1884/2018
Inklusionsmonitoring; Stand Schuljahr 2017/18
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Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen_Politik
9412 Zeichen
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 1
• Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit festg estelltem sonderpädagogischen
Förderbedarf an allen Lernenden der Jahrgangsstufen 1 bis 10 (Förderquote) steigt
– nach einem Jahr der Stagnation im SJ 16/17 – im SJ 17/18 erneut weiter auf einen
Wert von 8,01% an (SJ 16/17: 7,8% und SJ 05/06: 6,1%).
Im Vergleich mit dem Vorjahr geht der Anstieg zurück auf entsprechende Zunahmen
in den Bereichen der Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen (LES: +240 SuS
bzw. +4,7%) und der geistigen Beeinträchtigungen (+59 SuS bzw. +8,4%).
Auch für den Anstieg der Förderquote seit dem SJ 05/06 ist in erster Linie eine
Zunahme der LES (+1.147 SuS bzw. +27%) ursächlich. Außerdem sind die
Schülerzahlen in den Förderbereichen geistige Entwicklung (+277 SuS bzw.
+57,2%), Hören und Kommunikation (+95 SuS bzw. +44%) sowie körperlich-
motorische Entwicklung (+115 SuS bzw. +19,8%) angestiegen.
Tab. 1: Förderquote nach Förderschwerpunkt ( SJ 05/06, 16/17 und 17/18)
• Der Anteil der förderbedürftigen Schülerinnen und Schüler, die im Gemeinsamen
Lernen einer Regelschule gefördert werden, an allen förderbedürftigen Lernenden
der Jahrgangsstufen 1 bis 10 ( Inklusionsanteil ) steigt im SJ 17/18 weiter auf einen
Wert von rd. 50% (SJ 16/17: 47,2% und SJ 05/06: 12,4%). Allerdings ist der Anstieg
des Inklusionsanteils im Vorjahresvergleich mit einem Wert von 2,7 Prozentpunkten
– wie bereits im SJ 16/17 (2,47 Prozentpunkte) – geringer ausgefallen als in den SJ
12/13 bis 15/16 (Zunahmen zwischen 6,87 und 5,15 Prozentpunkten).
• Die Inklusionsanteile unterscheiden sich nach Jahrgang und Förderschwer-
punkt. Im Primarbereich und in der Sek. I ist der Inklusionsanteil im Vergleich mit
dem SJ 05/06 deutlich gestiegen; dies gilt für alle Förderschwerpunkte.
Die Inklusionsanteile an den weiterführenden Schulen (48,7%; SJ 05/06: 5,7%)
abs. in % abs. in %
LE 2.467 2,66% 1.857 2,08% 1.912 2,12% -555 -22,5% 55 3,0%
ES 1.054 1,14% 2.115 2,37% 2.236 2,48% 1182 112,1% 121 5,7%
SQ 722 0,78% 1.178 1,32% 1.242 1,37% 520 72,0% 64 5,4%
LES 4.243 4,6% 5.150 5,8% 5.390 6,0% 1.147 27,0% 240 4,7%
KM 582 0,63% 723 0,81% 697 0,77% 115 19,8% -26 -3,6%
GG 484 0,52% 702 0,79% 761 0,84% 277 57,2% 59 8,4%
HK 216 0,23% 320 0,36% 311 0,34% 95 44,0% -9 -2,8%
SE 87 0,09% 72 0,08% 78 0,09% -9 -10,3% 6 8,3%
insg. 5.612 6,1% 6.967 7,8% 7.237 8,01% 1625 29,0% 270 3,9%
Schüler/innen mit Förderbedarf abs. und in % von allen SuS
2005/06 2016/17 2017/18 Veränderung 2017/18 zu Vorjahr en
2005/06 2016/17 abs. in % abs. in % abs. in %
Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen im Schuljahr 2017/18
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 2
haben sich den Werten im Primarbereich (51,9%; SJ 05/06: 23,7%) angenähert
(Bildungsbiografien ohne Brüche!); allerdings bei den einzelnen Förderschwer-
punkten in unterschiedlichem Ausmaß. Der stärkste Bruch beim Übergang in die
weiterführende Schule ist für Schüler/innen mit körperlichen-motorischen
Entwicklungsbeeinträchtigungen feststellbar (Primarstufe: 71,3%, Sek. I: 28,4%).
Tab. 2: Inklusionsanteil nach Förderschwerpunkt
1 und Jahrgang (SJ 05/06 und 17/18)
• Die Inklusion wird für Lernende an Kölner Förderschulen wirksam . Seit dem SJ
05/06 ist die Anzahl der Lernenden an Förderschulen um 1.292 bzw. um rd. 26%
gesunken und ist ihr Anteil an allen Lernenden der Jahrgangsstufen 1 bis 10 von
5,3% auf 4,01% ( Exklusionsquote )2 gesunken. Ursächlich für den Rückgang der
Exklusionsquote ist in erster Linie die Entwicklung im Förderschwerpunkt Lernen (-
1.449 SuS), die die Zunahmen im Bereich emotionale und soziale Entwicklung (+182
SuS) um ein Vielfaches überkompensiert. Die Exklusionsquoten der Förderschwer-
punkte SQ, KM und GE sind bis zum SJ 11/12 angestiegen und seither wieder
gesunken bzw. bei GE nahezu unverändert geblieben. Im Vergleich zum Vorjahr ist
die Exklusionsquote um - 0,11 Prozentpunkte gesunken und damit weniger stark als
in den SJ 11/12 bis 15/16 (Rückgänge zwischen - 0,24 und - 0,31 Prozentpunkten).
Tab. 3: Exklusionsquote nach Förderschwerpunkt (div. SJ)
11 Ursächlich für den Inklusionsanteil i.H.v. 100% ist das Fehlen eines Förderschulangebotes für Kinder und Jugendliche
mit Sehbeeinträchtigungen in der Sekundarstufe I.
2 dito.
SJ 05/06 SJ 05/06
SuS mit
Förderbedarf SuS im GL SuS mit
Förderbedarf SuS im GL
LE 463 349 75,4% 21,0% 1.449 736 50,8% 3,2%
ES 758 429 56,6% 42,1% 1.478 832 56,3% 11,3%
SQ 810 309 38,1% 13,5% 432 283 65,5% 3,3%
LES 2.031 1.087 53,5% 24,9% 3.359 1.851 55,1% 5,0%
KM 296 211 71,3% 34,6% 401 114 28,4% 10,2%
GG 326 133 40,8% 15,4% 435 99 22,8% 5,9%
HK 137 35 25,5% 9,8% 174 55 31,6% 3,8%
SE 63 14 22,2% 4,1% 15 15 100,0% 13,2%
insg. 2.853 1.480 51,9% 23,7% 4.384 2.134 48,7% 5,7%
Inklusionsanteil
SJ 17/18
Inklusionsanteil
SJ 17/18
Primarstufe Sek. I
2005/06 2011/12 2016/17 2017/18 SuS an Förderschulen
Vergleich SJ 17/18 mit 05/06
LE 2,46% 2,05% 1,04% 0,92% -1.449
ES 0,86% 1,00% 1,05% 1,08% 182
SQ 0,70% 0,88% 0,73% 0,72% 1
LES 4,01% 3,92% 2,82% 2,71% -1266
KM 0,51% 0,54% 0,41% 0,41% -104
GG 0,47% 0,60% 0,59% 0,59% 89
HK 0,22% 0,23% 0,25% 0,24% 20
SE 0,09% 0,07% 0,05% 0,05% -31
insg. 5,30% 5,36% 4,12% 4,01% -1.292
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 3
• Im Schuljahr 15/16 hatte sich die Durchlässigkeit - nach einer über Jahre
andauernden positiven Entwicklung – verschlechtert, weil etwas weniger Lernende
als im Vorjahr zu einer Regelschule (- 8 SuS bzw. -6,1%) und deutlich mehr
Lernende zu einer Förderschule (+90 SuS bzw. +58%) gewechselt sind. Seither
verbessert sich die Durchlässigkeit erneut: die Zahl der Wechsel zu einer
Förderschule ist auf 219 Lernende im SJ 17/18 gesunken (-12 SuS zum Vorjahr) und
die Zahl der Wechsel zu einer Regelschule auf 104 Lernende angestiegen (+ 15 SuS
zum Vorjahr).
• GL an weiterführenden Schulen – Beteiligung der Schulformen :
Im Vergleich mit der Verteilung der Gesamtschülerschaft auf die Schulformen
besuchen GL-SuS überdurchschnittlich häufig Gesamtschulen und Hauptschulen; an
Gesamtschulen lernen 23% aller Sek.-I Schüler/innen aber 49% aller GL-SuS; an
Hauptschulen lernen rd. 10% aller SuS aber 21,6% aller GL-SuS (Realschulen:
24,8% aller SuS und 23% aller GL-SuS, Gymnasien: 40,7% aller SuS und 5,1% aller
GL-SuS).
SuS mit körperlichen, geistigen und Sinnesbeeinträchtigungen werden überwiegend
an Gesamtschulen unterrichtet (rd. 82% der GE-SuS, 80% der SE-SuS, 72% der
KM-SuS, 60% der HK-SuS; Beschulungsschwerpunkte bilden die Gesamtschulen
Holweide und Offene Schule Köln).
• Schwerpunktbildung und dezentrale Förderung im GL: 45% der GL-
Grundschüler/innen lernt an 15 Grundschulen mit mind. 30 GL-SuS und 48% der
GL-SuS der Sek. I lernt an 11 weiterführenden Schulen (davon 10 Gesamtschulen)
mit mind. 50 GL-SuS. Die stärkste Schwerpunktbildung ist für KM, GE, und SE-SuS
der Sek. I feststellbar (40% der KM-SuS, 57% der GE-SuS und 47% der SE-SuS
lernen an den zwei Gesamtschulen Holweide und Offene Schule Köln.)
Gleichzeitig werden 55% der Grundschüler/innen und 52% der Sek. I-SuS
vergleichsweise dezentral zusammen mit weniger GL-SuS gefördert, nämlich an 67
Grundschulen mit weniger als 30 GL-SuS bzw. an 49 weiterführenden Schulen mit
weniger als 50 GL-SuS.
• Die Bedeutung von GL für die Schulgemeinschaft (Förderanteile der Schulen):
An Grundschulen mit GL weisen 3,9% einen sonderpädagogischen Förderbedarf
auf, an Gesamtschulen 9,3%, an Hauptschulen 9,2%, an Realschulen 4,1% und an
Gymnasien 0,5%.
Die Förderanteile der einzelnen Schulen unterscheiden sich zum Teil erheblich von
den Durchschnittswerten; die Höchstwerte reichen an Grundschulen bis 32,1%, an
Gesamtschulen bis 13,5% (bzw. 28,7% an der Offenen Schule Köln); an
Hauptschulen bis 13,5% und an Realschulen bis 10,3%.
• Die Bedeutung von GL für die Klassen (Förderanteile der Klassen): Der
Förderanteil in GL-Klassen (Anteil der GL-SuS an allen SuS einer Klasse) beläuft
IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Seite 4
sich bei Grundschulen auf einen Höchstwert von 42%, bei Hauptschulen auf 38,5%,
bei Gesamtschulen auf 36%, bei Realschulen auf 33% und bei Gymnasien auf 39%.
Bei rd. 10% (bzw. 57 von 571) der GL-Klassen an Grundschulen liegt der
Förderanteil über 20%, bei den Hauptschulen beläuft sich der Wert auf rd. 23%
(bzw. 31 von 135), bei Gesamtschulen auf 22,3% (bei 60 von 269) und bei
Realschulen auf 6,7% (bzw. 12 von 180).
• Im Schuljahr 17/18 wird an 67 (von insg. 142) städ tischen Grundschulen und an 48
(von insg. 81) städtischen Schulen der Sekundarstufe I Gemeinsames Lernen
angeboten. Jeweils rund 72% der städtischen GL-Schulen fördern neben LES auch
Lernende mit geistigen, körperlichen und Sinnesbeeinträchtigungen. Im SJ 18/19
wird das Anmeldeverfahren zum Gemeinsamen Lernen voraussichtlich an 44
weiterführenden städtischen Schulen stattfinden (Stand: Januar 2018).
sonderpädagogische Förderschwerpunkte: Abkürzungen:
LE Lernen SuS
Schülerinnen und Schüler
ES emotionale und soziale Entwicklung
SQ Sprache
LES LE, ES und SQ
KM körperliche und motorische Entwicklung
GG geistige Entwicklung
HK Hören und Kommunikation
SE Sehen
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 05.06.2018 1884/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018 Inklusionsmonitoring; Stand Schuljahr 2017/18 Aufgabe des Inklusionsmonitorings ist die Beschreibung der Inklusionsentwicklung anhand von geeigneten Kennzahlen, die neben anderen Einschätzungen eine Grundlage für strategi- sche Steuerungsprozesse liefern. Der nachfolgende Bericht (siehe Anlage) fokussiert den Ausschnitt der sonderpädagogi- schen Förderung am Lernort Schule und beschränkt sich auf Kennzahlen, die in erster Linie Aussagen zur quantitativen Inklusionsentwicklung erlauben; sich zum Teil aber auch als Ausgangspunkt für qualitative Analysen eignen (siehe z.B. Beteiligung der Schulformen, Förderanteile an Schulen und Klassen, Schwerpunktbildung und dezentrale Förderung). Die Förderquote steigt im SJ 2017/18 erneut an auf 8%. 50% der förderbedürftigen Kinder und Jugendlichen lernen an Regelschulen (Inklusi- onsanteil). Die Anzahl der Förderschüler/innen sinkt weiter; seit dem SJ 2005/06 um 26% (bzw. um 1.292 Lernende). Die Durchlässigkeit zwischen inklusiver und exklusiver Beschulung hat sich erneut leicht verbessert. 47% der städtischen Grundschulen und 60% der städtischen weiterführenden Schulen sind Schulen des Gemeinsamens Lernens. Hauptschulen und Gesamtschulen be- teiligen sich nach wie vor überdurchschnittlich am Gemeinsamen Lernen. Gemeinsames Lernen findet teils an „Schwerpunkten“ (d.h. an Schulen mit ver- gleichsweise vielen GL-Schülern/innen) und teils sehr dezentral statt. Es bestehen große Unterschiede hinsichtlich der Förderanteile an Schulen und in einzelnen Klassen. Im Rahmen des Inklusionsplans beschreibt die Verwaltung Aufgaben aus dem kommunalen Verantwortungsbereich, die die qualitative Entwicklung des Gemeinsamen Lernens unter- 2 stützen. Dabei wird sie vom Expertenbeirat Inklusion beraten. Für eine Fortschreibung des Inklusionsplans sind die Qualitätskriterien, die von der neuen Landesregierung angekündigt sind, abzuwarten. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1884/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.06.2018
- Erstellt
- 04.06.2018 11:31