3597/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Erweiterung Bewohnerparkgebiet Melatener Weg samt angrenzender Wohnstraßen, Az.: 151/25
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Eingabe
1320 Zeichen
Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Samstag, 18. Oktober 2025 14:39 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 18.10.2025 14:38:45 an Sie geschickt Anliegen: Anregung nach § 24 GO NRW – Prüfung und Einrichtung/Erweiterung eines Bewohnerparkgebietes für die Straße Melatener Weg, Ehrenfeld Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit rege ich gemäß § 24 GO NRW an, die Einrichtung bzw. Erweiterung eines Bewohnerparkgebietes für die Straße Melatener Weg samt angrenzender Wohnstraßen zu prüfen und zu beschließen. Begründung: Überdurchschnittlicher Parkdruck: 24h >90 % Belegung, regelmäßiges Kreisen Kaum private Stellplätze; hoher Fremdparkanteil durch [z. B. Pendler,Ausgehverkehr, Einrichtungen]. Verkehrssicherheit/Ordnung: [keine Durchfahrt für Müllabfuhr, Parken von nicht fahrfähigen Fahrzeugen(platte Reifen)]. Ich bitte um Aufnahme auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung Ehrenfeld und um schriftliche Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
4166 Zeichen
Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 151/25 08.12.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO – Erweiterung Bewohnerparkgebiet Melatener Weg samt angrenzender Wohnstraßen, Az.: 151/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.10.2025. In der mir nun vorliegenden Stellung- nahme vom Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung wird Folgendes mitgeteilt: „Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in Großstädten wie Köln eine fußläufige Distanz von bis zu 1.000 m vom Stellplatz des Fahrzeuges bis zur Wohnung zumutbar. Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist dort sachgerecht und zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks im öffentlichen Straßenland die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ih- rer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr Kraftahrzeug zu finden. Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. Nur unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere Quartiere erfolgt, kann eine Verdrängung der Problematik in die Nachbarstraßen ver- mieden und eine ausgewogene Parkraumplanung gewährleistet werden. Dies ist dort sachgerecht und zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheb- lichen allgemeinen Parkdrucks im öffentlichen Straßenland die Bewohnenden des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr Kraftahrzeug zu finden. Bisher liegen für den vorgenannten Bereich jedoch keine Erkenntnisse vor, die eine Parkraumkonzeption mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind lediglich Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 punktuelle, in Kernbereichen unvermeidbare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzern von Stellplätzen an die Verwaltung herangetragen worden. Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich sachgerecht umgesetzt werden kann, ist nur mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar. Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2021 den „Masterplan Parken“ beschlossen und damit die Verwaltung u.a. beauftragt, im gesamten Stadtgebiet durch Parkraum- untersuchungen festzustellen, in welchen Bereichen ein erheblicher Parkdruck besteht und diesen durch die Einführung von Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvor- rechten zu reduzieren. Von diesem Beschluss wird auch Köln- Ehrenfeld erfasst. Im Rahmen des „Masterplan Parken“ wird eine Neufestlegung und Priorisierung von Aufgaben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erfolgen. Insofern kann zurzeit kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann die Verwaltung Planungen für weitere Bewohnerparkgebiete in Köln vorlegen kann.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau , unter der Telefonnum-mer: 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung BV
911 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3597/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.02.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Erweiterung Bewohnerparkgebiet Melatener Weg samt angrenzender Wohnstraßen, Az.: 151/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3597/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 05.01.2026
- Erstellt
- 16.12.2025 13:33