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3534/2025

Runder Tisch für Flüchtlingsfragen - Entsendung eines Mitglieds und einer Stellvertretung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration für die Wahlperiode 2025/2030

Beschlussvorlage Ausschuss 22.12.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 24.02.2026, TOP 8.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

4146 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer 
 3534/2025 
Freigabedatum 
 22.12.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen - Entsendung eines Mitglieds und einer 
Stellvertretung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration für die 
Wahlperiode 2025/2030  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Köln entsendet folgendes 
Mitglied und folgende Stellvertretung für die Wahlperiode 2025/2030 in den Runden Tisch für 
Flüchtlingsfragen:  
 
Mitglied:  ___________________________ 
 
Stellvertretung: ___________________________ 
 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 13.01.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Zusammenfassung in Einfacher Sprache: 
Der „Runde Tisch für Flüchtlingsfragen“ bringt Menschen aus verschiedenen Organisationen 
der Stadt zusammen. Sie sprechen über Themen rund um Geflüchtete.  
 
Der „Runde Tisch für Flüchtlingsfragen“ berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung. Dabei 
geht es um wichtige Fragen: Wo Flüchtlinge wohnen, welche Hilfe sie bekommen und wie sie 
gut in Köln leben können. 
 
Zum „Runden Tisch für Flüchtlingsfragen“ gehören Personen aus den Ratsfraktionen, den Kir-
chen, den Wohlfahrtsverbänden, der Polizei, von freien Trägern und aus der Verwaltung. Ins-
gesamt dürfen höchstens 20 Personen teilnehmen. Jede Organisation darf dazu eine Person 
als Mitglied bestimmen. Sie darf auch eine Ersatz-Person auswählen. Nur der Rat darf sechs 
Personen bestimmen. 
 
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration kann auch ein Mitglied für den Run-
den Tisch auswählen. Und eine Ersatz-Person. Wer das sein wird, muss der Ausschuss für 
Chancengerechtigkeit und Integration beschließen. 
 
 
Begründung: 
Der "Runde Tisch für Flüchtlingsfragen" wurde auf Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 
17. Juni 2003 eingerichtet. 
 
Der „Runde Tisch für Flüchtlingsfragen“ stellt einen stadtweiten Dialog zu flüchtlingspoliti-
schen Themen sicher und vernetzt die relevanten Akteur*innen. Er berät Rat und Verwaltung 
in wichtigen Fragestellungen der Unterbringung, Unterstützung und Integration geflüchteter 
Menschen in Köln. 
 
Seine wichtigsten Aufgaben sind: 
 Bestandsaufnahme der aktuellen Unterbringungssituation 
 Suche nach geeigneten Standorten für die Unterbringung Geflüchteter 
 Verbesserung der Akzeptanz dieser Standorte  
 Optimierung der Unterbringungsbedingungen  
 Initiierung eines langfristigen, stadtweiten Dialoges  
 Initiierung und Vernetzung der ehrenamtlichen Unterstützerarbeit für Geflüchtete  
 Kontinuierliche Beratung der Verwaltung bei Unterbringung und Versorgung Geflüchteter. 
 
Dem „Runden Tisch für Flüchtlingsfragen“ gehören Vertreter*innen der Ratsfraktionen, der 
Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, der Polizei, der freien Träger und der Verwaltung an. Die 
Teilnehmendenzahl ist auf 20 ordentliche Mitglieder begrenzt. Die Institutionen benennen je-
weils eine*n Vertreter*in gegenüber der Geschäftsstelle des Runden Tisches für Flüchtlings-
fragen. 
 
Ordentliche Mitglieder sind:  
 Katholikenausschuss Köln, Sprecher*in (1 Vertreter*in) 
 Evangelischer Kirchenverband Köln und Region, Sprecher*in (1 Vertreter*in) 
 Ratsfraktionen (6 Vertreter*innen)

3 
 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Köln (1 Vertreter*in) 
 DRK Köln (1 Vertreter*in) 
 Der Paritätische Köln (1 Vertreter*in) 
 Diakonisches Werk des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region  
(1 Vertreter*in) 
 Arbeiterwohlfahrt Köln (1 Vertreter*in) 
 Caritasverband Köln (1 Vertreter*in) 
 Synagogen-Gemeinde Köln (1 Vertreter*in) 
 Rom e. V. (1 Vertreter*in) 
 Runder Tisch für Integration (1 Vertreter*in) 
 Kölner Flüchtlingsrat (1 Vertreter*in) 
 Polizeipräsidium Köln (1 Vertreter*in) 
 Verwaltung (zählt als 1 Vertreter*in) 
 
Anlage 
Anlage 1: Öffentichkeitsbeteiligung

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

893 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um einen internen Beschluss des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 
zur Entsendung eines Mitglieds und einer Stellvertretung in ein anderes Gremium. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

24.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 8.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3534/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.12.2025
Erstellt
10.12.2025 11:55