1313/2024
Beendigung Mietvertrag Schützenbrüderschaft St. Sebastianus & Afra 2012 e.V.
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Anl. 1 - Session Nr. 1433-2023
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Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 1433/2023 Dezernat, Dienststelle IV/52/520/3 Beantwortung einer Anfrage nach $ 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 Pachtverhältnis ehemalige Schießsportanlage Hubertusweg, Köln-Poll Die SPD-Fraktion in der BV Porz bat im Hinblick auf die aktuelle Situation auf der Schieß- sportanlage Hubertusweg in Köln Poll um die Beantwortung folgender Fragen: * Wurde das Mietverhältnis wie mit Mitteilung vom 3744/2017 angekündigt von der Stadt zum Ende des Jahres 2021 beendet oder erfolgte eine Vertragsverlängerung (mit welcher Laufzeit)? « Falls das Mietverhältnis nicht gekündigt wurde: Auf welcher Grundlage erfolgte die Verlänge- rung des Mietvertrags, wer ist der aktuelle Mieter/Pächter des Geländes inkl. der darauf befindli- chen Immobilien bzw. ist das Gelände an Dritte untervermietet? Welche Nutzung ist angesichts des maroden Zustands des Schießstands zulässig und prüft die Verwaltung die Einhaltung? * Welche weiteren Planungen hat die Stadt für das Grundstück, das langfristig in den rechtsrhei- nischen Grüngürtel integriert werden soll? Dazu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Entsprechend der Beschlussfassung in den politischen Gremien der Stadt Köln hat die Verwaltung mit dem St. Sebastianus und Afra Schützenbruderschaft Köln 2012 e. V. einen Vertrag zur Nutzung der Schießsportanlage Hubertusweg in Köln-Poll abgeschlossen. Der Vertrag galt für die Zeit vom 20.10.2016 bis zum 31.12.2021. Derzeit verlängert sich der Vertrag aufgrund einer entsprechenden Klausel im Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr mit der Möglichkeit, den Vertrag jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum 30.04. zu kündigen. Nach diversen Unregelmäßigkeiten im Vorjahr, gab der Mieter an, dass der Zustand der Anlage durch die fehlenden Nutzungsmöglichkeiten während der Corona-Krise entstanden sei. Zumindest der Ein- gangs- und Treppenbereich wurde verkehrssicher hergerichtet. Mittlerweile liegt jedoch eine aktuelle Meldung der Polizei über die Zustände auf der Anlage vor, wo- nach die Verwaltung die fristlose Kündigung des Mietvertrages für das Sportgelände betreibt. Die schwerwiegenden Vorfälle und damit in Verbindung stehenden polizeilichen Ermittlungen hat die Ver- waltung nunmehr zum Anlass genommen, die Nutzung der Schießsportanlage endgültig zu beenden und die Fläche in den Grünzug zu integrieren und somit den Bürger*innen die Fläche als Bestandteil der Grünanlage zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dazu wird die Verwaltung nach der Räumung der Grundstücksfläche durch den Schützenverein und der durch ihn nach dem Mietvertrag durchzufüh- 2 renden Altlastenbeseitigung die Aufbauten niederlegen und die Anlage in den rechtsrheinischen Grün- gürtel eingliedern.
Anl. 3 - Antrag AN_0930_2024 aus dem Rechnungsprüfungsausschuss vom 25.06.2024
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.06.2024 AN/0939/2024 Gremium Datum der Sitzung Rechnungsprüfungsausschuss 25.06.2024 Was kostet der Rest vom Schütz*innenfest? Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rechnungsprüfungsauschus- ses am 25.06.2023. Beschluss Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt die rechtlichen Gegebenheiten und die Schießsportanlage, Hubertusweg in Poll zu prüfen. Dabei sind vorrangig aber nicht ausschließlich aus rechtlicher Sicht zu berücksichtigen: die, im Mietvertrag festgelegten, Auflagen die sich aus der Kündigung für den ehemaligen Mieter ergeben, insbesondere ob die Pflicht der Altlastenentsorgung vertraglich besteht. welche früheren Mietverträge für die Liegenschaft bestanden und inwieweit Altlastenentsorgung und Vermietungen dort geregelt waren. Es ist außerdem darzulegen wie lange das Gelände als Schießanlage durch wie viele Mietende in der Vergangenheit genutzt wurde. für den Fall das der gekündigte Mietvertrag eine Altlastenentsorgung enthält: ist diese Regelung in Bezug auf die kurze Mietdauer und vorhergehenden Vermietungen rechtlich als verhältnismäßig zu bewerten. die Rechtslage und die Konsequenzen für den Fall, dass die Pflicht der Altlastenentsorgung für den gekündigten Mieter besteht, dieser aber finanziell nicht in der Lage ist die Beseitigung zu leis- ten Die Eigentums-, Miet- bzw. Pachtverhältnisse der angrenzenden Grundstücke, die ebenfalls im Bereich der potentiellen Grüngürtelerweiterung liegen An den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsauschusses Herrn Jörg Detjen An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT Karina Syndicus karina.syndicus@stadt -koeln.de Inga Feuser inga.feuser@stadt -koeln.de Unter Goldschmied 6 50667 Köln Telefon: 0221 -221-35604 - 2 - Die Möglichkeit sowohl einer Neuvermietung als auch einer Erbpachtbestellung, die auch Unter- vermietung für Wohnzwecke erlauben. Außerdem ist darzulegen: ob eine Altlastenentsorgung ohne Gebäudeabriß möglich und zumutbar ist ob es aktuell in der Verwaltung eine detaillierte Planung der Grüngürtelerweiterung für den Bereich des Schützenheimes und der angrenzenden Grundstücke gibt. Wenn ja, müssen zur Umsetzung dieser Planungen Bäume gefällt werden, sowohl des Altbestan- des als auch von Bäumen, die nach dem „Poller Tornado“ neu durch das Grünflächenamt gesetzt wurden. Finanziell ist zu betrachten: Was ist der Kostenrahmen, mit dem für die Altlastensanierung zu rechnen ist? Was sind die geschätzten Kosten für die Grüngürtelerweiterung, aufgeteilt nach o Abriß des Gebäudebestandes o (weiteren) Planungskosten o Grüngürtelvorbereitung o Grüngürtelerweiterung o laufende zusätzliche Kosten für Pflege mögliche Erträge aus Neuvermietung bzw. (langjähriger) Erbpachtbestellung, wenn für diese ent- sprechende Zeit die praktische Grüngürtelerweiterung in diesem Bereich ausgesetzt werden würde Begründung Laut Aussage der Mitteilung 1313/2024 wurde der seit 2016 bestehende Mietvertrag für Schießsportan- lage, Hubertusweg in Poll mit der Schützenbruderschaft St. Sebastianus & Afra 2012 e.V. durch das Sport- amt gekündigt. Durch die langjährige Nutzung der Liegenschaft als Schießsportanlage ist von daraus resultierenden Alt- lasten auszugehen. Für die geplante Erweiterung des Grüngürtels sind sowohl diese Altlasten zu beseiti- gen, der Gebäudebestand abzureißen als auch die Kosten für Planungen und Ausführungen der Grün- gürtelerweiterung zu tragen. Die Größe der möglichen Grüngürtelerweiterung ist zu klären, da an die Lie- genschaft des Schützenheimes weitere Liegenschaften angrenzen. Von der Größe der Erweiterung hängt auch ihr Nutzen ab. Demgegenüber steht die Möglichkeit die Liegenschaft weiter zu nutzen und eventuell Miet- oder Pacht- einnahmen zu generieren. Ziel dieses Prüfauftrages ist es, insbesondere in Anbetracht der angespannten Haushaltslage, die recht- lichen und finanziellen Aspekte zu prüfen, die notwendig sind für eine Abwägung: Hohe Kosten und Bestandsvernichtung oder Bestandserhalt und Einnahmen. gez. Steffen Böning, Sachkundiger Einwohner Rechnungsprüfungsauschuss gez. Karina Syndicus, Ratsgruppenvorsitzende
Anl. 2 - Auszüge aus der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.06.2024, TOP 3.1 und 6.4
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Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Naiga Ngawanzu Telefon: (0221) 221 22928 Fax: (0221) 221 25501 E-Mail: naiga.ngawanzu@stadt- koeln.de Datum: 09.07.2024 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.06.2024 öffentlich 3.1 Was kostet der Rest vom Schütz*innenfest? AN/0939/2024 Die Tagesordnungspunkte 3.1 und 6.4 wurden zusammen behandelt. Im Rahmen der anvisierten Prüfung soll auf die finanziellen und rechtlichen Folgen eingegangen werden, die durch die Aktivitäten mehrerer Schütz*innenvereine in den letzten Jahrzehnten entstanden sind, begründet Steffen Böning den Antrag. Man wolle Klarheit über die Kosten und rechtlichen Bedingungen für die Beseitigung der Altlas- ten der Schießsportanlage in Poll und eine Entscheidungsgrundlage für einen sinnvol- len Einsatz städtischer Mittel erhalten. Der Verwaltungsvorlage sei zu entnehmen, dass 52/Sportamt dem Verein ordentlich gekündigt hat und dass bereits Kosten durch ein verlorenes Gerichtsverfahren ent- standen sind. Das Landgericht Köln sei keinem der Gründe für das aus Vermietersicht vertragswidrige Verhalten des Vereins gefolgt. Das Gericht habe keine Gründe für eine außerordentliche Kündigung gesehen. Die genannte vertragliche Regelung, nach der der Verein als letzter Mieter die not- wendigen Sanierungen zur Beseitigung der Bodenbelastung durchzuführen habe, sei in dem Steffen Böning vorliegenden Vertrag nicht enthalten. Eine Prüfung des Vertra- ges sei zur Klärung der Verantwortlichkeiten angezeigt. Politische Beschlüsse würden nicht immer in vertraglichen Regelungen berücksichtigt. Voraussichtlich müsse die Stadt Köln, aufgrund einer Auflösung oder Insolvenz des Vereins, die Sanierung veranlassen und die damit verbundenen Kosten tragen. Der anfallende Sanierungsaufwand sei bei der Prüfung zu ermitteln. Der Nutzen der Integration des rund 30 Meter breiten Streifens in das Entwicklungs- konzept „Grüngürtel: Impulse 2012“ und die diesbezügliche Planung sollten ebenfalls geprüft werden. Da in den nachträglichen Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes oft strukturelle Mängel und Möglichkeiten eines effizienteren Einsatzes städtischer Mittel aufgezeigt wurden, würde Steffen Böning eine Prüfung im Vorfeld begrüßen. Die aufgeworfenen Fragen seien politisch zu bewerten und lägen in der Zuständigkeit der Fachausschüsse und nicht in der des Rechnungsprüfungsausschusses, merkt Hans Schwanitz an. Der Vorgang liege in der Verantwortlichkeit der Kernverwaltung. Das Rechnungsprüfungsamt mit seinen knappen Ressourcen sei nicht für Aufgaben, die schwerpunktmäßig der Verwaltung obliegen, heranzuziehen. Erika Oedingen bekräftigt die Ansicht, dass der Vorgang zum Geschäft der laufenden Verwaltung gehört und in den entsprechenden Fachausschüssen zu bearbeiten ist. Das Rechnungsprüfungsamt habe bereits ausreichend Aufgaben und eine knappe Personalbemessung. Da es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele, findet Jörg Detjen den Antrag nicht zielführend. Laut der Auskunft von 52/Sportamt sei in dem Mietvertrag geregelt, dass der Mieter auch für die Altschulden von den vorherigen Mietparteien aufkommen muss. Auf Anregung von Erika Oedingen wird der Antrag zur Kenntnis in den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verwiesen. Beschluss: Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt die rechtlichen Gegebenheiten und die Schießsportanlage, Hubertusweg in Poll zu prüfen. Dabei sind vorrangig aber nicht ausschließlich aus rechtlicher Sicht zu berücksichti- gen: • die, im Mietvertrag festgelegten, Auflagen die sich aus der Kündigung für den ehe- maligen Mieter ergeben, insbesondere ob die Pflicht der Altlastenentsorgung ver- traglich besteht. • welche früheren Mietverträge für die Liegenschaft bestanden und inwieweit Altlas- tenentsorgung und Vermietungen dort geregelt waren. Es ist außerdem darzulegen wie lange das Gelände als Schießanlage durch wie viele Mietende in der Vergan- genheit genutzt wurde. • für den Fall das der gekündigte Mietvertrag eine Altlastenentsorgung enthält: ist diese Regelung in Bezug auf die kurze Mietdauer und vorhergehenden Vermietun- gen rechtlich als verhältnismäßig zu bewerten. • die Rechtslage und die Konsequenzen für den Fall, dass die Pflicht der Altlas- tenentsorgung für den gekündigten Mieter besteht, dieser aber finanziell nicht in der Lage ist die Beseitigung zu leisten. • Die Eigentums-, Miet- bzw. Pachtverhältnisse der angrenzenden Grundstücke, die ebenfalls im Bereich der potentiellen Grüngürtelerweiterung liegen. • Die Möglichkeit sowohl einer Neuvermietung als auch einer Erbpachtbestellung, die auch Untervermietung für Wohnzwecke erlauben. Außerdem ist darzulegen: • ob eine Altlastenentsorgung ohne Gebäudeabriß möglich und zumutbar ist. • ob es aktuell in der Verwaltung eine detaillierte Planung der Grüngürtelerweiterung für den Bereich des Schützenheimes und der angrenzenden Grundstücke gibt. • Wenn ja, müssen zur Umsetzung dieser Planungen Bäume gefällt werden, sowohl des Altbestandes als auch von Bäumen, die nach dem „Poller Tornado“ neu durch das Grünflächenamt gesetzt wurden. Finanziell ist zu betrachten: • Was ist der Kostenrahmen, mit dem für die Altlastensanierung zu rechnen ist? • Was sind die geschätzten Kosten für die Grüngürtelerweiterung, aufgeteilt nach o Abriß des Gebäudebestandes o (weiteren) Planungskosten o Grüngürtelvorbereitung o Grüngürtelerweiterung o laufende zusätzliche Kosten für Pflege • mögliche Erträge aus Neuvermietung bzw. (langjähriger) Erbpachtbestellung, wenn für diese entsprechende Zeit die praktische Grüngürtelerweiterung in diesem Be- reich ausgesetzt werden würde. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt. Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Naiga Ngawanzu Telefon: (0221) 221 22928 Fax: (0221) 221 25501 E-Mail: naiga.ngawanzu@stadt- koeln.de Datum: 09.07.2024 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.06.2024 öffentlich 6.4 Beendigung Mietvertrag Schützenbrüderschaft St. Sebastianus & Afra 2012 e.V. Anfrage von Steffen Böning Rechnungsprüfungsausschuss 07.05.2024, TOP 8.1 1313/2024 Die Tagesordnungspunkte 3.1 und 6.4 wurden zusammen behandelt. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 08.05.2024 1313/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 13.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 Sportausschuss 20.06.2024 Beendigung Mietvertrag Schützenbrüderschaft St. Sebastianus & Afra 2012 e.V. Sachstandsmitteilung Hinsichtlich der Vorgeschichte in der Angelegenheit wird auf die Mitteilung für die Bezirksver- tretung Porz aus August 2023 verwiesen, siehe Anlage 1. Die Verwaltung hat den Mietvertrag mit dem Verein nunmehr zum 30.4.2024 fristgerecht be- endet. Damit kann die Fläche entsprechend der Zielsetzung des Entwicklungskonzeptes „Grüngürtel: Impuls 2012“ in den Grüngürtel integriert werden. Nach dem Mietvertrag ist der Verein zunächst verpflichtet, spätestens sechs Monate nach Be- endigung des Mietverhältnisses die notwendigen Sanierungen zur Beseitigung der Bodenbe- lastungen durchzuführen. Anschließend werden die Aufbauten durch die Verwaltung nieder- gelegt und dem Grüngürtel zugeführt. Dieses Vorgehen erfolgt unabhängig von einer Räu- mungsklage gegen den Verein auf Basis eines aus Vermietersicht vertragswidrigen Verhal- tens des Vereins. Das Landgericht Köln verwies im Ergebnis darauf, dass der Stadt Köln das Abwarten der or- dentlichen Kündigungsfrist zumutbar sei. Die ordentliche Kündigung ist dem Verein gegenüber fristgemäß ausgesprochen worden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1313/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.05.2024
- Erstellt
- 16.04.2024 16:30