2869/2017
Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Tanz, Haushaltsjahre 2018-2020
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/2 Vorlagen-Nummer 2869/2017 Freigabedatum 10.10.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Tanz, Haushaltsjahre 2018-2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teil- plan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 nachfolgende Zuschüsse zur Konzeptionsförderung (Institutio- nelle Förderung) für folgende Kompanien bzw. Spielorte zu gewährleisten: • Mouvoir e.V. / Stephanie Thiersch mit 35.000,- € • MichaelDouglas Kollektiv mit 35.000,- € • Emanuele Soavi Incompany GbR mit 35.000,- € • TanzFaktur U.G. mit 35.000,- € Ausschuss Kunst und Kultur 10.10.2017 Finanzausschuss 13.11.2017 Rat 14.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 140.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer 1. Ausgangssituation: Der Ausschuss Kunst und Kultur stimmte mit Beschluss vom 18.01.2011 dem Tanzförderkonzept zu, das auf der Basis eines Beiratsvotums u.a. die Vergabe von Betriebskostenzuschüssen an Spitze- nensembles des freien Tanzes vorsieht. Die Vergabeperiode dauert drei Jahre. Mit Beschluss vom 12.09.2017 stimmte der Ausschuss Kunst und Kultur zu, bei der 2018 beginnen- den Neuvergabe der Konzeptionsförderung den Bewerberkreis um „Produktionsstrukturen“ zu erwei- tern. Hierunter sind Spielorte zu verstehen, die als Produktions- und Aufführungsort zur Verfügung stehen. Zudem wurde zugestimmt, für die 2018 beginnende Vergabeperiode die bisherige Beschrän- kung auf zwei in Folge zu vergebende Förderungen aufzuheben. Aufgrund der Aufstockung der Mittel für den freien Tanz im Haushalt 2016/17 ist die Vergabe von maximal vier Konzeptionsförderungen, statt der bisherigen drei Förderungen, möglich. Die aktuelle Vergabeperiode endet zum 31.12.2017. Um den Tanzkompanien und Spielorten, insbe- sondere bei der Programmplanung und der Akquise von Drittmitteln Planungssicherheit zu ermögli- chen, ist frühzeitig ein Beschluss über die Vergabe der Mittel ab dem 01.01.2018 erforderlich. Ausge- hend von der zu Beginn des Antragsverfahrens (Juni 2017) zur Verfügung stehenden Höhe der För- dermittel für den Freien Tanz, wurde der höchstmögliche zu beantragende Zuschuss auf 35.000 € pro Jahr fixiert. 2. Antragsverfahren: Intention der Förderung ist es, Kölner Tanzkompanien und Spielorten von herausragender künstleri- scher Qualität eine deutlich verbesserte Planungssicherheit für ihre Weiterentwicklung - sowohl in künstlerischer als auch in struktureller Hinsicht - zu ermöglichen. In der Konsequenz werden im Rah- men der Konzeptionsförderung auch anfallende Kosten für Betrieb und Struktur unterstützt. Diese Förderform stellt daher neben der inhaltlichen Qualität der Arbeit besondere Anforderungen an das Rechnungs- und Verwaltungswesen eines Ensembles bzw. eines Spielortes. Voraussetzungen für die Bewerbung waren demzufolge: 3 1. hohe Professionalität als Kompanie, Choreograf bzw. Choreografin oder Produktions- und Aufführungsort im Bereich des zeitgenössischen Tanzes 2. ein eindeutiger Arbeitsschwerpunkt in Köln 3. der Nachweis mehrjähriger Erfolge und überregionaler Tätigkeit bzw. Vernetzung, 4. eine professionelle Betriebs- und Organisationsstruktur. Entsprechend wurde den Bewerbern auferlegt, nicht nur Nachweise zur bisherigen künstlerischen Laufbahn und ein Konzept zur geplanten künstlerischen und strukturellen Entwicklung einzureichen, sondern auch Angaben zur Organisationsstruktur und zur öffentlichen Präsenz (Vorstellungsstatistik) zur Verfügung zu stellen. Zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Betriebes und dessen wei- terer Entwicklung wurden zusätzlich die Wirtschaftspläne für die Jahre 2018 bis 2020 sowie ein Nachweis über die Ist-Zahlen des Jahres 2015 (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder Ein- nahmeüberschussrechnung) verlangt. Interessierte Bewerber konnten bis zum 15.08.2017 einen Förderantrag stellen. Insgesamt haben sich neun Kompanien und Produktionsstätten beworben. 3. Votum des Beirats: Bei der Beurteilung der Anträge sind insbesondere folgende, aus den Vorgaben des Tanzförderkon- zepts entwickelte Kriterien angewandt worden: Verfügt die Kompanie bzw. der Spielort über ein langjähriges, hohes künstlerisches Niveau und besitzt weiteres Entwicklungspotential? Arbeitet sie dauerhaft überregional/international und sind diese Kooperationsstrukturen trag- bzw. ausbaufähig? Verfügt sie über eine angemessene Verwaltungsstruktur sowie ein professionelles Manage- ment und Marketing? Gibt es einen ganzjährigen Spielbetrieb mit einer ausreichenden Zahl an Vorstellungen? Hat die Kompanie ihren Arbeitsschwerpunkt in Köln? Wie ist die Präsenz in Köln? Sind die eingereichten Kostenpläne, hier insbesondere die Einnahmeerwartungen bei den Drittmitteln realistisch? Der Beirat schlägt nach Prüfung der Anträge mit Blick auf das Vorliegen der Kriterien folgende Kom- panien bzw. Spielorte zur Förderung vor: Mouvoir e.V. /Stephanie Thiersch Die Kompanie Mouvoir e.V. / Stephanie Thiersch besteht seit 2004. Sie ist Teil des spartenübergrei- fenden Ensemblenetzwerkes Freihandelszone(FHZ), das in Köln über eigene Räumlichkeiten für Proben und Verwaltung verfügt. Seit Gründung der Kompanie sind fünfundfünfzig Bühnenstücke ent- standen, die z.T. mit den Tanzzentren in NRW oder Stadt- und Staatstheatern landesweit in Koopera- tion entstanden sind. Die Kompanie gehört seit langem zu den NRW Spitzenensembles und erhält bereits dreimal in Folge die Spitzenförderung des Landes NRW. Der Beirat würdigt die bisherige Leis- tung der Kompanie und hält die geplanten inhaltlich-künstlerischen Schwerpunkte in den Bereichen „Musik und Tanz“, sowie „Politik und Tanz“, den die Kompanie für die kommende Vergaberunde der Konzeptionsförderung plant, für besonders förderungswürdig. MichaelDouglas Kollektiv Die Kompanie MD Kollektiv arbeitet seit neun Jahren in Köln als Tänzerkollektiv ohne explizite chore- ografische Leitung. Der Arbeitsstil der Gruppe unterscheidet sich durch die kollektive Arbeitsweise- grundlegend von anderen Kompaniestrukturen. Ziel der Gruppe ist es, durch die Arbeit mit vielen un- terschiedlicher Choreografinnen und Choreografen ein hohes Maß an Flexibilität und Reflektion des Arbeitsprozesses herzustellen. Die Gruppe erhält bisher sowohl die Spitzenförderung des Landes NRW, als auch Bundesförderung aus dem Programm „Tanzland“, in welchem die nachhaltige Zu- sammenarbeit zwischen Freien Tanzensembles und Kommunalen Theatern unterstützt wird. Der Bei- 4 rat befürwortet die Fortsetzung der Konzeptionsförderung aufgrund des besonderen und innovativen Arbeitsansatzes der Gruppe. Emanuele Soavi Incompany GbR Die Kompanie Emanuele Soavi hat sich 2009 nach Auflösung des Moving Theatre gegründet. Der Tänzer und Choreograf Emanuele Soavi hat besonders vom Standort Köln aus die Steigerung seiner nationalen und internationalen Gastspiele forciert und frühzeitig die Zusammenarbeit mit einer profes- sionellen Kulturmanagerin aufgebaut. Er ist sowohl in Deutschland als auch im benachbarten Ausland sehr gut vernetzt und verfügt über zahlreiche institutionelle und künstlerische Partner. Sein inhaltli- ches Interesse gilt verschiedenen künstlerischen Bereichen, wie z.B. der Integration von Live Musik in seine Arbeiten, der intensiven Auseinandersetzung mit anderen Künstlerpersönlichkeiten sowie der Umsetzung von Vermittlungsformaten und dem regelmäßigen Dialog mit dem Publikum. Der Beirat schätzt die Qualität seiner Arbeit und das in den letzten Jahren belegte Entwicklungspotential. Des- halb schlägt er vor, die Kompanie von der bisher gewährten dreijährigen Projektförderung in die Kon- zeptionsförderung aufzunehmen. TanzFaktur U.G. Die TanzFaktur wurde 2013 durch die Initiative des Choreografen Slava Gepner als Produktions- und Veranstaltungsort für den freien Tanz gegründet. Die räumliche Grundlage bildete die Anmietung von leerstehenden Industriehallen in Deutz. Mittlerweile verfügt die TanzFaktur über eine Fläche von ca. 2000 m² auf zwei Ebenen. Darin enthalten sind fünf Probenstudios unterschiedlicher Größe sowie ein Aufführungsraum von ca 250 m². Dieser ist für kleine und mittlere Choreografien gut geeignet. Auf- grund einer zu geringen Deckenhöhe, kann er jedoch für aufwändigere Choreografien und große Kompanien nur bedingt genutzt werden. Die TanzFaktur zeichnet sich durch ihre Offenheit allen Tanzschaffenden gegenüber aus. Mit rund 60 Vorstellungen pro Spielzeit bei einer Auslastung von mehr als 60 % zentriert sich das Kölner Tanzgeschehen der freien Szene immer stärker in der Tanz- Faktur. Der Ort steht Künstlerinnen und Künstlern aus Köln, NRW und international als Koproduzent zur Verfügung. Er veranstaltet mehrere eigene Festivals, zu welchen Kölner Gruppen, sowie nationa- le und internationale Gastspiele eingeladen werden. Besonderes Augenmerk liegt auch auf der För- derung des tänzerischen Nachwuchses durch spezielle tanzpraktische und theoretische Formate. Der Beirat begrüßt die Leistung der TanzFaktur in hohem Maße. Besonders schätzt er die große Offenheit des Ortes gegenüber sämtlichen Ausrichtungen des zeitgenössischen Tanzes und den Verzicht auf die Setzung eigener inhaltlicher Schwerpunkte. Dabei betont er, dass die Absicherung des Ortes durch eine stabile Organisations- und Verwaltungsstruktur dringend notwendig ist für den Erhalt des Ortes und spricht sich deshalb für die Gewährung der Konzeptionsförderung aus. Die Verwaltung schließt sich dem Votum des Beirats an. 4. Finanzierung: Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch kein Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 verab- schiedet wurde. Demzufolge ist eine Förderung der Tanzkompanien und des Spielortes entsprechend dieser Beschlussvorlage nur möglich, sofern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. Nur dann werden die festgelegten jährlichen Zuschusshöhen aus dem Jahr 2018 bis zum 31.12.2020 beibehalten. Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage ist Grundlage für die Beantragung der dreijährigen Bundesförderung „Tanzpakt Stadt- Land-Bund“, die im November gegenüber dem Bund in Aussicht gestellt werden muss, da ansonsten die Bundesförderung nicht fristgerecht beantragt werden kann und damit die Koförderung nicht zu- stande kommt. Die Förderung „Tanzpakt STADT-LAND-BUND“ basiert darauf, dass der Bund bei positiver Votierung eines Tanzensembles die genehmigte Förderung der Kommune und des Landes verdoppelt. Dies bezieht sich auch auf eine mögliche Verdoppelung der Konzeptionsförderung.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2869/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.10.2017
- Erstellt
- 14.09.2017 14:01