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3054/2024

Verlängerung des Belegrechtsvertrags mit der GAG

Mitteilung Ausschuss 12.11.2024

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Nächste Beratung: Unterausschuss Wohnen, Sitzung am 18.11.2024, TOP 6.7

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 03 aus der Niederschrift der 35. Sitzung des Rates vom 01.10.2024 zu Vorlage 2127/2024

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Anlage 01: 1. Nachtrag zum Belegungsrechtsvertrag vom 24.01.2016

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Anlage 02: Beschlussvorlage 2127/2024

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Mitteilung Ausschuss

986 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/501/2 
 
Vorlagen-Nummer 12.11.2024 
 3054/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Wohnen 18.11.2024 
 
Verlängerung des Belegrechtsvertrags mit der GAG 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 01.10.2024 der Verlängerung des 
bestehenden Belegrechtsvertrags (3381/2015) bis zum 31.12.2026 zugestimmt 
(2127/2024). 
 
Der 1. Nachtrag zum Belegrechtsvertrag (Anlage 01) wurde im Oktober 2024 unter-
schrieben. 
 
Mit der Verlängerung des Belegrechtsvertrags zwischen der Stadt Köln und der GAG 
Immobilien AG wird den Vertragsparteien Gelegenheit gegeben, die bestmögliche Lö-
sung für die Kölner*innen auszuhandeln.  
 
Bei den Verhandlungen wird auch die Anzahl der Wohnungen Thema sein.  
 
 
Gez. Dr. Rau 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 01: 1. Nachtrag zum Belegungsrechtsvertrag vom 24.01.2016 
Anlage 02: Beschlussvorlage 2127/2024 
Anlage 03: Auszug aus der Niederschrift der Ratssitzung vom 01.10.2024 zu Vorlage 
2127/2024.

Anlage 03 aus der Niederschrift der 35. Sitzung des Rates vom 01.10.2024 zu Vorlage 2127/2024

1045 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 12.11.2024 
Auszug 
aus der Niederschrift der 35. Sitzung des Rates vom 01.10.2024  
öffentlich 
10.3 Verlängerung des Belegungsrechtsvertrags mit der GAG 
2127/2024 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Verlängerung des bestehenden Belegungsrechtsvertrages 
(3381/2015) um ein Jahr – bis zum 31.12.2026 – zur Kenntnis und ermächtigt die Ver-
waltung zum Abschluss der Nachtragsvereinbarung. 
Die Finanzierung in 2026 erfolgt aus veranschlagten Mitteln aus dem Teilergebnisplan 
des Amtes für Soziales, Arbeit und Senior*innen in der Produktgruppe 1005, Leistun-
gen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendun-
gen. 
Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushalts-
planaufstellungsprozesses 2025/2026 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die 
erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 01: 1. Nachtrag zum Belegungsrechtsvertrag vom 24.01.2016

2247 Zeichen

1. Nachtrag zum Belegungsrechtsvertrag vom 24.01.2016 
 
 
zwischen  
 
1. der Stadt Köln, vertreten durch die Oberbürgermeisterin  
Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln 
 
und 
 
2. der GAG Immobilien AG,  
Straße des 17. Juni 4, 51103 Köln 
 
vertreten durch den Vorstand 
 
dieser ferner handelnd in Vollmacht für die mit der GAG Immobilen AG verbundenen 
Konzerngesellschaften: 
 
3. Grund und Boden GmbH 
4. Mietmanagementgesellschaft der GAG mbh 
5. GAG Projektentwicklung GmbH 
 
 
        gemeinsam Parteien genannt  
 
 
 
wird folgender Nachtrag zum Belegungsrechtsvertrag vom 24.01.2016 geschlossen. 
 
 
1. Präambel 
Ein Belegungsrechtsvertrag wurde zwischen den Parteien erstmals im Jahre 2000 
abgeschlossen und zuletzt am 24.01.2016 neu gefasst. Die Vereinbarung besitzt 
Gültigkeit bis zum 31.12.2025. Die Vertragsparteien schätzen das gegenseitige 
Vertragsverhältnis und möchten es auch in Zukunft für einen längeren Zeitraum 
fortsetzen.  
 
Beide Parteien sehen für die angestrebte Verlängerung über den 31.12.2025 hinaus 
jedoch Änderungsbedarfe, deren Aushandlung Zeit in Anspruch nehmen wird.  
Aufgrund der einjährigen Kündigungsfrist und der automatischen Verlängerung um 10 
Jahre, wenn keine Kündigung erfolgt, sind sich die Parteien einig, dass der Zeitraum 
der notwendigen Vertragsverhandlungen abgesichert werden soll, um die durch den 
Vertrag gewährleistete Wohnraumversorgung auf dem Wohnungsmarkt 
benachteiligter Kölner*innen nicht zu gefährden. 
 
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes: 
 
2. § 16 Absatz 1 des Belegungsrechtsvertrages vom 24.01.2016 wird wie folgt geändert 
und ergänzt:  
 
Der Belegungsrechtsvertrag verlängert sich über den in § 16 Absatz 1 genannten 
Zeitraum hinaus um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2026. Damit verlängert sich 
auch die einjährige Kündigungsfrist auf den 31.12.2025. Eine Verlängerung des 
Vertrages über den 31.12.2026 hinaus um weitere 10 Jahre tritt daher nur ein, wenn

er nicht von einer der Parteien bis spätestens zum 31.12.2025 mit Wirkung zum 
31.12.2026 gekündigt wird. 
 
3. Alle übrigen Regelungen des Belegungsrechtsvertrages vom 24.01.2016 bestehen 
unverändert fort.  
 
 
 
 
 
Köln,       Köln,  
 
 
 
 
Stadt Köln      GAG Immobilien AG

Anlage 02: Beschlussvorlage 2127/2024

4722 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/501/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2127/2024 
Freigabedatum 
27.08.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verlängerung des Belegungsrechtsvertrags mit der GAG  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Verlängerung des bestehenden Belegungsrechtsvertrages (3381/2015) um 
ein Jahr – bis zum 31.12.2026 – zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss 
der Nachtragsvereinbarung.  
 
Die Finanzierung in 2026 erfolgt aus veranschlagten Mitteln aus dem Teilergebnisplan des 
Amtes für Soziales, Arbeit und Senior*innen in der Produktgruppe 1005, Leistungen zur Ver-
meidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. 
 
Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanauf-
stellungsprozesses 2025/2026 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen 
Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 
Finanzausschuss 23.09.2024 
Rat 01.10.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  (2026) 
3.350.000   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der bestehende Belegungsrechtsvertrag zwischen der Stadt Köln und der GAG Immobilien 
AG (im Folgenden GAG) wurde im Jahr 2015 für die Dauer von 10 Jahren geschlossen und 
endet zum 31.12.2025.  
 
Die GAG räumte der Stadt Köln mit diesem Vertrag ein uneingeschränktes Belegungsrecht an 
9.900 Wohnungen aus ihrem Bestand ein und verpflichtete sich, mit den von der Stadt Köln 
benannten Wohnungssuchenden Mietverträge abzuschließen. Im Gegenzug verpflichtet sich 
die Stadt Köln die hiermit verbundenen Risiken gegenüber der GAG abzusichern.  
 
Vereinbart wurde eine automatische Verlängerung des Vertrages um weitere 10 Jahre, sofern 
nicht eine der Parteien bis zum 31.12.2024 kündigt.  
 
Sowohl die Stadt Köln als auch die GAG streben eine Fortführung des Vertrages an, sehen 
jedoch aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre Änderungsbedarfe. Aus diesem Grund 
soll von der Verlängerungsoption in ihrer bestehenden Form kein Gebrauch gemacht werden.

3 
Da sich beide Vertragsparteien ihrer besonderen Verantwortung für den Kölner Wohnungs-
markt und insbesondere für die Menschen, die auf diesem benachteiligt sind, bewusst sind, 
sehen beide die Notwendigkeit sorgfältiger Vertragsverhandlungen, um das bestmögliche Er-
gebnis für Stadt Köln, GAG und die Kölner*innen zu erreichen.  
 
In dem Bewusstsein, dass die Erzielung eines guten Ergebnisses Zeit in Anspruch nehmen 
wird, haben die Parteien vereinbart, den Vertrag um ein Jahr zu den bestehenden Konditionen 
zu verlängern, dabei aber die für den 31.12.2024 angesetzte Kündigungsfrist und die Verlän-
gerungsoption um ein Jahr zu verschieben, um ohne Fristendruck verhandeln zu können. 
Gleichzeitig bietet der Fortbestand der Verlängerungsoption die Sicherheit, auch bei ggf. ent-
stehenden Uneinigkeiten zur Absicherung des Kölner Wohnungsmarktes zumindest den be-
stehenden Vertrag weiter fortzuführen.  
 
Die Verlängerung ist notwendig, um die Versorgung der auf dem Wohnungsmarkt benachtei-
ligten bzw. obdachlosen Kölner*innen nicht zu gefährden. 
 
Die Kosten für die Verlängerung belaufen sich auf ca. 3.350.000 Euro. Darin enthalten sind 
u.a. die gegenüber der GAG abgegebenen Garantien für Mietzahlungen, Instandhaltungen 
und durch die Belegungsmieter verursachte Schäden. 
 
Die Finanzierung in 2026 erfolgt aus veranschlagten Mitteln aus dem Teilergebnisplan des 
Amtes für Soziales, Arbeit und Senior*innen in der Produktgruppe 1005, Leistungen zur Ver-
meidung von Obdachlosigkeit, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. 
 
Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanauf-
stellungsprozesses 2025/2026 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen 
Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Anlage 
Nachtragsvereinbarung

Beratungsverlauf (1)

18.11.2024 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3054/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.11.2024
Erstellt
02.10.2024 12:45