V/0513/2006
Handlungskonzept Grevener Straße
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Beschlussvorlage
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V/0513/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Handlungskonzept Grevener Straße Beratungsfolge 19.09.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 21.09.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Handlungskonzept Grevener Straße 31-59 (Anlage 1) um- zusetzen und die schrittweise erforderlichen Entscheidungen für die entsprechenden Fachaus- schüsse vorzubereiten. 2. Der Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion an den Rat vom 28.03.2006 "Bezahlbaren Wohnraum in der Innenstadt stärken - Stadtreparatur vorantreiben" (Anlage 2) ist damit erle- digt. Kosten/Folgekosten Aus dem Beschluss über das Handlungskonzept entstehen keine Kosten. Über Folgekosten und Einnahmen aus der Umsetzung des Konzeptes wird in den entsprechenden Vorlagen für die Fachausschüsse berichtet. Begründung: Der Ratsantrag (Anlage 2) zielt auf die Vorbereitung einer Neubebauung des südlichen Bereichs der Grevener Straße zwischen Steinfurter Straße und Hausnr. 59 und nennt dabei zu beachtende Nutzungs- und Verfahrensbedingungen. Die notwendige planungsrechtliche Grundlage ist zwar bereits durch den rechtsverbindlichen Be- bauungsplan Nr. 379 (ehemaliges Gewerbedreieck) gegeben; jedoch waren vor einer baulichen Vorlagen-Nr.: V/0513/2006 Auskunft erteilt: Frau Voss-Schiffmann Ruf: 492 61 22 E-Mail: Voss-ScM@stadt-muenster.de Datum: 17.08.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0513/2006 Entwicklung der städtischen Flächen noch Planungsfragen, u.a. insbesondere zur Erschließung der Grundstücke, zu klären. Der Antrag wurde daher mit der Vorlage 324/2006 an den ASSVW verwiesen; er ist inhaltlich mit Erarbeit ung eines Konzeptes und Bericht an den Fachausschuss durch die Verwaltung zu erledigen. Dem Auftrag kommt diese Vorlage nach. a) Aufgabenstellung Der Ratsantrag stellt den Bereich Grevener Str. 31-59 in den Zielkontext der Sicherung von Wohnstandorten und Aufrechterhaltung einer ausgewogenen sozialen Mischung in der In- nenstadt und formuliert folgende konkrete Aufgaben: - schrittweise Entwicklung des Bereichs Grevener Str. 31-59 zu einem Wohnstandort - attraktive und tragfähige Mischung aus öffentlich gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau mit dem Schwerpunkt preisgebundener Wohnraum - Beteiligung der derzeitigen Mieter mit dem Ziel, am Standort wohnen zu bleiben bzw. ihr Gewerbe zu betreiben - besondere Beachtung der Belange junger Familien, Studierender und Senioren b) Sachlage Mit der Aufgabenstellung ist im städtebaulichen Zusammenhang eine Reihe von Themen berührt: - Planungsrecht, Straßenausbauplanung, Erschließung der Grundstücke - Klärung der liegenschaftlichen Verhältnisse, Fortführung des Umlegungsverfahrens - Klärung der derzeitigen Mietverhältnisse, Möglichkeiten der Bereitstellung von Er- satzflächen. Insgesamt ergibt sich eine relativ komplexe Sachlage, die in der Zwischenzeit in Zusam- menarbeit der Fachämter mit folgenden Ergebnissen aufbereitet wurde (Plandarstellung siehe Anlage 1): Planungsrechtliche Grundlage Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 379 sieht für den Bereich eine Zurücknahme der Bauflucht gegenüber dem Bestand von knapp 9 m vor. Die Festsetzungen ermöglichen ei- ne geschlossene, viergeschossige Blockrandbebauung mit einer GFZ von 1,6 im nördlichen Bereich (WA – allgemeines Wohngebiet) und 3,0 im südlichen Bereich (Ecke Steinfurter / Grevener Straße MK – Kerngebiet). Im Falle einer Entwicklung des südlichen Bereichs vor- rangig zu einem Wohnstandort ist von einer geringeren als der zulässigen Dichte auszuge- hen; in der Kreuzungssituation werden bei einer Wohnbebauung besondere passive Lärm- schutzmaßnahmen (Bauteile, Grundrisse) erforderlich. Der festgesetzte verbreiterte Straßenflächenquerschnitt ist grundsätzlich für einen vierspu- rigen Ausbau der Grevener Straße mit beidseitigen Nebenanlagen vorgesehen. Damit die Option für diesen Ausbau unabhängig von der baulichen Entwicklung der Grundstücke er- halten bleibt, sind die verkehrsplanerischen Belange mit der Erschließung der Grundstücke abzustimmen. Ein erster verkehrstechnischer Vorentwurf im Sinne einer Machbarkeitsstu- die, die dies berücksichtigt, liegt vor. Erschließung Um den Verkehrsfluss in der Grevener Straße nicht zu beeinträchtigen, wurde zunächst un- tersucht, ob eine gebündelte Erschließung der Grundstücke von Norden (von privater Stell- platzanlage aus über Fuß-/Radweg und beidseitige Grünflächen) möglich ist. Eine solche - 3 - V/0513/2006 „integrierte“ Erschließungs- und Umlegungslösung unter Zusammenschluss mehrerer oder aller Flächen ist jedoch aus verschiedenen Gründen unzweckmäßig: - Der rechtsgültige Bebauungsplan lässt eine solche Überfahrung nicht zu. In ver- gleichbaren Fällen wurden gleichartige Anträge privater Eigentümer nördlich und südlich desselben Fuß-/Radweges abgelehnt, zum Teil mit der Folge erheblichen Mehraufwands bei der jeweiligen TG-Erschließung. Eine Befreiung im vorliegenden Fall würde eine eklatante Ungleichbehandlung darstellen. Eine Änderung des Be- bauungsplans scheidet aus zeitlichen / investiven Gründen aus. - Die im Zuge der Umlegung notwendigerweise zu bildenden Privatgrundstücke (s. Umlegung) unterbrechen den Zusammenhang städtischer Flächen. Aus einer einfachen Erschließung ausschließlich direkt von der Grevener Straße („rechts ´rein, rechts ´raus“) ergeben sich dagegen folgende Vorteile: - Vermeidung von Komplikationen aus Abweichungen vom BP und Unabhängigkeit von der Zustimmung der von der Umlegung betroffenen Eigentümer - Die Entwicklung des gesamten Bereichs kann sukzessive und zeitlich unabhängig voneinander erfolgen. Es ist sinnvoll, die städtische Fläche von Norden nach Süden zu entwickeln, sodass zunächst im Norden Ersatz für diejenigen städtischen Mietflä- chen geschaffen werden kann, die im Bereich der zwei im Süden zu bildenden Pri- vatgrundstücke entfallen (rechtliche Regelung im Umlegungsverfahren). - Die städtische Fläche kann durch einen einzigen Investor bebaut oder in mehrere Parzellen aufgeteilt werden. Es ist aus wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig, dem Erwerber ausreichend dimensionierte Flächen zu übertragen, die die Kompensation der Übernahme der städtischen Mieter ermöglichen. Darüber hinaus ist die Vergabe aller städtischen Flächen an einen Erwerber wegen des politisch gewünschten Nut- zungsprogramms sinnvoll, ergibt sich jedoch nicht zwingend aus der städtebauli- chen Situation. - Insbesondere die südliche Fläche im Eckbereich Grevener / Steinfurter Straße (MK- Fläche) ist von der übrigen Entwicklung völlig unabhängig. Unter verkehrlichen Gesichtspunkten ist es zweckmäßig, die Grundstückszufahrten zu bündeln, so dass in den Verlauf der Grevener Straße nur 4 Ein-/Ausfahrten in rund 35 m Abstand zu integrieren sind. Dabei können jeweils zwei benachbarte Grundstücke und Tiefgaragen mit einer gemeinsamen Rampe erschlossen werden. Liegenschaften Die straßenseitige Bebauung mit den zugehörigen Grundstücken Grevener Str. 31-59 be- findet sich in städtischem Eigentum. Das Gebäude Grevener Str. 31 wurde von den Be- wohnern selbst renoviert und in einen relativ guten Zustand versetzt. Alle übrigen Gebäude sind in einem schlechten baulichen Zustand, sodass der Wohnraum als zum Teil unterhalb heutiger Standards und als abgängig anzusehen ist. Das Grundstück Grevener Str. 57/59 wird gemäß Beschluss des Ausschusses für Finan- zen, Beteiligungen und Liegenschaften an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft ver- äußert und soll nach Rückbau der abgängigen Bausubstanz mit einer Mischung aus öffent- lich geförderten sowie frei finanzierten Mietwohnungen bebaut werden. Umlegung Im Zuge des Umlegungsverfahrens ist den Eigentümern für ihre von der Grevener Straße zurückgelegenen Altgrundstücke Ersatz anzubieten. Im Zusammenhang mit der Zuteilung dieser neuen Grundstücke können Nutzungs- oder Erschließungsbedingungen mit geregelt werden. Die Alternative einer Zustimmung zur Geldabfindung anstelle eines Ersatzgrund- stücks ist abhängig vom Einverständnis der Eigentümer und kann nicht erzwungen werden. Da eine solche Einigung nicht wahrscheinlich erscheint, ist es sinnvoll, nördlich an die MK- - 4 - V/0513/2006 Fläche angrenzend zunächst zwei Privatgrundstücke und anschließend eine zusammen- hängende, ausreichend tiefe städtische Fläche zu bilden. Beteiligte am Umlegungsverfahren sind nicht nur Eigentümer, sondern u. a. auch Mieter, d. h. dass im Umlegungsverfahren auch Mietverhältnisse abschließend geregelt werden kön- nen. Das in diesem Zusammenhang zu machende Ersatzangebot kann neben anderen Wohnungen im Stadtgebiet auch auf neue Wohnungen am Standort bezogen werden. Derzeitige Nutzungsverhältnisse Im Bestand sind zurzeit ca. 1.650 m² Wohnfläche und ca. 250 m² Gewerbefläche vermietet. Bei den Wohnungen handelt es sich vorwiegend um qualitativ geringwertige Klein- bzw. Gemeinschaftswohnungen. Im Gebäude Grevener Str. 57/59 werden derzeit noch ca. 400 m² zu Wohnzwecken genutzt. Die gewerbliche Mietfläche im Gebäude Grevener Str. 39 wird von einem der Eigentümer genutzt, denen im Zusammenhang der Umlegung Ersatz angeboten wird. Insofern wird dieser Bedarf im Bereich der städtischen Flächen voraus- sichtlich entfallen. Es verbleibt für die übrigen durch die Neuordnung entfallenden vermiete- ten Wohnflächen ein rechnerischer Ersatzbedarf von ca. 1.250 m², der zur Berücksichtung des Bedarfs der derzeitigen Bewohner vornehmlich im preisgünstigen Angebotssegment geschaffen werden müsste. Konzept zur Wohnungsmischung Im Bereich der entstehenden städtischen WA-Grundstücksfläche kann ca 3.000 m² Wohn- fläche realisiert werden, von der rein rechnerisch gut die Hälfte (ca 1.650 m²) als Ersatz für die derzeitigen Mieter in Frage kommt. Nach dem Ratsantrag soll die derzeit einseitige An- gebotsstruktur in Richtung einer ausgewogenen Mischung unterschiedlicher Finanzierungs- formen weiterentwickelt werden. Daher soll ein überwiegender Anteil öffentlich geförderter Wohnungen für Wohnberechtigte der Einkommensgruppe A und B ergänzt werden durch einen Anteil freifinanzierter Wohnungen. Neben der Funktion von Ersatzwohnraum für bis- herige Bewohner können neu geschaffene Wohnungsangebote dann an diesem Standort vorrangig der Wohnungsversorgung einkommensschwacher Haushalte und somit u.a. der angesprochenen Zielgruppe Studierende, junge Familien und Senioren dienen. Beteiligung der derzeitigen Mieter Die derzeitigen Mietkonditionen stehen in Relation zum schlechten baulichen Zustand der Gebäude; das Mietniveau ist entsprechend niedrig. Auch wenn mit der Neubebauung des Grundstücks Grevener Straße 57/59 vorwiegend öffentlich geförderter Wohnraum errichtet wird, werden die künftigen Mietpreise das bisherige Mietniveau an diesem Standort über- schreiten (Ausgangsmiete für Wohnberechtigte der Einkommensgruppe A: 4,55 €/m², Ein- kommensgruppe B: 5,65 €/m²). Da die Erhöhung des Quadratmeterpreises für die derzeiti- gen Mieter an diesem Standort nicht zu vermeiden ist, kann die tatsächliche künftig indivi- duell zu tragende Gesamtmiete nur durch Wohnungsgrößen und –zuschnitte beeinflusst werden. Hier ist eine Steuerung, wenn auch in begrenztem Umfang, möglich, erfordert al- lerdings eine enge Abstimmung zwischen Mietern und Wohnungsbauunternehmen. Der Erwerber des Grundstücks Grevener Straße 57/59 hält für die derzeitigen Bewohner Ersatzwohnraum bereit und wird zu diesem Zweck in Kürze Gespräche mit den Betroffenen aufnehmen. Dabei wird er zunächst für die Bauzeit Ersatz im eigenen Wohnungsbestand anbieten und auch die Rückkehr an den Standort als Option anbieten. Damit erfolgt hier be- reits eine Beteiligung der Bewohner im Sinne des vorliegenden Ratsantrages. Dieses Vorgehen erscheint auch für die gesamte Entwicklung sehr sinnvoll und zweckmä- ßig, jedoch sollten die Mieter vor Beginn der schrittweisen Grundstücksentwicklung einlei- tend über die Absichten der Stadt informiert werden. Hierzu bietet es sich zu Beginn des - 5 - V/0513/2006 weiteren Vorgehens an, in etwa analog zu einer Bürgeranhörung in Bebauungsplanverfah- ren ein gemeinsames Informationsgespräch mit den Mietern, örtlichen Vertretern der Politik und der Verwaltung zu führen, in dem Rahmenbedingungen und Spielräume erläutert und die Anregungen der Mieter entgegengenommen werden. c) Handlungskonzept Aus der dargestellten Sachlage und den danach sinnvollen Maßnahmen ergibt sich die Empfehlung für folgendes Handlungskonzept (s. auch Anlage 1): I. Einleitendes gemeinsames Mietergespräch (Verwaltung, Politik) Ziele: - Informationsaustausch - Klärung der Rahmenbedingungen und Interessen II. Weitere Schritte im Umlegungsverfahren Ziele: - Ersatz für die betroffenen Eigentümer und Mieter - Bildung von Grundstücken mit zweckmäßiger Tiefe und Flä- che - Gliederung der Grundstücke von Nord nach Süd in drei Berei- che: Nr. 59-45 städtische Grundstücke (WA) Nr. 43-39 private Grundstücke (WA) Nr. 37-31 städtisches Grundstück (MK) III. Grundstücksentwicklung im Bereich der städtischen Flächen Ziele: - sukzessive Entwicklung von Norden nach Süden - in mehreren getrennten, voneinander unabhängigen Abschnit- ten (WA / MK) Maßgaben: - Nördlicher Abschnitt (WA): Berücksichtigung der Ersatzmietflächen und Mieterbeteiligung, weiterer öffentlich geförderter Wohnraum für Studenten, junge Familien und Senioren, Entwicklung im ‚Rollverfahren’ (jeweils Ersatz im Norden für die entfallenden Wohnungen im Süden) - südlicher Abschnitt (MK): potentielle Entwicklung zeitlich unabhängig, nach gesonderter politischer Maßgabe IV. Sukzessive Einzelgespräche mit Mietern (jeweiliges Wohnungsunternehmen) Ziele: - konkrete Lösungen für Ersatz und Umsetzung I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: - 6 - V/0513/2006 1 Handlungskonzept Grevener Straße 31-59 2 Ratsantrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion „Bezahlbaren Wohnraum in der Innenstadt stärken – Stadtreparatur vorantreiben“
Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0513/2006 ! "# $% $& & ! ' ( # )$! % % ( *! +,- &' () ./ . 0$"# & 1# & * *0$2 3&$% 455 65 7# 85 9% -5 5:657#(9 ##,;57#( $% + #! &'9% !% ()9% <,5557#( $% , ,;57#$% =, ##& % =$ # '%>#!= ==, (#"#$ $! $$#& * # #%2$ 9% + *? +,:% @()A +,: @()A +,-% @&'A ===, #* %9% + # !% )!@()B&'A &!? +C)!@()A? * #$% &! C$$$C( #$ D9# #E> $F @D# + $$( #A )!@&'A? !% &! =G, %#& HC$"#
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (2)
- Grevener Straße 31
- Steinfurter Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0513/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 17.08.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37