V/0240/2024
Besetzungen und Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Anlage A
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Anlage A zur V/0240/2024 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z.B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzung in den Ausschüs- sen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. ent- sendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Beziehungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beschlussvorlage
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V/0240/2024 V/0240/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzungen und Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 24.04.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen und Besetzungen werden beschlossen: 1. Ausschuss für Verkehr und Mobilität von der SPD-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. NN Christian Lüer 2. Bürgermeisterin Maria Winkel Ulrike Heidecke 2. Ausschuss des Unterhaltungsverbandes II St. Mauritz-Altenberge von der SPD-Fraktion Mitglied Stellvertretung 1. NN Prof. Dr. Winfried Schmidt 1. Winfried Denz NN 3. Gesellschafterversammlung Seck GmbH Vertretung der Stadt Münster Mitglied Stellvertretung 1. Franz Süberkrüb 1. Alexandra Rösing Amt für Bürger - und Ratsservice 17.04.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0240/2024 4. Gesellschafterversammlung Regionalverkehr Münsterland GmbH Vertretung der Stadt Münster ab dem 01.05.2024 Mitglied Stellvertretung Michael Milde Christian Schmelter 5. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Münsterland Vertretung der Stadt Münster ab dem 01.05.2024 Mitglied Stellvertretung 8. Michael Milde Christian Schmelter 6. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften ermächtigt, die Entscheidungen über die Besetzungen und Umbesetzungen in den o.g. Gremi- en der Gesellschaften herbei zu führen und entsprechend zu treffen. Begründung: Zu 1. und 2.: Die Umbesetzungen werden von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 08.04.2024 beantragt. Zu 3.: Die Stadt Münster ist mittelbar über die Stadtwerke Münster und die Stadtnetze Münster GmbH an der Seck GmbH beteiligt (siehe Vorlage V/0622/2023). Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus jeweils einer Vertretung der an der Gesellschaft beteiligten Gesellschafter. Hier wird ergänzend auf § 113 GO NRW hingewiesen. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 3 GO NRW vertritt bei mittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den Gremien. Nach § 6 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages kann vom Rat der Stadt Münster eine Stellvertretung benannt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Geschäftsführung der Stadtnetze Münster GmbH Franz Süberkrüb als ordentliches Mitglied und Alexandra Rösing als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterver- sammlung der Seck GmbH zu entsenden. Zu 4. und 5.: Michael Milde ist vom Rat der Stadt Münster am 09.12.2020 als ordentliches Mitglied in die Gesell- schafterversammlung der Regionalverkehr Münsterland GmbH und als stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Münsterland gewählt. Michael Milde ist aus dem Dienst der Stadt Münster ausgeschieden. Sein Nachfolger ist ab dem 01.05.2024 Christian Schmelter. Die Verwaltung schlägt vor, ab dem 01.05.2024 seinen Nachfolger Christian Schmelter in die o.g. Gremien zu ensenden. - 3 - V/0240/2024 Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich- stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge- setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden“. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0240/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.04.2024
- Erstellt
- 09.04.2024 12:08