AN/1896/2017
Kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm wirkungsvoll gestalten! - Änderungsantrag zu Top 6.4 „Weiterführung des kommunalen Wohnungsbauförderungsprogrammes 2017 bis 2021"
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Linke Änderungsantrag nach § 13
2519 Zeichen
An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz An Frau Oberbürgermeisterin Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.12.2017 AN/1896/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 Kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm wirkungsvoll gestalten! - Änderungsantrag zu Top 6.4 „Weiterführung des kommunalen Wohnungsbauförderungsprogrammes 2017 bis 2021„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kienitz, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 6.4 „Weiterführung des kommunalen Wohnungsbauförderungsprogrammes 2017 bis 2021“ Beschluss Die Weiterführung des Kommunalen Wohnungsbauförderungsprogrammes wird mit folgenden Änderungen zur Beschlussvorlage der Verwaltung weitergeführt. 1. Beschlusspunkt I. wird wie folgt geändert: I. Sicherung einer kommunalen Förderung für Neubauwohnungen und Wohnungen im Bestand bei nicht ausreichender Landesförderung durch Darlehen und Zuschussgewährung für Tilgungsnachlässe über die Konditionen der Landesförderung hinaus: Aufsattelnd auf die maximale Förderhöhe, die das Land NRW für Köln auf 1.765 € pro qm Wohnfläche festgelegt hat, fördert die Stadt (zu ansonsten gleichen Konditionen) bis 2.300 € pro qm Wohnfläche. Über städtebauliche Verträge wird abgesichert, dass die geförderten Wohnungen auch nach Auslaufen der Sozialbindung dauerhaft preisgünstig bleiben. 2. Beschlusspunkt III. wird wie folgt ersetzt: III. Der Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen wird weitergeführt. Begründung Die maximale Höhe der Landesförderung ist zu niedrig angesetzt, so dass sie den tatsächlichen Kosten für den Bau von Wohnungen in Köln nicht entspricht. Um einen wirksamen Anreiz zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen zu schaffen, muss die maximale Förderhöhe daher höher angesetzt werden. Auch wenn ein Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen in den letzten Jahren nur in geringem Maße stattfand, ist es sinnvoll, dem Wohnungsamt dieses Instrument weiterhin zur Verfügung zu stellen. Daher müssen hierfür weiterhin Finanzmittel zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1896/2017
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 14.12.2017
- Erstellt
- 14.12.2017 12:44