3189/2021
Neue Gefährdung im Kreuzungsbereich Buschfeldstraße/Bergisch Gladbacher Straße in Köln-Holweide
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 3189/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.10.2021 Neue Gefährdung im Kreuzungsbereich Buschfeldstraße/Bergisch Gladbacher Straße in Köln- Holweide hier:Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 06.09.2021, TOP 7.2.13 Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: Frage 1: „Wer hat das Parkverbot im genannten Abschnitt auf welcher Rechtsgrundlage beschlossen?“ Antwort der Verwaltung: Das Parkverbot hat die Straßenverkehrsbehörde Köln gemäß der Straßenverkehrsordnung angeord- net. Gemäß §45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Frage 2: „Warum wurde das Parkverbot eingerichtet?“ Antwort der Verwaltung: Im Jahr 2011 teilte der damalige Bürgermeister der Stadt Köln der Straßenverkehrsbehörde mit, dass es ein Bürgerbegehren und Beschwerden von einer Grundschule und einem Kindergarten gebe. Zum damaligen Zeitpunkt wurde in Köln-Holweide eine Bürgerinitiative gegründet. Diese Bürgerinitiative hatte von zahlreichen Bürger*innen aus der genannten Örtlichkeit Unterschriften gesammelt, mit der Bitte, die Verkehrssituation zu verbessern. Bemängelt wurde insbesondere die Verkehrsführung auf der Buschfeldstraße und die Parksituation in den Kreuzungsbereichen Bergisch-Gladbacher- Straße/Buschfeldstraße und Buschfeldstraße/Querstraße/Friedlandstraße. Zum damaligen Zeitpunkt hat das Parken auf der Buschfeldstraße (zwischen Querstraße/Friedlandstraße und Bergisch- Gladbacher-Straße) enorm zugenommen. Dadurch kam es immer wieder zu gefährlichen Verkehrssi- tuationen im Begegnungsverkehr (u. a. KVB-Busse, AWB-Lkw etc.), als auch zu erheblichen Rück- staus. Des Weiteren befindet sich in unmittelbarer Nähe (Buschfeldstraße/Friedlandstraße) eine Grundschule, weswegen zahlreiche Schüler die Buschfeldstraße als Schulweg nutzen. Die beklagte Örtlichkeit wurde von der Straßenverkehrsbehörde besichtigt und die geschilderte Verkehrssituation seitens der Bürgerinitiative und der Schule konnten bestätigt werden. Aus diesem Grund hat die Stra- ßenverkehrsbehörde entschieden für die genannte Örtlichkeit ein Absolutes Haltverbot einzurichten, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen bzw. sicherzustellen. Frage 3: 2 „Hat die Verwaltung bei der Umsetzung des Parkverbots über die folgenden, neu entstandenen Ge- fährdungsarten nachgedacht: Fahrzeuge fahren nun mit deutlich höherer Geschwindigkeit im genann- ten Abschnitt, da die Straße „frei“ ist (und man z.B. durch hohe Geschwindigkeit noch bei Gelb über die Ampel fahren kann). Die Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer, insbesondere auf Höhe des Sonnenstudios, des Holweider Hofs (Biergarten) und dem Fußgängerüberweg sowie die Lärmbelästi- gung haben deutlich zugenommen. Die vorher im genannten Abschnitt parkenden Fahrzeuge haben die Straße verengt und den Verkehrsfluss spürbar reduziert, was hier ausnahmsweise positive Effekte hatte.“ Antwort der Verwaltung: Siehe Begründung bei Frage 2. Frage 4: „Immer wieder biegen Fahrzeuge verkehrswidrig aus der Buschfeldstraße nach links auf die Bergisch Gladbacher Straße (FR Dellbrück) ab. Hat es daher hier bereits Aktionen des Verkehrsdienstes oder der Polizei zur Ahndung dieser Vorfälle gegeben (wenn ja: Mit welchen Fallzahlen, wenn nein: Warum nicht)?“ Antwort der Verwaltung: Stellungnahme Polizei Köln: Weder der örtlich zuständigen Polizeidienststelle (PI 5/Mülheim), noch dem Verkehrsdienst der Poli- zei Köln sind solche Ordnungswidrigkeiten bekannt. Aus diesem Grund sind auch keine gezielten Überwachungen durchgeführt worden. Sowohl die PI 5 (u. a. der neu besetzte Bezirksdienst), als auch der Verkehrsdienst haben zugesagt, die Örtlichkeit bei der künftigen Einsatzplanung zu berück- sichtigen. Stellungnahme Verkehrsüberwachung Köln: Der Verkehrsdienst beim Amt für öffentliche Ordnung ist nicht berechtigt in den fließenden Verkehr einzugreifen. Ausschließlich Geschwindigkeitskontrollen mit Radarwagen, semistationären Anlagen oder Stativen sind zulässig. Das unzulässige Abbiegen kann nur von der Polizei geahndet werden, da diese auch berechtigt ist, die Fahrzeugführenden anzuhalten. Geschwindigkeitskontrollen im Kurven- bereich sind beim Verkehrsdienst der Stadt Köln technisch nicht möglich, wobei die Bergisch- Gladbacher-Straße selbst regelmäßig und umfangreich bei mobilen Einsätzen berücksichtigt wird. Frage 5: „Hat es im umgebauten Kreuzungsbereich seither Unfallgeschehen gegeben?“ Antwort der Verwaltung: Stellungnahme Polizei Köln: Nach Rücksprache mit dem Amt für Verkehrsmanagement wurde die dortige Umbaumaßnahme an der o. g. Örtlichkeit am 30.08.2020 beendet. Die Polizei wertet seit 2017 nur noch Verkehrsunfälle der KAT 1-4 aus. Danach hat sich seit dem Umbau kein Verkehrsunfall ereignet (Quelle: Direktion Ver- kehr, Führungsstelle, SG 4 – EUSKA 01.09.2021).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3189/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 10.09.2021
- Erstellt
- 03.09.2021 08:27