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SV-2009/0063

Antrag von Stadtv. Klett (UWIGA) vom 5. Oktober 2009 betr. Gartengelände nördlich des Marienhospitals

Antrag 06.10.2009

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SV-2009/0063

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SV-2009/0063

2339 Zeichen

UWIGA – Unabhängige Wählervereinigung der IG-Abwasser 
Telefon : 06151 - 373950  Fax : 3599982  
Internet: www.uwiga.com e-mail: info@uwiga.com     
Büro : Messeler Straße 9  -   64291 Darmstadt      
            
bringt´s auf den Punkt 
  
 
Vorlage-Nr. SV-2009/0063 
 
 
Antrag von Stadtv. Klett (UWIGA) vom 5. Oktober 2009 betr. Gartengelände nördlich des 
Marienhospitals 
 
5. Oktober 2009 
Antrag: 
Gartengelände nördlich des Marienhospitals 
 
Ich beantrage folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
1. 
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Hospitalgärten“ gemäß Text Bebauungsplan S8.3 
unten. 
 
2. 
Der Magistrat wird aufgefordert, einen vorliegenden oder eingehenden Bauantrag für eine 
Stellplatzanlage im zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes nach § 15 BauGB durch die 
Baugenehmigungsbehörde zurückzustellen zu lassen und falls das Aufstellungsverfahren nicht 
innerhalb der 12-Monatsfrist des § 15 Abs.1 BauGB abgeschlossen werden kann, der 
Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig den Entwurf einer Satzung über eine Veränderungssperre 
zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 
Bebauungsplan S 8.3 – Hospitalgärten 
 
Aufstellungsbeschluss 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der 
Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die Aufstellung eines 
Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich des Marienhospitals. 
 
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: S 8.3 Hospitalgärten 
Der Bebauungsplan soll innerhalb seines Geltungsbereiches den Bebauungsplan S 8, "Kraftsruhe / 
Martinspfad / Lossenweg" in allen seinen Festsetzungen ersetzen. 
 
Im Geltungsbereich liegt der Teil des Grundstücks Gemarkung Darmstadt, Fl. 23. Nr. 16/1, der im 
bisher geltenden Bebauungsplan als private Stellplatzfläche festgesetzt ist. 
 
Beabsichtigte Planung: 
 
Da seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes S 8 im Jahr 1975 die dort festgesetzte Stellplatzfläche an 
dieser Stelle offensichtlich nicht benötigt wurde, wird die dort tatsächlich vorhandene kleingärtnerische 
Nutzung planungsrechtlich abgesichert. Der Bebauungsplan wird insoweit an die zwischenzeitlich auf 
der Ebene des Flächennutzungsplanes bereits vollzogene Darstellung als Grünfläche angepasst, § 8 
Abs.2 Satz 1 BauGB. 
 
 
Stadtverordneter der UWIGA 
 
Helmut Klett

Beratungsverlauf (1)

TOP 17.1

Orte (2)

  • Messeler Straße 9
  • Martinspfad

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2009/0063
Typ
Antrag
Datum
06.10.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00