2058/2022
Bedarfsfeststellung der Sprach- und Integrationsmittlung im Welcome Center Cologne durch die Firma Bikip gGmbH
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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 2058/2022 Freigabedatum 25.07.2022 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 GO NRW. Betreff Bedarfsfeststellung der Sprach- und Integrationsmittlung im Welcome Center Cologne durch die Firma Bikup gGmbH Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.08.2022 Begründung für die Dringlichkeit: Der Einsatz der Bikup gGmbH im Welcome Center Cologne erfolgt seit dem 16.03.2022 allein auf Basis einer mündlichen Vereinbarung zu eigens für den dortigen Einsatz von Sprachmittlungskräften vereinbarten Konditionen. Die Bedarfsfeststellung ist dringend durchzuführen, um die Einsatztätigkeit zu sichern, eine Entlohnung der geleisteten Arbeit vornehmen zu können und nicht zuletzt, um einen Rechtsstreit der eingesetzten Firma mit der Stadt Köln wegen nicht erfolgter Zahlung zu vermeiden. Die Vorlage hat sich aufgrund verschiedener verwaltungsinterner Prüfverfahren verzögert, die im Er- gebnis zur Erstellung der nun vorliegenden Dringlichkeitsentscheidung geführt haben. Beschluss: Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales der Stadt Köln beschließt die benötigten und erbrachten Dienstleistungen der Firma Bikup gGmbH für die Erledigung von Aufgaben von Dolmetschen sowie von Sprach- und Integrationsmittlung im Bereich des Welcome Centers am Hauptbahnhof für den Zeitraum 16.03.2022 bis zum 30.06.2022. Die Finanzierung der Dienstleistung i.H.v. maximal 350.000 € erfolgt derzeit vorrangig im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 25.07.2022 gez. i.V. Blome gez. Karadag 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 350.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln hat im März 2022 am Breslauer Platz das Welcome Center Cologne (WCC) als An- laufstelle und zur Erstversorgung für die aus der Ukraine geflüchteten Menschen eingerichtet. Es war und ist zwingend erforderlich, die erschöpften und oft traumatisierten Menschen nach ihrer Ankunft nicht nur zu betreuen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass eine professionelle Sprachmittlung erfolgen kann, um die Geflüchteten in Empfang zu nehmen und angemessen unterstützen zu können. Aufgrund des dringenden Bedarfs für die Erledigung von Aufgaben von Dolmetschen sowie von Sprach- und Integrationsmittlung im Bereich des Welcome Centers am Hauptbahnhof hat die Verwal- tung ab 16.03.2022 die Firma Bikup gGmbH mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben beauftragt. Mit dieser Firma bestehen bereits seit 2015 Vertragsverhältnisse über Sprach- und Integrationsmittlungs- Leistungen zur interkulturellen Öffnung von Dienststellen, Schulen und Kindertagesstätten auf der Grundlage eines von der Verwaltung erarbeiteten Konzeptes über jährlich 200.000 € Netto. Die Firma Bikup gGmbH konnte sicherstellen, dass unverzüglich das fachlich erforderliche sowie von den Kapa- zitäten her benötigte Angebot an Sprach- und Integrationsmittlung im WCC sichergestellt werden konnte. Zudem war gewährleistet, dass die Leistung inhaltlich dem von der Verwaltung erarbeiteten und im o.g. Vertrag mit der Firma vereinbarten Leistungsstandard entsprach. Die sich stetig verändernden Anforderungen im WCC machten es erforderlich, den Umfang und Inhalt 3 der Leistungen laufend anzupassen. Eine schriftlich vertragliche Fixierung der Abweichungen gegen- über der o.g. vertraglichen Vereinbarung mit der Firma ist aus den vorgenannten Gründen noch nicht erfolgt. Umfang und Inhalt der Leistungen wurden aber stets zwischen Verwaltung und Vertrags- partner abgestimmt und deren Erbringung dokumentiert. Die Zahlung erfolgt entsprechend der Nachweise über die tatsächlich erbrachte Leistung in Höhe von insgesamt maximal 350.000 €. Die Direktbeauftragung der Firma Bikup gGmbH wurde vergaberechtlich verwaltungsintern abge- stimmt. Diese Beauftragung war ab dem 16.03.2022 aus Gründen der Dringlichkeit erforderlich. Der Bedarf ist unvermittelt durch das unvorhergesehene Ereignis des Ukraine-Kriegs und die dadurch ausgelöste Fluchtthematik eingetreten. Die unverzügliche Erstversorgung stellt zudem einen dringli- chen und zwingenden Grund dar, der die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fris- ten nicht zuließ. Auch die Erweiterung des Leistungsumfangs und –zeitraums bis zum 30.06.2022 ist vergaberechtlich möglich, da zugunsten der Firma Bikup gGmbH ein Alleinstellungsmerkmal anzuer- kennen ist. Das Unternehmen ist der einzige Vermittlungsträger in Köln, der vom Jobcenter als Wei- terbildungseinrichtung zertifiziert und anerkannt ist. Darüber hinaus werden überproportional in Köln wohnende Kräfte sowie im Bedarfsfall vereinzelt Sprachmittelnde, die eine Kurzschulung absolviert haben und im Einsatz von zertifizierten Sprach- und Integrationsmittler*innen professionell begleitet werden, eingesetzt. Auf diese Weise konnte dem bestehenden Mangel an zertifizierten Kräften be- gegnet werden, ohne auf ein Mindestmaß an Fachlichkeit verzichten zu müssen. Zuletzt hat sich die seit 6 Jahren bestehende gute und besonders vertrauensvolle Zusammenarbeit bewährt; die Abläufe sind klar strukturiert und eingespielt. Finanzierung Die Finanzierung der Dienstleistung i.H.v. maximal 350.000 € erfolgt derzeit vorrangig im Teilergeb- nisplan 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Breslauer Platz
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Details
- Aktenzeichen
- 2058/2022
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.07.2022
- Erstellt
- 23.06.2022 17:23