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AN/1215/2019

Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bastian (FDP) zu TOP 7.1: Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und angren-zende Flächen

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 10.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 10.12.2019, TOP 7.1.1

2019 09 10 gem. ÄA 2.2 Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet Langeler Auwald rrh. und angrenzende Flächen

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2019 09 10 gem. ÄA 2.2 Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet Langeler Auwald rrh. und angrenzende Flächen

6381 Zeichen

CDU      
 
in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, BezirksrathausFriedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
 
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister         
Henk van Benthem          
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Porz, den 03.09.2019  
 
Änderungsantrag  Bezirksvertretung Porz am 10.09.2019     
hier:   Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet "Langeler Auwald, rrh." und 
angrenzende Flächen, TOP 7.1 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir stellen folgenden Änderungsantrag 
 
Beschlussentwurf: 
 Die Bezirksvertretung nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des Pflege - und Entwick-
lungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzender Flächen zur 
Kenntnis und stimmt d en geänderten angestrebten Schutz -, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu. 
Sie bittet den Ausschuss für Umwelt und Grün der Bezirksvertretung zu folgen und die Verwaltung zu  
beauftragen, die Umsetzung der so geänderten  Maßnahmen nach gesicherter Finanzier ung einzule i-
ten sowie die Ergebnisse des Pflege - und Entwicklungsplanes bei der Fortschreibung des Lan d-
schaftsplanes zu berücksichtigen.  
 
Zu den Vorschlägen der Schutz -, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen wird hinzugefügt und geä n-
dert: 
 
Bei der Naturschutzgebietsabgrenzung sind  die Flächen des Campingplatzes der Familien Zeltg e-
meinschaft, des Spiel - und Wiesenfestplatzes an der Frongasse auszusparen. Da der Gastronomieb e-
trieb und der gewerbliche Campingplatzbetrieb zum Erliegen gekommen ist  und eine verspro chene 
Abwasserregelung (Naturkläranlage vor Ort) fehlt, ist diese Fläche ab dem Jahr 2021 in den Natu r-
schutzbereich zu überführen und zu überplanen wenn bis dahin kein Weiterbetrieb der Gastronomie 
gefunden wurde. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, das betreten der FFH Fläche Rheinufer  von dem 
Grundstück aus zu unterbinden.  
Auf dem Spiel- und Wiesenfestplatz ist einmal jährlich das traditionelle dreitägige Wiesenfest mit allen 
notwendigen mobilen Aufbauten und Versorgungen für das traditionsreiche Brauchtums -Fest zu g e-
nehmigen.  
Es dürfen sich durch das Naturschutzgebiet keine verhindernden Auflagen für die Durchführung des 
Wiesenfestes für alle Altersgruppen  über die gesamten drei Tage ergeben.  
 
Seite 7 – letzter Spiegelpunkt:  
 
Wird geändert in:  
 
In Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem Überschwe m-
mungsbereich in die Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs zu verlegen. Der Freizeitdruck 
auf die Waldfläche kann so verringert und eine Störungs -/Belastungsquelle für empfindliche Tierarten

CDU      
 
in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, BezirksrathausFriedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
beseitigt werden. Auch aus Gründen der Hochwasservorsorge ist ein Verlagern des Sportplatzes an 
einen überschwemmungsfreien Standort geboten.  
 
 
Eine Schließung des bestehenden Platzes darf erst erfolgen, wenn ein neuer Platz e rrichtet ist und 
der Fußballbetrieb am neuen Standort gesichert ist. Die Seitenstreifen des Weges am Rande des 
Spielfeldes bis zum Grundstück Strandbad Marie (Gastronomiebetrieb mit Campingplatz) ist bis zur 
Umsiedlung als Behelfsparkplätze während des Spi elbetriebes ein zu richten. Der Landschaftsplan 
und weitere Planungen dürfen keine Schließung oder Aufforstung des Platzes auch nach Ende des 
bisher laufenden Pachtvertrages mit dem Sportverein vorsehen so lange kein neuer Fußballplatz in 
der Gemarkung Langel erstellt ist. Der Planpunkt „4 -2-f (11.3.2.3.6) Anpflanzung von Hartholzauwald 
in der Langeler Bucht“ ist aus der Plankarte und allen anderen Planungen bis zu diesem Zeitpunkt zu 
entfernen. 
 
Vorletzter Spiegelpunkt:   
 
Der offene Feldflurbereich soll a ufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden 
und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen angelegt werden. Hierzu wurden st ö-
rungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder befindlichen Blühstreifen ve r-
schoben werden sollen. In Kooperation mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungsaufl a-
gen formuliert werden, beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihena b-
stand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate.  
 
Wird geändert in 
 
Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden 
und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen angelegt werden. Hierzu wurden st ö-
rungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die d ie bereits im Polder befindlichen Blühstreifen ve r-
schoben werden sollen. In Kooperation mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungvor-
schläge erörtert werden , beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihe n-
abstand, Belass en von Stoppelbrachen über die Wintermonate.  
 
Seite 8 Erster Spiegelpunkt, 4. Satz  
 
an der Nordspitze soll die Anlage einer Liegewiese geprüft werden.  
 
Wird geändert in 
 
an der Nordspitze (ehemals Bolzplatz Onkel Hemmersbach) soll die Anlage eines Bolzpl at-
zes/Liegewiese eingerichtet werden.  
 
Begründung: 
Die bisher von den Langelern genutzten Freizeit -Flächen sollen vollumfänglich in der bisherigen Nu t-
zung mit geringen Einschränkungen bleiben.  
Der Spielbetrieb des TuS Langel darf durch den Naturschutz nicht abgewürgt werden. Daher sind die 
Seitenstreifen des Weges am Spielfeld als Parkplatz während des Spielbetriebes bis zur Umsiedlung 
zu widmen. 
Die Landwirte haben mit der Aufgabe der Landwirtschaft im Naturschutzgebiet sowie dem Verlust 
einiger städti scher Pachtflächen und Begrenzungen der Bewirtschaftung im Wasser -Verbund Drunter 
und Drüber sowie mit der ständigen Flächenreduzierung landwirtschaftlicher Flächen durch neu au s-
gewiesenes  Bauland enorme betriebswirtschaftliche Probleme. Hier können nur V orschläge und A n-
haltspunkte  für einen Feldvogelschutz erarbeitet werden, welche die Landwirte entsprechend ihrer 
wirtschaftlichen Situation umsetzen können.  
 Mit  freundlichen Grüßen  
 
Werner Marx       Dieter Redlin     Elvira Bastian

CDU      
 
in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, BezirksrathausFriedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
Fraktionsvorsitzender  Fraktionsvorsitzender                  Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

10.12.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Frongasse
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64
  • Am Rande

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Details

Aktenzeichen
AN/1215/2019
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
10.09.2019
Erstellt
10.09.2019 13:12