SV-2009/0063
Antrag von Stadtv. Klett (UWIGA) vom 5. Oktober 2009 betr. Gartengelände nördlich des Marienhospitals
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SV-2009/0063
2339 Zeichen
UWIGA – Unabhängige Wählervereinigung der IG-Abwasser
Telefon : 06151 - 373950 Fax : 3599982
Internet: www.uwiga.com e-mail: info@uwiga.com
Büro : Messeler Straße 9 - 64291 Darmstadt
bringt´s auf den Punkt
Vorlage-Nr. SV-2009/0063
Antrag von Stadtv. Klett (UWIGA) vom 5. Oktober 2009 betr. Gartengelände nördlich des
Marienhospitals
5. Oktober 2009
Antrag:
Gartengelände nördlich des Marienhospitals
Ich beantrage folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Hospitalgärten“ gemäß Text Bebauungsplan S8.3
unten.
2.
Der Magistrat wird aufgefordert, einen vorliegenden oder eingehenden Bauantrag für eine
Stellplatzanlage im zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes nach § 15 BauGB durch die
Baugenehmigungsbehörde zurückzustellen zu lassen und falls das Aufstellungsverfahren nicht
innerhalb der 12-Monatsfrist des § 15 Abs.1 BauGB abgeschlossen werden kann, der
Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig den Entwurf einer Satzung über eine Veränderungssperre
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bebauungsplan S 8.3 – Hospitalgärten
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der
Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich des Marienhospitals.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: S 8.3 Hospitalgärten
Der Bebauungsplan soll innerhalb seines Geltungsbereiches den Bebauungsplan S 8, "Kraftsruhe /
Martinspfad / Lossenweg" in allen seinen Festsetzungen ersetzen.
Im Geltungsbereich liegt der Teil des Grundstücks Gemarkung Darmstadt, Fl. 23. Nr. 16/1, der im
bisher geltenden Bebauungsplan als private Stellplatzfläche festgesetzt ist.
Beabsichtigte Planung:
Da seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes S 8 im Jahr 1975 die dort festgesetzte Stellplatzfläche an
dieser Stelle offensichtlich nicht benötigt wurde, wird die dort tatsächlich vorhandene kleingärtnerische
Nutzung planungsrechtlich abgesichert. Der Bebauungsplan wird insoweit an die zwischenzeitlich auf
der Ebene des Flächennutzungsplanes bereits vollzogene Darstellung als Grünfläche angepasst, § 8
Abs.2 Satz 1 BauGB.
Stadtverordneter der UWIGA
Helmut Klett
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Messeler Straße 9
- Martinspfad
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2009/0063
- Typ
- Antrag
- Datum
- 06.10.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00