AN/1215/2019
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bastian (FDP) zu TOP 7.1: Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angren-zende Flächen
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2019 09 10 gem. ÄA 2.2 Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet Langeler Auwald rrh. und angrenzende Flächen
6381 Zeichen
CDU in der Bezirksvertretung Köln-Porz, BezirksrathausFriedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 03.09.2019 Änderungsantrag Bezirksvertretung Porz am 10.09.2019 hier: Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angrenzende Flächen, TOP 7.1 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, wir stellen folgenden Änderungsantrag Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des Pflege - und Entwick- lungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzender Flächen zur Kenntnis und stimmt d en geänderten angestrebten Schutz -, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu. Sie bittet den Ausschuss für Umwelt und Grün der Bezirksvertretung zu folgen und die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung der so geänderten Maßnahmen nach gesicherter Finanzier ung einzule i- ten sowie die Ergebnisse des Pflege - und Entwicklungsplanes bei der Fortschreibung des Lan d- schaftsplanes zu berücksichtigen. Zu den Vorschlägen der Schutz -, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen wird hinzugefügt und geä n- dert: Bei der Naturschutzgebietsabgrenzung sind die Flächen des Campingplatzes der Familien Zeltg e- meinschaft, des Spiel - und Wiesenfestplatzes an der Frongasse auszusparen. Da der Gastronomieb e- trieb und der gewerbliche Campingplatzbetrieb zum Erliegen gekommen ist und eine verspro chene Abwasserregelung (Naturkläranlage vor Ort) fehlt, ist diese Fläche ab dem Jahr 2021 in den Natu r- schutzbereich zu überführen und zu überplanen wenn bis dahin kein Weiterbetrieb der Gastronomie gefunden wurde. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, das betreten der FFH Fläche Rheinufer von dem Grundstück aus zu unterbinden. Auf dem Spiel- und Wiesenfestplatz ist einmal jährlich das traditionelle dreitägige Wiesenfest mit allen notwendigen mobilen Aufbauten und Versorgungen für das traditionsreiche Brauchtums -Fest zu g e- nehmigen. Es dürfen sich durch das Naturschutzgebiet keine verhindernden Auflagen für die Durchführung des Wiesenfestes für alle Altersgruppen über die gesamten drei Tage ergeben. Seite 7 – letzter Spiegelpunkt: Wird geändert in: In Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem Überschwe m- mungsbereich in die Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs zu verlegen. Der Freizeitdruck auf die Waldfläche kann so verringert und eine Störungs -/Belastungsquelle für empfindliche Tierarten CDU in der Bezirksvertretung Köln-Porz, BezirksrathausFriedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln beseitigt werden. Auch aus Gründen der Hochwasservorsorge ist ein Verlagern des Sportplatzes an einen überschwemmungsfreien Standort geboten. Eine Schließung des bestehenden Platzes darf erst erfolgen, wenn ein neuer Platz e rrichtet ist und der Fußballbetrieb am neuen Standort gesichert ist. Die Seitenstreifen des Weges am Rande des Spielfeldes bis zum Grundstück Strandbad Marie (Gastronomiebetrieb mit Campingplatz) ist bis zur Umsiedlung als Behelfsparkplätze während des Spi elbetriebes ein zu richten. Der Landschaftsplan und weitere Planungen dürfen keine Schließung oder Aufforstung des Platzes auch nach Ende des bisher laufenden Pachtvertrages mit dem Sportverein vorsehen so lange kein neuer Fußballplatz in der Gemarkung Langel erstellt ist. Der Planpunkt „4 -2-f (11.3.2.3.6) Anpflanzung von Hartholzauwald in der Langeler Bucht“ ist aus der Plankarte und allen anderen Planungen bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen. Vorletzter Spiegelpunkt: Der offene Feldflurbereich soll a ufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen angelegt werden. Hierzu wurden st ö- rungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder befindlichen Blühstreifen ve r- schoben werden sollen. In Kooperation mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungsaufl a- gen formuliert werden, beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihena b- stand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate. Wird geändert in Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen angelegt werden. Hierzu wurden st ö- rungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die d ie bereits im Polder befindlichen Blühstreifen ve r- schoben werden sollen. In Kooperation mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungvor- schläge erörtert werden , beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihe n- abstand, Belass en von Stoppelbrachen über die Wintermonate. Seite 8 Erster Spiegelpunkt, 4. Satz an der Nordspitze soll die Anlage einer Liegewiese geprüft werden. Wird geändert in an der Nordspitze (ehemals Bolzplatz Onkel Hemmersbach) soll die Anlage eines Bolzpl at- zes/Liegewiese eingerichtet werden. Begründung: Die bisher von den Langelern genutzten Freizeit -Flächen sollen vollumfänglich in der bisherigen Nu t- zung mit geringen Einschränkungen bleiben. Der Spielbetrieb des TuS Langel darf durch den Naturschutz nicht abgewürgt werden. Daher sind die Seitenstreifen des Weges am Spielfeld als Parkplatz während des Spielbetriebes bis zur Umsiedlung zu widmen. Die Landwirte haben mit der Aufgabe der Landwirtschaft im Naturschutzgebiet sowie dem Verlust einiger städti scher Pachtflächen und Begrenzungen der Bewirtschaftung im Wasser -Verbund Drunter und Drüber sowie mit der ständigen Flächenreduzierung landwirtschaftlicher Flächen durch neu au s- gewiesenes Bauland enorme betriebswirtschaftliche Probleme. Hier können nur V orschläge und A n- haltspunkte für einen Feldvogelschutz erarbeitet werden, welche die Landwirte entsprechend ihrer wirtschaftlichen Situation umsetzen können. Mit freundlichen Grüßen Werner Marx Dieter Redlin Elvira Bastian CDU in der Bezirksvertretung Köln-Porz, BezirksrathausFriedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Frongasse
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Am Rande
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1215/2019
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 10.09.2019
- Erstellt
- 10.09.2019 13:12