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AN/0370/2026

Kostenlose Bereitstellung von Menstruationsartikeln

Gem. Antrag nach § 3 BV5 02.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 12.03.2026, TOP 8.1.4

Gem. Antrag nach § 3 (BV5)

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Gem. Antrag nach § 3 (BV5)

2628 Zeichen

Linke 
Grüne 
Volt 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 02.03.2026 
AN/0370/2026 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Kostenlose Bereitstellung von Menstruationsartikeln 
- Gemeinsamer Antrag von Linken, Grünen und Volt - 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Im Bezirksrathaus Nippes sowie der Stadtbibliothek Nippes werden kostenlos Menstruations-
artikel bereitgestellt. Für eine hygienische Aufbewahrung beispielsweise durch die Anschaf-
fung von Automaten ist zu sorgen. Die Menstruationsprodukte werden geschlechtsidentitäts-
unabhängig zugänglich gemacht, d.h. alle Toilettenanlagen werden mit Spenderboxen für 
Binden und Tampons ausgestattet. Bei ausreichend großen vorgelagerten Fluren sollen die 
Spenderboxen dort angebracht werden unter Berücksichtigung von Brandschutz und Sicher-
heitsaspekten. 
 
Begründung: 
 
Die finanzielle Belastung durch Menstruationsartikel stellt für menstruierende Personen eine 
erhebliche soziale Ungerechtigkeit dar. Laut Studien belaufen sich die lebenslangen Kosten 
für Periodenprodukte, Schmerzmittel und hygienebedingte Neuanschaffungen auf etwa 
20.500 €. Diese Kosten tragen Menstruierende allein, obwohl sie statistisch häufiger von ge-
ringeren Einkommen betroffen sind. Besonders prekär ist die Situation für EmpfängerInnen 
von Sozialleistungen: Der im Regelsatz vorgesehene Betrag für Gesundheitspflege reicht an-
gesichts der rasanten Inflation kaum aus, um eine würdevolle Grundversorgung sicherzustel-
len. 
 
Darüber hinaus ist der freie Zugang zu Hygieneprodukten eine Grundvoraussetzung für die 
uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben. Insbesondere bei jungen Menschen mit

- 2 - 
 
unregelmäßigem Zyklus führt das plötzliche Eintreten der Periode in Schulen oder öffentli-
chen Einrichtungen mangels verfügbarer Artikel oft zum Abbruch des Tagesablaufs. 
 
Es ist daher geboten, Menstruationsartikel als integralen Bestandteil der sanitären Grundver-
sorgung zu betrachten – analog zu Toilettenpapier oder Handtüchern. Die kostenlose Bereit-
stellung in öffentlichen Toiletten ist ein notwendiger Schritt zur Überwindung patriarchaler 
Strukturen und zur Herstellung tatsächlicher geschlechtsspezifischer Gleichbehandlung. 
 
Das Pilotprojekt in den städtischen Bürgerhäusern 2023/24 wurde sehr positiv von der Bevöl-
kerung aufgenommen bei verhältnismäßig wenig Fällen von Vandalismus.  
 
 
 
gez. Dommnich  gez. Roth  gez. Glashagen

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0370/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5
Datum
02.03.2026
Erstellt
02.03.2026 13:53