3608/2025
Generalinstandsetzung der Mönchsgasse zwischen Jesuitengasse und Simonskaul
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
4947 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/665/32 Vorlagen-Nummer 17.02.2026 3608/2025 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 03.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 Finanzausschuss 16.03.2026 Rat 19.03.2026 Generalinstandsetzung der Mönchsgasse zwischen Jesuitengasse und Simonskaul hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 19.09.2024 (Vorlagen-Nr.: 1681/2024) die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Mönchsgasse zwischen Jesuitengasse und Simonskaul beauftragt. Gemäß Beschluss belaufen sich die Gesamtkosten für die Straßensanierungsmaßnahme Mönchsgasse auf rd. 617.000 € brutto. Nach der Submission wurde die Maßnahme im Jahr 2024 mit einer Auftragssumme für den Straßenbau in Höhe von rd. 577.000 € beauftragt. Im Zuge der Baumaßnahme kam es zu Mehrmengen, Nachträgen und zusätzlich erforderlichen Leistungen in Höhe von insgesamt rd. 183.000 €. Nach ausgeführten Leistungen ist der Straßenbau in Höhe von rd. 760.000 € abzu- rechnen. Hinzu kommen weitere Kosten für Baugrunduntersuchungen, Kanalvoruntersuchung, Sinkkas- tenleitungssanierung, Schlussvermessung etc. in Höhe von rd. 40.000 €. Diese haben sich im Vergleich zum ursprünglichen Beschluss nicht verändert. Damit belaufen sich die Gesamtkosten auf nunmehr rd. 800.000 €. Insgesamt ergibt sich so- mit eine Erhöhung der Maßnahmenkosten von ursprünglich 617.000 € um 183.000 € auf rd. 800.000 €. Diese Kostenerhöhungen sind durch folgende Ursachen begründet: 1. Aufgrund der erforderlichen geänderten Verkehrsführung wurde ein provisorischer Gehweg für zu Fuß Gehende hergestellt und nach Abschluss der Arbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt. 2. In den Tiefpunktbereichen auf der Mönchsgasse wurden zusätzlich erforderliche Stra- ßenabläufe eingebaut, um eine ordnungsgemäße Entwässerung sicherzustellen. 2 3. Das Baufeld im Kreuzungsbereich Jesuitengasse/Mönchsgasse wurde im Gehwegbe- reich aufgrund des schlechten Zustands erweitert. 4. Zur Sicherstellung der Bauqualität wurden ergänzende Lastplattendruckversuche durchgeführt. 5. Materialänderung an den Baumscheiben. 6. Die Instandsetzung der Parktaschen auf der westlichen Seite der Mönchsgasse war umfangreicher als vorgesehen. 7. Aufgrund zuvor nicht bekannter Schäden an bestehenden Straßenabläufen/Kanallüf- tern/Schächten mussten zusätzlich defekte Bauteile ersetzt werden. 8. Für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entwässerung wurde zusätzlich ein Deckenhöhenplan angefertigt. §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW) Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW besteht für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu- ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, ein Beitragserhe- bungsverbot. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Bei- träge. Die durchgeführte Straßenbaumaßnahme in der Mönchsgasse Straße löst einen Erstattungs- anspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe kann derzeit noch nicht beziffert werden. Finanzierung Von den investiven Gesamtauszahlungen in Höhe von nunmehr 800.000 € wurden bisher rd. 630.000 € verausgabt. Die noch benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 170.000 € stehen im Hpl. 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwe- gebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlun- gen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen im Haushaltsjahr – abhängig vom tatsächlichen Zahlungszeitpunkt – in 2025 bzw. 2026 entsprechend bereit. Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf- wendungen für bilanzielle Abschreibungen. Für die in 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 16.000 € hat das Dezer- nat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Hpl. 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teil- planzeile 14, bilanzielle Abschreibungen) eingeplant. Die ab dem Jahr 2027 ff. erforderlichen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwe- gebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen - vorsehen. gez. Burmester
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3608/2025
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 17.02.2026
- Erstellt
- 17.12.2025 10:40