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V/0440/2011

Jahresabschluss 2010 der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S)

Vorlagen 10.06.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 12.07.2011, TOP 4.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3764 Zeichen

V/0440/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Jahresabschluss 2010 der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.07.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Lagebericht der Geschäftsführung (Anlage 1) und der Bericht des Aufsichtsrates 
(Anlage 2) für das Geschäftsjahr 2010 werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. Weiter wird davon Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss der W+S für das 
Geschäftsjahr 2010 durch den vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer unter 
dem 20.05.2011 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. 
 
3. Die Stadt Münster als Alleingesellschafterin trifft folgende Entscheidungen: 
 
a) Der Jahresabschluss (Anlage 3)  der W+S für das Geschäftsjahr 2010, ab-
schließend 
 
in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit   214.003.191,27 € 
 
sowie einem in der Bilanz und in der 
Gewinn- und Verlustrechnung aus- 
gewiesenem Bilanzgewinn von             22.623,10 € 
 
wird festgestellt. 
 
b) Dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 2010 
Entlastung erteilt. 
 
c) Der Bilanzgewinn in Höhe von 22.623,10 € wird auf die Jahresrechnung 2011 
vorgetragen. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0440/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Scholz 
Ruf: 
492 20 43 
E-Mail: 
ScholzT@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.06.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0440/2011 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der W+S. Nach § 11 des Gesellschaftsvertrages trifft 
für die Stadt Münster das jeweils zuständige Organ die Entscheidung, die nach den gesetzlichen 
Bestimmungen oder nach dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterversammlung obliegen. 
Gemäß § 14 Abs. 2 Buchstaben a, b und e des Gesellschaftsvertrages der W+S beschließt die 
Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des 
Bilanzgewinns sowie die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung. 
 
 
Kurzanalyse des Jahresabschlusses 2010 der W+S 
 
 
Der Umsatz der W+S verringerte sich im Geschäfts jahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr geringfügig 
um 439 T€ (1,1 %) auf 40.430 T€. Die sehr deutlichen Bestandserhöhungen (+ 6.906 T€ auf 9.266 
T€) und die damit korrespondierenden Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke (+ 6.584 T€ auf 
9.509 T€) resultieren aus der zeitlichen Verzögerung von Bauprojekten; die entsprechenden Ver-
kaufserlöse werden (erst) im lfd. Geschäftsjahr erzielt. Der Rückgang der Aufwendungen für die 
Hausbewirtschaftung (- 3.165 T€ auf 17.919 T€) ist nahezu ausschließlich auf die (rein) buchhalte-
rische Ausgliederung der Pachtobjekte zurückzuführen. 
 
Insgesamt schließt die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von 4.963 T€ 
ab. Dies bedeutet gegenüber dem Geschäftsjahr 2009 eine nochmalige Steigerung um 33,6 % 
(1.258 T€); das im Wirtschaftsplan 2010 prognostizierte Ergebnis (5.098 T€) konnte hingegen nicht 
ganz erreicht werden. Unter Berücksichtigung der Vorabgewinnausschüttung von (brutto) 2 Mio. € 
an die Stadt Münster und einer Zuführung zu den Gewinnrücklagen in Höhe von 3 Mio. € sowie 
des Gewinnvortrages aus dem Vorjahr (60 T€) verbleibt ein Bilanzgewinn von 23 T€. 
 
Der Aufsichtsrat der W+S hat in seiner Sitzung am 09.06.2011 den Jahresabschluss 2010 beraten 
und der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, gem. Ziffer 3 des o.a. Beschlussvor-
schlages zu entscheiden. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
 
 
Anlagen: 
• Lagebericht der Geschäftsführung 
• Bericht des Aufsichtsrates 
• Jahresabschluss 2010

- 3 - 
V/0440/2011

Beratungsverlauf (1)

12.07.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0440/2011
Typ
Vorlagen
Datum
10.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37