V/0860/2006
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Gründen/GAL an den Rat der Stadt Münster Nr. A - R/0040/2006
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Beschlussvorlage
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V/0860/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Wohnungswesen Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Gründen/GAL an den Rat der Stadt Münster Nr. A - R/0040/2006 vom 27.09.2006 "LEG-Verkaufspläne: Preiswerten Wohnraum für Münster sichern!" Beratungsfolge 08.11.2006 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung am 24.10.2006 den Anteilsverkauf der Landesentwicklungsgesellschaft als Gesamtpaket und nicht über den Modus „regionaler Tranchen“ beschlossen hat. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei der Landesregierung und über den Städtetag Nord- rhein-Westfalen im Rahmen des anstehenden Verkaufsverfahrens vor dem Hintergrund der landesseitig zugesagten, besonderen sozialen Mieterschutzklauseln für einen umfassenden Schutz der jeweils vor Ort betroffenen Mieterinnen und Mieter der LEG-Wohnungen sowie für eine angemessene Berücksichtigung der jeweils relevanten kommunalen Ziele der Stadtent- wicklungs- und Wohnungspolitik einzusetzen. 3. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A – R/0040/2006 ist damit erledigt. Begründung: 1. Inhalt des Antrages Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL beantragten in der Sitzung des Rates am 27.09.2006 die Verabschiedung einer Resolution an das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Titel: „LEG-Verkaufspläne: Preiswerten Wohnraum für Münster sichern!“ Hintergrund des Antrages ist der geplante Verkauf des Wohnungsbestandes der überwiegend landeseigenen Landesentwicklungsgesellschaft (LEG), auf den sich die CDU- und FDP- Fraktionen im Landtag im Juni 2005 in ihrer Koalitionsvereinbarung verständigt haben. Vorlagen-Nr.: V/0860/2006 Auskunft erteilt: Frau Regenitter Ruf: 492 64 00 E-Mail: RegenitG@stadt-muenster.de Datum: 27.10.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0860/2006 In ihrem Antrag an den Rat hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL die Intentionen eines Beschlusses des Vorstandes des Städtetages NRW mit Blick auf die Auswirkungen des geplan- ten Verkaufs der Wohnungen und der Beteiligungen der LEG für Münster aufgegriffen. Der einvernehmliche Beschluss des Vorstandes vom 13.09.2006 lautet im Wesentlichen wie folgt: • Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen weist auf die hohe Bedeutung der LEG-Wohnungsbestände für die Wohnraumve rsorgung insbesondere einkommensschwa- cher Haushalte und die Umsetzung der wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Ziele der Städte hin. Insofern berührt der Verkauf der Wohnungen der LEG in erheblichem Maße auch die Interessen der hiervon betroffenen Städte. • Der Vorstand bittet daher Landesregierung und Landtag, die Bedeutung der LEG- Wohnungsbestände für die Wohnraumversorgung und Stadtentwicklung in den betroffenen Städten und die Belange des Mieterschutzes bei ihrer Verkaufsentscheidung sowie die Hinweise der Städte zu möglichen Konsequenzen des Verkaufs und ihre Anregungen zur Auswahl der Bewerber zu berücksichtigen. • Als Erwerber sollten nach Auffassung des Vorstandes insbesondere die kommunalen Wohnungsunternehmen und/oder örtliche Wohnungsgenossenschaften bzw. örtliche priva- te Wohnungsunternehmen mit einer langfristigen Unternehmensstrategie in Betracht gezo- gen werden. Ein Blockverkauf an kurz- bis mittelfristig orientierte Finanzinvestoren ent- spricht dagegen wegen der zu befürchtenden negativen Auswirkungen auf die betroffenen Städte nicht den Zielen städtischer Wohnungspolitik. 2. Beschluss der Landesregierung Die Landesregierung billigte am 24.10.2006 den Vorschlag der beauftragten Gutachter, die vom Land gehaltenen Anteile an der LEG als „Paket“ an einen Erwerber oder ein Erwerber- konsortium zu veräußern. Nach Ansicht der Gutachter stellt sich von mehreren geprüften Optionen ein Verkauf der LEG- Gesellschaftsanteile an einen Investor als zeitlich, prozesstechnisch, mit Blick auf die Mieter- und Mitarbeiterinteressen und in Bezug auf die Erlöserwartungen als beste Variante heraus. Die Veräußerung der rund 100.000 LEG-Wohnungen wird nach Aussage der Landesregierung nur unter Sicherung hoher Sozialstandards für die Mieter und Mieterinnen an Investoren erfol- gen, die sich langfristig engagieren wollen. So sollen mit dem Erwerber über einen Zeitraum von zehn Jahren vertragliche Regelungen getroffen werden zur Begrenzung von Mieterhöhungen, zum Verzicht auf Luxussanierungen und Ausschluss von Kündigungen. Der Verkauf von Wohnungen soll beschränkt werden und es werden Vorgaben für die jährliche Instandhaltung der Wohnungen gemacht. Die Gutachter sind davon überzeugt, dass die Einhaltung der Sozialstandards dauerhaft und wirkungsvoll überwacht werden können. 3. Auswirkungen des Verkaufs der LEG-Anteile für Münster Die LEG selbst verfügt in Münster über keine eigenen Wohnungsbestände. Die LEG ist aber mit 95 % an der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Nordwestdeutschland GmbH mit ei- nem Wohnungsbestand von 1.736 Wohnungen in Münster beteiligt. Von den 1.736 Wohnun- gen sind 269 Wohnungen öffentlich gefördert. - 3 - V/0860/2006 An der Wohnungsgesellschaft Münsterland mbH mit einem Bestand von 4.290 Wohnungen in Münster sind die LEG und die Deutsche Rentenversicherung Münster zu je 50 % beteiligt. Für 2.480 Wohnungen gelten noch die Mietpreis- und Belegungsbindungen aus der öffentlichen Förderung. Von dem beabsichtigten Verkauf sind somit 6.026 Wohnungen, davon 2.749 öffentlich geför- derte Wohnungen betroffen. Die Geschäftsleitungen der Wohnungsgesellschaft Münsterland mbH und der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Nordwestdeutschland GmbH engagieren sich mit ihren Unternehmen in vorbildlicher Weise für die angemessene Wohnraumversorgung der Bürgerinnen und Bür- ger. Bei der Umsetzung wohnungs- und stadtentwicklungspolitischer Ziele sind sie wichtige Partner der Stadt Münster. Vor dem Hintergrund der zur Bewältigung anstehenden wohnungs-, sozial- und stadtentwick- lungspolitischen Aufgaben in Münster, die im Handlungsprogramm Wohnen – Fortschreibung 2005 (Vorlage Nr. V/0351/2005) umfassend dargestellt sind, ist es unverzichtbar, auch nach einem Verkauf der LEG-Beteiligungen mit Partnern zusammenarbeiten zu können, die an ei- ner langfristigen Pflege, Erhaltung und Entwicklung ihrer Wohnungsbestände und an einer po- sitiven Entwicklung des Wohnstandortes Münster interessiert sind. 4. Weiteres Verfahren Die Landesregierung kündigt einen fairen Verkaufsprozess an, der anhand von transparenten Kriterien durchgeführt wird. Vor diesem Hintergr und wird sich die Stadt Münster vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptausschusses zu dieser Vorlage bei der Landesregierung und über den Städtetag Nordrhein-Westfalen verstärkend dafür einsetzen, dass die städtischen Ziele der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik nicht außer Acht gelassen werden und die Inte- ressen der betroffenen Mieter und Mieterinnen tatsächlich die zugesagte, besondere Priorität haben. Mit diesen Maßgaben ist der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A – R/0040/2006 er- ledigt. Dr. Tillmann Oberbürgermeister Anlage
Anlage
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Antrag Nr. A-R/0040/2006 im Rat der Stadt Münster Vorschlag für eine in der Ratssitzung am 27.09.2006 zu verabschiedende Resolution an das Land Nordrhein-Westfalen Resolution LEG-Verkaufspläne: Preiswerten Wohnraum für Münster sichern! Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Im Zusammenhang mit den Verkaufsabsichten des La ndes weist der Rat der Stadt Münster auf die Bedeutung der LEG-Wohnungsbestände für die Wohnraumversorgung insbesondere einkommensschwächerer Haushalte in den größeren Städten und die Umsetzung der wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Ziele der Städte hin. In Münster wie auch vielen Großstädten an der Rheinschiene und im Ruhrgebiet verfügt die LEG über große Wohnungsbestände. Dort leistet sie mit ihrem Angebot an preiswertem Wohnraum, ihren Investitionen in die Modernisierung und ihrem Engagement in den Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mitbezahlbarem Wohnraum, zur Stadterneuerung und zur sozialen Stabilisierung in benachteiligten Wohnquartieren. Insofern berührt der geplante Verkauf der Wohnungen des Landes in erheblichem Maße auch die Interessen der hiervon betroffenen Städte. 2. Der Rat der Stadt Münster fordert daher Landesre gierung und Landtag auf, die Bedeutung der LEG-Wohnungsbestände für die Wohnraumversorgung und Stadtentwicklung in den betroffenen Städten und die Belange des Mieterschutzes zu berücksichtigen. 3. Für den nicht wünschenswerten Fall, dass das Lan d von seinen Verkaufsabsichten nicht Abstand nimmt, unterstützt der Rat der Stadt Münster die Aussage des Städtetages NW, dass als Erwerber nach Auffassung des Vorstands des Städtetages insbesondere die kommunalen Wohnungsunternehmen in Betracht gezogen werden sollten. In der Stellungnahme des Vorstandes heißt es weiter: „Dort, wo dies nicht sinnvoll oder möglich erscheint, bietet sich ein Erwerb der Wohnungen durch örtliche Wohnungsgenossenschaften bzw. durch örtliche private Wohnungsunternehmen mit einer langfristigen Unternehmensstrategie an. Ein Blockverkauf an kurz- bis mittelfristig orientierte Finanzinvestoren entspricht dagegen wegen der zu befürchtenden negativen Auswirkungen auf die betroffenen Städte nicht den Zielen städtischer Wohnungspolitik.“ Begründung Der geplante Verkauf der LEG hätte auch Auswirkungen auf Münster: Die LEG nämlich hält 50 % der Anteile an der WGM (Wohnungsgesellschaft Münsterland) sowie über 90 % an der GWN (Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Nordwestdeutschland) mit Sitz in Münster. Beide Gesellschaften zusammen verfügen über 6.031 Wohnungen in Münster. Zur weiteren Begründung sei auf den Aufsatz „Verkauf der LEG-Wohnungen“ in Heft 9 des Eildienstes des Städtetages NW verwiesen sowie auf den in der gleichen Nummer veröffentlichten Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen, den dieser auf seiner 261. Sitzung am 13.09.2006 gefasst hat.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0860/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 20.10.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37