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0967/2021

Beantwortung der Anfrage AN/0511/2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 29.04.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.03.2021, TOP 4.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

10546 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20 
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 15.03.2021 
 0967/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 15.03.2021 
Rechnungsprüfungsausschuss 04.05.2021 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0511/2021 
1. Frage:  
Der Finanzausschuss hat auf seiner Sitzung am 17.12.2018 mit der Beschlussvorlage 
3571/2018 für einigen Jahre die Nutzung einer Cash Pooling Software mit einem Auftragswert 
von ca. 200.000 Euro beschlossen und die Verwaltung mit der Beschaffung beauftragt. 
Wann ist diese Software beschafft worden, seit wann ist sie im Einsatz und wie viel Personal 
ist dafür eingestellt worden; und wenn das nicht passierte, warum nicht? 
2. Frage: 
In der Beschlussvorlage 3571/2018 wird in Aussicht gestellt, dass die Stadtverwaltung als 
Dienstleisterin für die Eigenbetriebe fungiert und das Liquiditätsmanagement übernimmt. Die-
ser Vorlage kann man ein Problembewusstsein über die Finanzabwicklung bei Eigenbetrieben 
entnehmen. Warum hat die Kämmerei den Eigenbetrieb Bühnen nicht intensiver kontrolliert, 
jenseits der oben genannten anzuschaffenden Software? 
 
Antwort zu Fragen 1 und 2:  
Eingangs muss in einigen wenigen Sätzen erläutert werden, dass die Vorgänge rund um die 
Anlage des Eigenbetriebes Bühnen keine Frage des Cash-Pooling-Projektes und auch keine 
Frage eines „einheitlichen Liquiditätsmanagements“ sind, wie es die Fragestellung möglicher-
weise annimmt.  
Im Gegenteil hat sich der Rat der Stadt Köln bewusst dazu entschieden, bestimmte Bereiche 
der Daseinsvorsorge in unterschiedlicher Weise auszugliedern, wie im Bereich der Bühnen, 
eine eigenbetriebsähnliche Einrichtungen (eE) zu gründen. Eine wesentliche Motivation hierfür 
sind die gewollte Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit solcher Ausgliederungen. So 
wurden im Rahmen der letzten Umwandlung in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung als 
wesentliche Gründe für die Ausgründung u.a. betont: die an kaufmännischen Gesichtspunkten 
zu kalkulierenden finanzwirksamen Entscheidungen sowie die besondere Verantwortung und 
Herausstellung als vom Rat bestellte Betriebsleitung (Vorlage 1068/2008). Denn Eigenbetrie-
be werden von der Betriebsleitung selbstständig geleitet werden (siehe § 2 Abs. 1 Eigenbe-
triebsverordnung des Landes), welcher die laufende Betriebsführung als unentziehbare eigene

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Kompetenz obliegt. Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebs 
verantwortlich und hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters 
anzuwenden. 
Eine Kontrolle und Begleitung der verselbständigten eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen er-
folgt durch die entsprechenden Ausschüsse mit entsprechender Vorbereitung durch die Ver-
waltung. Eine Betrachtung von einzelnen Geschäftsvorgängen, die in der operativen Eigen-
ständigkeit der verselbständigten Einheit liegen, ist mithin nicht vorgesehen und würde zum 
Aufbau von Doppelstrukturen führen.  
Zur eigenverantwortlichen Betriebsführung zählt nach § 11 der Eigenbetriebsverordnung 
grundsätzlich auch die Zahlungsabwicklung und Liquiditätsplanung. Vorübergehend nicht be-
nötigte Geldmittel des Eigenbetriebs sollen in Abstimmung mit der Liquiditätslage der Ge-
meinde hiernach angelegt werden. 
Die Stadt ermöglicht es ihren eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sowie ihren Beteiligungs-
unternehmen, überschüssige Liquidität bei der Stadt zu „parken“ und dort managen zu lassen. 
 
Mittels Cash-Pooling können Negativzinsen allerdings nicht per se ausgeschlossen werden.  
 
Die gültigen Richtlinien für Kassenkreditaufnahmen regeln: „Sowohl der Konzern Stadt Köln 
(inklusive StEB) als auch die Stadtwerke können ihre Mittel dem allgemeinen Haushalt zur 
Verfügung stellen und somit eine Anlage bei der Stadt Köln tätigen.“ Davon macht derzeit zum 
Beispiel die Gebäudewirtschaft Gebrauch. Auch im Verhältnis zur Messe wurde 2020 ein 
Cash-Pooling begrenzt auf 80 Mio. Euro eingerichtet.  
Auch von den Bühnen finden Abstimmungen mit der Liquiditätslage der Gemeinde statt, zu-
letzt im Dezember 2020 dergestalt, dass mit Blick auf die Aufnahme des Schuldscheindarle-
hens die Bühnen darüber informiert haben, über genügend Liquidität zu verfügen und um 
Aussetzung der Betriebskostenzuschusszahlungen für die ersten 6 Monate des Kalenderjah-
res 2021 gebeten haben. In der Folge werden aktuell auch keine Betriebskostenzuschussab-
schläge an die Bühnen gezahlt. 
 
Der in der Fragestellung zitierte Bedarfsfeststellungsbeschluss wurde auf Bitten der Verwal-
tung gefasst, um der Verwaltung die Einführung einer sog. Cash-Pooling-Software zunächst 
für die eigenen Geschäftskonten zu ermöglichen. Das Software-Projekt wurde 2018 begonnen 
und konsequent vorangetrieben. Das Projekt steht kurz vor der Umsetzung bzgl. der verwal-
tungseigenen Geschäftskonten. 
 
In der Begründung des damaligen Beschlusses wird außerdem ausgeführt, dass die Stadt 
perspektivisch auch eine Nutzung für eigenbetriebsähnliche Einrichtungen anstrebt, um den 
Austausch von Liquidität, der derzeit schon möglich ist und praktiziert wird (s.o.), zu erleich-
tern. 
 
Da die Einführung eines softwaregestützten, d.h. automatisierten und tagesscharfen Cash-
Poolings mit vielen technischen und rechtlichen Fragestellungen sowie intensiven Abstim-
mungsprozessen mit der koordinierenden Hausbank verbunden ist, ist das Projekt zum Ein-
satz einer Cash-Pooling-Software von vornherein auf eine sukzessive Prüfung und Einführung 
angelegt gewesen und nicht mit zeitlichen Meilensteinen versehen worden. Damit ist die Ver-
waltung auch einer Empfehlung der KGSt gefolgt, die „eine gute Vorbereitung und Planung bei 
der Einführung eines solchen komplexen Systems“ anmahnen und empfehlen, den Aufbau-
prozess in überschaubare Schritte zu zerlegen.

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Hintergrund ist, dass im Rahmen eines automatisierten Cash-Poolings eine tagesscharfe 
Bündelung der liquiden Mittel aller angeschlossenen Einrichtungen auf einem zentralen Bank-
konto erfolgt. Vereinfacht gesagt: Wenn ein/eine an das System angeschlossene/s Kon-
to/Einrichtung Liquidität „übrig“ hat, kann diese von einem anderen, an das System ange-
schlossene/s Konto/Einrichtung genutzt werden. Wenn das Liquiditätsangebot den Liquiditäts-
bedarf im Pool übersteigt, nimmt die bündelnde Stelle – hier die Stadt - Kassenkredite auf. Bei 
hohem Liquiditätsbedarf führt ein derartiges System deshalb zu höheren Kassenkrediten der 
Stadt. Die Einführung eines automatisierten Cash-Pooling-Systems ist deshalb nach dem 
Krediterlass des Landes auch an strenge Wirtschaftlichkeitsvorgaben und rechtliche Grenzen 
gebunden, da die finanzwirtschaftliche Verantwortung der eigentlich selbständigen Unterneh-
men/Einrichtungen durch ein derartiges Pooling nicht einseitig der Gemeinde (Kernverwal-
tung) übertragen werden darf. Bei Einbindung von Einrichtungen außerhalb des Kernhaus-
halts sind Anpassungen in der Haushaltssatzung und entsprechende Ratsbeschlüsse erfor-
derlich. 
 
Wesentliche Projektschritte im Projekt sind bereits vollzogen: Hierzu zählen insbesondere der 
intensive Austausch mit anderen Kommunen über die dort gesammelten Erfahrungen, die 
Kostenschätzung und Bedarfsprüfung in Zusammenarbeit mit den zu beteiligenden Ämtern, 
der fachliche, technische und datensicherheitstechnisch Austausch mit der Sparkasse Köln-
Bonn und Helaba zum Cash Pool Pro Vertrag, die Datenschutzklassifizierung, die Vergabe-
prüfung, die umfangreiche und intensive technische Abstimmung mit dem internen IT-
Dienstleister, die finalisierenden Abstimmungen mit der Stadtkasse und der Sparkasse Köln-
Bonn inkl. der technischen Aufbereitung sowie die Finalisierung der Verträge. 
 
Das Projekt steht damit kurz vor der Umsetzung bzgl. der verwaltungseigenen Geschäftskon-
ten. Nach Bewährung soll in einem zweiten Schritt die schrittweise Einbeziehung der sechs 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen geprüft werden. In einem dritten Schritt könnten per-
spektivisch weitere Beteiligungsunternehmen einbezogen werden. 
 
Das in der Kämmerei zuständige Team wurde in den letzten Jahren neu strukturiert und auch 
personell verstärkt. Darüber hinaus wurde für das Projekt explizit kein Personal eingestellt, 
weil das Projekt so interdisziplinär ist, dass weniger einzelne Personen als eine Vielzahl von 
Bereichen daran mitwirken. 
 
3. Frage:  
Der Eigenbetrieb Bühnen hat einen Kredit aufgenommen und diesen dann bei der Greensill 
Bank angelegt. Warum wurde stattdessen nicht vereinbart, den Kredit in Raten abzurufen, und 
warum sind die städtischen Bühnen das größere Risiko eingegangen und haben eine Anlage 
bei der Greensill Bank getätigt statt bei einer öffentlichen Bank? 
Antwort:  
Über das Modell des Schuldscheindarlehens gelingt es den Bühnen die aktuelle Niedrigzins-
phase über die gesamte Abschreibungsdauer des Gebäudeensembles am Offenbachplatz zu 
fixieren. Im Fall des Schuldscheins, welcher zum Jahresende 2020 fixiert wurde, war es dem 
Schuldscheindarlehensgeber wichtig, die Darlehenssumme vor Ablauf des Kalenderjahres 
dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen. Der sehr günstige Zinssatz zu 0,98 % über 
40 Jahre war an die vollständige Auszahlung der Kreditsumme gebunden.  
Es gab zum Zeitpunkt des Abschlusses der Geschäftsbestätigung mit der Greensill Bank kei-
nen Grund die Anlage in Bezug auf ihre Sicherheit anzuzweifeln. Das Geld auf dem Ge-
schäftskonto zu belassen hätte zu einem Verwahrentgelt/Negativzins in Höhe von 0,50 % ge-
führt.

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4. Frage: 
Welcher Finanzdienstleister hat die städtischen Bühnen beraten und welches Honorar hat er 
dafür erhalten?  
Antwort: 
Vertragspartner und vertragliche Inhalte unterliegen beiderseitig dem Geschäftsgeheimnis. Die 
Bühnen können hierzu im nicht-öffentlichen Teil Auskunft geben. 
 
5. Frage: 
Hat die Kämmerei dem Eigenbetrieb Bühnen bereits den jährlichen Betriebskostenzuschuss 
ausgezahlt und warum muss dafür überhaupt real Geld fließen; wäre nicht auch eine Verrech-
nung möglich?  
Antwort:  
Der Betriebskostenzuschuss (BKZ) dient zur Deckung des laufenden Betriebs; der Anlagebe-
trag in Höhe von 15 Mio. EUR betrifft den Bereich Sanierung. Hinsichtlich der Auszahlung des 
BKZ stehen Verwaltung und Bühnen in laufendem Kontakt, so dass derzeit aufgrund der vor-
handenen Liquidität der Bühnen auch keine Auszahlungen an die Bühnen erfolgen. Der nicht 
ausgezahlte BKZ wird nach derzeitiger Planung im Sommer 2021 nachgezahlt werden, wenn 
die Liquidität dort benötigt wird. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

15.03.2021 Finanzausschuss
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Offenbachplatz

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Details

Aktenzeichen
0967/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
29.04.2021
Erstellt
10.03.2021 13:16