3581/2017
Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkbergs Lose 1, 2 + 3 und 4 a + 4 b und 5
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/693 Vorlagen-Nummer 16.01.2018 3581/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 16.01.2018 Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkbergs Lose 1, 2 + 3 und 4 a + 4 b und 5 hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung, Die Verwaltung hat die Mitglieder des Gesundheitsausschusses in einem Informationstermin am 18.01.2017 über die weiteren Planungen im Zusammenhang mit der nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung des Kalkbergs vorab in Kenntnis gesetzt und den Ausschussmitgliedern dabei zugesichert, dass sie die Vorlage (wie auch schon zu den Losen 4a und 4b) in Form einer Mitteilung umgehend nach Schlusszeichnung der Vorlage erhalten. Die Vorlage wurde am 11.12.2017 schlussgezeichnet und ist dieser Mitteilung als Anlage 1 beigefügt. Anlage Gez. Blome
Anlage 1 - Vorlage 3458/2017
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/693 Vorlagen-Nummer 3458/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkbergs - Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung 2016 / 2017 der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt eine Kostenerhöhung für die nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung (Los 1, Los 2 + 3, Los 4a + 4b und Los 5) in Höhe von insgesamt 6.730.250 EUR brutto zur Kenntnis. Die Gesamt- kosten für die nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung belaufen sich nunmehr auf 17.231.200 EUR brutto statt 10.500.950 EUR brutto. Bauausschuss 11.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 17.231.200 € davon Mehraufwendungen 6.730.250 € Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung I. Baufortschritt Bautätigkeit Los 1 - (westliche Böschung): Die mineralische Abdichtung, der Aufbau der Geokunststoffe inkl. der Drainageschicht ist er- folgt. Aktuell laufen Profilierungsarbeiten im Bereich des oberen Anschlussbereiches und des Lande-H sowie die Sicherung der vorhandenen Infrastruktur (Landebeleuchtung). Die Oberflä- che wird profiliert und für den Einbau der Kunststoffdichtungsbahnen vorbereitet. Soweit die Witterung dies noch zulässt, schließen sich daran die Arbeiten für das Verlegen der Kunst- stoffdichtungsbahnen an. Los 4b – (Böschung oberhalb der Zufahrtsstraße): Der Rückbau des Rekultivierungsbodens ist abgeschlossen und die Profilierungs- und Abtra- gungsarbeiten der Bermen hat begonnen. Nach den statischen Vorgaben werden die Bö- schungen abgeflacht. Bei den laufenden Profilierungsarbeiten werden teilweise nicht geeigne- te Bodenmassen ausgetauscht und durch geeignete Böden ersetzt. Wenn die Profilierungsar- beiten abgeschlossen sind, wird die Oberfläche für das Verlegen der Kunststoffbahnen vorbe- reitet. Die Erdarbeiten und das Verlegen der Abdichtungsbahnen können nur bei trockener Witterung durchgeführt werden. Los 5 – (Böschung parallel der Zoobrücke, südlicher Bereich): Die Vorbereitungen zur Grundlagenermittlung sowie die Prüfung der Standsicherheit der südli- chen Böschung werden durchgeführt. 3 Planungsleistungen Die Ausführungsplanung im Los 4b (Böschung oberhalb der Zufahrtsstraße) ist zur Bauaus- führung freigegeben. Die Arbeiten wurden bereits aufgenommen. Die Ausführungsplanung für das Los 2 + 3 (Böschung im Bereich „Am Bischofsacker“) wurde vor kurzem freigegeben. Die Ausführungsplanung im Los 4a und in Teilbereichen des Loses 3 (Böschungsfuß) wurde an die ausführende Firma weitergegeben, um benötigte Baumaterialien vorlaufend bestellen zu können. II. Abweichungen in der Planung Wesentliche Änderungen zur ursprünglichen Planung: die Umstellung von mineralischer Abdichtung auf Kunststoff-Dichtungsbahn – betrifft die Lose 2 + 3, 4a und 4b der Entfall der Gabionenwand aus optischen Gründen – betrifft Los 2 + 3, o Die erforderlichen Beschlussvorlagen werden für die Bezirksvertretungen vor- bereitet. Die durchgeführten Vorabstimmungen sind positiv aufgenommen wor- den. Verlängerung der Stützkonstruktion im Los 4a – Schaffung von Deponierungsvolumen für nicht zum Einbau geeigneter Profilierungsmassen aus den Böschungen in den an- deren Losen und Kosten zur Reduzierung von Entsorgungskosten. III. Aktueller Zeit- / Maßnahmenplan Ausblick Winter 2017 Die Erdbauarbeiten und das Verlegen der Kunststoffabdichtungsbahnen sind sehr stark von der Witterung abhängig und sind auf eine trockene Witterung angewiesen. Bei regnerischem Wetter müssen die Erdbauarbeiten eingestellt werden. Es ist daher davon auszugehen, dass die Bauaktivitäten in den nächsten Wochen und Monaten zeitweise unterbrochen werden müssen. Es ist geplant witterungsunabhängige Arbeiten durchzuführen – zum Beispiel der Bau der Stützwand im Bereich Los 3 und Los 4a. IV. Aktueller Kostenstand Die Bau- und Baunebenkosten stellen sich derzeit wie folgt dar: Los 1 Betrag EUR brutto Bau- und Nebenkosten und anteilige Kosten Regenrückhaltebecken und Gräben Kosten Los 1 2.692.375 Kosten Regenrückhaltebecken und Gräben anteilig für Los 1 114.775 Gesamtkosten Los 1 gem. Beschluss (1992/2016 vom 30.06.2016) 2.807.150 aktueller Kostenstand 7.495.300 Kostenänderung: Winkelstützelemente + 4.688.150 4 Los 2 und 3 Betrag EUR brutto Bau-, Nebenkosten und anteilige Kosten Regenrückhaltebecken und Gräben Gesamtkosten gem. Beschluss (1575/2017 vom 11.07.2017) Baustelleneinrichtung 4.388.800 aktueller Kostenstand 5.150.100 Kostenänderung + 761.300 Los 4a / 4b Betrag EUR brutto Bau-, Nebenkosten und anteilige Kosten Regenrückhaltebecken und Gräben Gesamtkosten gem. Beschluss (4158/2016 vom 14.02.2017) Baustelleneinrichtung 3.155.000 aktueller Kostenstand 4.355.800 Kostenänderung: Winkelstützelemente + 1.200.800 Los 5* Betrag EUR brutto Kosten für die Grundlagenermittlung Kosten gem. Beschluss (1992/2016 vom 30.06.2016) 150.000 aktuelle Kostenprognose 230.000 Kostenänderung: Winkelstützelemente + 80.000 Kosten Haldenstabilisierung Lose 1, 2 + 3, 4a + 4b und 5 Betrag EUR brutto Bau- und Nebenkosten sowie Kosten für Regenrückhaltebecken und Gräben Gesamtkosten Lose 1, 2 + 3, 4a + 4b und 5 gem. Beschlüssen* 10.500.950 aktueller Kostenstand 17.231.200 Kostenänderung: Winkelstützelemente + 6.730.250 *Los 5 befindet sich derzeit noch in der Grundlagenermittlung (Baugrunduntersuchung, Schichtenaufbau, Standsicherheitsbetrachtung). Es ist zu beachten, dass die oben aufgeführte Kostengegenüberstellung vom derzeitig mögli- chen „worst case“ ausgeht und alle bisher vorliegenden Nachträge in voller Höhe berücksich- tigt. Begründung der Mehrkosten Im Rahmen der Gefahrenabwehr hat der Rat der Stadt Köln in mehreren Beschlüssen das Projekt „nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung Kalkberg“ zur Planung und anschließen- der Bauausführung freigegeben. Ziel dieses Projektes ist, es die notwendigen Sicherungsar- beiten zu veranlassen um die erkannten Standsicherheitsdefizite der Haldenböschungen zu beseitigen. Durch das Sachverständigengutachten und die rechtliche Einordnung dieses Gutachtens durch die juristische Begleitung wurde ein sofortiger Handlungsbedarf zur Sicherung und Sta- bilisierung der westlichen (Los 1), nördlichen (Los 2 + 3) und östlichen Böschungen (Los 4a + 4b) des Kalkberges festgestellt. Auf Basis dieses Gutachtens, der rechtlichen Einordnung und 5 einer nicht ausgearbeiteten Ausführungsplanung wurden die ersten Bauarbeiten im Juli 2016 aufgenommen. Innerhalb des sehr kurzen Zeitraumes zwischen der Erörterung und Vorstellung des Sachver- ständigengutachtens und der Entscheidung des Rates zum Baubeschluss (1992/2016) zum Los 1 hat der Planer keine ausgearbeitete Leistungsbeschreibung erarbeiten können. Die vor- liegende Leistungsbeschreibung war inhaltlich unvollständig und die auszuführende Leistung unzureichend beschrieben. In Teilen entsprach diese nicht den städtischen Anforderungen und Vorgaben. Eine vollständige und umfassende Ausführungsplanung konnte in der zu Verfügung stehen- den Zeitspanne nicht erarbeitet werden. Die auf dieser Leistungsbeschreibung und diesen Planungsunterlagen aufbauende Kostenermittlung ist – rückblickend betrachtet – sehr lücken- haft und unvollständig. Für den Ratsbeschluss 1992/2016 lagen für die Lose 2 + 3, 4a + 4b und 5 keine (Grundlagen- oder Ausführungs-) Planungen vor. Ein Angebot der ausführenden Firma lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage zum Los 1 nicht vor. Nahezu alle Angaben zu den Bud- gets basieren auf reinen Schätzungen des damaligen Sachverständigen. Auf diese allgemeinen Kostenrisiken wurde auch in der Beschlussvorlage 1575/2017 vom 11.07.2017 zum kombinierten Planungs- und Baubeschluss zur nutzungsunabhängigen Hal- denstabilisierung des Kalkberges (Los 2 + 3) im Punkt VI. unter „Kostenrisiken“ hingewiesen. Folgende Kostenrisiken wurden besonders hervorgehoben: Spezifizierung von Qualitätsanforderungen (QSP-Plan), hier Materiallieferungen, unvorhergesehene Boden- und Baugrundrisiken (Kabeltrassen, Infrastruktureinrichtun- gen), geänderter Aufbau der Oberflächenabdichtung (mineralische Abdichtung im Los 1 gegen- über dem Einsatz einer Kunststoff-Dichtungsbahn im Los 2 + 3 und Los 4a + 4b), geänderte Entwässerung (Haldenrandgraben, Rigolenentwässerung), Baunebenkostenerhöhungen infolge der anrechenbaren Kosten aus Massenmehrungen bei Dammschüttmaterial, Abdichtungsboden, Kies, Oberboden und diversen Geokunst- stoffen, Entsorgung von unbrauchbaren Bodenmassen und Bauzeitverlängerung aufgrund von Mehrleistungen und Umplanungen. Diese Risiken bleiben zum Teil auch weiterhin erhalten. Nach Durchführung ergänzender geotechnischer Erkundungen und den sich daraus ergeben- den neuen Erkenntnissen über den anstehenden Baugrund im Los 2 + 3 und dem Los 4a + 4b sowie mit dem Fortschreiten und der Weiterentwicklung der Planung werden diese Defizite aus den Altunterlagen erkennbar. Sie führen dazu, dass die ursprüngliche Leistungsbeschrei- bung durch den Planer mit dem Fortschreiten seiner Planung detaillierter beschrieben werden muss. Dies führt zu dem Umstand, dass nicht vollständig beschriebene Bauleistungen eine Anspruchsgrundlage für die ausführende Baufirma begründen und somit einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung und auf Verlängerung der Bauzeit begründen. Auch aus einer Verlän- gerung der Bauzeit ergeben sich Kostenerhöhungen (z. B. für die Baustelleneinrichtung). Erste Nachträge aus geänderten und zusätzlichen Leistungen sowie aus den oben genannten Themenkreisen der bauausführenden Firma sind eingegangen und befinden sich derzeit in der Prüfung bei der Bauüberwachung und der Bauoberleitung. Basierend auf diesen Nachtrags- forderungen begründet sich aktuell die Notwendigkeit, diese Mehrkostenmitteilung den politi- 6 schen Gremien zur Kenntnis zu geben. Aufgrund des gleichartigen Systemaufbaus der Böschungssicherung (und den oben aufge- führten Kostenrisiken) ist in den Los 2 + 3, Los 4a + 4b und ggf. auch im Los 5 mit gleicharti- gen Kostenveränderungen zu rechnen. Diesem Umstand ist bereits in der Kostenprognose Rechnung getragen worden. V. Finanzierung Die Finanzierung der zuvor genannten Mehraufwendungen in Höhe von 6.730.250 EUR er- folgt aus der für die Gesamtmaßnahme (Lose 1-5) bestehenden sonstigen Rückstellung, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 entsprechend aufgestockt wird. Sofern für die späte- re Unterhaltung der betreffenden Bereiche noch weitergehende Aufwendungen (Monitoring, Überwachung o.Ä.) notwendig werden, werden diese Aufwendungen im Rahmen des Aufstel- lungsverfahrens zum Haushaltsplan 2019 für die Haushaltsjahre 2019 ff. verursachungsge- recht angemeldet. VI. Begründung der besonderen Dringlichkeit Für eine Kontinuität bei den Planungs- und Bauarbeiten ist es notwendig für das Projekt „nut- zungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkbergs“ die notwendigen finanziellen Voraus- setzungen zu schaffen. Für eine ganzheitliche Betrachtung der mit diesem Projekt verbundenen Beratungen und not- wendigen Finanzierung wurde dieser Mehrkostenbeschluss sehr kurzfristig mit dem Ziel zu- sammengestellt für beide Projekte alle notwendigen Informationen und Entscheidungsgrund- lagen bereitzustellen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3581/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.01.2018
- Erstellt
- 20.11.2017 14:07