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AFO/0004/2021

Sachstand zum geplanten Bau der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge am Coppenrathsweg

Anfrage in der BV Ost 26.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 04.02.2021, TOP 8.4

Stellungnahme AFO/0004/2021

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Stellungnahme AFO/0004/2021

4544 Zeichen

Stadtplanungsamt N } : 22.03.2021
61.21.0020 Herr Krause-Kämereit \ - 492-61 11

An die Bezirksvertretung Münster - Ost

Stsdt Münster
zemat III

über Ill, Herrn Stadtbaurat Denstorff ig. AYYMRZ. 2021

über Amt 33.22 Bezirksverwaltung Münster - Ost
Frau Schnell

Anfrage Ifd. Nr. AFO/0004/2021 der SPD-Fraktion der BV Münster-Ost
- Sachstand zum geplanten Bau der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flücht-
linge am Coppenrathsweg sowie zum Wohnmobilstellplatz am Wilhelmshavenufer -

Anfrage an die Verwaltung:

Wie ist der aktuelle Sachstand zum geplanten Bau der Zentralen Unterbringungseinrichtung
für Flüchtlinge (ZUE) am Coppenrathsweg und des Wohnmobilstellplatzes am Wilhelms-
havenufer?

Stellungnahmen der Verwaltung:

Zu Frage 1.: Sachstand zum geplanten Bau _der Zentralen Unterbringungseinrichtung für
Flüchtlinge (ZUE)?

Am 10.10.2018 hat der Rat auf Grundlage der Vorlage V/0812/2018 beschlossen, den
Flächennutzungsplan im Bereich „Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer
Straße“ zu ändern (91. Änderung), um in diesem Bereich die grundsätzlichen planerischen
Standortvoraussetzungen zu schaffen, um hier eine Zentrale Unterbringungseinrichtung für
Flüchtlinge errichten zu können.

In Anlage 1 der Vorlage V/0812/2018 kommt eine bezogen auf das gesamte Stadtgebiet
Münsters und unabhängig von Eigentumsverhältnissen durchgeführte Standortuntersuchung
zu dem Ergebnis, dass der Standort „Pulverschuppen“ als der am besten geeignete Standort
im Vergleich mit den übrigen Standorten bewertet wird.

Am 03.12.2018 fand eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit zur Planung gem. $ 3 (1)
BauGB statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB gem. $ 4 (1) BauGB hat vom
01.03. bis 05.04.2019 stattgefunden. Planerische Vorklärungen (u. a. zur grundsätzlichen
Erschließungs- und Entwässerungssituation, Erstellung eines faunistischen Gutachtens)
wurden inzwischen abgeschlossen.

Aktuell ruht das Verfahren zur 91. Änderung des FNP, bis verbindlich feststeht, an welchem
konkreten Standort die ZUE errichtet werden soll.

Für die Genehmigung der 91. Änderung des FNP ist als grundsätzliche Voraussetzung auch
die Änderung des Regionalplans Münsterland erforderlich. Nach Durchführung des Beteili-

gungsverfahrens, zu dem auch die Stadt Münster eine Stellungnahme gem. Ratsbeschluss
vom 24.06.2020 zur Vorlage V/0378/2020 abgegeben hatte, hat der Regionalrat in seiner
Sitzung am 21.09.2020 den Aufstellungsbeschluss zur 26. Änderung des Regionalplans
Münsterland gefasst. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW am
26.11.2020 ist die 26. Änderung des Regionalplans Münsterland zur Festlegung eines ‚All-
gemeinen Siedlungsbereichs“ für den Bereich Am Pulverschuppen rechtswirksam geworden.

Am 03.04.2019 hat der Rat die Vorlage V/0128/2019 — ZUE - Errichtung durch die Westfä-
lische Bauindustrie GmbH (WBl) - beschlossen. Auf dieser Basis wurde die WBl entsprechend
- beauftragt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen mit der Bundes-
anstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) zum Erwerb der Bundesliegenschaft „Pulverschuppen“

aufzunehmen.
Seit Mitte Januar 2021 liegt ein vom Gutachterausschuss erstelltes Verkehrswertgutachten

vor. Auf dieser Basis sollen die Erwerbsverhandlungen fortgeführt werden.

Zu Frage 2.: Sachstand zum geplanten Bau des Wohnmobilstellplatzes am Wilhelmshaven-
ufer?

Das hierfür in Frage kommende Grundstück am Wilhelmshavenufer wurde im Rahmen eines
Tauschvertrages mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine im Jahr 2015 von der Stadt
Münster erworben.

Das Verfahren zur 80. Änderung des FNP „Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenraths-
weg“ [Wohnmobilhafen] wurde am 28.09.2018 mit der Wirksamkeit der FNP-Änderung abge-
schlossen. Damit liegen die grundsätzlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
Realisierung des Wohnmobilstellplatzes vor. Ob ggf. auch noch die Aufstellung eines vorha-
benbezogenen Bebauungsplans für die Projektrealisierung bzw. -genehmigung erforderlich
wird, ist abhängig vom baulichen Konzept eines künftigen Investors bzw. Stellplatzbetreibers.

Für die Auswahl eines potenziellen Investors und Betreibers der Anlage ist ein Ausschrei-
bungsverfahren erforderlich. Diese Ausschreibung ist von der Verwaltung bislang zurück-
gestellt worden, weil zunächst der Fortgang des ‚Verfahrens zur 91. Änderung des FNP im
Bereich ‚Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße“ (Neuerrichtung der
ZUE für Flüchtlinge) in unmittelbarer Nachbarschaft zum Wilhelmshavenufer abgewartet

werden soll.

AFO_0004_2021

1180 Zeichen

AFO/0004/2021

SPD-Fraktion

SPD-Fraktion BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster Fi
in der Bezirksvertretung Münster-Ost

An den ‚Am Lohausbach 37
Bezirksbürgermeister 48155 Münster

des Stadtbezirks Münster-Ost Telefon: 0251 624180
Herrn Benedikt Spangenberg Mo 0173670555
Vennemannstraße 5 Ansprechpartner:
48157 Münster Dr. Peter Wagner

www.spd-muenster.de

23. Januar 2021

Anfrage an die Verwaltung:

Wie ist der aktuelle Sachstand zum geplanten Bau der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge
(ZUE) am Coppenrathsweg und des Wohnmobilstellplatzes am Wilhelmshavenufer?

Begründung:

Im Jahr 2018 fanden eine Informationsveranstaltung und Gespräche zu den o. g. Planungen statt.

In dieser Veranstaltung und auch in Gesprächen mit Vertreter*innen der Stadt wurde besonders in Bezug auf die
ZUE gebeten, alternative Standorte zu prüfen.

Es wird um Mitteilung zur Standortprüfung aber auch zum generellen Stand beider Planungen gebeten.

Bitte um Beantwortung schriftlich oder mündlich zur nächsten Sitzung der BV-Ost.

Freundliche Grüße

Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender)
Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied)
Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied)

Beratungsverlauf (1)

04.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 8.4 Anfrage Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Vennemannstraße 5
  • Warendorfer Straße
  • Coppenrathsweg
  • Wilhelmshavenufer
  • Am Lohausbach 37
  • Am Pulverschuppen

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Details

Aktenzeichen
AFO/0004/2021
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
26.01.2021
Erstellt
25.01.2021 13:40