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1004/2021

Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.04.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Konzept KIM - Umsetzung in Köln

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Ansehen

Anlage 2, Auszug IR am 13.4.21 zu 1004-2021 Kommunales Integrationmanagement

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

23663 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/160/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1004/2021 
Freigabedatum 
13.04.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement„ 
hier: Umsetzung der Förderbausteine 1 und 2 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
1. die Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) sowie die 
Umsetzung der Förderbausteine  
 
(1) Implementierung und Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements  
und  
(2) Implementierung eines rechtskreisübergreifenden, individuellen Case Managements  
 
unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge 
und Integration NRW (MKFFI). Für das Jahr 2021 liegen die Bewilligungsbescheide der Bezirks-
regierung Arnsberg bereits vor. Die Laufzeit des Projektes beginnt am 01.05.2021 und endet zum 
31.12.2022. 
 
2. die Finanzierung des Gesamtprojektvolumens von 1.686.708,05€ wie folgt: 
 Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2021 werden im Teilergebnisplan 0504-
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es werden insgesamt Mittel in der Teil-
Integrationsrat 13.04.2021 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.04.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 26.04.2021 
Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 
Finanzausschuss 03.05.2021 
Rat 06.05.2021

2 
planzeile 11-Personalaufwendungen i.H.v. 213.633,33€, in der Teilplanzeile 15-
Transferaufwendungen i.H.v. 226.666,67€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche 
Aufwendungen i.H.v. 78.100,00€ benötigt. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Er-
trag in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen i.H.v. 463.500,00€ zu 
rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezogen. Der Eigenanteil i.H.v. 
54.900,00 € wird innerhalb des Budgets des Teilplans 0504-Freiwillige Sozialleistungen und 
Diversity kompensiert.  
 Haushaltsjahr 2022: Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11-
Personalaufwendungen i.H.v. 326.859,00€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen 
i.H.v. 680.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen i.H.v. 
78.100,00€ und in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen i.H.v. 
843.100,00€ benötigt. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezogen. Die genannten 
Aufwendungen führen somit zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushalts-
planung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch 
keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat OB wird im Rahmen des 
Haushaltsplanungsprozesses 2022ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforder-
lichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistun-
gen und Diversity vorsehen.  
 Haushaltsjahr 2023: Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11-
Personalaufwendungen i.H.v. 83.349,05€ benötigt. Die genannten Aufwendungen führen so-
mit zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. 
mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Auf-
wandsermächtigungen dar. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungspro-
zesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel im Teiler-
gebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity vorsehen.  
 
3. die für den Förderzeitraum (01.05.2021-.31.12.2022) und die nachfolgende Abwicklung der Pro-
jektabschlussarbeiten vom 01.05.2021 bis 31.03.2023 befristete Einrichtung von folgenden Stel-
len: 
Förderbaustein 1  
- 1,0 E 13 TVöD bzw. A13 Lg. 2, 2. Eingangsamt LBesG NRW (Leitung und  
                                                                                                Strategischer Overhead) 
- 1,5 S17 TVöD S  (Strategische Steuerung Integration Zugewanderte in den  
                              Arbeitsmarkt) 
- 0,5 A7 LBesG NRW (Assistenz)  
 
Förderbaustein 2  
- 1,0 S15 TVöD S   (Mitarbeit Strategische Steuerung Beratungslandschaft 
                             für Zugewanderte/ Case Management in Köln und operative  
                             Koordination der Case-Manager*innen) 
 
Für die vorzeitige Besetzung ab dem 01.05.2021 werden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 
2022 verwaltungsintern entsprechende Verrechnungsstellen bereitgestellt.  
 
Begründung der Dringlichkeit 
Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen kann die Vorlage nicht fristgerecht 
in den Beratungsgang eingebracht werden. Eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 
06.05.2021 ist erforderlich, da der Förderbescheid des Landes bereits vorliegt und der Projektstart auf 
den 01.05.2021 festgelegt ist

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 518.400,00 € (2021) 
      
 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja  
    463.500,00 € (2021) 
     
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022/2023       
(in den Gesamtaufwendungen enthalten)  
 
a) Personalaufwendungen   326.859,00 € (2022)  
                                                                                                           83.349,05 € (2023) 
b) Sachaufwendungen etc.   758.100,00€ (2022)  
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022       
a) Erträge   843.100,000 € (2022) 
 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.     
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

4 
Begründung 
Ausgangslage 
Entwickelt aus der Modellphase des Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ fördert die Landesre-
gierung die flächendeckende Einführung des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) in allen 
Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen.  
KIM ist grundsätzlich als Aufgabenstellung bei den Kommunalen Integrationszentren konzipiert wor-
den und wird auch seitens des Landes NRW eng verbunden mit der strukturellen Weiterentwicklung 
dieser Einrichtungen im Hinblick auf die Erweiterung des Aufgabenspektrums und Verstetigung gese-
hen.  
Das verbindlich vorgegebene Handlungskonzept der Landesregierung zur Implementierung des 
Kommunales Integrationsmanagements versteht sich als ein integriertes Steuerungskonzept, 
mit dem die vielfältigen Angebote und Leistungen in der Integrationsarbeit innerhalb und außerhalb 
der Kommunalverwaltung koordiniert und einheitlich ausgerichtet werden können. So sollen die aus-
länderrechtlichen, leistungsrechtlichen und integrationsrelevanten Akteure im Bereich Migra-
tion und Integration auf der Steuerungsebene koordiniert verbunden werden. 
Ziel ist es, zu einem abgestimmten Verwaltungshandeln aus einer Hand zu kommen, die Quer-
schnittsaufgabe Integration flächendeckend in den Regelstrukturen zu verankern und neuzugewan-
derten Menschen eine verlässliche kommunale Struktur für ihre individuellen Integrationsbedar-
fe zu bieten. Das Förderprogramm richtet sich mit seinen Zielen, Anforderungen und dem maximalen 
Fördervolumen an alle Kommunen mit angebundenen Kommunalen Integrationszentren in gleicher 
Weise, unabhängig von ihrer Größe, ihrer Struktur und dem Stand ihrer Organisationsentwicklung.  
Mit dem Amt für Integration und Vielfalt, bei dem auch das leistungsfähige Kölner Kommunale Integ-
rationszentrum angebunden wurde, verfügt Köln über gute strukturelle Voraussetzungen für die Integ-
rationsarbeit und hat einige entscheidende Schritte in dem vom Land geforderten Organisationsent-
wicklungsprozess erfolgreich abgeschlossen. Dennoch hat das nunmehr aufgelegte Förderprogramm 
auch für Köln einen bedeutenden Mehrwert. Mit dem geförderten rechtskreisübergreifenden 
Case-Management wird in Köln ein Angebot geschaffen, das eklatante Bedarfslücken für Men-
schen mit Migrationsgeschichte füllt – ein Angebot, dessen Förderung von den Kommunen 
immer wieder beim Land reklamiert wurde. 
Mit der Unterstützung durch KIM wird es gelingen, das Integrationsmanagement mit starkem Bezug 
zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt als Fachaufgabe zu bearbeiten – ein Schlüssel zu einer nachhal-
tigen Integration. Durch die mit dem Programm mögliche Bündelung von Steuerung und operativem 
Case-Management des KIM und den Landesprogrammen „Gemeinsam klappt’s“ und „Durch-
starten in Ausbildung und Arbeit“ unter dem Dach eines Kommunalen Integrationsmanage-
ments kann die bisherige Fördersystematik transparenter und durch Zusammenfassung und Ver-
knüpfung der einzelnen Programme zielgerichteter eingesetzt werden. 
Ziele des Programmes  
 Implementierung einer strategischen Ebene zur Steuerung  
 operative Ebene des individuellen Case Managements bis zum 31.12.2022. 
Die Förderbausteine 
1. finanzielle Förderung der Implementierung und des Betriebes eines strategischen Kommuna-
len Integrationsmanagements (strategischer Overhead) in den Kommunen, die über ein 
Kommunales Integrationszentrum (KI) verfügen 
2. fachbezogene Pauschale für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuel-
les Case Management für die operative Basis des Kommunalen Integrationsmanagements 
einzurichten 
3. fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürge-
rungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit be-

5 
sonderen Integrationsleistungen. Die Verwaltung hat entschieden, diesen Förderbaustein nicht 
umzusetzen  
Zielgruppen des Förderprogramms  
Zielgruppe des Kommunalen Integrationsmanagements sind insbesondere geflüchtete Menschen in 
der Kommune, die bisher keinen Zugang zum Fallmanagement haben. Anderweitig Zugewanderte 
und Menschen mit Migrationshintergrund, die schon länger in der Kommune leben, sind aber nicht 
ausgeschlossen. Auch Eingewanderte aus Südosteuropa oder andere konkret von den Kommunen 
benannte Migrantengruppen können im Fokus stehen. 
 
Umsetzung in Köln unter Einbeziehung der bisherigen Strukturen 
Die Anbindung des Kommunalen Integrationsmanagements ist laut Handlungskonzept grundsätzlich 
bei den Kommunalen Integrationszentren vorgesehen. Angesichts der Bedeutung eines Kommu-
nalen Integrationsmanagements für die strukturelle Weiterentwicklung einer gelingenden Integrati-
onsarbeit ist beabsichtigt, im Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Köln ein eigenes Sachge-
biet „Kommunales Integrationsmanagement“ einzurichten.  
Förderbaustein 1 (strategischer Overhead) 
Die zur Umsetzung der Strategischen Steuerung geförderten Stellen sind für die Koordinierung des 
Gesamtprozesses verantwortlich, wobei einer dieser Stellen die Leitung des Sachgebietes zugeord-
net wird.  
Förderbaustein 2 (Case Management) 
Die Förderung der Case Management-Stellen ist antragsunabhängig. Die Fördergelder werden jähr-
lich im Rahmen einer fachbezogenen Pauschale zur Verfügung gestellt. Die Kommune trägt dabei die 
Verantwortung, dass geförderten Stellen mit fachlich geeignetem Personal in der gebotenen Qualifi-
kation besetzt werden.  
Zielgruppen 
Die Verwaltung sieht die Implementierung eines individuellen Case Managements zunächst für fol-
gende Zielgruppen vor:  
 18-27 jährige Unionsbürger*innen 
 18-27 jährige migrierte Personen (bisher ohne Case Management-Anspruch) 
 Haushaltsangehörige Familienmitglieder der beiden obigen Gruppen sowie aus der Zielgruppe 
Teilhabemanagement 
 Migrierte Alleinerziehende  
 18-27 jährige Menschen mit Behinderung aus der Zielgruppe der migrierten Personen 
 18-27 jährige Menschen mit LSTBIQ*-Hintergrund aus der Zielgruppe der migrierten Personen 
 
Im Grundsatz soll Case Management als zentrales Handlungskonzept auf migrierte Personen-
gruppen ausgeweitet werden, die bislang keinen Zugang zu einem Fallmanagement haben. 
  
In Köln wurde in Umsetzung der Landesinitiativen „Gemeinsam klappt‘s“ und „Durchstarten in Ausbil-
dung und Arbeit“ zum 01.02.2020 mit dem Projekt „KOKIP - Teilhabemanagement für geflüchtete 
junge Menschen“ begonnen. In diesem Projekt, das bis zum 31.12.2022 durchgeführt wird, werden 
bereits erste Erfahrung mit dem Handlungskonzept Case Management in der Beratung von jungen 
geflüchteten Menschen im Alter von 18 – 27 Jahren mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung sowie in 
der Zusammenarbeit auf Strukturebene gesammelt (siehe auch Vorlage 3141/2019).  
Die Entwicklungen der letzten Jahre haben jedoch deutlich gemacht, dass für unterschiedliche Ziel-
gruppen auf der kommunalen Ebene ein operatives individuelles Case Management und eine strate-
gische Steuerung notwendig sind, um eine Verbesserung der Teilhabe, insbesondere der Teilhabe

6 
am Arbeitsmarkt, zu erreichen und letztendlich eine gelingende Integrationsarbeit zu gewährleisten. 
Diese Lücke kann das Kommunale Integrationsmanagement für Menschen mit Migrationsgeschichte 
schließen. So ist geplant, in Köln ein ganzheitliches kommunales Case Management einzuführen, 
das sich grundsätzlich an alle zugewanderten Kölner Einwohner*innen richtet, die an diesem 
Angebot interessiert sind, bislang keinen Zugang zu einem Fallmanagement hatten, aber einen ent-
sprechenden Unterstützungsbedarf haben. 
Der Fokus soll dabei zunächst auf der Altersgruppe der 18-27 Jährigen liegen (altersunabhängig 
auch haushaltsangehörige Familienmitglieder und Alleinerziehende): Diese Fokussierung begründet 
sich einerseits durch die Programm-Logik des Landes, die empfiehlt, zunächst mit einer kleineren 
Gruppe zu starten und diese dann auszuweiten. Andererseits soll dadurch die Verzahnung mit den 
Programmen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit / Gemeinsam klappt’s“ gewährleistet werden. In 
diesen Programmen gibt es bereits Strukturen, in denen alle relevanten Akteurinnen und Akteure in 
Köln vertreten sind, gemeinsam Bedarfslücken analysieren und entsprechend Angebote für Teile die-
ser Zielgruppen aktuell bereits realisieren. 
Im Vorfeld der Umsetzung des Landesprogramms wurde ein breiter Dialog mit allen relevanten Trä-
gern der Wohlfahrtspflege, den Interkulturellen Zentren der Stadt Köln und zivilgesellschaftlichen Or-
ganisationen angestoßen, die zur Auswahl der definierten Zielgruppen geführt haben. Diese Ziel-
gruppen sind oftmals von Leistungen der Regelsysteme ausgeschlossen und / oder es beste-
hen besondere Unterstützungsbedarfe, die bisher durch die verschiedenen Programme von Bund, 
Land und Kommune nicht gedeckt werden. Neben dem sozialpolitischen Anspruch, für alle genannten 
Zielgruppen Unterstützungsangebote zu realisieren, ist insbesondere beim Eintritt der Menschen in 
Ausbildung und Arbeit auch mittelfristig eine Einsparung öffentlicher Mittel zu erwarten. 
 
Umfang und Anbindung des Case Managements 
Entsprechend der Verteilungssystematik des MKFFI können in Köln die maximal möglichen 11,0 
Case Management Stellen gefördert werden. Vor dem Hintergrund der Freiwilligkeit des Angebotes 
sowie der aktuellen Einschränkungen von Beratung und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie 
kann die Inanspruchnahme des Case Managements durch die Zielgruppe bisher nicht valide einge-
schätzt werden. Daher ist beabsichtigt, in 2021 mit einer geringeren Startaufstellung zu beginnen 
und zunächst 6,0 Stellen (davon 1,0 Stelle städtische Koordination) zu besetzen. Mit dieser Be-
schlussvorlage soll für die Zeit ab dem 01.01.2022 jedoch eine Ermächtigung für die Einrichtung aller 
11,0 Stellen eingeholt werden, um eine Anpassung an eine erhöhte Bedarfslage zu ermöglichen. 
In der Einzelfallberatung werden Bedarfe analysiert, um in der Folge auch strukturelle Defizite und 
Sollbruchstellen im System zu erkennen und an die Steuerungsebene zurückzukoppeln. Im Projekt-
verlauf wird die Fokussierung auf die genannten Zielgruppen fortlaufend evaluiert. Im Bedarfsfall er-
folgt eine Anpassung oder Erweiterung der ausgewählten Zielgruppen. Die Verwaltung wird die politi-
schen Gremien sowohl über die Auswahl weiterer Zielgruppen als auch über die Ausweitung der 
Case Management Stellen informieren.  
Mit Blick auf die jahrzehntelange bewährte Zusammenarbeit und die Kompetenzen der Kölner Träger 
beabsichtigt die Verwaltung, aktuell 5 und ggf. perspektivisch bis zu 10 (ab 2022) der möglichen 
11 Case Management-Stellen aus Förderbaustein 2 bei Wohlfahrtsverbänden und Freien Trä-
gern anzusiedeln. Ziel ist eine enge Verzahnung der städtischen Strukturen mit dem Kölner Hilfesys-
tem der Trägerlandschaft. Die Träger sollen bei der Durchführung des Projektes weder in Konkurrenz 
zueinander noch zu anderen existierenden Beratungsstellen treten. Da das Case Management-
Konzept für Köln federführend durch das Kommunale Integrationszentrum im Amt für Integration und 
Vielfalt im Rahmen der Projektlaufzeit weiter entwickelt werden soll, ist vorgesehen, eine der geför-
derten Case Management Stellen in einem neuen Sachgebiet des Kommunalen Integrationszentrums 
anzubinden. So wird ein enger Austausch zwischen den Trägern garantiert und gleichzeitig ein um-
fassender Informationstransfer zwischen Strategischer Steuerung (Förderbaustein 1) und dem Case 
Management (Förderbaustein 2) gewährleistet.

7 
Kosten / Finanzierung  
Das kalkulierte Projektvolumen beträgt insgesamt 1.686.708,05€. Die Projektkalkulation sieht folgen-
de Stellenaufteilung vor: 
 im Kommunalen Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt: 
1,0 Stelle E 13 TVöD  
1,5 Stelle S 17 TVÖD S 
0,5 Stelle A7 LBesG NRW  
1,0 Stelle S15 TVöDS  
 bei freien Trägern  
10,0 Stellen Case Management . 
 
Nach den Regelungen der Förderrichtlinie erfolgt die Förderzuwendung in Form einer Festbetragsfi-
nanzierung. Pro Vollzeitstelle, unabhängig davon, ob sie bei freien Trägern oder in der Stadtverwal-
tung angebunden wird, ist ein Betrag von jährlich 55.000€ vorgesehen.  
Daneben werden Sachausgaben, die im Rahmen der Tätigkeit als Koordinator oder Koordinatorin im 
Förderbaustein 1 entstehen, mit einem Betrag von 9.700 € pro Jahr und solche, die im Rahmen der 
Tätigkeit als Verwaltungsassistenz in Förderbaustein 1 entstehen, mit einem jährlichen Betrag von 
4.850 € bezuschusst. Darüber hinaus werden Begleitausgaben, wie zum Beispiel für die Durchfüh-
rung von Veranstaltungen sowie für Maßnahmen, die als Ergebnis der Schnittstellenanalyse zur Ver-
besserung des Integrationsmanagements entwickelt und implementiert werden, bis zur Höhe von 
40.000,00 € jährlich gefördert. Schließlich erfolgt eine Förderung von Ausgaben für die Inanspruch-
nahme einer externen Begleitung und Beratung bis zu 9.000,00 € jährlich.  
Die Landesförderung beträgt damit insgesamt 1.306.600,00€ für die Jahre 2021 und 2022, so dass 
ein städtischer Eigenanteil von etwa 22,5%, das heißt 380.108,05€ zu erbringen ist  
Bei der Inanspruchnahme von lediglich 6,0 Case Management Stellen (Startaufstellung) bis zum En-
de der Projektlaufzeit reduziert sich der städtische Eigenanteil auf 315.108,05€.

8 
Konkret setzen sich die Kosten wie folgt zusammen: 
 
  2021 2022 2023 
Teilplanzeile - 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen    
 
     
voraussichtlich bewilligte Förderung  463.500,00€ 843.100,00€  
    
 
Gesamtertrag für die Stadt Köln 463.500,00€ 843.100,00€  
     
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen    
Personalkosten 1,0 Stelle E13 TVöD 56.066,67€ 85.782,00€ 21.874,41€ 
Personalkosten 1,5 Stelle S 17 TVÖD S 84.800,00€ 129.744,00€ 33.084,72€ 
Personalkosten 0,5 Stelle A7 LBesG NRW 20.700,00€ 31.671,00€ 8.076,11€ 
Personalkosten 1,0 Stelle S15  TVöD S 52.066,66€ 79.662,00€ 20.313,81€ 
Summe Personalkosten 213.633,33€ 326.859,00€ 83.349,05€ 
     
Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen     
Sachkosten 78.100,00€ 78.100,00€  
Summe Sonstige ordentliche Aufwendungen 78.100,00€ 78.100,00€  
     
    
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen     
Wohlfahrtsverbände und Freie Träger   226.666,67€ 680.000,00€  
Summe Transferaufwendungen 226.666,67€ 680.000,00€  
    
     
Gesamtaufwendungen für die Stadt Köln 518.400,00€ 1.084.959,00€ 83.349,05€ 
     
Eigenanteil 54.900,00€ 241.859,00€ 83.349,05€ 
 
Für die Bereitstellung der Mittel sind folgende Budgetveränderungen im Teilergebnisplan 0504 – 
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity notwendig: 
2021:  
Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2021 werden im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige So-
zialleistungen und Diversity finanziert. Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11-
Personalaufwendungen i.H.v. 213.633,33€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen i.H.v. 
226.666,67€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen i.H.v. 78.100,00€ benö-
tigt. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Ertrag in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und 
allgemeine Umlagen i.H.v. 463.500,00€ zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung heran-
gezogen. Der Eigenanteil i.H.v. 54.900,00 € wird innerhalb des Budgets des Teilplans 0504-
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kompensiert. 
 
2022: 
Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen i.H.v. 326.859,00€, in der 
Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen i.H.v. 680.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige or-
dentliche Aufwendungen i.H.v. 78.100,00€ und in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen i.H.v. 843.100,00€ benötigt. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezogen. Die 
genannten Aufwendungen führen somit zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haus-

9 
haltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch 
keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haushalts-
planungsprozesses 2022ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. 
durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity vorsehen. 
 
2023: 
Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen i.H.v. 83.349,05€ benötigt. 
Die genannten Aufwendungen führen somit zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen 
Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt 
noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haus-
haltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen 
Mittel im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity vorsehen.  
 
Bei der Implementierung eines Kommunalen Integrationsmanagements in Köln handelt sich um eine 
freiwillige Aufgabe, die zusätzlich zur Landesförderung eines kommunalen Eigenanteils bedarf. Ziel 
ist, zur Unterstützung der hilfe- und unterstützungsbedürftigen Menschen mit Zuwanderungsgeschich-
te eine auskömmliche Struktur sowohl in der Verwaltung als auch bei den beteiligten Trägern zu er-
reichen. Vor dem Hintergrund, dass auch Corona bedingt Ressentiments gegenüber zugewanderten 
Kölner*innen zunehmen, ist die beabsichtigte Optimierung der Integrationsprozesse nicht nur für die 
Förderung von Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit, sondern insbesondere zur Krisenbewäl-
tigung und zum Erhalt des sozialen Friedens unabdingbar. 
 
 
Anlage 
- Konzept zur Umsetzung von KIM in Köln

Anlage 1 Konzept KIM - Umsetzung in Köln

17154 Zeichen

1 
 
Konzept zur Umsetzung - Kommunales Integrationsmanagement (KIM) – Amt für 
Integration und Vielfalt der Stadt Köln 
Inhalt 
1. Ziele bei der Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements in Köln ................ 2 
2. Zielgruppe ......................................................................................................................... 2 
3. Umsetzung KIM in Köln - Strategische Steuerung im Kommunalen Integrationszentrum 
(KI) 3 
4. Implementierung eines rechtskreisübergreifenden individuellen Case Managements ..... 5 
5. Schnittstellen zu anderen Programmen und Einbindung verwaltungsexterner 
Akteur*innen ............................................................................................................................. 6

2 
 
1. Ziele bei der Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements in Köln  
Entwickelt aus der Modellphase des Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ fördert die 
Landesregierung ab 2020 die flächendeckende Einführung eines Kommunalen 
Integrationsmanagements (KIM) in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-
Westfalen. 
Das Kommunale Integrationsmanagement versteht sich als integriertes 
Steuerungskonzept, mit dem die vielfältigen Angebote und Leistungen in der 
Integrationsarbeit innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung koordiniert und 
einheitlich ausgerichtet werden sollen. Im Fokus steht dabei die verbesserte 
Zusammenarbeit und Leistungserbringung in den Regelstrukturen, um die Phase des 
Ankommens von Beginn an integrationsfördernd auszugestalten, Barrieren und 
Zugangshindernisse in die Regelstruktur abzubauen und einen lückenlosen Übergang in den 
Phasen des Rechtskreiswechsels zu ermöglichen. 
Eine erfolgreiche Umsetzung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagement 
wirkt sich nicht nur fiskalisch und gesellschaftspolitisch positiv aus, sondern fördert auch eine 
wachsende Attraktivität und veränderte Außenwahrnehmung der Kommune als 
Bürger*innen- und serviceorientierte Verwaltung, die Vielfalt wertschätzt und anerkennt. 
Diese Zielsetzung soll im Wesentlichen erreicht werden durch das Etablieren von folgenden 
Qualitätskriterien: 
 Auf- und Ausbau der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit auf der 
lokalen/kommunalen Strukturebene  
 Implementierung eines ressourcenorientierten, ganzheitlichen Case 
Managements auf der Einzelfallebene  
 Berücksichtigung lokaler Besonderheiten wie Angebote, Trägerlandschaft, 
Zusammensetzung der Zielgruppe, Umsetzungsmöglichkeiten der Träger etc.  
 Differenzierung der unterschiedlichen Herausforderungen der zugewanderten 
Menschen (Unionsbürger*innen (aus der EU) haben zum Beispiel andere 
Handlungsfelder als geflüchtete Menschen)  
Ziel von KIM ist somit auch das Anstoßen eines kommunalen 
Organisationsentwickelungsprozesses, der die strategische Zusammenarbeit bei der 
Wahrnehmung der Integrationsaufgabe fördert. 
 
2. Zielgruppe 
Grundsätzlich richtet sich das Kommunale Integrationsmanagement an alle Menschen mit 
internationaler Familiengeschichte. Aufgrund der Empfehlung des Landes, sich 
anfänglich auf konkretere Zielgruppen zu konzentrieren, um bereits etablierte Programme 
und Strukturen optimal nutzen zu können, soll zunächst mit den unten genannten 
Zielgruppen begonnen werden.  
Für Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte außerhalb des Leistungsbezuges 
gibt es bisher nur wenige gesteuerte Angebote im Sinne einer behördenübergreifenden 
Beratung und Unterstützung. Zwar wird zu Themen wie Zugang zu Bildung oder 
Spracherwerb im Kommunalen Integrationszentrum federführend beraten und erfolgreich 
Vernetzungsarbeit betrieben; es gibt diesbezüglich aber keine zentrale, einheitliche, 
behördliche Anlaufstelle.

3 
 
Diese Lücke könnte KIM zumindest teilweise schließen. Auch aus diesem Grund heraus sind 
zunächst folgende Zielgruppen geplant:  
 18-27 jährige Unionsbürger*innen 
 18-27 jährige migrierte Personen (ohne Case Management-Anspruch) 
 Haushaltsangehörige Familienmitglieder der beiden obigen Personengruppen 
sowie aus der Zielgruppe Teilhabemanagement 
 Migrierte Alleinerziehende  
 18-27 jährige Menschen mit Behinderung aus der Zielgruppe der migrierten 
Kölner*innen 
 18-27 jährige Menschen mit LSTBIQ*-Hintergrund aus der Zielgruppe der 
migrierten Kölner*innen. 
 
Im weiteren Projektverlauf sollen die Zielgruppen kontinuierlich evaluiert und angepasst 
werden. 
Die Fokussierung auf die genannten Zielgruppen begründet sich wie folgt:  
 Verknüpfung und Ausweitung der Bildungskette nach dem Besuch der Schule 
wird für alle relevanten Zielgruppen ermöglicht (insbesondere auch durch die 
Einbindung der Familien als Zielgruppe). 
 Sozialpolitischer Anspruch eines wirkungsvollen Integrationsmanagements für 
alle Menschen in der Zielgruppe der 18-27 Jährigen  
 Ergänzung zu der Zielgruppe der laufenden Programme „Gemeinsam Klappt‘s/ 
Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und damit auch nachvollziehbare Logik im 
Zugang/ in der Zusammenarbeit mit spezialisierten Akteur*innen sowie in der 
Außendarstellung. 
 Synergieeffekte bei der Nutzung gemeinsamer, bereits erfolgreicher, erprobter 
Strukturen. Mit KIM sollen die Prozesse und Unterstützungsketten für die genannten 
Zielgruppen weiterentwickelt und optimiert werden. Die hier entwickelten und 
bewährten Strukturen sollen im Verlauf auch auf weitere Zielgruppen übertragen 
werden. 
 
3. Umsetzung KIM in Köln - Strategische Steuerung im Kommunalen 
Integrationszentrum (KI) 
Das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) soll in Köln mit den folgenden 2 Bausteinen 
etabliert werden.  
 Baustein 1: Implementierung und Betrieb eines strategischen Kommunalen 
Integrationsmanagements (strategischer Steuerung) in den KI-Kommunen 
(Kommunales Integrationsmanagement NRW). 
 Baustein 2: Einrichtung eines rechtskreisübergreifenden individuellen Case 
Managements (CM) für die operative Basis des Kommunalen 
Integrationsmanagements. 
 
Mit Blick auf die bereits bestehende enge und gute Kooperation mit der Ausländerbehörde, 
insbesondere im kommunalfinanzierten Projekt „Bleiberechtsperspektiven für langjährig 
geduldete Menschen in Köln“ wird zum derzeitigen Zeitpunkt von einer Umsetzung des 
Bausteins 3 – Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- 
und Einbürgerungsbehörden (…)“ abgesehen.

4 
 
Die Arbeit im landesgeförderten Modellprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ in Köln hat 
gezeigt, wie wichtig die rechtskreis- und funktionsübergreifende Betrachtung verschiedenster 
Handlungsfelder ist, um eine Integration zugewanderter Menschen zu gewährleisten.  
Mit der Gründung des Amtes für Integration und Vielfalt und der direkten Anbindung 
an die Oberbürgermeisterin wurden in Köln bereits wesentliche organisatorische 
Grundlagen für eine zentrale Steuerungsfunktion geschaffen. Der vom Land 
angestrebte Organisationsentwicklungsprozess ist in Köln damit entsprechend weit 
fortgeschritten.  
Die Handlungsfelder Bildung, Wohnen, Arbeit, Teilhabe, Beteiligungskultur und Gesundheit 
wurden beim Amt für Integration und Vielfalt als Querschnittsaufgabe gestärkt bzw. installiert. 
Mit der Unterstützung durch KIM wird es gelingen, das Integrationsmanagement mit starkem 
Bezug zu Ausbildungs- und Arbeitsmarkt als Fachaufgabe zu bearbeiten - mit einer 
Bündelung von Steuerung, operativem Case Management und den aktuellen 
Landesprogrammen „Gemeinsam Klappt’s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“. 
Zudem sollen die oben genannten „Querschnittsthemen“ wie Wohnen, Gesundheit, Teilhabe 
etc. im KI die Interkulturelle Öffnung der Systeme, Strukturen und Prozesse auch für das 
Integrationsmanagement stärken. Das Thema „Integration durch Bildung“ wird für die bis 18-
Jährigen Neuzugewanderten weiterhin im KI gesteuert. Hierfür unterstützt das Land die 
Kommunen über die KIs durch abgeordnete Lehrerstellen und Personalkostenerstattung 
bereits seit 2013. Das KI Köln verfügt aktuell über 7,5 Lehrerstellen, die die Bildungsteilhabe 
der 6- 18-Jährigen neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen verbessern.  
Der Bund hat die Notwendigkeit der Verbesserung der Bildungschancen für 
Neuzugewanderte erkannt und unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabenstellung durch 
das Projekt „ Koordinierung von Bildungsangeboten für Neuzugewanderte“, das in Köln bis 
Juni 2021 läuft und mit zwei Stellen beim KI und mit einer Stelle beim Regionalen 
Bildungsbüro angebunden ist. Eine Stelle (im KI) ist mit der Zielgruppe der 16- 27 jährigen 
Neuzugewanderten betraut und war maßgeblich an der Konzeption für die Programme „ 
Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ (und hierfür auch für die Umsetzung) und KIM 
befasst. Dies wäre ohne diese drittmittelgeförderte Personalressource nicht möglich 
gewesen.  
Mit KIM wird somit die Chance ergriffen, den Gesamtprozess mit der Einbindung der bislang 
vorhandenen Unterstützungsangebote inklusive der flankierenden Projektstruktur strategisch 
zu strukturieren und zu steuern. Damit soll KIM wesentlicher Teil der städtischen 
Gesamtstrategie für die Integration von Erwachsenen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt 
mit einem ganzheitlichen Ansatz werden. 
Daher soll für die Einrichtung des Kommunalen Integrationsmanagements in Köln ein 
eigenes Sachgebiet im Kommunalen Integrationszentrum (KI) geschaffen werden. Im 
Rahmen der Umsetzung des KIM in Köln sollen zwei Themen unter dem gemeinsamen Dach 
des Sachgebiets zentral bedient werden: 
 Entwicklung einer Strategie „Teilhabechancen von Zugewanderten in den 
Arbeitsmarkt“ (Inkl. Projektsteuerung Durchstarten in Ausbildung und Arbeit)  
 sowie die Strategische Steuerung der Beratungslandschaft für Zugewanderte im 
Bereich Case Management KIM, KOKIP Teilhabemanagement/ Gemeinsam klappt‘s 
und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“

5 
 
Im Bereich des Arbeitsmarkts sollen die Entwicklung und Begleitung von Maßnahmen, z.B. 
vernetzte Angebote zur Arbeitsförderung auf kommunaler Ebene, Entwicklung und Festigung 
einer Kooperationsstruktur zwischen den verantwortlichen inner- und außerstädtischer 
Akteur*innen erfolgen sowie die notwendigen Aktivitäten im Bereich des Querschnitts im 
Sinne der Zielgruppe weiter verbessert werden. Als wichtigstes Instrument in diesem Bereich 
ist die Steuerung des Projekts „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ zu nennen. Durch die 
Einheitlichkeit bei gemeinsamen Zielgruppen von KIM und „Durchstarten in Ausbildung und 
Arbeit“ können so Synergien genutzt werden, die unter anderem neu konzipierte, 
bedarfsgerechte Angebote für die Zielgruppe(n) umfassen können. 
Daneben erfolgt eine Strategische Steuerung für die Kölner Beratungslandschaft, 
insbesondere für den Aufbau und die Implementierung eines ganzheitlichen und 
umfassenden sowie rechtskreisübergreifenden CM zur nachhaltigen Integration von 
Zugewanderten. Hier soll die Einbettung des CM in das bestehende Kölner Hilfesystem 
sowie die Steuerung des CM auf struktureller Ebene erfolgen. Das Projekt Gemeinsam 
klappt’s (KOKIP Teilhabemanagement) ist in diesem Bereich verortet und für die 
Ausgestaltung des Bausteins 2 zentral- wie im nächsten Abschnitt beschrieben.  
 
4. Implementierung eines rechtskreisübergreifenden individuellen Case 
Managements 
Bereits im Rahmen des Modellprojektes „Einwanderung gestalten“ wurde ein erstes Konzept 
für ein rechtskreisübergreifendes Case Management (CM) entwickelt und im Rahmen der 
Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit / Gemeinsam Klappt´s“ umgesetzt 
(Projekt KOKIP-Teilhabemanagement).  
Mit KIM kann nun eine Erweiterung der Zielgruppe sowie eine strukturierte Verzahnung mit 
weiteren Beratungsangeboten und Maßnahmen erfolgen.  
Vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen guten Zusammenarbeit von Stadtverwaltung und 
Trägerlandschaft in Köln ist beabsichtigt, 10 der insgesamt 11 CM Stellen aus 
Förderbaustein 2 bei Wohlfahrtsverbänden und freien Trägern anzusiedeln. Das CM Konzept 
wird federführend durch das Kommunale Integrationszentrum (KI), Amt für Integration und 
Vielfalt erarbeitet und umgesetzt, weshalb eine Stelle aus Baustein 2 im Sachgebiet KIM im 
KI als Koordination für die verschiedenen Träger angebunden werden soll. Auf diese Weise 
kann zudem ein enger Austausch zwischen den Trägern garantiert und gleichzeitig ein 
umfassender Transfer zwischen strategischer Steuerung (Baustein 1) und dem operativen 
CM gewährleistet werden. 
Die Auswahl soll zunächst über folgende Kriterien (siehe auch Einbindung 
verwaltungsexterner Akteur*innen) erfolgen:  
1. Zielgruppen: Zugänge zu den oben genannten Zielgruppen (z.B. Sprachen) 
2. Sozialraumorientierung: z.B. Aufteilung nach Stadtbezirken 
3. Reichweite (Erreichbarkeit) 
4. Verzahnung/ Synergien (mit anderen Programmen) 
5. Qualitätsmanagement (Zertifizierungen) 
 
Für eine Teilnahme an Baustein 2 Case Management müssen die Organisationen in einem 
Wohlfahrtsverband organisiert sein. Dies ist seitens des Landes als notwendige Bedingung 
festgelegt worden und wurde auf Nachfrage hin noch einmal ausdrücklich bestätigt.

6 
 
Sobald dieser Auswahlprozess abgeschlossen ist, wird mit den ausgewählten Trägern des 
CM sowie flankierend mit weiteren Trägern und Institutionen ein gemeinsames Konzept 
entwickelt. Die konkrete Ausgestaltung (Aufgaben, Pflichten, Verzahnung etc.) wird in einer 
noch anzufertigenden Kooperationsvereinbarung gemäß dem Konzept der FH Frankfurt 
skizziert werden. 
 
5. Schnittstellen zu anderen Programmen und Einbindung verwaltungsexterner 
Akteur*innen 
In Köln leben viele Menschen mit internationaler Familiengeschichte, die keinen oder nur 
einen eingeschränkten Zugang zu Angeboten des Regelsystems haben. Es wurden bei 
verschiedenen Behörden und Organisationen und auch in verschiedenen Dienststellen der 
Stadtverwaltung bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Angebotslücken in Köln zu 
schließen.  
Durch KIM ist zu erwarten, dass die Schnittstellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler 
Ebene mit ihren zahlreichen existierenden und sich ständig ändernden Programmen und 
Projekten für Köln effizient bearbeitet werden. Das Case Management soll diese 
Angebotspalette zielgerichtet einsetzen und Erkenntnisse aus der Praxis liefern. 
Die Steuerung hat die Aufgabe, die wesentlichen Akteur*innen zu bündeln und abgestimmt 
fundierte Impulse zur Weiterentwicklung bzw. Initiierung bedarfsgerechter Angebote der 
beteiligten Akteur*innen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes zu geben. 
Dies verstärkt sich lokal um die besonders breit aufgestellte Förderkulisse in Köln. Um 
vorhandene Hilfsangebote strukturiert miteinander zu verzahnen sowie eine 
ganzheitliche und umfassende Behandlung dieser strategischen Themen zu 
gewährleisten, ist beabsichtigt, auch die Projektsteuerung und –koordination der 
Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit / Gemeinsam klappt`s“ mit 
ihren Bausteinen in die Strategieentwicklung eng einzubeziehen.  
Das ist jedoch nicht ausreichend, um eine bedarfsgerechte Versorgung/Beratung der 
Menschen sicherzustellen. Darüber hinaus ist es erforderlich, diese Hilfen miteinander zu 
verzahnen und gemeinsam mit dem Kölner Hilfesystem strukturierte Prozesse aufzubauen 
und zu verstetigen.  
Dies kann nur durch eine Steuerung gewährleistet werden, welche die Akteur*innen der 
existierenden Strukturen einbindet, gemeinsame Planungen ermöglicht und somit das 
Projekt bzw. den Gesamtprozess optimiert. KIM dient insbesondere der strukturellen 
Fortentwicklung sowie der Optimierung von (Verwaltungs-) Prozessen, um 
Unterstützungsketten lückenlos zu gestalten und transparent zu machen. Die aus dem CM 
gewonnenen Erkenntnisse zeigen Handlungsbedarfe und Versorgungslücken auf, die über 
die strategische Steuerung in die Gesamtstruktur übertragen werden können.  
Die Strategische Steuerung ist daher grundsätzlich für den Transfer und die Verankerung 
des Kommunalen Integrationsmanagements in die städtische Gesamtstrategie 
verantwortlich. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den 
beteiligten städtischen Dienststellen, anderen Behörden und Trägern. 
Um eine möglichst große Akzeptanz in der Kölner Trägerlandschaft zu schaffen, wurden im 
Vorfeld Dialogforen mit wichtigen potentiellen Kooperationspartner*innen und der 
flankierenden Projektstruktur durchgeführt. Diese sollen neben der reinen Information vor 
allem die stadtinternen Überlegungen zur Zielgruppe rückkoppeln und die Trägerauswahl

7 
 
vorbereiten. Im Vorfeld des Antrags wurden folgende Gremien / Organisationen 
eingebunden:  
 Arbeitskreis JMD/MBE  
 Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (LIGA)  
 Kölner Flüchtlingsrat e.V.  
 Flankierende Struktur wie IHK, HWK, BA, Jobcenter, Jugendamt und 
Bildungsberatung  
 Ehrenamt und Politik – Gremium: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen der Stadt Köln 
 
Insbesondere um Synergieeffekte nutzen zu können, soll die angedachte Lenkungsgruppe 
KIM fusioniert werden mit der Bündniskerngruppe von „Gemeinsam klappt’s / Durchstarten in 
Ausbildung und Arbeit“. Weitere Gremienstrukturen werden bedarfsgerecht eingebunden; 
gegebenenfalls werden neue Strukturen geschaffen.

Anlage 2, Auszug IR am 13.4.21 zu 1004-2021 Kommunales Integrationmanagement

4344 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Arikan 
Telefon:  (0221) 29725  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE  
Datum: 14.04.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
13.04.2021  
öffentlich 
8.10 Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanage-
ment“  
hier: Umsetzung der Förderbausteine 1 und 2 
1004/2021 
Der Integrationsrat empfiehlt, mit der Bitte um Besetzung der vier städtischen 
Personalstellen durch Menschen mit internationaler Geschichte, folgende Be-
schlussfassung: 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
1. die Teilnahme am Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ 
(KIM) sowie die Umsetzung der Förderbausteine  
(1) Implementierung und Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrations-
managements  
und  
(2) Implementierung eines rechtskreisübergreifenden, individuellen Case Mana-
gements  
unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Fa-
milie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI). Für das Jahr 2021 liegen die 
Bewilligungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg bereits vor. Die Laufzeit 
des Projektes beginnt am 01.05.2021 und endet zum 31.12.2022. 
2. die Finanzierung des Gesamtprojektvolumens von 1.686.708,05€ wie folgt: 
 Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2021 werden im Teilergebnis-
plan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity finanziert. Es werden ins-
gesamt Mittel in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen i.H.v. 
213.633,33€, in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen i.H.v.

226.666,67€ und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen 
i.H.v. 78.100,00€ benötigt. Darüber hinaus ist mit einem voraussichtlichen Er-
trag in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen i.H.v. 
463.500,00€ zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezo-
gen. Der Eigenanteil i.H.v. 54.900,00 € wird innerhalb des Budgets des Teil-
plans 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity kompensiert.  
 Haushaltsjahr 2022: Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11-
Personalaufwendungen i.H.v. 326.859,00€, in der Teilplanzeile 15-
Transferaufwendungen i.H.v. 680.000,00€ und in der Teilplanzeile 16-
Sonstige ordentliche Aufwendungen i.H.v. 78.100,00€ und in der Teilplanzeile 
02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen i.H.v. 843.100,00€ benötigt. Diese 
Erträge werden zur Finanzierung herangezogen. Die genannten Aufwendun-
gen führen somit zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haus-
haltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristpla-
nung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das 
Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltsplanungsprozesses 2022ff. in-
nerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch 
Umschichtungen, im Teilergebnisplan 0504-Freiwillige Sozialleistungen und 
Diversity vorsehen.  
3. Haushaltsjahr 2023: Es werden insgesamt Mittel in der Teilplanzeile 11-
Personalaufwendungen i.H.v. 83.349,05€ benötigt. Die genannten Aufwendungen 
führen somit zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltspla-
nung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst 
stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat OB 
wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann 
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel im Teilergebnisplan 0504-
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity vorsehen.  
die für den Förderzeitraum (01.05.2021-.31.12.2022) und die nachfolgende Ab-
wicklung der Projektabschlussarbeiten vom 01.05.2021 bis 31.03.2023 befristete 
Einrichtung von folgenden Stellen: 
Förderbaustein 1  
- 1,0 E 13 TVöD bzw. A13 Lg. 2, 2. Eingangsamt LBesG NRW (Leitung und 
Strategischer Overhead) 
- 1,5 S17 TVöD S (Strategische Steuerung Integration Zugewanderte in den 
Arbeitsmarkt) 
- 0,5 A7 LBesG NRW (Assistenz)  
Förderbaustein 2  
- 1,0 S15 TVöD S (Mitarbeit Strategische Steuerung Beratungslandschaft für 
Zugewanderte/ Case Management in Köln und operative Koordination der 
Case-Manager*innen) 
Für die vorzeitige Besetzung ab dem 01.05.2021 werden bis zum Inkrafttreten 
des Haushalts 2022 verwaltungsintern entsprechende Verrechnungsstellen be-
reitgestellt.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (8)

13.04.2021 Integrationsrat
TOP 8.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.04.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2021 Finanzausschuss
TOP 10.19 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2021 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1004/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.04.2021
Erstellt
15.03.2021 09:16