0893/2020
Erstattung von Elternbeiträgen und Essensgeld wegen Corona-bedingter Schließung
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Dringlichkeitsvorlage Rat
4313 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 14 05 Vorlage-Nummer 0893/2020 Freigabedatum 24.03.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Erstattung von Elternbeiträgen und Essensgeld wegen Corona-bedingter Schließung von Kindertagesbetreuungen Gremium Datum Rat 26.03.2020 Begründung für die Dringlichkeit: Die Einrichtungen sind seit 16.03.2020 bis zunächst 19.04.2020 geschlossen. Die Eltern benötigen Planungssicherheit und ein möglichst frühes Signal, wie verfahren wird. Beschluss: Wir beschließen, dass für die Zeit der Schließung von Kindertagesbetreuungen (Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen, offenen Ganztagsschulen) den Eltern anteilig nach den Schließungstagen für den og. Zeitraum die Elternbeiträge und bei den in städtischen Kindertageseinrichtungen angemel- deten Kindern auch das Essensgeld erstattet wird. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 24.03.2020 Gez. Reker Gez. Kienitz 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme -8,2 Mio. € sowie 1,98 Mio € OGTS € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Seit dem 16.03.2020 bis zunächst 19.04.2020 gilt für alle Kindertagesbetreuungsangebote ein Betre- tungsverbot. Ausgenommen sind davon nur einige wenige Kinder von Eltern in sogenannten „Kriti- schen Infrastrukturen“. Nach den aktuellen Erkenntnissen werden nur wenige Kinder in der Kinderta- gespflege, Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen weiter betreut. Landesvorgaben zur Erstattung von Elternbeiträgen wird es nicht geben. Auch wenn die Betriebskosten aller Einrichtungen/Tagespflegepersonen weiterhin anfallen, ist es geboten, den Eltern für die Schließungszeit die Elternbeiträge zu erstatten. Das gilt bei den städti- schen Kitas auch für das Essensgeld. Es wird ab dem ersten Schließungstag bis zum letzten Tag erstattet. Berechnet wird pauschaliert nach der Zahl der Wochen. Bei den festgesetzten 5 Wochen werden also 1,25 Monatsbeiträge erstat- tet. Basis sind die Monate, in die die Schließung fällt, also März und April, wobei der volle Monatsbei- trag der mit mehr Schließtagen ist (also März). Da es für eine solche Erstattung keine DV-Lösung gibt, kann die Berechnung nur an einem Stichtag 3 erfolgen, spätere Änderungen des Beitrags würden ggf. nicht mehr berücksichtigt. Erstattet wird für alle Kinder, auch diejenigen, die an einzelnen Tagen doch in der Betreuung war. Ein Herausrechnen würde zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen, der vermieden werden muss. Bei Essensgeld gibt es eine Sonderregelung für die Kinder, für die nicht die pauschale Bezahlung (ohne individuelle Fehlzeiten) sondern eine Spitzabrechnung anhand tatsächlicher Essen vertraglich vereinbart ist. Hier erfolgt die Rückzahlung im Rahmen der jährlichen Abrechnung, so dass vorher keine Rückzahlung erforderlich ist. Zur Vermeidung weiteren Aufwands und zur Beruhigung der Eltern werden Mahn- und Vollstre- ckungsmaßnahmen für alle Elternbeiträge/Essensgelder ab März 2020 ausgesetzt. Erwartet werden – auf Basis von 23 Schließtagen und 1,25 Monatsbeiträgen – Mindererträge von rund 8,2 Mio. € an Elternbeiträgen für Kitas und Tagespflege sowie 1,98 Mio. € für die OGTS. Beim Essensgeld der städtischen Kitas steht den Rückzahlungen an die Eltern eine entsprechende Einsparung bei den Aufwendungen gegenüber.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0893/2020
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Rat
- Datum
- 24.03.2020
- Erstellt
- 18.03.2020 10:17