AN/1354/2019
Haushaltsplanentwurf 2020/21 Transparenz herstellen – Konsolidierungen beim Namen nennen
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SPD Anfrage nach § 4
3240 Zeichen
An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Dr. Gerrit Krupp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.10.2019 AN/1354/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 11.10.2019 Haushaltsplanentwurf 2020/21 Transparenz herstellen – Konsolidierungen beim Namen nennen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Verwaltung betonte bei Einbringung des Haushaltsentwurfes 2020/21 am 28.08.2019 u.a. das Vorantreiben einer familienfreundlichen Stadt mit Bildungschancen für alle, kündigte aber gleichwohl den Haushaltsausgleich bereits für 2022 an. Bei näherer Prüfung wirft der vorgelegte Haushaltsentwurf 2020/21 sowohl bei der Fachpoli- tik als auch bei Betroffenen Fragen auf, die sich anhand der bereitgestellten sogenannten „erweiterten Darstellung“ und der Auflistung der Transferleistungen nicht beantworten lassen. Die SPD-Fraktion bittet vor diesem Hintergrund um folgende Informationen: Dem Haushaltsplanentwurf 2020/21 ist zu entnehmen, 1. dass die „Betreuung ausländischer Kinder (Hausaufgabenhilfe)“ ab dem Haus- haltsjahr 2021 keinen Zuschuss mehr erhalten soll. Wurden diese Mittel umge- schichtet, und wenn ja: auf welche Haushaltsposition? Wenn nicht: Wie begründet die Verwaltung den Wegfall dieser wichtigen Förderung ab 2021? 2. dass der Zuschuss „Jugendhilfemaßnahmen Zuwanderer und Flüchtlinge“ in Hö- he von 1.267.500 € im Jahr 2020 auf 696.407 € im Jahr 2021 reduziert werden soll. Wie begründet die Verwaltung die Reduzierung dieser wichtigen Förderung ab 2021? 3. dass die Verwaltung für das integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starkes Veedel – Starkes Köln“ lediglich eine Erhöhung des Zuschusses in Höhe von 200.000 € plant. Auf welcher Berechnungsgrundlage beruht der Zuschuss in dieser Höhe? 4. dass Mittel im Bereich der Städtepartnerschaften sowie Zuwendungen für den Amerika Haus e.V. gekürzt worden sind. Wie begründet die Verwaltung die Redu- zierung dieser wichtigen Förderung? - 2 - 5. Der gerade beschlossene Kulturentwicklungsplan erklärt: „Politik und Verwaltung […] sind sich der Bedeutung der Freien Szene bewusst. Künftig soll ihr eine stei- gender Anteil der Kulturausgaben zufließen.“ (Seite 63). Wie passt damit zusam- men, dass gerade die für die Freie Szene so wichtigen Projektfördermittel von 2020 auf 2021 um knapp 370.000 Euro gekürzt werden? Die Verwaltung wird gebeten, bis zu den Sitzungen am 11.10.2019 (FiA und JHA) die erfor- derliche Transparenz herzustellen, um eine fachlich-inhaltliche Beratung der Ansätze vor einer Beschlussfassung über den Haushalt 2020/21 zu ermöglichen. Die Darstellung der Transferleistungen ist um Angaben zur Mittelfristplanung zu ergänzen. Bei den auf „Null“ gesetzten Positionen wird um Erläuterung gebeten, ob es sich um eine Mittelumschichtung oder um eine Kürzung des Ansatzes handelt. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1354/2019
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 08.10.2019
- Erstellt
- 08.10.2019 09:00