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3804/2023

Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Porz - Mittelvergabe Session 2023/2024

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.11.2023, TOP 6.6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Antrag FAS Karneval 2023_2024

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3575 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-7/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3804/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der 
Veedelszüge im Stadtbezirk Porz - Mittelvergabe Session 2023/2024  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Freigabe der im Jahre 2023 zur Verfügung stehen-
den Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,- € zur Förderung der im Stadtbezirk Porz zu Karne-
val 2024 vorgesehenen Veedelszüge – vorbehaltlich des Beschlusses des Ausschusses für 
Kunst und Kultur in seiner Sitzung am 28.11.2023 -  wie folgt: 
- Porzer Rosensonntagszug (Festausschuss Porzer Karneval):  6.000,00 €  
- Feilchendienstagszug in Zündorf (Veilchendienstagsgesellschaft e.V):  500,00 €  
- Wahner Zug am Samstag (IG Wahner Karneval e.V.):  2.140,00 €  
- Poller Zug (Bürgerverein Köln Poll e.V.):  500,00 €  
- Kinderzug (Bürgerverein Libur e.V.):  60,00 €  
- Karnevalszug Langel (KG Rut-Wiess Löstige Langler e.V.):  300,00 €  
- Sonntagszug Ensen (Festkomitee Ensen Westhover Karneval e.V.):  500,00 €  
Summe: 10.000,00 €  
 
Die Zuschussempfängerin/der Zuschussempfänger hat innerhalb von drei Monaten nach Ab-
lauf der Maßnahme die Verwendung des Zuschusses gegenüber dem Bürgeramt Porz darzu-
stellen. 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  10.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 
28.11.2023 die Zuschussmittel in Höhe von 10.000 Euro pro Bezirk zur Sicherung der Veedel-
sumzüge beschließen. 
 
Der Zuschuss bemisst sich nach der erwarteten Teilnehmerzahl der einzelnen Veedelszüge 
im Stadtbezirk Porz sowie der der Höhe der erwartenden Kosten. Förderfähig sind grundsätz-
lich alle Kosten, welche im Zusammenhang mit der Organisation eines Veedelszuges in Porz 
anfallen (z.B. Wagenengel, Ordner und Sanitäter).  
Die Zuschussempfängerin/der Zuschussempfänger hat innerhalb von drei Monaten nach Ab-
lauf der Maßnahme einen Sachbericht vorzulegen. In diesem sind der Vollzug der Maßnahme 
und die Verwendung der Förderung darzustellen.  
Da die Mittel bis Ende des Jahres verausgabt werden müssen, hat das Bürgeramt Porz be-
reits den Festausschuss Porzer Karneval kontaktiert und die Rahmenbedingungen der Karne-
valszüge für die kommende Session abgefragt und die Aufteilung wie im Beschluss vorgese-
hen bestätigt bekommen.  
Die Bezirksvertretung Porz entscheidet über die Vergabe der Mittel.

3 
Nach der Entscheidung der Bezirksvertretung Porz und fertigt die Verwaltung die Bewilli-
gungsbescheide und veranlasst die Auszahlung der Fördermitte 
Anlagen 
- Antrag FAS Porz

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

937 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Für die Vergabe der Mittel ist gemäß dem vorgeschlagenen Förderprogramm die Bezirksvertretung 
zuständig. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Antrag FAS Karneval 2023_2024

1905 Zeichen

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Beratungsverlauf (1)

30.11.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3804/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.11.2023
Erstellt
16.11.2023 14:04