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V/0240/2024

Besetzungen und Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 15.04.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.04.2024, TOP 46.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1872 Zeichen

Anlage A zur V/0240/2024 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z.B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzung in den Ausschüs-
sen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. ent-
sendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der 
Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss   
der Vorlage erreicht. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Beziehungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beschlussvorlage

4279 Zeichen

V/0240/2024 
V/0240/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzungen und Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.04.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzungen und Besetzungen werden beschlossen: 
 
1. Ausschuss für Verkehr und Mobilität 
 
 von der SPD-Fraktion 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
  1. NN 
Christian Lüer 
  2. Bürgermeisterin Maria Winkel 
Ulrike Heidecke 
 
2. Ausschuss des Unterhaltungsverbandes II St. Mauritz-Altenberge 
 
von der SPD-Fraktion 
 
Mitglied Stellvertretung 
1. NN 
Prof. Dr. Winfried Schmidt 
1. Winfried Denz 
NN 
 
3. Gesellschafterversammlung Seck GmbH 
 
Vertretung der Stadt Münster 
 
Mitglied Stellvertretung 
1. Franz Süberkrüb 1. Alexandra Rösing 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
17.04.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0240/2024 
 
4. Gesellschafterversammlung Regionalverkehr Münsterland GmbH  
 
Vertretung der Stadt Münster ab dem 01.05.2024 
 
Mitglied Stellvertretung 
 Michael Milde 
Christian Schmelter 
  
 
5. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Münsterland 
 
Vertretung der Stadt Münster ab dem 01.05.2024 
 
Mitglied Stellvertretung 
  8. Michael Milde 
Christian Schmelter 
 
6. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften 
ermächtigt, die Entscheidungen über die Besetzungen und Umbesetzungen in den o.g. Gremi-
en der Gesellschaften herbei zu führen und entsprechend zu treffen. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. und 2.: 
Die Umbesetzungen werden von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 08.04.2024 beantragt. 
 
Zu 3.: 
Die Stadt Münster ist mittelbar über die Stadtwerke Münster und die Stadtnetze Münster GmbH an 
der Seck GmbH beteiligt (siehe Vorlage V/0622/2023). 
Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus jeweils 
einer Vertretung der an der Gesellschaft beteiligten Gesellschafter. Hier wird ergänzend auf § 113 GO 
NRW hingewiesen. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 3 GO NRW vertritt bei mittelbaren Beteiligungen ein 
vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den Gremien. 
Nach § 6 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages kann vom Rat der Stadt Münster eine Stellvertretung 
benannt werden. 
Die Verwaltung schlägt vor, die Geschäftsführung der Stadtnetze Münster GmbH Franz Süberkrüb als 
ordentliches Mitglied und Alexandra Rösing als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterver-
sammlung der Seck GmbH zu entsenden. 
 
Zu 4. und 5.: 
Michael Milde ist vom Rat der Stadt Münster am 09.12.2020 als ordentliches Mitglied in die Gesell-
schafterversammlung der Regionalverkehr Münsterland GmbH und als stellvertretendes Mitglied in 
die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Münsterland gewählt. Michael Milde ist aus 
dem Dienst der Stadt Münster ausgeschieden. Sein Nachfolger ist ab dem 01.05.2024 Christian 
Schmelter. 
Die Verwaltung schlägt vor, ab dem 01.05.2024 seinen Nachfolger Christian Schmelter in die o.g. 
Gremien zu ensenden.

- 3 - 
V/0240/2024 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins 
Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass 
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der 
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge-
setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch 
besetzen werden“. 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

24.04.2024 Rat
TOP 46.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0240/2024
Typ
Vorlagen
Datum
15.04.2024
Erstellt
09.04.2024 12:08