2007/0409
Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 11 710,26 Euro beim Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport - Abteilung Sport - im Deckungskreis 43550 für das Haushaltsjahr 2006
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2007/0409
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 04.07.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Amt: Amt für Familie, Kin- derbetreuung und Sport an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0409 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 11 710,26 Euro beim Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport - Abteilung Sport - im Deckungskreis 43550 für das Haushaltsjahr 2006 Vorlage vom: 29.06.2007 Beschlussvorschlag: Im Amt für Familie, Ki nderbetreuung und Sport – Abteilung Sport – werden im Deck ungskreis 43550 überplanmäßige Mittel in Höhe von 11.710,26 Euro erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese überplanmäßigen Ausgaben, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen sind gemäß § 100 HGO. Die Mehrausgaben wurden durch Einsparungen im Deckungskreis der städtischen Kindertagesstätten – Unterabschnitt 4640 – gedeckt. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 29.06.2007: Im Amt für Familie, Ki nderbetreuung und Sport – Abteilung Sport – werden im Deck ungskreis 43550 überplanmäßige Mittel in Höhe von 11.710,26 Euro erforderlich. Die Mehrausgaben ergeben sich insbesondere im Bereich der endgültig abgerechneten Energiekosten, der Vorsteuerkorrekturen, die erst zum Anfang 2007 gebucht werden konnten, von zusätzlich 3 500 Euro und notwendiger unvor- hergesehener Baumfällarbeiten im Bereich des Böllenfalltorstadions entlang der Nieder- Ramstädter-Straße und des Traisaer Weges. Der Magistrat genehmigt diese überplanmäßigen Ausgaben, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen sind gemäß § 100 HGO. Die Mehrausgaben wurden durch Einsparungen im Deckungskreis der städtischen Kindertagesstät- ten im Unterabschnitt 4640 gedeckt. Darmstadt, 29.06.2007 52 ras-scha Dezernat II Wolfgang Glenz Bürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Nieder-Ramstädter Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0409
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.06.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00