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AN/1896/2017

Kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm wirkungsvoll gestalten! - Änderungsantrag zu Top 6.4 „Weiterführung des kommunalen Wohnungsbauförderungsprogrammes 2017 bis 2021"

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 14.12.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.12.2017

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

2519 Zeichen

An den Vorsitzenden des 
Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz 
 
An Frau  
Oberbürgermeisterin Reker 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.12.2017 
AN/1896/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 
 
Kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm wirkungsvoll gestalten! - 
Änderungsantrag zu Top 6.4 „Weiterführung des kommunalen 
Wohnungsbauförderungsprogrammes 2017 bis 2021„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kienitz, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 6.4 „Weiterführung des 
kommunalen Wohnungsbauförderungsprogrammes 2017 bis 2021“ 
 
Beschluss 
Die Weiterführung des Kommunalen Wohnungsbauförderungsprogrammes wird mit folgenden 
Änderungen zur Beschlussvorlage der Verwaltung weitergeführt. 
1. Beschlusspunkt I. wird wie folgt geändert: 
I. Sicherung einer kommunalen Förderung für Neubauwohnungen und Wohnungen im 
Bestand bei nicht ausreichender Landesförderung durch Darlehen und 
Zuschussgewährung für Tilgungsnachlässe über die Konditionen der 
Landesförderung hinaus: 
Aufsattelnd auf die maximale Förderhöhe, die das Land NRW für Köln auf 
1.765 € pro qm Wohnfläche festgelegt hat, fördert die Stadt (zu ansonsten 
gleichen Konditionen) bis 2.300 € pro qm Wohnfläche. 
Über städtebauliche Verträge wird abgesichert, dass die geförderten 
Wohnungen auch nach Auslaufen der Sozialbindung dauerhaft preisgünstig 
bleiben.

2. Beschlusspunkt III. wird wie folgt ersetzt: 
III. Der Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen wird weitergeführt. 
 
Begründung 
Die maximale Höhe der Landesförderung ist zu niedrig angesetzt, so dass sie den tatsächlichen 
Kosten für den Bau von Wohnungen in Köln nicht entspricht. Um einen wirksamen Anreiz zum Bau 
von öffentlich geförderten Wohnungen zu schaffen, muss die maximale Förderhöhe daher höher 
angesetzt werden. 
Auch wenn ein Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen in den letzten Jahren nur in 
geringem Maße stattfand, ist es sinnvoll, dem Wohnungsamt dieses Instrument weiterhin zur 
Verfügung zu stellen. Daher müssen hierfür weiterhin Finanzmittel zur Verfügung stehen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

14.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1896/2017
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
14.12.2017
Erstellt
14.12.2017 12:44