Mandari Insight

AN/1614/2018

Erhebung von Straßenbaubeiträgen

SPD Anfrage nach § 4 14.11.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 17.12.2018, TOP 4.1

SPD Anfrage nach § 4

· application/pdf

Ansehen

SPD Anfrage nach § 4

2229 Zeichen

An den Vorsitzenden des Finanzausschusses  
Herrn Martin Börschel 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.11.2018 
 
AN/1614/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 19.11.2018 
 
Erhebung von Straßenbaubeiträgen 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
aktuell findet eine intensive öffentliche Debatte über die Abschaffung der Erhebung von 
Straßenbaubeiträgen bei Straßenerneuerungen und -verbesserung statt. Die Kosten für die-
se Maßnahmen werden derzeit auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) 
von den Kommunen anteilig auf die Grundstückseigentümer und in der Folge dann regelmä-
ßig auch auf die Mieter umgelegt. Bei der Erhebung findet die individuelle Leistungsfähigkeit 
keine Berücksichtigung.  
 
Die SPD-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie viele Fälle von Kostenerhebungen gibt es für das Stadtgebiet pro Jahr insgesamt 
und wie hoch sind die Einnahmen, die daraus generiert werden? Bitte einzeln auf-
schlüsseln für die letzten fünf Jahre inklusive Mittelfrist-Prognose für die Gesamtstadt 
und die Stadtbezirke. 
2. Wie hoch sind die durchschnittliche Höhe sowie der Höchstbetrag pro Einzelfall in ei-
nem Betrachtungsraum von 5 Jahren?  
3. Für welche Maßnahmen wird eine Erhebung in nächster Zeit geplant? Bitte einzeln 
aufschlüsseln nach Zeitraum, Standort, Art und Umfang sowie Kosten der Maßnahme 
und voraussichtliche Höhe der Kostenerhebungen.  
4. Befürwortet die Stadtverwaltung eine Abschaffung der Erhebung von Straßenbaubei-
trägen, und falls ja, welche Voraussetzungen müssen aus städtischer Sicht für eine 
Aufhebung vorliegen? Falls die Verwaltung eine Abschaffung nicht Befürwortet: Was 
sind die Gründe dafür?

- 2 - 
 
 
Die Verwaltung wird gebeten die Beantwortung auch dem Verkehrsausschuss zur Verfügung 
zu stellen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

17.12.2018 Finanzausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1614/2018
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
14.11.2018
Erstellt
14.11.2018 11:30