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3608/2025

Generalinstandsetzung der Mönchsgasse zwischen Jesuitengasse und Simonskaul

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 17.02.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.03.2026, TOP 7.3

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

4947 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/32 
 
Vorlagen-Nummer           17.02.2026 
 3608/2025 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 03.03.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 
Finanzausschuss 16.03.2026 
Rat 19.03.2026 
 
Generalinstandsetzung der Mönchsgasse zwischen Jesuitengasse und Simonskaul 
hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 
2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 
2025/2026 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 19.09.2024 (Vorlagen-Nr.: 1681/2024) 
die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Mönchsgasse zwischen Jesuitengasse und 
Simonskaul beauftragt. 
 
Gemäß Beschluss belaufen sich die Gesamtkosten für die Straßensanierungsmaßnahme 
Mönchsgasse auf rd. 617.000 € brutto. 
 
Nach der Submission wurde die Maßnahme im Jahr 2024 mit einer Auftragssumme für den 
Straßenbau in Höhe von rd. 577.000 € beauftragt. Im Zuge der Baumaßnahme kam es zu 
Mehrmengen, Nachträgen und zusätzlich erforderlichen Leistungen in Höhe von insgesamt rd. 
183.000 €. Nach ausgeführten Leistungen ist der Straßenbau in Höhe von rd. 760.000 € abzu-
rechnen. 
 
Hinzu kommen weitere Kosten für Baugrunduntersuchungen, Kanalvoruntersuchung, Sinkkas-
tenleitungssanierung, Schlussvermessung etc. in Höhe von rd. 40.000 €. Diese haben sich im 
Vergleich zum ursprünglichen Beschluss nicht verändert. 
 
Damit belaufen sich die Gesamtkosten auf nunmehr rd. 800.000 €. Insgesamt ergibt sich so-
mit eine Erhöhung der Maßnahmenkosten von ursprünglich 617.000 € um 183.000 € auf rd. 
800.000 €. 
 
Diese Kostenerhöhungen sind durch folgende Ursachen begründet: 
 
1. Aufgrund der erforderlichen geänderten Verkehrsführung wurde ein provisorischer 
Gehweg für zu Fuß Gehende hergestellt und nach Abschluss der Arbeiten wieder in 
den ursprünglichen Zustand versetzt. 
2. In den Tiefpunktbereichen auf der Mönchsgasse wurden zusätzlich erforderliche Stra-
ßenabläufe eingebaut, um eine ordnungsgemäße Entwässerung sicherzustellen.

2 
 
3. Das Baufeld im Kreuzungsbereich Jesuitengasse/Mönchsgasse wurde im Gehwegbe-
reich aufgrund des schlechten Zustands erweitert. 
4. Zur Sicherstellung der Bauqualität wurden ergänzende Lastplattendruckversuche 
durchgeführt. 
5. Materialänderung an den Baumscheiben. 
6. Die Instandsetzung der Parktaschen auf der westlichen Seite der Mönchsgasse war 
umfangreicher als vorgesehen. 
7. Aufgrund zuvor nicht bekannter Schäden an bestehenden Straßenabläufen/Kanallüf-
tern/Schächten mussten zusätzlich defekte Bauteile ersetzt werden. 
8. Für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entwässerung wurde zusätzlich ein 
Deckenhöhenplan angefertigt. 
 
§8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW) 
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW besteht für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu-
ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines 
gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, ein Beitragserhe-
bungsverbot. 
Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung mit 
der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden die Bei-
träge. 
Die durchgeführte Straßenbaumaßnahme in der Mönchsgasse Straße löst einen Erstattungs-
anspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe kann derzeit noch nicht beziffert werden. 
 
Finanzierung 
Von den investiven Gesamtauszahlungen in Höhe von nunmehr 800.000 € wurden bisher rd. 
630.000 € verausgabt. Die noch benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe 
von 170.000 € stehen im Hpl. 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwe-
gebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von 
Straßen im Haushaltsjahr – abhängig vom tatsächlichen Zahlungszeitpunkt – in 2025 bzw. 
2026 entsprechend bereit. 
 
Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf-
wendungen für bilanzielle Abschreibungen.  
 
Für die in 2026 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 16.000 € hat das Dezer-
nat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Hpl. 2025/2026 im Teilergebnisplan des 
Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teil-
planzeile 14, bilanzielle Abschreibungen) eingeplant. Die ab dem Jahr 2027 ff. erforderlichen 
Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen wird das Dezernat für Mobilität 
im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungsprozesse innerhalb des dann zugewiesenen 
Budgets, ggf. durch Umschichtungen, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwe-
gebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 14 - bilanzielle 
Abschreibungen - vorsehen. 
 
 
gez. Burmester

Beratungsverlauf (4)

03.03.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 6.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.03.2026 Finanzausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.03.2026 Rat
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3608/2025
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
17.02.2026
Erstellt
17.12.2025 10:40