2380/2020
Bushaltestellen für Bienen, Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 5 (Nippes)
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 620/2 Vorlagen-Nummer 2380/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 Bushaltestellen für Bienen, Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) hat in ihrer Sitzung am 19.09.2019 folgenden Antrag zu einer möglichen Nachrüstung von Bushaltestellen mit einer Begrünung für Bienen formu- liert: Die Verwaltung wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Dächer der Bushaltestellen im Stadt- bezirk Nippes bepflanzt und dauerhaft gepflegt werden und dafür entsprechende Mittel bereit zu stel- len. Hierzu möge die Verwaltung mit den zuständigen Bereichen des Stadtwerkekonzerns in Kontakt treten. Auf den Bushaltestellen sind vor allem solche Pflanzen zu verwenden, die bei Insekten wie Bienen oder Hummeln ganz besonders beliebt sind (z.B. Sedum-Pflanzen). Stellungnahme der Verwaltung: Die Aufstellung der Fahrgastunterstände in Köln erfolgt aufgrund des vom Rat beschlossenen und zwischen der Stadt und der Stadtwerke Köln GmbH abgeschlossenen Werbenutzungsvertrages. Die Stadtwerke haben von dem Recht zur Weitergabe der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte Gebrauch gemacht und diese für die Fahrgastunterstände an die Firma Wall GmbH übertragen. Die Firma Wall ist Eigentümerin der Anlagen und unterhaltungs- und verkehrssicherungspflichtig. Der Werbenutzungsvertrag ist bis zum 31.12.2029 gültig. Nach der vorliegenden Stellungnahme der Stadtwerke Köln GmbH/KVB AG ergibt sich Folgendes: Die Abstimmungen mit der Stadtwerke Köln GmbH, der KVB AG und dem Konzessionär, der Firma Wall GmbH („Wall") haben ergeben, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Vertragssituation und der Konstruktion der vorhandenen Anlagen keine Möglichkeit gesehen wird, die Fahrgastunterstände kurzfristig nachträglich zu begrünen. Die Gestaltung und das Design der Fahrgastunterstände sowie das zugehörige Betriebskonzept sind Bestandteil des mit Wall geschlossenen Werbenutzungsvertrages. Diese Designvorgaben sind eben- falls Bestandteil des Werbenutzungsvertrages zwischen der Stadt Köln und SWK. Die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung der Gestaltung oder Ausstattung der Fahrgastunterstände und/oder der Ausweitung des Betriebsumfangs ist nicht im Werbenutzungsvertrag der SWK/KVB AG mit Wall vorgesehen. Dies könnte daher nur durch eine Vertragsänderung erreicht werden. Wall ist nicht ver- pflichtet, einer Vertragsänderung zuzustimmen. Mögliche Kosten für nachträgliche Anpassungen des Designs der Fahrgastunterstände oder der Betriebsleistungen wären nicht durch Wall zu tragen. Die in Köln eingesetzte Designlinie Modell „Norman Foster" wurde in einem aufwändigen Auswahlver- fahren im Rahmen der Ausschreibung der Werberechte ausgewählt. Diese Designlinie überzeugte die Auswahlkommission insbesondere aufgrund ihrer Transparenz durch großflächige Glasstrukturen, 2 Filigranität und insgesamt durch ein besonderes Maß an Zurückhaltung im öffentlichen Straßenraum. Das bereits vor der Ausschreibung in Köln eingesetzte Modell „Traffic" wurde für den Busbereich für dessen weiteren Ausbau vorgesehen. Nach Einschätzung der Firma Wall sind die beiden Designlinien sowohl konstruktiv als auch statisch nicht ohne weiteres für den Einsatz von sogenannten „Gründächern" geeignet. Erforderlich ist die Entwicklung einer neuen Dachkonstruktion unter Berücksichtigung statischer Anforderungen des Tragwerkes. Zudem bedarf es der Auswahl einer richtigen Bepflanzung, die einerseits geografisch geeignet ist, andererseits mit wenig Wasser auskommt, um den Pflege- und Gießaufwand so gering wie möglich zu halten. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit Gründächern, die Wall u.a. in Paris, Malmö und Man- chester hat, prüft Wall derzeit, welche Optionen sich für den Einsatz von Gründächern an bereits vor- handenen Modellen bieten und inwiefern die Dachkonstruktion geändert werden muss. Nach Aussa- ge von Wall wäre es mindestens erforderlich, das komplette Dach auszutauschen und in geänderter Position aufzusetzen. Durch die veränderte Dachposition würde die Unterstellfläche für die Fahrgäste reduziert werden. Außerdem sind an verschiedenen Standorten Solaranlagen für die FGU- Beleuchtung auf den Dächern installiert. Derzeit sind aber noch keinerlei konkrete Aussagen möglich, ob und inwieweit bzw. wann eine Umrüstung möglich wäre. Insofern kann Wall auch keine Aussagen zu Kosten treffen, die mit einem Austausch verbunden wären. Nach Einschätzung der KVB wäre die Umrüstung der im Stadtbahnbereich 2016 neu errichteten Fahrgastunterstände Modell „Norman Foster" und der Fahrgastunterstände Modell „Traffic" im Busbe- reich unabhängig von der bisher nicht gelösten Konstruktionsproblematik an den Haltestellen mit ei- nem enormen Aufwand verbunden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Vertragssituation und des derzeitigen Entwicklungsstandes sehen die Vertragspartner keine Möglichkeit, die Fahrgastunterstände kurzfristig nachträglich zu begrünen. Es wird angeregt, bereits vor der Erstellung der Leistungsverzeichnisse für den nächsten Werbenut- zungsvertrag die Frage der Begrünung von Fahrgastunterständen zu prüfen und gegebenenfalls von vorneherein zu berücksichtigen. Bienenschutz allgemein: Die Verwaltung weist auf folgende Maßnahmen zum Bienenschutz hin, die bereits in der Umsetzung sind: Die Stadt Köln ist momentan auf Grundlage des politischen Beschlusses „Bienenfreundliches Köln“ bestrebt, dem Insektenschutz zunehmend besser gerecht zu werden, um damit nicht nur einen Bei- trag zum Erhalt der Biodiversität zu leisten, sondern auch den damit verbundenen Ökosystemdienst- leistungen besser gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang wurden im Rahmen des Projektes „Wildbienenschutz aktiv“ bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen umgesetzt (www.stadt- koeln.de/wildbienen). Zusätzlich wird ein Insektenschutzkonzept erarbeitet, innerhalb dessen gezielt analysiert wird, wo innerhalb der Stadtverwaltung weitere Wirkungsbereiche vorhanden sind und wie eine entsprechende Umsetzung erfolgen kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2380/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 12.08.2020
- Erstellt
- 04.08.2020 11:17