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3581/2017

Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkbergs Lose 1, 2 + 3 und 4 a + 4 b und 5

Mitteilung Ausschuss 16.01.2018

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 16.01.2018, TOP 6.4

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 - Vorlage 3458/2017

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

873 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 16.01.2018 
 3581/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 16.01.2018 
 
Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkbergs Lose 1,  2 + 3 und 4 a + 4 b und 5 
hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung, 
Die Verwaltung hat die Mitglieder des Gesundheitsausschusses in einem Informationstermin am 
18.01.2017 über die weiteren Planungen im Zusammenhang mit der nutzungsunabhängigen 
Haldenstabilisierung des Kalkbergs vorab in Kenntnis gesetzt und den Ausschussmitgliedern dabei 
zugesichert, dass sie die Vorlage (wie auch schon zu den Losen 4a und 4b) in Form einer Mitteilung 
umgehend nach Schlusszeichnung der Vorlage erhalten.  
Die Vorlage wurde am 11.12.2017 schlussgezeichnet und ist dieser Mitteilung als Anlage 1 beigefügt. 
 
Anlage 
 
Gez. Blome

Anlage 1 - Vorlage 3458/2017

12167 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 3458/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkbergs - Mitteilung über eine 
Kostenerhöhung gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung 2016 / 
2017 der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt eine Kostenerhöhung für die nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung (Los 1, Los 2 
+ 3, Los 4a + 4b und Los 5) in Höhe von insgesamt 6.730.250 EUR brutto zur Kenntnis. Die Gesamt-
kosten für die nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung belaufen sich nunmehr auf 17.231.200 
EUR brutto statt 10.500.950 EUR brutto. 
 
 
 
Bauausschuss 11.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  17.231.200 € 
  davon Mehraufwendungen   6.730.250  € 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
I. Baufortschritt 
 Bautätigkeit 
Los 1 - (westliche Böschung):  
Die mineralische Abdichtung, der Aufbau der Geokunststoffe inkl. der Drainageschicht ist er-
folgt. Aktuell laufen Profilierungsarbeiten im Bereich des oberen Anschlussbereiches und des 
Lande-H sowie die Sicherung der vorhandenen Infrastruktur (Landebeleuchtung). Die Oberflä-
che wird profiliert und für den Einbau der Kunststoffdichtungsbahnen vorbereitet. Soweit die 
Witterung dies noch zulässt, schließen sich daran die Arbeiten für das Verlegen der Kunst-
stoffdichtungsbahnen an. 
 
Los 4b – (Böschung oberhalb der Zufahrtsstraße):  
Der Rückbau des Rekultivierungsbodens ist abgeschlossen und die Profilierungs- und Abtra-
gungsarbeiten der Bermen hat begonnen. Nach den statischen Vorgaben werden die Bö-
schungen abgeflacht. Bei den laufenden Profilierungsarbeiten werden teilweise nicht geeigne-
te Bodenmassen ausgetauscht und durch geeignete Böden ersetzt. Wenn die Profilierungsar-
beiten abgeschlossen sind, wird die Oberfläche für das Verlegen der Kunststoffbahnen vorbe-
reitet. Die Erdarbeiten und das Verlegen der Abdichtungsbahnen können nur bei trockener 
Witterung durchgeführt werden.  
 
Los 5 – (Böschung parallel der Zoobrücke, südlicher Bereich):  
Die Vorbereitungen zur Grundlagenermittlung sowie die Prüfung der Standsicherheit der südli-
chen Böschung werden durchgeführt.

3 
 
Planungsleistungen 
Die Ausführungsplanung im Los 4b (Böschung oberhalb der Zufahrtsstraße) ist zur Bauaus-
führung freigegeben. Die Arbeiten wurden bereits aufgenommen.  
 
Die Ausführungsplanung für das Los 2 + 3 (Böschung im Bereich „Am Bischofsacker“) wurde 
vor kurzem freigegeben. 
 
Die Ausführungsplanung im Los 4a und in Teilbereichen des Loses 3 (Böschungsfuß) wurde 
an die ausführende Firma weitergegeben, um benötigte Baumaterialien vorlaufend bestellen 
zu können. 
 
II. Abweichungen in der Planung  
 
Wesentliche Änderungen zur ursprünglichen Planung: 
 
 die Umstellung von mineralischer Abdichtung auf Kunststoff-Dichtungsbahn – betrifft 
die Lose 2 + 3, 4a und 4b 
 
 der Entfall der Gabionenwand aus optischen Gründen – betrifft Los 2 + 3, 
 
o Die erforderlichen Beschlussvorlagen werden für die Bezirksvertretungen vor-
bereitet. Die durchgeführten Vorabstimmungen sind positiv aufgenommen wor-
den.  
 
 Verlängerung der Stützkonstruktion im Los 4a – Schaffung von Deponierungsvolumen 
für nicht zum Einbau geeigneter Profilierungsmassen aus den Böschungen in den an-
deren Losen und Kosten zur Reduzierung von Entsorgungskosten. 
 
III. Aktueller Zeit- / Maßnahmenplan 
 Ausblick Winter 2017  
Die Erdbauarbeiten und das Verlegen der Kunststoffabdichtungsbahnen sind sehr stark von 
der Witterung abhängig und sind auf eine trockene Witterung angewiesen. Bei regnerischem 
Wetter müssen die Erdbauarbeiten eingestellt werden. Es ist daher davon auszugehen, dass 
die Bauaktivitäten in den nächsten Wochen und Monaten zeitweise unterbrochen werden 
müssen. Es ist geplant witterungsunabhängige Arbeiten durchzuführen – zum Beispiel der 
Bau der Stützwand im Bereich Los 3 und Los 4a. 
 
IV. Aktueller Kostenstand  
 Die Bau- und Baunebenkosten stellen sich derzeit wie folgt dar: 
Los 1  Betrag  
EUR brutto 
Bau- und Nebenkosten und anteilige Kosten Regenrückhaltebecken und Gräben 
Kosten Los 1 2.692.375 
Kosten Regenrückhaltebecken und Gräben anteilig für Los 1 114.775 
Gesamtkosten Los 1 gem. Beschluss (1992/2016 vom 30.06.2016) 2.807.150 
aktueller Kostenstand 7.495.300 
Kostenänderung: 
Winkelstützelemente 
+ 4.688.150

4 
Los 2 und 3 Betrag  
EUR brutto 
Bau-, Nebenkosten und anteilige Kosten Regenrückhaltebecken und Gräben 
Gesamtkosten gem. Beschluss (1575/2017 vom 11.07.2017) 
Baustelleneinrichtung 
4.388.800 
aktueller Kostenstand 5.150.100 
Kostenänderung + 761.300 
 
  
Los 4a / 4b  Betrag  
EUR brutto 
Bau-, Nebenkosten und anteilige Kosten Regenrückhaltebecken und Gräben 
Gesamtkosten gem. Beschluss (4158/2016 vom 14.02.2017) 
Baustelleneinrichtung 
3.155.000 
 aktueller Kostenstand 4.355.800 
 Kostenänderung: 
Winkelstützelemente 
+ 1.200.800 
 
 
 
 
 
Los 5*  Betrag  
EUR brutto 
Kosten für die Grundlagenermittlung 
Kosten gem. Beschluss (1992/2016 vom 30.06.2016) 150.000 
 aktuelle Kostenprognose 230.000 
Kostenänderung: 
Winkelstützelemente 
+ 80.000 
  
 
Kosten Haldenstabilisierung Lose 1, 2 + 3, 4a + 4b und 5 Betrag  
EUR brutto 
Bau- und Nebenkosten sowie Kosten für Regenrückhaltebecken und Gräben 
Gesamtkosten Lose 1, 2 + 3, 4a + 4b und 5 gem. Beschlüssen* 10.500.950 
aktueller Kostenstand 17.231.200 
Kostenänderung: 
Winkelstützelemente 
+ 6.730.250 
*Los 5 befindet sich derzeit noch in der Grundlagenermittlung (Baugrunduntersuchung, 
Schichtenaufbau, Standsicherheitsbetrachtung).  
Es ist zu beachten, dass die oben aufgeführte Kostengegenüberstellung vom derzeitig mögli-
chen „worst case“ ausgeht und alle bisher vorliegenden Nachträge in voller Höhe berücksich-
tigt. 
 
Begründung der Mehrkosten 
Im Rahmen der Gefahrenabwehr hat der Rat der Stadt Köln in mehreren Beschlüssen das 
Projekt „nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung Kalkberg“ zur Planung und anschließen-
der Bauausführung freigegeben. Ziel dieses Projektes ist, es die notwendigen Sicherungsar-
beiten zu veranlassen um die erkannten Standsicherheitsdefizite der Haldenböschungen zu 
beseitigen. 
 
Durch das Sachverständigengutachten und die rechtliche Einordnung dieses Gutachtens 
durch die juristische Begleitung wurde ein sofortiger Handlungsbedarf zur Sicherung und Sta-
bilisierung der westlichen (Los 1), nördlichen (Los 2 + 3) und östlichen Böschungen (Los 4a + 
4b) des Kalkberges festgestellt. Auf Basis dieses Gutachtens, der rechtlichen Einordnung und

5 
einer nicht ausgearbeiteten Ausführungsplanung wurden die ersten Bauarbeiten im Juli 2016 
aufgenommen. 
 
Innerhalb des sehr kurzen Zeitraumes zwischen der Erörterung und Vorstellung des Sachver-
ständigengutachtens und der Entscheidung des Rates zum Baubeschluss (1992/2016) zum 
Los 1 hat der Planer keine ausgearbeitete Leistungsbeschreibung erarbeiten können. Die vor-
liegende Leistungsbeschreibung war inhaltlich unvollständig und die auszuführende Leistung 
unzureichend beschrieben. In Teilen entsprach diese nicht den städtischen Anforderungen 
und Vorgaben.  
 
Eine vollständige und umfassende Ausführungsplanung konnte in der zu Verfügung stehen-
den Zeitspanne nicht erarbeitet werden. Die auf dieser Leistungsbeschreibung und diesen 
Planungsunterlagen aufbauende Kostenermittlung ist – rückblickend betrachtet – sehr lücken-
haft und unvollständig. 
 
Für den Ratsbeschluss 1992/2016 lagen für die Lose 2 + 3, 4a + 4b und 5 keine (Grundlagen- 
oder Ausführungs-) Planungen vor. Ein Angebot der ausführenden Firma lag zum Zeitpunkt 
der Erstellung der Beschlussvorlage zum Los 1 nicht vor. Nahezu alle Angaben zu den Bud-
gets basieren auf reinen Schätzungen des damaligen Sachverständigen.  
 
Auf diese allgemeinen Kostenrisiken wurde auch in der Beschlussvorlage 1575/2017 vom 
11.07.2017 zum kombinierten Planungs- und Baubeschluss zur nutzungsunabhängigen Hal-
denstabilisierung des Kalkberges (Los 2 + 3) im Punkt VI. unter „Kostenrisiken“ hingewiesen. 
Folgende Kostenrisiken wurden besonders hervorgehoben: 
 
 Spezifizierung von Qualitätsanforderungen (QSP-Plan), hier Materiallieferungen, 
 
 unvorhergesehene Boden- und Baugrundrisiken (Kabeltrassen, Infrastruktureinrichtun-
gen), 
 
 geänderter Aufbau der Oberflächenabdichtung (mineralische Abdichtung im Los 1 gegen-
über dem Einsatz einer Kunststoff-Dichtungsbahn im Los 2 + 3 und Los 4a + 4b),  
 
 geänderte Entwässerung (Haldenrandgraben, Rigolenentwässerung), 
 
 Baunebenkostenerhöhungen infolge der anrechenbaren Kosten aus Massenmehrungen 
bei Dammschüttmaterial, Abdichtungsboden, Kies, Oberboden und diversen Geokunst-
stoffen, 
 
 Entsorgung von unbrauchbaren Bodenmassen und 
 
 Bauzeitverlängerung aufgrund von Mehrleistungen und Umplanungen. 
 
Diese Risiken bleiben zum Teil auch weiterhin erhalten. 
 
Nach Durchführung ergänzender geotechnischer Erkundungen und den sich daraus ergeben-
den neuen Erkenntnissen über den anstehenden Baugrund im Los 2 + 3 und dem Los 4a + 4b 
sowie mit dem Fortschreiten und der Weiterentwicklung der Planung werden diese Defizite 
aus den Altunterlagen erkennbar. Sie führen dazu, dass die ursprüngliche Leistungsbeschrei-
bung durch den Planer mit dem Fortschreiten seiner Planung detaillierter beschrieben werden 
muss. Dies führt zu dem Umstand, dass nicht vollständig beschriebene Bauleistungen eine 
Anspruchsgrundlage für die ausführende Baufirma begründen und somit einen Anspruch auf 
zusätzliche Vergütung und auf Verlängerung der Bauzeit begründen. Auch aus einer Verlän-
gerung der Bauzeit ergeben sich Kostenerhöhungen (z. B. für die Baustelleneinrichtung). 
 
Erste Nachträge aus geänderten und zusätzlichen Leistungen sowie aus den oben genannten 
Themenkreisen der bauausführenden Firma sind eingegangen und befinden sich derzeit in der 
Prüfung bei der Bauüberwachung und der Bauoberleitung. Basierend auf diesen Nachtrags-
forderungen begründet sich aktuell die Notwendigkeit, diese Mehrkostenmitteilung den politi-

6 
schen Gremien zur Kenntnis zu geben. 
 
Aufgrund des gleichartigen Systemaufbaus der Böschungssicherung (und den oben aufge-
führten Kostenrisiken) ist in den Los 2 + 3, Los 4a + 4b und ggf. auch im Los 5 mit gleicharti-
gen Kostenveränderungen zu rechnen. Diesem Umstand ist bereits in der Kostenprognose 
Rechnung getragen worden. 
 
 
V. Finanzierung  
Die Finanzierung der zuvor genannten Mehraufwendungen in Höhe von 6.730.250 EUR er-
folgt aus der für die Gesamtmaßnahme (Lose 1-5) bestehenden sonstigen Rückstellung, die 
im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 entsprechend aufgestockt wird. Sofern für die späte-
re Unterhaltung der betreffenden Bereiche noch weitergehende Aufwendungen (Monitoring, 
Überwachung o.Ä.) notwendig werden, werden diese Aufwendungen im Rahmen des Aufstel-
lungsverfahrens zum Haushaltsplan 2019 für die Haushaltsjahre 2019 ff. verursachungsge-
recht angemeldet. 
 
VI. Begründung der besonderen Dringlichkeit 
Für eine Kontinuität bei den Planungs- und Bauarbeiten ist es notwendig für das Projekt „nut-
zungsunabhängige Haldenstabilisierung des Kalkbergs“ die notwendigen finanziellen Voraus-
setzungen zu schaffen.  
 
Für eine ganzheitliche Betrachtung der mit diesem Projekt verbundenen Beratungen und not-
wendigen Finanzierung wurde dieser Mehrkostenbeschluss sehr kurzfristig mit dem Ziel zu-
sammengestellt für beide Projekte alle notwendigen Informationen und Entscheidungsgrund-
lagen bereitzustellen.

Beratungsverlauf (1)

16.01.2018 Gesundheitsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3581/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.01.2018
Erstellt
20.11.2017 14:07