Mandari Insight

2058/2022

Bedarfsfeststellung der Sprach- und Integrationsmittlung im Welcome Center Cologne durch die Firma Bikip gGmbH

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 25.07.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 29.08.2022, TOP 11.1

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

6611 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer 
 2058/2022 
Freigabedatum 
 25.07.2022
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des 
Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 
GO NRW. 
Betreff 
Bedarfsfeststellung der Sprach- und Integrationsmittlung im Welcome Center Cologne durch 
die Firma Bikup gGmbH 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.08.2022 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Der Einsatz der Bikup gGmbH im Welcome Center Cologne erfolgt seit dem 16.03.2022 allein auf 
Basis einer mündlichen Vereinbarung zu eigens für den dortigen Einsatz von Sprachmittlungskräften 
vereinbarten Konditionen. Die Bedarfsfeststellung ist dringend durchzuführen, um die Einsatztätigkeit 
zu sichern, eine Entlohnung der geleisteten Arbeit vornehmen zu können und nicht zuletzt, um einen 
Rechtsstreit der eingesetzten Firma mit der Stadt Köln wegen nicht erfolgter Zahlung zu vermeiden.  
 
Die Vorlage hat sich aufgrund verschiedener verwaltungsinterner Prüfverfahren verzögert, die im Er-
gebnis zur Erstellung der nun vorliegenden Dringlichkeitsentscheidung geführt haben.  
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales der Stadt Köln 
beschließt die benötigten und erbrachten Dienstleistungen der Firma Bikup gGmbH für die Erledigung 
von Aufgaben von Dolmetschen sowie von Sprach- und Integrationsmittlung im Bereich des Welcome 
Centers am Hauptbahnhof für den Zeitraum 16.03.2022 bis zum 30.06.2022. Die Finanzierung der 
Dienstleistung i.H.v. maximal 350.000 € erfolgt derzeit vorrangig im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige 
Sozialleistungen und Diversity in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
25.07.2022    gez. i.V. Blome  gez. Karadag

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  350.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln hat im März 2022 am Breslauer Platz das Welcome Center Cologne (WCC) als An-
laufstelle und zur Erstversorgung für die aus der Ukraine geflüchteten Menschen eingerichtet. Es war 
und ist zwingend erforderlich, die erschöpften und oft traumatisierten Menschen nach ihrer Ankunft 
nicht nur zu betreuen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass eine professionelle Sprachmittlung 
erfolgen kann, um die Geflüchteten in Empfang zu nehmen und angemessen unterstützen zu können. 
Aufgrund des dringenden Bedarfs für die Erledigung von Aufgaben von Dolmetschen sowie von 
Sprach- und Integrationsmittlung im Bereich des Welcome Centers am Hauptbahnhof hat die Verwal-
tung ab 16.03.2022 die Firma Bikup gGmbH mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben beauftragt. Mit 
dieser Firma bestehen bereits seit 2015 Vertragsverhältnisse über Sprach- und Integrationsmittlungs-
Leistungen zur interkulturellen Öffnung von Dienststellen, Schulen und Kindertagesstätten auf der 
Grundlage eines von der Verwaltung erarbeiteten Konzeptes über jährlich 200.000 € Netto. Die Firma 
Bikup gGmbH konnte sicherstellen, dass unverzüglich das fachlich erforderliche sowie von den Kapa-
zitäten her benötigte Angebot an Sprach- und Integrationsmittlung im WCC sichergestellt werden 
konnte. Zudem war gewährleistet, dass die Leistung inhaltlich dem von der Verwaltung erarbeiteten 
und im o.g. Vertrag mit der Firma vereinbarten Leistungsstandard entsprach.  
Die sich stetig verändernden Anforderungen im WCC machten es erforderlich, den Umfang und Inhalt

3 
 
der Leistungen laufend anzupassen. Eine schriftlich vertragliche Fixierung der Abweichungen gegen-
über der o.g. vertraglichen Vereinbarung mit der Firma ist aus den vorgenannten Gründen noch nicht 
erfolgt. Umfang und Inhalt der Leistungen wurden aber stets zwischen Verwaltung und Vertrags-
partner abgestimmt und deren Erbringung dokumentiert.  
Die Zahlung erfolgt entsprechend der Nachweise über die tatsächlich erbrachte Leistung in Höhe von 
insgesamt maximal 350.000 €. 
Die Direktbeauftragung der Firma Bikup gGmbH wurde vergaberechtlich verwaltungsintern abge-
stimmt. Diese Beauftragung war ab dem 16.03.2022 aus Gründen der Dringlichkeit erforderlich. Der 
Bedarf ist unvermittelt durch das unvorhergesehene Ereignis des Ukraine-Kriegs und die dadurch 
ausgelöste Fluchtthematik eingetreten. Die unverzügliche Erstversorgung stellt zudem einen dringli-
chen und zwingenden Grund dar, der die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fris-
ten nicht zuließ. Auch die Erweiterung des Leistungsumfangs und –zeitraums bis zum 30.06.2022 ist 
vergaberechtlich möglich, da zugunsten der Firma Bikup gGmbH ein Alleinstellungsmerkmal anzuer-
kennen ist. Das Unternehmen ist der einzige Vermittlungsträger in Köln, der vom Jobcenter als Wei-
terbildungseinrichtung zertifiziert und anerkannt ist. Darüber hinaus werden überproportional in Köln 
wohnende Kräfte sowie im Bedarfsfall vereinzelt Sprachmittelnde, die eine Kurzschulung absolviert 
haben und im Einsatz von zertifizierten Sprach- und Integrationsmittler*innen professionell begleitet 
werden, eingesetzt. Auf diese Weise konnte dem bestehenden Mangel an zertifizierten Kräften be-
gegnet werden, ohne auf ein Mindestmaß an Fachlichkeit verzichten zu müssen. Zuletzt hat sich die 
seit 6 Jahren bestehende gute und besonders vertrauensvolle Zusammenarbeit bewährt; die Abläufe 
sind klar strukturiert und eingespielt. 
Finanzierung 
Die Finanzierung der Dienstleistung i.H.v. maximal 350.000 € erfolgt derzeit vorrangig im Teilergeb-
nisplan 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen.

Beratungsverlauf (1)

29.08.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 11.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Breslauer Platz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2058/2022
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
25.07.2022
Erstellt
23.06.2022 17:23