0677/2023
Schulrechtliche Änderung des Bildungsgangs "Fachschule für Technik - Fachrichtung Fahrzeugtechnik" durch die Schwerpunkt Elektromobilität des Nicolaus-August-Otto-Berufskollegs (BK 18) zum Schuljahr 2023/24 in die Tagesform
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Anlage 1 Auszug Protokoll Schulkonferenz vom 28.09.2022
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1 Protokoll der Schulkonferenz vom 28.09.2022 Beginn: Mittwoch, 28. September 2022, 18:30 Uhr (Ort: G 001 - Aula) Protokoll: Herr H. Höing Anwesenheitsliste: s. Anhang Der Sitzungsablauf erfolgte entsprechend der Einladung 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit der Konferenz Schulleiter Ehlert stellt fest, dass die Einberufung zur Schulkonferenz ordnungsgemäß erfolgt ist und dass nach den Angaben auf der Anwesenheitsliste die Beschlussfähigkeit gegeben ist. 2. Anträge (siehe Anlage bzw. ggf Ergänzung durch Tischvorlage/Erläuterungen vor Ort, Beschlüsse zu Anträgen unter TOP 6) 2.1. Antrag auf Einrichtung des 2-jährigen Bildungsgangs der Fachoberschule nach APO-BK Anlage C3 §8 Nr.1, Klasse 11 und 12, 2 Jahre Vollzeit mit verpflichtendem Jahrespraktikum im 1. Jahr, Der Antrag 3.1 wird bei 0 Enthaltungen einstimmig angenommen 2.2. Antrag auf Einrichtung des Bildungsgangs/Schwerpunktes der Fachschule für Fahrzeugtechnik nach APO-BK Anlage E2 (Abendform, Teilzeit), hier Schwerpunkt Elektromobilität und Antrag auf Wechsel von Abendform zu Tagesform (dann auch mit dem Schwerpunkt Elektromobilität) Der Antrag 3.2 wird bei 0 Enthaltungen einstimmig angenommen 3. Beschlüsse 3.1. Beschlüsse zu den Anträgen, s. TOP 3, Anträge ggfs. lt. Anlage, ggf. Ergänzungen als Tischvorlage, 3.1.1. „Fachoberschule Anlage C3, 2 jährig mit Praktikum 3.1.2. Fachschule Fahrzeugtechnik mit Schwerpunkt Elektromobilität (Abendform/Teilzeit/Tagesform) 3.1.3. Mehrtägige Klassenfahrten 3.1.4. Ausnahmen vom Alkoholverbot 3.1.5. Art und Umfang der auf Eigenanteil der Schüler:innen zu beschaffenden Lernmittel“ s. Ergebnisse der Abstimmungen zu den Anträgen von TOP3 auf Seite 1. Ende der Konferenz Der Schulleiter beendet die Schulkonferenz um 19:42 Uhr.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0677/2023 Freigabedatum 13.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Änderung des Bildungsgangs "Fachschule für Fahrzeugtechnik" Schwerpunkt Elektromobilität am Nicolaus-August-Otto-Berufskollegs (BK 18) zum Schuljahr 2023/24 in die Tagesform Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1.) Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die schulrechtliche Änderung des bestehenden Bildungsgangs Fachschule Technik – Fachrichtung Fahr- zeugtechnik als Abendform (4-jährig in Teilzeit) in die Tagesform (2-jährig in Vollzeit) zum 01.08.2023 am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg (BK 18) in der Eitorfer Str. 16, 50679 Köln (Deutz). 2.) Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die schulrechtliche Änderung des bestehenden Bildungsgangs Fachschule Technik – Fachrichtung Fahr- zeugtechnik durch die Ergänzung des Schwerpunkts Elektromobilität zum 01.08.2023 am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg (BK 18) in der Eitorfer Str. 16, 50679 Köln (Deutz). 3.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwal- tungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.04.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2023 Rat 16.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (1) Hintergrund Der Bildungsgang Fachschule Technik – Fachrichtung Elektromobilität als Abendform (4 Jah- re in Teilzeit) am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg ist bereits eingeführt und soll durch den Schwerpunkt Elektromobilität zum Schuljahr 2023/24 erweitert werden. Zusätzlich soll ein Wechsel des Bildungsgangs von der Abend- zur Tagesform (2 Jahre in Vollzeit) erfolgen. Ak- tuell ist der Bildungsgang Fachschule Technik einzügig. Der Schwerpunkt Elektromobilität der Fachschule Technik wurde zum Schuljahr 2022/23 in der APO-BK neu angelegt. Die Errichtung des Schwerpunktes folgt der technischen Entwick- lung und soll die Attraktivität der Weiterbildung im Rahmen der Fachschule für Technik in der Fachrichtung Fahrzeugtechnik (derzeit ausschließlich in Abendform) erhöhen. Die Akzeptanz der vierjährigen Teilzeitform (Abendschule) nimmt bei potentiellen Schüler*innen immer mehr ab. Zudem ist die Planbarkeit über vier Jahre für die meisten Schüler*innen nicht mehr ge- währleistet. Folglich verringert sich die Zahl an potentiellen Schüler*innen und die Zahl an Abbrüchen nimmt zu. Da an der Schule bereits eine Fachschule für Technik in der Fachrich- tung Karosseriebautechnik in Tagesform angeboten wird und diese eine höhere Akzeptanz genießt, soll das Angebot einer Fachschule für Fahrzeugtechnik in Tagesform anstatt Abend- form mit dem Schwerpunkt Elektromobilität erfolgen. Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule für Technik berechtigt zur Führung der Berufsbe- zeichnung "Staatlich geprüfte Technikerin/Staatlich geprüfter Techniker" mit Angabe der Fach- richtung und gegebenenfalls des Schwerpunkts. Nach der Berufsbezeichnung wird auf dem Abschlusszeugnis "Bachelor Professional in Technik" ausgewiesen. Die Verwaltung befürwortet daher den Antrag des Nicolaus-August-Otto-Berufskollegs, den Bildungsgang Fachschule Technik – Fachrichtung Fahrzeugtechnik um den Schwerpunkt Elektromobilität zu erweitern und die Einführung des selbigen Bildungsgangs in der Tages- form (einzügig) anstatt Abendform. Durch die Einführung wird das Bildungsangebot am Standort und mithin in der Region deutlich verbessert. Das Portfolio der Schule wird bedarfs- gerecht erweitert und der technischen Entwicklung angepasst. (2) Beteiligung der Schulkonferenz Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist dieser Vorlage beigefügt. (3) Zur personellen und räumlichen Situation Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die benötigte Ausstattung sind am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg, Eitorfer Str. 16, Köln-Deutz, vorhanden. Die erforderlichen Lehrkräfte für den Bildungsgang stehen zur Verfügung und müssen nicht aus anderen Bil- dungsgängen abgezogen werden. (4) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 3 § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Das BK 18 ist das einzige Berufskolleg für diesen Fachschulzweig bzw. mit diesem Schwer- punkt im Stadtgebiet von Köln, sowohl regional als auch überregional. Es besteht somit keine Konkurrenzsituation. Von einer Schulträgerbeteiligung wird daher abgesehen. (5) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Änderung des Bildungsgangs „Fachschule Technik Fach- richtung Fahrzeugtechnik“ am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg, Eitorfer Str. 16 Köln-Deutz, zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der potentiellen Schüler*innen, frühzeitig Klarheit über das zukünftige Schul- angebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuord- nen. Anlagen Anlage 1 – Auszug aus dem Protokoll der Schulkonferenz vom 28.09.2022
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0677/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.03.2023
- Erstellt
- 23.02.2023 10:41