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0952/2019

Zuschuss TSV 07 Köln-Merheim e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 04.04.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 20.05.2019, TOP 7.6

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3957 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 0952/2019 
Freigabedatum 04.04.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen 
Zuschüssen zu Baumaßnahmen 
hier: Zuschuss für den TSV 07 Köln-Merheim e.V. zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf 
der Sportanlage Mielenforster Kirchweg 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe 
von 600.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, 
Auszahlung für Baumaßnahmen (Investitionsprogramm Sportstätten), Hj. 2019 zur Gewährung eines 
städtischen Zuschusses an den TSV 07 Köln-Merheim e.V. zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes 
auf der Sportanlage Mielenforster Kirchweg in Köln-Merheim. 
 
 
Alternative: 
Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe in Höhe von 600.000,00 € ab, mit der Folge, dass der Verein 
keine Beihilfe zur Errichtung des Kunstrasenplatzes erhält. 
 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.05.2019 
Sportausschuss 09.05.2019 
Finanzausschuss 20.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   600.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   46.387 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
 
a) Erträge    6.387 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der TSV 07 Köln-Merheim e.V. ist seit vielen Jahrzenten fester Bestandteil des aktiven Merheimer 
„Veedellebens“. Besonders die Integration und ein kulturelles Miteinander von Kinder und Jugendli-
chen sowie Erwachsenen liegen dem Verein am Herzen. Insgesamt trainieren und spielen auf der 
Sportanlage fünf Mannschaften, davon drei Juniorenteams. Um den Verein attraktiver zu machen und 
Abwanderungen in andere Vereine zu vermeiden, möchte der TSV 07 Köln-Merheim e.V. in eigener 
Zuständigkeit einen Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Mielenforster Kirchweg in Köln-Merheim 
errichten. Für die Errichtung des Kunstrasenplatzes wurde mit Schreiben vom 02.03.2017 eine Bau-
förderung beantragt. 
 
Der Verein hat derzeit 249 Mitglieder, wovon 59 Jugendliche unter 18 Jahren sind. Dies entspricht 
einer Quote von 24%. 
Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von rd. 695.805,00 € ergeben. Da es 
sich um die Errichtung eines neuen Kunstrasenplatzes handelt, kann die Förderung gem. der Richtli-
nie Bauförderung bis zu 87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 
600.000,00 €, betragen.  
Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förde-
rung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. 
 
Die gesamten Mittel (600.000,00 €) stehen im Hj. 2019 im Teilplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung 
von Sportstätten, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen (Investitionsprogramm Sportstätten) zur 
Verfügung.  
 
Der TSV 07 Köln-Merheim e.V. wird die Baumaßnahme durchführen und seinen Eigenanteil dazu 
beitragen. Der Kunstrasenplatz wird samt Eigenanteil des Vereins bei der Stadt Köln aktiviert und 
abgeschrieben. Der Eigenanteil wird korrespondierend zu den Abschreibungen ertragswirksam aufge-

3 
löst. 
 
Als Folgeaufwendungen fallen bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 46.387,00 € p.a. an, die im 
Entwurf zum Haushaltsjahr 2020 ff im Teilplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung für Sportstätten 
veranschlagt sind.

Beratungsverlauf (3)

09.05.2019 Sportausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.05.2019 Finanzausschuss
TOP 7.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mielenforster Kirchweg

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Details

Aktenzeichen
0952/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.04.2019
Erstellt
11.03.2019 09:15