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3747/2021

Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue

Beschlussvorlage Ausschuss 25.01.2022

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Anlage 2 Kurzkonzept N5 Am Godoerfer Hafen inkl Sürther Aue 29-10-2021

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Anlage 5 Top 9.2.7 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 31.01.2022 3747-2021

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung N5

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Anlage 4 Top 4.1.2 Kurzkonzept N5 AKUG

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Anlage 6 TOP Ö 4.1 Naturschutzbeirat

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Anlage 3 Top 8.1 Kurzkonzept N 5 VA

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 9 Vorab-Auszug 17.02.2022 AKUG TOP 4.1.2 und 4.1.2.1 Kurzkonzept Pflege und Entwicklung N 5 Godorfer Hafen und Sürther Aue

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Anlage 7 Top 4.3 VA Änderungsbeschluss

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Anlage 8 Top 9.2.1 BV 2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll 3747-2022

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Anlage 2 Kurzkonzept N5 Am Godoerfer Hafen inkl Sürther Aue 29-10-2021

175247 Zeichen

Pflege- und Entwicklungs- 
Kurzkonzept 
 
Naturschutzgebiet N 5 
 
„Am Godofer Hafen“  
inkl. der Sürther Aue  
 
 
 
 
 
 
Erstellt von  
 
NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln 
 
Im Auftrag:  
 
Stadt Köln  
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen  
 
 
Köln, 29. Oktober 2021

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Fachliche Ausarbeitung: 
Geschäftsführer NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln Sönke Geske  
Dipl.-Biol. Walter Halfenberg (Kartierung / Bewertu ng und Maßnahmenkonzept Flora, Fauna 
/ Kartenerstellung) 
Dipl.-Geogr. Elmar Schmidt (Kartierung / Bewertung und Maßnahmenkonzept Fauna) 
Dr. Volker Unterladstetter (Kartierung / Bewertung und Maßnahmenkonzept Flora)  
Abstimmung / Fachinhalte: 
Holger Sticht, BUNDzentrum Köln 
Gabriele Falk, BUNDzentrum Köln 
Wesentliche Grundlagen / Fachkonzepte: 
Brutvogelkartierung Büro Immo Vollmer (2021): Brutv ogelkartierung im NSG N5 „Am 
Godorfer Hafen“(NSG „Sürther Aue“ neu) mit Umfeld bei Köln-Sürth in 2021 
PEPL 2010 (Stand 28.05.2010): Hafenausbau Godorf - Pflege- und Entwicklungsplan 
„Sürther Aue“ FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH  
Endredaktion / Abstimmung: 
Dipl. Ing. Kirsten Kröger, Stadt Köln Amt 671/1

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
3 
Inhalt 
 
1 Einführung und Anlass ............................................................................................................................... 5 
2  Lage und Struktur des Schutzgebietes ...................................................................................................... 7 
2.1  Rechtliche Ausgangssituation/ NSG-Abgrenzung .................................................... 7  
3 Planerische Vorgaben, Besitzverhältnisse und Schutz ............................................................................ 9 
3.1  Öffentliches Recht / Planerische Vorgaben ............................................................ . 9 
3.2  Privatrecht/Besitzverhältnisse ....................................................................... .........13  
3.3  Schutz des Gebietes .................................................................................. ............15  
3.4  Fortschreibung des Landschaftsplans Köln ............................................................1 6  
4 Historische Entwicklung und aktuelle Nutzung ...................................................................................... 18  
4.1  Ehemalige Nutzung und zeitliche Reihenfolge der Aufschüttungen ........................18  
4.2  Aktuelle Nutzung / Biotoptypen im Bestand ............................................................ 20  
5 Landschaftliche und abiotische Faktoren ............................................................................................... 22  
5.1  Naturräumliche Gliederung............................................................................. ........22  
5.2  Geologie und Boden.................................................................................... ...........22  
5.3  Klima ................................................................................................ ......................23  
5.3.1  Standortklima ........................................................................................ ..........24  
5.3.2  Mikroklima ........................................................................................... ............24  
5.4  Wasserhaushalt ....................................................................................... ..............24  
5.4.1  Hochwasserschutz ..................................................................................... .....25  
6  Biotische Faktoren ..................................................................................................................................... 27  
6.1  Potenzielle natürliche Vegetation .................................................................... .......27  
6.2  Biotoptypen und Pflanzen ............................................................................. .........27  
6.2.1  Derzeitiger Biotoptypenbestand ......................................................................2 7  
6.3  Fauna ................................................................................................ .....................29  
6.3.1  Kartier-Ergebnisse / Artenschutzrechtliche Prüfung (GALUNDER 2014) .........29  
6.3.2  Säugetiere ........................................................................................... ............30  
6.3.3  Vögel ................................................................................................ ...............30  
6.3.4  Reptilien ............................................................................................ ..............33  
6.3.5  Heuschrecken ......................................................................................... ........34  
6.3.6  Tagfalter und Widderchen ............................................................................. ..34  
7  Beeinträchtigungen des Schutzgebietes ................................................................................................. 36  
7.1  Anthropogene Beeinträchtigungen ...................................................................... ...36  
7.2  Weitere Beeinträchtigungen ........................................................................... ........37  
8  Bewertung des Schutzgebietes ................................................................................................................ 38  
8.1  Biotoptypen und Pflanzen ............................................................................. .........38  
8.1.1  Gefährdete Biotoptypen ............................................................................... ...38  
8.1.2  Gefäßpflanzen...................................... ................................................... ........39  
8.2  Fauna ................................................................................................ .....................41  
8.2.1  Säugetiere ........................................................................................... ............41  
8.2.2  Brut- und Gastvögel .................................................................................. ......42  
8.2.3  Reptilien ............................................................................................ ..............45  
8.2.4  Heuschrecken ......................................................................................... ........46  
8.2.5  Tagfalter und Widderchen ............................................................................. ..46  
8.3  Bewertung der Schutzwürdigkeit ....................................................................... .....48  
8.3.1  Bewertung nach Biotopkataster NRW .............................................................48  
9 Zielsetzung ................................................................................................................................................. 50  
9.1  Zentrale Zielsetzung ................................................................................. ..............50  
9.2  Entwicklungsziele – Leitarten ........................................................................ .........51  
9.3  Entwicklungsziele – Zielarten ........................................................................ .........53

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
4 
10  Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ..................................................................................... 57  
10.1  Vorbereitende Maßnahmen / Erstpflege .............................................................57  
10.1.1  Zaunbau auf Fläche 8 ................................................................................. ....58  
10.1.2  Vorbereitung der Fläche 8 (Wiederherstellung von  Rohbodenstandorten) ......58  
10.1.3  Rückbau der Schotterfläche 14 ....................................................................59  
10.1.4  Beweidungskonzept für die Flächen 8 .........................................................59  
10.2  Langfristige Maßnahmen ............................................................................... .....61  
10.2.1  Generelle Maßnahmen .................................................................................. ..61  
10.2.2  Auf einzelne Flächen bezogene Maßnahmen .................................................61  
10.3  Besucherlenkung und -information ..................................................................... 72  
10.3.1  Wegenetz (siehe Karte „N5 Wegekonzept“) ....................................................72  
10.3.2  Informationsplattform und -tafeln, Lehrpfad mit QR-Code sowie Sichtachsen .74  
10.3.3  Einbindung der Bevölkerung ........................................................................... 74  
10.4  Kostenschätzung ...................................................................................... ..........74  
10.4.1  Vorbereitende Maßnahmen .............................................................................7 4  
10.4.2  Langfristige Maßnahmen / Pflegemaßnahmen ................................................78  
10.5  Prioritäten der Maßnahmenumsetzung ...............................................................79  
11  Zusammenfassung und Fazit.................................................................................................................... 82  
12  Literatur ...................................................................................................................................................... 84  
Anhang – Beweidungskonzept und Biotop- und Artenlisten .......................................................................... 86

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
5 
1 Einführung und Anlass 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:  
• „I.  Der Rat der Stadt Köln beschließt, seinen Bes chluss zur Aufstellung eines 
Bebauungsplans sowie zur Änderung des Flächennutzun gsplanes für den Ausbau des 
Godorfer Hafens (siehe 0295/2011, 1818/2012 und 343 3/2012) mit sofortiger Wirkung 
aufzuheben.  
• II. Der Rat beauftragt daher die Verwaltung,  
• a. alle bislang eingeleiteten planungsrechtlichen Verfahren für den Ausbau des 
Godorfer Hafens (B-Plan, FNP-Änderung) einschließli ch der wasserrechtlichen 
und eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zu beenden.  
• b. zu prüfen, auf welche Art und Weise die für den  Ausbau vorgesehene Fläche 
„Sürther Aue“ (ca. 344.000 qm) in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet 
nachhaltig gesichert werden kann. Dies beinhaltet a uch die eigentumsrechtliche 
Übertragung der Fläche an die Stadt Köln. Dazu soll  den zuständigen 
Fachausschüssen und dem Rat kurzfristig ein Beschlu ssvorschlag vorgelegt 
werden. ….“ 
Auf dieser Grundlage erfolgte der Ankauf der Fläche n von der Häfen und Güterverkehr AG 
(HGK) durch die Stadt Köln und der Besitzübergang z um 01.01.2021. Zur kurzfristigen und 
zeitnahen Entwicklung und Pflege des Naturschutzgeb iets wurde eine Facharbeitsgruppe 
unter Beteiligung der Stadtverwaltung (Ämter 571, 6 7), der NABU-Naturschutzstation und 
des BUND Köln eingerichtet. 
Zur Ergänzung der Fauna-Daten wurde das Büro VOLLME R im Jahr 2021 zu einer 
Brutvogelkarierung von der Stadt Köln, Amt für Land schaftspflege und Grünflächen 
beauftragt. 
In einem 1. Abstimmungstermin wurde am 01.03.2021 v ereinbart, dass die NABU-
Naturschutzstation eine Pflegekonzeption für das NS G N5 „Godofer Hafen“ künftig „Sürther 
Aue“ aufstellt, und diese Konzeption fachlich mit den Vertreter*innen des BUND abstimmt. 
In einem 2. Abstimmungstermin am 28.06.2021 wurden die Ergebnisse vorgestellt und 
weitergehend konkretisiert.  
Bei einem Ortstermin mit UNB, Amt für Grünflächen, BUND und NABU-Naturschutzstation 
am 10.08.2021 wurden die Maßnahmen besprochen und definiert.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
6 
Am 31.08.2021 fand ein Ortstermin mit der Bezirksve rtretung Rodenkirchen statt. Dabei 
wurden das Fachkonzept und das Wegekonzept vorgeste llt und Anregungen der 
Bezirksvertretung aufgenommen. 
Von der Erstellung eines umfassenden „Pflege- und E ntwicklungsplan“ PEPL wurde im 
Rahmen des gemeinsamen ersten Fachtermins abgesehen.  
Als Grundlage und Verweis werden in diesem Pflege-K urzkonzept Aussagen aus dem im 
Jahr 2010 (Stand 28.05.2010) erstellten PEPL „Hafen ausbau Godorf - Pflege- und 
Entwicklungsplan Sürther Aue“ (im Auftrag der Häfen - und Güterverkehr Köln AG durch 
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH), soweit diese au ch weiterhin fachlich und in ihrer 
Gesamtheit für die Entwicklung des NSG N5 geeignet sind, textlich ohne weitere 
Überarbeitungen bis auf redaktionelle Korrekturen zitiert bzw. übernommen.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
7 
2  Lage und Struktur des Schutzgebietes 
Das Grundstück Rondorf Land, Flur 34, Flurstück 136  hat eine Größe von 340.000m². Das 
NSG N 5 „Am Godorfer Hafen“ nimmt davon ca. 236.700 m² in Anspruch, ca. 73.300 m² sind 
Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L20. 
2.1 Rechtliche Ausgangssituation/ NSG-Abgrenzung 
Seit Rechtskraft des Landschaftsplans Köln (1991) i st das Naturschutzgebiet N5 „Am 
Godorfer Hafen“ unter Naturschutz gestellt. 
Die umgebenden Flächen sind im Landschaftsplan der Stadt Köln als 
Landschaftsschutzgebiet LSG L20 „Rhein, Rheinauen u nd Uferbereiche von Rodenkirchen 
bis Langel rrh.“ ausgewiesen. 
 
Abb. 2: Grenze des NSG mit dem umliegenden Landschaftsschutzgebiet 
 
Zitiert aus PEPL 2010: 
„Im Landschaftsplan der Stadt Köln werden ca. 23 ha  Fläche in der Sürther Aue als 
Naturschutzgebiet (N5) „Am Godorfer Hafen“ ausgewiesen.  
• zur Erhaltung und Wiederherstellung dieser Lebenss tätte gefährdeter Tier- und 
Pflanzenarten, insbesondere auch als Brut-, Rast- und Nahrungsbiotop,

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
8 
• aus wissenschaftlichen und naturhistorischen Gründ en, 
• zur Erhaltung und Wiederherstellung eines ausgewog enen Naturhaushalts, 
insbesondere als wichtiges Trittstein-Biotop im Kölner Süden.“ 
Als Landschaftsschutzgebiet (L20) zur Erhaltung und  Weiterentwicklung der vorhandenen 
Grünanlagen sind die Flächen zwischen dem Gelände der Shell AG und der Wohnbebauung 
von Sürth, die Flächen zwischen dieser und dem Natu rschutzgebiet sowie die Wasserfläche 
des Rheins festgesetzt worden. 
„Das Plangebiet liegt am linken Rheinufer, zwischen  Wesseling und Köln, nordöstlich des 
Godorfer Hafens. Damit grenzt das Plangebiet unmitt elbar nördlich an den Gürtel der 
Chemieindustrie, der das Bild zwischen Wesseling und Köln maßgeblich prägt.“ 
„Die Sürther Aue ist ein Sekundärbiotop, das seinen Schutzstatus nicht der Zugehörigkeit zur 
Auenvegetation der Rheinaue verdankt, sondern durch  die spontane Besiedlung der 
edaphisch trockenen Standorte großflächiger Ablagerungen von Kiesabraum entstanden ist.“ 
Auf Grund der langjährigen Hafenerweiterungsplanung ist das NSG wie folgt aufgeteilt: 
Die ehemalige Hafenerweiterungsfläche, bemisst sich  auf ca. 14 ha, die weithegend als 
ruderalisierte Brachfläche mit fehlenden höheren Gehölzen anzusprechen ist. 
Die sogenannten Restflächen des NSG umfassen insgesamt ca. 9 ha.  
Die Ausgleichsflächen, derzeit unter LSG-Schutzstatus, beziffern sich ebenfalls auf ca. 9 ha, 
wovon 4,9 ha in Zukunft in das NSG N5 integriert werden sollen. …. 
Als langfristiges Ziel wird die Erweiterung auf die bestehende, rund 6,1 ha große Ackerfläche 
im Südosten des Plangebiets vorgeschlagen …. “

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
9 
3 Planerische Vorgaben, Besitzverhältnisse und Schu tz 
 3.1 Öffentliches Recht / Planerische Vorgaben 
 Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt das 
Naturschutzgebiet N5 „Am Godorfer Hafen“ und die an grenzenden Teilbereiche von 
L20 als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Für das Gebiet gelten zudem 
die Freiraumfunktionen „Schutz der Landschaft und l andschaftsorientierte Erholung“ 
und „Regionale Grünzüge“. Der Regionalplan geht noc h von einem Ausbau des 
Hafens aus und formuliert anhand dieser Annahme fol gendes Ziel: „Im BSN ´Sürther 
Aue´ in der Kreisfreien Stadt Köln soll das Inselbi otop auf Kies mit seiner 
trockenheitsliebenden Flora und Fauna geschützt und  erhalten werden. Das nach 
dem Hafenausbau Godorf verbleibende Restbiotop ist durch geeignete Maßnahmen 
zu sichern. Als Kompensation für die Teilinanspruch nahme des BSN ´Sürther Aue´ 
soll im zeitlichen Zusammenhang mit dem Hafenausbau  innerhalb des von der Stadt 
Köln geplanten ´Grünzuges Meschenich´ ein den lands chaftsgesetzlichen 
Erfordernissen entsprechendes, räumlich zusammenhän gendes Ersatzbiotop 
entwickelt werden, welches vorrangig den Zielen des  Arten- und Biotopschutzes 
dient.“ (BR  KÖLN  2018). 
 Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln (Stand Mai 20 12) ist das NSG N5 als 
Naturschutzgebiet nachrichtlich übernommen. Nachric htlich übernommen heißt in 
diesem Zusammenhang, dass Maßnahmen zum Erhalt der landschaftlichen, 
pflanzlichen und faunistischen Vielfalt als Text in  die Planzeichnung übernommen 
werden. 
 Angrenzend ist das L20 als Grünfläche dargestellt u nd demnach als Flächen, die 
insbesondere der Erholung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes 
dienen. 
 In der Entwicklungs- und Festsetzungskarte des Landschaftsplanes der Stadt Köln ist 
das Gebiet vollständig als Naturschutzgebiet N5 „Am Godorfer Hafen“ ausgewiesen. 
Folgende Schutzzwecke und gebietsspezifische Ver- b zw. Gebote sind dem 
Landschaftsplan (STADT KÖLN  1991) entnommen: 
Schutzzweck 
Das Naturschutzgebiet wird festgesetzt 
- zur Erhaltung und Wiederherstellung dieser Lebenss tätte gefährdeter Tier- 
und Pflanzenarten, insbesondere auch als Brut-, Rast- und Nahrungsbiotop.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
10 
- aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gr ünden.  
- zur Erhaltung und Wiederherstellung eines ausgewog enen Naturhaushalts, 
insbesondere als wichtiges Trittsteinbiotop im Kölner Süden. 
Gebietsspezifische Verbote 
Zur Gewährleistung des Schutzzweckes ist im NSG „Am  Godorfer Hafen“ (N5) über 
die allgemeinen Verbote hinaus verboten: 
1. die ackerbauliche Nutzung der bisher so genutzte n Fläche im südlichen Teil 
des Gebietes. 
2. die Benutzung der das Gelände in Nordsüd-Richtun g querenden 
Trampelpfade und Wege. 
Nicht betroffene Nutzungen 
Folgende Nutzungen - hierzu zählen auch Tätigkeiten  - bleiben von allen oder nur 
einzelnen Allgemeinen und/oder Gebietsspezifischen Verboten unberührt: 
1. von den allgemeinen Verboten 1, 3 und 11 - sowei t erforderlich - und vom 
gebietsspezifischem Verbot 1 die Nutzung der bisher igen 
Landwirtschaftsflächen als Mähwiesen, soweit keine Düngemittel oder 
Pflanzenbehandlungsmittel aufgebracht werden und nu r einmal pro Jahr nicht 
vor dem 15.07. gemäht wird 
2. entfällt 
3. Unberührt bleibt die acker- und gartenbauliche N utzung mindestens bis zum 
31.12.1992. Im Übrigen wird das Verbot dieser Nutzu ngsarten erst ein Jahr 
nach Erteilung eines schriftlichen Bescheids an die  Besitzer und/oder 
Eigentümer der betroffenen Grundstücksflächen wirks am, worin die 
Umwandlung der Fläche in Grünland oder eine andere dem Schutzzweck 
entsprechende Nutzung angekündigt wird. Der Beschei d darf erst dann erteilt 
werden, wenn eine Konzeption zur Umwandlung der Flä che erstellt ist und 
finanziell realisiert werden kann. 
4. das Betreten des Gebietes zum Zweck des Jagdschu tzes und der 
Jagdausübung. 
Gebietsspezifische Gebote 
Zur Gewährleistung des Schutzzwecks ist im NSG „Am Godorfer Hafen“ (N5) über 
die Allgemeinen Gebote hinaus geboten:

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
11 
1. die Umsetzung des für den Kernbereich vorliegend en vegetationskundlichen 
Pflegegutachtens sowie für die hiervon nicht erfassten Bereiche die Erstellung 
eines Pflegeplans unter besonderer Berücksichtigung  des faunistischen 
Aspekts. 
2. die abschnittsweise Mahd der Reitgras- und Glatt haferwiesenbestände sowie 
der nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Flächen  nach Maßgabe des 
Pflegegutachtens, jedoch nicht vor dem 15.07. Das M ahdgut ist aus dem 
Gebiet zu entfernen.  
3. die Entsiegelung des oberen Rheinuferweges. 
4. eine Wiederanpflanzung der ursprünglich vorhande nen Schlehenhecke. 
5. eine Kennzeichnung von Wegen für die stille Erho lungsnutzung ausschließlich 
im Randbereich des Schutzgebietes vorzunehmen. 
 
 Das Schutzgebiet L20 liegt im Geltungsbereich des L andschaftsplanes der Stadt 
Köln. In der Entwicklungs- und Festsetzungskarte de s Landschaftsplanes ist das 
Gebiet als Landschaftsschutzgebiet L20 „Rhein, Rhei nauen und Uferbereiche von 
Rodenkirchen bis Langel rrh.“ ausgewiesen. 
Folgende Schutzzwecke und gebietsspezifische Ver- b zw. Gebote sind dem 
Landschaftsplan (S
TADT KÖLN  1991) entnommen: 
Schutzzweck 
Das Landschaftsschutzgebiet wird festgesetzt 
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsf ähigkeit des 
Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung naturn ah entwickelter 
Rheinuferbereiche und der Umgebung von Naturschutzg ebieten als 
Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie zur Abwehr schädlicher 
Einwirkungen auf den Naturhaushalt, im Bereich des Rheinvorlandes zur 
Wiederherstellung naturnaher Lebensräume. 
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Lan dschaftsbildes des 
Rheinvorlandes und der Auenbereiche. 
- wegen der besonderen Bedeutung des Rheins als Erho lungsgebiet, 
insbesondere auch für die stille Erholung durch das  Erlebnis naturnaher 
Landschaftsräume.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
12 
 
Gebietsspezifische Verbote 
Zur Gewährleistung des Schutzzweckes ist im LSG „Rh ein, Rheinauen und 
Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“ (L20 ) über die allgemeinen Verbote 
hinaus verboten: 
1. die ackerbauliche und gartenbauliche Nutzung sow ie den Rheindamm vor 
dem 01.07. und mehr als 2-mal pro Jahr zu mähen. 
2. der Auftrag von Pflanzenbehandlungsmitteln auf d ie Böschung des 
Rheindamms, auf Grünland und den Mauer-/Fugenbewuchs sowie der Auftrag 
von Düngemitteln auf Grünland. Ausgenommen ist der Eintrag organischen 
Düngers durch Weidetiere, soweit ihre Anzahl 1,5 GV /ha und Jahr nicht 
übersteigt. 
3. die Beweidung der Ufersaumbereiche. 
Nicht betroffene Nutzungen 
Folgende Nutzungen - hierzu zählen auch Tätigkeiten  - bleiben von allen oder nur 
einzelnen Allgemeinen und/oder Gebietsspezifischen Verboten unberührt: 
1. vom gebietsspezifischen Verbot 1 die Nutzung der  zum Zeitpunkt des 
Inkrafttretens des Landschaftsplans bereits in Äcke r oder Gartenland 
eingebrachten Saaten sowie die Nutzung von Hausgärten. 
2. die Nutzung des Rheins als Bundeswasserstraße. 
3. der ordnungsgemäße Betrieb und die ordnungsgemäß e Nutzung des am 
Rheinufer in Porz-Langel gelegenen Campingplatzes e inschließlich dort 
vorhandener Gastronomiebetriebe und -möglichkeiten auf Dauer sowie der 
ordnungsgemäße Betrieb und die ordnungsgemäße Nutzu ng der übrigen 
Campingplätze bis zum Ablauf der bestehenden Nutzun gsgestattungen. 
Eingeschlossen ist das Befahren der Zufahrtswege du rch den Anliegerverkehr 
zum Campingplatz. 
4. Unberührt bleibt die acker- und gartenbauliche N utzung mindestens bis zum 
31.12.1992. 
Gebietsspezifische Gebote 
Zur Gewährleistung des Schutzzwecks ist im LSG „Rhe in, Rheinauen und 
Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“ (L20 ) über die Allgemeinen Gebote 
hinaus geboten:

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
13 
1. die Umwandlung der ackerbaulich genutzten Fläche n in extensiv als 
Mähwiese oder Weideland genutztes Grünland oder ein e andere 
umweltverträgliche Nutzung. 
2. die dauerhafte Absperrung der Zufahrtswege über den Rheindamm für den 
unbefugten Kfz-Verkehr.  
3. die Erstellung einer Pflegekonzeption für die im  Biotopkataster NW erfassten 
Uferbereiche. 
4. die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskon zeption für den Auenbereich 
südlich der Zündorfer Groov und für den Weißer Boge n zur Wiederherstellung 
einer naturnahen Rheinauenlandschaft. 
5. entfällt 
6. die Wiederherstellung der Auenlandschaft durch B eseitigung des 
Campingplatzes in Westhoven südlich der Rodenkirchener Brücke. 
7. die Erstellung und Umsetzung einer Freiraumkonze ption für das am Rheinufer 
gelegene ehemalige Kasernengelände in Köln Porz-Wes thoven unter 
Einbeziehung der vorhandenen Biotopstrukturen und b esonderer 
Berücksichtigung der Erholungsnutzung. 
3.2 Privatrecht/Besitzverhältnisse 
Die rot markierten Grundstücke in Abb. 2 innerhalb des NSG N5 „Am Godorfer Hafen“ und 
des angrenzenden LSG L 20 sind im „Lagerbuch gesamt “ der Stadt Köln als städtischer 
Grundbesitz dargestellt. Die angrenzenden Verkehrsflächen sind Eigentum des Bundes bzw. 
der Deutschen Bahn AG.  
Die Ackerfläche und Grünlandflächen im östlichen Be reich des Naturschutzgebietes (ohne 
Farbe dargestellt) sind in privatem Besitz.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
14 
 
Abb. 2: Besitzverhältnisse 
 
Der Besitzübergang, der im Lageplan insgesamt rot d argestellten Teilflächen ist von der 
Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) an die Stadt K öln zum 01.01.2021 erfolgt. Die 
Grundstücksverwaltung hat das Liegenschaftsamt (23)  mit Schreiben vom 14.01.2021 an 
das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) übertragen. 
Bestandteil des Notarvertrages ist eine Gestattung der HGK zur Nutzung der erhaltenen 
Ökopunkte aus den durchgeführten Ausgleichsmaßnahme n. Der Notarvertrag regelt auch 
die Betretungsrechte der HGK zur Pflege und Bewirts chaftung der in das „Unterkonto zum 
Ökokonto“ eingebuchten Teilflächen. 
Die CEF Maßnahme für die Zauneidechse im Rahmen der  Umsiedlung der Firma Steil ist 
Bestandteil der Stufe 2 der artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen der Genehmigung 
zur „Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Umschlag, zur Lagerung und Behandlung von 
Eisen- und Nichteisenmetallen“. Die westliche Fläche 9 innerhalb der Beweidungsfläche 8 ist 
dauerhaft als „Zauneidechsenhabitat“ durch die Firma Steil zu erhalten und zu pflegen. Die 
Überlassung der Mietfläche an die Firma Steil ist B estandteil der Anlage 3 zum Kaufvertrag. 
Dieses Mietverhältnis ergibt sich aus dem geschloss enen Gestattungsvertrag und verlängert 
sich jeweils jährlich automatisch, sofern keine Änderung beantragt wird.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
15 
3.3 Schutz des Gebietes 
 Neben den im Landschaftsplan vorgegebenen Entwicklu ngszielen formuliert das 
Biotopkataster des Landes NRW unter der Gebietsnumm er BK-5107-908, NSG „Am 
Godorfer Hafen“ folgende Schutzziele: 
Erhaltung und Sicherung des NSG „Am Godorfer Hafen“  als Biotopkomplex 
(Zulassen von Verschiebungen der Zonierung) durch: 
- Verlagerung und Erhaltung wertvoller Biotope sowie  Pflanzen- und 
Tierpopulationen aus dem Eingriffsraum. 
- Maßnahmen zur Koordinierung des Natur-, Biotop- un d Artenschutzes und der 
Freizeit- und Erholungsnutzung in der Sürther Aue. 
- Erhalt eins vielfältigen Lebensraumes, bestehend a us einer engen 
Verzahnung von Standorten unterschiedlicher edaphis cher Bedingungen 
sowie von Offenlandbereichen mit bewaldeten Flächen. 
 Erhaltung und Entwicklung eines durch trockene und  magere 
Standorte gekennzeichneten Grünland-Gebüsch-Komplexes, 
 Erhaltung und Entwicklung einer Obstgarten-Brache,  
 Erhaltung und Entwicklung eines Feldgehölzes und e iner 
Baumgruppe, 
 Erhaltung und Entwicklung von Wiesen (insbesondere  Salbei-
Glatthafer-Wiesen) als Standort gefährdeter Pflanze narten und 
als Lebensraum gefährdeter Tierarten sowie 
 Entwicklung von drei Ackerflächen zu extensiv bewi rtschafteten 
Wiesen. 
 Nordwestlich des NSG liegt auf teilweise mageren, k iesigen Standorten eine 
Grünlandbrache, die von dem NSG durch eine stillgel egte Industriebahnlinie getrennt 
wird. Das Biotopkataster des Landes NRW führt diese n Bereich unter der 
Gebietsnummer BK-5107-056, „Grünlandbrache nordwest lich an das NSG ‚Sürther 
Aue‘“ mit folgendem Schutzziel: 
Schutz einer natürlichen Sukzession und Grünlandbra che im Verbund mit den 
Flächen des angrenzenden NSG durch: 
- der Sukzession überlassen 
- keine Aufforstung

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
16 
- Vermeidung der Eutrophierung 
 Das südlich an das NSG grenzende Rheinufer wird im Biotopkataster des Landes 
NRW unter der Gebietsnummer BK-5107-050, „Linkes Rh einufer zwischen Godorfer 
Hafen und Köln-Weiß“ geführt mit folgendem Schutzziel: 
Schutz einer natürlichen Sukzession und Grünlandbra che im Verbund mit den 
Flächen des angrenzenden NSG durch: 
- Erhaltung und Entwicklung eines durch unbefestigt e Deichböschungen, Röhrichte 
und Sukzessionsflächen gekennzeichneten Rheinufer-A bschnittes mit regionaler 
Bedeutung für das Auen-Verbundsystem durch: 
- extensive Grünlandbewirtschaftung, Mahd (Bemerkung: Deichböschungen) 
 Weitere Schutzgebietsausweisungen (FFH-Gebiet, Natu ra 2000, 
Trinkwasserschutzgebiet) oder Ausweisungen von stre ng geschützten Biotopen 
liegen für das Schutzgebiet nicht vor.  
3.4 Fortschreibung des Landschaftsplans Köln 
Im Rahmen einer weiteren Fortschreibung des Landsch aftsplans Köln wird die 
Überarbeitung der Abgrenzung des Naturschutzgebiets N5 „Am Godorfer Hafen“ und 
die Umbenennung in N 5 „Sürther Aue“ empfohlen. Die  Abgrenzung soll sich auf 
Grundlage des PEPL Kurzkonzeptes naturschutzfachlic h an den wertgebenden 
Flächen orientieren. Die Abgrenzung ist somit zu ge gebener Zeit zu erweitern bzw. 
anzupassen. Ein Vorschlag zur Abgrenzung hatte die Verwaltung im Rahmen der 
Überarbeitung der Naturschutzgebiete des Landschaftsplans Köln erarbeitet.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
17 
 
Abb. 3: Abgrenzungsvorschlag für ein neu abzugrenzendes NSG N 5 „ Sürther Aue“

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
18 
4 Historische Entwicklung und aktuelle Nutzung 
4.1 Ehemalige Nutzung und zeitliche Reihenfolge der  
Aufschüttungen 
 
 
Abb. 4: Ehemalige Nutzung und zeitliche Reihenfolge der Aufschüttung

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
19 
 
 
Es bestehen keine exakten Daten darüber, wann genau welche Veränderungen durchgeführt  
wurden. Anhand alter Kartenwerke aus TIM-online (on line-Angebot der Bezirksregierung 
Köln) lässt sich die Entwicklung (insbesondere die der Aufschüttungen) grob nachvollziehen 
und die jeweiligen Jahreszahlen abschätzen. 
Auf einem Teilbereich der ursprünglichen Auelandsch aft entstand durch den zweistufigen 
Hafenausbau ein kiesig-sandiges Plateau. 
Der Aushub des ersten Hafenbeckens (1920er Jahre) w urde auf den ufernahen Bereich der 
Aue aufgebracht. Auf einem dem Hafen nahe gelegenen Teil der Aufschüttung wurde Boden 
aufgetragen und dann ackerbaulich genutzt. Ab wann diese Nutzung erfolgte und woher das 
Bodenmaterial stammt ist unklar. 
Beim Ausbau des zweiten Hafenbeckens (1960er Jahre)  wurde der Aushub auf die 
dahinterliegenden Bereiche großflächig aufgebracht. 
Zentral lag eine kleine Hofanlage die vermutlich in  den 1950er Jahren aufgegeben wurde. 
Einige der an der Hofanlage gepflanzten Obstbäume w aren in den 1990er Jahren noch 
vorhanden, werden inzwischen jedoch von aufkommende m Gehölz vollständig 
überwachsen. 
Der nicht aufgeschüttete Auenbereich wurde landwirt schaftlich genutzt und bestand aus drei 
Ackerflächen und einer Wiese. Wann diese Nutzungen begannen konnte nicht ermittelt 
werden. 
Im Zuge der geplanten Hafenerweiterung wurden zwisc hen 2001 und 2009 die Ackerflächen 
aufgegeben und für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen  oder fielen brach. Von der 
damaligen landwirtschaftlichen Nutzung bestehen akt uell noch ein Acker und eine 
Mähwiese. 
Für die geplante Hafen-Erweiterungsfläche wurde als  vorbereitende Maßnahme der 
Erweiterungsbereich 2009 weitgehend entbuscht und anschließend mit Ziegen beweidet, um 
ein erneutes Aufkommen von Gehölzen zu unterbinden.  Die Beweidung wurde wegen des 
Baustopps jedoch bald wieder aufgegeben. 
In der südwestlichen Ecke des NSG wurde im Rahmen d er Informationskampagne der HGK 
in 2009 eine Schotterfläche hergestellt und zeitwei se Informationscontainer errichtet, um 
über die Hafenausbaumaßnahmen vor Ort die Bevölkeru ng unterrichten zu können. Der 
Rückbau der Schotterfläche steht bis heute aus. Der  dabei abgeschobene Boden wurde als 
Wall aufgeschüttet.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
20 
 
4.2 Aktuelle Nutzung / Biotoptypen im Bestand 
 
Abb. 5: Bestand

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
21 
Über den NABU-Stadtverband Köln wurden in den 1990e r Jahren regelmäßig ehrenamtliche 
Pflegearbeiten auf den Flächen 2 und 3 durchgeführt . Hierdurch wurden die wertvollen 
artenreichen Wiesen erhalten. Die Pflegearbeiten wu rden wegen der geplanten 
Hafenerweiterung Anfang der 2000er Jahre aufgegeben. 
Seit 2015 wird auf Teilflächen eine Pflege durch di e NABU-Naturschutzstation in 
Zusammenarbeit mit der UNB-Köln durchgeführt. Im La ufe der Jahre wurden weitere 
Maßnahmenflächen hinzugenommen. Aktuell finden auf den Flächen 1, 2, 3 und 4 
Maßnahmen statt. Die Beschreibung der einzelnen Pflegemaßnahmen erfolgt in Kapitel 10. 
Eine zum L20 gehörende Fläche wird weiterhin als Acker genutzt (Fläche 13). 
Der zum NSG gehörende Wiesenbereich auf dem nicht a ufgeschütteten Auenbereich 
(Fläche 5) wird weiter als Mähwiese genutzt. Der Be sitzer führt die Mahd ohne Absprache 
durch. 
Teile der Flächen im Plangebiet werden durch die Um setzung von Kompensations- bzw. 
Ökokontomaßnahmen gepflegt. Dies betrifft die Fläch en 9, 10, und 11. Auf den Flächen 9 
soll die im Gebiet vorkommende Zauneidechse gefördert werden. Mit den Flächen 10 und 11 
wurden unterschiedlich stark zu pflegende Wiesen au f ehemaligem Acker angelegt. Diese 
Wiesen sollten als Salbei-Glatthaferwiese und Lands chaftsrasen (Pufferzone und 
Erholungsfläche) gestaltet werden (s. hierzu FSWLA, 2010, die Kapitel 5.2.2 und 5.2.3). 
Bedeutung besitzt das Gebiet für die Naherholung. D as Betreten des Naturschutzgebietes 
außerhalb der Wege, die Anlage von Grillstellen und Zeltplätzen etc. sind illegal und nicht als 
Nutzung i.e.S. anzusehen. Eine Vielzahl an Trampelp faden zeugt von einer regelmäßigen 
illegalen Nutzung. Diese Aspekte werden deshalb als  Beeinträchtigungen betrachtet und in 
Kap. 7 beschrieben. 
Der südlich und westlich des Gebietes verlaufende S ürther Leinpfad ist Teil der 
Radwegeverbindung zwischen Köln und Wesseling und g ehört zum Rhein-Radfernweg der 
EuroVelo-Route EV 15 (von Rotterdam bis in die Schweiz).

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
22 
5 Landschaftliche und abiotische Faktoren 
5.1 Naturräumliche Gliederung 
Zitiert nach PEPL 2010 
„Das Plangebiet liegt innerhalb der Rheinaue zwisch en Wesseling und Köln. Im stark 
anthropogen überprägten Rheintal ist südlich von Sü rth ein Fragment des ursprünglichen 
natürlichen Überflutungsbereichs des Rheins erhalte n geblieben, das heute 
landwirtschaftlich genutzt wird. Daran schließt das  Naturschutzgebiet „Am Godorfer Hafen“ 
an, das wiederum durch großflächige Schüttungen aus  Kiese und Sande aus den 1960er 
Jahren deutlich anthropogen überprägt ist. Während des Ausbaus des Godorfer Hafens (Bau 
der Hafenbecken II und III) wurde das Niveau angeho ben und die edaphisch trockenen 
Standortbedingungen geschaffen, die zur Entwicklung  des aktuell schützenswerten Mosaiks 
von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen führten. 
Die Rheinaue ist der tiefst gelegene Bereich der Te rrassenabfolge Nieder-, Mittel- und 
Hauptterrassen, die das Rheintal um Köln aufbauen. Damit gehört das Plangebiet zur Köln-
Bonner Rheinebene, die im südlichen Teil der Nieder rheinischen Bucht die Flussaue bis hin 
zur Mitteltrasse umfasst.“ 
5.2 Geologie und Boden 
„Die auf der westlichen Niederterrasse des Rheins g elegene Sürther Aue ist aus Schottern 
und Sanden aufgebaut, die der nacheiszeitliche Rhei n abgelagert und durch seinen 
mäandrierenden Lauf anschließend wieder umgelagert und zerschnitten hat. Spätere 
Überflutungen bedeckten die Schotter mit Auensedimenten (Schluffe und Sande), auf denen 
sich die Bodenbildung vollzog. Die natürliche Oberf läche der Sürther Aue steigt von 44 m 
üNN am Rheinufer auf 50 m im äußersten Nordwesten. Das Relief zeigt hinter dem Uferwall 
eine um 1,5 m auf 150 m Breite eingesenkte Rinnenstruktur im ungestörten östlichen Teil der 
Aue. Der südwestliche Bereich, ….., stellt eine Auf schüttungsfläche aus Rheinkiesen und –
sanden dar, die beim Bau des Godorfer Hafens seit E nde der 20er Jahre als Aushub 
angefallen sind und hier verkippt wurden. Die Oberfläche liegt auf ca. 49 m und nahezu eben 
(+/- 0,5 m). Auf den Auensedimenten der Sürther Aue  haben sich, laut „Bodenkarte von 
Nordrhein-Westfalen Blatt L 5160 Köln“, zwei Bodentypen entwickelt: 
Am Rheinufer Brauner  Auenboden, stellenweise vergl eyt, aus Auenlehm über Auensand 
(Holozän) [oder über Sand und Kies der Niederterras se 
(Pleistozän)]

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
23 
daran anschließend  Brauner Auenboden aus Auensand über Auenlehm (Holozän), 
darunter Sand und Kies der Niederterrasse (Pleistozän). 
Braunerden von sehr geringer Ausdehnung reichen am nördlichen Rand in das 
Untersuchungsgebiet hinein. 
Eingehende Bodenuntersuchungen im Untersuchungsgebi et haben ergeben, dass die 
Unterschiede im Korngrößenspektrum der Böden im Unt ersuchungsraum vor allem im 
Umfang des Skelettanteils liegen (Steine und Geröll ). Das Substrat ist insgesamt durch eine 
Tonarmut gekennzeichnet, die Dominanz von Mittel- u nd Feinsand ist durchweg zu 
erkennen. 
Können diese Aussagen für die oberen 30-40 cm des g esamten Untersuchungsraumes 
festgehalten werden, so sind in den darunter liegen den Schichten deutlichere Unterschiede 
zu erkennen. Während es sich bei den Auenterrassen um mindestens 100 cm mächtige 
Auenlehme handelt, die im Ap-Horizont eine Anreiche rung von Sand und Kies/Blöcken 
aufweisen, besteht der Untergrund innerhalb des Nat urschutzgebietes in Teilen aus einem 
deutlich gröberen Substrat. Stellenweise sind sogar Kiesinseln bis heute erhalten, auf denen 
noch keine Bodenbildung stattfinden konnte. In den größten Flächenteilen hat auf den 
umgelagerten Sanden aber bereits eine weitgehende B odenbildung während der letzten 40 
Jahre stattgefunden. 
Lokal treten sogar wasserstauende Bodenhorizonte au f, die auch auf der höher gelegenen 
Fläche durch Phragmites-Bestände angezeigt werden. Auf dem Terrassenhang am 
Übergang zwischen dem tiefer gelegenen Teil und dem  höher gelegenen Teil der Aue sind 
Bodenverhältnisse anzutreffen, die auch in tieferen Schichten eher den Verhältnissen im 
NSG entsprechen. 
Die natürlichen Böden werden im westlichen Teil von  der 1-6 m hohen Aufschüttung 
überlagert, auf der sich Rohböden von ganz untersch iedlicher Mächtigkeit entwickelt haben, 
die ihre rudimentärste Ausprägung in den Grobkies-I nseln finden. Allgemein zeichnen sie 
sich durch sehr hohen Skelettanteil, geringen Feine rdeanteil und niedriges 
Wasserhaltevermögen aus.“ 
5.3 Klima 
„ Die Niederrheinische Tieflandsbucht weist ein vor wiegend ozeanisch geprägtes Klima auf: 
Die Sommer sind relativ kühl, die Winter dafür mild . Die Winde kommen überwiegend aus 
westlichen Richtungen, entsprechend der Hauptzugbah nen der Tiefdruckgebiete. Das 
Rheintal besitzt für die Winde lokal eine kanalisie rende Wirkung, so dass südliche und 
südwestliche Winde ein sekundäres Maximum in der Ve rteilung darstellen. Die

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
24 
Luftfeuchtigkeit ist relativ hoch. Die Buchtlage be deutet für Köln einen Windschutz 
(Verminderung der Windgeschwindigkeit), teilweise w erden die Luftbewegungen in den 
unteren Luftschichten in Richtung des Rheintals umgelenkt. Die Buchtlage begünstigt zudem 
milde Winter, kann aber auch eine Frischluftzufuhr behindern und zur Ausbildung von 
Inversionswetterlagen führen (vgl. GABLESKE, 1985).“ 
5.3.1 Standortklima 
Durch seine unmittelbare Nähe zum Rhein unterliegt das Untersuchungsgebiet der 
ausgleichenden Wirkung dieses Gewässers auf Tempera tur und Luftfeuchtigkeit. Außerdem 
führt der unterschiedliche Energieumsatz auf Land u nd Wasser zur Bildung lokaler 
Flurwindsysteme, die einen erhöhten Luftaustausch b ewirken. Dieser Effekt ist, mit 
umgekehrten Vorzeichen, auch zwischen der Sürther A ue und den sie umgebenen mehr 
oder weniger versiegelten Flächen zu erwarten. Das Hafengelände und die sich 
anschließenden Industrien im Norden und Westen, daz u zählt auch die Industriestraße und 
die sie begleitenden Gleise, stellen Aufheizungsflä chen dar und geben zusätzliche Wärme 
aus unterschiedlichen Verbrennungsprozessen ab. Das  sich im Osten anschließende 
Wohngebiet mit Einzelhausbebauung und Gärten ist kl imatisch neutraler zu bewerten, erhält 
aber durch die Frischluftbildung auf der Grünzone m it seinen Gebüsch- und Waldbiotopen 
einen Ausgleich für die große Häufung an Industrie und deren Luftbelastungen. 
5.3.2 Mikroklima 
Es fallen zwei gegensätzliche Einheiten ins Auge. Z um einen die Gebüsch- und 
Waldbiotope, die durch Beschattung und Verdunstung für kühle Bereiche und 
Frischluftneubildung sorgen, und zum anderen die ve rsiegelten Wege, vegetationsfreien 
Grobkiesinseln und, in abgeschwächtem Maße, die Mag errasen und Grasfluren, die sich 
durch starke Temperaturgegensätze zwischen Ein- bzw . Ausstrahlungsphasen und ein 
geringes Verdunstungspotenzial auszeichnen. 
5.4 Wasserhaushalt 
Die unmittelbare Lage am Rhein hat in Verbindung mi t dem anstehenden Lockermaterial 
einen Grundwasserstand zur Folge, der mit dem Rhein pegel weitgehend korrespondiert. Bei 
einer Wasserspiegelhöhe von 42 m ü. NN (TK 50, Blat t L 5106) liegt der 
Grundwasserabstand am GEW-Pegel (bei Strom-Km 672,5 ) auf 40,5 m ü. NN. Das 
Grundwasser steht in der Aue im Bereich Wesselinger  Straße, Höhe ca. 46 m ü. NN, 5-6 m 
unter Flur an, für die Aufschüttung beträgt der Abs tand ca. 8,5 m. Die Sürther Aue liegt in 
keiner ausgewiesenen Wasserschutzzone. Die Wassersc hutzzone III des Wasserwerks 
Weiß reicht bis zur Straße ‚Auf dem Hügel’ in Köln Sürth (Strom-Km 674). Die

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
25 
Versickerungsrate des Niederschlagwassers ist auf d er Aufschüttungsfläche aufgrund des 
geringen Feinerdeanteils sehr hoch. Daher ist auch nur eine sehr geringe Filterleistung des 
Substrats gegeben. 
5.4.1 Hochwasserschutz 
Das Plangebiet liegt im Überschwemmungsbereich des Rheins und ist durch Verordnung der 
Bezirksregierung als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Die Kiesaufschüttung ist mit dem 
Hafenausbau seit Ende der zwanziger Jahre zunehmend  vergrößert worden und hat der 
Sürther Aue natürlichen Retentionsraum entzogen. Di e Karte ‚Hochwasserstände’ zeigt, 
dass der südliche Teil der Aufschüttung beim Jahrhu nderthochwasser 1995 mit einem 
Wasserstand von 10,69 m KP (Kölner Pegel) nicht übe rflutet wurde. Das Wasser drang auf 
der Brachfläche im Norden der Aufschüttung, die 0,5 -1 m tiefer liegt, auf das Gebiet der 
geplanten Hafenerweiterung vor. 
 
 
 
Foto 1: Hochwassersituation im Februar 2021 – Blick Richtung Godorfer Hafen

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26 
 
Foto 2 : Hochwassersituation in Februar 2021 –Blick Richtung Ortslage Sürth

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27 
6  Biotische Faktoren 
6.1 Potenzielle natürliche Vegetation 
Zitiert aus PEPL 2010 
 
„Als potentiell-natürliche Vegetation der Rheinaue der Köln-Bonner Rheinebene würde sich 
wie in fast ganz Mitteleuropa eine Waldvegetation a usbreiten. Diese Waldvegetation 
unterscheidet sich entsprechend der edaphischen Ver hältnisse – in der Nähe von 
Wasserläufen z.B. die Auenwälder. Im Bereich zwisch en Mittelwasser und Hochwasser 
würde eine Weichholzzone mit Silberweide, Bruchweid e, deren Bastard Salix rubens und 
Schwarzpappel in der Baumschicht und Weidengebüsche n in der Strauchschicht bestehen. 
Im anschließend höher gelegenen Auenbereich, der Ha rtholzaue, ist ein Eichen-Ulmenwald 
die potentiell natürliche Vegetation, dem in der Baumschicht Stieleiche, Feldulme, Esche und 
Traubenkirsche angehören. Die dazugehörige Strauchs chicht wird durch Gewöhnlichen 
Schneeball, Weißdorn, Hartriegel, Pfaffenhütchen un d Hundsrose aufgebaut. An 
Waldrändern ist eine Vegetation aus verschiedenen S träuchern und Stauden zu finden. 
Selbst die anthropogen geschaffene Aufschüttung inn erhalb der Sürther Aue würde, eine 
entsprechende Zeit mit fortschreitender Bodenbildun g vorausgesetzt, als Klimaxvegetation 
einen Eichen-Ulmenwald aufweisen, der die Wiesen un d Halbtrockenrasengesellschaften 
durch zunehmende Beschattung verdrängen würde.“ 
6.2 Biotoptypen und Pflanzen  
6.2.1 Derzeitiger Biotoptypenbestand 
 
 …. „Das Untersuchungsgebiet besteht aus einem Mosa ik verschiedener Biotope aus 
verschiedenen Übergangsstadien bzw. Entwicklungssta dien (Rodungsbereich 
Hafenausbaugebiet, Neuanlage Ausgleichsflächen, Suk zession auf den Restflächen des 
NSG).“ (Zitiert aus PEPL 2010) 
Die aktuellen Biotoptypen im Untersuchungsraum und Anzahl der Flächen sind mit dem 
jeweiligen Biotoptyp (nach LANUV 2020) in der folgenden Tabelle angegeben.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
28 
Tab. 1 : Zusammenfassende Darstellung der Biotoptypen im U ntersuchungsraum und Anzahl der 
Flächen mit dem jeweiligen Biotoptyp (nach LANUV 20 20). BT-Code: Biotoptypkürzel nach LANUV 
(2020). Die Flächengröße  umfasst – wenn nicht anders dargestellt – die Ausp rägung des jeweiligen 
Biotoptyps innerhalb der grafischen Abgrenzung des Schutzgebietes.  
Biotoptyp BT-Code Anzahl Flächen Flächengröße  
(gesamt) 
Kalkha lbtrockenrasen , Kalkmagerrasen  Offene, 
grasreiche Vegetationsbestände auf Kalkböden. Vegetation: 
Festuco-Brometea 
DD0 1 0,22 ha 
Magerwiese  Magergrünland mit erster Hauptnutzung als 
Mahd ED1 4 3,5 ha 
Fettwiese  Wirtschaftsgrünland mit erster Hauptnutzung a ls 
Mahd EA0 2 5,41 ha 
Vegetationsarme Kies - und Schotterflächen Kies und 
Schotter mit lückiger Pioniervegetation.  GF1 6 1,42 ha 
Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend 
heimischen Straucharten  Flächenhafte Gehölzbestände 
vorwiegend aus Straucharten. Einzelne Bäume oder 
Gruppen von Bäumen können enthalten sein. 
BB11 3 7,33 ha 
Ufergehölz aus nicht heimischen Laubbaumarten  
Schmale, einfache oder mehrreihige Gehölzstreifen an 
fließenden oder stehenden Gewässern oft ohne 
auwaldtypische Krautschicht Meist wesentliche Beteiligung 
von Bäumen 
BE6 1 2,62 ha 
Lössacker, lockerer Lehmacker Hoch produktive Böden in 
den Auen- oder Bördegebieten  HA5 1 5,61 ha 
Siedlungsbrache  HW0 2 14,3 ha 
Wirtschaftsweg  (versiegelt) VB0 2 0,63 ha 
Fußweg  (unversiegelt) VB5 3 0,37 ha 
 
Auf Basis der vorhandenen Daten zur Flora des Plang ebietes können vor allem eine Reihe 
von oligotraphenten, teilweise xerothermen Pflanzen arten der mageren Wiesen- und 
Rasengesellschaften als besonders wertgebende Flore nelemente identifiziert werden. Auf 
dem Reliktstandort des Stromtal-Halbtrockenrasens ( Fläche 1) kommen nach aktuellen 
Erfassungen aus den Jahren 2019 – 2021 als besonder s gefährdete Arten Aufrechter Ziest  
(Stachys recta; RL D V, NRW 3, NRBU 2), Feld-Mannstreu  (Eryngium campestre; RL D V), 
Arznei-Thymian  ( Thymus pulegioides ), Skabiosen-Flockenblume  ( Centaurea scabiosa ) 
und Gewöhnliche  Hundszunge  (Cynoglossum officinale ; RL D V, NRW 3, NRBU *) vor.  
Das Vorkommen des Aufrechten Ziests im Plangebiet i st Köln eins der sehr wenigen 
bekannten Populationen im Stadtgebiet. Die Art drin gt in Nordrhein-Westfalen nur entlang 
des wärmebegünstigten Rheintals ins Tiefland vor un d ist hier in den letzten Jahrzehnten 
vielerorts stark zurückgegangen. Auch der Feld-Mann streu ist in NRW im Flachland 
überwiegend auf das warme Rheintal beschränkt. Mit seinen stark sklerotisierten Blättern ist 
der Doldenblütler im Stromtal historisch ein Beweidungszeiger gewesen, der heute vielerorts 
nur noch relikthaft vorkommt. Im Kölner Stadtgebiet  dürfte es sich um eines der letzten

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
29 
nennenswerten Vorkommen handeln. Die Art ist überdi es nach BArtSchV Anhang 2 sowie 
nach BNatSchG Status b streng bzw. besonders geschützt. 
Arznei-Thymian und Skabiosen-Flockenblume unterlieg en aktuell keiner Einordnung in eine 
Gefährdungskategorie der Roten Listen, sie sind abe r für das Kölner Stadtgebiet als selten 
einzustufen und zählen innerhalb ihrer vegetationsk undlichen Syntaxa zu den 
charakteristischen Florenelementen, die insbesonder e auch für den Schutz von 
Wildbestäubergilden (vor allem Lepidoptera, Apoidea ) bedeutsam sind. Beide Arten sind als 
Trockenheitszeiger einzustufen und besiedeln vorwie gend nährstoffarme Lebensräume. Der 
Arznei-Thymian ist eine Charakterart neutral bis sa urer Magerrasengesellschaften 
vorwiegend auf Lockersedimentböden, während die Ska biosen-Flockenblume kalk- bzw. 
basenreiche Magerwiesenstandorte kennzeichnet. Ihr Vorkommen im Plangebiet verdeutlicht 
den Wert der besiedelten Biotope als nach wie vor b esonders nährstoffarme 
Überlebensinseln innerhalb einer stark eutrophierten Umwelt. 
Als weitere gefährdete Art der Magerwiesen (Flächen  2, 10 und 11) ist darüber hinaus der 
Wiesen-Salbei  ( Salvia pratensis ; RL D V, NRW 3S, NRBU 3) zu nennen, der 
wärmebegünstige, meist basenreiche Wiesenstandorte besiedelt und als Charakterart des 
trockenwarmen Flügels der Glatthaferwiesen gilt (Ar rhenatheretum elatioris, 
Subassoziationsgruppe von Briza media, nach LISBACH & PEPPLER -LISBACH  1996).   
6.3 Fauna  
6.3.1 Kartier-Ergebnisse / Artenschutzrechtliche Pr üfung (GALUNDER 
2014)  
Eine umfangreiche Kartierung erfolgte 2012 im Zusam menhang mit der 
artenschutzrechtlichen Prüfung zum damaligen geplanten Hafenausbau.  
Da die Daten inzwischen 9 Jahre alt sind, ein großer Bereich durch Sukzession sich natürlich 
weiterentwickelt hat und andere Bereiche in den let zten Jahren durch Pflegemaßnahmen 
verändert wurden, können die Daten aus 2012 als nic ht mehr ganz aktuell gelten. Sie geben 
dennoch das Potenzial der Fläche wieder und können bei der Bestimmung der notwendigen 
Pflegemaßnahmen Hinweise für die Zielrichtung sowie Leit- und Zielarten geben. 
Die Daten im Einzelnen sind in dem Werk von GALUNER  (2014) nachzulesen. Hier sind die 
wichtigsten Arten kurz zusammengefasst: 
• Fledermäuse (nur Zwergfledermäuse) , Schwerpunkt Sürther Leinpfad, keine 
Wochenstuben, keine weiteren Fledermausarten.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
30 
• 28 Brutvogelarten (inkl. Brutverdacht) und 15 Durchzügler bzw. Nahrun gsgäste auf 
der Teilfläche; davon auf der Roten-Liste: 8 Brutvo gelarten und 5 Vogelarten der 
Durchzügler und Nahrungsgäste (s. GALUNDER 2014). 
 
• Reptilien (nur Zauneidechse) , Biotopvernetzung über die Eisenbahnstrecke, 
edaphisch begünstigte Standorte; nach der FFH-Richt linie Streng zu schützende 
Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Inte resse (Anhang IV); Rote Liste: 
BRD V; NRW 2; NB 3. 
 
• 13 Heuschreckenarten , artenreiche Heuschreckenfauna, davon eine Art bes onders 
geschützt nach BArtSchV: Blauflügelige Ödlandschrec ke; zwei Arten stehen auf der 
Roten-Liste: Blauflügelige Ödlandschrecke RL NRW 2,  RL NB V; Westliche 
Beißschrecke RL NRW 1, RL NB 1.  
 
• 21 Tagfalterarten , drei davon nach BArtSchV geschützt, Kleiner Heufa lter 
(Coenonymphia pamphilus) , Kleiner Feuerfalter ( Lycaena phlaeas ), Hauhechel-
Bläuling ( Polyonmmatus icarus ). Drei Arten stehen auf der Roten Liste: Kleiner 
Heufalter (Coenonymphia pamphilus) RL NRW V, RL NB V; Schachbrett  (Melanargia 
galathea ) RL NRW V, RL NB 3; Nierenfleck-Zipfelfalter  (Thecla bebutae)  RL NRW V, 
RL NB 2. 
 
• 184 Nachtfalterarten , davon 156 „bodenständig“, drei sind nach BArtSchV  
geschützt,  Rotes Ordensband ( Catocala nupta ), 2 Mönchsarten ( Cucullia 
chamomillae, Shargacucullia scrophulariae;  Eine Art ist in Anhang II der FFH-
Richtlinie (92/43/EWG) aufgeführt: Spanische Flagge  ( Euplagia quadripunctaria ); 
Insgesamt 20 Rote-Liste Arten davon sind 13 bodenständig (s. GALUNDER, 2014).   
 
6.3.2 Säugetiere  
Es liegen Daten u insgesamt 4 Säugetierarten von. F ür Fledermäuse spielt das 
Naturschutzgebiet nur eine untergeordnete Rolle. Es  konnten lediglich wenige Exemplare 
der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus ) nachgewiesen werden (GALUNER, 2014). 
Das Gebiet besitzt für Fledermäuse eine eher gering e Funktion als Nahrungsraum. im Jahr 
2021 wurden durch den BUMD Wildkaninchen , Feldhase  und Gartenschläfer  
nachgewiesen. Von besonderer Bedeutung ist der Nachweis des Gartenschläfers, er steht in 
besonderer Verantwortung Deutschlands (s. Homepage des BfN). 
  
6.3.3 Vögel 
Es fanden 2021 paralell zwei Erfassungen der Vogelf auna durch den BUND Köln und das 
Büro VOLLMER im Auftrag der Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen statt. 
Bei der Kartierung durch das Büro VOLLMER wurden in sgesamt 49 Vogelarten erfasst, 
davon 30 als Brutvögel oder mit Brutverdacht und 19  Arten als Nahrungsgäste oder 
Durchzügler (VOLLMER, 2021).

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
31 
6 der Brutvogelarten werden auf der auf Roten-Liste  mit einem Gefährdungsgrad geführt 
(Bluthänfling, Dompfaff, Gelbspötter, Nachtigall, S tar, Sumpfrohrsänger). 3 weitere Arten 
stehen auf der Vorwarnliste (Klappergrasmücke, Neuntöter, Stockente). 
Unter den Brutvögeln dominieren deutlich die Gebüsc hbrüter, was dem derzeitigen 
Entwicklungsstand des Gebietes entspricht. 
Mit insgesamt 229 Revieren besitzt das Gebiet eine hohe Individuen-und Artenfülle. 
VOLLMER hat anhand der Ergebnisse Leit- und Zielart en definiert, die für die 
Maßnahmenplanung und der Erfolgskontrolle der Maßna hmen herangezogen werden 
können. Sie sind in den Abschnitten 9.2 und 9.3 teils angepasst eingearbeitet. 
In Anhang 4 sind die von VOLLMER nachgewiesenen Art en aufgelistet. Für 
weitergehende Informationen wird auf das Gutachten von VOLLMER (2021) verwiesen . 
Die Ergebnisse des BUND sind im folgenden mit Tabel le und Karte dargestellt. Die 
Begehungen durch den BUND fanden statt am 29.3., 13 .5., 25.5., 28.5., 5.6., 11.6. und 
18.6.2021.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
32 
 
Tab. 2:  Ergebnis der Vogelerfassung des BUND 2021

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
33 
 
Abb. 6: Revierdarstellung wertgebender Arten aus der Vogelerfassung des BUND 2021 
6.3.4 Reptilien  
 
Seit Jahren werden Sichtungen von Zauneidechsen im Gebiet gemeldet. Es muss daher von 
einer stetigen Population ausgegangen werden: 
 
1995: Totfund, ausgewachsenes Männchen auf der B9 direkt angrenzend an das NSG 
1996: ein ausgewachsenes Tier (Weibchen?) auf dem Trockenrasenbereich 
1999: ein ausgewachsenes Tier (Weibchen?) im Gleisbereich in Nähe des Hafengeländes 
2005: ein ausgewachsenes Weibchen vom NSG kommend die B9 überquerend 
(die Angaben von 1995 bis 2005 sind schriftliche Meldungen von HALFENBERG an die 
BezReg Köln und an das Stadtplanungsamt Köln) 
2012: insgesamt 15 Sichtungen über das Jahr verteilt; meist Einzeltiere, davon ein Jungtier 
(Reproduktionsnachweis) (GALUNDER, 2014) 
2020: Zwei ausgewachsene Weibchen (SCHMIDT Naturschutzstation, im Rahmen der 
Maßnahmenkontrolle) 
2021: Zwei ausgewachsene Tiere und zwei subadulte Tiere (SCHMIDT Naturschutzstation, 
im Rahmen der Maßnahmenkontrolle)

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
34 
6.3.5 Heuschrecken  
Die von der NABU-Naturschutzstation in den Jahren 2 017 bis 2021 bei stichprobenartiger 
Kontrolle (2017-2019) und gezielter Suche (2020, 20 21) auf Probeflächen festgestellten 
Heuschrecken geben eine Übersicht über die aktuelle Heuschreckenfauna des Gebietes. 
 
Tab. 3: Kontrolle der Heuschrecken 2016 bis 2021 (Stand August 2021)  
Heuschrecken  Rote Liste  2017  2018  2019  2020  2021  
Gemeine  Sichelschrecke  
(Phaneroptera falcata ) 
  x x x  
Langflüglige  Schwertschrecke  
(Conocephalus fuscus ) 
 x x x x x 
Großes  Heupf erd   
(Tettigonia viridissiama ) 
    x x 
Roesels  Beißschrecke  
(Metrioptera  roeselii ) 
  x   x 
Gewöhnliche  Strauchschrecke  
(Pholidoptera griseoaptera ) 
    x x 
Westliche  Beißschrecke   
(Platycleis  albopunctata ) 
NRW 1, 
NRBU 1    x x 
Zweifarbige  Beißschrecke   
(Metrioptera bicolor ) 
NRW *, 
NRBU 1     x 
Blauflügelige  
Ödlandschrecke  (Oedipoda  
caerulescens ) 
NRW 2, 
NRBU V     x 
Große  Goldschrecke   
(Chrysochraon dispar ) 
 x    x 
Wiesengrashüpfe r 
(Chorthippus dorsatus ) 
NRW 3, 
NRBU 2 x  x x x 
Nachtigall -Grashüpfer   
(Chorthippus  biguttulus ) 
 x x x x x 
Brauner  Grashüpfer   
(Chorthippus  brunneus ) 
  x    
Gemeiner  Grashüpfer   
(Chorthippus  parallelus ) 
  x x x x 
 
6.3.6 Tagfalter und Widderchen  
Die von der NABU-Naturschutzstation in den Jahren 2 016 bis 2021 bei Stichproben 
festgestellten Tagfalter (inkl. Dickkopffalter und Widderchen) geben die aktuelle 
Tagfalterfauna für Teilbereiche des Gebietes wieder . Für das Gesamtgebiet sind weitere 
Arten möglich.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
35 
 
Tab. 4: Stichprobenartige Kontrolle der Tagfalter (inkl. Dickkopffalter und Widderchen) 2016 bis 2021 
(Stand August 2021)  
 
Tagfalter  Rote Liste  2016  2017  2018  2019  2020  2021  
Großer  Kohlweißling  
(Pieris  brassicae ) 
   x    
Kleiner  Kohlweißling   
(Pieris  rapae ) 
 x x x  x x 
Rapsweißling   
(Pieris  napi ) 
 x  x  x  
Goldene  Ac ht   
(Colias  hyale ) 
NRW 3, 
NRBU 3  x   x  
Distelfalter  
(Vanessa  cardui ) 
 x      
Admiral  
(Vanessa  atalanta ) 
 x    x x 
Tagpfauenauge  
(Inachis  io ) 
   x    
Landkärtchen   
(Araschnia  levana ) 
  x x    
Hauhechel -Bläuling  
(Polyommatus  icarus ) 
 x x x x x x 
Kurz schwänziger  Bläuling  
(Cupido  argiades ) 
NRW 0, 
NRBU 0 x x x  x  
Faulbaum -Bläuling   
(Ce lastrina argiolus ) 
     x  
Schachbrett   
(Melanargia  galathea ) 
NRW V, 
NRBU 3 x x  x   
Großes  Ochsenauge  
(Maniola  jurtina ) 
 x  x  x x 
Kleiner  Heufalter   
(Coenonympha  pamphilus ) 
NRW V, 
NRBU V x x x x x x 
Braundickkopffalter   
(Thymelicus  spec .) 
 x  x  x x 
Ockergelber  
Braundickkopffalter   
(Ochlodes  venatus ) 
 
  x x   
Gemeines  Widderchen   
(Zygaena  filipendulae ) 
NRW V, 
NRBU *   x

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
36 
7  Beeinträchtigungen des Schutzgebietes 
Die Beeinträchtigungen des Naturschutzgebietes könn en unterschieden werden, in 
anthropogene Beeinträchtigungen sowie weitere Beeinträchtigungen. 
7.1 Anthropogene Beeinträchtigungen  
Das NSG und die angrenzenden Bereiche sind einem re lativ hohem Freizeitdruck 
ausgesetzt. Eine Vielzahl an Trampelpfaden belegt d as regelmäßige Verlassen der Wege. 
Hunde werden selten an der Leine geführt und laufen  unangeleint durch das Gebiet. 
Insbesondere für störungssensible Arten (v.a. Vögel ) führt dies zu Störungen und 
Brutbeeinträchtigung. 
Zeitweise wird auf der Fläche gezeltet. So wurde z. B. im Sommer 2021 auf dem wertvollen 
Stromtal-Halbtrockenrasen (Fläche 1) ein Zelt aufge tellt, mit entsprechender Zerstörung 
eines Teils der Vegetation. 
Freilaufende Hunde verursachen durch den konzentrie rten Eintrag von Hundekot punktuell 
und linear-randlich zu einer Änderung der edaphisch en Verhältnisse im Bereich der 
Nährstoffverfügbarkeit. Besonders der wertvolle Rel iktbestand des Stromtal-
Halbtrockenrasens (Fläche 1) zeigte in den letzten Jahren zunehmende 
Eutrophierungstendenzen, was sich durch eine vermeh rte Aufwuchsleistung des 
Vegetationsbestands, eine Zunahme von Nitrophyten s owie bestimmten nährstofftolerante 
Süßgräsern, evtl. auch Bryophyten, und einen Rückga ng von Magerkeitszeigern gerade an 
den Flächenrändern bemerkbar macht. 
Auf dem ehemals als Hafenerweiterungsfläche vorgese henen Bereich finden regelmäßig 
Gelage statt mit entsprechendem Müll als Hinterlassenschaft. 
Im NSG bestehen gewisse akustische und optische Stö rwirkungen durch die am nördlichen 
Rand des Gebietes verlaufende Bahntrasse der KVB. 
Die nachts beleuchteten Bereiche Hafengelände und a ngrenzende Industrieflächen stellen 
eine Falle für insbesondere flugfähige nachtaktive Insekten dar (z.B. Nachtfalter). Tiere 
können vom NSG in die beleuchteten Industrieflächen gelockt werden. 
Ob aus den nahen Industrieflächen eine Beeinträchti gung durch Geruch und Feinstaub 
besteht ist zu vermuten. Durch die Errichtung und d en Betrieb eines schrottverwertenden 
Betriebes ist zusätzlich mit Lärm zu rechnen.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
37 
7.2 Weitere Beeinträchtigungen 
Es besteht eine teilweise Isolierung der Fläche, da  ein direkter Verbund zu ähnlichen 
naturnahen Biotopstrukturen nicht besteht. Der Aust ausch von Individuen und die 
Ausbreitung von Tierarten können daher beeinträchti gt sein. Verbünde bestehen über die 
unbebauten Uferböschungen des Rheins nach Norden un d Süden und die nördlich am NSG 
verlaufende Gleisanlage. Letztere kann z.B. für die  Zauneidechse als Wanderkorridor 
dienen. 
Durch natürliche Sukzession gehen auf Dauer wertvol le Offenlandbiotope verloren. 
Offenlandbiotope sind wichtige Lebensräume für auf offene Flächen spezialisierte Tier- und 
Pflanzenarten, wie z.B. bestimmte Reptilien-, Heusc hrecken- und Tagfalter-Arten. Als 
problematisch sind die Folgen der Sukzession im Ber eich der verbliebenen 
Halbtrockenrasen-Flächen einzustufen, da hierdurch die wertvollen Offenlandbiotope 
verschwinden. Zum Schutz dieser Flächen wurden in d en letzten Jahren verstärkt 
Pflegemaßnahmen durchgeführt. Da dort wertgebende P flanzen- und Heuschreckenarten 
vorkommen, würde die natürliche Sukzession ohne entsprechende Maßnahmen zum Verlust 
ihrer Lebensräume führen. Aber auch in anderen offe nen Bereichen würden typische 
Zauneidechsen-Habitate durch Sukzession verloren gehen. 
Die Ackernutzung (Fläche 13) kann zu einem Eintrag von u.a. Pestiziden in den Boden und 
ins unmittelbare Umfeld führen.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
38 
8  Bewertung des Schutzgebietes 
In diesem Kapitel soll über eine naturschutzfachlic he Bewertung die Bedeutung des 
Schutzgebietes für die einzelnen Biotoptypen und Pf lanzen sowie die Artengruppen der 
Fauna dargestellt werden. 
8.1 Biotoptypen und Pflanzen  
Um die Gefährdung der Landschaftsbestandteile im Pl angebiet ermitteln und 
dementsprechend wertgebende Biotoptypen darstellen zu können, wird im Folgenden die 
aktuelle Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (FINCK  et al. 2017) verwendet.  
8.1.1 Gefährdete Biotoptypen  
Die Biotoptypen wurden nach dem LANUV-Schlüssel (LA NUV 2020) erhoben. Sie sind 
deshalb nicht direkt mit den Angaben in den Roten L isten der gefährdeten Biotoptypen 
vergleichbar. Im Folgenden werden diejenigen Biotoptypen, die den gefährdeten Biotoptypen 
nach den Roten Listen zugeordnet werden können, zus ammengestellt und ihre Gefährdung 
und Verbreitung angeführt. Zudem wird eine Bewertun g des Schutzgebietes für die 
wertgebenden Biotoptypen vorgenommen ( Tab. 5). 
Tab. 5 : Im Gebiet nachgewiesene bundesweit gefährdete Bio toptypen sowie Angaben zu ihrer 
Verbreitung und Wertigkeit. RL NW-Tiefland bezieht sich auf die Großlandschaft „Atlantisch 
geprägtes Nordwestdeutsches Tiefland“, RL D ist der RL-Status für das gesamte Bundesgebiet. Bei de 
Angaben sind F INCK  et al. 2017 entnommen: 1 = von vollständiger Verni chtung bedroht, 2 = stark 
gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, R = are albedingt selten, G = Gefährdung unbekannten 
Ausmaßes, D = Datenlage unzureichend, * = ungefährdet. 
Biotoptyp nach FINCK  et 
al. (2017) 
RL NW-
Tiefland RL D Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert 
Naturschutzfachliche Bewertung – Biotoptypen 
34.02.01  
 
Halbtrockenrasen auf 
karbonatischem oder 
sonstigem basenreichen 
Untergrund  
1 1 – 2 
Entspricht im Plangebiet Fläche 1. 
Innerhalb des LANUV 
Biotoptypenkatalogs als DD0 
Kalkhalbtrockenrasen bezeichnet 
(vgl. Tab 1).  
Die Gesamtfläche im Plangebiet 
beträgt 0,22 ha. 
Stromtal-Halbtrockenrasen sind 
pflanzensoziologisch den 
Halbtrockenrasen auf basen- 
bzw. kalkreichen Böden 
zuzuordnen. Ihre ursprüngliche 
Verbreitung entlang der höheren 
Uferbereiche im Rheinstromtal ist 
heute auf wenige Reliktstandorte 
zusammengeschrumpft.   
Im Kölner Stadtgebiet stellt der 
Überrest dieses 
Halbtrockenrasens im Plangebiet 
das letzte nennenswerte 
Vorkommen mit einem relativ

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
39 
Biotoptyp nach FINCK  et 
al. (2017) 
RL NW-
Tiefland RL D Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert 
Naturschutzfachliche Bewertung – Biotoptypen 
34.07.01 
 
Artenreiches, frisches 
Grünland in tieferen 
Lagen  
2 1 – 2 
Entspricht im Plangebiet den 
Flächen 2, 3, 4 und 10. Innerhalb 
des LANUV Biotoptypenkatalogs als 
ED1 Magerwiesen bezeichnet (vgl. 
Tab 1).  
Die Gesamtfläche im Plangebiet 
beträgt 3,5 ha. 
vollständigen Spektrum an Kenn - 
und Trennarten dar. 
Gleiches gilt in abgeschwächter 
Form auch für die anderen 
Magerwiesen, die in Köln nur 
noch an wenigen Standorten in 
guter floristischer Ausprägung 
vorliegen. 
Für die genannten Biotoptypen 
ergibt sich aufgrund ihrer 
Seltenheit und guten 
floristischen Ausprägung im 
Stadtgebiet und innerhalb der 
Niederrheinischen Bucht daher 
ein hoher 
naturschutzfachlicher Wert. 
 
8.1.2 Gefäßpflanzen  
Unter den gefährdeten Pflanzenarten sind vor allem die beiden Arten Feld-Mannstreu  
(Eryngium campestre ) und Aufrechter Ziest  ( Stachys recta ) im Plangebiet aufgrund ihrer 
allgemeinen Seltenheit und potenziellen Gefährdung von sehr hohem naturschutzfachlichem 
Wert. Darüber hinaus sollten als Charakterarten tro ckenwarmer Magerwiesen auch die 
Vorkommen von Wiesen-Salbei  ( Salvia pratensis ) und Gewöhnlichem Hornklee  ( Lotus 
corniculatus ) Berücksichtigung finden, auch wenn die Population en im Plangebiet teilweise 
auf alte Ansaaten zurückgehen dürften. Die folgende  Tab.6 zeigt die Verbreitung der Arten 
und die Bedeutung des Gebietes für gefährdete Pflanzenarten.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
40 
 
Tab. 6: Im Gebiet nachgewiesene bundes- bzw. landesweit g efährdete Pflanzenarten sowie Angaben 
zur Verbreitung und zum Wert des Gebietes für die G efäßpflanzenflora. RL D  nach M ETZING  et al. 
(2018); RL NRW  bzw.  RL NRBU  nach R AABE  et al. (2011): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = sta rk 
gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarn liste), R = arealbedingt selten, G = Gefährdung 
unbekannten Ausmaßes, D = Datenlage unzureichend, *  = ungefährdet, - = nicht vorkommend, k.A. = 
keine Angabe. 
Deutscher Name /  
Wissenschaftl. Name RL D RL NRW 
RL 
NRBU Verbreitung im Plangebiet  Naturschutzfachlicher Wert 
Naturschutzfachliche Bewertung – Gefäßpflanzen 
Feld-Mannstreu  
Eryngium campestre  V * * 
Dominant (>25% 
Deckungsgrad) auf Fläche 
1 (Stromtal-
Halbtrockenrasen). Häufig 
(1% Deckungsgrad) auf 
Flächen 2 und 3 
(Magerwiesen). 
 
Der Feldmannstreu besitzt hier den 
größten in Köln bekannten Bestand, 
sonst nur in Einzelexemplaren.  
Der Gewöhnliche Hornklee ist in Köln 
mäßig verbreitet in trockenwarmen 
Frischwiesen, an Straßenrändern 
und auf Ruderalflächen. Er ist vor 
allem wichtig als Nahrungs- und 
Nektarpflanze für Schmetterlinge 
(Lepidoptera). 
Der Wiesen-Salbei kommt in Köln 
lokal in basenreichen Magerwiesen, 
an Weg- und Straßenrändern vor. Im 
Plangebiet ist vermutlich nur das 
Vorkommen auf Fläche 2 als 
autochthon anzusehen. Er ist eine 
Charakterart der trockenen 
Glatthaferwiesen sowie als Nektar- 
und Pollenquelle für zahlreiche 
Wildbestäuber, vor allem Bienen 
(Apoidea) von hoher Bedeutung. 
Der Aufrechte Ziest hat hier eins 
seiner sehr wenigen bekannten 
Vorkommen in Köln. Aufgrund der 
kleinen Population auf sehr 
begrenztem Raum im Plangebiet ist 
er potenziell vom Aussterben 
bedroht. 
Der naturschutzfachliche Wert ist 
aufgrund der Seltenheit, des 
Gefährdungsgrades und der 
Bedeutung für Insekten hoch bis 
sehr hoch. 
Gewöhnlicher 
Hornklee 
Lotus corniculatus s.l.  
* V * 
Lokal (> 100 Ind.) auf 
Fläche 1 (Stromtal-
Halbtrockenrasen), häufig 
(3% Deckungsgrad) auf 
Flächen 2 und 3 
(Magerwiesen), lokal bis 
selten auf Flächen 4 und 10 
(Magerwiesen). 
 
Wiesen-Salbei 
Salvia pratensis 
 V 3S 3 
Selten (>10 Ind.) auf 
Flächen 2 und 10 
(Magerwiesen), selten auf 
Fläche 11 (Fettwiese). 
 
Aufrechter Ziest 
Stachys recta V 3 2 
Selten (>25 Ind.) auf Fläche 
1 (Stromtal-
Halbtrockenrasen) 
Gewöhnliche 
Hundszunge 
Cynoglossum officinale 
V 3 * 
Selten auf Fläche 1 
(Stromtal-
Halbtrockenrasen) 
Hügel-
Vergissmeinnicht 
Maosotis ramosissima 
* 3 * Selten, letzter Nachweis 
2010 
Flaumiger 
Wiesenhafer 
Helictotrichon 
pubescens 
* * 3 Selten, letzter Nachweis 
2010

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
41 
8.2 Fauna  
Zur Bewertung der Fauna des Schutzgebietes erfolgt diese getrennt nach Artengruppen 
Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Heuschrecken, Tagfalter und Widderchen. 
8.2.1 Säugetiere  
Die Zwergfledermaus  ist die bisher einzige im NSG nachgewiesene Fleder mausart, die das 
Gebiet ausschließlich als Nahrungshabitat nutzt. 
Zu den übrigen Säugern liegen Daten des BUND aus de m Jahr 2021 vor. Hier sind 
Wildkaninchen , Feldhase  und Gartenschläfer  zu nennen. 
Tab. 7:  Im Gebiet nachgewiesene Säugetiere sowie Angaben z ur Verbreitung und zum Wert des 
Gebietes für die Säugetierfauna. RL NW  bzw.  RL TL : Rote Liste-Status in Nordrhein-Westfalen bzw. 
im Tiefland nach MEINIG  et al. (2011): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = sta rk gefährdet, 3 = gefährdet, 
V = zurückgehend (Vorwarnliste), R = arealbedingt s elten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, 
D = Datenlage unzureichend, * = ungefährdet, - = nicht vorkommend, k.A. = keine Angabe. 
Deutscher Name /  
Wissenschaftl. Name RL NW  RL TL Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert 
Naturschutzfachliche Bewertung – Fledermäuse 
Zwergfledermaus  
Pipistrellus pipistrellus  *  * 
Nur wenige Nachweise bekannt. 
Keine Hinweise auf Quartiere im 
NSG oder im näheren Umfeld. 
Der Wert des Gebietes für die 
Zwergfledermaus ist als eher gering 
einzustufen, da sie nur mit wenigen 
Individuen den Luftraum zur Jagd 
nutzen und keine Hinweise auf ein 
Vorkommen von Quartieren 
vorliegen. 
Für Wildkaninchen und Feldhase 
hat das Gebiet nur mäßige 
Bedeutung. Beide kommen im 
Umland noch mit einem Guten 
Bestand vor. 
Der Gartenschläfer erfährt 
allgemein einen starken 
Bestandsrückgang. Die Art steht in 
besonderer Verantwortung 
Deutschlands (s. Homepage des 
BfN), daher ist das vorhandene 
Vorkommen von hoher Bedeutung.  
Ausschlaggebend für die 
Bewertung des Wertes ist das 
Vorkommen des Gartenschläfers. 
Somit ist der 
naturschutzfachliche Wert für die 
Säugetierfauna als hoch 
einzustufen. 
Wildkaninchen 
Oryctolagus cuniculus V V 
Nachweis im durch Sukzession 
verbuschtem Bereich mit 
restlichen Offenbereichen 
Feldhase 
Lepus europaeus V V 
Nachweis im durch Sukzession 
verbuschtem Bereich mit 
restlichen Offenbereichen 
Gartenschläfer 
Eliomys quercinus G G Nachweis im gehölzbestandenem 
Bereich

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
42 
8.2.2 Brut- und Gastvögel 
Der Wert des Gebietes für die Avifauna muss bzgl. d es Status der auftretenden 
wertgebenden Arten differenziert werden. Im Folgend en werden deshalb die wertgebenden 
Brutvogelarten sowie die Nahrungsgäste und Durchzüg ler mit ihrem naturschutzfachlichen 
Wert dargestellt. 
Mit Bluthänfling , Dompfaff , Gelbspötter , Hohltaube , Klappergrasmücke, Nachtigall 
Neuntöter , Star , Stockente  und Sumpfrohrsänger  sind 10 Brutvogelarten als wertgebend 
einzustufen. Tab. 8 zeigt zusammenfassend deren Gefährdung und Verbrei tung sowie den 
naturschutzfachlichen Wert für die wertgebenden Brutvogelarten. 
 
Tab. 8:  Im Gebiet nachgewiesene landesweit gefährdete und weitere wertgebende Brutvogelarten 
sowie Angaben zur Verbreitung und zum Wert des Gebi etes für die Avifauna. RL NW  bzw.  RL NB : 
Rote Liste-Status in Nordrhein-Westfalen bzw. in de r Großlandschaft „Niederrheinische Bucht“ nach 
GRUENEBERG et al. (2016): 1 = vom Aussterben bedroh t, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = 
zurückgehend (Vorwarnliste), R = arealbedingt selte n, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, D = 
Datenlage unzureichend, S = von Schutzmaßnahmen abh ängig, * = ungefährdet, - = nicht 
vorkommend, k.A. = keine Angabe. 
Deutscher Name /  
Wissenschaftl. Name RL NW  RL NB Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert 
Naturschutzfachliche Bewertung – Brutvögel 
Bluthänfling 
(Carduelis cannabina)  3 2 Relativ häufiger Brutvogel im UG, 
mit ca. 13 Revieren. 
Der Bluthänfling ist mit 13 Revieren 
auffallend häufig im UG vertreten. 
Das UG hat für ihn somit einen sehr 
hohen Wert. 
Die übrigen Arten kommen mit 
wenigen Revieren im UG vor. 
Dennoch kann davon ausgegangen 
werden, dass für Nachtigall und 
Neuntöter im Naturschutzgebiet ein 
nicht unerheblicher Anteil der 
lokalen Population zu finden ist.  
Insgesamt ist der 
naturschutzfachliche Wert des 
Schutzgebietes für die 
Brutvogelfauna als hoch 
einzustufen. 
Dompfaff  
(Pyrrhula pyrrhula)  * 3 2 Reviere 
Gelbspötter 
Hippolais icterina  *  2 Brutverdacht mit einem Revier 
Hohltaube   
(Columba oenas)  * * 1 Revier an Grenze zum 
Rheinufer 
Klappergrasmücke  
(Sylvia curruca)  V V mindestens 2 Reviere 
Nachtigall  
(Luscinia megarhynchos)  3 1 2 Reviere 
Neuntöter  
(Lanius collurio)  V V Brutverdacht mit 1 bis 2 Revieren 
Star  
(Sturnus vulgaris)  3 3 Brutverdacht 
Stockente  
(Anas platyrhynchos)  *  V 1 Revier 
Sumpfrohrsänger 
(Acrocephalus palustris)  V 3 Brutverdacht 
 
Unter den Vogelarten, die das Gebiet zur Nahrungssu che und/oder als Durchzügler 
aufsuchen, sind insbesondere die Arten mit einem Ge fährdungsgrad oder Vorwarnliste zu

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
43 
nennen: Bachstelze , Fitis  und Turmfalke  zu nennen. Tab. 9 zeigt zusammenfassend die 
Gefährdung und Verbreitung sowie den naturschutzfac hlichen Wert für die wertgebenden 
Nahrungsgäste/Durchzügler.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
44 
 
Tab. 9:  Im Gebiet nachgewiesene landesweit gefährdete Nahr ungsgäste und weitere wertgebende 
Vogelarten mit bedeutenden Habitatstrukturen im Sch utzgebiet sowie Angaben zur Verbreitung und 
zum Wert des Gebietes für die Avifauna. RL NW  bzw.  RL NB : Rote Liste-Status in Nordrhein-
Westfalen bzw. in der Großlandschaft „Niederrheinis che Bucht“ nach GRUENEBERG et al. (2016): 1 
= vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), R = 
arealbedingt selten, G = Gefährdung unbekannten Aus maßes, D = Datenlage unzureichend, S = von 
Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet, - = nicht vorkommend, k.A. = keine Angabe. 
Deutscher Name /  
Wissenschaftl. Name RL NW  RL NB Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert 
Naturschutzfachliche Bewertung – Nahrungsgäste/Durchzügler 
Bachstelze 
(Motacilla alba) V V 
Revierzentrum im Gelände des 
Godorfer Hafens. Von hier aus 
seltener Nahrungsgast im UG 
Die Bedeutung als Nahrungsraum 
für die Bachstelze ist eher als 
gering anzusehen.  
Der Fitis nutzt das UG während des 
Durchzugs. Als Bruthabitat sind 
randliche Bereich grundsätzlich 
möglich. Für den Fitis hat das UG 
derzeit mäßig hohe Bedeutung. 
Der Turmfalke ist regelmäßig als 
Nahrungsgast im UG zu 
beobachten. Eine Brut scheint im 
alten Kran am Godorfer Hafen statt 
zu finden. Die Offenflächen im NSG 
sind daher ein essentielles 
Nahrungshabitat dieses 
Turmfalkens. 
Da das Schutzgebiet nur für 
relativ wenige wertgebende Arten 
einen Nahrungsraum darstellt, 
dieser aber für diese Arten zum 
Teil von hoher Bedeutung ist, ist 
der naturschutzfachliche Wert 
des Gebietes insgesamt für 
Nahrungsgäste als mäßig hoch 
einzustufen. 
Fitis 
(Phylloscopus 
trochilus)  
V 3 Auf dem Durchzug recht häufiger 
Nachweis 
Turmfalke 
(Falco tinnunculus) V 3 Regelmäßiger Nahrungsgast im 
UG 
 
Der naturschutzfachliche Wert des Schutzgebietes für die Avifauna ist für die Brutvogelfauna 
als hoch einzustufen, für Nahrungsgäste und Durchzü gler konnte aktuell ein mäßig hoher 
naturschutzfachlicher Wert festgestellt werden. 
Da die Bedeutung des Gebiets nicht nur durch die Ro te-Liste-Arten sondern insbesondere 
auch durch die sehr hohen Zahlen an Revieren und Ar ten bestimmt wird (s. VOLLMER, 
2021) besitzt das Naturschutzgebiet mit den direkt angrenzenden Bereichen einen hohen 
Wert für die Avifauna.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
45 
8.2.3 Reptilien  
Als einziges Reptil ist die Zauneidechse  im UG nachgewiesen. Die folgende Tab. 10 stellt 
die Verbreitung und Gefährdung der Art dar und trif ft Aussagen zum Wert des 
Schutzgebietes für die Reptilienfauna. 
 
Tab. 10:  Im Gebiet nachgewiesene landesweit gefährdete Rept ilienarten sowie Angaben zur 
Verbreitung und zum Wert des Gebietes für die Reptilienfauna. RL NW  bzw.  RL NB : Rote Liste-Status 
in Nordrhein-Westfalen bzw. in der Großlandschaft „ Niederrheinische Bucht“ nach SCHLÜPMANN  et al. 
(2011): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefäh rdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend 
(Vorwarnliste), R = arealbedingt selten, G = Gefähr dung unbekannten Ausmaßes, D = Datenlage 
unzureichend, * = ungefährdet, - = nicht vorkommend, k.A. = keine Angabe. 
Deutscher Name /  
Wissenschaftl. Name RL NW  RL NB Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert 
Naturschutzfachliche Bewertung – Reptilien 
Zauneidechse  
Lacerta agilis  2 3 
Die Art kommt seit Jahrzehnten in 
den offeneren Flächen des NSG 
und den angrenzenden Bereichen 
vor.  
Meist können zwar nur wenige Tiere 
gesichtet werden, die Population ist 
dennoch stabil bzw. ausdauernd. 
Zudem sind Ausgleichsmaßnehmen 
zum Schutz der Zauneidechse 
umgesetzt worden.  
Das Schutzgebiet stellt für die 
Zauneidechse ein wichtiges 
Rückzugsgebiet dar. Der 
naturschutzfachliche Wert für 
diese Reptilienart ist daher als 
hoch einzustufen. 
 
Im Bereich des NSG wurde aus Gründen des gesetzlich en Artenschutzes FCS-Maßnahmen 
für die Zauneidechse durchgeführt. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass sich die Art im 
Schutzgebiet ausbreitet bzw. hier häufiger wird und  so auch vermehrt Individuen innerhalb 
des Schutzgebietes liegenden Flächen besiedeln.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
46 
8.2.4 Heuschrecken  
Im Naturschutzgebiet treten mit Westlicher  Beißschrecke , Zweifarbiger Beißschrecke , 
Blauflügelige  Ödlandschrecke  und Wiesengrashüpfer  vier wertgebende 
Heuschreckenarten auf, die offenere warme Stellen u nd extensiv genutzte Wiesen 
besiedeln. Tab. 11  zeigt die Arten, deren Verbreitung und die daraus resultierende 
Bewertung des Gebietes für die Heuschreckenfauna. 
 
Tab. 11:  Im Gebiet nachgewiesene landesweit gefährdete Heus chreckenarten sowie Angaben zur 
Verbreitung und zum Wert des Gebietes für die Heusc hreckenfauna. RL NW  bzw.  RL NB : Rote Liste-
Status in Nordrhein-Westfalen bzw. in der Großlands chaft „Niederrheinische Bucht“ nach VOLPERS & 
VAUT  (2011): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefä hrdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend 
(Vorwarnliste), R = arealbedingt selten, G = Gefähr dung unbekannten Ausmaßes, D = Datenlage 
unzureichend, * = ungefährdet, k.A. = keine Angabe. 
Deutscher Name /  
Wissenschaftl. Name RL NW  RL NB Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert 
Naturschutzfachliche Bewertung – Heuschrecken 
Westliche Beißschrecke  
(Platycleis albopunctata) 1 1 
Mit wenigen Individuen auf 
offenen, warmen und besonnten 
Bereichen zu finden. 
Seitdem die Maßnahmen im NSG 
verstärkt und kontinuierlicher 
durchgeführt werden, können sich 
die genannten Arten im Gebiet 
besser behaupten. Auch können 
sich die für die Zauneidechse 
durchgeführten Maßnahmen positiv 
auf die beiden Beißschrecken-Arten 
und die Ödlandschrecke auswirken. 
Für beide Beißschrecken-Arten sind 
die Vorkommen als von einer hohen 
lokalen Bedeutung für die Arten 
anzusehen.  
Das Gebiet stellt für teils sehr 
seltene Arten ein Habitat dar und 
der naturschutzfachliche Wert ist 
daher für die Heuschreckenfauna 
als hoch einzustufen. 
Zweifarbige  Beißschrecke  
(Metrioptera bicolor)  * 1 
Besiedelt mit wenigen Individuen 
trockene und warme 
Wiesenbereiche. 
Blauflügelige  
Ödlandschrecke  
(Oedipoda caerulescens) 
 
2 V 
Besiedelt mit wenigen Individuen 
trockene, warme und 
vegetationsarme Bereiche 
Wiesengrashüpfer  
(Chorthippus dorsatus) 3 2 
Mit Ausbreitungstendenz und 
steigenden Individuenzahlen auf 
extensiv gepflegten 
Wiesenbereichen im NSG 
vorhanden. 
 
Das NSG besitzt in seiner Heuschreckenfauna vier Ar ten der Roten-Liste. Zwei davon sind 
sehr selten und vom Aussterben bedroht. Der natursc hutzfachliche Wert für die 
Heuschreckenfauna wird durch das Vorkommen dieser v ier Arten bestimmt und kann als 
hoch eingestuft werden.  
8.2.5 Tagfalter und Widderchen  
Fünf der derzeit im NSG vorkommenden Tagfalterarten  (inkl. Widderchen) werden auf der 
Roten-Liste mit einem Gefährdungsgrad oder Vorwarnl iste geführt: Goldene  Acht ,

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
47 
Kurzschwänziger  Bläuling , Schachbrett , Kleiner  Heufalter  und Gemeines  Widderchen.  
Ihre Vorkommen, die Verbreitung im Schutzgebiet sow ie die sich daraus ableitende 
Bewertung des Gebietes zeigt Tab. 12. 
 
Tab. 12: Im Gebiet nachgewiesene landesweit gefährdete Tagf alter- und Widderchen sowie Angaben 
zur Verbreitung und zum Wert des Gebietes für die F alterfauna. RL NW  bzw.  RL NB : Rote Liste-
Status in Nordrhein-Westfalen bzw. in der Großlands chaft „Niederrheinische Bucht“ nach 
SCHUMACHER  (2011): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefä hrdet, 3 = gefährdet, V = 
zurückgehend (Vorwarnliste), R = arealbedingt selte n, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, D = 
Datenlage unzureichend, * = ungefährdet, k.A. = keine Angabe. 
Deutscher Name /  
Wissenschaftl. Name RL NW  RL NB Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert 
Naturschutzfachliche Bewertung – Tagfalter und Widderchen 
Goldene Acht   
(Colias hyale) 3 3 
Gelegentliche Beobachtung im 
NSG dieser stark 
vagabundierenden Art 
Die aktuelle Tagfalterfauna ist nicht 
mehr so arten- und individuenreich, 
wie sie noch vor Jahren war. Der 
Rückgang spiegelt sich in den 
wenigen Rote-Liste-Arten wider. 
Insbesondere das wertgebende 
Schachbrett ist von der einst sehr 
großen Population auf inzwischen 
nur noch Einzeltiere 
zurückgegangen.  
Da das Gebiet derzeit nur wenige 
wertgebende Falterarten besitzt, 
ist der Wert des Schutzgebietes 
für die Tagfalter und Widderchen 
als mäßig hoch einzustufen. 
Kurzschwänziger Bläuling 
(Cupido argiades)  0 0 
Gelegentliche Funde dieser früher 
in NRW ausgestorbenen Art. Ob 
sie im NSG bodenständig ist, ist 
noch nicht geklärt. 
Schachbrett  
(Melanargia galathea)  
 
V 3 
Ehemals im NSG mit sehr hoher 
Induividuendichte vorgekommen. 
Aktuell nur Einzelfunde auf 
Wiesenbereichen 
Kleiner  Heufalter  
(Coenonympha 
pamphilus)  
V V 
Regelmäßig mit mehreren 
Individuen auf Wiesenbereichen 
zu finden. 
Gemeines Widderchen  
(Zygaena filipendulae)  V * 
Ehemals häufige Art im NSG. 
Aktuell nur mit Einzelindividuen 
auf Wiesenbereichen zu finden. 
Ampfer-Grünwidderchen 
Adscita statices 3 2 Bisher nur Nachweis aus 2021 auf 
Wiesenbereich (Fläche 10)

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
48 
Die ehemals auffallend hohe Zahl an Tagfalterarten und Individuen (HALFENBERG, 1995) 
ist in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen. Damals wertgebende Arten wie z.B. das 
Veränderliche Widderchen (Zygaena ephialtes) sind nicht mehr vorhanden. Auch das für das 
NSG typische Schachbrett ist in der Abundanz extrem  zurückgegangen. Gründe hierfür sind 
zum einen der allgemein stattfindende Artenrückgang  bei Insekten, zum anderen aber auch 
die über Jahre hinweg fehlende gezielte Pflege, wod urch ehemals offene Bereiche 
verbuschten. Die wieder eingesetzte Pflege der letzten Jahre zeigt in Bezug auf die Tagfalter 
bisher nur geringe Erfolge (NABU-NATURSCHUTZSTATION  LEVERKUSEN-KÖLN. 2020). 
Interessanterweise hat die Heuschreckenfauna wesent lich rascher positiv auf die Pflege 
reagiert. Im vorliegenden Fall reagieren Tagfalter offensichtlich nur langsam auf positive 
Habitat-Entwicklungen. 
8.3 Bewertung der Schutzwürdigkeit  
In einem ersten Schritt wird im Folgenden die Bewer tung des Naturschutzgebietes nach den 
Angaben des landesweiten Biotopkatasters dargestell t (vgl. LANUV 2021). Anhand dieser 
Bewertung durch das LANUV wird die Schutzwürdigkeit mit den Ergebnissen der in den Kap. 
8.1  und 8.2  aufgeführten Bewertungen der Biotoptypen, Pflanzen  und Tiergruppen 
verglichen.  
8.3.1 Bewertung nach Biotopkataster NRW 
Im Bereich dieses PEPLs liegen drei Flächen, die im  Kataster schutzwürdiger Biotope des 
Landes NRW geführt werden: BK-5107-908, NSG „Am God orfer Hafen“, BK-5107-056, 
„Grünlandbrache nordwestlich an das NSG ‚Sürther Au e‘“ und BK-5107-050, „Linkes 
Rheinufer zwischen Godorfer Hafen und Köln-Weiß“. Bei der Bewertung des Gebietes durch 
das LANUV (Biotopkataster) ist zu berücksichtigen, dass diese auf Kartierterminen von 1998 
(und älter) beruhen. Obwohl die Daten also mindeste ns 23 Jahre alt sind, werden die 
Bewertung und die wertbestimmenden Merkmale in der folgenden Tab. 13  dargestellt.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
49 
 
Tab. 13:  Angaben zur Bewertung und den wertbestimmenden Mer kmalen des Naturschutzgebietes 
„NSG Am Godorfer Hafen“ nach Biotopkataster NRW (LANUV 2021). 
Bewertung / Merkmale Angabe nach LANUV (2021) 
Bewertung der Schutzwürdigkeit des Gebietes nach Biotopkataster NRW 
BK-5107-908 
NSG Am Godorfer Hafen  
Bewertung  Regionale Bedeutung / mäßig beeinträchtigt  
Wertbestimmende Merkmale  Die Fläche hat eine besondere Bedeutung als Lebensraum für bedrohte Pflanzen- und 
Tierarten 
 
BK-5107-056 
Grünlandbrache nordwestlich 
an das NSG „Sürther Aue“ 
 
Bewertung  Lokale Bedeutung / gering beeinträchtigt 
Wertbestimmende Merkmale  Die Fläche hat besondere Bedeutung als Lebensraum für Insekten. 
 
BK-5107-056 
Grünlandbrache nordwestlich 
an das NSG „Sürther Aue“ 
 
Bewertung  Regionale Bedeutung / mäßig beeinträchtigt 
Wertbestimmende Merkmale  Der Ufersaum hat besonderen Wert als Lebensraum für Wasservögel sowie als 
Rückzugsraum für bedrohte Pflanzen. 
 
 
Abb. 7: Biotopkataster NRW (LANUV Sept. 2021)

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
50 
9 Zielsetzung 
9.1 Zentrale Zielsetzung  
 
Abb. 8: Langfristige Maßnahmen

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
51 
Die zentrale Zielsetzung für das „NSG Am Godorfer H afen“ umfasst die folgenden 
Erhaltungs- und Entwicklungsziele: 
 Erhalt und Aufwertung des noch vorhandenen Stromtal-Halbtrockenrasens,  
 Wiederherstellung der ehemaligen Halbtrockenrasen und Magerrasen, 
 Erhalt und Aufwertung der Wiesenflächen, 
 Entwicklung von extensiven Weideflächen, 
 Erhalt und Aufwertung der gebüschreichen Gehölzbestände, 
 Erhalt und Aufwertung vegetationsarmer und –freier Flächen, 
Diese zentrale Zielsetzung stellt auch die Grundlag e für die Formulierung von Schutz- und 
Pflegemaßnahmen dar (vgl. Kap. 10 ). 
9.2 Entwicklungsziele – Leitarten  
Stenöke Arten, die hohe Ansprüche an ihren Lebensra um stellen und nur einen engen 
Toleranzbereich bzgl. der Biotopstrukturen und Umwe ltfaktoren besitzen, sind somit gut 
geeignet, ihre Lebensräume zu charakterisieren. Die se Arten können deshalb als Leitarten  
eingestuft werden (vgl. B ASTIAN & SCHREIBER  1999, PLACHTER  1991). Voraussetzung für die 
Einordnung als Leitart ist, dass die betreffende Ar t bereits im NSG bzw. auf einer zu 
behandelnden Teilfläche vorkommt. 
Der Erhalt der aktuellen Vorkommen dieser Leitarten  sowie der von ihnen genutzten 
Lebensräume stellt ein wichtiges Entwicklungsziel f ür das Naturschutzgebiet dar. Tab. 14  
gibt einen Überblick der im Schutzgebiet vorkommend en Leitarten und der jeweiligen zu 
schützenden Lebensräume, auf die die Vorkommen (weitestgehend) beschränkt sind.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
52 
Tab. 14: Übersicht der Leitarten  für das Naturschutzgebiet „NSG Am Godorfer Hafen“. Die Einstufung 
erfolgt auf Grundlage der in den letzten Jahren dur chgeführten Erfassungen zum aktuellen Bestand 
der Flora und Fauna. 
Leitarten Lebensraum im Naturschutzgebiet 
Gefäßpflanzen 
Acker-Witwenblume  
Knautia arvensis  Wiesenfläche  
Arznei-Thymian 
Thymus pulegioides Stromtal-Halbtrockenrasen 
Aufrechter Ziest  
Stachys recta Stromtal-Halbtrockenrasen 
Feldmannstreu  
Eryngium campestre Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen 
Gewöhnlicher Dost  
Origanum vulgare Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen 
Gewöhnlicher Natternkopf  
Echium vulgare Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen 
Kleiner Wiesenknopf  
Sanguisorba minor Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen 
Skabiosen-Flockenblume  
Centaurea scabiosa  Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen 
Wiesen-Flockenblume 
Centaurea jacea Wiesenfläche 
Wiesen-Pippau 
Crepis biennis Wiesenfläche 
Wiesensalbei 
Salvia pratensis Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen, Wiesenfläche 
Säugetiere 
Zwergfledermaus  
Pipistrellus pipistrellus  
Gehölze entlang des Rheins ; dienen als Landmarke für eine Flugstraße und das 
direkte Umfeld kann als Jagdgebiet genutzt werden. 
 
Gartenschläfer  
Eliomys quercinus 
Naturnahe Gebüschstrukturen und Waldmäntel ; Der Gartenschläfer kommt in 
Wäldern, Gärten und auf Streuobstwiesen vor. Das kugelige Schlafnest aus Moos, 
Gras, Laub, Federn und Haaren wird in Baum- und Felshöhlen, in Mauerspalten und 
auch in Nistkästen angelegt. Es werden auch verlassene Eichhörnchenkobel und große 
Vogelnester angenommen. Für den langen Winterschlaf ziehen sich die Tiere meist in 
tiefe Fels- oder Erdhöhlen zurück. 
Vögel 
Bluthänfling 
Carduelis cannabina  
Strukturreiche Kulturlandschaft, bzw. strukturreiche dörfliche Gebiete; Als 
Bruthabitat sind wichtig Hecken, Gebüsche, Feldgehölze mit lichtem Stand, aber auch 
einzelne Bäume oder junge Nadelkulturen, auch Sukzessionsflächen mit Brombeeren 
und vereinzelt aufkommenden Bäumen; Das Nest wird im Gehölz erstellt; Dornige 
Sträucher incl. inkl. Brombeersträucher werden gerne angenommen. Als 
Nahrungshabitat werden schütter bewachsene Bereiche bevorzugt, die krautreich sind 
und ein reichhaltiges Samenangebot aufweisen. Dieses sind z.B. Brachen, 
Randstreifen, Trockenrasen; Aufzuchtnahrung sind meist unreife Samen. 
Dompfaff  
Pyrrhula pyrrhula  
Strukturell differenzierte Wälder; Feldgehölze, Parks und Gärten; Bruthabitat: 
bevorzugt jüngere Bestände wie Fichtenkulturen, und dichte Busch- und 
Jungholzbestände, aber auch sonstige aufgelockerte Gehölze; Nestanlage im Gehölz, in 
1 bis 4m Höhe; Hohe Strukturvielfalt an Gehölz- Grünland- und Brachebiotopen 
garantiert ein Nahrungsspektrum aus Sämereien, Beeren, Knospen, Insekten.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
53 
Leitarten Lebensraum im Naturschutzgebiet 
Gelbspötter 
Hippolais icterina 
Lichte Biotope aus Hecken und strauchreichen Feldgehölzen; in Umgebung von 
Grünland oder Brachen, meist auf frisch-feuchten Böden; auch in licht-strukturierten 
Auwäldern  
Hohltaube   
Columba oenas  
Vorhandensein von höhlenreichen Altbäumen ; Vorkommen in Wäldern, Parks und 
Kulturlandschaften mit höhlenreichen Altbäumen; Wildkraut- und Getreidesamen sind 
die Hauptnahrung. 
Klappergrasmücke  
Sylvia curruca  
Gebüschbrüter; strukturreiche Kulturlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen und hohem 
Anteil an Saumgesellschaften/ Brachen, strukturreiche dörfliche Siedlungen oder 
Gartenstädte 
Nachtigall 
Luscinia megarhynchos  
Strukturreiche Auwälder und reiche Gebüsche; Besiedlung von Auen mit 
produktiven Böden. Habitate sind größere Hecken und Gebüsche, 
Laubwaldsukzessionsstadien und Feldgehölze sowie Auwaldränder die unterholzreich 
sind und eine reiche Krautschicht (gerne Brennessel) aufweisen. 
Neuntöter  
Lanius collurio 
Insektenreiches Offenland ; mit einer übersichtlichen Struktur aus Einzelgebüschen, 
die einen hohen Dornstrauchanteil haben (auch reine Brombeere, aber dann lokal 
vereinzelt) 
Sumpfrohrsänger 
Acrocephalus palustris 
Hochstaudenfluren mit einem hohen Brennesselanteil ; auch Röhricht (Schilf)-
Stauden-Mischbestände und Hochstaudenfluren mit Mädesüß. Die Nahrung (kleine 
Insekten wie Blattläuse) werden auch in diesem Habitat gesucht, so dass die Reviere 
recht klein sein können (meist < 0,1 ha). 
Reptilien 
Zauneidechse  
Lacerta agilis  
Vegetationsarme Sand- und Kiesflächen mit randlicher Strauch und Krautvegetation 
als Versteckmöglichkeit 
Heuschrecken 
Westliche Beißschrecke 
Platycleis albopunctata Vegetationsarme und offenere Bereiche innerhalb magerer Wiesen  
Zweifarbige  Beißschrecke 
Metrioptera  bicolor   Vegetationsarme und offenere Bereiche innerhalb magerer Wiesen  
Blauflügelige Ödlandschrecke 
(Oedipoda caerulescens) Vegetationsarme, trocken-warme Stellen 
Wiesengrashüpfer 
Chorthippus  dorsatus   Extensiv gepflegte Wiesen 
Tagfalter  
Schachbrett  
Melanargia galathea  Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen, Wiesenflächen extensiv gepflegt 
 
9.3 Entwicklungsziele – Zielarten  
Im Gegensatz zu den Leitarten, die in bestimmten Le bensräumen im Schutzgebiet auftreten, 
handelt es sich bei den Zielarten  um für ein Gebiet definierte Pflanzen- oder Tierar ten, für 
die in einem angestrebten Zielzustand des Gebietes geeignete Lebensräume vorhanden 
sind (BASTIAN & SCHREIBER  1999). Hierbei kann es sich um Arten handeln, die schon jetzt im 
Gebiet auftreten, deren Bestand aber aufgewertet we rden soll, oder um Arten, deren 
natürlich Ansiedlung durch die im Schutz- und Bewir tschaftungskonzept dargestellten 
Maßnahmen auf Dauer ermöglicht wird (vgl. PLACHTER  1991).

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
54 
Die gebietsspezifische Definition von Zielarten sowie deren Erhalt oder natürliche Ansiedlung 
stellen neben dem Erhalt von Leitarten und ihren Le bensräumen das wichtigste 
Entwicklungsziel für das Naturschutzgebiet dar. Hie rbei handelt es sich auch um Arten, 
deren Lebensräume aktuell noch nicht als hochwertig  zu bezeichnen sind. Tab. 15  zeigt 
deshalb die für die Entwicklungsziele stehenden Zie larten und macht kurze Angaben zu den 
Lebensräumen und ökologischen Ansprüchen dieser Arten.   
Die Pflanzenzielarten werden in der folgenden Tabel le nicht einzeln behandelt, sondern sind 
in Gruppen mit jeweils ähnlichen Habitatansprüchen zusammengefasst. Das Potenzial des 
Plangebietes für den Schutz gefährdeter Pflanzenart en der mageren Wiesen- und 
Weidegesellschaften ist bei entsprechender Pflege u nd Entwicklung der Biotopelemente als 
günstig einzustufen.   
 
Tab. 15: Übersicht der Zielarten  für das Naturschutzgebiet „NSG Am Godorfer Hafen“. Die Definition 
der Zielarten erfolgt auf Grundlage der wertgebende n Lebensräume sowie des 
Entwicklungspotenzials weiterer Biotopstrukturen. 
Zielarten Artspezifischer Lebensraum und ökologische Ansprüch e 
Vögel 
Feldschwirl  
Locustella naevia  
Röhrichte und Hochstaudenfluren, vorwiegend in Feuchtgebieten. 
Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da bei entsprechender Pflege geeignete 
Habitate hergestellt werden können. 
Fitis  
Phylloscopus trochilus  
Der Fitis bevorzugt junge Waldstadien (Vorwälder) und entsprechend gestaltete 
Feldgehölze. 
Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da der Fitis bereits als Durchzügler hier rastet 
und bereits jetzt Reviere möglich sind. 
Goldammer  
Emberiza citrinella  
Goldammern besiedeln offene Kulturlandschaften mit Feldgehölzen, Hecken und 
Büschen. 
Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da bei entsprechender Pflege geeignete 
Habitate hergestellt werden können. 
Schwarzkehlchen 
Saxicola rubicola 
Besiedelt wird offenes, gut besonntes Gelände meist von ruderaler Prägung mit 
niedrigwüchsiger Bodenvegetation. Hier wird auch das Nest versteckt unter Vegetation 
wie Grasbulten angelegt. Im ansonsten übersichtlichen Revier sind isolierte Strukturen 
wie Einzelbüsche und Pfähle als Jagd- und Ansitzwarten wichtig. 
Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da das Schwarzkehlchen bereits in früheren 
Jahren hier als Brutvogel vorkam, aber auf Grund der fortgeschrittenen Sukzession 
aktuell keine geeigneten Habitate findet. 
Steinkauz 
Athene noctua 
Weitgehend offene aber reich strukturierte Wiesen und besonders Weidelandschaften 
mit einem ausreichenden Angebot an Nisthöhlen (z.B. in Baumhöhlen, Gebäuden); Die 
Art braucht ganzjährig kurzrasige Jagdgebiete. 
Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da der Steinkauz sich derzeit im Kölner 
Stadtgebiet ausbreitet, insbesondere entlang des Rheins.

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55 
Zielarten Artspezifischer Lebensraum und ökologische Ansprüch e 
Turteltaube 
Streptopelia turtur 
Strukturreiche Kulturlandschaft mit Feldgehölzen, besonders in Ackerbaulandschaften 
mit trockenem Klima; Gehölzbrüter. 
Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da die Turteltaube hier geeignete 
Habitatbedingungen vorfindet und in früheren Jahren nachgewiesen wurde. 
 
 
Tagfalter inkl. Widderchen 
Gemeines Widderchen 
Zygaena filipendulae 
Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen, Wiesenfläche extensiv gepflegt. 
Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da das Gemeine Widderchen in früheren Jahren 
bereits als eine eher häufigere Schmetterlingsart im Gebiet vorkam und bei 
entsprechender Habitatpflege das Gebiet wieder besiedeln kann. 
Gefäßpflanzen (in Gruppen mit ähnlichen Ansprüchen zusammengefasst) 
Aufrechter Ehrenpreis 
Veronica teucrium  
Frühe Segge 
Carex praecox 
Sichelklee  
Medicago falcata 
Stromtal-Halbtrockenrasen, extensiv genutzt mit sporadischer Mahd 
Arznei-Thymian 
Thymus pulegioides 
Aufrechter Ziest 
Stachys recta 
Feldmannstreu  
Eryngium campestre 
Gewöhnlicher Dost  
Origanum vulgare 
Gewöhnlicher Natternkopf 
Echium vulgare 
Kleiner Wiesenknopf 
Sanguisorba minor ssp. minor  
Skabiosen-Flockenblume 
Centaurea scabiosa 
Wiesensalbei 
Salvia pratensis 
Magerrasen, Magerwiesen und Halbtrockenrasen, extensiv genutzt mit sporadischer 
Mahd 
Lückig mit Kiesanteilen im Oberboden 
Dornige Hauhechel  
Ononis spinosa 
Gebräuchliche Ochsenzunge 
Anchusa officinalis 
Gewöhnliches 
Tausendgüldenkraut  
Centaurium erythraea 
Kriechende Hauhechel 
Ononis repens 
Raue Nelke 
Dianthus armeria 
Ross-Lauch 
Allium oleraceum  
Trespen-Federschwingel 
Vulpia bromoides 
Magerrasen mit strukturreichen Kiesinseln und Staudenfluren, extensiv genutzt mit 
sporadischer Mahd oder Beweidung

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56 
Zielarten Artspezifischer Lebensraum und ökologische Ansprüch e 
Kleine Wiesenraute 
Thalictrum minus 
Nelken-Sommerwurz  
Orobanche caryophyllacea 
Östlicher Bochsbart  
Tragopogon orientalis 
Tauben-Skabiose  
Scabiosa columbaria 
Zottiger Klappertopf  
Rhinanthus alectorolophus 
Salbei-Glatthaferwiese, Magerwiese, extensiv genutzt mit einschüriger Mahd 
Pastinak  
Pastinaca sativa 
Wiesen-Bärenklau  
Heracleum sphondylium 
Wiesen-Bocksbart  
Tragopogon pratensis 
Wiesen-Flockenblume  
Centaurea jacea agg. 
Wiesen-Pippau  
Crepis biennis 
Typische Glatthaferwiese, halb-intensiv genutzt mit zweischüriger Mahd

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57 
10  Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen 
10.1 Vorbereitende Maßnahmen / Erstpflege 
Für die im Folgenden genannten Maßnahmen sollte ein e zeitnahe Umsetzung innerhalb 
eines Winters gewährleistet werden. 
 
Abb. 9: Vorbereitende Maßnahmen / Erstpflege

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58 
10.1.1 Zaunbau auf Fläche 8 
• Bei der Rodung der Fläche 8 Hecken entlang des zu errichtenden Zauns zum größten 
Teil erhalten, lediglich Sichtachsen an bestimmten Stellen herstellen. 
• Die Einzäunung der Fläche kann mit Integration des  am Ostrand bereits bestehenden 
Stabgitterzaunes erfolgen. 
• Die Konkretisierung des Beweidungskonzepts ist in der Anlage 1 dargestellt. 
• Die Fläche 1 mit ihrer wertvollen Vegetation ist v or dem Erholungsverkehr zu schützen 
und kann zum Weg hin durch einen Holzlattenzaun ges ichert werden. Fläche 1 ist von 
der zukünftigen Beweidung auszusperren.  
• Ebenfalls mit eingezäunt wird die Ausgleichsfläche  für Zauneidechsen am westlichen 
Rand (9). Im Rahmen des Monitorings ist zu klären, ob durch die extensive Beweidung 
die Zauneidechse die Gefahr besteht, dass die Popul ation beeinträchtigt wird. Sollte 
sich herausstellen, dass eine Beeinträchtigung zu b efürchten ist, sollte die Fläche bei 
der zukünftigen Beweidung mit einem Weidenetz ausgesperrt werden. 
10.1.2 Vorbereitung der Fläche 8 (Wiederherstellung  von 
 Rohbodenstandorten) 
Wiederherstellung von Rohbodenstandorten durch Rode n der Fläche 8, mit Entfernen / 
Fräsen der Wurzeln. Das Material muss abtransportie rt werden. Umsetzung nur zwischen 
Oktober und Februar. 
Vor und/oder während der Rodungsarbeiten: 
• Entfernung von eingetragenem Müll und Baumaterial,  das durch Zusammenkünfte 
(Feiern) und Obdachlosenunterkünfte eingebracht wurde. 
Bei der Rodung von Fläche 8 werden ausgespart: 
• Kleinere wie größere Gebüschgruppen verteilt im rä umlichen Wechsel in einem 
dominierenden Offenland, wodurch Habitate für z.B. Neuntöter und Bluthänfling 
bereitgestellt werden. Die Lage der zu erhaltenen G ebüschgruppen richtet sich nach 
dem schon vorhandenen Strauchmaterial (z.B. Weißdor n, Rose) und sollte während 
der Rodung konkretisiert werden (wenn der Dornstrau ch-Bestand dann offensichtlich 
wird). 
• Gleiches gilt für die Standorte von Zauneidechsen 
• Teile der Hecken entlang des zukünftigen Zauns sol len als Sichtschutz erhalten 
bleiben. 
• Wo geeignet, können Totholzhaufen als Versteckmögl ichkeit und zur Stärkung der 
Barriere entlang des Zaunes belassen werden.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
59 
• Zur Vernetzung des Zauneidechsenhabitats im Westen  mit denen im Osten können ggf. 
Strukturen angelegt werden (Stein-, Sand- und Totholzhaufen).   
Die genaue Identifikation dieser Bereiche erfolgt d urch eine Ökologische Baubegleitung 
während der Rodung. 
10.1.3  Rückbau der Schotterfläche 14 
• Entfernen des Basaltschotters und des darunterlieg enden Vlieses. 
• Da es sich bei dem Material um Basaltschotter hand elt, ist dieser abzutransportieren 
und kann an anderer Stelle außerhalb des NSG im Str aßen- und Wegebau 
wiederverwendet werden.  
• Die Ränder des Sürther Leinpfades und des Weges „In der Aue“ sind ggf. mit 
Rheinschotter  anzugleichen und mit einer artenreichen heimische g emischten 
Laubholzhecke zu bepflanzen. 
• Der bestehende Wall soll zum Schutz der Beweidungs fläche bis auf weiteres erhalten 
bleiben und wird nicht verlagert. Im weiteren Monitoring ist mittelfristig zu klären, ob eine 
Verlagerung an den Rand oder auch eine Einebnung, a uf Grundlage von Bodenproben 
naturschutzfachlich sinnvoll ist. 
10.1.4  Beweidungskonzept für die Flächen 8  
• Es wird eine Ganzjahresbeweidung vornehmlich mit Z iegen angestrebt. Der vielfältige 
Einfluss der Huftiere (u.a. Verbiss, Tritt, Kot) so ll die ursprünglichen, aber nicht mehr 
vorhandenen dynamischen Effekte in dem Gebiet nachs tellen. Im Vordergrund steht, 
durch die Beweidung unbewaldete Standorte wiederher zustellen bzw. zu erhalten. 
Durch das Weidemanagement soll die Fläche offengeha lten werden, ob eine 
periodische manuelle oder motormanuelle Rücknahme v on Gehölzen bzw. 
Wiederherstellung von Rohbodenstandorten erforderli ch wird, ist im Rahmen des 
Monitorings bzw. des Management jeweils zu beobachten und ggf. zu ergänzen. 
• Vorteile der Ziege sind, dass sie aufgrund der ger ingen Größe komfortabel zu managen 
ist, diese sich ganzjährig und bevorzugt von Holzge wächsen ernähren kann und 
vergleichsweise witterungsbeständig ist. 
• Optional soll eine Ergänzung um mehrere Esel erfol gen. Als Graser haben Esel eine 
andere Verbissleistung, verbeißen die Vegetation ti efer und treffen eine andere 
Nahrungsauswahl. Ferner gehört zu ihrem Komfortverh alten die Anlage von 
Staubbädern, durch welche immer wieder Rohbodenstan dorte geschaffen bzw. erhalten 
werden. Ggf. ist der Einsatz weiterer bzw. anderer Huftierarten zu prüfen.

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60 
• Die Besatzdichte ist regelmäßig anhand des begleit enden Monitorings sowie der 
Tiergesundheit zu bestimmen bzw. nachzusteuern. Dau erhaft wird eine eher geringe 
Besatzdichte angestrebt. 
• Für die Beweidung ist ein professioneller Dienstle ister zu beauftragen, der durch 
Ehrenamtliche deutlich entlastet werden soll. 
• Ggf. wird die Einrichtung eines mobilen Unterstand s auf der Beweidungsfläche zum 
Zwecke des Witterungsschutzes erforderlich. Zugang zu Wasser soll in Form mobiler 
Tränken ermöglicht werden, die im Sommer in erforde rlicher Regelmäßigkeit zu befüllen 
sind. 
• Zum Zwecke der Beweidung wird die Einrichtung eine s Elektro-Zauns erforderlich. 
• Vor dem Hintergrund der Erfahrung aus anderen Bewe idungsgebieten im Kölner Raum 
(z.B. Wahner Heide) ist zu erwarten, dass die Weidetiere sich zu einer Attraktion und als 
Botschafterinnen des Naturschutzes entwickeln werden.  
• Um die Beweidung zu ermöglichen, ist eine einmalig e Erstpflege der Flächen 
erforderlich.  
• Die Erstpflege besteht aus der flächigen Wiederher stellung von Rohbodenstandorten. 
Erst hierdurch kann es zur Wiederbesiedlung inzwisc hen durch die Gehölzsukzession 
verdrängter konkurrenzschwacher und teils hochgradi g gefährdeter Arten (u.a. 
Pionierarten wie bspw. die Blauflügelige Ödlandschr ecke, Arten der Stromtalrasen, 
Hautflügler wie diverse Sandbienenarten) kommen. Di e Erstpflege ist auch notwendig, 
um die Sichtachsen herzustellen und um die aktuell durch dichte Gehölzsukzession 
bestandenen Flächen für Huftiere verfügbar zu machen.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
61 
10.2 Langfristige Maßnahmen  
10.2.1 Generelle Maßnahmen 
• Dauerhafte Kontrolle und regelmäßiges Monitoring. 
• Kontrolle und Pflege der Einrichtungen wie Zaunanl age und Informationsmodule. 
• Gezielte Arten- und Naturschutzschutzmaßnahmen wie  Entbuschung. 
• Gegebenenfalls Neophytenmanagement. 
10.2.2 Auf einzelne Flächen bezogene Maßnahmen 
 
Tab. 16: Definierte Ziele der einzelnen Flächen mit kurzer Beschreibung der entsprechenden 
Maßnahmen 
 
Fläche  Ziel  Maßnahmen  Leitarten  Zielarten  
Nr.1 Stromtal-Halbtrockenrasen 
erhalten und fördern 
- Die Fläche dient als 
Pflanzen-Reservoir für die 
anderen Offenbereiche.  
- Sie ist zudem florostisch und 
als Nahrungshabitat von hoher 
Bedeutung und sollte vor 
Freizeitnutzung und 
freilaufenden Hunden 
geschützt werden. 
 
- Bei Bedarf Mahd. 
- Abtransport des Mahdgutes. 
- Bei Bedarf entkusseln. 
- Keine Beweidung! 
- Die Fläche 1 ist entlang des Weges 
durch einen Holzlattenzaun (o.ä. 
Anlage) zum Schutz vor 
Freizeitnutzung und freilaufenden 
Hunden zu sichern. 
Bei guter Entwicklung können dann 
auch möglichst große Mengen an 
Saatgut gewonnen werden.  
Schachbrett 
(Melanargia  galathea ), 
an vegetationsarmen 
Stellen Blauflügelige  
Ödlandschrecke 
(Oedipoda 
caerulescens) 
Wiesensalbei ( Salvia 
pratensis ), 
Feldmannstreu 
(Eryngium  campestre ), 
Gewöhnlicher Dost 
(Origanum  vulgare ), 
Kleiner Wiesenknopf 
(Sanguisorba  minor ), 
Arznei-Thymian 
(Thymus  pulegioides ), 
Skabiosen-
Flockenblume  
(Centaurea scabiosa ), 
Aufrechter Ziest 
(Stachys  recta ), 
Gewöhnlicher 
Natternkopf ( Echium  
vulgare ) 
Sichelklee ( Medicago  
falcata ), Aufrechter 
Ehrenpreis ( Veronica  
teucrium ), Frühlings-
Segge ( Carex  
caryophyllea )

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62 
Fläche  Ziel  Maßnahmen  Leitarten  Zielarten  
Nr.2 Wiederherstellen des 
ehemaligen Stromtal-
Halbtrockenrasens 
- Einschürige Mahd im Spätsommer 
mit Abtransport des Mahdgutes. 
- Gegebenenfalls Mahd von 
Teilbereichen (hochwüchsigere bzw. 
vergraste Bereiche) im Frühsommer. 
- Abtransport des Mahdgutes. 
- Bei Bedarf Entkusseln.  
- Keine Beweidung! 
Schachbrett 
(Melanargia  galthea ),  
Wiesengrashüpfer 
(Chorthippus  dorsatus)  
Feldmannstreu 
(Eryngium  campestre ), 
Gewöhnlicher Dost 
(Or iganum vulgare ), 
Kleiner Wiesenknopf 
(Sanguisorba  minor ) 
Wiesensalbei ( Salvia  
pratensis ), 
Skabiosen-
Flockenblume 
(Centaurea  
scabiosa ), Arznei-
Thymian ( Thymus  
pulegioides ),  
Aufrechter Ziest 
(Stachys  recta ), 
Sichelklee ( Medicago  
sativa ), Aufrechter 
Ehrenpreis ( Veronica  
teucrium ), 
Gewöhnlicher 
Natternkopf ( Echium  
vulgare ) 
Nr.3 Magerwiese erhalten und 
fördern 
- Einschürige Mahd im Spätsommer, 
gegebenenfalls Mahd von 
Teilbereichen (hochwüchsigere bzw. 
vergraste Bereiche) im Frühsommer 
- Abtransport des Mahdgutes. 
- Bei Bedarf Entkusseln. 
- Keine Beweidung! 
Schachbrett 
(Melanargia  galthea ),  
Wiesengrashüpfer 
(Chorthippus  dorsatus)  
Feldmannstreu 
(Eryngium  campestre ), 
Gewöhnlicher Dost 
(Origanum  vulgare ), 
Kleiner Wiesenknopf 
(Sanguisorba  minor ) 
Zauneidechse 
(Lacerta  agilis ) 
Nr.4 Magerwiese, lückig mit 
Kiesanteilen im Oberboden, 
fördern und erhalten 
- Sie steht im funktionalen 
Bezug mit artenreichen 
Gebüschgruppen am Rand 
(v.a. Dornsträucher). 
- Einschürige Mahd im Spätsommer, 
gegebenenfalls Mahd von 
Teilbereichen (hochwüchsigere bzw. 
vergraste Bereiche) im Frühsommer 
mit Abräumen des Mahdgutes; 
randliche Säume / kleine Teilflächen 
müssen bis nächsten Sommer 
stehenbleiben, diese werden im Zuge 
der Maßnahmenbegleitung bzw. im 
Monitoring festgelegt 
- Bei der nächsten Mahd können die 
zuvor stehengelassenen Säume im 
Tausch zu anderen Saumflächen 
gepflegt werden. Dieses dient dem 
Erhalt von staudenreichen Flächen 
als Nahrungshabitat für z.B. den 
Bluthänfling sowie der Förderung der 
Insektendiversität 
- Das Mahdgut ist abzutransportieren. 
Bluthänfling ( Carduelis 
cannabina) , 
Schachbrettfalter 
(Melanargia  galathea ), 
Zauneidechse ( Lacerta 
agilis) , 
Wiesengrashüpfer 
(Chorthippus  dorsatus) , 
Westliche 
Beißschrecke 
(Platycleis 
albopunctata), 
Zweifarbige 
Beißschrecke 
(Metrioptera bicolor)  
Goldammer 
(Emberiza citrinella) , 
Gemeines 
Widderchen 
(Zygaena 
filipendulae) 
Wiesensalbei ( Salvia  
pratensis ), 
Feldmannstreu 
(Eryngium  
campestre ), 
Gewöhnlicher Dost 
(Origanum  vulgare ), 
Skabiosen-
Flockenblume 
(Centaurea  
scabiosa ), Kleiner 
Wiesenknopf 
(Sanguisorba  minor ), 
Arznei-Thymian 
(Thymus

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63 
Fläche  Ziel  Maßnahmen  Leitarten  Zielarten  
- Bei Bedarf ist die Fläche zu 
entkusseln. 
- Es soll keine Beweidung auf der 
Fläche erfolgen! 
pulegioides ),  
Aufrechter Ziest 
(Stachys  recta ) 
Nr.5 Fettweide/Fettwiese mit 
Einzelbäumen und 
potenzielles Steinkauz-
Habitat erhalten 
- Der Steinkauz ist aktuell 
nicht als Brutvogel im Gebiet 
vorhanden, er ist aber zu 
erwarten. Aus den letzten 
Jahren liegen mehrere 
Meldungen über 
Beobachtungen aus dem 
Rodenkirchener Bereich vor. 
Im Kölner Stadtgebiet breitet 
sich der Steinkauz derzeit 
entlang des Rheins von 
Norden kommend nach Süden 
hin aus. Der Steinkauz würde 
im NSG genügend 
Jagdgebiete finden. Bereits 
die beiden Flächen 5 und 11 
bieten über 5 ha. Dazu 
kommen alle weiteren schütter 
bewachsenen Flächen und die  
beweidete Fläche 8. 
- Die Wiese selbst ist nicht 
hochwertig und eine 
Verbesserung durch z.B. 
Ausmagerung ist auf dem 
Auenboden wegen des hohen 
Nährstoffhaushaltes und der 
regelmäßigen Überflutungen 
durch Rheinhochwasser nicht 
Erfolg versprechend. Daher 
bietet sich hier der Versuch 
den Steinkauz anzusiedeln an. 
 
 
- Die Wiesenfläche soll eingezäunt 
werden, um den Trampelpfad zum 
Rhein zu unterbinden.  
- Durch extensive Beweidung 
steinkauzgerecht halten. Eine 
Beweidung mit Rindern könnte als 
extensive Standweide erfolgen 
- Solange noch keine Beweidung 
erfolgen kann ist die Fettwiese durch 
jährliche Mahd steinkauzgerecht zu 
halten, mit einer gestaffelten Mahd 
(ein Drittel im Mai, ein Drittel im Juli, 
vollständige Mahd im September) 
- Bei Mahd ist das Mahdgut 
abzutransportieren. 
 Steinkauz ( Athene 
noctua)

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64 
Fläche  Ziel  Maßnahmen  Leitarten  Zielarten  
Nr.6 Erhalt des Gehölzbestands 
mit Gebüschlandschaft, 
vorwaldartigen Strukturen 
Überhältern sowie dichte 
Krautschicht als 
Unterwuchs mit 
ausgeprägter Falllaubdecke  
(Nachtigall-Habitat) 
Die Fläche hat den Charakter 
eines Feldgehölzes, hier kann 
im Zentrum eine freie 
Sukzession mit Reifung von 
Biotopbäumen erfolgen, 
während zum Rand hin ein 
gestufter bzw. 
strauchgeprägter Waldmantel 
zu erhalten ist. Hierzu sind in 
Abschnitten (aber nie auf 
großer Fläche) bei zu starkem 
Wuchs Entnahme oder 
Rückschnitt einzelner Gehölze 
(v.a. Bäume) oder 
Gehölzbereiche vorzunehmen. 
In der Südhälfte ist im 
Gegensatz zur Nordhälfte der 
Gehölzbestand geschlossen 
ausgeprägt. Bestehende 
Biotopbäume sind jedoch zu 
erhalten (z.B. totholzreiche 
Pappeln). 
 
- Im Zentrum eine freie Sukzession 
mit Reifung von Biotopbäumen. 
- Zum Rand hin einen gestuften 
Waldmantel erhalten. Hierzu sind in 
kleineren Abschnitten bei zu starkem 
Wuchs Entnahme oder Rückschnitt 
einzelner Gehölze (v.a. Bäume) oder 
Gehölzbereiche vorzunehmen. 
- Bestehende Biotopbäume sind zu 
erhalten (z.B. totholzreiche Pappeln). 
- Gegebenenfalls bei zu starkem 
Wuchs Entnahme oder Rückschnitt 
einzelner Gehölze oder 
Gehölzbereiche. Jedoch auf 
Biotopbäume achten: Bäume mit 
Höhlen dürfen nicht entfernt werden. 
Fledermäuse 
(Nahrungshabitat, 
Höhlen in alten 
Pappeln), 
Gartenschläfer 
(Eliomys quercinus) , 
Nachtigall ( Luscinia 
megarhynchos) , 
Dompfaff ( Pyrrhula 
pyrrhula) 
Turteltaube 
(Streptopelia turtur) 
Nr.7 Gehölzbestand 
(überwiegend heimische 
Gehölze) auf Böschung 
erhalten 
- Gegebenenfalls bei zu starkem 
Wuchs Verjüngung durch 
abschnittsweises auf den Stock 
setzen in mehrjährigem Turnus.  
- Das derzeit relativ monoton 
strukturierte Gehölz aus 
geringmächtigen Bäumen kann 
besonders zum Rand hin lokal 
ausgelichtet werden, so dass sich ein 
gestufter Gebüschmantel einstellt. 
- Langfristig Entwicklung von 
Biotopbäumen, die den Baumbestand 
am Leinpfad ergänzen 
 Nachtigall ( Luscinia 
megarhynchos)

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
65 
Fläche  Ziel  Maßnahmen  Leitarten  Zielarten  
Nr.8 Magerrasen mit 
strukturreichen Kiesinseln, 
Gebüschbereichen und 
Staudenfluren 
- Dauerhafte extensive Beweidung 
(extensive Standweide) durch Ziegen 
(evtl. mit Eseln) durch Beauftragung 
eines örtlichen Beweiders. Alternativ 
Kauf von Weidetieren und 
Beauftragung eines Schäfers zur 
tiergesundheitlichen Betreuung.  
- Die Freistellung der 
Beweidungsfläche von Gehölzen soll 
durch eine ökol. Baubegleitung 
angeleitet werden, der Gehölzanteil 
soll im Rahmen der Freistellung auf 
der Fläche auf ca. 5 -10 % reduziert 
werden. 
- Es sind ausreichend Gebüschinseln 
in der Fläche zu belassen. In der 
Dauerpflege ist jahrweise innerhalb 
eines Gehölzmanagements zu 
entscheiden, ob Gebüsche /Bereiche 
davon auf den Stock gesetzt oder 
auch der Beweidung zugänglich 
gemacht und andere dafür 
herausgenommen werden. 
- Die Bevölkerung ist rechtzeitig über 
die Freistellung der Fläche zu 
informieren und über den Zweck der 
Maßnahme aufzuklären. Auch sollten 
während der Freistellung 
Ansprechpartner vorhanden sein. 
Bluthänfling ( Carduelis 
cannabina) , 
Klappergrasmücke 
(Sylvia curruca) , 
Sumpfrohrsänger 
(Acrocephalus 
palustris) , Neuntöter 
(Lanius collurio ), an 
vegetationsarmen 
Stellen Blauflügelige  
Ödlandschrecke 
(Oedipoda 
caerulescens ) 
Zauneidechse 
(Lacerta agilis) , 
Schwarzkehlchen 
(Saxicola rubicola) , 
Feldschwirl 
(Locustella naevia) , 
Westliche 
Beißschrecke 
(Platycleis 
albopunctata) , 
Zweifarbige 
Beißschrecke 
(Metrioptera  bicolor) 
Raue Nelke 
(Dianthus  armeria ), 
Gewöhnliches 
Tausendgüldenkraut 
(Centaurium  
erythraea ), Arznei-
Thymian ( Thymus  
pulegioides ), 
Gewöhnlicher Dost 
(Origanum  vulgare ), 
Feldmannstreu 
(Eryngium  
campestre ), 
Gewöhnlicher 
Natternkopf ( Echium  
vulgare ), Dornige 
Hauhechel ( Ononis  
spinosa ), Kriechende 
Hauhechel ( Ononis  
repens ), Ross-Lauch 
(Allium  oleraceum ), 
Gebräuchliche 
Ochsenzunge 
(Anchusa  officinalis ), 
Trespen-
Federschwingel 
(Vulpia  bromoides )

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
66 
Fläche  Ziel  Maßnahmen  Leitarten  Zielarten  
Nr.9 Zauneidechsen-Habitat - Pflege entsprechend den 
vertraglichen Verpflichtungen  
(Ausgleichsmaßnahmen, s. FSWLA 
2010 und SCHAUERTE-LÜKE 2020) 
Anpassung der Vorgaben: 
- Es müssen Versteckmöglichkeiten 
erhalten bleiben. Neue Erkenntnisse 
sind stets in die 
Maßnahmenumsetzung 
einzubeziehen. So besteht in der 
Pflegeverpflichtung der HGK für die 
östlichen drei Kiesinseln u.a. folgende 
Vorgabe: „Freihalten der 
Grobkiesinseln von 
Vegetationsaufkommen (1 x pro 
Jahr)“ und „Entkrautung (bei Bedarf) 
zum Zeitpunkt der Mahd 
angrenzender Wiesenflächen“. Dabei 
wird nicht berücksichtigt, dass die 
Zauneidechse zum Schutz vor 
Prädatoren auch 
Versteckmöglichkeiten unbedingt 
benötigt. Dies können z.B. dicht 
stehende Kräuter oder niedriges 
Gebüsch sein. Solche Strukturen sind 
für die Kiesflächen miteinzuplanen, 
bzw. es ist die Pflegeverpflichtung 
entsprechend anzupassen. 
- Das am westlichen Rand der Fläche 
8 neu angelegte 
Zauneidechsenhabitat wird an drei 
Seiten durch die zukünftige Weide 
begrenzt. Die Seite zum Weg hin 
sollte unbedingt vor unbefugtem 
Betreten geschützt sein. Hierzu ist der 
für die Fläche 8 anzulegende Zaun 
entlang des Weges zu errichten. Im 
Rahmen eines weiteren Monitorings 
ist die Weideempfindlichkeit der 
Zauneidechsen zu prüfen und ggf. ist 
sofern eine Beeinträchtigung sich 
abzeichnet nachzusteuern.  
Im Zuge der Ausgleichsmaßnahme 
2020 wurden eine versteckte Einfahrt 
und eine ca. 10 m breite Hecke als 
Sichtschutz vereinbart. 
Zauneidechse ( Lacerta 
agilis)

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
67 
Fläche  Ziel  Maßnahmen  Leitarten  Zielarten  
Nr.10 Salbei-Glatthaferwiese - Pflege entsprechend der 
vertraglichen Verpflichtung 
(Ausgleichsmaßnahme, s. FSWLA 
2010) 
Anpassung der Vorgaben: 
- 2-malige Mahd (Juni/Juli und 8 bis 
10 Wochen später).  
- Bei der Mahd sind mehrere 7 m 
breite Streifen nicht zu mähen und 
sollen bis ins kommenden Jahr 
stehen bleiben. Dieses dient dem 
Erhalt von staudenreichen Flächen 
als Nahrungshabitat für z.B. 
Bluthänfling sowie der Förderung der 
Insektendiversität 
- Das Mahd- und Schnittgut ist auf der 
Fläche zu trocknen und anschließend 
abzutransportieren. 
- Bei einer positiven Entwicklung kann 
zu einer einschürigen Mosaikmahd 
übergegangen werden.  
- Die für die Ausgleichsmaßnahme 
vorgesehene Bodenabmagerung ist 
auf Auenböden wegen des hohen 
Nährstoffhaushaltes nicht Erfolg 
versprechend.  
- Die vorgesehene Nachsaat mit RSM 
8.1 ist wegen der Gefahr einer 
Florenverfälschung nicht 
anzuwenden. Dagegen kann hier das 
Aufbringen von samenreichem 
Spendermaterial aus benachbarten 
Flächen aufwertend wirken. 
- In Ergänzung zur Teilmahd ist das 
jahrweise Stehenlassen von 
Saumflächen am Rand der Wiese 
einzubeziehen. Hierdurch soll die 
nicht erwünschte Freizeitnutzung auf 
der Wiese vermindert werden.  
- Bei Bedarf Entkusselung. 
- Keine Beweidung wegen 
beweidungsempfindlicher Tier und 
Pflanzenarten. 
Wiesensalbei ( Salvia  
pratensis ), Wiesen-
Pippau ( Crepis  
biennis ), Wiesen-
Flockenblume 
(Centaurea  jacea ), 
Acker-Witwenblume 
(Knautia  arvensis ) 
Zauneidechse 
(Lacerta agilis),  
Schachbrett 
(Melanargia 
galathea), 
Wiesengrashüpfer 
(Chorthippus  
dorsatus)  
Skabiosen-
Flockenblume 
(Centaurea  
scabiosa ), Tauben-
Skabiose ( Scabiosa  
columbaria ), 
Östlicher Bocksbart 
(Tragopogon  
orientalis ), Kleine 
Wiesenraute 
(Thalictrum  minus ), 
Wiesensalbei ( Salvia  
pratensis ), Nelken-
Sommerwurz 
(Orobanche  
caryophyllacea ), 
Zottiger Klappertopf 
(Rhinanthus  
alectorolophus ) 
Nr.11 Salbei-Glatthaferwiese - Pflege entsprechend der 
vertraglichen Verpflichtung 
 Als Nahrungshabitat 
für Bluthänfling

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
68 
Fläche  Ziel  Maßnahmen  Leitarten  Zielarten  
- Als Ausgleichsmaßnahme ist 
hier ein intensiver und 
extensiver Landschaftsrasen 
vorgesehen. Diese 
Rasenflächen dienen der 
Besucherlenkung und damit 
der Entlastung der wertvollen 
Flächen. 
- Die Wiese selbst ist von 
mittlerer Bedeutung. 
Zunehmend können typische 
Arten der Glatthaferwiese hier 
beobachtet werden wie 2021 
Wiesen-Pippau (Crepis 
biennis) oder Wiesen-
Flockenblume (Centaurea 
jacea). Eine gezielte 
Verbesserung durch 
Ausmagerung ist auf dem 
Auenboden wegen des hohen 
Nährstoffhaushaltes weniger 
Erfolg versprechend. Mit 
teilweise früh gemähten 
Bereichen entstehen aber so 
auch wertvolle 
Nahrungsflächen für Star und 
Drosselarten, die die Fläche 
auch intensiv bis zu dem 
Einsetzen des massiven 
Graswuchses als 
Nahrungshabitat nutzen. Als 
weitere Aufwertung könnten 
Teilbereiche durch eine 
reduzierte Mahdnutzung als 
Glatthaferwiese entwickelt 
werden. 
 
(Ausgleichsmaßnahme , s. FSWLA  
2010) 
Anpassung der Vorgaben: 
2-malige Mahd (Juni/Juli und 8 bis 10 
Wochen später).  
- Bei der Mahd sind mehrere 7 m 
breite Streifen nicht zu mähen und 
sollen bis ins kommenden Jahr 
stehen bleiben. Dieses dient dem 
Erhalt von staudenreichen Flächen 
als Nahrungshabitat für z.B. 
Bluthänfling sowie der Förderung der 
Insektendiversität. 
- Das Mahd- und Schnittgut ist auf der 
Fläche zu trocknen und anschließend 
abzutransportieren. 
- In Ergänzung zur Teilmahd ist das 
jahrweise Stehenlassen von 
Saumflächen am Rand der Wiese 
einzubeziehen.  
- Der Trampalpfad entlang der Hecke 
soll bestehen bleiben und 
freigeschnitten werden. 
- Bei Bedarf Entkusselung. 
- Keine Beweidung wegen 
beweidungsempfindlicher Tier und 
Pflanzenarten. 
(Carduelis 
cannabina)  
Wiesen-Pippau 
(Crepis  biennis ), 
Wiesen-
Flockenblume 
(Centaurea  jacea ), 
Wiesen-Bärenklau 
(Heracleum  
sphondylium ), 
Wiesen-Bocksbart 
(Tragopogon  
pratensis ); Pastinak 
(Pastinaca  sativa ) 
Nr.12 Feldgehölz mit 
auentypischem Gehölz 
- Periodisches Auf-den-Stock-setzen, 
sofern zur Verjüngung erforderlich. 
- Zur Wiese hin sollten krautreiche 
Säume entwickelt werden. 
- Einzelne Biotopbäume sind als 
Überhälter langfristig zu entwickeln. 
Klappergrasmücke 
(Sylvia curruca) , 
Dompfaff ( Pyrrhula 
pyrrhula)  
Fitis ( Phylloscopus 
trochilus) , 
Bluthänfling 
(Carduelis 
cannabina) , 
Goldammer 
(Emberiza citronella)

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69 
Fläche  Ziel  Maßnahmen  Leitarten  Zielarten  
Nr.13 Umwandlung des Ackers in 
Weichholzauwald  
Entwicklung zu einem Auwald 
Lebensraumtyp, da eine 
periodische Überflutung und 
eine vorhandene Anbindung 
an den Rhein bei Hochwasser 
vorhanden sind.  
Hierbei sind aber flächige 
Aufforstungen zu vermeiden 
und das Entwicklungsziel 
Auwald über eine freie 
Sukzession zu erreichen, 
eventuell gekoppelt mit 
maximal kleinstflächigen 
Initialpflanzungen von 
Schwarzpappel.  
Es sollte nur die rheinseitige 
Hälfte vorgesehen werden. 
Randlich ist ein abgestufter 
Waldmantel und- saum 
vorzusehen, um die 
Beschattung der 
angrenzenden Wiesen zu 
reduzieren. 
Übergangsweise  kann auch 
der Acker als Nahrungshabitat 
optimiert werden, indem der 
Nährstoff- und Pestizideintrag 
minimiert wird und auf 
nachteilig wirkende Kulturen 
(wie Mais) verzichtet wird 
- Aufgabe des Ackerbaus 
- Gegebenenfalls kleinstflächige 
Initialpflanzungen von 
Schwarzpappeln, Entwicklung als 
periodisch überfluteter Auwald-
Lebensraumtyp 
  
Nr.14 Rückbau der Schotterfläche  Erfolgt im Zuge der vorbereitenden 
Maßnahmen/Erstpflege 
siehe Abschnitt 10.1.3

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
70 
Fläche  Ziel  Maßnahmen  Leitarten  Zielarten  
N.14a Nach Rückbau der Fläche 14 
Installation einer 
Aussichtsplattform 
- Installation einer Aussichtsplattform 
- Einsehbarkeit der Weidefläche soll 
am Aussichtspunkt gegeben sein.  
 
- Die Lage der Aussichtsplattform ist 
auf der Fläche 14 im Weiteren noch 
abzustimmen. 
 
- Eine Info-Tafel ist hier vorzusehen. 
 
 
  
Nr.15 Gebüsch durch freie 
Sukzession 
- Der Sukzession überlassen. 
- Bei Bedarf Auslichtung bzw. Auf-
den-Stock-setzen von Bereichen 
Bluthänfling ( Carduelis 
cannabina)  
 
Nr.16 Erhalt der 
Pappelreihe/Auenwald 
- Der natürlichen Entwicklung 
überlassen unter Berücksichtigung 
der Verkehrssicherungspflicht. 
- Abgängige Bäume sollten durch 
Schwarzpappeln ersetzt werden 
- Zur Förderung der Hohltaube 
können geeignete Nistkästen in den 
Altbäumen aufgehangen werden. 
- Bei notwendigen Fällungen 
Hochstämme als wertvolle 
Totholzstruktur belassen 
Fledermäuse 
(Nahrungshabitat, 
Höhlen in alten 
Pappeln), Hohltaube 
(Columba oenas)

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
71 
Fläche  Ziel  Maßnahmen  Leitarten  Zielarten  
Nr.17 Zauneidechsen-Habitat - Bei Bedarf Entbuschung 
- Weitere Pflege nach Bedarf 
angepasst mit dem Ziel des Erhalts 
des Zauneidechsen-Habitats 
Zauneidechse ( Lacerta 
agilis)  
 
Nr. 18 Gebüsch im Komplex mit 
Magergrünland 
Das Gebüsch bildet 
zusammen mit der 
Wiesenfläche (4) eine reich 
gegliederte 
Gebüschlandschaft. Die 
bestehende Struktur ist zu 
erhalten und eine Entwicklung 
hin zum Wald ist zu 
verhindern. 
 
 
- Um die Struktur zu erhalten 
(ausgewogenes Strauch-
Wiesenverhältnis zu Fläche 4) sind 
Gehölze in Teilbereichen auf den 
Stock zu setzen oder randlich 
zurückzudrängen. 
 
Bluthänfling (Carduelis 
cannabina ) ,   
Neuntöter ( Lanius 
collurio ),      
Gelbspötter (Hippolais 
icterina), 
 
Klappergrasmücke   
(Sylvia curruca) 
Schwarzkehlchen 
(Saxicola rubicola ) 
I (ohne 
Fläche 
n-Nr.) 
Informationssystem im 
Gelände mit mind. 3 
Infotafeln oder -stelen und 
virtueller Lehrpfad mit QR-
Code 
- Infotafeln erstellen und aufstellen 
- Installation und Wartung von Info-
Stelen mit QR-Codes

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
72 
10.3 Besucherlenkung und -information 
10.3.1 Wegenetz (siehe Karte „N5 Wegekonzept“) 
 
 
Abb. 10: Wegekonzept

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
73 
Ausgangslage: 
Es besteht bereits ein Wegenetz, das sowohl einmal quer durch das Gebiet verläuft, sowie 
einen Rundweg beinhaltet. 
Sowohl auf dem „ehemaligen Hafenerweiterungsgelände “ (Fläche 8), als auch durch die 
sensibleren Bereiche der Halbtrockenrasen gehen zahlreiche Trampelpfade.  
Außerdem liegen die meisten Halbtrockenrasen unmittelbar an den Hauptwegen, so dass sie 
als „Hundeklo“ zweckentfremdet werden. 
Maßnahmen: 
Das Hauptwegenetz wird erhalten, da eine Veränderun g mit zu hohem Aufwand verbunden 
wäre. Hierzu gehört auch der in Nord-Süd-Richtung v erlaufende Weg entlang des 
Stabgitterzaunes an der Fläche 8. 
Um einen Schutz vor illegalem Betreten der verschie denen Flächen zu erreichen, sind 
entsprechende Vorkehrungen als zusätzliche Maßnahmen notwendig: 
• Die Trampelpfade in Fläche 8 werden durch die gepl ante Einzäunung und Beweidung 
befriedet und somit ausgeschlossen. 
• Es ist zweckmäßig, auch an den besonders exponiert en Flächen 1, 2, 3 und 4 Barrieren 
entlang des Weges (bspw. in Form von einfachen Holzzäunen) anzulegen. 
• Außerdem sollen Barrieren bspw. in Form von Gehölz haufen im Bereich der Flächen 3 
und 4 ein Betreten erschweren. Die Zugänglichkeit f ür Pflegearbeiten muss aber 
gewährleistet werden, von daher würde sich hier (an  dem nördlichen Zugang zur Fläche 
4) eine Schranke in Verbindung mit einem Schild („B etreten verboten“) anbieten. Die 
Flächen 9 und 10 müssen ebenfalls vor einem unbefugten Betreten geschützt werden. 
• Weitere Möglichkeiten des Betretungsschutzes sollt en noch erörtert und umgesetzt 
werden, bzw. im Laufe der Zeit sind gegebenenfalls anhand von Erfahrungen 
Anpassungen des Betretungsschutzes notwendig. 
Das Befahren des am westlichen Rand des NSG bestehe nden Asphaltweges durch KFZ ist 
zu unterbinden: 
• Verbot und Verhinderung der Durchfahrt für Motorrä der und KFZ am westlichen Rand 
der Flächen 8, 9, 14 und 15 mit Anbringung einer ge eigneten Sperre. Ausdrücklich 
ausgenommen vom Verbot sind Radfahrer. Die Sperre i st so zu gestalten, dass 
Radfahrer nicht behindert werden. Eine zeitweise un d kurzfristige Beseitigung der 
Sperre soll für die Durchfahrt der Wagen des Grünflächenamtes möglich sein.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
74 
10.3.2 Informationsplattform und -tafeln, Lehrpfad mit QR-Code sowie 
Sichtachsen 
Maßnahmen: 
• Installation einer Aussichtsplattform bzw. eines A ussichtpunktes in der südwestlichen 
Ecke (Fläche 14). 
• Informationssystem im Gelände mit mindestens 4 Inf otafeln oder -stelen. 
• Prüfung der Einrichtung eines virtuellen Lehrpfade s mit QR-Code. Auf den Infotafeln 
und/oder auf Pfosten entlang der Wege können QR-Cod es angebracht werden, durch 
die Besucher direkt vor Ort anschauliche Informatio nen zum Gebiet oder zu Tier- und 
Pflanzenarten erhalten können. 
• Sichtachsen sind auf die beweidete Fläche entlang des Rundweges zur Steigerung der 
Attraktivität freizuhalten. 
10.3.3 Einbindung der Bevölkerung 
Maßnahmen: 
• Zur Freistellung der Fläche 8 (vorbereitende Maßna hme) ist die Bevölkerung zu 
informieren und über den Zweck der Maßnahme aufzukl ären. Während der Freistellung 
sollten Ansprechpartner vorhanden sein, um die Maßn ahme interessierten Bürgern und 
Bürgerinnen zu erklären. 
• Begleitendens Veranstaltungsangebot wie naturkundl iche Exkursionen oder im Rahmen 
der Naturpädagogik. 
• Einbindung der Bevölkerung bei der Pflege der Fläc hen. Bereits in früheren Jahren 
waren Bürgerinitiativen an der Fläche interessiert und beteiligten sich an Maßnahmen.  
• Präsentation auf der Internetseite der Stadt Köln und evtl. Flyer mit Informationen über 
das Gebiet erstellen. 
10.4  Kostenschätzung  
10.4.1 Vorbereitende Maßnahmen 
Die Kosten für die in Kap. 10.1  beschriebenen vorbereitenden Maßnahmen werden in d er 
folgenden Tab.17 dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass es sich n ur um eine 
Kostenschätzung handelt, die je nach Art der technischen Durchführung variieren kann.  
Es gibt für einige Pflegemaßnahmen verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung. Daher sind 
für das Entfernen von Gehölzen sowie der Einzäunung Alternativen aufgeführt.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
75 
Tab. 17: Kostenschätzung der vorbereitenden Maßnahmen für das Naturschutzgebiet „NSG Sürther 
Aue“. Bei den angegebenen Summen handelt es sich um Schätzungen der Netto-Kosten. 
Maßnahme Kostenschätzung – netto Fläche 
vorbereitende Maßnahmen 
Vorbereitende Maßnahmen zur späteren Beweidung (Flä chen Nr. 8)  
Müll usw. entfernen und entsorgen Kosten nach anfallender Menge und Art des 
Mülls  8 
Schotter und Vlies entfernen 63.000 € 14 
Randlich zu den Wegen als Barriere  dornigen 
standortgeeigneten Gehölzen pflanzen 10.000 €
 14 
Entfernung von Gehölzen (Alternative 1)   
Rodung (Forstmulcher, falls überhaupt möglich wegen Kies im 
Oberboden) 11.000 € 8 
Mulch entfernen und entsorgen 10.400 € 8 
Wurzeln fräsen (falls überhaupt möglich wegen Kies im 
Oberboden) 1 € / cm Durchmesser (nach Stückzahl)  8 
Ggf. Abschieben des Rohbodens und Verbringung des Kieses 
zu Steinhaufen auf ca. 3 ha Fläche 15.000 €  
Entfernung von Gehölzen (Alternative 2)   
Rodung (Gehölzschnitt) 520.000 € 8 
Gehölzschnitt häckseln und entsorgen 624.000 € 8 
Wurzeln fräsen (falls überhaupt möglich wegen Kies im 
Oberboden) 1 € / cm Durchmesser (nach Stückzahl)  8 
Entfernung von Gehölzen (Alternative 3)   
Gehölze (mit Wurzeln) ziehen 416.000 € 8 
Gehölze häckseln und entsorgen 624.000 € 8 
Wurzeln entsorgen 70 € / t  8 
Einzäunung   
Elektrozaun (Zaunalternative 1) 30.000 € 8 + 1 
Stabgitterzaun (Zaunalternative 2) 110.000 €  8 + 1 
Knotengitter-Geflecht und Weidenetz  siehe Anmerkung unten  8 + 1 
 
Anmerkungen zu den o.g. Maßnahmen-Alternativen: 
Entfernung von Gehölzen (Alternative 1) 
Vorteile: 
• kostengünstigste Lösung

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
76 
Nachteile: 
• Mulchung wegen Kies im Boden nur in gewisser Höhe über Boden möglich, es 
verleiben somit viele kleine Stubben, was u.a. die Begehbarkeit der Fläche erschwert 
(größere Stubben können evtl. gefräst werden, wenn dort dann kaum Steine im 
Boden sein sollten) 
• Entfernung des Mulches wegen Stubben schwierig 
• Stubben werden sofort wieder austreiben, Beweidung  muss sofort anschließend 
starten (ggf. mit höherer Besatzdichte, um starken Stockausschlag zu verhindern) 
Entfernung von Gehölzen (Alternative 2) 
Vorteile: 
• In Handarbeit ohne schwere Maschinen möglich 
• Gehölze können evtl. dichter über dem Boden abgesc hnitten werden, was dann 
weniger Stubben und eine etwas bessere Begehbarkeit der Fläche bedeuten würde 
• Mulch würde nicht anfallen 
Nachteile: 
• teuerste Lösung 
• es verleiben viele kleine Stubben (auch wenn diese  nicht so hoch sein sollten), was 
u.a. die Begehbarkeit der Fläche erschwert (größere  Stubben können evtl. gefräst 
werden, wenn dort dann kaum Steine im Boden sein sollten) 
• Gehölzwurzeln (insb. viele kleine Stubben, die nic ht gefräst werden können) werden 
sofort wieder austreiben, Beweidung muss sofort ans chließend starten (ggf. mit 
höherer Besatzdichte, um starken Stockausschlag zu verhindern) 
Entfernung von Gehölzen (Alternative 3) 
Vorteile: 
• Durch Maschineneinsatz nachhaltigste, effektivste Lösung 
• es würden kaum Gehölzwurzeln übrigbleiben, weshalb  Stockausschläge kaum zu 
erwarten sind 
• größere Gehölzwurzeln könnten im NSG zur Struktura nreicherung (z.B. für 
Totholzhaufen für Reptilien und Insekten) verwendet werden 
• Mulch würde nicht anfallen 
• Fläche wäre sehr gut begehbar

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
77 
Nachteile: 
• teure Lösung 
• Beweidung sollte sofort anschließend starten, es k ann aber sofort extensiv beweidet 
werden (mit geringerer Besatzdichte), weshalb die Z ielarten schneller zu erwarten 
sind 
Elektrozaun (Alternative 1) 
Vorteile: 
• Zaun-System hat sich, auch bei starkem Besucherver kehr (z.B. Wahner Heide, NSG 
„Am Hornpottweg“), bewährt und wird von den Besuchern akzeptiert 
• Beschädigungen des Zaunes (mit Fluchtgefahr der We idetiere) können sofort per 
SMS dem Beweider gemeldet werden 
• Zaun kann bei Beschädigungen schnell repariert wer den 
Nachteile: 
• regelmäßige / häufige Pflege / Unterhaltung (insb.  Freischneiden der Zauntrasse) 
• regelmäßige Zaunkontrolle (Beweider muss jedoch oh nehin regelmäßig nach den 
Weidetieren schauen) 
Stabgitterzaun (Alternative 2) 
Vorteile: 
• kaum Pflege / Unterhaltung (außer evtl. Reparature n) nötig (insb. wenn Zaun später 
eingewachsen ist) 
Nachteile: 
hohe Baukosten 
• Akzeptanz von den Besuchern unklar, da die Sicht a uf die Fläche stark behindert und 
der Zaun evtl. als Bauwerk wahrgenommen wird 
• Beschädigungen des Zaunes können zunächst unerkann t bleiben, weshalb dann 
Fluchtgefahr bei den Weidetieren besteht 
• häufige Zaunkontrolle sinnvoll 
• Zaun kann bei Beschädigungen nur mit hohem Aufwand  repariert werden

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
78 
Anmerkungen zu Knotengitter-Geflecht und Weidenetz: 
Beide Systeme dienen nur zu Absperrung von Teilfläc hen innerhalb der Gesamtweidefläche 
diese Teilflächen können erst nach der o.g. Entfern ung der Gehölze definiert und diese 
beiden Systeme deshalb auch erst danach quantifiziert werden. 
 
10.4.2 Langfristige Maßnahmen / Pflegemaßnahmen 
Tab. 18 zeigt die Kosten für die in Kap.  10.2  beschriebenen langfristigen Maßnahmen / 
Pflegemaßnahmen. Wie für die o.g. Maßnahmen dargest ellt, ist dabei zu beachten, dass es 
sich nur um eine Kostenschätzung handelt, die je na ch Art der technischen Durchführung 
variieren kann.  
Tab. 18:  Kostenschätzung der langfristigen Maßnahmen / Pflegemaßnahmen  für das 
Naturschutzgebiet „NSG Sürther Aue“. Bei den angege benen Summen handelt es sich um 
Schätzungen der Netto-Kosten. 
Maßnahme Kostenschätzung – netto Fläche 
Langfristige Maßnahmen / Pflegemaßnahmen  
Stromtal-Halbtrockenrasen erhalten und fördern 
1 Mahd (1 x / Jahr), Mahdgut entsorgen 500 € / jährlich  
  
Wiederherstellen des ehemaligen Stromtal-Halbtrockenrasens (Fläche 2); 
Magerwiese erhalten und fördern (Fläche 3); 
Magerwiese, lückig mit Kiesanteilen im Oberboden, fördern und erhalten (Fläche 4)  2 + 3 + 
4 
Mahd (2 x / Jahr), Mahdgut entsorgen 10.000 € / jährlich  
  
Fettweide / Fettwiese mit Einzelbäumen und potenzielles Steinkauz-Habitat erhalten (Fläche 5) 
5 
Elektrozaun (Alternative 1) 10.000 € / einmalig  
Weidezaun (Alternative 2) siehe Unterlagen von UNB und Grünflächenamt  
Extensive Standweide mit Rindern evtl. 0 €, wenn örtlicher Landwirt  
  
Erhalt des Gehölzbestands mit Gebüschlandschaft, vo rwaldartigen Strukturen Überhältern sowie dichte 
Krautschicht als Unterwuchs mit ausgeprägter Falllaubdecke (Fläche 6); 
Gehölzbestand (überwiegend heimische Gehölze) auf B öschung erhalten (Fläche 7); 
Gebüsch durch freie Sukzession (Fläche 15); 
Erhalt der Pappelreihe/Auenwald (Fläche 16); 
Zauneidechsen-Habitat (Fläche 17) 
Gebüsch im Komplex mit Magergrünland (Fläche 18)  
6 + 7 + 
15 + 16 
+ 17 + 
18 
Gehölzschnitt nach Bedarf 3 - 5 € / m² 
  
Magerrasen mit strukturreichen Kiesinseln, Gebüschb ereichen und Staudenfluren 8

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
79 
Maßnahme Kostenschätzung – netto Fläche 
Langfristige Maßnahmen / Pflegemaßnahmen  
Extensive Standweide mit Ziegen, Eseln usw. (Vertrag mit 
Beweider) 10.000 € / jährlich  
Zauneidechsen-Habitat (Fläche 9) 
9 
Pflege gemäß Ausgleichmaßnahme siehe Unterlagen von HGK usw.  
Salbei-Glatthaferwiese (Fläche 10) 
10 
Pflege gemäß Ausgleichmaßnahme siehe Unterlagen von HGK usw.  
Salbei-Glatthaferwiese (Fläche 11) 
11 Pflege gemäß Ausgleichmaßnahme siehe Unterlagen von  HGK usw.  
  
Feldgehölz mit auentypischem Gehölz 
12 Pflege gemäß Ausgleichmaßnahme siehe Unterlagen von  HGK usw.  
  
 
Tab. 19 zeigt die Kosten für die in Kap.  10.3  beschriebenen Maßnahmen zur 
Besucherlenkung und -information. Wie für die o.g. Maßnahmen dargestellt, ist dabei zu 
beachten, dass es sich nur um eine Kostenschätzung handelt, die je nach Art der 
technischen Durchführung variieren kann.  
 
Tab. 19:  Kostenschätzung der Maßnahmen zur Besucherlenkung und -information  für das 
Naturschutzgebiet „NSG Sürther Aue“. Bei den angege benen Summen handelt es sich um 
Schätzungen der Netto-Kosten. 
Maßnahme Kostenschätzung – netto 
Besucherlenkung und -information 
Installation einer Aussichtsplattform 25.000 € / einmalig  
Installation von 4 Infotafeln oder –stelen 5.000 € / einmalig  
 
10.5 Prioritäten der Maßnahmenumsetzung  
Bei der hier dargestellten Einschätzung der Priorit äten von Schutz- und 
Bewirtschaftungsmaßnahmen stehen Maßnahmen mit hohe r Priorität im Vordergrund, die 
dringend notwendig sind, um wertvolle Lebensräume z u erhalten oder solche, die das 
vorhandene Entwicklungspotenzial berücksichtigen und ohne großen Aufwand zur deutlichen 
Aufwertung des Schutzgebietes führen können. Als Ma ßnahmen mit mäßig hoher Priorität 
werden Maßnahmen eingestuft, die nicht zwangsweise möglichst schnell durchgeführt 
werden sollten, da keine akute Gefährdung von Lebensräumen oder Arten vorliegt.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
80 
Die folgenden Maßnahmen sind für das Beweidungsproj ekt (Fläche 8) folgende 
vorbereitende Maßnahmen notwendig: 
 Fläche 8 (vorbereitende Maßnahme) - Einzäunung der Fläche 
 Fläche 8  (vorbereitende Maßnahme) - Roden der Fläche (Winterhalbjahr) 
 Fläche 8  (Begleitung der vorbereitenden Maßnahmen) Informieren und Aufklärung der 
Bevölkerung über den Zweck der Maßnahme 
 Fläche 14  (vorbereitende Maßnahme) - Rückbau der Schotterfläche  
Die folgenden Maßnahmen werden als Maßnahmen mit 1. Priorität  eingestuft: 
 Fläche 1  - Stromtal-Halbtrockenrasen erhalten und fördern (Mahd; bei Bedarf 
entkusseln), Weiterführung der bisherigen Pflegemaßnahmen 
 Fläche 2  - Wiederherstellen des ehemaligen Stromtal-Halbtrockenrasens (Mahd; bei 
Bedarf entkusseln), Weiterführung der bisherigen Pflegemaßnahmen 
 Fläche 3  - Magerwiese erhalten und fördern (Mahd; bei Bedarf entkusseln), 
Weiterführung der bisherigen Pflegemaßnahmen 
 Fläche 4  - Magerwiese, lückig mit Kiesanteilen im Oberboden, fördern und erhalten 
(Mahd; bei Bedarf entkusseln), Weiterführung der bisherigen Pflegemaßnahmen 
 Fläche 8  - Magerrasen mit strukturreichen Kiesinseln, Gebüschbereichen und 
Staudenfluren (dauerhafte extensive Beweidung) 
 Fläche 9  - Zauneidechsen-Habitat (Freihalten der Kiesinseln) 
 Fläche 17  – Zauneidechsen-Habitat (Bei Bedarf Entbuschung; Weitere Pflege nach 
Bedarf angepasst mit dem Ziel des Erhalts des Zauneidechsenhabitats) 
 I (ohne Flächen-Nr.)  - Informationssystem im Gelände mit mind. 4 Infotafeln oder -stelen 
Die folgenden Maßnahmen werden als Maßnahmen mit 2. Priorität  eingestuft: 
 Fläche 5  - Fettweide/Fettwiese mit Einzelbäumen und potenzielles Steinkauz-Habitat 
erhalten (Beweidung oder Mahd) 
 Fläche 6  - Erhalt des Gehölzbestands mit Gebüschlandschaft, vorwaldartigen Strukturen 
Überhältern sowie dichter Krautschicht als Unterwuchs mit ausgeprägter Falllaubdecke 
(im Zentrum Sukzession, für gestuften Waldmantel bei Bedarf Entnahme oder 
Rückschnitt einzelner Gehölze) 
 Fläche 10  - Salbei-Glatthaferwiese (Mahd; bei Bedarf entkusseln; bei Bedarf Aufbringen 
von samenreichen Spendermaterial aus benachbarten Flächen)

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
81 
 Fläche 11  - Landschaftsrasen (Mahd; bei Bedarf entkusseln) 
 Fläche 12 - Feldgehölz mit auentypischem Gehölz (Periodisches Auf-den-Stock-setzen, 
sofern zur Verjüngung erforderlich) 
 Fläche 16  - Erhalt der Pappelreihe/Auenwald (abgängige Bäume durch Schwarzpappeln 
ersetzen; zur Förderung der Hohltaube geeignete Kästen in den Altbäumen aufhängen) 
 Fläche 18 – Gebüsch im Komplex mit Magergrünland (Gehölze in Teilbereichen auf den 
Stock zu setzen oder randlich zurückzudrängen) 
Die folgenden Maßnahmen werden als Maßnahmen mit 3. Priorität  eingestuft: 
 Fläche 7  - Gehölzbestand (überwiegend heimische Gehölze) auf Böschung erhalten (bei 
Bedarf abschnittsweise auf den Stock setzen; für gestuften Gebüschmantel randlich 
auslichten) 
 Fläche 14  – Prüfung, ob eine Verlagerung des Walls mittelfristig noch erfolgen soll, wenn 
die randlich gepflanzte Hecke und das Beweidungsprojekt sich insgesamt entwickelt 
haben. Klärung auf Grundlage des Monitoring und der Akzeptanz des Zauns und der 
Beweidung in der Bevölkerung. 
 Fläche 14a  - Nach Rückbau der Fläche 14 Installation einer Aussichtsplattform 
 Fläche 15  - Gebüsch durch freie Sukzession (bei Bedarf Auslichtung bzw. Auf-den-
Stock-setzen von Bereichen) 
Die folgenden Maßnahmen werden als Maßnahmen mit 4. Priorität  eingestuft: 
 Fläche 13  - Umwandlung des Ackers einen Weichholzauwald durch freie Sukzession 
(gegebenenfalls kleinstflächigen Initialpflanzungen von Schwarzpappeln, um einen 
auetypischen Lebensraum zu schaffen)

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
82 
11 Zusammenfassung und Fazit 
Die planungsrechtlichen Verfahren für den Ausbau de s Godorfer Hafens wurden 
abschließend in 2020 durch einen Ratsbeschluss been det. Durch den Grundstückskauf der 
Stadt Köln ist die Pflege und Entwicklung des gesam ten Naturschutzgebietes „Godorfer 
Hafen / Sürther Aue“ wieder in die Grundstücksverwaltung des Amtes für Landschafttspflege 
und Grünflächen übergegangen. Das Amt hat in 2021 d ie NABU-Naturschutzstation 
Leverkusen-köln beauftragt das nun vorliegende Konzept für eine Pflege und Entwicklung zu 
erstellen. 
Zur Bewertung herangezogen wurde vorliegende Gutach ten der letzten Jahre: FSWLA 
Landschaftsarchitektur GmbH (2010); GALUNDER, R. (2 014); VOLLMER, I. (2021), die 
Katasterinformationen des LANUV (2021) sowie eine aktuelle Erfassung aus dem Monitoring 
bzw. den in den letzten Jahren erfolgten Maßnahmenk ontrollen der NABU-
Naturschutzstation. 
Die Ergebnisse der Erfassung von Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten bildet die Grundlage 
für das vorliegende Schutz- und Maßnahmenkonzept, i n dem eine Bewertung von 
Lebensräumen, die Darstellung von Beeinträchtigunge n sowie die Formulierung von 
Schutzzielen und den dazu erforderlichen Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen erfolgt. 
Aufgrund der Vorkommen gefährdeter Biotoptypen, Pfl anzen oder Tierarten können für das 
Schutzgebiet wertgebende und schützenwerte Lebensra umtypen definiert werden, für die 
Leit- und Zielarten dargestellt werden. 
Aktuell besitzt das NSG als wertvolle und gefährdet e Lebensraumtypen „Stromtal-
Halbtrockenrasen“ (Halbtrockenrasen auf karbonatisc hem oder sonstigem basenreichen 
Untergrund) und „Magerwiesen“ (Artenreiches, frisch es Grünland in tieferen Lagen). 
Wertgebend für das Gebiet sind zudem die vegetation sarmen Kies- und Schotterflächen. 
Wertgebende Pflanzenarten dieser Lebensräume sind i nsbesondere Feld-Mannstreu 
(Eryngium campestre ), Gewöhnlicher Hornklee ( Lotus corniculatus ), Wiesen-Salbei ( Salvia  
pratensis ) und Aufrechter Ziest ( Stachys recta ). Unter der Fauna sind aktuell besonders 
hervorzuheben die reichhaltige Vogelfauna mit mehre ren gefährdeten Arten z.B. 
Bluthänfling, Gelbspötter, Nachtigall, Neuntöter und Sumpfrohrsänger. Von hoher Bedeutung 
sind zudem die Vorkommen von Zauneidechse und teils  sehr seltenen und bedrohten 
Heuschreckenarten (Westliche Beißschrecke, Platycleis  albopunctata ; Zweifarbige 
Beißschrecke, Metrioptera  bicolor ; Blauflügelige Ödlandschrecke, Oedipoda  caerulescens  
und Wiesengrashüpfer, Chorthippus  dorsatus ).

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
83 
Um der zentralen Zielsetzung, dem Erhalt von gefähr deten Biotoptypen und Leitarten sowie 
der Entwicklung von Lebensräumen für die dargestell ten Zielarten gerecht zu werden, 
werden Schutz- und Pflegemaßnahmen dargestellt. Die  Maßnahmen werden räumlich 
untergliedert dargestellt. 
Als vorbereitende Maßnahmen werden das teilweise En tbuschen eines ehemals offenen 
Bereichs und der Rückbau einer Schotterfläche vorge schlagen. Die Bevölkerung ist über 
diese vorbereitenden Maßnahmen zu informieren und über deren Zweck aufzuklären. 
Als langfristige Maßnahmen werden den Zielen angepasste Maßnahmen vorgeschlagen: 
• Für die Offenbereiche sind Mahdregime mit Abtransp ort des Mahdgutes und bei 
Bedarf Entbuschungen vorgesehen. Je nach Ziel (Halb trockenrasen, Magerwiese) 
bestehen unterschiedliche Mahd-Regime. 
• Auf einer größeren zusammenhängenden Fläche ist ei ne extensive Standweide 
vorgesehen. 
• Zauneidechsen-Habitate werden entsprechenden Bedür fnissen der Zauneidechsen 
gepflegt und offengehalten. 
• Für die Gehölzbestände sind ebenfalls je nach Ziel  unterschiedliche Maßnahmen 
definiert. Hierunter fallen das teilweise auf-den-S tock-setzen zur Verjüngung bei zu 
starkem Wuchs oder Entnahme einzelner Gehölze bzw. Rückschnitt zur Förderung 
eines gestuften Gebüschsaums. Bestehende Biotopbäum e (z.B. totholzreiche 
Pappeln) sind dabei zu erhalten. 
• Besucherlenkung / Wegekonzept Informationssystem i m Gelände mit mindestens 4 
Infotafeln oder –stelen. 
Als weitere Maßnahme sollte ein Monitoring durchgef ührt werden, in dessen Rahmen die 
Entwicklung der Maßnahmenflächen beobachtet und dok umentiert und die Vorkommen 
wertgebender Biotoptypen sowie der Leit- und Zielarten kontrolliert werden.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
84 
12  Literatur 
BASTIAN, O. (1999): Fauna. – In: BASTIAN, O. & K.-F . SCHREIBER (Hrsg.): Analyse und 
ökologische Bewertung der Landschaft. Spektrum Akad emischer Verlag, Heidelberg, Berlin: 
149-157. 
 
BLANKE, I. (2019): Pflege und Entwicklung von Repti lienhabitaten. – Informationsdienst 
Naturschutz Niedersachsen, Heft 1/19; Hannover 
 
BR Köln (2018): Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln; 2. Auflage mit Ergänzungen 
 
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH (2010): Hafenausb au Godorf - Pflege- und 
Entwicklungsplan - Sürther Aue; Düsseldorf 
 
GALUNDER, R. (2014): Faunistische Untersuchung von Tagfaltern, Nachtfaltern, Käfern, 
Wanzen, Heuschrecken, Spinnen, Amphibien, Reptilien , Brutvögeln, Fledermäusen und 
Kleinsäugern sowie Artenschutzrechtliche Prüfung (A SP) im Rahmen des Projektes 
„Godorfer Hafen“ in Köln-Godorf. – unveröffentlichte Auftragsarbeit, Nümbrecht 
 
GRÜNEBERG, C., S.R. SUDMANN, F. HERHAUS, P. HERKENR ATH, M. JÖBGES, H. 
KÖNIG, K. NOTTMEYER, K. SCHIDELKO, M. SCHMITZ, W. S CHUBERT, D. STIELS & J. 
WEISS (2016): Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung, Stand: Juni 
2016 - Charadrius 52, Heft 1-2, 2016 (2017): 1–66 
 
HALFENBER, W. (1995): Stadtökologische Untersuchung  an tagaktiven Schmetterlingen im 
linksrheinischen Kölner Stadtgebiet. – Diplomarbeit , Rheinischen Friedrich-Wilhelms-
Universität Bonn; unveröffentlicht. 
 
LANUV (2021): (Katasterinformationen zu verschieden en Schutzgebieten und geschützten 
Arten im Plangebiet). www.naturschutzinformationen-nrw.de/ Stand 02.08.2021 
 
MEINIG, H., VIERHAUS, H., TRAPPMANN, C. & R. HUTTER ER (2011): Rote Liste und 
Artenverzeichnis der Säugetiere - Mammalia - in Nor drhein-Westfalen. 4. Fassung, Stand 
August 2011. – LANUV-Fachbericht 36, Band 2: 49-78.  Stadt Köln (1991): Landschaftsplan 
der Stadt Köln. 
 
NABU-NATURSCHUTZSTATION LEVERKUSEN-KÖLN (2020): N5 (Am Godorfer Hafen): 
Entwicklung der Vegetation, Reptilien, Tagfalter un d Heuschrecken auf dem ehemaligen 
Halbtrockenrasen und auf der ehemaligen kiesiger Fr eifläche 2020. – unveröffentlichter 
Kurzbericht zum Monitoring der Pflegemaßnahmen 
 
PLACHTER, H. (1991): Naturschutz – G. Fischer, Stuttgart: 463 S. 
 
SCHAUERTE-LÜKE, N. (regio gis + planung) (2020): Pr otokoll vom 12.03.2020 zur 
„Lokalisierung CEF-Maßnahme“ bezüglich der Zauneidechse 
 
STADT KÖLN / StEB (2004): Hochwasserschutzkonzept, Köln

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
85 
VOLLMER, I. (2021): Brutvogelkartierung im NSG N5 „ Godorfer Hafen“(NSG „Sürther Aue“ 
neu) mit Umfeld bei Köln-Sürth in 2021. – unveröffentlichte Auftragsarbeit; Hennef 
 
RAT DER STADT KÖLN: 52. Sitzung vom 26. September 2019

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
86 
Anhang – Beweidungskonzept und Biotop- und Artenlisten  
 Anhang 1  
Beweidungskonzept der Flächen 8 und 14 (optional Fläche 9), BUND Köln 
 Anhang 2  
Empfehlungen für eine reptilienfreundliche Mahd / Beweidung 
 Anhang 3 – Tab. A2:  
Liste der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Gefäßpflanzen (nur Offenbereiche). 
 Anhang 4 – Tab. A3:  
Liste der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Vogelarten. 
 Anhang 5 – Tab. A4:  
Liste der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Reptilienarten. 
 Anhang 6 – Tab. A5:  
Liste der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Heuschreckenarten. 
 Anhang 7 – Tab. A6:  
Liste der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Tagfalter- und Widderchenarten.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
87 
Anhang 1 
 
Anlage 1 
 
Beweidungskonzept der Flächen 8 und 14 (optional Fläche 9) 
 
 
 
1. Erstpflege- Maßnahmen zur Vorbereitung der Beweidung 
Die Freistellung der Beweidungsfläche  („Erstpflege“) umfasst zwei Maßnahmen: 
Im ersten Schritt soll ein Forstmulcher  eingesetzt werden, der den Gehölzaufwuchs 
möglichst tief rodet. Die anfallende Biomasse soll exportiert werden, wodurch einmalig 
entsprechende Entsorgungskosten anfallen. Abzüglich eines Anteils von 5 – 10 % für 
Gehölzinseln bliebe eine Flächenbearbeitung in der Größenordnung von rund 8 ha. Mit der

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
88 
Freistellung der Beweidungsfläche wird gleichzeitig auch die Zauntrasse  hergestellt. Der 
Zaun kann an den Rändern der Fläche von innen installiert werden. Dies sollte möglichst 
zeitnah nach der Freistellung der Beweidungsfläche erfolgen. 
Im zweiten Schritt wird empfohlen Teilflächen der Beweidungsfläche (jeweils kleinflächig in 
der Größenordnung von insgesamt rund 3 ha) oberflächennah abzuschieben , um 
Rohbodenstandorte zu schaffen. Gute Erfahrungen mit optimalen Ergebnissen wurden im 
NSG Dellbrücker Heide mit dieser Maßnahme (zur Wiederherstellung von Silbergrasrasen) 
erzielt. Das anfallende Material kann zu kleinen Kieshügeln aufgeschoben und in der Fläche 
belassen werden. Im Rahmen der Umsetzung ist zu klären, ob und mit welchen Maschinen 
ein Abschieben erfolgen kann. 
Beide Maßnahmen sollten Gegenstand einer ökologischen Baubegleitung sein. 
2. Weidetiere, Besatzdichte und Weidemanagement 
Zum Zwecke der Beweidung wird die Einrichtung eines fest installierten Elektro-Zauns  
erforderlich (mögliche Vorbilder: NSG Wahner Heide, NSG N 12 Hornpott). Die Versorgung 
des E-Zauns könnte über Solar-Panels erfolgen.  
Der Zugang zur Beweidungsfläche ist im Detail noch zu klären. Vorgeschlagen wird ein 
gemeinsamer Zugang über die Fläche 9, um diese ggf. zukünftig in die Beweidung 
einbeziehen zu können. Der sichtverschränkte Eingang ist mit einem Tor auszustatten, das 
die Einfahrt eines Lieferwagens ermöglicht.  
Empfohlen wird die Beweidung mit Ziegen als Weidetierart. Vorteile der Ziege sind, dass sie 
aufgrund der geringen Größe komfortabel zu managen ist, diese sich ganzjährig und 
bevorzugt von Holzgewächsen ernähren kann und vergleichsweise witterungsbeständig ist.  
Die Besatzdichte  sollte anfänglich bei 15 Tieren liegen und kann nach Bedarf (entsprechend 
der Monitoring-Ergebnisse und der Anforderungen an die Tiergesundheit) in den Folgejahren 
vergrößert oder verkleinert werden. Dies entspräche rund 0,2 GVE/ha und ist damit niedrig 
angesetzt. Präferiert wird eine Ganzjahresbeweidung . Diese ist sinnvoll, da die Huftiere ihre 
Nahrungswahl im Jahresverlauf verändern und auf diese Weise eine größere Bandbreite von 
Gehölzen verbissen wird. Ferner ermöglicht eine Ganzjahresweide, dass auch ein 
Beweidungsunternehmer ausgewählt werden könnte, der nicht über die erforderlichen 
Stallkapazitäten für die winterliche Aufstallung verfügt. 
Auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Monitoring ist in den Folgejahren eine Ergänzung 
um 4 bis 6 Esel zu klären. Als Graser haben Esel eine andere Verbissleistung als der 
Konzentratselektierer Ziege. Esel verbeißen die Vegetation tiefer und treffen eine andere 
Nahrungsauswahl. Ferner gehört zu ihrem Komfortverhalten, durch Wälzen Staubbäder 
anzulegen, sodass immer wieder Rohbodenstandorte geschaffen bzw. erhalten werden. Ggf. 
ist der Einsatz weiterer bzw. anderer Huftierarten zu prüfen. 
Für die Beweidung ist ein professioneller Dienstleister  zu beauftragen, der durch 
Ehrenamtliche deutlich entlastet werden soll (u.a. Kontrolle des Zauns, Freischneiden der 
Litzen, Wasserversorgung während Trockenperioden). Der Dienstleister setzt seinen 
Tierbestand ein. Es wird angestrebt, über die Auslobung von Patenschaften die dauerhaften 
Kosten der Beweidung zu reduzieren. 
Mit der Beweidung wird die Anschaffung und Einrichtung eines mobilen Unterstands  (z.B. 
Weidepanal, Weidezelt) als Witterungsschutz erforderlich (möglicher Standort siehe Skizze, 
der aber auch verlegt werden kann). Im Falle der Ziege wäre dies nicht zwingend 
erforderlich, sollte aber wegen Tiergesundheit und auch der Außendarstellung in jedem Falle

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
89 
vorgehalten werden. Im Falle der Beweidung mit Eseln wäre ggf. ein zusätzlicher mobiler 
Unterstand anzuschaffen und zu installieren. 
Zugang zu Wasser soll in Form einer mobilen Tränke (bspw. Kunststoffkübel oder 
Weidefass) ermöglicht werden, die insbesondere während niederschlagsarmer Phasen in 
erforderlicher Regelmäßigkeit zu befüllen ist. Sowohl für die Tränke als auch den Unterstand 
soll ein Standort gewählt werden, der durch die relativ hohe und dichte Waldsukzession als 
Witterungsschutz zu zwei Seiten einen natürlichen Schutz für die Weidetiere bietet. 
3. Weitere Anforderungen und Maßnahmen 
Die Vorteile einer Andienung  nur an einer Stelle sind im Weiteren abschließend 
abzustimmen. Die Nutzung der bestehenden Zuwegung zu Fläche 9 wird empfohlen, ist aber 
artenschutzrechtlich noch zu klären. Bislang besteht an Fläche 9 ein provisorischer Bauzaun 
und Sichtschutz, der zumindest in der zurückliegenden Vegetationsperiode eine erfolgreiche 
Abriegelung darstellte. Denkbar ist ein fest installierter Stabgitterzaun mit Tor. 
Der bestehende Gittermattenzaun  an der Ostseite der Weidefläche wird insgesamt 
integriert, da dieser im Bereich der Sichtachse Ost einen zusätzlichen Schutz bietet. Die 
durch Vandalismus entstandene Zaunlücke im Nordosten von Fläche 8 sollte (ggf. 
regelmäßig) mit einem neuen Element geschlossen werden. Auf der Innenseite sollte durch 
hohes Aufschichten von Schnittgut die Attraktivität zusätzlich reduziert werden. Dasselbe gilt 
für den Nordzugang desselben Trampelpfads; hier sind die Hainbuchen in Nachbarschaft 
ohnehin zeitnah auf den Stock zu setzen, sodass Material für ein Schließen des 
Trampelpfads an dieser Stelle vorhanden ist. 
Die Bauzaunelemente , die an verschiedenen Stellen der Ränder von Fläche 8 belassen 
worden waren (z.T. durch Vandalismus beschädigt bzw. umgedrückt), sollten je nach Bedarf 
vor Ort weiter verwendet werden oder an neuralgische Stellen (ehemalige oder zukünftig 
entstehende Trampelpfadzugänge ) verlagert werden. 
Die im Gelände noch stellenweise vorhandenen HGK-Schilder  (u.a. „Betreten auf eigene 
Gefahr“) sollen zeitnah entfernt und ggf. soweit erforderlich durch NSG-Beschilderung 
ersetzt werden. 
Die Gehölzränder von Fläche 8 , die nicht in die Beweidungsfläche integriert werden, sollen 
analog zu Fläche 15 als Naturhecken bewirtschaftet werden. D.h. es soll eine dichte, aber 
nicht über wenige Meter emporwachsende Gehölzstruktur erhalten bzw. entwickelt werden. 
Hierfür ist bedarfsweise die Ringelung oder Fällung von sich entwickelnden Überhältern 
erforderlich. 
Die Sichtachsen  werden motormanuell hergestellt und sind je nach Bedarf alle ein bis drei 
Jahre zu erneuern. Die Herstellung erfolgt erst mit dem Einsatz der Beweidung außerhalb 
der Vegetationsperiode. 
Die Fläche 14  soll nicht in die Beweidungsfläche integriert werden, sondern die 
Ostböschung der Hügellinie ist zum Schutz der Beweidungsfläche und Erhalts des 
Gebüschbrüter-Lebensraums zu belassen und auf Fläche 14 ist nach Rückbau des 
Schotters und des Vlieses als ein Offenlandhabitat zu entwickeln. Die Details hierzu sind im 
Weiteren noch zu klären. Mittelfristig ist die Entwicklung der Fläche zu überprüfen. 
Der Asphaltweg  (Sürther Leinpfad) an der westlichen Grenze des NSG soll durch einen 
Schlagbaum oder Poller für PKW abgeriegelt werden. Möglichen Beeinträchtigungen durch 
intensiven Erholungsverkehr (u.a. Hundehalter, „Campierende“, ferngesteuerte Modellautos) 
sollen hierdurch reduziert werden.  
Der genaue Standort und die  Ausgestaltung der Aussichtsplattform oder eines 
Aussichtsturm  sowie die Finanzierung und Einwerbung von Fördermitteln ist im Weiteren 
noch abzustimmen und im Detail festzulegen.

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
90 
Anhang 2 
 
Empfehlungen für eine reptilienfreundliche Mahd / Beweidung 
Praxisbeispiele aus Niedersachsen zeigen, dass als Folge von Mahd, Beweidung und 
Forstwirtschaft Verschlechterungen von lokalen Popu lationen auftreten können und sogar 
zum Erlöschen von Reptilienpopulationen führen können (BLANKE, 2019). 
 
A1 Mahd 
 
Empfehlungen reptilienfreundliche Mahd Hinweise 
Sicherung bzw. Offenhaltung von 
Lebensräumen, gut besonnter Eiablageplätze 
und von Sonnenplätzen (insbesondere im 
Grenzbereich zu höherer Vegetation) 
 
„tierfreundliche“ Mahd ist ein bewährtes und 
erprobtes Instrument zur Pflege von 
Reptilienlebensräumen 
Vergrämung durch radikale Rückschnitte 
der Vegetation führt nicht zu Abwanderung 
der Individuen aus den jeweiligen 
Bereichen 
Mahdhöhe 15 – 20 cm („schienbeinhöhe“) 
und mittels Hand-Balkenmäher ermöglicht 
u.a. Zauneidechsen (sowie Erdkröten und 
Kleinsäugern) das Verlassen der 
Mähbereiche  
 
Vorsichtige, eher kleinflächige und 
gelegentliche Mahd kann sich positiv auf 
strukturelle Vielfalt und damit auch auf 
Reptilien auswirken  Mahd von max. 20 – 
30 % der Fläche zum selben Zeitpunkt 
Großflächige Mahd ist problematisch, da 
Kleinstrukturen und Deckung 
möglicherweise über längere Zeiträume 
fehlen. 
Es ist weniger die absolute Größe der zu 
mähenden Fläche, sondern vielmehr der 
Anteil der verbleibenden Rückzugsgebiete 
und die Entfernung zur nächsten Deckung 
wichtig (Zauneidechsen flüchten nur 
wenige Meter weit)! 
Abschnittsweise bzw. räumlich und zeitlich 
gestaffelte Mahd sind für Reptilien günstig 
 
Die Bedeutung von Altgras für die 
Zauneidechse wird immer wieder betont 
 
Freischneider werden von manchen Autoren 
explizit für die Pflege von 
Reptilienlebensräumen empfohlen 
Handgeführte Balkenmäher haben sich in 
Köln als reptilienfreundlich bewährt (z.B. in 
N5). 
Sowohl Eidechsen als auch Schlangen halten 
sich gerne zum Sonnen an den Schnittkanten 
auf, daher sollte bei der Mahd Abstand zu 
den Schnittkanten gehalten werden! 
 
 
Reihung der Mähtechniken bezüglich ihrer Schädlichkeit für die Wiesenfauna (gelistet nach 
abnehmender Intensität): 
• Hand-Motorbalkenmäher 
• Schlepper-Motorbalkenmäher 
• Sensen

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
91 
• Trommel- / Scheibenmähwerke 
• Mähwerke mit Aufbereitern 
• Mulchgeräte 
 
A2 Beweidung 
 
Zauneidechsen sind besonders empfindlich gegen typi sche Beweidungseffekte (Verlust 
struktureller Vielfalt und Änderung der Pflanzenart en-Zusammensetzung). Außerdem kann 
es durch Beweidung zu Trittschäden an Gelegen der Z auneidechse und auch zu 
Verletzungen der Zauneidechsen selbst kommen. 
 
Empfehlungen reptilienfreundliche Beweidung Hinweis  
Kernlebensräume sollten möglichst vor Beweidung 
geschützt werden (allenfalls sehr extensive und 
temporäre Beweidung), da diese oft nur wenige 
hundert Quadratmeter umfassen 
Es empfiehlt sich eine bedarfsweise 
und schonende mechanische Pflege 
(z.B. durch Entbuschung, Mahd) 
Reptilienlebensräume von allgemeiner Bedeutung: 
Ggf. möglichst selten und in geringen 
Besatzdichten beweiden (max. 0,2 GV pro ha und 
Jahr) 
„Viele Hufe zerstören viel“ 
Auf und neben den Weiden sollten Rückzugsorte, 
die Deckung bieten, vorhanden sein (z.B. 
ausgezäunte Bereiche, randliche Säume, 
Holzhaufen, etc.) 
Einzäunungen z.B. zum Gehölzschutz möglichst 
groß fassen 
Schaffung von Weideruhezonen 
Ausreichend große Aufenthalts-/Rückzugsgebiete 
für beweidungsempfindliche Arten erhalten bzw. 
schaffen 
Zauneidechsen flüchten nur wenige 
Meter weit. 
Reptilienlebensräume von geringer Bedeutung: 
Berücksichtigung der Lebensraumansprüche 
beweidungsempfindlicher Arten z.B. durch 
Entwicklung von Lebensraumkorridoren und 
Refugien oder Schaffung zusätzlicher 
Strukturelemente

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
92 
Anhang 3 
 
Eine Übersicht über den Pflanzenbestand und Biotopt ypen bis zum Stand 2012 geben 
folgende Gutachten: FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH (2010) und GALUNDER (2014). 
Hier sind Arten neueren Datums ab 2016 aufgeführt. Es sind ab 2016 nur Arten der 
Offenbereiche und Wiesen erfasst worden. Zur Vegeta tion der Gehölzbestände wird auf die 
o.g. Gutachten verwiesen. 
 
Tab. A3: Liste der Pflanzenarten von 2016 bis 2021 (nur Arten der Offenbereiche/Wiesen) 
RL NW  bzw.  RL NB : Rote Liste-Status in Nordrhein-Westfalen bzw. in der Großlandschaft 
„Niederrheinische Bucht“ nach RAABE  et al.  (2010): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefäh rdet, 
3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), D =  Gefährdung anzunehmen, aber Daten defizitär, S 
= von Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet, k. E. = keine Einstufung, da Neozoe oder nur 
sporadisch brütend, k.A. = keine Angabe. Schutz : Schutzstatus nach § 7 Abs. 2 Nrn. 13 und 14 
BNatSchG: § = besonders geschützt, §§ = besonders und streng geschützt 
 
Art RL NW RL NB Schutz 
Gefäßpflanzen    
Achillea millefolium  Wiesen-Schafgarbe * * - 
Agrostis tenuis  Rotes Straußgras * * - 
Anagallis arvensis  Acker-Gauchheil * * - 
Anthemis arvensis  Acker-Hundskamille * * - 
Apera spica venti  Gemeiner Windhalm * * - 
Arrhenatherum elatius Glatthafer * * - 
Bellis perennis  Gänseblümchen * * - 
Bromus erectus  Aufrechte Trespe * * - 
Calamagrostis epigejos  Land-Reitgras * * - 
Carduus acanthoides Stachel-Distel * * - 
Carex hirta  Raue Segge * * - 
Carex nigra  Wiesen-Segge V * - 
Centaurea jacea  Wiesen-Flockenblume * * - 
Centaurea scabiosa  Skabiosen-Flockenblume * * - 
Cerastium arvense  Acker-Hornkraut V * - 
Cirsium arvense  Acker-Kratzdistel * * - 
Cirsium vulgare  Lanzett-Kratzdistel * * - 
Convolvulus arvensis  Acker-Winde * * - 
Convolvulus sepium  Zaunwinde * * - 
Cornus sanguinea  Roter Hartriegel * * - 
Coronilla varia  Bunte Kronwicke * * - 
Crataegus monogyna  Eingriffeliger Weißdorn * * - 
Crepis biennis  Wiesen-Pippau * * - 
Dactylis glomerata  Wiesen-Knauelgras * * - 
Daucus carota  Wilde Möhre * * -

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
93 
Art RL NW RL NB Schutz 
Gefäßpflanzen    
Echium vulgare  Gewöhnlicher Natternkopf * * - 
Epilobium spec.  Weidenröschen * * - 
Equisetum arvense  Acker Schachtelhalm * * - 
Erodium cicutarium Gewöhnlicher 
Reiherschnabel * * - 
Eryngium campestre  Feld-Mannstreu * * § 
Euphorbia cyparissias  Zypressen-Wolfsmilch  * * - 
Euphorbia esula  Esels-Wolfsmilch * * - 
Festuca ovina  Schaf-Schwingel * * - 
Festuca rubra  Rot-Schwingel * * - 
Galium aparine  Kletten-Labkraut * * - 
Galium mollugo  Wiesen-Labkraut * * - 
Geum urbanum  Echte Nelkenwurz * * - 
Helictotrichon pubescens  Flaumiger 
Wiesenhafer * 3 - 
Hordeum murinum  Mäuse-Gerste * * - 
Hypericum perforatum  Tüpfel-Hartheu * * - 
Hypochoeris radicata  Gewöhnliches Ferkelkraut * * - 
Isatis tinctoria  Färber-Waid * * - 
Knautia arvensis  Wiesen-Knautia * * - 
Lathyrus sylvestris  Wald-Platterbse * * - 
Leucanthemum vulgare  Margerite V * - 
Lotus corniculatus  Gewöhnlicher Hornklee V * - 
Malva mochata  Moschus-Malve * * - 
Myosotis arvensis  Acker-Vergissmeinnicht * * - 
Myosotis ramosissima  Hügel-Vergissmeinnicht 3 * - 
Origanum vulgare  Gewöhnlicher Dost * * - 
Papaver rhoeas  Klatsch-Mohn * * - 
Phragmites australis  Gewöhnliches Schilf * * - 
Plantago lanceolata  Spitz-Wegerich * * - 
Plantago major  Breit-Wegerich * * - 
Poa annua  Einjähriges Rispengras * * - 
Poa trivialis   Gewöhnliches Rispengras * * - 
Potentilla argentea  Silber-Fingerkraut V * - 
Potentilla reptans  Kriechendes Fingerkraut * * - 
Rosa spec.  Rose * * - 
Rubus fruticosus  Brombeere * * - 
Salvia pratensis  Wiesen-Salbei 3S 3 -

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
94 
Art RL NW RL NB Schutz 
Gefäßpflanzen    
Sanguisorba minor  Kleiner Wiesenknopf * * - 
Sedum acre  Scharfer Mauerpfeffer * * - 
Silene alba  Weiße Lichtnelke * * - 
Silene vulgaris  Gemeines Leimkraut * * - 
Sonchus arvensis  Acker-Gänsedistel * * - 
Stachys recta  Aufrechter Ziest 3 2 - 
Stellaria graminea  Gras-Sternmiere * * - 
Stellaria media  Vogelmiere * * - 
Taraxacum officinale  Wiesen-Löwenzahn * * - 
Thlapsi arvense  Acker-Hellerkraut * * - 
Thymus pulegioides  Feld-Thymian * * - 
Trifolium campestre  Feld-Klee * * - 
Trifolium dubium  Faden-Klee * * - 
Trifolium repens  Weiß-Klee * * - 
Trisetum flavescens  Gewöhnlicher Goldhafer * * - 
Urtica dioica  Große Brennnessel * * - 
Verbascum lychnitis  Mehlige Königskerze * * - 
Verbascum nigrum  Schwarze Königskerze * * - 
Veronica hederifolia  Efeu-Ehrenpreis * * - 
Vicia cracca  Vogel-Wicke * * - 
Vicia hirsuta  Rauhaarige Wicke * * - 
Vicia tetrasperma  Viersamige Wicke * * - 
Viola arvensis  Acker –Stiefmütterchen * * -

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
95 
Anhang 4 
 
Tab. A4: Nachgewiesene Vogelarten im Untersuchungsraum von 2021 (VOLLMER, 2021) 
Satus: B = Brutvogel, N = Nahrungsgast; RL D: Gefäh rdungsgrad nach Roter Liste Deutschland 
(Nationale Gremium Rote Liste Vögel 2021); RL NW: R ote Liste Brutvögel NRW und RL NB: 
Gefährdungsgrad nach Roter Liste Deutschland und Ni ederrheinische Bucht (Grüneberg et al. 2016), 
1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), D = 
Gefährdung anzunehmen, aber Daten defizitär, S = vo n Schutzmaßnahmen abhängig, * = 
ungefährdet; Schutz: geschützt nach BartSchV, §- besonders geschützt, §§- streng geschützt 
 
Art Status RL D RL NW RL NB Schutz 
Vögel      
Amsel (Turdus merula) B * * * § 
Bachstelze (Motacilla alba) N * V V § 
Blaumeise (Parus caeruleus) B * * * § 
Bluthänfling (Carduelis cannabina) B 3 3 2 § 
Buchfink (Fringilla coelebs) N * * * § 
Buntspecht (Dendrocopus major) B?/N * * * § 
Dohle (Corvus monedula) N * * * § 
Dompfaff (Pyrrhula pyrrhula) B * * 3 § 
Dorngrasmücke (Sylvia communis) B * * * § 
Eichelhäher (Garrulus glandarius) N * * * § 
Elster (Pica pica) N * * * § 
Fitis (Phylloscopustrochilus) D * V 3 § 
Flußuferläufer (Tringa hypoleucos) D 2 0 0 §§ 
Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) B * * * § 
Gartengrasmücke (Sylvia borin) B * * * § 
Gelbspötter (Hippolais icterina) B? * * 2 § 
Goldammer (Emberiza citrinella)§  D * * * § 
Grünfink (Carduelis chloris)  B?/N * * * § 
Grünspecht (Picus viridis) N * * * §§ 
Halsbandsittich (Psittacula krameri) B * IIIa IIIa - 
Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) N * * * § 
(Prunella modularis ) B * * * § 
Hohltaube (Columba oenas) B * * * § 
Jagdfasan (Phasianus colchicus) B * IIIa IIIa - 
Klappergrasmücke (Sylvia curruca) B * V V § 
Kohlmeise (Parus major) B * * * § 
Mäusebussard (Buteo buteo) N * * * §§ 
Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) B * * * § 
Nachtigall (Luscinia megarhynchos) B * 3 1 § 
Nilgans (Alopochen aegyptiacus) N * IIIa IIIa -

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
96 
Art Status RL D RL NW RL NB Schutz 
Vögel      
Rabenkrähe (Corvus corone) B?/N * * * § 
Ringeltaube (Columba palumbus) B * * * § 
Rotkehlchen (Erithacus rubecula) B * * * § 
Schwanzmeise (Aegithalos caudatus) B * * * § 
Seidensänger (Cettia cetti) B II - - § 
Singdrossel (Turdus philomelos)  B * * * § 
Sperber (Accipiter nisus) N * * * §§ 
Star (Sturnus vulgaris) B?/N 3 3 3 § 
Stieglitz (Carduelis carduelis) B * * * § 
Stockente (Anas platyrhynchos)  B * * V § 
Straßentaube (Columba livia f. domestica) N * IIIa IIIa - 
Sturmmöwe (Larus canus) N * * * § 
Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris) B? * V 3 §  
Türkentaube (Streptopelia decaocto) N * V 2 § 
Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) B * * * § 
Zilpzalp (Phylloscopus collybita) B * * * § 
 
Anhang 5 
 
Tab. A5: Nachgewiesene Reptilienarten im Untersuchungsraum 
Satus: B = Brutvogel, N = Nahrungsgast; RL D: Gefäh rdungsgrad nach Roter Liste Deutschland 
(Nationale Gremium Rote Liste Vögel 2021); RL NW: R ote Liste Kriechtiere NRW und RL NB: 
Gefährdungsgrad nach Roter Liste Deutschland und Ni ederrheinische Bucht (SCHLÜPPMANN et al. 
2010), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefähr det, 3 = gefährdet, V = zurückgehend 
(Vorwarnliste), D = Gefährdung anzunehmen, aber Dat en defizitär, S = von Schutzmaßnahmen 
abhängig, * = ungefährdet; Schutz: geschützt nach B artSchV, §- besonders geschützt, §§- streng 
geschützt 
 
Art RL NW RL NB Schutz 
Reptilien    
Zauneidechse  
Lacerta agilis  
2 3 §§

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
97 
Anhang 6 
 
Tab. A6: Nachgewiesene Heuschreckenarten im Untersuchungsraum von 2017 bis 2021 
RL NW: Rote Liste Heuschrecken NRW und RL NB: Gefäh rdungsgrad nach Roter Liste Deutschland 
und Niederrheinische Bucht (VOLPERS et al. 2010), 1  = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 
3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), D =  Gefährdung anzunehmen, aber Daten defizitär, S 
= von Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet; Sc hutz: geschützt nach BartSchV, §- besonders 
geschützt, §§- streng geschützt 
 
Art  RL NW  RL NB  Schutz  
Heuschrecken     
Gemeine Sichelschrecke  
(Phaneroptera falcata ) * * - 
Langflüglige Schwertschrecke 
(Conocephalus fuscus ) * * - 
Großes Heupferd  
(Tettigonia viridissiama ) * * - 
Roesels Beißschrecke  
(Metrioptera  roeselii ) * * - 
Gewöhnliche Strauchschreck e 
(Pholidoptera griseoaptera ) * * - 
Westliche Beißschrecke  
(Platycleis  albopunctata ) 1 1 - 
Zweifarbige Beißschrecke  
(Metrioptera bicolor ) * 1 - 
Blauflügelige  
Ödlandschrecke ( Oedipoda  
caerulescens ) 
2 V § 
Große Goldschrecke  
(Chrysochraon dispar ) * * - 
Wiesengrashüpfe r 
(Chorthippus dorsatus ) 3 2 - 
Nachtigall -Grashüpfer  
(Chorthippus  biguttulus ) * * - 
Brauner Grashüpfer  
(Chorthippus  brunneus ) * * - 
Gemeiner Grashüpfer  
(Chorthippus  parallelus ) * * -

Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“  
98 
Anhang 7 
 
Tab. A6: Nachgewiesene Tagfalterarten inkl. Widderchen im Untersuchungsraum von 2016 
bis 2021 
RL NW: Rote Liste Tagfalter NRW und RL NB: Gefährdu ngsgrad nach Roter Liste Deutschland und 
Niederrheinische Bucht (SCHUMACHER et al. 2010), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark 
gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarn liste), D = Gefährdung anzunehmen, aber Daten 
defizitär, S = von Schutzmaßnahmen abhängig, * = un gefährdet; Schutz: geschützt nach BartSchV, §- 
besonders geschützt, §§- streng geschützt 
 
Art  RL NW  RL NB  Schutz  
Tagfalter & Widderchen     
Großer Kohlweißling  
(Pieris  brassicae ) * * - 
Kleiner Kohlweißling  
(Pieris  rapae ) * * - 
Rapsweißling  
(Pieris  napi ) * * - 
Goldene Acht  
(Colias  hyale ) 3 3 - 
Distelfalter  
(Vanessa  cardui ) * * - 
Admiral  
(Vanessa  atalanta ) * * - 
Tagpfauen auge  
(Inachis  io ) * * - 
Landkärtchen  
(Araschnia  carus ) * * - 
Hauhechel -Bläuling  
(Polyommatus  carus ) * * § 
Kurzschwänziger Bläuling  
(Cupido  argiades ) 0 0 - 
Faulbaum -Bläuling  
(Ce lastrina argiolus ) * * - 
Schachbrett  
(Melanargia  galathea ) V 3 - 
Groß es Ochsenauge  
(Maniola  jurtina ) * * - 
Kleiner Heufalter  
(Coenonympha  pamphilus ) V V § 
Braundickkopffalter  
(Thymelicus  spec .) * * - 
Ockergelber Braundickkopffalter  
(Ochlodes  venatus ) * * - 
Ampfer -Grünwidderchen  
(Adscita statices)  3 2 - 
Gemeines Wid derchen  
(Zygaena  filipendulae ) V * -

Anlage 5 Top 9.2.7 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 31.01.2022 3747-2021

1621 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 01.02.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 31.01.2022  
öffentlich 
9.2.7 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 
„Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 
3747/2021 
Es liegt ein FDP-Antrag auf Vertagung vor.  
  
In der Anlage 4 der Vorlage Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des 
Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 20.01.2022 es heißt: 
 
„Beigeordneter Herr Wolfgramm informiert darüber, dass die Verkehrsplanung hier 
noch im Anfang stehe und er sich mit dem Beigeordneten für Mobilität Herrn Egerer 
bereits im Austausch befinde. Er sagt zu, dass die Verw altung mit einer abgestimm-
ten Information auf beide Ausschüsse, den Verkehrsausschuss und den Ausschuss 
Klima, Umw elt und Grün, zukommen w erde.“ 
 
Die Vorlage wird vertagt mit der Maßgabe, dass diese abgestimmte Information 
ebenfalls der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorgestellt wird. 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
 
Die Vorlage wird unter Hinweis auf die Anlage 4 der Vorlage „Auszug aus der Nie-
derschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 
20.01.2022“ zunächst bis zu kommenenden Sitzung vertagt wird, mit der 
Maßgabe, dass diese Verkehrsplanung auch der Bezirksvertretung Rodenkir-
chen vorgestellt werden soll. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.  
(nicht anwesend: Herr Kau)

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung N5

2251 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
X Sonstiges Das Pflege- und Entwicklungs -Kurzkonzept für 
das NSG N5 „ Am Godorfer Hafen“ inkl. Flächen 
der Sürther Aue ist ein Fachkonzept, dass auf 
Grundlage der Brutvogelkartierung (2021) und 
den biotop- und artenschutzrechtlichen Daten 
des Landesamtes für Natur -, Umwelt - und 
Verbraucherschutz NRW (LAN UV) erstellt 
wurde.  
Das Fachkonzept hat die Aufgabe die Ziele und 
Maßnahmen für eine naturschutzfachliche 
Pflege und Entwicklung des Gebietes 
festzulegen. Auf Grund der gesetzlichen 
Vorgaben ist der Gestaltungsspielraum auf die 
Fachaufgaben beschränkt und von einer 
Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen.  
Im Rahmen der Umsetzung wird die 
Öffentlichkeit über die einzelnen Maßnahmen 
informiert. 
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 4 Top 4.1.2 Kurzkonzept N5 AKUG

1567 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 23.01.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Klima, Umwelt und Grün vom 20.01.2022  
öffentlich 
4.1.2 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 
„Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 
3747/2021 
RM Frau Aengenvoort meldet für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an. Sie führt 
aus, dass sich das Naturschutzgebiet auf der Fläche befinde, welches eventuell zu-
mindest in Teilen von der geplanten Linie 17 beansprucht werde. Sie bitte daher um 
Vertagung der Beschlussvorlage und darum, sie auch im Verkehrsausschuss zur 
Beratung vorzulegen. 
 
RM Herr Schallehn bekräftigt die Ausführungen seiner Vorrednerin und bittet die 
Verwaltung um Information, wie dort und auch auf der anderen Rheinseite die Linie 
17 durch das NSG im Langeler Auwald geführt werden solle.  
 
Beigeordneter Herr Wolfgramm informiert darüber, dass die Verkehrsplanung hier 
noch im Anfang stehe und er sich mit dem Beigeordneten für Mobilität Herrn Egerer 
bereits im Austausch befinde. Er sagt zu, dass die Verwaltung mit einer abgestimm-
ten Information auf beide Ausschüsse, den Verkehrsausschuss und den Ausschuss 
Klima, Umwelt und Grün, zukommen werde. 
Beschluss: 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt die Beschlussvorlage wegen Bera-
tungsbedarf zurück in seine nächste Sitzung am 17.02.2022. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 6 TOP Ö 4.1 Naturschutzbeirat

1264 Zeichen

Geschäftsführung  
Naturschutzbeirat bei der Unteren 
Naturschutzbehörde  
Frau Christ 
Telefon:  (0221) 221-36542  
 
E-Mail:  laura.christ@stadt-koeln.de 
Datum: 01.02.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Naturschutzbeirates 
bei der Unteren Naturschutzbehörde  vom 31.01.2022  
öffentlich 
4.1 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 
„Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 
3747/2021 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde empfiehlt dem 
Ausschuss für Klima, Umw elt und Grün w ie folgt zu beschließen und bittet um eine 
baldige Umsetzung des Konzeptes: 
 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung 
dargestellten Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das 
Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu 
Kenntnis und stimmt den angestrebten Schutz-, Pflege - und 
Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der 
Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des 
Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes bei der Fortschreibung des 
Landschaftsplans Köln zu berücksichtigen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig mit 14 Ja-Stimmen zugestimmt.

Anlage 3 Top 8.1 Kurzkonzept N 5 VA

995 Zeichen

Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 20.01.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 18.01.2022  
öffentlich 
8.1 Vorlage NSG Am Godorfer Hafen  
Mündliche Anfrage des SB Dr. Beese 
 
SB Dr. Beese verweist auf eine Vorlage im kommenden Ausschuss Klima, Umwelt 
und Grün zum Naturschutzgebiet Am Godorfer Hafen. Diese Vorlage kollidiere mit 
dem geplanten Bau einer Brücke für die Linie 17 bis Langel-Süd und er bitte um Mit-
teilung, ob der Konflikt zwischen Naturschutz und Verkehrswende schon ausgeräumt 
sei. 
 
BG Egerer räumt ein, dass dies noch nicht der Fall sei; die Gespräche dauern an. 
 
RM Jäger zeigt sich irritiert, dass die Verwaltung dennoch diese Vorlage, die offen-
sichtlich nicht abgestimmt sei, eingebracht habe. Sie fordert die Verwaltung auf, den 
Verkehrsausschuss in die Beratungsfolge einzubinden.

Beschlussvorlage Ausschuss

14579 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3747/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" 
und der angrenzenden Sürther Aue 
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung dargestellten 
Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das Naturschutzgebiet N 5 „Am 
Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu Kenntnis und stimmt den angestrebten 
Schutz-, Pflege - und Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die 
Umsetzung der Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse 
des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes bei der Fortschreibung des Landschaftsplans 
Köln zu berücksichtigen. 
 
Alternative 
 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün lehnt die Inhalte des Pflege- und Entwicklungs- 
Kurzkonzeptes ab. 
 
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 17.02.2022 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 31.01.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 
Verkehrsausschuss 15.02.2022 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Sachstand 
Beschlüsse, Planverfahren und Besitzübergang 
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses (0052/2020) „Ersatzansprüche der Häfen und Güterver-
kehr Köln AG - Ausbaustopp Godorfer Hafen“ zur Aufhebung des Bebauungsplans sowie zur 
Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ausbau des Godorfer Hafens wurden alle bis-
her eingeleiteten planungsrechtlichen Verfahren für den Ausbau des Godorfer Hafens (B-
Plan, FNP-Änderung) beendet. Grundlage war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 
Leipzig aus 2015, welches den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Hafens in 
Köln Godorf um ein viertes Hafenbecken abschließend aufgehoben hat. Mit dem Ratsbe-
schluss wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, auf welche Art und Weise die vormals für 
den Ausbau vorgesehenen Flächen der „Sürther Aue“ in ihrer Gesamtheit als Naturschutz-
gebiet nachhaltig gesichert und entwickelt werden können. 
Mit dem Besitzübergang der Flächen von der Hafen- und Gütergesellschaft (HGK) zum 
01.01.2021 an die Stadt Köln wurde die Grundstücksverwaltung an das Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen (67) übertragen.  
Mit Antrag AN 1418/2021 hat die BV 2 Rodenkirchen die Fachverwaltung um die Erstellung 
eines Pflegekonzeptes Sürther Aue inkl. der renaturierenden Schotterfläche gebeten. 
Ist-Situation, Pflege und Entwicklung des Naturschutzgebietes N5 „Godorfer Hafen“ 
Das Naturschutzgebiet (NSG) N 5 „Am Godorfer Hafen“ besteht seit Rechtskraft des Land-
schaftsplans Köln (1991) und weist aktuell eine Flächengröße von 23 ha aus. Die umgeben-
den Flächen in der Sürther Aue sind Teil des Landschaftsschutzgebiets (LSG) L 20 „Rhein, 
Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“. Das ausgewiesene NSG 
wurde während der einzelnen Ausbauphasen des Godorfer Hafens (Bau der Hafenbecken II 
und III) durch großflächige Schüttungen aus Kiesen und Sanden deutlich angehoben. Die 
Oberfläche liegt auf ca. 49 m ü NN und ist nahezu eben (+/- 0,5 m). Auf Grund der Erhöhung 
des Geländes ist der überwiegende Teil des NSG nicht der Rheinaue zuzuordnen, sondern 
die auf edaphisch trockenen Standorte mit kiesig, sandigem Substrat entstandenen Sekun-
därbiotope sind als Sonderstandorte wertgebend und schutzwürdig.  
Nach Rodung der Flächen für den Hafenneubau (2009) und der Durchführung von Aus-
gleichsmaßnahmen für den geplanten Hafenausbau auf den im nordöstlichen Bereich befind-
lichen Ackerflächen sowie Pflegemaßnahmen besteht heute ein Mosaik aus verschiedenen

3 
Biotopen (Sukzessionsentwicklung im Rodungsbereich des ehemaligen Hafenausbaugebiets 
mit Vorwaldstadien, Stromtal-Halbtrockenrasen, artenreiche extensiv gepflegte Mähwiesen 
mit eingelagerten Kiesflächen). Das heutige Wegesystem war an der geplanten Hafenerwei-
terung orientiert und wird durch zahlreiche wilde Trampelpfade, die durch das Gelände füh-
ren, flankiert. 
Vorbereitend für die Erstellung des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes hat die Verwal-
tung eine Brutvogelkartierung im NSG N5 „Am Godorfer Hafen“ mit Umfeld im März 2021 an 
einen externen Gutachter vergeben. Die Kartierung der Brutvögel im Frühjahr / Sommer 
2021 weist eine reiche Brutvogelfauna auf. Durch den hohen Anteil an Gebüschen sowie 
durch artenreichem Grünland dominieren derzeit die Gebüschbrüter im Artenspektrum, wäh-
rend ursprünglich vorhandene Arten offener Brachestadien (wie Schwarzkehlchen und 
Sumpfrohrsänger) fehlen oder selten sind. Ein Ergebnis der Brutvogelkartierung ist, dass 
durch Sukzession die Offenlandarten und deren Lebensräume im Gebiet zurückgegangen 
sind. Im Gutachten werden auch Empfehlungen zur Pflege und Entwicklung des Gebietes 
getroffen, die im Konzept berücksichtigt wurden. 
In einer Facharbeitsgruppe mit Vertreter*innen der NABU- Naturschutzstation Lev.-Köln, des 
BUND Köln und der Verwaltung (571, 67) fanden mehrere fachbegleitende Abstimmungs-
termine statt, in welcher die Inhalte des „Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes“ einver-
nehmlich abgestimmt wurden. Das Kurzkonzept wurde durch die NABU-Naturschutzstation 
Lev.-Köln erstellt (s. Anlage 2). 
Bewertung, Ziele und Maßnahmen  
Naturschutzfachliche Bewertung der aktuellen Situation 
In der Bewertung des Schutzgebietes sind Halbtrockenrasen auf karbonischem oder sonsti-
gem basenreichen Untergrund und die artenreichen, frischen Grünland-Flächen in tieferen 
Lagen herauszustellen (nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 42 LNatSchG gesetzlich „Geschützte 
Biotope“). 
Unter den gefährdeten Pflanzenarten sind vor allem die beiden Arten Feld-Mannstreu 
(Eryngium campestre) und Aufrechter Ziest (Stachys recta) aufgrund ihrer allgemeinen Sel-
tenheit und potenziellen Gefährdung von sehr hohem naturschutzfachlichem Wert. Darüber 
hinaus sind als Charakterarten trockenwarmer Magerwiesen auch die Vorkommen von Wie-
sen-Salbei (Salvia pratensis) und Gewöhnlichem Hornklee (Lotus corniculatus) zu berück-
sichtigen, auch wenn die Populationen im Plangebiet ggf. auf alte Ansaaten zurückgehen 
dürften.  
Im Gebiet werden 10 Brutvogelarten als „wertgebend“ eingestuft. Die Bedeutung des Gebie-
tes wird maßgeblich durch die sehr hohe Anzahl an Revieren und Arten bestimmt. Unter den 
Vogelarten, die das Gebiet zur Nahrungssuche und/oder als Durchzügler aufsuchen, sind 
insbesondere die Arten mit einem Gefährdungsgrad oder der Vorwarnliste aus der Roten 
Liste NRW wie Bachstelze, Fitis und allgemein der Turmfalke zu nennen.  
Im Naturschutzgebiet treten vier wertgebende Heuschreckenarten auf, die offenere warme 
Stellen und extensiv genutzte Wiesen besiedeln. Der naturschutzfachliche Wert für die Heu-
schreckenfauna wird als hoch eingestuft.  
Fünf der derzeit im NSG vorkommenden Tagfalterarten (inkl. Widderchen) werden auf der 
Roten-Liste NRW bzw. der Niederrheinischen Bucht (NB) mit einem Gefährdungsgrad oder 
Vorwarnliste geführt. Die ehemals auffallend hohe Zahl an Tagfalterarten und Individuen ist 
in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Gründe hierfür sind zum einen der allgemein 
stattfindende Artenrückgang in der Gruppe der Insekten, zum anderen aber auch die über 
Jahre hinweg fehlende gezielte Pflege, wodurch ehemals offene Bereiche verbuschten.

4 
 
Ziele und Maßnahmen des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes  
Um die Entwicklung des Schutzgebiets für einzelnen Lebensräume zu fördern, werden über 
die bereits heute im Gebiet vorhandenen Leitarten im Konzept Zielarten definiert, für die zu 
erwarten ist, dass diese sich durch eine optimale Pflege auf den Flächen einstellen können.  
Neben verschiedenen Pflanzenarten für die Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen, Wie-
senflächen (z.B. Acker-Witwenblume, Arznei-Thymian, Kleiner Wiesenknopf, Skabiosen-
Flockenblume, Wiesensalbei) werden folgende Säugetiere, Vögel und Reptilien als Leitarten 
für das Naturschutzgebiet benannt: Zwergfledermaus, Gartenschläfer, Bluthänfling, Dompfaff, 
Gelbspötter, Hohltaube, Klappergrasmücke, Nachtigall, Neuntöter, Sumpfrohrsänger, Zau-
neidechse. Leitarten für die Heuschrecken und Tagfalter sind die Westliche Beißschrecke, 
Zweifarbige Beißschrecke, Blauflügelige Ödlandschrecke, Wiesengrashüpfer sowie das 
Schachbrett. 
Diese Arten werden als stenöke Arten bezeichnet, d.h. sie zeichnen sich durch einen gerin-
gen Toleranzbereich bzgl. der Biotopstrukturen und Umweltfaktoren aus und stellen hohe 
Ansprüche an ihren Lebensraum. Aus diesen Gründen sind die Arten gut geeignet, ihre Le-
bensräume zu charakterisieren und werden als Leitarten eingeordnet.  
Als maßgebliche Zielarten werden im Kurzkonzept folgende Tierarten benannt: Feldschwirl, 
Fitis, Goldammer, Schwarzkehlchen, Steinkauz, Turteltaube sowie das Gemeine Widderchen 
für die Gruppe der Tagfalter inkl. der Widderchen. 
Für die Pflanzengesellschaften sind die Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen, Magerwie-
sen und Halbtrockenrasen, Magerrasen mit strukturreichen Kiesinseln und Staudenfluren, 
Salbei-Glatthaferwiese, Magerwiesen sowie typische Glatthaferwiesen mit einer artenreichen 
Artenzusammensetzung zu pflegen, wiederherzustellen und im Anschluss zum Teil zu be-
weiden.  
Als vorbereitende Maßnahmen werden das teilweise Entbuschen eines ehemals offenen Be-
reichs und der Rückbau einer Schotterfläche vorgeschlagen.  
Als langfristige Maßnahmen werden den Zielen angepasste Maßnahmen vorgeschlagen: 
 Auf einer größeren zusammenhängenden Fläche wird eine extensive Ganzjahreswei-
de zunächst mit Ziegen und in der Folge je nach Entwicklung der Fläche zusätzlich mit 
Eseln vorgeschlagen. Das aufgestellte Beweidungskonzept ist als Anlage 1 im Kurz-
konzept (Anlage 2) enthalten. Geplant ist die Umsetzung der Beweidung an einen pro-
fessionellen Beweider/Landwirt zu vergeben und als Partner wird der BUND Köln das 
Weidemanagement sowie die Öffentlichkeitsarbeit ehrenamtlich unterstützen. 
 Für die Offenbereiche sind Mahdregime mit Abtransport des Mahdgutes und bei Be-
darf Entbuschungen vorgesehen. Je nach Ziel (Halbtrockenrasen, Magerwiese) be-
stehen unterschiedliche Mahd-Regime, die sich durch Zeitpunkt und Häufigkeit der 
Schnitte unterscheiden. 
 Zauneidechsen-Habitate werden entsprechend den Bedürfnissen der Zauneidechsen 
gepflegt und offengehalten. 
 Für die Gehölzbestände sind je nach Ziel unterschiedliche Maßnahmen definiert. Hier-
unter fallen das teilweise Auf-den-Stock-setzen zur Verjüngung bei zu starkem Wuchs 
oder Entnahme einzelner Gehölze bzw. Rückschnitt zur Förderung eines gestuften 
Gebüschsaums. Bestehende Biotopbäume (z.B. totholzreiche Pappeln) sind dabei zu 
erhalten. 
 Besucherlenkung / Wegekonzept und Informationssystem im Gelände mit mindestens 
4 Infotafeln oder –stelen.

5 
 Errichtung einer Aussichtsplattform zur Einsicht in die Beweidungsfläche. 
Als weitere Maßnahme soll ein Monitoring möglichst durch die NABU-Naturschutzstation 
Lev.- Köln ca. alle 3-5 Jahre durchgeführt werden, in dessen Rahmen wird die Entwicklung 
der Maßnahmenflächen beobachtet und dokumentiert. Auf dieser Grundlage ist eine Nach-
steuerung der einzelnen Maßnahmen umsetzbar. 
Weitere Vorgehensweise 
Vertreter*innen aus den Fraktionen der BV 2 – Rodenkirchen ist das Pflege- und Entwick-
lungs-Kurzkonzept durch die NABU- Naturschutzstation Lev.-Köln unter Beteiligung eines 
Vertreters des BUND und der Verwaltung Anfang September 2021 in einem Vorort-Termin 
vorgestellt worden. 
Der BUND Köln möchte sich auch zukünftig neben der NABU-Naturschutzstation maßgeblich 
ehrenamtlich für den Erhaltung und die naturschutzfachliche Entwicklung des Gebietes en-
gagieren. Die Begleitung und Umsetzung des Weidemanagements sowie die Durchführung 
von Exkursionen möchte der BUND Köln in Zukunft anbieten.  
Insgesamt ist die Bevölkerung über die vorbereitenden Maßnahmen und die Umsetzung des 
Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzept zu informieren und über deren Zwecke aufzuklären. 
Ein abschließendes Ergebnis zur Verpflichtung HGK AG für den Rückbau der „Schotterflä-
che“ konnte durch die Verwaltung noch nicht geklärt werden. Sofern die HGK AG zum Rück-
bau nicht mehr verpflichtet werden kann, beabsichtigt die Verwaltung die Schotterfläche zu-
rückzubauen. 
Als Verkehrssicherungsmaßnahme ist geplant, den parallel zum Leinpfad verlaufenden Geh- 
und Radweg „In der Aue“ innerhalb des NSG im Winter 2021/22 in den Bereichen der Wur-
zelaufbrüche durch die Entnahme der Asphaltdecke mit anschließendem Einbau in einer 
Schottertragschicht Instand zu setzten. 
Die Finanzierung der Maßnahme und ggf. die Einwerbung von Fördermitteln ist im Weiteren 
durch die Verwaltung abzuklären. 
Es wird darauf hingewiesen, dass parallel Planungen zu dem Vorhaben „Stadtbahn Bonn - 
Niederkassel - Köln (Linie 17) und Verknüpfung Linie 7“ existieren, die den Bereich des Na-
turschutzgebietes „Godorfer Hafen“ tangieren. Aus den bisherigen Untersuchungen zu die-
sem Vorhaben im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ging der „Korridor Nord“ – der linksrhei-
nisch Godorf und rechtsrheinisch den Bereich zwischen den Orten Langel und Lülsdorf defi-
niert - als Empfehlung für die Lage der Rheinquerung hervor. Diese Variante planerisch wei-
terzuverfolgen wurde bereits im Verkehrsausschuss beschlossen (Vorlage-Nr. 1709/2019).  
In der konkreteren Planung werden die umwelt- und naturschutzrechtlichen Belange - auch 
im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - in Vorbereitung auf ein Planfeststellungsver-
fahren vertiefend geprüft. Eine Beschlussvorlage für den Verkehrsausschuss zur Weiterpla-
nung der Stadtbahnmaßnahme befindet sich derzeit in Erstellung. 
Erläuterungen zum Klimaschutz  
Mit der Aufstellung und Umsetzung des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes für das Na-
turschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ wird die Biodiversität innerhalb des Gebietes ge-
stärkt sowie die im Konzept vorgestellten Leit- und Zielarten werden maßgeblich gefördert. 
Nach heutigem Kenntnisstand sind keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten. Die 
Umsetzung ist somit als klimaneutral zu bewerten.

6 
 
Anlage 1 -  Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 -  Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzept für das Naturschutzgebiet N5 „Am 
  Godorfer Hafen“ und angrenzender Flächen der Sürther Aue

Anlage 9 Vorab-Auszug 17.02.2022 AKUG TOP 4.1.2 und 4.1.2.1 Kurzkonzept Pflege und Entwicklung N 5 Godorfer Hafen und Sürther Aue

5128 Zeichen

Anlage 9 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 23.03.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Klima, Umwelt und Grün vom 17.02.2022  
öffentlich 
4.1.2 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 
„Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 
3747/2021 
4.1.2.1 Beantwortung der Anfragen zum "Kurzkonzept zur Pflege- und Ent-
wicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der 
angrenzenden Sürther Aue" 
0517/2022 
RM Herr Schallehn bekräftigt seine Ausführungen aus der letzten Sitzung, dass es 
sich grundsätzlich um eine gute Vorlage handle und es wichtig sei, dass diese Flä-
che jetzt endlich gepflegt werde. Auch das Problem hinsichtlich der Verkehrsführung 
der Linie 17 habe sich geklärt, so dass er vorschlage, wie der Verkehrsausschuss zu 
beschließen. 
SB Herr Dr. Albach äußert sich überrascht, dass nur die BV Rodenkirchen zu einem 
Ortstermin geladen wurde. Außerdem könne er nicht nachvollziehen, weshalb in die-
sem Fall keine Bürgerbeteiligung vorgenommen worden sei. Damit nicht ein zweites 
Worringen drohe, gelte es, die Menschen mitzunehmen. 
Daher stelle er einen mündlichen Änderungsantrag, der laute:  
„Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung dargestellten 
Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das Naturschutzgebiet N 5 
„Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu Kenntnis.  
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit - insbesondere der 
Anwohnerinnen und Anwohner - einzuleiten und die Ergebnisse in der 
Fortschreibung des Landschaftsplans zu berücksichtigen.“ 
SB Herr Struwe schließt sich, allein aufgrund der „Sensibilität vor Ort“, den Aussagen 
und dem Änderungsantrag von Herrn Dr. Albach an.

Herr Dr. Bauer informiert darüber, dass der Ortstermin explizit auf Wunsch der Be-
zirksvertretung Rodenkirchen im Vorfeld der Maßnahme stattgefunden habe. Sollte 
der Ausschuss ebenfalls einen Ortstermin wünschen, werde die Verwaltung dies 
gerne veranlassen. 
Das Kurzkonzept sei nach naturschutzfachlichen Aspekten unter Einbindung des 
BUND erarbeitet worden. Auch die Biostation mit Herrn Geske sei daran beteiligt 
gewesen. 
Beim Ortstermin sei ausdrücklich von der BV darauf hingewiesen worden, dass die 
Verwaltung vor Umsetzung der Maßnahme eine öffentliche Diskussionsveranstaltung 
durchführen solle. Dies sei auch von der Verwaltung zugesagt worden. 
Ausschussvorsitzende Frau Abé  weist darauf hin, dass die Beschlussvorlage nach 
Anhörung in der BV noch einmal in einem 2. Durchgang dem Ausschuss Klima, Um-
welt und Grün vorgelegt werde. 
RM Herr Schallehn betont, dass es sich um ein Naturschutzgebiet handle und damit 
eine der wenigen Flächen, in der die Natur Vorrang habe. Es sei sicherlich gut, eine 
Informationsveranstaltung, wie von Herrn Dr. Bauer angekündigt, durchzuführen, in 
dem die naturschutzfachlich sinnvollen Maßnahmen erläutert werden.  
SB Herr Geske ergänzt, dass die Situation nicht mit Worringen oder der Flittarder 
Rheinaue vergleichbar sei, da es sich um ein abgeschlossenes Gebiet handle, in das 
nur wenige Menschen gingen. 
 Zunächst lässt die Ausschussvorsitzende über den mündlich von SB Herrn Dr. 
Albach vorgetragenen Änderungsantrag abstimmen: 
Beschluss 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung 
dargestellten Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das 
Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu 
Kenntnis.  
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit - insbesondere der 
Anwohnerinnen und Anwohner - einzuleiten und die Ergebnisse in der 
Fortschreibung des Landschaftsplans zu berücksichtigen. 
Abstimmungsergebnis 
Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktionen von SPD, FDP und Die Linke. 
 Anschließend stellt sie den Beschlussvorschlag der Verwaltung ergänzt um 
die Empfehlung des Verkehrsausschusses  zur Abstimmung:  
Geänderter Beschluss: (wie Verkehrsausschuss) 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage in die 
nachfolgenden Gremien, nimmt die in der Begründung dargestellten Inhalte des 
Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer 
Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu Kenntnis und stimmt den angestrebten 
Schutz-, Pflege - und Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, 
die Umsetzung der Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die 
Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes bei der  Fortschreibung des 
Landschaftsplans Köln zu berücksichtigen.

Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenfüh-
rung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des 
Gebietes) keine Nachteile entstehen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, 
CDU, Volt und Die Linke gegen die Stimmen der FDP-Fraktion bei Enthaltung der 
SPD-Fraktion.

Anlage 7 Top 4.3 VA Änderungsbeschluss

3065 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 16.02.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 11. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 15.02.2022  
öffentlich 
4.3 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 
„Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 
3747/2021 
 Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Die Linke. vom 
14.02.2022 
AN/0363/2022 
 
RM Jäger erläutert seitens der SPD-Fraktion kurz den eingebrachten Änderungsan-
trag.  
 
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußert RM Wahlen Zustimmung, man sei 
sich hier im Ausschuss einig; dennoch möchte er eine etwas weichere Formulierung 
vorschlagen: 
 
 „Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenführung 
des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des Gebietes) 
keine Nachteile entstehen.“ 
 
RM Jäger erklärt sich einverstanden; es müsse heute ein einhelliges klares Votum 
erfolgen.   
 
SB Dr. Beese hingegen hatte sich bis zur heutigen Sitzung eine Eini-
gung/Formulierungsvorschlag der beiden beteiligten Beigeordneten erhofft. Der fe-
derführende Ausschuss entscheide abschließend erst am 31.03.2022, so dass die 
FDP-Fraktion die Beschlussfassung heute vertagen möchte.  
 
Nach kurzer Diskussion über das weitere Verfahren lässt Vorsitzender Hammer über 
die vorliegenden Anträge abstimmen.

2 
 
1. Beschluss (mündlicher Antrag der FDP-Fraktion): 
 
Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am 29.03.2022 vertagt. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion 
 
 
2. Beschluss (mündlich geänderter Änderungsantrag der Fraktionen von SPD 
und Die Linke., AN/0363/2022): 
 
Der Beschlussvorschlag wird um einen Beschlusspunkt ergänzt: 
 
„Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenführung 
des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des Gebietes) 
keine Nachteile entstehen.“ 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP -Fraktion  
 
3. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage): 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün 
wie folgt zu beschließen: 
 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung 
dargestellten Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das 
Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu 
Kenntnis und stimmt den angestrebten Schutz-, Pflege - und 
Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der 
Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des 
Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes bei der Fortschreibung des 
Landschaftsplans Köln zu berücksichtigen. 
 
Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenfüh-
rung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des 
Gebietes) keine Nachteile entstehen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 8 Top 9.2.1 BV 2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll 3747-2022

3131 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 07.03.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 07.03.2022  
öffentlich 
9.2.1 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5  
„Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 
3747/2021 
Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen und die SPD-Fraktion stellen einen gemeinsa-
men Ergänzungsantrag (AN/0443/2022).  
 
Frau Becker bittet um Beitritt.  
Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen und die SPD-Fraktion stimmen dem Beitritt zu. 
 
Der Antrag lautet wie folgt: 
 „Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenfüh-
rung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des 
Gebietes) keine Nachteile entstehen.“ 
Herr Giesen lässt über die Ergänzung abstimmen. 
1. Beschluss 
Die Vorlage wird ergänzt: 
Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenfüh-
rung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des 
Gebietes) keine Nachteile entstehen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich mit fünf Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-
Fraktion und der Stimme der Frau Becker bei Enthaltung der FDP-Fraktion ge-
gen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt.  
(nicht anwesend: Herr Görtz, Herr Kau, Herr Dr. Zischler, Herr Schmitt)

Sodann lässt Herr Giesen über die so ergänzte Vorlage abstimmen. 
 
2. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung empfiehlt folgenden ergänzten Beschluss zu fassen: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung 
dargestellten Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das 
Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu 
Kenntnis und stimmt den angestrebten Schutz-, Pflege - und 
Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der 
Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des 
Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes bei der Fortschreibung des 
Landschaftsplans Köln zu berücksichtigen. 
Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenfüh-
rung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des 
Gebietes) keine Nachteile entstehen. 
 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-
Fraktion und der Stimme der Frau Becker bei Enthaltung der CDU-Fraktion und 
der FDP-Fraktion zugestimmt.  
(nicht anwesend: Herr Görtz, Herr Kau, Herr Dr. Zischler, Herr Schmitt) 
 
9.2.1.1 Gemeinsamer Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
und der SPD-Fraktion mit Beitritt der Frau Becker 
AN/0443/2022 
 
 
Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen stellt einen Ergänzungsantrag (AN/0443/2022) 
wie folgt: 
„Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenfüh-
rung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des 
Gebietes) keine Nachteile entstehen.“ 
 
Der Antrag wurde unter Top 9.2.1 behandelt.

Beratungsverlauf (5)

31.01.2022 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 4.1 Anhörung (BV)

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.02.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
17.02.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
07.03.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3747/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.01.2022
Erstellt
25.10.2021 10:59