V/0184/2022
Ombudsstelle für das Jobcenter und Kund/-innenreaktionsmanagement des Jobcenters: Jahresberichte 2021
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Anlage A
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Anlage A zur V/0184/2022 Kurzüberblick Die Berichte der Ombudsstelle und des Kundenreaktionsmanagements geben zusammen mit den Ergebnissen der Kundenbefragungen einen Überblick über die Zufriedenheit der Leistungsberechtigten sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit der Arbeit des Jobcenters im Allgemeinen sowie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Vorlage ist es, die politischen Gremien über die Zufriedenheit mit dem Jobcenter zu informieren und ggf. in einen Austausch zur Verbesserung der Kundenzufriedenheit zu treten. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Nur mittelbare Relevanz
Berichtsvorlage
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V/0184/2022 V/0184/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Ombudsstelle für das Jobcenter, Kund/-innenreaktionsmanagement und Kund/- innenzufriedenheitsbefragung des Jobcenters: Jahresberichte 2021 Beratungsfolge 05.05.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht Bericht: I. Jahresbericht 2021 der Ombudsstelle für das Jobcenter Die Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster hat im Oktober 2012 mit fünf entsprechend befähigten, ehrenamtlich und unabhängig tätigen Ombudsfrauen und -männern ihre Arbeit aufgenommen. Mit dem Ausscheiden von Herrn Brosthaus im Jahr 2017 trat 2018 Herr Viehoff- Heithorn durch Beschluss des Rates der Stadt Münster die Nachfolge an (V/0696/2018). Nachdem Frau Brüggemeyer zum 31.12.2020 auf eigenen Wunsch ausgeschieden ist, wurde Frau Prof. Dr. Meyer-Höger am 23.06.2021 vom Rat mit dem Ehrenamt betraut (V/0435/2021). In ihrer Tätigkeit übernimmt die Ombudsstelle eine wichtige Ergänzung zum bestehenden System im Umgang mit Konflikten zwischen Kundinnen beziehungsweise Kunden und dem Jobcenter. Durch ihre Unabhängigkeit und ihre Sicht von außen gelingt es ihr, zwischen den beteiligten Akteur/-innen zu vermitteln. Seit Sommer 2015 wurden entsprechend dem Ratsbeschluss der Vorlage V/0077/2015/1 vom 25.03.2015 die Ombudspersonen organisatorisch durch eine Sachbearbeiterin (1 Vollzeitäquivalent) unterstützt. Zum Stellenplan 2018 wurde eine Reduzierung der Planstelle für die Geschäftsstelle der Ombudsstelle von 1,0 auf 0,5 vom Rat beschlossen (V/0150/2017). Mit dem Jahresbericht 2021 über die Arbeit der Ombudsstelle für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters der Stadt Münster wird der neunte Jahresbericht vorgelegt. Er knüpft an die vorangegangenen Berichte an. Im vergangenen Jahr haben insgesamt 21 Personen die Ombudsstelle für eine Beratung aufgesucht. Häufig vertraten die Ratsuchenden weitere Personen, die zu ihrer Bedarfsgemeinschaft zählten. Von den 27 angemeldeten Ratsuchenden haben sich drei Ratsuchende abgemeldet und drei Ratsuchende den Beratungstermin ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen. Die Inanspruchnahme der Jobcenter 19.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jürgensmeier T elefon:492-9003 Juergensmeier@stadt- muenster.de - 2 - V/0184/2022 Ombudsstelle hat sich im Vergleich zum Vorjahr erheblich verringert. Es wurden im Verhältnis zum Jahr 2020 nur 51,21 Prozent der Beratungstermine wahrgenommen. Coronabedingt wurden neun Beratungen telefonisch sowie eine Beratung per Videotelefonie durchgeführt. In Präsenz im Beratungszimmer der Ombudsstelle fanden elf Beratungen statt. Zu Beginn des Jahres 2021 wurden ausschließlich telefonische Beratungen durchgeführt. Erst ab Juli wurde wieder in Präsenz beraten. Die nächste telefonische Beratung erfolgte anschließend im Dezember. T elefonische Beratungen können für einige Personen eine Barriere darstellen. Darüber hinaus kann die Abnahme der wahrgenommenen Beratungstermine insbesondere mit dem erleichterten Zugang nach Paragraph 67 SGB 2 zusammenhängen. Durch den erleichterten Zugang entfällt grundsätzlich die Vermögensprüfung. Es wird lediglich erhebliches Vermögen berücksichtigt. Dass die Antragsteller über kein erhebliches Vermögen verfügen, wird vermutet, wenn sie dies im Antrag erklären. Des Weiteren werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung unabhängig von ihrer Höhe als angemessen für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2022 beginnen, anerkannt. Dabei ist unerheblich, ob es sich um einen erstmaligen oder um einen Folgeantrag handelt. Daneben wird eine abschließende Entscheidung der vorläufig bewilligten Leistung erst vorgenommen, wenn die/der Leistungsberechtigte dies selbst beantragt. Diese Regelung betrifft alle Bewilligungen, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. März 2021 beginnen. Aufgrund dessen können weniger Rückforderungen entstanden sein. Ebenso wurden die Antragsteller/-innen von Neuanträgen vom Jobcenter direkt telefonisch kontaktiert um zum Beispiel die fehlenden Unterlagen anzufordern. Durch die statistische Erfassung der Ombudspersonen wurden folgende Bereiche als konfliktträchtig evaluiert: nicht zufriedenstellende Bescheide, Verhalten und Beratungsqualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unbefriedigende Arbeitsabläufe. Die Ombudspersonen haben potentielle Lösungs- und Handlungsmöglichkeiten ausgesprochen. Am häufigsten wurden dabei nachstehende Vorschläge gemacht: Klärendes Gespräch zwischen der Ombudsperson und der zuständigen Mitarbeiterin/dem zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters; Klärendes Gespräch zwischen der/dem Leistungsberechtigten und der zuständigen Mitarbeiterin/dem zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters; Einlegen eines Widerspruchs Aufsuchen einer anderen Beratungsstelle. Beispielsweise wünschen einige Leistungsberechtigte eine rechtssichere Überprüfung der Bescheide. In diesem Fall wird in der Regel auf das cultur- und begegnungscentrum achtermannstraße e.V. (cuba) verwiesen. Die Ombudspersonen fungieren als unabhängige Beschwerdestelle und beraten die Ratsuchenden lösungsorientiert. Sofern notwendig, wird im unmittelbaren Kontakt mit den Mitarbeitenden des Jobcenters, den Ratsuchenden und der jeweiligen Ombudsperson eine für alle Seiten nachvollziehbare und akzeptable Lösung gefunden. Erfreulich ist, dass trotz der vielfältigen Einschränkungen die Kooperationsbereitschaft der Mitarbeitenden des Jobcenters mit den Ombudsleuten weiterhin hoch ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gaben in den meisten Fällen ausführliche zufriedenstellende Auskünfte am T elefon und bemühten sich mit den Ombudspersonen zusammen zu überlegen, wie eine Lösung der angesprochenen Probleme der Ratsuchenden erreicht werden kann und was diese selbst dazu beitragen können/müssen. - 3 - V/0184/2022 II. Jahresbericht 2021 Kund/-innenreaktionsmanagement (KRM) des Jobcenters Das KRM ist zum 01.10.09 in der damaligen Arbeitsgemeinschaft Münster eingerichtet worden und hat sich seitdem als wichtiges Mittel der Kund/-innenorientierung und der Qualitätssteuerung im Jobcenter etabliert. 1. Quantitative Auswertung Während sich in den Jahren 2013 bis 2015 die Anzahl der Kund/-innenreaktionen jeweils in einem Bereich von rund 80 Reaktionen bewegte, konnte 2016 erstmals ein deutlicher Rückgang auf 64 Kund/-innenreaktionen verzeichnet werden. 2018 lag die absolute Zahl bei 57, 2019 bei 47 und 2020 bei 33 Reaktionen. Im Jahr 2021 war mit 29 Kund/-innenreaktionen ein erneuter Rückgang zu verzeichnen (siehe Abbildung 1). Abbildung 1: Entwicklung Anzahl der Kund/-innenreaktionen 2011 - 2021 Auch die Zahl der Kund/-innen, die sich an das Kund/-innenreaktionsmanagement gewandt haben, war – dem Trend der Anzahl der Kund/-innenreaktionen folgend –rückläufig. Für das Jahr 2021 sind Reaktionen von 29 verschiedenen Kund/-innen zu verzeichnen. Es hat also keine Person mehr als eine Reaktion beim Jobcenter eingebracht. Die Anliegen der Menschen, die sich an das Kund/- innenreaktionsmanagement gewandt haben, konnten demnach direkt im ersten Anlauf geklärt werden. Gemessen an den jahresdurchschnittlichen 10.220 Bedarfsgemeinschaften mit etwa 13.700 Leistungsberechtigten liegt die Anzahl der Kund/-innenreaktionen im Jahr 2021 weiterhin nur im Promillebereich. 2. Qualitative Auswertung Alle 29 Kund/-innenreaktionen wurden von Leistungsberechtigten eingebracht, davon stammen 18 (62 - 4 - V/0184/2022 Prozent) von Frauen und 11 (38 Prozent) von Männern. Reaktionen von Arbeitgebenden gab es im Jahr 2021 nicht (siehe T abellen1 und 2). Kund/-innentyp Anzahl Prozent Leistungsberechtigte 29 100 Arbeitgebende 0 0 Tabelle 1: Reaktionen nach Kundentyp Geschlecht Anzahl Prozent weiblich 18 62 männlich 11 38 Tabelle 2: Reaktionen nach Geschlecht 17 aller Reaktionen (59 Prozent) betrafen Fachaufgaben, elf (38 Prozent) das Verhalten von Mitarbeitenden und eine (3 Prozent) die Bearbeitungsdauer (siehe T abelle3.). Grund Anzahl Prozent Fachaufgaben 17 59 Verhalten von Mitarbeitenden 11 38 Bearbeitungsdauer 1 3 Tabelle 3: Reaktionen nach Grund Insgesamt waren 13 aller Reaktionen (45 Prozent) unberechtigt. In einem Fall (3 Prozent) war die Kritik teilweise berechtigt. Insgesamt 15 der Reaktionen (52 Prozent) waren vollumfänglich berechtigt (siehe T abelle4). Bewertung Anzahl Prozent unberechtigt 13 45 teilweise berechtigt 1 3 berechtigt 15 52 Tabelle 4: Reaktionen nach Bewertung Von den 15 berechtigten Kund/-innenreaktionen waren 13 Lobe (45 Prozent aller Reaktionen). Diese bezogen sich insbesondere auf die gute Arbeit und die Freundlichkeit der Mitarbeitenden des Jobcenters im persönlichen Umgang mit den Kundinnen und Kunden. 13 Kund/-innenreaktionen (45 Prozent) waren Fachaufsichtsbeschwerden, darüber hinaus ging eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein (3 Prozent). Zwei Kund/-innenreaktionen (7 Prozent) erreichten das Jobcenter als Petition oder Eingabe über das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Anregungen im Sinne eines Verbesserungsvorschlags gab es nicht (siehe T abelle5.). - 5 - V/0184/2022 Reaktionsart Anzahl Prozent Lob 13 45 Fachaufsichtsbeschwerde 13 45 Dienstaufsichtsbeschwerde 1 3 Eingabe/Petition 2 7 Anregung 0 0 Tabelle 5: Reaktionen nach Reaktionsart 23 (74 Prozent) der Kund/-innenreaktionen bezogen sich auf den Bereich der Leistungsgewährung, zwei (6 Prozent) auf das Jobcoaching, weitere zwei (6 Prozent) auf das Thema Selbständigkeit, drei (10 Prozent) auf einen Vorgang in der Fachstelle Recht und eine (3 Prozent) auf die zentralen Dienste des Jobcenters (siehe T abelle6). Bereich Anzahl Prozent Leistungsgewährung 23 74 Markt und Integration 2 6 Selbständige 2 6 Fachstelle Recht 3 10 Zentrale Dienste 1 3 Tabelle 6: Reaktionen nach Bereich (Mehrfachnennungen möglich) 3. Fazit Die Anzahl der Kund/-innenreaktionen ist seit 2015 konstant stark rückläufig. Ob diese Entwicklung auf nachlasssende Anlässe oder ein verringertes Bedürfnis der Kund/-innen, ihre Erfahrungen mit dem Jobcenter beziehungsweise ihre Meinung über das Jobcenter in Form einer konkreten Kundenreaktion zu übermitteln, lässt sich nur schwer eruieren. Es ist jedoch davon auszugehen, dass über die Jahre, mit zunehmender Etablierung des Jobcenters als professioneller Dienstleister für Leistungsberechtigten und Arbeitgebende, eine gute Basis für einen vertrauensvollen bilateralen Austausch zwischen den Kund/-innen und den Mitarbeitenden des Jobcenters entstanden ist, in dem viele Anliegen direkt an- und ausgesprochen und nicht als Kund/-innenreaktionen übermittelt und erfasst werden. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass seit 2020 auch die im Zuge der Coronakrise eingeführten erleichterten Zugangsregelungen in das SGB 2 zu einem Rückgang der Kund*innenreaktionen geführt haben. Sehr erfreulich ist die T atsache,dass 2021, wie auch in den Jahren davor, ein erheblicher Anteil der Kund/-innenreaktionen Lobe und damit positive Rückmeldungen mit der Arbeit des Jobcenters waren. III. Ergebnisse der Kund/-innenbefragungen (Messwellen 2021) des Jobcenters der Stadt - 6 - V/0184/2022 Münster Das Jobcenter hat im Jahr 2021 erneut Kundenbefragungen veranlasst. Durch das beauftragte Unternehmen wurden - wie in den Vorjahren - zwei Messwellen durchgeführt (zweites und viertes Quartal 2021), wobei pro Messwelle zufällig ausgewählte Kundinnen und Kunden gebeten wurden, verschiedene Aspekte mittels eines Schulnotensystems (Notenskala eins bis sechs) zu bewerten. Nachfolgend werden die Jahresergebnisse für das Jahr 20211 im Vergleich zu den Vorjahren vorgestellt und erläutert. 1. Bereich Markt und Integration In Abbildung 2 ist dargestellt, wie zufrieden die befragten Kundinnen und Kunden mit den Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten des Jobcenters im Arbeitsfeld Markt und Integration sind. Die durchschnittlichen Bewertungen liegen hier im guten bis befriedigenden Bereich, von 2,1 (Zufriedenheit mit der Beratung zu den persönlichen Lebensumständen) bis 2,7 (Ausführliche Besprechung der Chancen sowie Zufriedenheit mit den Stellenangeboten des Jobcoaches). 2020 lagen die Werte zwischen 1,6 und 2,3 und haben sich zu den einzelnen Fragen um 0,3 bis 0,6 Noten verändert. 2021 war durch das anhaltende Pandemiegeschehen geprägt. Persönliche Gesprächsformate waren aufgrund der Schutzregelungen weiterhin nur begrenzt möglich. Insoweit konnten auch weiterhin nur in bedingtem Maße entsprechende Angebote unterbreitet werden. Zwar trifft dies auch auf das Jahr 2020 zu, allerdings erst ab dem zweiten Quartal. Abbildung 2 – Ergebnisse Bereich Markt und Integration 1 Die Jahreswerte errechnen sich aus den beiden jeweils im Jahr durchgeführten Messwellen. - 7 - V/0184/2022 2. Bereich Leistungsgewährung Innerhalb dieses Themenbereichs wurden die Kundinnen und Kunden zu ihrer Zufriedenheit zu den verschiedenen Aspekten der Leistungsgewährung befragt. Die Noten liegen hier zwischen 2,2 (Zufriedenheit mit der Bearbeitungsdauer des Antrages) und 5,0 (Verständlichkeit der Erklärung zu Bescheiden durch die Leistungssachbearbeiterin/denLeistungssachbearbeiter). Bei letzterer Benotung ist allerdings zu beachten, dass nur drei Personen die entsprechende Frage überhaupt beantwortet haben, das hohe Maß an Unzufriedenheit zu der betreffenden Fragestellung also auf nur sehr wenigen Rückmeldungen basiert. Das Jobcenter ist sich aber der generellen Herausforderung der Thematik bewusst, die sich aus dem Spannungsfeld der komplexen gesetzlichen Regelungen und der erforderlichen Rechtssicherheit auf der einen Seite sowie der Verständlichkeit der Bescheide auf der anderen Seite ergibt. Um dem entgegenzuwirken, hat das Jobcenter unter anderem einen Erklärfilm zu den SGB 2-Bescheiden erstellt, der in Kürze über die Internetseite verfügbar sein wird. Die Zufriedenheit mit der Information und der Leistungserbringung im Bereich der Bildung und T eilhabe ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 beziehungsweise 0,2 Noten abgesunken. In diesem Arbeitsbereich wurden inzwischen Umsteuerungen vorgenommen, so dass das Jobcenter hier für die Zukunft wieder verbesserte Rückmeldungen erwartet. Abbildung 3 – Ergebnisse Bereich Leistungsgewährung 3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Der Themenbereich „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ wird durch die Befragten in einem Notenbereich von 1,6 (Zufriedenheit mit der/dem Jobcoach in Bezug auf Freundlichkeit) und 2,4 - 8 - V/0184/2022 (Vertrauen zu den Ansprechpartner/-innen des Jobcenters insgesamt) bewertet. Abbildung 4 – Ergebnisse Mitarbeitende 4. Ergebnisse Jobcenter insgesamt Die durchschnittliche Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden mit dem Jobcenter insgesamt bewegt sich 2021 zwischen den Noten 2,1 (Zufriedenheit mit den Rahmenbedingungen) und 2,6 (Zufriedenheit mit der telefonischen Erreichbarkeit), siehe Abbildung 5. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zufriedenheit in diesem Bereich um 0,1 bis 0,2 Noten verändert, was auf die pandemiebedingt verringerten persönlichen Kontakte zurückzuführen sein könnte. Zwar trifft dies auch auf das Jahr 2020 zu, aber erst ab dem zweiten Quartal. Insgesamt lässt sich vermuten, dass die Ergebnisse insbesondere der ersten Messwelle 2020 noch stark von dem „pandemiefreien“ Jahr 2019 geprägt sind. Die Gesamtzufriedenheit mit dem Jobcenter liegt 2021 mit der Note 2,2 auf dem gleichen guten Niveau wie 2020 und hat sich gegenüber 2019 sogar leicht um 0,1 verbessert. - 9 - V/0184/2022 Abbildung 5 – Ergebnisse Jobcenter insgesamt 5. Fazit Bei der Betrachtung sämtlicher Fragen fällt auf, dass sich die Benotungen mit Bezug auf die beiden Kategorien „Abteilung Markt und Integration“ und „Abteilung Leistung“, also die konkrete operative Arbeit des Jobcenters, im Vergleich zu den Vorjahren zum T eilverschlechtert haben. Im Gegensatz dazu sind die Werte in den übergeordneten Bereichen „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ sowie „Zufriedenheit mit dem Jobcenter insgesamt“ im Vergleich zu den Vorjahren nur leicht verändert, teilweise gleichbleibend oder sogar verbessert. In T eilen erscheint dies nicht ganz konsistent und nachvollziehbar: Wie passt die Note 1,8 in Bezug auf die Zufriedenheit mit den fachlichen Auskünften der Leistungssachbearbeitenden zu den deutlich abweichenderen Noten in der Kategorie „Abteilung Leistung“, bei denen es vielfach um die Qualität und Verständlichkeit von Beratung und damit um Fachlichkeit geht? Auflösen lassen sich diese (vermeintlichen) Inkonsistenzen aufgrund der anonymen Durchführung der Befragung aber nicht. Um die Ergebnisse in Relation zu setzen, ist jeweils die Anzahl der Antworten auf die einzelnen Fragestellungen zu beachten. So haben beispielsweise auf die Frage nach der Verständlichkeit der Erklärung zu Bescheiden durch die Leistungssachbearbeiterin/den Leistungssachbearbeiter nur 3 von 100 befragten Personen eine Antwort gegeben. Auf die Frage nach der Zufriedenheit mit der Leistungssachbearbeiterin/dem Leistungssachbearbeiter hinsichtlich fachlicher Auskünfte (durchschnittliche Note 2,0) haben dagegen 61 von 100 Personen eine Antwort gegeben. Die Frage nach der Zufriedenheit mit der Unterstützung durch die Ansprechpartner/-innen des Jobcenters (durchschnittliche Note 2,3) haben sogar alle der 100 befragten Personen beantwortet. Den Noten, - 10 - V/0184/2022 die auf einer höheren Anzahl an Antworten basieren, kommt somit ein größeres Gewicht zu. Über alle Fragestellungen hinweg haben durchschnittlich 80 Personen eine Antwort abgegeben. Die Gesamtnote von 2,2 (2020: 2,2; 2019: 2,3) zeigt ein hohes Maß an Akzeptanz und Zufriedenheit mit der Arbeit des Jobcenters, die es aufrechtzuerhalten und in T eilbereichennoch auszubauen gilt. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Jahresbericht 2021 der Ombudsstelle
Ombudsstelle_Münster_Jahresbericht_2021
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1 Jahresbericht 2021 über die Arbeit der Ombudsstelle für Leistungsberechtigte nach SGB II / des Jobcenters (JC) Münster Vorbemerkung: Dies ist der 9. Jahresbericht. E r wird diesmal etwas anders sein; denn aufgrund der fortbestehenden „ Corona-bedingten“ Einschränkungen war die Arbeit der Ombudsstelle in vielfacher Hinsicht beeinträchtigt: - Die Zahl der Ratsuchenden, die in die Sprechstunden kamen oder – überwiegend dann, wenn das Rathaus geschlossen war – eine telefonische Beratung in Anspruch nahmen, war erheblich geringer. - Eine telefonische Beratung war für viele Ratsuchende nach deren Bekunden nicht nur wenig attraktiv, sondern erschwerte in vielen Fällen auch eine Verständ igung, insbesondere dann, wenn schriftliche Unterlagen nicht einsehbar waren. - Da das JC offensichtlich – gemäß einschlägigen Erlassen – die eingegangenen Anträge auf Leistungen i.d.R. ohne weitere Nachweise zu fordern, „vorläufig“ genehmigte, gab es weniger Beschwerden über laufende Verfahren und Bescheide. - Kontakte zu Mitarbeiter*innen des JC waren nur telefonisch und, wenn diese im Homeoffice waren, oft nicht unmittelbar oder zeitnah möglich. Demensprechend war es erforderlich, das Ergebnis solcher Klärungen den Ratsuchenden mit Verzögerung in einem Rückruf mitzuteilen. - Gemeinsame klärende Gespräche zu dritt, zusammen mit den Ratsuchenden und Mitarbeiter*innen sowie ggf. auch deren Vorgesetzten fanden weder vor Ort im JC noch am Telefon statt. Statistische Auswertung (s. Anlage: Auszählung 2021) Der Dokumentationsbogen, der bereits 2020 verwendet wurde, ist gleichgeblieben. Er ließ Mehrfachantworten zu. Anzahl der Beratungen und Ratsuchenden Insgesamt wurden 27 Beratungstermine vereinbart, jedoch nur 21 Beratungen durchgeführt. 3 Termine wurden von den Ratsuchende vorher abgesagt. 11 Beratungen fanden wie üblich im Beratungszimmer der Ombudsstelle statt. 9 Beratungen wurden telefonisch und 1 per Videocall durchgeführt. Für d iese telefonischen Beratungen mussten häufig gesonderte Termine außerhalb der regulären Sprechstunden vereinbart werden. 14 Männer und 7 Frauen nahmen eine Beratung in Anspruch, im Unterschied zum Vorjahr, in dem 23 Frauen, 15 Männer und 5 Bedarfsgemeinschaften Rat suchten. In den Jahren zuvor war das Geschlechterverhältnis meist ausgeglichen. Teilweise vertraten die einzelnen Ratsuchenden mehrere Personen, die zu ihrer Bedarfsgemeinschaft zählten. Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich die Anfragen und die Inanspruchnahme der Ombudsstelle nochmal erheblich (fast auf ein Viertel früherer Jahre) verringert. Ein Grund hierfür ist zweifellos, dass über längere Zeit nur eine telefonische Beratung möglich war. Da auch das JC die meiste Zeit des Jahres mehr oder weniger geschlossen oder nur in Ausnahmefällen, nach Absprache geöffnet war, gingen vermutlich viele Ratsuchende davon aus, dass das Gleiche auch für die Ombudsstelle zutrifft. Angesprochene Themen und Problembereiche Wie in den Vo rjahren dominierte die Zahl der Ratsuchenden, die Beschwerden (21) vortrugen, während nur wenige zusätzlich Anregungen (2) formulierten. Die Mehrzahl der 2 Beschwerden bezog sich wie in den Vorjahren vorwiegend auf die Abläufe im JC (16). Ein beachtlicher Anteil der Ratsuchenden kritisierte jedoch auch die geltende Gesetzeslage (8). Negative Erfahrungen mit anderen Einrichtungen (1) wurden einmal erwähnt. Am häufigsten w urden Probleme im Zusammenhang mit der Gewährung laufender Leistungen (17) thematisiert, entweder bei Hilfen zum Lebensunterhalt (9) oder bei der Übernahme der Kosten bzw. beim Wechsel der Wohnung (7). Noch s eltener als in den Vorjahren wurden - ausschließlich von der Gruppe der 25 – 50-Jährigen – Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitsvermittlung (3) oder mit einer beruflichen Eingliederung (2), d.h. beim Maßnahmenmanagement (1) oder bei einer Eingliederungsvereinbarung (1) angesprochen. Mehrere Ratsuchende – mehr als in den Vorjahren - beschwerten sich über bestimmte Stellen im JC (3) und über Schwierigkeiten bei der Antragsannahme (2). Probleme im Zusammenhang mit einer (geplanten) Selbstständigkeit waren kein Thema. Inhalt und Umfang der Beschwerden Das Zentrum der Beschwerden bildeten zum einen nach wie vor Bescheide/ Entscheidungen (14) des JC ; denn diese gingen nach Ansicht der Ratsuchenden von falschen Vorannahmen (7) aus oder ihnen lagen fehlerhafte Berechnungen (4) zu Grunde. Dementsprechend waren die Bescheide für viele Ratsuchenden nicht akzeptabel (8), nicht verständlich (4) oder wurden als Strafmaßnahmen empfunden (2). Zum anderen war das Verhalten der Mitarbeiter*innen (14) häufig Gegenstand der Beschwerde, weil nach Auffassung der Ratsuchenden deren Informationen entweder unzureichend ( 5), nicht nachvollziehbar ( 4) oder widersprüchlich ( 1) waren. Auch monierten mehrere Ratsuchende, dass die Eingliederungsvereinbarung zu wenig auf ihre individuellen Belange bezogen (3) ist. Der Anteil der Ratsuchenden, die sich über einen abwertenden oder unfreundlichen Umgangsstil (5) beschwert haben, blieb – trotz der geringeren Zahl der Ratsuchenden – annähernd konstant . Allerdings gab es nur eine Beschwerde, dass Leistungen/Maßnahmen verweigert (1) wurden. – Das JC gab „coronabedingt“ offensichtlich kaum Anlass hierzu. - Auch die mangelhafte Kooperation mit anderen Ämtern (Jugendamt, Gesundheitsamt, Agentur für Arbeit) war im Unterschied zu früheren Jahren keinmal Thema. Im Vergleich zu den Vorjahren überraschend selten wurde die mangelnde Erreichbarkeit (4) der Mitarbeiter*innen beklagt, sei es im Hinblick auf eine (zeitnahe) Gewährung von Leistungen (3) oder bezüglich einer Überprüfung, ob Unterlagen fehlen (1). Nur einzelne Ratsuchende beschwerten sich darüber, dass zuständige Mitarbeiter*innen des JC wegen Krankheit, Urlaub nicht erreichbar (1) waren oder nicht reagierten (1). Keinen Termin bekommen zu haben, dies war, wie im Vorjahr, offensichtlich für niemanden ein Problem. Dies steht allerdings in einem gewissen Widerspruch dazu, dass die Beschwerden über unbefriedigende Arbeitsabläufe (8) im JC fast unverändert zahlreich waren. So klagten Ratsuchende – immer noch! – darüber, dass Unterlagen anscheinend verloren gegangen bzw. aktuell nicht auffindbar waren (3), dass deren Eingang nicht bestätigt (2) wurde oder dass unklar blieb, ob und welche Unterlagen fehlen (3) bzw. dass keine Anmahnung erfolgte (1), wenn solche fehlen sollten. Ebenso monierten Ratsuchende, dass mündliche Auskünfte nicht schriftlich bestätigt (3) wurden und Berechnungen zu lange dauerten (4). Ergänzend zu den im Dokumentationsbogen erfassten Beschwerden, benannten Problemen und Anregungen wurden dort noch zusätzlich einige Punkte in den Dokumentationen notiert: 3 - Bei Bedarf wieder erneut Kontakt mit Mitarbeiter*innen des JC aufnehmen - Probleme wegen möglicher Geheimhaltungspflicht des Arbeitsvertrages - Zusätzliche Information zu Stellensuche gegeben - Gespräch mit Abteilungsleiter wegen Respektlosigkeit „Harz IV -Empfänger*innen“ gegenüber - Unterhaltszahlungen - Warten auf Antwort nach Urlaubszeit - Mangelhafte Berufsberatung - Durch „Schludrigkeit“ des JC hohe Schulden bei der Krankenkasse - Vereinbarung über Rückzahlungen nach Bescheid der Vollstreckungsbehörde - Überschuldungsprobleme, Dokumente jedoch z.T. nicht einsehbar - Ratsuchende soll selbst bezüglich einer Antragsstellung recherchieren Handlungsmöglichkeiten und Empfehlungen Ziel unserer Beratungen – gemäß Auftrag des Rates der Stadt Münster – ist, zum einen die Ratsuchenden anzuhören und mit ihnen das anstehende Problem oder die Vielfalt der Probleme zu klären und sodann gemeinsam verfügbare Lösungsmöglichkeiten zu sondieren und geeignete Handlungsmöglichkeiten zu benennen und ggf. zu vereinbaren . Die Ratsuchenden sollen nach Möglichkeit in die Lage versetzt und motiviert werden, sich selbst mit den zuständigen Mitarbeiter*innen des JC auseinander zu setzen und mit deren Unterstützung im Rahmen bestehender Gesetze, Regelungen und Spielräume sowie verfügbarer Ressourcen eine Lösung zu erreichen . Allerdings erwartet die Mehrzahl der Ratsuchenden von den Ombudspersonen praktikable Empfehlungen und, wenn nötig, eine zielführende Hilfestellung, um hierbei voranzukommen. Deshalb suchen sie Rat. Ausgehend von ihren Beschwerden und Anregungen ist zum anderen unser Ziel, wiederkehrende Mängel „im System“ zu benennen und – u.a. durch diesen Bericht - darauf hinzuwirken, dass diese behoben werden. Am häufigsten dokumentiert w urde die Empfehlung, ein klärendes Gespräch mit der zuständigen Mitarbeiter*in des JC (10) zu führen. Dieses Gespräch sollten/wollte entweder erstmal die Ratsuchenden allein (5) oder aber nur die Ombudsperson (6) mit der Mitarbeiter*in führen. Leider war es für diese im Rahmen einer telefonischen Beratung jedoch unmöglich, ein solches Gespräch mit den Mitarbeiter*innen des JC im Beisein des Ratsuchenden zu führen. Es gelang nur in wenigen Fällen während der Sprechstunde im Beisein der Ratsuchenden ein Dreier-Gespräch (2) mit der jeweils zuständigen Mitarbeiter*in des JC zu organisieren. Ein gemeinsames Gespräch aller Beteiligten im JC oder eine Mediation wurde sogar in keinem Fall empfohlen und vereinbart. Gleich häufig wie im Vorjahr wurde empfohlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen (5), seltener jedoch, einen Anwalt zu konsultieren (2). Im Vergleich zu den Vorjahren kam es – zumal unter Berücksichtigung der geringeren Zahl der Ratsuchenden – sehr häufig zu der Empfehlung Widerspruch einzulegen (6), eine offizielle Beschwerde (4) zu formulieren oder einen Überprüfungsantrag zu stellen ( 1). Die Bereitschaft der Ratsuchenden , solche formalen Beschwerdeformen oder Rechtsmittel zu wählen, hat offensichtlich zugenommen. - Ein Grund hierfür dürfte sein, dass die Ratsuchenden aufgrund der vielfältigen „coronabedingten“ Hindernisse oft zu spät den Rat der Ombudspersonen und deren Unterstützung bei der Klärung von Problemen und bei der Vermittlung in Konflikten in Anspruch nahmen bzw. nehmen konnten. 4 Zusätzlich wurde ausgewertet, was die Ratsuchenden bereits unternommen haben, bevor sie in unsere S prechstunde kam en. Danach war nur in einem Fall im Vorfeld ein Überprüfungsantrag (1) gestellt worden – im Unterschied zu m Vorjahr, in dem noch 7 Ratsuchende bereits im Vorfeld etwas (Aufsuchen einer Beratungsstelle, Widerspruch etc.) unternommen hatten. Rückblickend auf das gesamte Jahr ist bedauerlich, dass die Ombudsstelle offensichtlich in wachsendem Maße aus dem Blickfeld eines Großteils der potenziellen Ratsuchenden geraten ist, verursacht oder zumindest forciert durch die fehlende oder erschwerte Zugänglichkeit der Ombudsstelle wie auch des JC und anderer relevanter Anlaufstellen. Viele potentielle Ratsuchende haben sich offensichtlich weitgehend zurückgezogen und beschränken sich auf für sie wichtige und, sofern nötig, telefonische Kontakte. Zwar blieb für sie die Erreichbarkeit der Mitarbeiter*innen des JC im großen Ganzen gewährleistet, aber die relativ wenigen (überwiegend schriftlichen und telefonischen) Kontakte blieben beschränkt auf das administrativ Nötige. – Möglicherweise gab es d eshalb auch weniger Konflikte, Missverständnisse und Ärgernisse, die Anlass zu Beschwerden gaben. Zusammenarbeit mit dem JC Erfreulich ist, dass trotz der vielfältigen Einschränkungen die Kooperationsbereitschaft der Mitarbeiter*innen des Jobcenters mit den Ombudsleuten nicht darunter gelitten hat, wenngleich mit ihnen nur telefonische Kontakte möglich waren. Die Mitarbeiter*innen gaben in den meisten Fällen ausführliche zufriedenstellende Auskünfte am Telefon und bemühten sich mit den Ombudspersonen zusammen zu ü berlegen, wie eine Lösung der angesprochenen Probleme der Ratsuchenden erreicht werden kann und was diese selbst dazu beitragen könne n/müssen. Aber auf Grund der reduzierten Kontaktmöglichkeiten kannten wir Ombudsleute die Betroffenen und deren Situation oft zu wenig und ungenau, um – am Telefon und ohne Einsicht in irgendwelche Unterlagen – ihre tatsächliche Situation, ihre Motive und Interessen, ihre verfügbaren Ressourcen und Kompetenzen ausreichend einschätzen und folglich, falls erforderlich, für die Ratsuchenden mit fundiertem Wissen Partei ergreifen zu können. Auf unseren Wunsch hin organsierte das JC für die Ombudsperson en bzw. -stelle eine eintägige interne Fortbildung zu aktuellen Novellierungen des SGB II sowie zu aktuellen Erlassen und Regelungen für die JC in Reaktion auf die anhaltende Pandemie. Es war ein fruchtbarer Austausch auch über unsere Erfahrungen und Einschätzungen, die auf unseren Kontakten mit den Ratssuchenden und mit Mitarbeiter*innen des JC basierten. Zusammenarbeit und Kontakte zu weiteren Institutionen Während des Jahres gab es zwei Treffen mit Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle (Sozialbüro und Arbeitslosenberatung) im Cuba. An einem Treffen nahm en auch Mitarbeiter*innen der „ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) teil, die unter der Trägerschaft des Ministeriums für Arbeit und Soziales NRW Menschen mit Behinderung durch Betroffene berät. Neben einem Austausch von Erfahrungen Problemen in Folge der Pandemie waren Themen: Zuständigkeit nach einem Wechsel des Aufenthaltsortes infolge einen Klinikaufenthalts sowie Fälle von Frühberentung gegen den Willen der Betroffenen. Daneben wurden wir vom AK der arbeitsmarktpolitischen Sprecher der Fraktionen eingeladen, um den letzten Jahresbericht zu besprechen und deren und unsere Einschätzungen der aktuellen Entwicklungen aufgrund der Pandemie zu diskutieren. Bei diesem Gespräch wurde insbesondere auch angeregt, dass sich die Ombudsstelle mit anderen ähnlichen Initiativen in 5 Münster und auch andernorts vernetzen sollte, um weitere Kritikpunkte zu sammeln und diesbezüglich politischen Einfluss auf eine dringende Novellierung des SGB II zu nehmen. Bedauerlicherweise ist es jedoch nicht gelungen – wie ur sprünglich vorgesehen – ein überregionales Treffen mit anderen Ombudsstellen bzw. vergleichbaren Einrichtungen in anderen Kommunen oder einen Austausch m it anderen Akteuren, insbesondere auch mit Leistungsberechtigten, die sich mit dem Thema befassen, zu organisieren. Das ist auch deshalb bedauerlich, weil ein beachtenswerter Anteil der Ratsuchenden in diesem Jahr die gegenwärtige Rechtslage – aus nachvollziehbaren Gründen – in manchen Punkten kritisieren. Als Leistungsberechtigte sind sie (die) Experten , die Gehör verdienen. Oder anders ausgedrückt, sie wissen, was es bedeutet, Leistungen gemäß den Regelungen des SGB II in Anspruch nehmen zu müssen. Ihr Wissen sollte genutzt werden. Auch dazu sollte eine Ombudsstelle dienen. Eindrücke von Frau Meyer-Höger als neue Ombudsfrau Der Entscheidung, ein Ehrenamt im Bereich einer Ombudsstelle des JC zu übernehmen, lag neben einem allgemeinen sozialpolitischen Interesse die persönliche Motivation zugrunde, einen praktischen Beitrag zur Konfliktbeilegung, -bewältigung und ggf. -lösung in einem hochsensiblen gesellschaftlichen Bereich zu leisten. Leider war von Anfang an die Beratungssituation erheblich durch die Pandemie geprägt Diese ließ persönliche Beratungen vor Ort nur begrenzt zu. Umso herausfordernder und wenig geeignet waren die ersatzweise angebotenen telefonischen un d videogestützten Beratungen, sowohl für Ratsuchende als auch für Berater*innen. Ein gewöhnungsbedürftiges Beratungssetting! Dieser Start in das Ehrenamt war aus diesem Grund nicht immer befriedigend und verlangte zunächst eine hohe Frustrationstoleranz und Flexibilität. Erfreulicher und sehr konstruktiv gestaltete sich hingegen der sozialpolitische Teil des Ehrenamts: das hohe Engagement der Ombudsstelle in puncto Kontaktpflege, Erfahrungs- und Informationsaustausch mit dem Jobcenter sowie Vernetzung und K ooperation mit weiteren thematisch affinen Beratungsstellen und sozialpolitischen Arbeitskreisen. Hier wäre m.E. eine systematischere Nutzung und Einbeziehung der Ergebnisse dieses Austausches in die Beratungsprozesse und Öffentlichkeitsarbeit wünschenswert. Last but not least: die Ombudsstelle lebt von ihren Akteuren, d.h. von den ehrenamtlich arbeitenden Ombudspersonen und deren Selbstverständnis. Letzteres zeichnet sich in Münster durch eine sehr wertschätzende Haltung gegenüber den Ratsuchenden aus, für mich eine unabdingbare Voraussetzung gelingender Ehrenamtsarbeit in diesem Feld. Dieser Bericht wurde im Januar 2021 erstellt von den Ombudspersonen: Alexandra Hippchen, Helmut Mair, Maria Meyer-Höger, Saeid Samar und Andreas Viehoff-Heithorn mit Unterstützung von Frau Tiggemann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Achtermannstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0184/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.04.2022
- Erstellt
- 07.03.2022 17:49