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0729/2023

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu "Zeitnahe Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen als Voraussetzung für den Grundsicherungsbezug von Geflüchteten aus der Ukraine"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 27.02.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 02.03.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2082 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer 27.02.2023 
 0729/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu "Zeitnahe Ausstellung von 
Fiktionsbescheinigungen als Voraussetzung für den Grundsicherungsbezug von 
Geflüchteten aus der Ukraine" 
Auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Zeitnahe Ausstellung von Fiktionsbescheinigun-
gen als Voraussetzung für den Grundsicherungsbezug von Geflüchteten aus der Ukraine“ 
(Session-Nr. AN/1010/2022) antwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
 
Die Stadtverwaltung hat im Mai 2022 in einem sehr kurzfristig eingeführten schriftlichen Ver-
fahren vielen Geflüchteten aus der Ukraine im Vorgriff auf den regulären Aufenthaltstitel eine 
Fiktionsbescheinigung ausstellen können. Nach dem 01.06. konnten sodann alle anderen 
Personen weiterhin über das Online-Terminsystem, Termine zur Ausstellung eines Aufent-
haltstitels buchen. 
 
Ergänzend gab es eine intensive Kooperation zwischen dem Ausländeramt, dem Sozialamt 
und dem Jobcenter Köln, um auch Personen, die bereits einen Termin im Jobcenter hatten, 
jedoch noch nicht im Besitz einer Fiktion oder eines Aufenthaltstitel waren, kurzfristig eine 
Vorsprache im Ausländeramt zu ermöglichen.  
 
Das Verfahren sah außerdem vor, dass Überbrückungszeiten bis zum SGB II-Bezug mit Leis-
tungen des Sozialamtes nach Asylbewerberleistungsgesetz abgedeckt werden konnten. Bis 
zum Ablauf dieses gesetzlichen Überbrückungszeitraumes am 31.08.2022 hatten alle Ge-
flüchteten aus der Ukraine, die in Köln gemeldet waren, die Möglichkeit erhalten, Ihre Anträge 
im Ausländeramt und Jobcenter Köln zu stellen. 
 
Seit September 2022 ist es möglich, jedem Geflüchteten aus der Ukraine innerhalb von weni-
gen Tagen, einen Vorsprachetermin beim Ausländeramt zu vermitteln. Weiterhin kooperieren 
die genannten Ämter miteinander, um neueingereisten Geflüchteten einen kurzfristigen SGB 
II-Bezug zu ermöglichen. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

02.03.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0729/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
27.02.2023
Erstellt
27.02.2023 14:22