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V/0860/2006

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Gründen/GAL an den Rat der Stadt Münster Nr. A - R/0040/2006

Vorlage 20.10.2006

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 08.11.2006, TOP 2.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7221 Zeichen

V/0860/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Gründen/GAL an den Rat der Stadt Münster Nr. A - 
R/0040/2006 vom 27.09.2006 "LEG-Verkaufspläne: Preiswerten Wohnraum für Münster sichern!" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.11.2006 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung 
am 24.10.2006 den Anteilsverkauf der Landesentwicklungsgesellschaft als Gesamtpaket und 
nicht über den Modus „regionaler Tranchen“ beschlossen hat. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei der Landesregierung und über den Städtetag Nord-
rhein-Westfalen im Rahmen des anstehenden Verkaufsverfahrens vor dem Hintergrund der 
landesseitig zugesagten, besonderen sozialen Mieterschutzklauseln für einen umfassenden 
Schutz der jeweils vor Ort betroffenen Mieterinnen und Mieter der LEG-Wohnungen sowie für 
eine angemessene Berücksichtigung der jeweils relevanten kommunalen Ziele der Stadtent-
wicklungs- und Wohnungspolitik einzusetzen. 
 
3. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL  Nr. A – R/0040/2006 ist damit erledigt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Inhalt des Antrages 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL beantragten in der Sitzung des Rates am 27.09.2006 
die Verabschiedung einer Resolution an das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Titel: 
 
„LEG-Verkaufspläne: Preiswerten Wohnraum für Münster sichern!“ 
 
Hintergrund des Antrages ist der geplante Verkauf des Wohnungsbestandes der überwiegend 
landeseigenen Landesentwicklungsgesellschaft (LEG), auf den sich die CDU- und FDP-
Fraktionen im Landtag im Juni 2005 in ihrer Koalitionsvereinbarung verständigt haben. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0860/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau  Regenitter 
Ruf: 
492 64 00 
E-Mail: 
RegenitG@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.10.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0860/2006 
In ihrem Antrag an den Rat hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL die Intentionen eines 
Beschlusses des Vorstandes des Städtetages NRW mit Blick auf die Auswirkungen des geplan-
ten Verkaufs der Wohnungen und der Beteiligungen der LEG für Münster aufgegriffen. 
 
Der einvernehmliche Beschluss des Vorstandes vom 13.09.2006 lautet im Wesentlichen wie 
folgt: 
 
• Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen weist auf die hohe Bedeutung der 
LEG-Wohnungsbestände für die Wohnraumve rsorgung insbesondere einkommensschwa-
cher Haushalte und die Umsetzung der wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Ziele 
der Städte hin. Insofern berührt der Verkauf der Wohnungen der LEG in erheblichem Maße 
auch die Interessen der hiervon betroffenen Städte. 
 
•      Der Vorstand bittet daher Landesregierung und Landtag, die Bedeutung der LEG-
Wohnungsbestände für die Wohnraumversorgung und Stadtentwicklung in den betroffenen 
Städten und die Belange des Mieterschutzes bei ihrer Verkaufsentscheidung sowie die 
Hinweise der Städte zu möglichen Konsequenzen des Verkaufs und ihre Anregungen zur 
Auswahl der Bewerber zu berücksichtigen. 
 
• Als Erwerber sollten nach Auffassung des Vorstandes insbesondere die kommunalen 
Wohnungsunternehmen und/oder örtliche Wohnungsgenossenschaften bzw. örtliche priva-
te Wohnungsunternehmen mit einer langfristigen Unternehmensstrategie in Betracht gezo-
gen werden. Ein Blockverkauf an kurz- bis mittelfristig orientierte Finanzinvestoren ent-
spricht dagegen wegen der zu befürchtenden negativen Auswirkungen auf die betroffenen 
Städte nicht den Zielen städtischer Wohnungspolitik. 
 
 
2.    Beschluss der Landesregierung 
 
Die Landesregierung billigte am 24.10.2006 den Vorschlag der beauftragten Gutachter, die 
vom Land gehaltenen Anteile an der LEG als „Paket“ an einen Erwerber oder ein Erwerber-
konsortium zu veräußern. 
Nach Ansicht der Gutachter stellt sich von mehreren geprüften Optionen ein Verkauf der LEG-
Gesellschaftsanteile an einen Investor als zeitlich, prozesstechnisch, mit Blick auf die Mieter- 
und Mitarbeiterinteressen und in Bezug auf die Erlöserwartungen als beste Variante heraus. 
 
Die Veräußerung der rund 100.000 LEG-Wohnungen wird nach Aussage der Landesregierung 
nur unter Sicherung hoher Sozialstandards für die Mieter und Mieterinnen an Investoren erfol-
gen, die sich langfristig engagieren wollen. 
 
So sollen mit dem Erwerber über einen Zeitraum von zehn Jahren vertragliche Regelungen 
getroffen werden zur Begrenzung von Mieterhöhungen, zum Verzicht auf Luxussanierungen 
und Ausschluss von Kündigungen. Der Verkauf von Wohnungen soll beschränkt werden und 
es werden Vorgaben für die jährliche Instandhaltung der Wohnungen gemacht. 
 
Die Gutachter sind davon überzeugt, dass die Einhaltung der Sozialstandards dauerhaft und 
wirkungsvoll überwacht werden können. 
 
 
3.   Auswirkungen des Verkaufs der LEG-Anteile für Münster 
 
Die LEG selbst verfügt in Münster über keine eigenen Wohnungsbestände. Die LEG ist aber 
mit 95 % an der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Nordwestdeutschland GmbH mit ei-
nem Wohnungsbestand von 1.736 Wohnungen in Münster beteiligt. Von den 1.736 Wohnun-
gen sind 269 Wohnungen öffentlich gefördert.

- 3 - 
V/0860/2006 
 An der Wohnungsgesellschaft Münsterland mbH mit einem Bestand von 4.290 Wohnungen in 
Münster sind die LEG und die Deutsche Rentenversicherung Münster zu je 50 % beteiligt. Für 
2.480 Wohnungen gelten noch die Mietpreis- und Belegungsbindungen aus der öffentlichen 
Förderung. 
 
 Von dem beabsichtigten Verkauf sind somit 6.026 Wohnungen, davon 2.749 öffentlich geför-
derte Wohnungen betroffen. 
 
 Die Geschäftsleitungen der Wohnungsgesellschaft Münsterland mbH und der Gemeinnützigen 
Wohnungsgesellschaft Nordwestdeutschland GmbH engagieren sich mit ihren Unternehmen 
in vorbildlicher Weise für die angemessene Wohnraumversorgung der Bürgerinnen und Bür-
ger. Bei der Umsetzung wohnungs- und stadtentwicklungspolitischer Ziele sind sie wichtige 
Partner der Stadt Münster. 
 
 Vor dem Hintergrund der zur Bewältigung anstehenden wohnungs-, sozial- und stadtentwick-
lungspolitischen Aufgaben in Münster, die im Handlungsprogramm Wohnen – Fortschreibung 
2005 (Vorlage Nr. V/0351/2005) umfassend dargestellt sind, ist es unverzichtbar, auch nach 
einem Verkauf der LEG-Beteiligungen mit Partnern zusammenarbeiten zu können, die an ei-
ner langfristigen Pflege, Erhaltung und Entwicklung ihrer Wohnungsbestände und an einer po-
sitiven Entwicklung des Wohnstandortes Münster interessiert sind. 
 
 
4.    Weiteres Verfahren 
 
Die Landesregierung kündigt einen fairen Verkaufsprozess an, der anhand von transparenten 
Kriterien durchgeführt wird. Vor diesem Hintergr und wird sich die Stadt Münster vorbehaltlich 
der Zustimmung des Hauptausschusses zu dieser Vorlage bei der Landesregierung und über 
den Städtetag Nordrhein-Westfalen verstärkend dafür einsetzen, dass die städtischen Ziele 
der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik nicht außer Acht gelassen werden und die Inte-
ressen der betroffenen Mieter und Mieterinnen tatsächlich die zugesagte,  besondere Priorität 
haben. 
 
Mit diesen Maßgaben ist der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A – R/0040/2006 er-
ledigt. 
 
 
 
 
 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister 
 
 
Anlage

Anlage

3011 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL          Antrag Nr. A-R/0040/2006   
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Vorschlag für eine in der Ratssitzung am 27.09.2006 zu verabschiedende Resolution 
an das Land Nordrhein-Westfalen 
 
Resolution 
 
LEG-Verkaufspläne: Preiswerten Wohnraum für Münster 
sichern! 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Im Zusammenhang mit den Verkaufsabsichten des La ndes weist der Rat der Stadt Münster 
auf die Bedeutung der LEG-Wohnungsbestände für die Wohnraumversorgung insbesondere 
einkommensschwächerer Haushalte in den größeren Städten und die Umsetzung der 
wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Ziele der Städte hin. In Münster wie auch vielen 
Großstädten an der Rheinschiene und im Ruhrgebiet verfügt die LEG über große 
Wohnungsbestände. Dort leistet sie mit ihrem Angebot an preiswertem Wohnraum, ihren 
Investitionen in die Modernisierung und ihrem Engagement in den Stadtteilen mit 
besonderem Erneuerungsbedarf einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung 
mitbezahlbarem Wohnraum, zur Stadterneuerung und zur sozialen Stabilisierung in 
benachteiligten Wohnquartieren. Insofern berührt der geplante Verkauf der Wohnungen des 
Landes in erheblichem Maße auch die Interessen der hiervon betroffenen Städte. 
2. Der Rat der Stadt Münster fordert daher Landesre gierung und Landtag auf, die Bedeutung 
der LEG-Wohnungsbestände für die Wohnraumversorgung und Stadtentwicklung in den 
betroffenen Städten und die Belange des Mieterschutzes zu berücksichtigen.  
3. Für den nicht wünschenswerten Fall, dass das Lan d von seinen Verkaufsabsichten nicht 
Abstand nimmt, unterstützt der Rat der Stadt Münster die Aussage des Städtetages NW, 
dass als Erwerber nach Auffassung des Vorstands des Städtetages insbesondere die 
kommunalen Wohnungsunternehmen in Betracht gezogen werden sollten. In der 
Stellungnahme des Vorstandes heißt es weiter: „Dort, wo dies nicht sinnvoll oder möglich 
erscheint, bietet sich ein Erwerb der Wohnungen durch örtliche Wohnungsgenossenschaften 
bzw. durch örtliche private Wohnungsunternehmen mit einer langfristigen 
Unternehmensstrategie an. Ein Blockverkauf an kurz- bis mittelfristig orientierte 
Finanzinvestoren entspricht dagegen wegen der zu befürchtenden negativen Auswirkungen 
auf die betroffenen Städte nicht den Zielen städtischer Wohnungspolitik.“ 
 
 
Begründung 
 
 
Der geplante Verkauf der LEG hätte auch Auswirkungen auf Münster: Die LEG nämlich hält 50 % 
der Anteile an der WGM (Wohnungsgesellschaft Münsterland) sowie über 90 % an der GWN 
(Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Nordwestdeutschland) mit Sitz in Münster. Beide 
Gesellschaften zusammen verfügen über 6.031 Wohnungen in Münster. 
Zur weiteren Begründung sei auf den Aufsatz „Verkauf der LEG-Wohnungen“ in Heft 9 des 
Eildienstes des Städtetages NW verwiesen sowie auf den in der gleichen Nummer 
veröffentlichten Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen, den dieser auf 
seiner 261. Sitzung am 13.09.2006 gefasst hat.

Beratungsverlauf (1)

08.11.2006 Hauptausschuss
TOP 2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0860/2006
Typ
Vorlage
Datum
20.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37