2676/2024
Vierter Risikobericht
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 03.09.2024 2676/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 12.09.2024 Vierter Risikobericht Risikobericht der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln zum 08.08.2024 Konzeptionelle Grundlage der mindestens halbjährlichen Risikoberichterstattung ist das Risi- kofrüherkennungssystem (2963/2021). Ausgangspunkt der Berichterstattung sind die zuletzt identifizierten und bewerteten Risiken aus der Risikoanalyse. Das Risikofrüherkennungssys- tem wird jährlich und die Risikoanalyse wird bedarfsweise unterjährig fortgeschrieben. Die Risikoberichterstattung beschäftigt sich mit Risiken, die einen Schaden in kaufmännischer bzw. betriebswirtschaftlicher Hinsicht für den Eigenbetrieb und/oder den allgemeinen städtischen Haushalt das Kostendeckungsprinzip im Gebührenhaushalt betreffend verursachen und trotz Gegenmaßnahmen steuerungswürdige Restrisiken bergen. Die Berichterstattung konzentriert sich daher auf Risiken, bei denen die Risikoeinstufung min- destens mit „mittel“ (Risikobedeutung ab 10) zu bewerten ist. Es besteht kein Bedarf, das Risikofrüherkennungssystem in seiner Konzeption weiterzuentwi- ckeln. Die Risikoanalyse wurde fortgeschrieben. Gegenüber dem letzten Risikobericht bleiben die Einschätzungen der Risiken 1, 2 und 3 (s. u.) gleich bewertet. Seit Beginn des Krieges in der Ukraine ist die weitere Entwicklung in vielen Gesellschaftsbereichen weiterhin von Unsicher- heiten und Risiken geprägt. Die steigende Teuerungsrate und die Situation am Energiemarkt wirken sich sehr unterschiedlich auf die Abfallwirtschaft aus: Zum einen sind infolge der Infla- tion starke Verbraucherpreiszuwächse zu verzeichnen gewesen, die als Kalkulationsbestand- teil gebührensteigernd wirken. Zudem wirkt sich die steigende CO2-Bepreisung der Abfallver- brennung aus, die zunehmend höhere Kosten verursacht. So steht einer höheren Eintritts- wahrscheinlichkeit von Risiken eine differenzierte Betrachtung der Schadenshöhe gegenüber. Gegenüber dem letzten Risikobericht wurde Risiko 8 höhergestuft und in die Berichterstattung aufgenommen. Die vakante Stelle der stellvertretenden geschäftsführenden Betriebsleitung ist zum 01.09.2024 wiederbesetzt worden und die Kollegin arbeitet sich sukzessive ein. Zum 13.09.2024 verlässt die derzeitige geschäftsführende Betriebsleitung die Stadt Köln. Die Stelle soll schnellstmöglich wiederbesetzt werden. Die dennoch entstehende Vakanz bringt grund- sätzlich zusätzliche Risiken infolge von etwaigen Wissensverlusten und Kompensierungserfor- dernissen Dritter. 2 Grundsätzlich sind folgende besonders steuerungswürdige Risiken gegeben: Lfd. Nr. Risikotitel / -bezeichnung und Risikobeschreibung 1 Akzeptanzrisiken für notwendige Gebührenveränderungen Um jährlich kostendeckende Gebühren erzielen zu können, ist es wichtig, transparent Verständnis und Akzeptanz für die dafür notwendigen Gebühren- veränderungen (hier Gebührensteigerungen) zu schaffen, indem eine mehr- heitsfähige Entscheidung des Rates über die Gebührensatzungen zustande kommt. Bei Gebührensteigerungen ist eine moderate, stabilisierte Gebühren- entwicklung entscheidend. Gebührensteigerungen sind für die Bürger*innen stets als kritisch zu bewerten. 2 Risiken aus nicht tilgbaren Verlusten Zum Erhalt des Vermögens und zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit sind Verluste aus Vorjahren durch eine entsprechende Ertragslage in späteren Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sind in die Gebührenkalkulation späterer Jahre als Ausgleichsbetrag einzubringen. Da aus der Bewirtschaftung des kostendeckenden Gebührenhaushaltes keine Gewinne erzielt werden kön- nen, ist mittelfristig auch kein Vermögensaufbau möglich, um Verluste „schlechter“ Jahre damit ausgleichen zu können. Nicht tilgbare Verluste sind – sofern die Eigenkapitalausstattung keine Kompensation zulässt – durch Mittel aus dem allgemeinen städtischen Haushalt auszugleichen. 3 Gebührenausfallrisiken Gebührenausfälle kommen jährlich vor. Sie können bei der jährlichen Gebüh- renkalkulation nicht berücksichtigt werden. Die Ausfälle können nicht als Aus- gleichsbetrag in späteren Jahren kompensiert werden. Es kommt vor, dass Gebührenschuldner*innen die Forderungen verspätet begleichen, sodass Ge- bühren verzögert vereinnahmt werden können. Es kommt aber auch vor, dass die Gebühren endgültig uneinbringbar sind. Die endgültigen Gebührenminder- einnahmen lasten angesichts der dennoch erbrachten Leistungen, für die Kos- ten entstanden sind, auf dem Betriebsergebnis und können nur über Mittel aus dem allgemeinen städtischen Haushalt ausgeglichen werden. 8 Personalausfallrisiken und Risiken aus längerfristigen Stellenvakanzen oder unzureichender Personaldecke: Personalausfälle aus unterschiedlich vielseitigen Gründen beinhalten Risiken zur Aufrechterhaltung von vorhandenen Qualitätsstandards und sind insbeson- dere vor dem Hintergrund von Personalabgängen auch begründend für das Verfehlen von vorhandenen Zielvorgaben. Die Risikobewertung, die Gegenmaßnahmen und die Risikoverantwortung sind grundsätzlich: Lfd. Nr. Schaden Eintritt Risiko- bedeu- tung Risiko- einstu- fung Gegen- maßnah- men Risikoverantwortung 1 mittel bis hoch wahr- scheinlich 14 mittel ja Betriebsleitung 2 mittel wahr- scheinlich 12 mittel ja Stellvertretene geschäfts- führende Betriebsleitung / Grundsatzangelegen- heiten, Sachgebietslei- tung Finanzen; Steuer- amt, Kasse der Kämme- rei 3 niedrig bis mittel wahr- scheinlich 10 mittel ja 8 niedrig bis mittel wahr- scheinlich 10 mittel ja Betriebsleitung gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2676/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.09.2024
- Erstellt
- 30.08.2024 13:26