1120/2022
Geschäftsordnung "Beirat Faber-Denkmal"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage3 Zusammensetzung Beirat
1118 Zeichen
Beirat Ständiges Mitglied Stellvertretung Nr. Name Vorname Funktion/Institution Name Vorname Funktion/Institution 1 Dr. Siebert Diana Bezirksbürgermeisterin Nippes Meier Henning 1. stellvertretender Bezirksbürgermeister Nippes 2 Mayer Ralf Bürgeramt Nippes Reinhardt Kirsten Bürgeramt Nippes 3 Klarzyk Birte NS-Dokumentationszentrum Dr. Christians-Bernsee Annemone NS-Dokumentationszentrum 4 Lohaus Michael Kulturdezernat Dr. Leifeld Marcus Referat für Museumsangelegenheiten 5 Laskowski Birgit Kunstbeirat Stadt Köln N.N. Kunstbeirat Stadt Köln 6 Grübel Monika Landschaftsverband Rheinland Dr. Reuter Ursula GERMANIA JUDAICA e.V. 7 Prof. Bienefeld Nikolaus TH Köln - Campus Deutz - Institut für Entwerfen-Konstruieren- Gebäudelehre (IEKG) Kohte Susanne Architektenkammer NRW 8 Stötzel-Rinder Anne Jüdische Liberale Gemeinde Köln Rothenberg Rafi Jüdische Liberale Gemeinde Köln 9 Dr. Blom-Böer Ingrid Runder Tisch Riehl von Velsen Claudia Runder Tisch Riehl Wolf Annette Runder Tisch Riehl 10 Herff Rob Nachbarschaftsinitiative NAUMANN NACHBARN RIEHL Looft Johanna Nachbarschaftsinitiative NAUMANN NACHBARN RIEHL
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
1810 Zeichen
Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Die von der Bezirksvertretung Nippes zu beschließende Geschäftsordnung steckt die Aufgabenbereiche und Funktionen des Beirats ab. Außerdem dient sie der Regelung der Besetzung und der Arbeitsweise des Beirats. Es liegt somit kein ausreichender Gestaltungsspielraum vor. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
1794 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 1120/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Geschäftsordnung "Beirat Faber-Denkmal" Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die als Anlage beiliegende Geschäftsordnung „Beirat Faber- Denkmal“. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Nippes hat 2021 einstimmig die Errichtung eines Denkmals auf dem Platz an der Naumannstraße (genannt Naumannplatz) in Köln Riehl beschlossen (2112/2021). In der Begrün- dung heißt es: „Durch das Denkmal soll sowohl Manfred Faber als herausragender Architekt gewür- digt, als auch auf den Holocaust Bezug genommen werden, dem Manfred Faber zum Opfer gefallen ist.“. Mit einem weiteren einstimmigen Beschluss ist am 2. Dezember 2021 aus den bezirksorientierten Mitteln der Bezirksvertretung Nippes ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro für die Errichtung des Faber-Denkmals bereitgestellt worden (AN/2451/2021). Vor dem Hintergrund dieser beiden Beschlüssen soll ein Beirat eingerichtet werden, der den Prozess konzipiert und fachlich begleitet. Im Ergebnis soll eine auf Vorschlag des Beirates festzulegende Jury die auf Grundlage eines Wettbewerbs eingereichten Entwürfe sichten und den besten Entwurf prä- mieren. Die von der Bezirksvertretung Nippes zu beschließende Geschäftsordnung steckt die Aufgabenberei- che und Funktionen des Beirats ab. Außerdem dient sie der Regelung der Besetzung und der Ar- beitsweise des Beirats.
Anlage 2 Geschäftsordnung Beirat "Faber-Denkmal"
6862 Zeichen
GESCHÄFTSORDNUNG Beirat Faber-Denkmal 30. MÄRZ 2022 Stadt Köln Bürgeramt Nippes 1 Präambel Die Bezirksvertretung Nippes hat 2021 einstimmig die Errichtung eines Denkmals auf dem Platz an der Naumannstraße (genannt Naumannplatz) in Köln Riehl beschlossen. In der Begründung heißt es: „Durch das Denkmal soll sowohl Manfred Faber als her- ausragender Architekt gewürdigt, als auch auf den H olocaust Bezug genommen wer- den, dem Manfred Faber zum Opfer gefallen ist.“. Mi t einem weiteren einstimmigen Beschluss ist am 2. Dezember 2021 aus den bezirksor ientierten Mitteln der Bezirks- vertretung Nippes ein Betrag in Höhe von 50.000 Eur o für die Errichtung des Faber- Denkmals bereitgestellt worden. „Dieser Betrag setzt sich zusammen aus (gegenseitig deckungsfähigen) Beträgen von 7.500 Euro für die Du rchführung eines beschränkten Wettbewerbs, 7.500 Euro für notwendige, bauvorberei tende Maßnahmen, wie etwa Probeschürfung, die Errichtung einer Bodenplatte, die Durchführung einer Jurysitzung und Unvorhergesehenes, 35.000 Euro für das solide v erankerte und schwer zerstör- bare Kunstwerk.“ Vor dem Hintergrund dieser beiden Beschlüssen soll ein Beirat eingerichtet werden, der den Prozess konzipiert und fachlich begleitet. Im Ergebnis soll eine auf Vorschlag des Beirates festzulegende Jury die auf Grundlage e ines Wettbewerbs eingereichten Entwürfe sichten und den besten Entwurf prämieren. Diese Geschäftsordnung steckt die Aufgabenbereiche und Funktionen des Beirats ab. Außerdem dient sie der Regelung der Besetzung und d er Arbeitsweise des Beirats. Die Geschäftsordnung basiert auf einen Beschluss de r Bezirksvertretung Nippes und kann nur durch sie geändert werden. 2 Geschäftsordnung des Beirats Aufgaben und Funktionen des Beirats Der Beirat ist ein unabhängiges Beratungsgremium. Seine Mitglieder unterstützen die bezirkliche Kunst- und Kulturarbeit, indem sie Poli tik und Verwaltung im Zusammen- hang mit der Errichtung eines Faber-Denkmals berate n und Empfehlungen ausspre- chen. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung und Durchführung eines Wettbewerbs sowie der Konzeptionierung einer Jury. Die Mitarbeit im Beirat ist mit Ausnahme für die be i der Stadt Köln Beschäftigten ein Ehrenamt. Grundsätze des Beirats Der Beirat handelt entlang folgender Grundsätze: Die Zusammenarbeit im Beirat ist insbesondere durch Respekt, Offenheit und Tole- ranz gekennzeichnet. Es wird ein wertschätzender Umgang gepflegt. Die Beiratsmitglieder beraten und empfehlen, indem sie ihre fachliche Expertise ein- bringen. Relevante Informationen, insbesondere für die Sitzungen, werden zwischen allen Be- teiligten möglichst frühzeitig ausgetauscht. Die Beiratsmitglieder nehmen nach Möglichkeit regelmäßig an den Sitzungen teil und sind und für die gesamte Dauer anwesend. Bei Verhinderung wird das Bürgeramt Nip- pes informiert. Zusammensetzung des Beirats Dem Beirat sollen Personen angehören, die fachliche oder kulturpolitische Qualifikati- onen bzw. Aktivitäten in den Fachbereichen Kunst, K unstgeschichte, Geschichte und Architekturgeschichte nachweisen können. Der Beirat besteht aus 10 Mitgliedern: a) Bezirksbürgermeisterin in Nippes b) Zwei sachverständige Personen c) Kunstbeirat der Stadt Köln d) Dezernat für Kunst und Kultur der Stadt Köln e) Bürgeramt Nippes der Stadt Köln f) NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln g) Jüdische Liberale Gemeinde Köln 3 h) Runder Tisch Riehl i) Nachbarschaftsinitiative Naumann Nachbarn Riehl Stimmrecht haben alle Mitglieder des Beirates. Bei Bedarf können zu speziellen The- men Gäste als externe, nicht stimmberechtigte Sachv erständige hinzugezogen wer- den. Stellvertretungen Jedes Mitglied des Beirats hat nach Möglichkeit eine Stellvertretung. Diese nimmt als Mitglied an den Beiratssitzungen teil, sofern das Mitglied verhindert ist. Darüber hinaus nimmt die Stellvertretung den Platz des Mitglieds ein, wenn dieses vorzeitig ausschei- det. Besetzungsverfahren und Amtszeit Die Besetzung des Beirats erfolgt auf Vorschlag der Geschäftsstelle durch Beschluss der Bezirksvertretung Nippes. Der Beirat löst sich spätestens dann auf, wenn das Denkmal errichtet ist. Arbeitsweise und Organisation des Beirats Geschäftsstelle Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung und die Vorbereitung der Sit- zungen des Beirates obliegen der Leitung des Bürgeramts Nippes. Der Beirat tagt bei Bedarf, voraussichtlich 4 Mal. Die Sitzungen sind im Regelfall für eine Dauer von zweieinhalb Stunden ausgelegt. Die Sitzungstermine werden auf Vorschlag der Geschäftsstelle in Abstimmung mit dem Beirat festgelegt. Die Einladung mit Tagesordnung wird allen Mitgliede rn des Beirates spätestens eine Woche vor der Sitzung zugestellt. Weitere Tagesordnungspunkte und Unterlagen, die nicht innerhalb der 7 Tages Frist eingebracht werden, müssen zu Beginn einer Sitzung mit einfacher Mehrheit angenommen werden, um Gegenstand der Beratung zu sein. Die Sitzungen werden durch die Bezirksbürgermeister in Nippes oder ihrer Vertretung moderiert. Die Geschäftsführung gibt die Empfehlungen des Beir ates der Bezirksvertretung Nip- pes und bei Bedarf anderen tangierten Gremien zur Kenntnis. Die Beiratssitzungen sind nicht öffentlich. Die Beiratsmitglieder können für die nächste Sitzung Tagesordnungspunkte vorschla- gen. Dabei sind die entsprechenden Fristen zu berücksichtigen. 4 Abstimmungen Abstimmungen dienen zur Herstellung von Meinungsbil dern oder Empfehlungen im Sinne der Beratungsfunktion des Beirats. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Vertretungen haben kein Stimmrecht, außer sie ver- treten das Mitglied in der jeweiligen Sitzung oder nehmen dessen Platz bei Ausschei- den ein. Die Abstimmungen erfolgen in der Regel durch Handze ichen. Eine Abstimmung wird durch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden. Die jeweiligen Abstimmungsergebnisse werden in der Niederschrift festgehalten. Niederschrift Die Sitzungen werden von der Geschäftsstelle in For m eines Ergebnisprotokolls pro- tokolliert. Diese Niederschrift wird im Nachgang an die Sitzungen innerhalb von 14 Tagen an die Beiratsmitglieder versendet. Die Beiratsmitglieder haben die Möglichkeit, innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Zu- sendung der Niederschrift schriftlich Rückmeldungen zu geben, die der Niederschrift beigefügt werden. Die finale Niederschrift wird den Beiratsmitgliedern per E-Mail zugesandt, sie wird au- ßerdem den Mitgliedern der Bezirksvertretung Nippes und ggf. anderen tangierten Gremien zur Verfügung gestellt. Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt nach Beschluss der Bez irksvertretung und der Be- schlussfassung durch den Beirat mit der ersten Sitzung des Beirates in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1120/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.04.2022
- Erstellt
- 31.03.2022 17:51