0729/2023
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu "Zeitnahe Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen als Voraussetzung für den Grundsicherungsbezug von Geflüchteten aus der Ukraine"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2082 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 27.02.2023 0729/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu "Zeitnahe Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen als Voraussetzung für den Grundsicherungsbezug von Geflüchteten aus der Ukraine" Auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Zeitnahe Ausstellung von Fiktionsbescheinigun- gen als Voraussetzung für den Grundsicherungsbezug von Geflüchteten aus der Ukraine“ (Session-Nr. AN/1010/2022) antwortet die Verwaltung wie folgt: Die Stadtverwaltung hat im Mai 2022 in einem sehr kurzfristig eingeführten schriftlichen Ver- fahren vielen Geflüchteten aus der Ukraine im Vorgriff auf den regulären Aufenthaltstitel eine Fiktionsbescheinigung ausstellen können. Nach dem 01.06. konnten sodann alle anderen Personen weiterhin über das Online-Terminsystem, Termine zur Ausstellung eines Aufent- haltstitels buchen. Ergänzend gab es eine intensive Kooperation zwischen dem Ausländeramt, dem Sozialamt und dem Jobcenter Köln, um auch Personen, die bereits einen Termin im Jobcenter hatten, jedoch noch nicht im Besitz einer Fiktion oder eines Aufenthaltstitel waren, kurzfristig eine Vorsprache im Ausländeramt zu ermöglichen. Das Verfahren sah außerdem vor, dass Überbrückungszeiten bis zum SGB II-Bezug mit Leis- tungen des Sozialamtes nach Asylbewerberleistungsgesetz abgedeckt werden konnten. Bis zum Ablauf dieses gesetzlichen Überbrückungszeitraumes am 31.08.2022 hatten alle Ge- flüchteten aus der Ukraine, die in Köln gemeldet waren, die Möglichkeit erhalten, Ihre Anträge im Ausländeramt und Jobcenter Köln zu stellen. Seit September 2022 ist es möglich, jedem Geflüchteten aus der Ukraine innerhalb von weni- gen Tagen, einen Vorsprachetermin beim Ausländeramt zu vermitteln. Weiterhin kooperieren die genannten Ämter miteinander, um neueingereisten Geflüchteten einen kurzfristigen SGB II-Bezug zu ermöglichen. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0729/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 27.02.2023
- Erstellt
- 27.02.2023 14:22