AFO/0004/2021
Sachstand zum geplanten Bau der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge am Coppenrathsweg
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Stellungnahme AFO/0004/2021
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Stadtplanungsamt N } : 22.03.2021 61.21.0020 Herr Krause-Kämereit \ - 492-61 11 An die Bezirksvertretung Münster - Ost Stsdt Münster zemat III über Ill, Herrn Stadtbaurat Denstorff ig. AYYMRZ. 2021 über Amt 33.22 Bezirksverwaltung Münster - Ost Frau Schnell Anfrage Ifd. Nr. AFO/0004/2021 der SPD-Fraktion der BV Münster-Ost - Sachstand zum geplanten Bau der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flücht- linge am Coppenrathsweg sowie zum Wohnmobilstellplatz am Wilhelmshavenufer - Anfrage an die Verwaltung: Wie ist der aktuelle Sachstand zum geplanten Bau der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (ZUE) am Coppenrathsweg und des Wohnmobilstellplatzes am Wilhelms- havenufer? Stellungnahmen der Verwaltung: Zu Frage 1.: Sachstand zum geplanten Bau _der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (ZUE)? Am 10.10.2018 hat der Rat auf Grundlage der Vorlage V/0812/2018 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich „Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße“ zu ändern (91. Änderung), um in diesem Bereich die grundsätzlichen planerischen Standortvoraussetzungen zu schaffen, um hier eine Zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge errichten zu können. In Anlage 1 der Vorlage V/0812/2018 kommt eine bezogen auf das gesamte Stadtgebiet Münsters und unabhängig von Eigentumsverhältnissen durchgeführte Standortuntersuchung zu dem Ergebnis, dass der Standort „Pulverschuppen“ als der am besten geeignete Standort im Vergleich mit den übrigen Standorten bewertet wird. Am 03.12.2018 fand eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit zur Planung gem. $ 3 (1) BauGB statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB gem. $ 4 (1) BauGB hat vom 01.03. bis 05.04.2019 stattgefunden. Planerische Vorklärungen (u. a. zur grundsätzlichen Erschließungs- und Entwässerungssituation, Erstellung eines faunistischen Gutachtens) wurden inzwischen abgeschlossen. Aktuell ruht das Verfahren zur 91. Änderung des FNP, bis verbindlich feststeht, an welchem konkreten Standort die ZUE errichtet werden soll. Für die Genehmigung der 91. Änderung des FNP ist als grundsätzliche Voraussetzung auch die Änderung des Regionalplans Münsterland erforderlich. Nach Durchführung des Beteili- gungsverfahrens, zu dem auch die Stadt Münster eine Stellungnahme gem. Ratsbeschluss vom 24.06.2020 zur Vorlage V/0378/2020 abgegeben hatte, hat der Regionalrat in seiner Sitzung am 21.09.2020 den Aufstellungsbeschluss zur 26. Änderung des Regionalplans Münsterland gefasst. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW am 26.11.2020 ist die 26. Änderung des Regionalplans Münsterland zur Festlegung eines ‚All- gemeinen Siedlungsbereichs“ für den Bereich Am Pulverschuppen rechtswirksam geworden. Am 03.04.2019 hat der Rat die Vorlage V/0128/2019 — ZUE - Errichtung durch die Westfä- lische Bauindustrie GmbH (WBl) - beschlossen. Auf dieser Basis wurde die WBl entsprechend - beauftragt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen mit der Bundes- anstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) zum Erwerb der Bundesliegenschaft „Pulverschuppen“ aufzunehmen. Seit Mitte Januar 2021 liegt ein vom Gutachterausschuss erstelltes Verkehrswertgutachten vor. Auf dieser Basis sollen die Erwerbsverhandlungen fortgeführt werden. Zu Frage 2.: Sachstand zum geplanten Bau des Wohnmobilstellplatzes am Wilhelmshaven- ufer? Das hierfür in Frage kommende Grundstück am Wilhelmshavenufer wurde im Rahmen eines Tauschvertrages mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine im Jahr 2015 von der Stadt Münster erworben. Das Verfahren zur 80. Änderung des FNP „Östlich Wilhelmshavenufer / Nördlich Coppenraths- weg“ [Wohnmobilhafen] wurde am 28.09.2018 mit der Wirksamkeit der FNP-Änderung abge- schlossen. Damit liegen die grundsätzlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Wohnmobilstellplatzes vor. Ob ggf. auch noch die Aufstellung eines vorha- benbezogenen Bebauungsplans für die Projektrealisierung bzw. -genehmigung erforderlich wird, ist abhängig vom baulichen Konzept eines künftigen Investors bzw. Stellplatzbetreibers. Für die Auswahl eines potenziellen Investors und Betreibers der Anlage ist ein Ausschrei- bungsverfahren erforderlich. Diese Ausschreibung ist von der Verwaltung bislang zurück- gestellt worden, weil zunächst der Fortgang des ‚Verfahrens zur 91. Änderung des FNP im Bereich ‚Am Pulverschuppen / Coppenrathsweg / Warendorfer Straße“ (Neuerrichtung der ZUE für Flüchtlinge) in unmittelbarer Nachbarschaft zum Wilhelmshavenufer abgewartet werden soll.
AFO_0004_2021
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AFO/0004/2021 SPD-Fraktion SPD-Fraktion BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster Fi in der Bezirksvertretung Münster-Ost An den ‚Am Lohausbach 37 Bezirksbürgermeister 48155 Münster des Stadtbezirks Münster-Ost Telefon: 0251 624180 Herrn Benedikt Spangenberg Mo 0173670555 Vennemannstraße 5 Ansprechpartner: 48157 Münster Dr. Peter Wagner www.spd-muenster.de 23. Januar 2021 Anfrage an die Verwaltung: Wie ist der aktuelle Sachstand zum geplanten Bau der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (ZUE) am Coppenrathsweg und des Wohnmobilstellplatzes am Wilhelmshavenufer? Begründung: Im Jahr 2018 fanden eine Informationsveranstaltung und Gespräche zu den o. g. Planungen statt. In dieser Veranstaltung und auch in Gesprächen mit Vertreter*innen der Stadt wurde besonders in Bezug auf die ZUE gebeten, alternative Standorte zu prüfen. Es wird um Mitteilung zur Standortprüfung aber auch zum generellen Stand beider Planungen gebeten. Bitte um Beantwortung schriftlich oder mündlich zur nächsten Sitzung der BV-Ost. Freundliche Grüße Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender) Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied) Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (6)
- Vennemannstraße 5
- Warendorfer Straße
- Coppenrathsweg
- Wilhelmshavenufer
- Am Lohausbach 37
- Am Pulverschuppen
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Details
- Aktenzeichen
- AFO/0004/2021
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 26.01.2021
- Erstellt
- 25.01.2021 13:40