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0893/2020

Erstattung von Elternbeiträgen und Essensgeld wegen Corona-bedingter Schließung

Dringlichkeitsvorlage Rat 24.03.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.03.2020, TOP 18.2

Dringlichkeitsvorlage Rat

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Dringlichkeitsvorlage Rat

4313 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/510/3 
14 05 
Vorlage-Nummer 
 0893/2020 
Freigabedatum 
24.03.2020  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO 
NRW und Genehmigung durch den Rat. 
Betreff 
Erstattung von Elternbeiträgen und Essensgeld wegen Corona-bedingter Schließung von 
Kindertagesbetreuungen 
Gremium Datum 
Rat 26.03.2020 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Einrichtungen sind seit 16.03.2020 bis zunächst 19.04.2020 geschlossen. Die Eltern benötigen 
Planungssicherheit und ein möglichst frühes Signal, wie verfahren wird. 
 
Beschluss: 
Wir beschließen, dass für die Zeit der Schließung von Kindertagesbetreuungen (Kindertagespflege, 
Kindertageseinrichtungen, offenen Ganztagsschulen) den Eltern anteilig nach den Schließungstagen 
für den og. Zeitraum die Elternbeiträge und bei den in städtischen Kindertageseinrichtungen angemel-
deten Kindern auch das Essensgeld erstattet wird. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
24.03.2020    Gez. Reker  Gez. Kienitz

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme -8,2 Mio. € sowie 1,98 Mio € 
OGTS € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Seit dem 16.03.2020 bis zunächst 19.04.2020 gilt für alle Kindertagesbetreuungsangebote ein Betre-
tungsverbot. Ausgenommen sind davon nur einige wenige Kinder von Eltern in sogenannten „Kriti-
schen Infrastrukturen“. Nach den aktuellen Erkenntnissen werden nur wenige Kinder in der Kinderta-
gespflege, Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen weiter betreut. 
 
Landesvorgaben zur Erstattung von Elternbeiträgen wird es nicht geben. 
Auch wenn die Betriebskosten aller Einrichtungen/Tagespflegepersonen weiterhin anfallen, ist es 
geboten, den Eltern für die Schließungszeit die Elternbeiträge zu erstatten. Das gilt bei den städti-
schen Kitas auch für das Essensgeld. 
 
Es wird ab dem ersten Schließungstag bis zum letzten Tag erstattet. Berechnet wird pauschaliert 
nach der Zahl der Wochen. Bei den festgesetzten 5 Wochen werden also 1,25 Monatsbeiträge erstat-
tet. Basis sind die Monate, in die die Schließung fällt, also März und April, wobei der volle Monatsbei-
trag der mit mehr Schließtagen ist (also März). 
Da es für eine solche Erstattung keine DV-Lösung gibt, kann die Berechnung nur an einem Stichtag

3 
 
erfolgen, spätere Änderungen des Beitrags würden ggf. nicht mehr berücksichtigt. Erstattet wird für 
alle Kinder, auch diejenigen, die an einzelnen Tagen doch in der Betreuung war. Ein Herausrechnen 
würde zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen, der vermieden werden muss. 
Bei Essensgeld gibt es eine Sonderregelung für die Kinder, für die nicht die pauschale Bezahlung 
(ohne individuelle Fehlzeiten) sondern eine Spitzabrechnung anhand tatsächlicher Essen vertraglich 
vereinbart ist. Hier erfolgt die Rückzahlung im Rahmen der jährlichen Abrechnung, so dass vorher 
keine Rückzahlung erforderlich ist. 
 
Zur Vermeidung weiteren Aufwands und zur Beruhigung der Eltern werden Mahn- und Vollstre-
ckungsmaßnahmen für alle Elternbeiträge/Essensgelder ab März 2020 ausgesetzt. 
 
Erwartet werden – auf Basis von 23 Schließtagen und 1,25 Monatsbeiträgen – Mindererträge von 
rund 8,2 Mio. € an Elternbeiträgen für Kitas und Tagespflege sowie 1,98 Mio. € für die OGTS. 
Beim Essensgeld der städtischen Kitas steht den Rückzahlungen an die Eltern eine entsprechende 
Einsparung bei den Aufwendungen gegenüber.

Beratungsverlauf (1)

26.03.2020 Rat
TOP 18.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0893/2020
Typ
Dringlichkeitsvorlage Rat
Datum
24.03.2020
Erstellt
18.03.2020 10:17