemeinsam klappt’s“ und „Durch- starten in Ausbildung und Arbeit“ unter dem Dach eines Kommunalen Integrationsmanage- ments kann die bisherige Fördersystematik transparenter und durch Zusammenfassung und Ver- knüpfung der einzelnen Programme zielgerichteter eingesetzt werden. Ziele des Programmes  Implementierung einer strategischen Ebene zur Steuerung  operative Ebene des individuellen Case Managements bis zum 31.12.2022. Die Förderbausteine 1. finanzielle Förderung der Implementierung und des Betriebes eines strategischen Kommuna- len Integrationsmanagements (strategischer Overhead) in den Kommunen, die über ein Kommunales Integrationszentrum (KI) verfügen 2. fachbezogene Pauschale für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuel- les Case Management für die operative Basis des Kommunalen Integrationsmanagements einzurichten 3. fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürge- rungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit be- 5 sonderen Integrationsleistungen. Die Verwaltung hat entschieden, diesen Förderbaustein nicht umzusetzen Zielgruppen des Förderprogramms Zielgruppe des Kommunalen Integrationsmanagements sind insbesondere geflüchtete Menschen in der Kommune, die bisher keinen Zugang zum Fallmanagement haben. Anderweitig Zugewanderte und Menschen mit Migrationshintergrund, die schon länger in der Kommune leben, sind aber nicht ausgeschlossen. Auch Eingewanderte aus Südosteuropa oder andere konkret von den Kommunen benannte Migrantengruppen können im Fokus stehen. Umsetzung in Köln unter Einbeziehung der bisherigen Strukturen Die Anbindung des Kommunalen Integrationsmanagements ist laut Handlungskonzept grundsätzlich bei den Kommunalen Integrationszentren vorgesehen. Angesichts der Bedeutung eines Kommu- nalen Integrationsmanagements für die strukturelle Weiterentwicklung einer gelingenden Integrati- onsarbeit ist beabsichtigt, im Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Köln ein eigenes Sachge- biet „Kommunales Integrationsmanagement“ einzurichten. Förderbaustein 1 (strategischer Overhead) Die zur Umsetzung der Strategischen Steuerung geförderten Stellen sind für die Koordinierung des Gesamtprozesses verantwortlich, wobei einer dieser Stellen die Leitung des Sachgebietes zugeord- net wird. Förderbaustein 2 (Case Management) Die Förderung der Case Management-Stellen ist antragsunabhängig. Die Fördergelder werden jähr- lich im Rahmen einer fachbezogenen Pauschale zur Verfügung gestellt. Die Kommune trägt dabei die Verantwortung, dass geförderten Stellen mit fachlich geeignetem Personal in der gebotenen Qualifi- kation besetzt werden. Zielgruppen Die Verwaltung sieht die Implementierung eines individuellen Case Managements zunächst für fol- gende Zielgruppen vor:  18-27 jährige Unionsbürger*innen  18-27 jährige migrierte Personen (bisher ohne Case Management-Anspruch)  Haushaltsangehörige Familienmitglieder der beiden obigen Gruppen sowie aus der Zielgruppe Teilhabemanagement  Migrierte Alleinerziehende  18-27 jährige Menschen mit Behinderung aus der Zielgruppe der migrierten Personen  18-27 jährige Menschen mit LSTBIQ*-Hintergrund aus der Zielgruppe der migrierten Personen Im Grundsatz soll Case Management als zentrales Handlungskonzept auf migrierte Personen- gruppen ausgeweitet werden, die bislang keinen Zugang zu einem Fallmanagement haben. In Köln wurde in Umsetzung der Landesinitiativen „Gemeinsam klappt‘s“ und „Durchstarten in Ausbil- dung und Arbeit“ zum 01.02.2020 mit dem Projekt „KOKIP - Teilhabemanagement für geflüchtete junge Menschen“ begonnen. In diesem Projekt, das bis zum 31.12.2022 durchgeführt wird, werden bereits erste Erfahrung mit dem Handlungskonzept Case Management in der Beratung von jungen geflüchteten Menschen im Alter von 18 – 27 Jahren mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung sowie in der Zusammenarbeit auf Strukturebene gesammelt (siehe auch Vorlage 3141/2019). Die Entwicklungen der letzten Jahre haben jedoch deutlich gemacht, dass für unterschiedliche Ziel- gruppen auf der kommunalen Ebene ein operatives individuelles Case Management und eine strate- gische Steuerung notwendig sind, um eine Verbesserung der Teilhabe, insbesondere der Teilhabe 6 am Arbeitsmarkt, zu erreichen und letztendlich eine gelingende Integrationsarbeit zu gewährleisten. Diese Lücke kann das Kommunale Integrationsmanagement für Menschen mit Migrationsgeschichte schließen. So ist geplant, in Köln ein ganzheitliches kommunales Case Management einzuführen, das sich grundsätzlich an alle zugewanderten Kölner Einwohner*innen richtet, die an diesem Angebot interessiert sind, bislang keinen Zugang zu einem Fallmanagement hatten, aber einen ent- sprechenden Unterstützungsbedarf haben. Der Fokus soll dabei zunächst auf der Altersgruppe der 18-27 Jährigen liegen (altersunabhängig auch haushaltsangehörige Familienmitglieder und Alleinerziehende): Diese Fokussierung begründet sich einerseits durch die Programm-Logik des Landes, die empfiehlt, zunächst mit einer kleineren Gruppe zu starten und diese dann auszuweiten. Andererseits soll dadurch die Verzahnung mit den Programmen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit / Gemeinsam klappt’s“ gewährleistet werden. In diesen Programmen gibt es bereits Strukturen, in denen alle relevanten Akteurinnen und Akteure in Köln vertreten sind, gemeinsam Bedarfslücken analysieren und entsprechend Angebote für Teile die- ser Zielgruppen aktuell bereits realisieren. Im Vorfeld der Umsetzung des Landesprogramms wurde ein breiter Dialog mit allen relevanten Trä- gern der Wohlfahrtspflege, den Interkulturellen Zentren der Stadt Köln und zivilgesellschaftlichen Or- ganisationen angestoßen, die zur Auswahl der definierten Zielgruppen geführt haben. Diese Ziel- gruppen sind oftmals von Leistungen der Regelsysteme ausgeschlossen und / oder es beste- hen besondere Unterstützungsbedarfe, die bisher durch die verschiedenen Programme von Bund, Land und Kommune nicht gedeckt werden. Neben dem sozialpolitischen Anspruch, für alle genannten Zielgruppen Unterstützungsangebote zu realisieren, ist insbesondere beim Eintritt der Menschen in Ausbildung und Arbeit auch mittelfristig eine Einsparung öffentlicher Mittel zu erwarten. Umfang und Anbindung des Case Managements Entsprechend der Verteilungssystematik des MKFFI können in Köln die maximal möglichen 11,0 Case Management Stellen gefördert werden. Vor dem Hintergrund der Freiwilligkeit des Angebotes sowie der aktuellen Einschränkungen von Beratung und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie kann die Inanspruchnahme des Case Managements durch die Zielgruppe bisher nicht valide einge- schätzt werden. Daher ist beabsichtigt, in 2021 mit einer geringeren Startaufstellung zu beginnen und zunächst 6,0 Stellen (davon 1,0 Stelle städtische Koordination) zu besetzen. Mit dieser Be- schlussvorlage soll für die Zeit ab dem 01.01.2022 jedoch eine Ermächtigung für die Einrichtung aller 11,0 Stellen eingeholt werden, um eine Anpassung an eine erhöhte Bedarfslage zu ermöglichen. In der Einzelfallberatung werden Bedarfe analysiert, um in der Folge auch strukturelle Defizite und Sollbruchstellen im System zu erkennen und an die Steuerungsebene zurückzukoppeln. Im Projekt- verlauf wird die Fokussierung auf die genannten Zielgruppen fortlaufend evaluiert. Im Bedarfsfall er- folgt eine Anpassung oder Erweiterung der ausgewählten Zielgruppen. Die Verwaltung wird die politi- schen Gremien sowohl über die Auswahl weiterer Zielgruppen als auch über die Ausweitung der Case Management Stellen informieren. Mit Blick auf die jahrzehntelange bewährte Zusammenarbeit und die Kompetenzen der Kölner Träger beabsichtigt die Verwaltung, aktuell 5 und ggf. perspektivisch bis zu 10 (ab 2022) der möglichen 11 Case Management-Stellen aus Förderbaustein 2 bei Wohlfahrtsverbänden und Freien Trä- gern anzusiedeln. Ziel ist eine enge Verzahnung der städtischen Strukturen mit dem Kölner Hilfesys- tem der Trägerlandschaft. Die Träger sollen bei der Durchführung des Projektes weder in Konkurrenz zueinander noch zu anderen existierenden Beratungsstellen treten. Da das Case Management- Konzept für Köln federführend durch das Kommunale Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt im Rahmen der Projektlaufzeit weiter entwickelt werden soll, ist vorgesehen, eine der geför- derten Case Management Stellen in einem neuen Sachgebiet des Kommunalen Integrationszentrums anzubinden. So wird ein enger Austausch zwischen den Trägern garantiert und gleichzeitig ein um- fassender Informationstransfer zwischen Strategischer Steuerung (Förderbaustein 1) und dem Case Management (Förderbaustein 2) gewährleistet. 7 Kosten / Finanzierung Das kalkulierte Projektvolumen beträgt insgesamt 1.686.708,05€. Die Projektkalkulation sieht folgen- de Stellenaufteilung vor:  im Kommunalen Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt: 1,0 Stelle E 13 TVöD 1,5 Stelle S 17 TVÖD S 0,5 Stelle A7 LBesG NRW 1,0 Stelle S15 TVöDS  bei freien Trägern 10,0 Stellen Case Management . Nach den Regelungen der Förderrichtlinie erfolgt die Förderzuwendung in Form einer Festbetragsfi- nanzierung. Pro Vollzeitstelle, unabhängig davon, ob sie bei freien Trägern oder in der Stadtverwal- tung angebunden wird, ist ein Betrag von jährlich 55.000€ vorgesehen. Daneben werden Sachausgaben, die im Rahmen der Tätigkeit als Koordinator oder Koordinatorin im Förderbaustein 1 entstehen, mit einem Betrag von 9.700 € pro Jahr und solche, die im Rahmen der Tätigkeit als Verwaltungsassistenz in Förderbaustein 1 entstehen, mit einem jährlichen Betrag von 4.850 € bezuschusst. Darüber hinaus werden Begleitausgaben, wie zum Beispiel für die Durchfüh- rung von Veranstaltungen sowie für Maßnahmen, die als Ergebnis der Schnittstellenanalyse zur Ver- besserung des Integrationsmanagements entwickelt und implementiert werden, bis zur Höhe von 40.000,00 € jährlich gefördert. Schließlich erfolgt eine Förderung von Ausgaben für die Inanspruch- nahme einer externen Begleitung und Beratung bis zu 9.000,00 € jährlich. Die Landesförderung beträgt damit insgesamt 1.306.600,00€ für die Jahre 2021 und 2022, so dass ein städtischer Eigenanteil von etwa 22,5%, das heißt 380.108,05€ zu erbringen ist Bei der Inanspruchnahme von lediglich 6,0 Case Management Stellen (Startaufstellung) bis zum En- de der Projektlaufzeit reduziert sich der städtische Eigenanteil auf 315.108,05€. 8 Konkret setzen sich die Kosten wie folgt zusammen: 2021 2022 2023 Teilplanzeile - 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen voraussichtlich bewilligte Förderung 463.500,00€ 843.100,00€ Gesamtertrag für die Stadt Köln 463.500,00€ 843.100,00€ Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen Personalkosten 1,0 Stelle E13 TVöD 56.066,67€ 85.782,00€ 21.874,41€ Personalkosten 1,5 Stelle S 17 TVÖD S 84.800,00€ 129.744,00€ 33.084,72€ Personalkosten 0,5 Stelle A7 LBesG NRW 20.700,00€ 31.671,00€ 8.076,11€ Personalkosten 1,0 Stelle S15 TVöD S 52.066,66€ 79.662,00€ 20.313,81€ Summe Personalkosten 213.633,33€ 326.859,00€ 83.349,05€ Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen Sachkosten 78.100,00€ 78.100,00€ Summe Sonstige ordentliche Aufwendungen 78.100,00€ 78.100,00€ Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen Wohlfahrtsverbände und Freie Träger 226.666,67€ 680.000,00€ Summe Transferaufwendungen 226.666,67€ 680.000,00€ Gesamtaufwendungen für die Stadt Köln 518.400,00€ 1.084.959,00€ 83.349,05€ Eigenanteil 54.900,00€ 241.859,00€ 83.349,05€ Für die Bereitstellung der Mittel sind folgende Budgetveränderungen im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity notwendig: 2021: Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2021 werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige So- zialleistungen und Diversity finanziert. Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11- Personalaufwendungen i.H.v. 213.633,33€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen i.H.v. 226.666,67€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen i.H.v. 78.100,00€ benö- tigt. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen i.H.v. 463.500,00€ zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung heran- gezogen. Der Eigenanteil i.H.v. 54.900,00 € wird innerhalb des Budgets des Teilplans 0504- Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kompensiert. 2022: Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen i.H.v. 326.859,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen i.H.v. 680.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige or- dentliche Aufwendungen i.H.v. 78.100,00€ und in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen i.H.v. 843.100,00€ benötigt. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezogen. Die genannten Aufwendungen führen somit zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haus- 9 haltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haushalts- planungsprozesses 2022ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity vorsehen. 2023: Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen i.H.v. 83.349,05€ benötigt. Die genannten Aufwendungen führen somit zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haus- haltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity vorsehen. Bei der Implementierung eines Kommunalen Integrationsmanagements in Köln handelt sich um eine freiwillige Aufgabe, die zusätzlich zur Landesförderung eines kommunalen Eigenanteils bedarf. Ziel ist, zur Unterstützung der hilfe- und unterstützungsbedürftigen Menschen mit Zuwanderungsgeschich- te eine auskömmliche Struktur sowohl in der Verwaltung als auch bei den beteiligten Trägern zu er- reichen. Vor dem Hintergrund, dass auch Corona bedingt Ressentiments gegenüber zugewanderten Kölner*innen zunehmen, ist die beabsichtigte Optimierung der Integrationsprozesse nicht nur für die Förderung von Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit, sondern insbesondere zur Krisenbewäl- tigung und zum Erhalt des sozialen Friedens unabdingbar. Anlage - Konzept zur Umsetzung von KIM in Köln
  • Anlage 1 Konzept KIM - Umsetzung in Köln

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 Konzept KIM - Umsetzung in Köln

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    1 Konzept zur Umsetzung - Kommunales Integrationsmanagement (KIM) – Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln Inhalt 1. Ziele bei der Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements in Köln ................ 2 2. Zielgruppe ......................................................................................................................... 2 3. Umsetzung KIM in Köln - Strategische Steuerung im Kommunalen Integrationszentrum (KI) 3 4. Implementierung eines rechtskreisübergreifenden individuellen Case Managements ..... 5 5. Schnittstellen zu anderen Programmen und Einbindung verwaltungsexterner Akteur*innen ............................................................................................................................. 6 2 1. Ziele bei der Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements in Köln Entwickelt aus der Modellphase des Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ fördert die Landesregierung ab 2020 die flächendeckende Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein- Westfalen. Das Kommunale Integrationsmanagement versteht sich als integriertes Steuerungskonzept, mit dem die vielfältigen Angebote und Leistungen in der Integrationsarbeit innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung koordiniert und einheitlich ausgerichtet werden sollen. Im Fokus steht dabei die verbesserte Zusammenarbeit und Leistungserbringung in den Regelstrukturen, um die Phase des Ankommens von Beginn an integrationsfördernd auszugestalten, Barrieren und Zugangshindernisse in die Regelstruktur abzubauen und einen lückenlosen Übergang in den Phasen des Rechtskreiswechsels zu ermöglichen. Eine erfolgreiche Umsetzung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagement wirkt sich nicht nur fiskalisch und gesellschaftspolitisch positiv aus, sondern fördert auch eine wachsende Attraktivität und veränderte Außenwahrnehmung der Kommune als Bürger*innen- und serviceorientierte Verwaltung, die Vielfalt wertschätzt und anerkennt. Diese Zielsetzung soll im Wesentlichen erreicht werden durch das Etablieren von folgenden Qualitätskriterien:  Auf- und Ausbau der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit auf der lokalen/kommunalen Strukturebene  Implementierung eines ressourcenorientierten, ganzheitlichen Case Managements auf der Einzelfallebene  Berücksichtigung lokaler Besonderheiten wie Angebote, Trägerlandschaft, Zusammensetzung der Zielgruppe, Umsetzungsmöglichkeiten der Träger etc.  Differenzierung der unterschiedlichen Herausforderungen der zugewanderten Menschen (Unionsbürger*innen (aus der EU) haben zum Beispiel andere Handlungsfelder als geflüchtete Menschen) Ziel von KIM ist somit auch das Anstoßen eines kommunalen Organisationsentwickelungsprozesses, der die strategische Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung der Integrationsaufgabe fördert. 2. Zielgruppe Grundsätzlich richtet sich das Kommunale Integrationsmanagement an alle Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Aufgrund der Empfehlung des Landes, sich anfänglich auf konkretere Zielgruppen zu konzentrieren, um bereits etablierte Programme und Strukturen optimal nutzen zu können, soll zunächst mit den unten genannten Zielgruppen begonnen werden. Für Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte außerhalb des Leistungsbezuges gibt es bisher nur wenige gesteuerte Angebote im Sinne einer behördenübergreifenden Beratung und Unterstützung. Zwar wird zu Themen wie Zugang zu Bildung oder Spracherwerb im Kommunalen Integrationszentrum federführend beraten und erfolgreich Vernetzungsarbeit betrieben; es gibt diesbezüglich aber keine zentrale, einheitliche, behördliche Anlaufstelle. 3 Diese Lücke könnte KIM zumindest teilweise schließen. Auch aus diesem Grund heraus sind zunächst folgende Zielgruppen geplant:  18-27 jährige Unionsbürger*innen  18-27 jährige migrierte Personen (ohne Case Management-Anspruch)  Haushaltsangehörige Familienmitglieder der beiden obigen Personengruppen sowie aus der Zielgruppe Teilhabemanagement  Migrierte Alleinerziehende  18-27 jährige Menschen mit Behinderung aus der Zielgruppe der migrierten Kölner*innen  18-27 jährige Menschen mit LSTBIQ*-Hintergrund aus der Zielgruppe der migrierten Kölner*innen. Im weiteren Projektverlauf sollen die Zielgruppen kontinuierlich evaluiert und angepasst werden. Die Fokussierung auf die genannten Zielgruppen begründet sich wie folgt:  Verknüpfung und Ausweitung der Bildungskette nach dem Besuch der Schule wird für alle relevanten Zielgruppen ermöglicht (insbesondere auch durch die Einbindung der Familien als Zielgruppe).  Sozialpolitischer Anspruch eines wirkungsvollen Integrationsmanagements für alle Menschen in der Zielgruppe der 18-27 Jährigen  Ergänzung zu der Zielgruppe der laufenden Programme „Gemeinsam Klappt‘s/ Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und damit auch nachvollziehbare Logik im Zugang/ in der Zusammenarbeit mit spezialisierten Akteur*innen sowie in der Außendarstellung.  Synergieeffekte bei der Nutzung gemeinsamer, bereits erfolgreicher, erprobter Strukturen. Mit KIM sollen die Prozesse und Unterstützungsketten für die genannten Zielgruppen weiterentwickelt und optimiert werden. Die hier entwickelten und bewährten Strukturen sollen im Verlauf auch auf weitere Zielgruppen übertragen werden. 3. Umsetzung KIM in Köln - Strategische Steuerung im Kommunalen Integrationszentrum (KI) Das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) soll in Köln mit den folgenden 2 Bausteinen etabliert werden.  Baustein 1: Implementierung und Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Steuerung) in den KI-Kommunen (Kommunales Integrationsmanagement NRW).  Baustein 2: Einrichtung eines rechtskreisübergreifenden individuellen Case Managements (CM) für die operative Basis des Kommunalen Integrationsmanagements. Mit Blick auf die bereits bestehende enge und gute Kooperation mit der Ausländerbehörde, insbesondere im kommunalfinanzierten Projekt „Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln“ wird zum derzeitigen Zeitpunkt von einer Umsetzung des Bausteins 3 – Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden (…)“ abgesehen. 4 Die Arbeit im landesgeförderten Modellprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ in Köln hat gezeigt, wie wichtig die rechtskreis- und funktionsübergreifende Betrachtung verschiedenster Handlungsfelder ist, um eine Integration zugewanderter Menschen zu gewährleisten. Mit der Gründung des Amtes für Integration und Vielfalt und der direkten Anbindung an die Oberbürgermeisterin wurden in Köln bereits wesentliche organisatorische Grundlagen für eine zentrale Steuerungsfunktion geschaffen. Der vom Land angestrebte Organisationsentwicklungsprozess ist in Köln damit entsprechend weit fortgeschritten. Die Handlungsfelder Bildung, Wohnen, Arbeit, Teilhabe, Beteiligungskultur und Gesundheit wurden beim Amt für Integration und Vielfalt als Querschnittsaufgabe gestärkt bzw. installiert. Mit der Unterstützung durch KIM wird es gelingen, das Integrationsmanagement mit starkem Bezug zu Ausbildungs- und Arbeitsmarkt als Fachaufgabe zu bearbeiten - mit einer Bündelung von Steuerung, operativem Case Management und den aktuellen Landesprogrammen „Gemeinsam Klappt’s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“. Zudem sollen die oben genannten „Querschnittsthemen“ wie Wohnen, Gesundheit, Teilhabe etc. im KI die Interkulturelle Öffnung der Systeme, Strukturen und Prozesse auch für das Integrationsmanagement stärken. Das Thema „Integration durch Bildung“ wird für die bis 18- Jährigen Neuzugewanderten weiterhin im KI gesteuert. Hierfür unterstützt das Land die Kommunen über die KIs durch abgeordnete Lehrerstellen und Personalkostenerstattung bereits seit 2013. Das KI Köln verfügt aktuell über 7,5 Lehrerstellen, die die Bildungsteilhabe der 6- 18-Jährigen neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen verbessern. Der Bund hat die Notwendigkeit der Verbesserung der Bildungschancen für Neuzugewanderte erkannt und unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabenstellung durch das Projekt „ Koordinierung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte“, das in Köln bis Juni 2021 läuft und mit zwei Stellen beim KI und mit einer Stelle beim Regionalen Bildungsbüro angebunden ist. Eine Stelle (im KI) ist mit der Zielgruppe der 16- 27 jährigen Neuzugewanderten betraut und war maßgeblich an der Konzeption für die Programme „ Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ (und hierfür auch für die Umsetzung) und KIM befasst. Dies wäre ohne diese drittmittelgeförderte Personalressource nicht möglich gewesen. Mit KIM wird somit die Chance ergriffen, den Gesamtprozess mit der Einbindung der bislang vorhandenen Unterstützungsangebote inklusive der flankierenden Projektstruktur strategisch zu strukturieren und zu steuern. Damit soll KIM wesentlicher Teil der städtischen Gesamtstrategie für die Integration von Erwachsenen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt mit einem ganzheitlichen Ansatz werden. Daher soll für die Einrichtung des Kommunalen Integrationsmanagements in Köln ein eigenes Sachgebiet im Kommunalen Integrationszentrum (KI) geschaffen werden. Im Rahmen der Umsetzung des KIM in Köln sollen zwei Themen unter dem gemeinsamen Dach des Sachgebiets zentral bedient werden:  Entwicklung einer Strategie „Teilhabechancen von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt“ (Inkl. Projektsteuerung Durchstarten in Ausbildung und Arbeit)  sowie die Strategische Steuerung der Beratungslandschaft für Zugewanderte im Bereich Case Management KIM, KOKIP Teilhabemanagement/ Gemeinsam klappt‘s und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ 5 Im Bereich des Arbeitsmarkts sollen die Entwicklung und Begleitung von Maßnahmen, z.B. vernetzte Angebote zur Arbeitsförderung auf kommunaler Ebene, Entwicklung und Festigung einer Kooperationsstruktur zwischen den verantwortlichen inner- und außerstädtischer Akteur*innen erfolgen sowie die notwendigen Aktivitäten im Bereich des Querschnitts im Sinne der Zielgruppe weiter verbessert werden. Als wichtigstes Instrument in diesem Bereich ist die Steuerung des Projekts „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ zu nennen. Durch die Einheitlichkeit bei gemeinsamen Zielgruppen von KIM und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ können so Synergien genutzt werden, die unter anderem neu konzipierte, bedarfsgerechte Angebote für die Zielgruppe(n) umfassen können. Daneben erfolgt eine Strategische Steuerung für die Kölner Beratungslandschaft, insbesondere für den Aufbau und die Implementierung eines ganzheitlichen und umfassenden sowie rechtskreisübergreifenden CM zur nachhaltigen Integration von Zugewanderten. Hier soll die Einbettung des CM in das bestehende Kölner Hilfesystem sowie die Steuerung des CM auf struktureller Ebene erfolgen. Das Projekt Gemeinsam klappt’s (KOKIP Teilhabemanagement) ist in diesem Bereich verortet und für die Ausgestaltung des Bausteins 2 zentral- wie im nächsten Abschnitt beschrieben. 4. Implementierung eines rechtskreisübergreifenden individuellen Case Managements Bereits im Rahmen des Modellprojektes „Einwanderung gestalten“ wurde ein erstes Konzept für ein rechtskreisübergreifendes Case Management (CM) entwickelt und im Rahmen der Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit / Gemeinsam Klappt´s“ umgesetzt (Projekt KOKIP-Teilhabemanagement). Mit KIM kann nun eine Erweiterung der Zielgruppe sowie eine strukturierte Verzahnung mit weiteren Beratungsangeboten und Maßnahmen erfolgen. Vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen guten Zusammenarbeit von Stadtverwaltung und Trägerlandschaft in Köln ist beabsichtigt, 10 der insgesamt 11 CM Stellen aus Förderbaustein 2 bei Wohlfahrtsverbänden und freien Trägern anzusiedeln. Das CM Konzept wird federführend durch das Kommunale Integrationszentrum (KI), Amt für Integration und Vielfalt erarbeitet und umgesetzt, weshalb eine Stelle aus Baustein 2 im Sachgebiet KIM im KI als Koordination für die verschiedenen Träger angebunden werden soll. Auf diese Weise kann zudem ein enger Austausch zwischen den Trägern garantiert und gleichzeitig ein umfassender Transfer zwischen strategischer Steuerung (Baustein 1) und dem operativen CM gewährleistet werden. Die Auswahl soll zunächst über folgende Kriterien (siehe auch Einbindung verwaltungsexterner Akteur*innen) erfolgen: 1. Zielgruppen: Zugänge zu den oben genannten Zielgruppen (z.B. Sprachen) 2. Sozialraumorientierung: z.B. Aufteilung nach Stadtbezirken 3. Reichweite (Erreichbarkeit) 4. Verzahnung/ Synergien (mit anderen Programmen) 5. Qualitätsmanagement (Zertifizierungen) Für eine Teilnahme an Baustein 2 Case Management müssen die Organisationen in einem Wohlfahrtsverband organisiert sein. Dies ist seitens des Landes als notwendige Bedingung festgelegt worden und wurde auf Nachfrage hin noch einmal ausdrücklich bestätigt. 6 Sobald dieser Auswahlprozess abgeschlossen ist, wird mit den ausgewählten Trägern des CM sowie flankierend mit weiteren Trägern und Institutionen ein gemeinsames Konzept entwickelt. Die konkrete Ausgestaltung (Aufgaben, Pflichten, Verzahnung etc.) wird in einer noch anzufertigenden Kooperationsvereinbarung gemäß dem Konzept der FH Frankfurt skizziert werden. 5. Schnittstellen zu anderen Programmen und Einbindung verwaltungsexterner Akteur*innen In Köln leben viele Menschen mit internationaler Familiengeschichte, die keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zu Angeboten des Regelsystems haben. Es wurden bei verschiedenen Behörden und Organisationen und auch in verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Angebotslücken in Köln zu schließen. Durch KIM ist zu erwarten, dass die Schnittstellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene mit ihren zahlreichen existierenden und sich ständig ändernden Programmen und Projekten für Köln effizient bearbeitet werden. Das Case Management soll diese Angebotspalette zielgerichtet einsetzen und Erkenntnisse aus der Praxis liefern. Die Steuerung hat die Aufgabe, die wesentlichen Akteur*innen zu bündeln und abgestimmt fundierte Impulse zur Weiterentwicklung bzw. Initiierung bedarfsgerechter Angebote der beteiligten Akteur*innen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes zu geben. Dies verstärkt sich lokal um die besonders breit aufgestellte Förderkulisse in Köln. Um vorhandene Hilfsangebote strukturiert miteinander zu verzahnen sowie eine ganzheitliche und umfassende Behandlung dieser strategischen Themen zu gewährleisten, ist beabsichtigt, auch die Projektsteuerung und –koordination der Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit / Gemeinsam klappt`s“ mit ihren Bausteinen in die Strategieentwicklung eng einzubeziehen. Das ist jedoch nicht ausreichend, um eine bedarfsgerechte Versorgung/Beratung der Menschen sicherzustellen. Darüber hinaus ist es erforderlich, diese Hilfen miteinander zu verzahnen und gemeinsam mit dem Kölner Hilfesystem strukturierte Prozesse aufzubauen und zu verstetigen. Dies kann nur durch eine Steuerung gewährleistet werden, welche die Akteur*innen der existierenden Strukturen einbindet, gemeinsame Planungen ermöglicht und somit das Projekt bzw. den Gesamtprozess optimiert. KIM dient insbesondere der strukturellen Fortentwicklung sowie der Optimierung von (Verwaltungs-) Prozessen, um Unterstützungsketten lückenlos zu gestalten und transparent zu machen. Die aus dem CM gewonnenen Erkenntnisse zeigen Handlungsbedarfe und Versorgungslücken auf, die über die strategische Steuerung in die Gesamtstruktur übertragen werden können. Die Strategische Steuerung ist daher grundsätzlich für den Transfer und die Verankerung des Kommunalen Integrationsmanagements in die städtische Gesamtstrategie verantwortlich. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den beteiligten städtischen Dienststellen, anderen Behörden und Trägern. Um eine möglichst große Akzeptanz in der Kölner Trägerlandschaft zu schaffen, wurden im Vorfeld Dialogforen mit wichtigen potentiellen Kooperationspartner*innen und der flankierenden Projektstruktur durchgeführt. Diese sollen neben der reinen Information vor allem die stadtinternen Überlegungen zur Zielgruppe rückkoppeln und die Trägerauswahl 7 vorbereiten. Im Vorfeld des Antrags wurden folgende Gremien / Organisationen eingebunden:  Arbeitskreis JMD/MBE  Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (LIGA)  Kölner Flüchtlingsrat e.V.  Flankierende Struktur wie IHK, HWK, BA, Jobcenter, Jugendamt und Bildungsberatung  Ehrenamt und Politik – Gremium: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen der Stadt Köln Insbesondere um Synergieeffekte nutzen zu können, soll die angedachte Lenkungsgruppe KIM fusioniert werden mit der Bündniskerngruppe von „Gemeinsam klappt’s / Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“. Weitere Gremienstrukturen werden bedarfsgerecht eingebunden; gegebenenfalls werden neue Strukturen geschaffen.
  • Anlage 2, Auszug IR am 13.4.21 zu 1004-2021 Kommunales Integrationmanagement

    PDF

    Herunterladen: Anlage 2, Auszug IR am 13.4.21 zu 1004-2021 Kommunales Integrationmanagement

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Geschäftsführung Integrationsrat Frau Arikan Telefon: (0221) 29725 Fax : (0221) E-Mail: Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE Datum: 14.04.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 13.04.2021 öffentlich 8.10 Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanage- ment“ hier: Umsetzung der Förderbausteine 1 und 2 1004/2021 Der Integrationsrat empfiehlt, mit der Bitte um Besetzung der vier städtischen Personalstellen durch Menschen mit internationaler Geschichte, folgende Be- schlussfassung: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. die Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) sowie die Umsetzung der Förderbausteine (1) Implementierung und Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrations- managements und (2) Implementierung eines rechtskreisübergreifenden, individuellen Case Mana- gements unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Fa- milie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI). Für das Jahr 2021 liegen die Bewilligungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg bereits vor. Die Laufzeit des Projektes beginnt am 01.05.2021 und endet zum 31.12.2022. 2. die Finanzierung des Gesamtprojektvolumens von 1.686.708,05€ wie folgt:  Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2021 werden im Teilergebnis- plan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es werden ins- gesamt Mittel in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen i.H.v. 213.633,33€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen i.H.v. 226.666,67€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen i.H.v. 78.100,00€ benötigt. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Er- trag in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen i.H.v. 463.500,00€ zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezo- gen. Der Eigenanteil i.H.v. 54.900,00 € wird innerhalb des Budgets des Teil- plans 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kompensiert.  Haushaltsjahr 2022: Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11- Personalaufwendungen i.H.v. 326.859,00€, in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen i.H.v. 680.000,00€ und in der Teilplanzeile 16- Sonstige ordentliche Aufwendungen i.H.v. 78.100,00€ und in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen i.H.v. 843.100,00€ benötigt. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezogen. Die genannten Aufwendun- gen führen somit zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haus- haltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristpla- nung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltsplanungsprozesses 2022ff. in- nerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity vorsehen. 3. Haushaltsjahr 2023: Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11- Personalaufwendungen i.H.v. 83.349,05€ benötigt. Die genannten Aufwendungen führen somit zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltspla- nung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel im Teilergebnisplan 0504- Freiwillige Sozialleistungen und Diversity vorsehen. die für den Förderzeitraum (01.05.2021-.31.12.2022) und die nachfolgende Ab- wicklung der Projektabschlussarbeiten vom 01.05.2021 bis 31.03.2023 befristete Einrichtung von folgenden Stellen: Förderbaustein 1 - 1,0 E 13 TVöD bzw. A13 Lg. 2, 2. Eingangsamt LBesG NRW (Leitung und Strategischer Overhead) - 1,5 S17 TVöD S (Strategische Steuerung Integration Zugewanderte in den Arbeitsmarkt) - 0,5 A7 LBesG NRW (Assistenz) Förderbaustein 2 - 1,0 S15 TVöD S (Mitarbeit Strategische Steuerung Beratungslandschaft für Zugewanderte/ Case Management in Köln und operative Koordination der Case-Manager*innen) Für die vorzeitige Besetzung ab dem 01.05.2021 werden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2022 verwaltungsintern entsprechende Verrechnungsstellen be- reitgestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf

  1. 13.04.2021

    Integrationsrat

    TOP 8.10, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
  2. 15.04.2021

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 5.6, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 21.04.2021

    Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender

    TOP 4.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  4. 23.04.2021

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 2.7, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  5. 26.04.2021

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 10.9, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  6. 27.04.2021

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 4.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  7. 03.05.2021

    Finanzausschuss

    TOP 10.19, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  8. 06.05.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 10.19, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz