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Zuschuss TSV 07 Köln-Merheim e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 0952/2019 vom 04.04.2019

Stand: Am 20.05.2019 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 0952/2019 Freigabedatum 04.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen hier: Zuschuss für den TSV 07 Köln-Merheim e.V. zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Mielenforster Kirchweg Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 600.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen (Investitionsprogramm Sportstätten), Hj. 2019 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den TSV 07 Köln-Merheim e.V. zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Mielenforster Kirchweg in Köln-Merheim. Alternative: Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe in Höhe von 600.000,00 € ab, mit der Folge, dass der Verein keine Beihilfe zur Errichtung des Kunstrasenplatzes erhält. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.05.2019 Sportausschuss 09.05.2019 Finanzausschuss 20.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 600.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 46.387 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Erträge 6.387 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der TSV 07 Köln-Merheim e.V. ist seit vielen Jahrzenten fester Bestandteil des aktiven Merheimer „Veedellebens“. Besonders die Integration und ein kulturelles Miteinander von Kinder und Jugendli- chen sowie Erwachsenen liegen dem Verein am Herzen. Insgesamt trainieren und spielen auf der Sportanlage fünf Mannschaften, davon drei Juniorenteams. Um den Verein attraktiver zu machen und Abwanderungen in andere Vereine zu vermeiden, möchte der TSV 07 Köln-Merheim e.V. in eigener Zuständigkeit einen Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Mielenforster Kirchweg in Köln-Merheim errichten. Für die Errichtung des Kunstrasenplatzes wurde mit Schreiben vom 02.03.2017 eine Bau- förderung beantragt. Der Verein hat derzeit 249 Mitglieder, wovon 59 Jugendliche unter 18 Jahren sind. Dies entspricht einer Quote von 24%. Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von rd. 695.805,00 € ergeben. Da es sich um die Errichtung eines neuen Kunstrasenplatzes handelt, kann die Förderung gem. der Richtli- nie Bauförderung bis zu 87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 600.000,00 €, betragen. Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förde- rung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. Die gesamten Mittel (600.000,00 €) stehen im Hj. 2019 im Teilplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen (Investitionsprogramm Sportstätten) zur Verfügung. Der TSV 07 Köln-Merheim e.V. wird die Baumaßnahme durchführen und seinen Eigenanteil dazu beitragen. Der Kunstrasenplatz wird samt Eigenanteil des Vereins bei der Stadt Köln aktiviert und abgeschrieben. Der Eigenanteil wird korrespondierend zu den Abschreibungen ertragswirksam aufge- 3 löst. Als Folgeaufwendungen fallen bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 46.387,00 € p.a. an, die im Entwurf zum Haushaltsjahr 2020 ff im Teilplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung für Sportstätten veranschlagt sind.

Beratungsverlauf

  1. 09.05.2019

    Sportausschuss

    TOP 4.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 09.05.2019

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 20.05.2019 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 7.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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