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2676/2024

Vierter Risikobericht

Mitteilung Ausschuss 03.09.2024

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 12.09.2024, TOP 5.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5772 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer           03.09.2024 
 2676/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 12.09.2024 
 
Vierter Risikobericht 
Risikobericht der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der 
Stadt Köln zum 08.08.2024 
Konzeptionelle Grundlage der mindestens halbjährlichen Risikoberichterstattung ist das Risi-
kofrüherkennungssystem (2963/2021). Ausgangspunkt der Berichterstattung sind die zuletzt 
identifizierten und bewerteten Risiken aus der Risikoanalyse. Das Risikofrüherkennungssys-
tem wird jährlich und die Risikoanalyse wird bedarfsweise unterjährig fortgeschrieben. 
 
Die Risikoberichterstattung beschäftigt sich mit Risiken, 
 die einen Schaden in kaufmännischer bzw. betriebswirtschaftlicher Hinsicht 
 für den Eigenbetrieb und/oder den allgemeinen städtischen Haushalt 
 das Kostendeckungsprinzip im Gebührenhaushalt betreffend verursachen und 
 trotz Gegenmaßnahmen steuerungswürdige Restrisiken bergen. 
 
Die Berichterstattung konzentriert sich daher auf Risiken, bei denen die Risikoeinstufung min-
destens mit „mittel“ (Risikobedeutung ab 10) zu bewerten ist. 
 
Es besteht kein Bedarf, das Risikofrüherkennungssystem in seiner Konzeption weiterzuentwi-
ckeln.  
 
Die Risikoanalyse wurde fortgeschrieben. Gegenüber dem letzten Risikobericht bleiben die 
Einschätzungen der Risiken 1, 2 und 3 (s. u.) gleich bewertet. Seit Beginn des Krieges in der 
Ukraine ist die weitere Entwicklung in vielen Gesellschaftsbereichen weiterhin von Unsicher-
heiten und Risiken geprägt. Die steigende Teuerungsrate und die Situation am Energiemarkt 
wirken sich sehr unterschiedlich auf die Abfallwirtschaft aus: Zum einen sind infolge der Infla-
tion starke Verbraucherpreiszuwächse zu verzeichnen gewesen, die als Kalkulationsbestand-
teil gebührensteigernd wirken. Zudem wirkt sich die steigende CO2-Bepreisung der Abfallver-
brennung aus, die zunehmend höhere Kosten verursacht. So steht einer höheren Eintritts-
wahrscheinlichkeit von Risiken eine differenzierte Betrachtung der Schadenshöhe gegenüber. 
 
Gegenüber dem letzten Risikobericht wurde Risiko 8 höhergestuft und in die Berichterstattung 
aufgenommen. Die vakante Stelle der stellvertretenden geschäftsführenden Betriebsleitung ist 
zum 01.09.2024 wiederbesetzt worden und die Kollegin arbeitet sich sukzessive ein. Zum 
13.09.2024 verlässt die derzeitige geschäftsführende Betriebsleitung die Stadt Köln. Die Stelle 
soll schnellstmöglich wiederbesetzt werden. Die dennoch entstehende Vakanz bringt grund-
sätzlich zusätzliche Risiken infolge von etwaigen Wissensverlusten und Kompensierungserfor-
dernissen Dritter.

2 
 
Grundsätzlich sind folgende besonders steuerungswürdige Risiken gegeben: 
 
Lfd. Nr. Risikotitel / -bezeichnung und Risikobeschreibung 
1 Akzeptanzrisiken für notwendige Gebührenveränderungen 
Um jährlich kostendeckende Gebühren erzielen zu können, ist es wichtig, 
transparent Verständnis und Akzeptanz für die dafür notwendigen Gebühren-
veränderungen (hier Gebührensteigerungen) zu schaffen, indem eine mehr-
heitsfähige Entscheidung des Rates über die Gebührensatzungen zustande 
kommt. Bei Gebührensteigerungen ist eine moderate, stabilisierte Gebühren-
entwicklung entscheidend. Gebührensteigerungen sind für die Bürger*innen 
stets als kritisch zu bewerten. 
2 Risiken aus nicht tilgbaren Verlusten 
Zum Erhalt des Vermögens und zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit 
sind Verluste aus Vorjahren durch eine entsprechende Ertragslage in späteren 
Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sind in die Gebührenkalkulation 
späterer Jahre als Ausgleichsbetrag einzubringen. Da aus der Bewirtschaftung 
des kostendeckenden Gebührenhaushaltes keine Gewinne erzielt werden kön-
nen, ist mittelfristig auch kein Vermögensaufbau möglich, um Verluste 
„schlechter“ Jahre damit ausgleichen zu können. Nicht tilgbare Verluste sind – 
sofern die Eigenkapitalausstattung keine Kompensation zulässt – durch Mittel 
aus dem allgemeinen städtischen Haushalt auszugleichen. 
3 Gebührenausfallrisiken 
Gebührenausfälle kommen jährlich vor. Sie können bei der jährlichen Gebüh-
renkalkulation nicht berücksichtigt werden. Die Ausfälle können nicht als Aus-
gleichsbetrag in späteren Jahren kompensiert werden. Es kommt vor, dass 
Gebührenschuldner*innen die Forderungen verspätet begleichen, sodass Ge-
bühren verzögert vereinnahmt werden können. Es kommt aber auch vor, dass 
die Gebühren endgültig uneinbringbar sind. Die endgültigen Gebührenminder-
einnahmen lasten angesichts der dennoch erbrachten Leistungen, für die Kos-
ten entstanden sind, auf dem Betriebsergebnis und können nur über Mittel aus 
dem allgemeinen städtischen Haushalt ausgeglichen werden. 
8 Personalausfallrisiken und Risiken aus längerfristigen Stellenvakanzen oder 
unzureichender Personaldecke: 
Personalausfälle aus unterschiedlich vielseitigen Gründen beinhalten Risiken 
zur Aufrechterhaltung von vorhandenen Qualitätsstandards und sind insbeson-
dere vor dem Hintergrund von Personalabgängen auch begründend für das 
Verfehlen von vorhandenen Zielvorgaben. 
 
 
Die Risikobewertung, die Gegenmaßnahmen und die Risikoverantwortung sind grundsätzlich: 
 
Lfd. 
Nr. 
Schaden Eintritt Risiko-
bedeu-
tung 
Risiko-
einstu-
fung 
Gegen-
maßnah-
men 
Risikoverantwortung 
1 mittel bis 
hoch 
wahr-
scheinlich 
14 mittel ja Betriebsleitung 
2 mittel wahr-
scheinlich 
12 mittel ja Stellvertretene geschäfts-
führende Betriebsleitung 
/ Grundsatzangelegen-
heiten, Sachgebietslei-
tung Finanzen; Steuer-
amt, Kasse der Kämme-
rei 
 
 
3 niedrig bis 
mittel 
wahr-
scheinlich 
10 mittel ja 
8 niedrig bis 
mittel 
wahr-
scheinlich 
10 mittel ja Betriebsleitung 
 
 
gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

12.09.2024 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2676/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.09.2024
Erstellt
30.08.2024 13:26