Mandari Insight

1120/2022

Geschäftsordnung "Beirat Faber-Denkmal"

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.04.2022, TOP 9.1.7

Anlage3 Zusammensetzung Beirat

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Geschäftsordnung Beirat "Faber-Denkmal"

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Ansehen

Anlage3 Zusammensetzung Beirat

1118 Zeichen

Beirat
Ständiges Mitglied Stellvertretung
Nr. Name Vorname Funktion/Institution Name Vorname Funktion/Institution
1 Dr. Siebert Diana Bezirksbürgermeisterin Nippes Meier Henning 1. stellvertretender Bezirksbürgermeister Nippes
2 Mayer Ralf Bürgeramt Nippes Reinhardt Kirsten Bürgeramt Nippes
3 Klarzyk Birte NS-Dokumentationszentrum Dr. Christians-Bernsee Annemone NS-Dokumentationszentrum
4 Lohaus Michael Kulturdezernat Dr. Leifeld Marcus Referat für Museumsangelegenheiten
5 Laskowski Birgit Kunstbeirat Stadt Köln N.N. Kunstbeirat Stadt Köln
6 Grübel Monika Landschaftsverband Rheinland Dr. Reuter Ursula GERMANIA JUDAICA e.V.
7
Prof. Bienefeld Nikolaus TH Köln - Campus Deutz - Institut für 
Entwerfen-Konstruieren- Gebäudelehre 
(IEKG)
Kohte Susanne Architektenkammer NRW
8 Stötzel-Rinder Anne Jüdische Liberale Gemeinde Köln Rothenberg Rafi Jüdische Liberale Gemeinde Köln 
9 Dr. Blom-Böer Ingrid Runder Tisch Riehl von Velsen Claudia Runder Tisch Riehl
Wolf Annette Runder Tisch Riehl
10 Herff Rob
Nachbarschaftsinitiative 
NAUMANN NACHBARN RIEHL Looft Johanna 
Nachbarschaftsinitiative 
NAUMANN NACHBARN RIEHL

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1810 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Die von der Bezirksvertretung Nippes zu 
beschließende Geschäftsordnung steckt 
die Aufgabenbereiche und Funktionen des 
Beirats ab. Außerdem dient sie der 
Regelung der Besetzung und der 
Arbeitsweise des Beirats. Es liegt somit 
kein ausreichender Gestaltungsspielraum 
vor. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1794 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1120/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Geschäftsordnung "Beirat Faber-Denkmal" 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die als Anlage beiliegende Geschäftsordnung „Beirat Faber-
Denkmal“. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Nippes hat 2021 einstimmig die Errichtung eines Denkmals auf dem Platz an 
der Naumannstraße (genannt Naumannplatz) in Köln Riehl beschlossen (2112/2021). In der Begrün-
dung heißt es: „Durch das Denkmal soll sowohl Manfred Faber als herausragender Architekt gewür-
digt, als auch auf den Holocaust Bezug genommen werden, dem Manfred Faber zum Opfer gefallen 
ist.“. 
 
Mit einem weiteren einstimmigen Beschluss ist am 2. Dezember 2021 aus den bezirksorientierten 
Mitteln der Bezirksvertretung Nippes ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro für die Errichtung des 
Faber-Denkmals bereitgestellt worden (AN/2451/2021).  
 
Vor dem Hintergrund dieser beiden Beschlüssen soll ein Beirat eingerichtet werden, der den Prozess 
konzipiert und fachlich begleitet. Im Ergebnis soll eine auf Vorschlag des Beirates festzulegende Jury 
die auf Grundlage eines Wettbewerbs  eingereichten Entwürfe sichten und den besten Entwurf prä-
mieren.  
 
Die von der Bezirksvertretung Nippes zu beschließende Geschäftsordnung steckt die Aufgabenberei-
che und Funktionen des Beirats ab. Außerdem dient sie der Regelung der Besetzung und der Ar-
beitsweise des Beirats.

Anlage 2 Geschäftsordnung Beirat "Faber-Denkmal"

6862 Zeichen

GESCHÄFTSORDNUNG 
Beirat Faber-Denkmal 
 
  
30. MÄRZ 2022 
Stadt Köln 
Bürgeramt Nippes

1 
 
Präambel  
 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat 2021 einstimmig die Errichtung eines Denkmals auf 
dem Platz an der Naumannstraße (genannt Naumannplatz) in Köln Riehl beschlossen. 
In der Begründung heißt es: „Durch das Denkmal soll sowohl Manfred Faber als her- 
ausragender Architekt gewürdigt, als auch auf den H olocaust Bezug genommen wer- 
den, dem Manfred Faber zum Opfer gefallen ist.“. Mi t einem weiteren einstimmigen 
Beschluss ist am 2. Dezember 2021 aus den bezirksor ientierten Mitteln der Bezirks- 
vertretung Nippes ein Betrag in Höhe von 50.000 Eur o für die Errichtung des Faber-
Denkmals bereitgestellt worden. „Dieser Betrag setzt sich zusammen aus (gegenseitig 
deckungsfähigen) Beträgen von 7.500 Euro für die Du rchführung eines beschränkten 
Wettbewerbs, 7.500 Euro für notwendige, bauvorberei tende Maßnahmen, wie etwa 
Probeschürfung, die Errichtung einer Bodenplatte, die Durchführung einer Jurysitzung 
und Unvorhergesehenes, 35.000 Euro für das solide v erankerte und schwer zerstör- 
bare Kunstwerk.“ 
Vor dem Hintergrund dieser beiden Beschlüssen soll ein Beirat eingerichtet werden, 
der den Prozess konzipiert und fachlich begleitet. Im Ergebnis soll eine auf Vorschlag 
des Beirates festzulegende Jury die auf Grundlage e ines Wettbewerbs eingereichten 
Entwürfe sichten und den besten Entwurf prämieren.  
 
Diese Geschäftsordnung steckt die Aufgabenbereiche und Funktionen des Beirats ab. 
Außerdem dient sie der Regelung der Besetzung und d er Arbeitsweise des Beirats. 
Die Geschäftsordnung basiert auf einen Beschluss de r Bezirksvertretung Nippes und 
kann nur durch sie geändert werden.

2 
 
Geschäftsordnung des Beirats  
 
Aufgaben und Funktionen des Beirats  
 
Der Beirat ist ein unabhängiges Beratungsgremium. Seine Mitglieder unterstützen die 
bezirkliche Kunst- und Kulturarbeit, indem sie Poli tik und Verwaltung im Zusammen- 
hang mit der Errichtung eines Faber-Denkmals berate n und Empfehlungen ausspre- 
chen. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung und Durchführung eines 
Wettbewerbs sowie der Konzeptionierung einer Jury. 
Die Mitarbeit im Beirat ist mit Ausnahme für die be i der Stadt Köln Beschäftigten ein 
Ehrenamt.  
 
Grundsätze des Beirats  
 
Der Beirat handelt entlang folgender Grundsätze:  
 
Die Zusammenarbeit im Beirat ist insbesondere durch  Respekt, Offenheit und Tole- 
ranz gekennzeichnet. Es wird ein wertschätzender Umgang gepflegt.  
Die Beiratsmitglieder beraten und empfehlen, indem sie ihre fachliche Expertise ein- 
bringen.  
Relevante Informationen, insbesondere für die Sitzungen, werden zwischen allen Be- 
teiligten möglichst frühzeitig ausgetauscht.  
Die Beiratsmitglieder nehmen nach Möglichkeit regelmäßig an den Sitzungen teil und 
sind und für die gesamte Dauer anwesend. Bei Verhinderung wird das Bürgeramt Nip- 
pes informiert.  
 
 
Zusammensetzung des Beirats  
  
Dem Beirat sollen Personen angehören, die fachliche oder kulturpolitische Qualifikati- 
onen bzw. Aktivitäten in den Fachbereichen Kunst, K unstgeschichte, Geschichte und 
Architekturgeschichte nachweisen können. Der Beirat besteht aus 10 Mitgliedern: 
 
a) Bezirksbürgermeisterin in Nippes 
b) Zwei sachverständige Personen  
c) Kunstbeirat der Stadt Köln 
d) Dezernat für Kunst und Kultur der Stadt Köln 
e) Bürgeramt Nippes der Stadt Köln 
f) NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln 
g) Jüdische Liberale Gemeinde Köln

3 
 
h) Runder Tisch Riehl 
i) Nachbarschaftsinitiative Naumann Nachbarn Riehl 
 
Stimmrecht haben alle Mitglieder des Beirates. Bei Bedarf können zu speziellen The- 
men Gäste als externe, nicht stimmberechtigte Sachv erständige hinzugezogen wer- 
den.  
 
Stellvertretungen  
Jedes Mitglied des Beirats hat nach Möglichkeit eine Stellvertretung. Diese nimmt als 
Mitglied an den Beiratssitzungen teil, sofern das Mitglied verhindert ist. Darüber hinaus 
nimmt die Stellvertretung den Platz des Mitglieds ein, wenn dieses vorzeitig ausschei- 
det.  
 
Besetzungsverfahren und Amtszeit  
Die Besetzung des Beirats erfolgt auf Vorschlag der Geschäftsstelle durch Beschluss 
der Bezirksvertretung Nippes. Der Beirat löst sich spätestens dann auf, wenn das 
Denkmal errichtet ist. 
  
 
Arbeitsweise und Organisation des Beirats  
 
Geschäftsstelle  
Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung und die Vorbereitung der Sit- 
zungen des Beirates obliegen der Leitung des Bürgeramts Nippes. 
 
Der Beirat tagt bei Bedarf, voraussichtlich 4 Mal. Die Sitzungen sind im Regelfall für 
eine Dauer von zweieinhalb Stunden ausgelegt.  
Die Sitzungstermine werden auf Vorschlag der Geschäftsstelle in Abstimmung mit dem 
Beirat festgelegt.  
Die Einladung mit Tagesordnung wird allen Mitgliede rn des Beirates spätestens eine 
Woche vor der Sitzung zugestellt. Weitere Tagesordnungspunkte und Unterlagen, die 
nicht innerhalb der 7 Tages Frist eingebracht werden, müssen zu Beginn einer Sitzung 
mit einfacher Mehrheit angenommen werden, um Gegenstand der Beratung zu sein.  
Die Sitzungen werden durch die Bezirksbürgermeister in Nippes oder ihrer Vertretung  
moderiert.  
 
Die Geschäftsführung gibt die Empfehlungen des Beir ates der Bezirksvertretung Nip- 
pes und bei Bedarf anderen tangierten Gremien zur Kenntnis. 
 
Die Beiratssitzungen sind nicht öffentlich.  
Die Beiratsmitglieder können für die nächste Sitzung Tagesordnungspunkte vorschla- 
gen. Dabei sind die entsprechenden Fristen zu berücksichtigen.

4 
 
Abstimmungen  
Abstimmungen dienen zur Herstellung von Meinungsbil dern oder Empfehlungen im 
Sinne der Beratungsfunktion des Beirats.  
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Vertretungen haben kein Stimmrecht, außer sie ver- 
treten das Mitglied in der jeweiligen Sitzung oder nehmen dessen Platz bei Ausschei- 
den ein. 
Die Abstimmungen erfolgen in der Regel durch Handze ichen. Eine Abstimmung wird 
durch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden.  
Die jeweiligen Abstimmungsergebnisse werden in der Niederschrift festgehalten.  
 
Niederschrift  
Die Sitzungen werden von der Geschäftsstelle in For m eines Ergebnisprotokolls pro- 
tokolliert. Diese Niederschrift wird im Nachgang an  die Sitzungen innerhalb von 14 
Tagen an die Beiratsmitglieder versendet.  
Die Beiratsmitglieder haben die Möglichkeit, innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Zu- 
sendung der Niederschrift schriftlich Rückmeldungen  zu geben, die der Niederschrift 
beigefügt werden.  
Die finale Niederschrift wird den Beiratsmitgliedern per E-Mail zugesandt, sie wird au- 
ßerdem den Mitgliedern der Bezirksvertretung Nippes  und ggf. anderen tangierten 
Gremien zur Verfügung gestellt.  
 
Inkrafttreten  
Diese Geschäftsordnung tritt nach Beschluss der Bez irksvertretung und der Be- 
schlussfassung durch den Beirat mit der ersten Sitzung des Beirates in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

28.04.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1120/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.04.2022
Erstellt
31.03.2022 17:51