Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue
Beschlussvorlage Ausschuss 3747/2021 vom 25.01.2022
Stand: Am 31.03.2022 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün geändert beschlossen.
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Anlage 2 Kurzkonzept N5 Am Godoerfer Hafen inkl Sürther Aue 29-10-2021
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Pflege- und Entwicklungs- Kurzkonzept Naturschutzgebiet N 5 „Am Godofer Hafen“ inkl. der Sürther Aue Erstellt von NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln Im Auftrag: Stadt Köln Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Köln, 29. Oktober 2021 Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 2 Fachliche Ausarbeitung: Geschäftsführer NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln Sönke Geske Dipl.-Biol. Walter Halfenberg (Kartierung / Bewertu ng und Maßnahmenkonzept Flora, Fauna / Kartenerstellung) Dipl.-Geogr. Elmar Schmidt (Kartierung / Bewertung und Maßnahmenkonzept Fauna) Dr. Volker Unterladstetter (Kartierung / Bewertung und Maßnahmenkonzept Flora) Abstimmung / Fachinhalte: Holger Sticht, BUNDzentrum Köln Gabriele Falk, BUNDzentrum Köln Wesentliche Grundlagen / Fachkonzepte: Brutvogelkartierung Büro Immo Vollmer (2021): Brutv ogelkartierung im NSG N5 „Am Godorfer Hafen“(NSG „Sürther Aue“ neu) mit Umfeld bei Köln-Sürth in 2021 PEPL 2010 (Stand 28.05.2010): Hafenausbau Godorf - Pflege- und Entwicklungsplan „Sürther Aue“ FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH Endredaktion / Abstimmung: Dipl. Ing. Kirsten Kröger, Stadt Köln Amt 671/1 Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 3 Inhalt 1 Einführung und Anlass ............................................................................................................................... 5 2 Lage und Struktur des Schutzgebietes ...................................................................................................... 7 2.1 Rechtliche Ausgangssituation/ NSG-Abgrenzung .................................................... 7 3 Planerische Vorgaben, Besitzverhältnisse und Schutz ............................................................................ 9 3.1 Öffentliches Recht / Planerische Vorgaben ............................................................ . 9 3.2 Privatrecht/Besitzverhältnisse ....................................................................... .........13 3.3 Schutz des Gebietes .................................................................................. ............15 3.4 Fortschreibung des Landschaftsplans Köln ............................................................1 6 4 Historische Entwicklung und aktuelle Nutzung ...................................................................................... 18 4.1 Ehemalige Nutzung und zeitliche Reihenfolge der Aufschüttungen ........................18 4.2 Aktuelle Nutzung / Biotoptypen im Bestand ............................................................ 20 5 Landschaftliche und abiotische Faktoren ............................................................................................... 22 5.1 Naturräumliche Gliederung............................................................................. ........22 5.2 Geologie und Boden.................................................................................... ...........22 5.3 Klima ................................................................................................ ......................23 5.3.1 Standortklima ........................................................................................ ..........24 5.3.2 Mikroklima ........................................................................................... ............24 5.4 Wasserhaushalt ....................................................................................... ..............24 5.4.1 Hochwasserschutz ..................................................................................... .....25 6 Biotische Faktoren ..................................................................................................................................... 27 6.1 Potenzielle natürliche Vegetation .................................................................... .......27 6.2 Biotoptypen und Pflanzen ............................................................................. .........27 6.2.1 Derzeitiger Biotoptypenbestand ......................................................................2 7 6.3 Fauna ................................................................................................ .....................29 6.3.1 Kartier-Ergebnisse / Artenschutzrechtliche Prüfung (GALUNDER 2014) .........29 6.3.2 Säugetiere ........................................................................................... ............30 6.3.3 Vögel ................................................................................................ ...............30 6.3.4 Reptilien ............................................................................................ ..............33 6.3.5 Heuschrecken ......................................................................................... ........34 6.3.6 Tagfalter und Widderchen ............................................................................. ..34 7 Beeinträchtigungen des Schutzgebietes ................................................................................................. 36 7.1 Anthropogene Beeinträchtigungen ...................................................................... ...36 7.2 Weitere Beeinträchtigungen ........................................................................... ........37 8 Bewertung des Schutzgebietes ................................................................................................................ 38 8.1 Biotoptypen und Pflanzen ............................................................................. .........38 8.1.1 Gefährdete Biotoptypen ............................................................................... ...38 8.1.2 Gefäßpflanzen...................................... ................................................... ........39 8.2 Fauna ................................................................................................ .....................41 8.2.1 Säugetiere ........................................................................................... ............41 8.2.2 Brut- und Gastvögel .................................................................................. ......42 8.2.3 Reptilien ............................................................................................ ..............45 8.2.4 Heuschrecken ......................................................................................... ........46 8.2.5 Tagfalter und Widderchen ............................................................................. ..46 8.3 Bewertung der Schutzwürdigkeit ....................................................................... .....48 8.3.1 Bewertung nach Biotopkataster NRW .............................................................48 9 Zielsetzung ................................................................................................................................................. 50 9.1 Zentrale Zielsetzung ................................................................................. ..............50 9.2 Entwicklungsziele – Leitarten ........................................................................ .........51 9.3 Entwicklungsziele – Zielarten ........................................................................ .........53 Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 4 10 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ..................................................................................... 57 10.1 Vorbereitende Maßnahmen / Erstpflege .............................................................57 10.1.1 Zaunbau auf Fläche 8 ................................................................................. ....58 10.1.2 Vorbereitung der Fläche 8 (Wiederherstellung von Rohbodenstandorten) ......58 10.1.3 Rückbau der Schotterfläche 14 ....................................................................59 10.1.4 Beweidungskonzept für die Flächen 8 .........................................................59 10.2 Langfristige Maßnahmen ............................................................................... .....61 10.2.1 Generelle Maßnahmen .................................................................................. ..61 10.2.2 Auf einzelne Flächen bezogene Maßnahmen .................................................61 10.3 Besucherlenkung und -information ..................................................................... 72 10.3.1 Wegenetz (siehe Karte „N5 Wegekonzept“) ....................................................72 10.3.2 Informationsplattform und -tafeln, Lehrpfad mit QR-Code sowie Sichtachsen .74 10.3.3 Einbindung der Bevölkerung ........................................................................... 74 10.4 Kostenschätzung ...................................................................................... ..........74 10.4.1 Vorbereitende Maßnahmen .............................................................................7 4 10.4.2 Langfristige Maßnahmen / Pflegemaßnahmen ................................................78 10.5 Prioritäten der Maßnahmenumsetzung ...............................................................79 11 Zusammenfassung und Fazit.................................................................................................................... 82 12 Literatur ...................................................................................................................................................... 84 Anhang – Beweidungskonzept und Biotop- und Artenlisten .......................................................................... 86 Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 5 1 Einführung und Anlass Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 folgenden Beschluss gefasst: • „I. Der Rat der Stadt Köln beschließt, seinen Bes chluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans sowie zur Änderung des Flächennutzun gsplanes für den Ausbau des Godorfer Hafens (siehe 0295/2011, 1818/2012 und 343 3/2012) mit sofortiger Wirkung aufzuheben. • II. Der Rat beauftragt daher die Verwaltung, • a. alle bislang eingeleiteten planungsrechtlichen Verfahren für den Ausbau des Godorfer Hafens (B-Plan, FNP-Änderung) einschließli ch der wasserrechtlichen und eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zu beenden. • b. zu prüfen, auf welche Art und Weise die für den Ausbau vorgesehene Fläche „Sürther Aue“ (ca. 344.000 qm) in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet nachhaltig gesichert werden kann. Dies beinhaltet a uch die eigentumsrechtliche Übertragung der Fläche an die Stadt Köln. Dazu soll den zuständigen Fachausschüssen und dem Rat kurzfristig ein Beschlu ssvorschlag vorgelegt werden. ….“ Auf dieser Grundlage erfolgte der Ankauf der Fläche n von der Häfen und Güterverkehr AG (HGK) durch die Stadt Köln und der Besitzübergang z um 01.01.2021. Zur kurzfristigen und zeitnahen Entwicklung und Pflege des Naturschutzgeb iets wurde eine Facharbeitsgruppe unter Beteiligung der Stadtverwaltung (Ämter 571, 6 7), der NABU-Naturschutzstation und des BUND Köln eingerichtet. Zur Ergänzung der Fauna-Daten wurde das Büro VOLLME R im Jahr 2021 zu einer Brutvogelkarierung von der Stadt Köln, Amt für Land schaftspflege und Grünflächen beauftragt. In einem 1. Abstimmungstermin wurde am 01.03.2021 v ereinbart, dass die NABU- Naturschutzstation eine Pflegekonzeption für das NS G N5 „Godofer Hafen“ künftig „Sürther Aue“ aufstellt, und diese Konzeption fachlich mit den Vertreter*innen des BUND abstimmt. In einem 2. Abstimmungstermin am 28.06.2021 wurden die Ergebnisse vorgestellt und weitergehend konkretisiert. Bei einem Ortstermin mit UNB, Amt für Grünflächen, BUND und NABU-Naturschutzstation am 10.08.2021 wurden die Maßnahmen besprochen und definiert. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 6 Am 31.08.2021 fand ein Ortstermin mit der Bezirksve rtretung Rodenkirchen statt. Dabei wurden das Fachkonzept und das Wegekonzept vorgeste llt und Anregungen der Bezirksvertretung aufgenommen. Von der Erstellung eines umfassenden „Pflege- und E ntwicklungsplan“ PEPL wurde im Rahmen des gemeinsamen ersten Fachtermins abgesehen. Als Grundlage und Verweis werden in diesem Pflege-K urzkonzept Aussagen aus dem im Jahr 2010 (Stand 28.05.2010) erstellten PEPL „Hafen ausbau Godorf - Pflege- und Entwicklungsplan Sürther Aue“ (im Auftrag der Häfen - und Güterverkehr Köln AG durch FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH), soweit diese au ch weiterhin fachlich und in ihrer Gesamtheit für die Entwicklung des NSG N5 geeignet sind, textlich ohne weitere Überarbeitungen bis auf redaktionelle Korrekturen zitiert bzw. übernommen. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 7 2 Lage und Struktur des Schutzgebietes Das Grundstück Rondorf Land, Flur 34, Flurstück 136 hat eine Größe von 340.000m². Das NSG N 5 „Am Godorfer Hafen“ nimmt davon ca. 236.700 m² in Anspruch, ca. 73.300 m² sind Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L20. 2.1 Rechtliche Ausgangssituation/ NSG-Abgrenzung Seit Rechtskraft des Landschaftsplans Köln (1991) i st das Naturschutzgebiet N5 „Am Godorfer Hafen“ unter Naturschutz gestellt. Die umgebenden Flächen sind im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet LSG L20 „Rhein, Rheinauen u nd Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“ ausgewiesen. Abb. 2: Grenze des NSG mit dem umliegenden Landschaftsschutzgebiet Zitiert aus PEPL 2010: „Im Landschaftsplan der Stadt Köln werden ca. 23 ha Fläche in der Sürther Aue als Naturschutzgebiet (N5) „Am Godorfer Hafen“ ausgewiesen. • zur Erhaltung und Wiederherstellung dieser Lebenss tätte gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere auch als Brut-, Rast- und Nahrungsbiotop, Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 8 • aus wissenschaftlichen und naturhistorischen Gründ en, • zur Erhaltung und Wiederherstellung eines ausgewog enen Naturhaushalts, insbesondere als wichtiges Trittstein-Biotop im Kölner Süden.“ Als Landschaftsschutzgebiet (L20) zur Erhaltung und Weiterentwicklung der vorhandenen Grünanlagen sind die Flächen zwischen dem Gelände der Shell AG und der Wohnbebauung von Sürth, die Flächen zwischen dieser und dem Natu rschutzgebiet sowie die Wasserfläche des Rheins festgesetzt worden. „Das Plangebiet liegt am linken Rheinufer, zwischen Wesseling und Köln, nordöstlich des Godorfer Hafens. Damit grenzt das Plangebiet unmitt elbar nördlich an den Gürtel der Chemieindustrie, der das Bild zwischen Wesseling und Köln maßgeblich prägt.“ „Die Sürther Aue ist ein Sekundärbiotop, das seinen Schutzstatus nicht der Zugehörigkeit zur Auenvegetation der Rheinaue verdankt, sondern durch die spontane Besiedlung der edaphisch trockenen Standorte großflächiger Ablagerungen von Kiesabraum entstanden ist.“ Auf Grund der langjährigen Hafenerweiterungsplanung ist das NSG wie folgt aufgeteilt: Die ehemalige Hafenerweiterungsfläche, bemisst sich auf ca. 14 ha, die weithegend als ruderalisierte Brachfläche mit fehlenden höheren Gehölzen anzusprechen ist. Die sogenannten Restflächen des NSG umfassen insgesamt ca. 9 ha. Die Ausgleichsflächen, derzeit unter LSG-Schutzstatus, beziffern sich ebenfalls auf ca. 9 ha, wovon 4,9 ha in Zukunft in das NSG N5 integriert werden sollen. …. Als langfristiges Ziel wird die Erweiterung auf die bestehende, rund 6,1 ha große Ackerfläche im Südosten des Plangebiets vorgeschlagen …. “ Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 9 3 Planerische Vorgaben, Besitzverhältnisse und Schu tz 3.1 Öffentliches Recht / Planerische Vorgaben Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt das Naturschutzgebiet N5 „Am Godorfer Hafen“ und die an grenzenden Teilbereiche von L20 als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Für das Gebiet gelten zudem die Freiraumfunktionen „Schutz der Landschaft und l andschaftsorientierte Erholung“ und „Regionale Grünzüge“. Der Regionalplan geht noc h von einem Ausbau des Hafens aus und formuliert anhand dieser Annahme fol gendes Ziel: „Im BSN ´Sürther Aue´ in der Kreisfreien Stadt Köln soll das Inselbi otop auf Kies mit seiner trockenheitsliebenden Flora und Fauna geschützt und erhalten werden. Das nach dem Hafenausbau Godorf verbleibende Restbiotop ist durch geeignete Maßnahmen zu sichern. Als Kompensation für die Teilinanspruch nahme des BSN ´Sürther Aue´ soll im zeitlichen Zusammenhang mit dem Hafenausbau innerhalb des von der Stadt Köln geplanten ´Grünzuges Meschenich´ ein den lands chaftsgesetzlichen Erfordernissen entsprechendes, räumlich zusammenhän gendes Ersatzbiotop entwickelt werden, welches vorrangig den Zielen des Arten- und Biotopschutzes dient.“ (BR KÖLN 2018). Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln (Stand Mai 20 12) ist das NSG N5 als Naturschutzgebiet nachrichtlich übernommen. Nachric htlich übernommen heißt in diesem Zusammenhang, dass Maßnahmen zum Erhalt der landschaftlichen, pflanzlichen und faunistischen Vielfalt als Text in die Planzeichnung übernommen werden. Angrenzend ist das L20 als Grünfläche dargestellt u nd demnach als Flächen, die insbesondere der Erholung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. In der Entwicklungs- und Festsetzungskarte des Landschaftsplanes der Stadt Köln ist das Gebiet vollständig als Naturschutzgebiet N5 „Am Godorfer Hafen“ ausgewiesen. Folgende Schutzzwecke und gebietsspezifische Ver- b zw. Gebote sind dem Landschaftsplan (STADT KÖLN 1991) entnommen: Schutzzweck Das Naturschutzgebiet wird festgesetzt - zur Erhaltung und Wiederherstellung dieser Lebenss tätte gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere auch als Brut-, Rast- und Nahrungsbiotop. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 10 - aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gr ünden. - zur Erhaltung und Wiederherstellung eines ausgewog enen Naturhaushalts, insbesondere als wichtiges Trittsteinbiotop im Kölner Süden. Gebietsspezifische Verbote Zur Gewährleistung des Schutzzweckes ist im NSG „Am Godorfer Hafen“ (N5) über die allgemeinen Verbote hinaus verboten: 1. die ackerbauliche Nutzung der bisher so genutzte n Fläche im südlichen Teil des Gebietes. 2. die Benutzung der das Gelände in Nordsüd-Richtun g querenden Trampelpfade und Wege. Nicht betroffene Nutzungen Folgende Nutzungen - hierzu zählen auch Tätigkeiten - bleiben von allen oder nur einzelnen Allgemeinen und/oder Gebietsspezifischen Verboten unberührt: 1. von den allgemeinen Verboten 1, 3 und 11 - sowei t erforderlich - und vom gebietsspezifischem Verbot 1 die Nutzung der bisher igen Landwirtschaftsflächen als Mähwiesen, soweit keine Düngemittel oder Pflanzenbehandlungsmittel aufgebracht werden und nu r einmal pro Jahr nicht vor dem 15.07. gemäht wird 2. entfällt 3. Unberührt bleibt die acker- und gartenbauliche N utzung mindestens bis zum 31.12.1992. Im Übrigen wird das Verbot dieser Nutzu ngsarten erst ein Jahr nach Erteilung eines schriftlichen Bescheids an die Besitzer und/oder Eigentümer der betroffenen Grundstücksflächen wirks am, worin die Umwandlung der Fläche in Grünland oder eine andere dem Schutzzweck entsprechende Nutzung angekündigt wird. Der Beschei d darf erst dann erteilt werden, wenn eine Konzeption zur Umwandlung der Flä che erstellt ist und finanziell realisiert werden kann. 4. das Betreten des Gebietes zum Zweck des Jagdschu tzes und der Jagdausübung. Gebietsspezifische Gebote Zur Gewährleistung des Schutzzwecks ist im NSG „Am Godorfer Hafen“ (N5) über die Allgemeinen Gebote hinaus geboten: Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 11 1. die Umsetzung des für den Kernbereich vorliegend en vegetationskundlichen Pflegegutachtens sowie für die hiervon nicht erfassten Bereiche die Erstellung eines Pflegeplans unter besonderer Berücksichtigung des faunistischen Aspekts. 2. die abschnittsweise Mahd der Reitgras- und Glatt haferwiesenbestände sowie der nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Maßgabe des Pflegegutachtens, jedoch nicht vor dem 15.07. Das M ahdgut ist aus dem Gebiet zu entfernen. 3. die Entsiegelung des oberen Rheinuferweges. 4. eine Wiederanpflanzung der ursprünglich vorhande nen Schlehenhecke. 5. eine Kennzeichnung von Wegen für die stille Erho lungsnutzung ausschließlich im Randbereich des Schutzgebietes vorzunehmen. Das Schutzgebiet L20 liegt im Geltungsbereich des L andschaftsplanes der Stadt Köln. In der Entwicklungs- und Festsetzungskarte de s Landschaftsplanes ist das Gebiet als Landschaftsschutzgebiet L20 „Rhein, Rhei nauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“ ausgewiesen. Folgende Schutzzwecke und gebietsspezifische Ver- b zw. Gebote sind dem Landschaftsplan (S TADT KÖLN 1991) entnommen: Schutzzweck Das Landschaftsschutzgebiet wird festgesetzt - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsf ähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung naturn ah entwickelter Rheinuferbereiche und der Umgebung von Naturschutzg ebieten als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie zur Abwehr schädlicher Einwirkungen auf den Naturhaushalt, im Bereich des Rheinvorlandes zur Wiederherstellung naturnaher Lebensräume. - wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Lan dschaftsbildes des Rheinvorlandes und der Auenbereiche. - wegen der besonderen Bedeutung des Rheins als Erho lungsgebiet, insbesondere auch für die stille Erholung durch das Erlebnis naturnaher Landschaftsräume. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 12 Gebietsspezifische Verbote Zur Gewährleistung des Schutzzweckes ist im LSG „Rh ein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“ (L20 ) über die allgemeinen Verbote hinaus verboten: 1. die ackerbauliche und gartenbauliche Nutzung sow ie den Rheindamm vor dem 01.07. und mehr als 2-mal pro Jahr zu mähen. 2. der Auftrag von Pflanzenbehandlungsmitteln auf d ie Böschung des Rheindamms, auf Grünland und den Mauer-/Fugenbewuchs sowie der Auftrag von Düngemitteln auf Grünland. Ausgenommen ist der Eintrag organischen Düngers durch Weidetiere, soweit ihre Anzahl 1,5 GV /ha und Jahr nicht übersteigt. 3. die Beweidung der Ufersaumbereiche. Nicht betroffene Nutzungen Folgende Nutzungen - hierzu zählen auch Tätigkeiten - bleiben von allen oder nur einzelnen Allgemeinen und/oder Gebietsspezifischen Verboten unberührt: 1. vom gebietsspezifischen Verbot 1 die Nutzung der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Landschaftsplans bereits in Äcke r oder Gartenland eingebrachten Saaten sowie die Nutzung von Hausgärten. 2. die Nutzung des Rheins als Bundeswasserstraße. 3. der ordnungsgemäße Betrieb und die ordnungsgemäß e Nutzung des am Rheinufer in Porz-Langel gelegenen Campingplatzes e inschließlich dort vorhandener Gastronomiebetriebe und -möglichkeiten auf Dauer sowie der ordnungsgemäße Betrieb und die ordnungsgemäße Nutzu ng der übrigen Campingplätze bis zum Ablauf der bestehenden Nutzun gsgestattungen. Eingeschlossen ist das Befahren der Zufahrtswege du rch den Anliegerverkehr zum Campingplatz. 4. Unberührt bleibt die acker- und gartenbauliche N utzung mindestens bis zum 31.12.1992. Gebietsspezifische Gebote Zur Gewährleistung des Schutzzwecks ist im LSG „Rhe in, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“ (L20 ) über die Allgemeinen Gebote hinaus geboten: Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 13 1. die Umwandlung der ackerbaulich genutzten Fläche n in extensiv als Mähwiese oder Weideland genutztes Grünland oder ein e andere umweltverträgliche Nutzung. 2. die dauerhafte Absperrung der Zufahrtswege über den Rheindamm für den unbefugten Kfz-Verkehr. 3. die Erstellung einer Pflegekonzeption für die im Biotopkataster NW erfassten Uferbereiche. 4. die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskon zeption für den Auenbereich südlich der Zündorfer Groov und für den Weißer Boge n zur Wiederherstellung einer naturnahen Rheinauenlandschaft. 5. entfällt 6. die Wiederherstellung der Auenlandschaft durch B eseitigung des Campingplatzes in Westhoven südlich der Rodenkirchener Brücke. 7. die Erstellung und Umsetzung einer Freiraumkonze ption für das am Rheinufer gelegene ehemalige Kasernengelände in Köln Porz-Wes thoven unter Einbeziehung der vorhandenen Biotopstrukturen und b esonderer Berücksichtigung der Erholungsnutzung. 3.2 Privatrecht/Besitzverhältnisse Die rot markierten Grundstücke in Abb. 2 innerhalb des NSG N5 „Am Godorfer Hafen“ und des angrenzenden LSG L 20 sind im „Lagerbuch gesamt “ der Stadt Köln als städtischer Grundbesitz dargestellt. Die angrenzenden Verkehrsflächen sind Eigentum des Bundes bzw. der Deutschen Bahn AG. Die Ackerfläche und Grünlandflächen im östlichen Be reich des Naturschutzgebietes (ohne Farbe dargestellt) sind in privatem Besitz. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 14 Abb. 2: Besitzverhältnisse Der Besitzübergang, der im Lageplan insgesamt rot d argestellten Teilflächen ist von der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) an die Stadt K öln zum 01.01.2021 erfolgt. Die Grundstücksverwaltung hat das Liegenschaftsamt (23) mit Schreiben vom 14.01.2021 an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) übertragen. Bestandteil des Notarvertrages ist eine Gestattung der HGK zur Nutzung der erhaltenen Ökopunkte aus den durchgeführten Ausgleichsmaßnahme n. Der Notarvertrag regelt auch die Betretungsrechte der HGK zur Pflege und Bewirts chaftung der in das „Unterkonto zum Ökokonto“ eingebuchten Teilflächen. Die CEF Maßnahme für die Zauneidechse im Rahmen der Umsiedlung der Firma Steil ist Bestandteil der Stufe 2 der artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen der Genehmigung zur „Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Umschlag, zur Lagerung und Behandlung von Eisen- und Nichteisenmetallen“. Die westliche Fläche 9 innerhalb der Beweidungsfläche 8 ist dauerhaft als „Zauneidechsenhabitat“ durch die Firma Steil zu erhalten und zu pflegen. Die Überlassung der Mietfläche an die Firma Steil ist B estandteil der Anlage 3 zum Kaufvertrag. Dieses Mietverhältnis ergibt sich aus dem geschloss enen Gestattungsvertrag und verlängert sich jeweils jährlich automatisch, sofern keine Änderung beantragt wird. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 15 3.3 Schutz des Gebietes Neben den im Landschaftsplan vorgegebenen Entwicklu ngszielen formuliert das Biotopkataster des Landes NRW unter der Gebietsnumm er BK-5107-908, NSG „Am Godorfer Hafen“ folgende Schutzziele: Erhaltung und Sicherung des NSG „Am Godorfer Hafen“ als Biotopkomplex (Zulassen von Verschiebungen der Zonierung) durch: - Verlagerung und Erhaltung wertvoller Biotope sowie Pflanzen- und Tierpopulationen aus dem Eingriffsraum. - Maßnahmen zur Koordinierung des Natur-, Biotop- un d Artenschutzes und der Freizeit- und Erholungsnutzung in der Sürther Aue. - Erhalt eins vielfältigen Lebensraumes, bestehend a us einer engen Verzahnung von Standorten unterschiedlicher edaphis cher Bedingungen sowie von Offenlandbereichen mit bewaldeten Flächen. Erhaltung und Entwicklung eines durch trockene und magere Standorte gekennzeichneten Grünland-Gebüsch-Komplexes, Erhaltung und Entwicklung einer Obstgarten-Brache, Erhaltung und Entwicklung eines Feldgehölzes und e iner Baumgruppe, Erhaltung und Entwicklung von Wiesen (insbesondere Salbei- Glatthafer-Wiesen) als Standort gefährdeter Pflanze narten und als Lebensraum gefährdeter Tierarten sowie Entwicklung von drei Ackerflächen zu extensiv bewi rtschafteten Wiesen. Nordwestlich des NSG liegt auf teilweise mageren, k iesigen Standorten eine Grünlandbrache, die von dem NSG durch eine stillgel egte Industriebahnlinie getrennt wird. Das Biotopkataster des Landes NRW führt diese n Bereich unter der Gebietsnummer BK-5107-056, „Grünlandbrache nordwest lich an das NSG ‚Sürther Aue‘“ mit folgendem Schutzziel: Schutz einer natürlichen Sukzession und Grünlandbra che im Verbund mit den Flächen des angrenzenden NSG durch: - der Sukzession überlassen - keine Aufforstung Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 16 - Vermeidung der Eutrophierung Das südlich an das NSG grenzende Rheinufer wird im Biotopkataster des Landes NRW unter der Gebietsnummer BK-5107-050, „Linkes Rh einufer zwischen Godorfer Hafen und Köln-Weiß“ geführt mit folgendem Schutzziel: Schutz einer natürlichen Sukzession und Grünlandbra che im Verbund mit den Flächen des angrenzenden NSG durch: - Erhaltung und Entwicklung eines durch unbefestigt e Deichböschungen, Röhrichte und Sukzessionsflächen gekennzeichneten Rheinufer-A bschnittes mit regionaler Bedeutung für das Auen-Verbundsystem durch: - extensive Grünlandbewirtschaftung, Mahd (Bemerkung: Deichböschungen) Weitere Schutzgebietsausweisungen (FFH-Gebiet, Natu ra 2000, Trinkwasserschutzgebiet) oder Ausweisungen von stre ng geschützten Biotopen liegen für das Schutzgebiet nicht vor. 3.4 Fortschreibung des Landschaftsplans Köln Im Rahmen einer weiteren Fortschreibung des Landsch aftsplans Köln wird die Überarbeitung der Abgrenzung des Naturschutzgebiets N5 „Am Godorfer Hafen“ und die Umbenennung in N 5 „Sürther Aue“ empfohlen. Die Abgrenzung soll sich auf Grundlage des PEPL Kurzkonzeptes naturschutzfachlic h an den wertgebenden Flächen orientieren. Die Abgrenzung ist somit zu ge gebener Zeit zu erweitern bzw. anzupassen. Ein Vorschlag zur Abgrenzung hatte die Verwaltung im Rahmen der Überarbeitung der Naturschutzgebiete des Landschaftsplans Köln erarbeitet. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 17 Abb. 3: Abgrenzungsvorschlag für ein neu abzugrenzendes NSG N 5 „ Sürther Aue“ Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 18 4 Historische Entwicklung und aktuelle Nutzung 4.1 Ehemalige Nutzung und zeitliche Reihenfolge der Aufschüttungen Abb. 4: Ehemalige Nutzung und zeitliche Reihenfolge der Aufschüttung Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 19 Es bestehen keine exakten Daten darüber, wann genau welche Veränderungen durchgeführt wurden. Anhand alter Kartenwerke aus TIM-online (on line-Angebot der Bezirksregierung Köln) lässt sich die Entwicklung (insbesondere die der Aufschüttungen) grob nachvollziehen und die jeweiligen Jahreszahlen abschätzen. Auf einem Teilbereich der ursprünglichen Auelandsch aft entstand durch den zweistufigen Hafenausbau ein kiesig-sandiges Plateau. Der Aushub des ersten Hafenbeckens (1920er Jahre) w urde auf den ufernahen Bereich der Aue aufgebracht. Auf einem dem Hafen nahe gelegenen Teil der Aufschüttung wurde Boden aufgetragen und dann ackerbaulich genutzt. Ab wann diese Nutzung erfolgte und woher das Bodenmaterial stammt ist unklar. Beim Ausbau des zweiten Hafenbeckens (1960er Jahre) wurde der Aushub auf die dahinterliegenden Bereiche großflächig aufgebracht. Zentral lag eine kleine Hofanlage die vermutlich in den 1950er Jahren aufgegeben wurde. Einige der an der Hofanlage gepflanzten Obstbäume w aren in den 1990er Jahren noch vorhanden, werden inzwischen jedoch von aufkommende m Gehölz vollständig überwachsen. Der nicht aufgeschüttete Auenbereich wurde landwirt schaftlich genutzt und bestand aus drei Ackerflächen und einer Wiese. Wann diese Nutzungen begannen konnte nicht ermittelt werden. Im Zuge der geplanten Hafenerweiterung wurden zwisc hen 2001 und 2009 die Ackerflächen aufgegeben und für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen oder fielen brach. Von der damaligen landwirtschaftlichen Nutzung bestehen akt uell noch ein Acker und eine Mähwiese. Für die geplante Hafen-Erweiterungsfläche wurde als vorbereitende Maßnahme der Erweiterungsbereich 2009 weitgehend entbuscht und anschließend mit Ziegen beweidet, um ein erneutes Aufkommen von Gehölzen zu unterbinden. Die Beweidung wurde wegen des Baustopps jedoch bald wieder aufgegeben. In der südwestlichen Ecke des NSG wurde im Rahmen d er Informationskampagne der HGK in 2009 eine Schotterfläche hergestellt und zeitwei se Informationscontainer errichtet, um über die Hafenausbaumaßnahmen vor Ort die Bevölkeru ng unterrichten zu können. Der Rückbau der Schotterfläche steht bis heute aus. Der dabei abgeschobene Boden wurde als Wall aufgeschüttet. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 20 4.2 Aktuelle Nutzung / Biotoptypen im Bestand Abb. 5: Bestand Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 21 Über den NABU-Stadtverband Köln wurden in den 1990e r Jahren regelmäßig ehrenamtliche Pflegearbeiten auf den Flächen 2 und 3 durchgeführt . Hierdurch wurden die wertvollen artenreichen Wiesen erhalten. Die Pflegearbeiten wu rden wegen der geplanten Hafenerweiterung Anfang der 2000er Jahre aufgegeben. Seit 2015 wird auf Teilflächen eine Pflege durch di e NABU-Naturschutzstation in Zusammenarbeit mit der UNB-Köln durchgeführt. Im La ufe der Jahre wurden weitere Maßnahmenflächen hinzugenommen. Aktuell finden auf den Flächen 1, 2, 3 und 4 Maßnahmen statt. Die Beschreibung der einzelnen Pflegemaßnahmen erfolgt in Kapitel 10. Eine zum L20 gehörende Fläche wird weiterhin als Acker genutzt (Fläche 13). Der zum NSG gehörende Wiesenbereich auf dem nicht a ufgeschütteten Auenbereich (Fläche 5) wird weiter als Mähwiese genutzt. Der Be sitzer führt die Mahd ohne Absprache durch. Teile der Flächen im Plangebiet werden durch die Um setzung von Kompensations- bzw. Ökokontomaßnahmen gepflegt. Dies betrifft die Fläch en 9, 10, und 11. Auf den Flächen 9 soll die im Gebiet vorkommende Zauneidechse gefördert werden. Mit den Flächen 10 und 11 wurden unterschiedlich stark zu pflegende Wiesen au f ehemaligem Acker angelegt. Diese Wiesen sollten als Salbei-Glatthaferwiese und Lands chaftsrasen (Pufferzone und Erholungsfläche) gestaltet werden (s. hierzu FSWLA, 2010, die Kapitel 5.2.2 und 5.2.3). Bedeutung besitzt das Gebiet für die Naherholung. D as Betreten des Naturschutzgebietes außerhalb der Wege, die Anlage von Grillstellen und Zeltplätzen etc. sind illegal und nicht als Nutzung i.e.S. anzusehen. Eine Vielzahl an Trampelp faden zeugt von einer regelmäßigen illegalen Nutzung. Diese Aspekte werden deshalb als Beeinträchtigungen betrachtet und in Kap. 7 beschrieben. Der südlich und westlich des Gebietes verlaufende S ürther Leinpfad ist Teil der Radwegeverbindung zwischen Köln und Wesseling und g ehört zum Rhein-Radfernweg der EuroVelo-Route EV 15 (von Rotterdam bis in die Schweiz). Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 22 5 Landschaftliche und abiotische Faktoren 5.1 Naturräumliche Gliederung Zitiert nach PEPL 2010 „Das Plangebiet liegt innerhalb der Rheinaue zwisch en Wesseling und Köln. Im stark anthropogen überprägten Rheintal ist südlich von Sü rth ein Fragment des ursprünglichen natürlichen Überflutungsbereichs des Rheins erhalte n geblieben, das heute landwirtschaftlich genutzt wird. Daran schließt das Naturschutzgebiet „Am Godorfer Hafen“ an, das wiederum durch großflächige Schüttungen aus Kiese und Sande aus den 1960er Jahren deutlich anthropogen überprägt ist. Während des Ausbaus des Godorfer Hafens (Bau der Hafenbecken II und III) wurde das Niveau angeho ben und die edaphisch trockenen Standortbedingungen geschaffen, die zur Entwicklung des aktuell schützenswerten Mosaiks von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen führten. Die Rheinaue ist der tiefst gelegene Bereich der Te rrassenabfolge Nieder-, Mittel- und Hauptterrassen, die das Rheintal um Köln aufbauen. Damit gehört das Plangebiet zur Köln- Bonner Rheinebene, die im südlichen Teil der Nieder rheinischen Bucht die Flussaue bis hin zur Mitteltrasse umfasst.“ 5.2 Geologie und Boden „Die auf der westlichen Niederterrasse des Rheins g elegene Sürther Aue ist aus Schottern und Sanden aufgebaut, die der nacheiszeitliche Rhei n abgelagert und durch seinen mäandrierenden Lauf anschließend wieder umgelagert und zerschnitten hat. Spätere Überflutungen bedeckten die Schotter mit Auensedimenten (Schluffe und Sande), auf denen sich die Bodenbildung vollzog. Die natürliche Oberf läche der Sürther Aue steigt von 44 m üNN am Rheinufer auf 50 m im äußersten Nordwesten. Das Relief zeigt hinter dem Uferwall eine um 1,5 m auf 150 m Breite eingesenkte Rinnenstruktur im ungestörten östlichen Teil der Aue. Der südwestliche Bereich, ….., stellt eine Auf schüttungsfläche aus Rheinkiesen und – sanden dar, die beim Bau des Godorfer Hafens seit E nde der 20er Jahre als Aushub angefallen sind und hier verkippt wurden. Die Oberfläche liegt auf ca. 49 m und nahezu eben (+/- 0,5 m). Auf den Auensedimenten der Sürther Aue haben sich, laut „Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen Blatt L 5160 Köln“, zwei Bodentypen entwickelt: Am Rheinufer Brauner Auenboden, stellenweise vergl eyt, aus Auenlehm über Auensand (Holozän) [oder über Sand und Kies der Niederterras se (Pleistozän)] Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 23 daran anschließend Brauner Auenboden aus Auensand über Auenlehm (Holozän), darunter Sand und Kies der Niederterrasse (Pleistozän). Braunerden von sehr geringer Ausdehnung reichen am nördlichen Rand in das Untersuchungsgebiet hinein. Eingehende Bodenuntersuchungen im Untersuchungsgebi et haben ergeben, dass die Unterschiede im Korngrößenspektrum der Böden im Unt ersuchungsraum vor allem im Umfang des Skelettanteils liegen (Steine und Geröll ). Das Substrat ist insgesamt durch eine Tonarmut gekennzeichnet, die Dominanz von Mittel- u nd Feinsand ist durchweg zu erkennen. Können diese Aussagen für die oberen 30-40 cm des g esamten Untersuchungsraumes festgehalten werden, so sind in den darunter liegen den Schichten deutlichere Unterschiede zu erkennen. Während es sich bei den Auenterrassen um mindestens 100 cm mächtige Auenlehme handelt, die im Ap-Horizont eine Anreiche rung von Sand und Kies/Blöcken aufweisen, besteht der Untergrund innerhalb des Nat urschutzgebietes in Teilen aus einem deutlich gröberen Substrat. Stellenweise sind sogar Kiesinseln bis heute erhalten, auf denen noch keine Bodenbildung stattfinden konnte. In den größten Flächenteilen hat auf den umgelagerten Sanden aber bereits eine weitgehende B odenbildung während der letzten 40 Jahre stattgefunden. Lokal treten sogar wasserstauende Bodenhorizonte au f, die auch auf der höher gelegenen Fläche durch Phragmites-Bestände angezeigt werden. Auf dem Terrassenhang am Übergang zwischen dem tiefer gelegenen Teil und dem höher gelegenen Teil der Aue sind Bodenverhältnisse anzutreffen, die auch in tieferen Schichten eher den Verhältnissen im NSG entsprechen. Die natürlichen Böden werden im westlichen Teil von der 1-6 m hohen Aufschüttung überlagert, auf der sich Rohböden von ganz untersch iedlicher Mächtigkeit entwickelt haben, die ihre rudimentärste Ausprägung in den Grobkies-I nseln finden. Allgemein zeichnen sie sich durch sehr hohen Skelettanteil, geringen Feine rdeanteil und niedriges Wasserhaltevermögen aus.“ 5.3 Klima „ Die Niederrheinische Tieflandsbucht weist ein vor wiegend ozeanisch geprägtes Klima auf: Die Sommer sind relativ kühl, die Winter dafür mild . Die Winde kommen überwiegend aus westlichen Richtungen, entsprechend der Hauptzugbah nen der Tiefdruckgebiete. Das Rheintal besitzt für die Winde lokal eine kanalisie rende Wirkung, so dass südliche und südwestliche Winde ein sekundäres Maximum in der Ve rteilung darstellen. Die Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 24 Luftfeuchtigkeit ist relativ hoch. Die Buchtlage be deutet für Köln einen Windschutz (Verminderung der Windgeschwindigkeit), teilweise w erden die Luftbewegungen in den unteren Luftschichten in Richtung des Rheintals umgelenkt. Die Buchtlage begünstigt zudem milde Winter, kann aber auch eine Frischluftzufuhr behindern und zur Ausbildung von Inversionswetterlagen führen (vgl. GABLESKE, 1985).“ 5.3.1 Standortklima Durch seine unmittelbare Nähe zum Rhein unterliegt das Untersuchungsgebiet der ausgleichenden Wirkung dieses Gewässers auf Tempera tur und Luftfeuchtigkeit. Außerdem führt der unterschiedliche Energieumsatz auf Land u nd Wasser zur Bildung lokaler Flurwindsysteme, die einen erhöhten Luftaustausch b ewirken. Dieser Effekt ist, mit umgekehrten Vorzeichen, auch zwischen der Sürther A ue und den sie umgebenen mehr oder weniger versiegelten Flächen zu erwarten. Das Hafengelände und die sich anschließenden Industrien im Norden und Westen, daz u zählt auch die Industriestraße und die sie begleitenden Gleise, stellen Aufheizungsflä chen dar und geben zusätzliche Wärme aus unterschiedlichen Verbrennungsprozessen ab. Das sich im Osten anschließende Wohngebiet mit Einzelhausbebauung und Gärten ist kl imatisch neutraler zu bewerten, erhält aber durch die Frischluftbildung auf der Grünzone m it seinen Gebüsch- und Waldbiotopen einen Ausgleich für die große Häufung an Industrie und deren Luftbelastungen. 5.3.2 Mikroklima Es fallen zwei gegensätzliche Einheiten ins Auge. Z um einen die Gebüsch- und Waldbiotope, die durch Beschattung und Verdunstung für kühle Bereiche und Frischluftneubildung sorgen, und zum anderen die ve rsiegelten Wege, vegetationsfreien Grobkiesinseln und, in abgeschwächtem Maße, die Mag errasen und Grasfluren, die sich durch starke Temperaturgegensätze zwischen Ein- bzw . Ausstrahlungsphasen und ein geringes Verdunstungspotenzial auszeichnen. 5.4 Wasserhaushalt Die unmittelbare Lage am Rhein hat in Verbindung mi t dem anstehenden Lockermaterial einen Grundwasserstand zur Folge, der mit dem Rhein pegel weitgehend korrespondiert. Bei einer Wasserspiegelhöhe von 42 m ü. NN (TK 50, Blat t L 5106) liegt der Grundwasserabstand am GEW-Pegel (bei Strom-Km 672,5 ) auf 40,5 m ü. NN. Das Grundwasser steht in der Aue im Bereich Wesselinger Straße, Höhe ca. 46 m ü. NN, 5-6 m unter Flur an, für die Aufschüttung beträgt der Abs tand ca. 8,5 m. Die Sürther Aue liegt in keiner ausgewiesenen Wasserschutzzone. Die Wassersc hutzzone III des Wasserwerks Weiß reicht bis zur Straße ‚Auf dem Hügel’ in Köln Sürth (Strom-Km 674). Die Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 25 Versickerungsrate des Niederschlagwassers ist auf d er Aufschüttungsfläche aufgrund des geringen Feinerdeanteils sehr hoch. Daher ist auch nur eine sehr geringe Filterleistung des Substrats gegeben. 5.4.1 Hochwasserschutz Das Plangebiet liegt im Überschwemmungsbereich des Rheins und ist durch Verordnung der Bezirksregierung als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Die Kiesaufschüttung ist mit dem Hafenausbau seit Ende der zwanziger Jahre zunehmend vergrößert worden und hat der Sürther Aue natürlichen Retentionsraum entzogen. Di e Karte ‚Hochwasserstände’ zeigt, dass der südliche Teil der Aufschüttung beim Jahrhu nderthochwasser 1995 mit einem Wasserstand von 10,69 m KP (Kölner Pegel) nicht übe rflutet wurde. Das Wasser drang auf der Brachfläche im Norden der Aufschüttung, die 0,5 -1 m tiefer liegt, auf das Gebiet der geplanten Hafenerweiterung vor. Foto 1: Hochwassersituation im Februar 2021 – Blick Richtung Godorfer Hafen Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 26 Foto 2 : Hochwassersituation in Februar 2021 –Blick Richtung Ortslage Sürth Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 27 6 Biotische Faktoren 6.1 Potenzielle natürliche Vegetation Zitiert aus PEPL 2010 „Als potentiell-natürliche Vegetation der Rheinaue der Köln-Bonner Rheinebene würde sich wie in fast ganz Mitteleuropa eine Waldvegetation a usbreiten. Diese Waldvegetation unterscheidet sich entsprechend der edaphischen Ver hältnisse – in der Nähe von Wasserläufen z.B. die Auenwälder. Im Bereich zwisch en Mittelwasser und Hochwasser würde eine Weichholzzone mit Silberweide, Bruchweid e, deren Bastard Salix rubens und Schwarzpappel in der Baumschicht und Weidengebüsche n in der Strauchschicht bestehen. Im anschließend höher gelegenen Auenbereich, der Ha rtholzaue, ist ein Eichen-Ulmenwald die potentiell natürliche Vegetation, dem in der Baumschicht Stieleiche, Feldulme, Esche und Traubenkirsche angehören. Die dazugehörige Strauchs chicht wird durch Gewöhnlichen Schneeball, Weißdorn, Hartriegel, Pfaffenhütchen un d Hundsrose aufgebaut. An Waldrändern ist eine Vegetation aus verschiedenen S träuchern und Stauden zu finden. Selbst die anthropogen geschaffene Aufschüttung inn erhalb der Sürther Aue würde, eine entsprechende Zeit mit fortschreitender Bodenbildun g vorausgesetzt, als Klimaxvegetation einen Eichen-Ulmenwald aufweisen, der die Wiesen un d Halbtrockenrasengesellschaften durch zunehmende Beschattung verdrängen würde.“ 6.2 Biotoptypen und Pflanzen 6.2.1 Derzeitiger Biotoptypenbestand …. „Das Untersuchungsgebiet besteht aus einem Mosa ik verschiedener Biotope aus verschiedenen Übergangsstadien bzw. Entwicklungssta dien (Rodungsbereich Hafenausbaugebiet, Neuanlage Ausgleichsflächen, Suk zession auf den Restflächen des NSG).“ (Zitiert aus PEPL 2010) Die aktuellen Biotoptypen im Untersuchungsraum und Anzahl der Flächen sind mit dem jeweiligen Biotoptyp (nach LANUV 2020) in der folgenden Tabelle angegeben. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 28 Tab. 1 : Zusammenfassende Darstellung der Biotoptypen im U ntersuchungsraum und Anzahl der Flächen mit dem jeweiligen Biotoptyp (nach LANUV 20 20). BT-Code: Biotoptypkürzel nach LANUV (2020). Die Flächengröße umfasst – wenn nicht anders dargestellt – die Ausp rägung des jeweiligen Biotoptyps innerhalb der grafischen Abgrenzung des Schutzgebietes. Biotoptyp BT-Code Anzahl Flächen Flächengröße (gesamt) Kalkha lbtrockenrasen , Kalkmagerrasen Offene, grasreiche Vegetationsbestände auf Kalkböden. Vegetation: Festuco-Brometea DD0 1 0,22 ha Magerwiese Magergrünland mit erster Hauptnutzung als Mahd ED1 4 3,5 ha Fettwiese Wirtschaftsgrünland mit erster Hauptnutzung a ls Mahd EA0 2 5,41 ha Vegetationsarme Kies - und Schotterflächen Kies und Schotter mit lückiger Pioniervegetation. GF1 6 1,42 ha Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten Flächenhafte Gehölzbestände vorwiegend aus Straucharten. Einzelne Bäume oder Gruppen von Bäumen können enthalten sein. BB11 3 7,33 ha Ufergehölz aus nicht heimischen Laubbaumarten Schmale, einfache oder mehrreihige Gehölzstreifen an fließenden oder stehenden Gewässern oft ohne auwaldtypische Krautschicht Meist wesentliche Beteiligung von Bäumen BE6 1 2,62 ha Lössacker, lockerer Lehmacker Hoch produktive Böden in den Auen- oder Bördegebieten HA5 1 5,61 ha Siedlungsbrache HW0 2 14,3 ha Wirtschaftsweg (versiegelt) VB0 2 0,63 ha Fußweg (unversiegelt) VB5 3 0,37 ha Auf Basis der vorhandenen Daten zur Flora des Plang ebietes können vor allem eine Reihe von oligotraphenten, teilweise xerothermen Pflanzen arten der mageren Wiesen- und Rasengesellschaften als besonders wertgebende Flore nelemente identifiziert werden. Auf dem Reliktstandort des Stromtal-Halbtrockenrasens ( Fläche 1) kommen nach aktuellen Erfassungen aus den Jahren 2019 – 2021 als besonder s gefährdete Arten Aufrechter Ziest (Stachys recta; RL D V, NRW 3, NRBU 2), Feld-Mannstreu (Eryngium campestre; RL D V), Arznei-Thymian ( Thymus pulegioides ), Skabiosen-Flockenblume ( Centaurea scabiosa ) und Gewöhnliche Hundszunge (Cynoglossum officinale ; RL D V, NRW 3, NRBU *) vor. Das Vorkommen des Aufrechten Ziests im Plangebiet i st Köln eins der sehr wenigen bekannten Populationen im Stadtgebiet. Die Art drin gt in Nordrhein-Westfalen nur entlang des wärmebegünstigten Rheintals ins Tiefland vor un d ist hier in den letzten Jahrzehnten vielerorts stark zurückgegangen. Auch der Feld-Mann streu ist in NRW im Flachland überwiegend auf das warme Rheintal beschränkt. Mit seinen stark sklerotisierten Blättern ist der Doldenblütler im Stromtal historisch ein Beweidungszeiger gewesen, der heute vielerorts nur noch relikthaft vorkommt. Im Kölner Stadtgebiet dürfte es sich um eines der letzten Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 29 nennenswerten Vorkommen handeln. Die Art ist überdi es nach BArtSchV Anhang 2 sowie nach BNatSchG Status b streng bzw. besonders geschützt. Arznei-Thymian und Skabiosen-Flockenblume unterlieg en aktuell keiner Einordnung in eine Gefährdungskategorie der Roten Listen, sie sind abe r für das Kölner Stadtgebiet als selten einzustufen und zählen innerhalb ihrer vegetationsk undlichen Syntaxa zu den charakteristischen Florenelementen, die insbesonder e auch für den Schutz von Wildbestäubergilden (vor allem Lepidoptera, Apoidea ) bedeutsam sind. Beide Arten sind als Trockenheitszeiger einzustufen und besiedeln vorwie gend nährstoffarme Lebensräume. Der Arznei-Thymian ist eine Charakterart neutral bis sa urer Magerrasengesellschaften vorwiegend auf Lockersedimentböden, während die Ska biosen-Flockenblume kalk- bzw. basenreiche Magerwiesenstandorte kennzeichnet. Ihr Vorkommen im Plangebiet verdeutlicht den Wert der besiedelten Biotope als nach wie vor b esonders nährstoffarme Überlebensinseln innerhalb einer stark eutrophierten Umwelt. Als weitere gefährdete Art der Magerwiesen (Flächen 2, 10 und 11) ist darüber hinaus der Wiesen-Salbei ( Salvia pratensis ; RL D V, NRW 3S, NRBU 3) zu nennen, der wärmebegünstige, meist basenreiche Wiesenstandorte besiedelt und als Charakterart des trockenwarmen Flügels der Glatthaferwiesen gilt (Ar rhenatheretum elatioris, Subassoziationsgruppe von Briza media, nach LISBACH & PEPPLER -LISBACH 1996). 6.3 Fauna 6.3.1 Kartier-Ergebnisse / Artenschutzrechtliche Pr üfung (GALUNDER 2014) Eine umfangreiche Kartierung erfolgte 2012 im Zusam menhang mit der artenschutzrechtlichen Prüfung zum damaligen geplanten Hafenausbau. Da die Daten inzwischen 9 Jahre alt sind, ein großer Bereich durch Sukzession sich natürlich weiterentwickelt hat und andere Bereiche in den let zten Jahren durch Pflegemaßnahmen verändert wurden, können die Daten aus 2012 als nic ht mehr ganz aktuell gelten. Sie geben dennoch das Potenzial der Fläche wieder und können bei der Bestimmung der notwendigen Pflegemaßnahmen Hinweise für die Zielrichtung sowie Leit- und Zielarten geben. Die Daten im Einzelnen sind in dem Werk von GALUNER (2014) nachzulesen. Hier sind die wichtigsten Arten kurz zusammengefasst: • Fledermäuse (nur Zwergfledermäuse) , Schwerpunkt Sürther Leinpfad, keine Wochenstuben, keine weiteren Fledermausarten. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 30 • 28 Brutvogelarten (inkl. Brutverdacht) und 15 Durchzügler bzw. Nahrun gsgäste auf der Teilfläche; davon auf der Roten-Liste: 8 Brutvo gelarten und 5 Vogelarten der Durchzügler und Nahrungsgäste (s. GALUNDER 2014). • Reptilien (nur Zauneidechse) , Biotopvernetzung über die Eisenbahnstrecke, edaphisch begünstigte Standorte; nach der FFH-Richt linie Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Inte resse (Anhang IV); Rote Liste: BRD V; NRW 2; NB 3. • 13 Heuschreckenarten , artenreiche Heuschreckenfauna, davon eine Art bes onders geschützt nach BArtSchV: Blauflügelige Ödlandschrec ke; zwei Arten stehen auf der Roten-Liste: Blauflügelige Ödlandschrecke RL NRW 2, RL NB V; Westliche Beißschrecke RL NRW 1, RL NB 1. • 21 Tagfalterarten , drei davon nach BArtSchV geschützt, Kleiner Heufa lter (Coenonymphia pamphilus) , Kleiner Feuerfalter ( Lycaena phlaeas ), Hauhechel- Bläuling ( Polyonmmatus icarus ). Drei Arten stehen auf der Roten Liste: Kleiner Heufalter (Coenonymphia pamphilus) RL NRW V, RL NB V; Schachbrett (Melanargia galathea ) RL NRW V, RL NB 3; Nierenfleck-Zipfelfalter (Thecla bebutae) RL NRW V, RL NB 2. • 184 Nachtfalterarten , davon 156 „bodenständig“, drei sind nach BArtSchV geschützt, Rotes Ordensband ( Catocala nupta ), 2 Mönchsarten ( Cucullia chamomillae, Shargacucullia scrophulariae; Eine Art ist in Anhang II der FFH- Richtlinie (92/43/EWG) aufgeführt: Spanische Flagge ( Euplagia quadripunctaria ); Insgesamt 20 Rote-Liste Arten davon sind 13 bodenständig (s. GALUNDER, 2014). 6.3.2 Säugetiere Es liegen Daten u insgesamt 4 Säugetierarten von. F ür Fledermäuse spielt das Naturschutzgebiet nur eine untergeordnete Rolle. Es konnten lediglich wenige Exemplare der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus ) nachgewiesen werden (GALUNER, 2014). Das Gebiet besitzt für Fledermäuse eine eher gering e Funktion als Nahrungsraum. im Jahr 2021 wurden durch den BUMD Wildkaninchen , Feldhase und Gartenschläfer nachgewiesen. Von besonderer Bedeutung ist der Nachweis des Gartenschläfers, er steht in besonderer Verantwortung Deutschlands (s. Homepage des BfN). 6.3.3 Vögel Es fanden 2021 paralell zwei Erfassungen der Vogelf auna durch den BUND Köln und das Büro VOLLMER im Auftrag der Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen statt. Bei der Kartierung durch das Büro VOLLMER wurden in sgesamt 49 Vogelarten erfasst, davon 30 als Brutvögel oder mit Brutverdacht und 19 Arten als Nahrungsgäste oder Durchzügler (VOLLMER, 2021). Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 31 6 der Brutvogelarten werden auf der auf Roten-Liste mit einem Gefährdungsgrad geführt (Bluthänfling, Dompfaff, Gelbspötter, Nachtigall, S tar, Sumpfrohrsänger). 3 weitere Arten stehen auf der Vorwarnliste (Klappergrasmücke, Neuntöter, Stockente). Unter den Brutvögeln dominieren deutlich die Gebüsc hbrüter, was dem derzeitigen Entwicklungsstand des Gebietes entspricht. Mit insgesamt 229 Revieren besitzt das Gebiet eine hohe Individuen-und Artenfülle. VOLLMER hat anhand der Ergebnisse Leit- und Zielart en definiert, die für die Maßnahmenplanung und der Erfolgskontrolle der Maßna hmen herangezogen werden können. Sie sind in den Abschnitten 9.2 und 9.3 teils angepasst eingearbeitet. In Anhang 4 sind die von VOLLMER nachgewiesenen Art en aufgelistet. Für weitergehende Informationen wird auf das Gutachten von VOLLMER (2021) verwiesen . Die Ergebnisse des BUND sind im folgenden mit Tabel le und Karte dargestellt. Die Begehungen durch den BUND fanden statt am 29.3., 13 .5., 25.5., 28.5., 5.6., 11.6. und 18.6.2021. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 32 Tab. 2: Ergebnis der Vogelerfassung des BUND 2021 Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 33 Abb. 6: Revierdarstellung wertgebender Arten aus der Vogelerfassung des BUND 2021 6.3.4 Reptilien Seit Jahren werden Sichtungen von Zauneidechsen im Gebiet gemeldet. Es muss daher von einer stetigen Population ausgegangen werden: 1995: Totfund, ausgewachsenes Männchen auf der B9 direkt angrenzend an das NSG 1996: ein ausgewachsenes Tier (Weibchen?) auf dem Trockenrasenbereich 1999: ein ausgewachsenes Tier (Weibchen?) im Gleisbereich in Nähe des Hafengeländes 2005: ein ausgewachsenes Weibchen vom NSG kommend die B9 überquerend (die Angaben von 1995 bis 2005 sind schriftliche Meldungen von HALFENBERG an die BezReg Köln und an das Stadtplanungsamt Köln) 2012: insgesamt 15 Sichtungen über das Jahr verteilt; meist Einzeltiere, davon ein Jungtier (Reproduktionsnachweis) (GALUNDER, 2014) 2020: Zwei ausgewachsene Weibchen (SCHMIDT Naturschutzstation, im Rahmen der Maßnahmenkontrolle) 2021: Zwei ausgewachsene Tiere und zwei subadulte Tiere (SCHMIDT Naturschutzstation, im Rahmen der Maßnahmenkontrolle) Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 34 6.3.5 Heuschrecken Die von der NABU-Naturschutzstation in den Jahren 2 017 bis 2021 bei stichprobenartiger Kontrolle (2017-2019) und gezielter Suche (2020, 20 21) auf Probeflächen festgestellten Heuschrecken geben eine Übersicht über die aktuelle Heuschreckenfauna des Gebietes. Tab. 3: Kontrolle der Heuschrecken 2016 bis 2021 (Stand August 2021) Heuschrecken Rote Liste 2017 2018 2019 2020 2021 Gemeine Sichelschrecke (Phaneroptera falcata ) x x x Langflüglige Schwertschrecke (Conocephalus fuscus ) x x x x x Großes Heupf erd (Tettigonia viridissiama ) x x Roesels Beißschrecke (Metrioptera roeselii ) x x Gewöhnliche Strauchschrecke (Pholidoptera griseoaptera ) x x Westliche Beißschrecke (Platycleis albopunctata ) NRW 1, NRBU 1 x x Zweifarbige Beißschrecke (Metrioptera bicolor ) NRW *, NRBU 1 x Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens ) NRW 2, NRBU V x Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar ) x x Wiesengrashüpfe r (Chorthippus dorsatus ) NRW 3, NRBU 2 x x x x Nachtigall -Grashüpfer (Chorthippus biguttulus ) x x x x x Brauner Grashüpfer (Chorthippus brunneus ) x Gemeiner Grashüpfer (Chorthippus parallelus ) x x x x 6.3.6 Tagfalter und Widderchen Die von der NABU-Naturschutzstation in den Jahren 2 016 bis 2021 bei Stichproben festgestellten Tagfalter (inkl. Dickkopffalter und Widderchen) geben die aktuelle Tagfalterfauna für Teilbereiche des Gebietes wieder . Für das Gesamtgebiet sind weitere Arten möglich. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 35 Tab. 4: Stichprobenartige Kontrolle der Tagfalter (inkl. Dickkopffalter und Widderchen) 2016 bis 2021 (Stand August 2021) Tagfalter Rote Liste 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Großer Kohlweißling (Pieris brassicae ) x Kleiner Kohlweißling (Pieris rapae ) x x x x x Rapsweißling (Pieris napi ) x x x Goldene Ac ht (Colias hyale ) NRW 3, NRBU 3 x x Distelfalter (Vanessa cardui ) x Admiral (Vanessa atalanta ) x x x Tagpfauenauge (Inachis io ) x Landkärtchen (Araschnia levana ) x x Hauhechel -Bläuling (Polyommatus icarus ) x x x x x x Kurz schwänziger Bläuling (Cupido argiades ) NRW 0, NRBU 0 x x x x Faulbaum -Bläuling (Ce lastrina argiolus ) x Schachbrett (Melanargia galathea ) NRW V, NRBU 3 x x x Großes Ochsenauge (Maniola jurtina ) x x x x Kleiner Heufalter (Coenonympha pamphilus ) NRW V, NRBU V x x x x x x Braundickkopffalter (Thymelicus spec .) x x x x Ockergelber Braundickkopffalter (Ochlodes venatus ) x x Gemeines Widderchen (Zygaena filipendulae ) NRW V, NRBU * x Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 36 7 Beeinträchtigungen des Schutzgebietes Die Beeinträchtigungen des Naturschutzgebietes könn en unterschieden werden, in anthropogene Beeinträchtigungen sowie weitere Beeinträchtigungen. 7.1 Anthropogene Beeinträchtigungen Das NSG und die angrenzenden Bereiche sind einem re lativ hohem Freizeitdruck ausgesetzt. Eine Vielzahl an Trampelpfaden belegt d as regelmäßige Verlassen der Wege. Hunde werden selten an der Leine geführt und laufen unangeleint durch das Gebiet. Insbesondere für störungssensible Arten (v.a. Vögel ) führt dies zu Störungen und Brutbeeinträchtigung. Zeitweise wird auf der Fläche gezeltet. So wurde z. B. im Sommer 2021 auf dem wertvollen Stromtal-Halbtrockenrasen (Fläche 1) ein Zelt aufge tellt, mit entsprechender Zerstörung eines Teils der Vegetation. Freilaufende Hunde verursachen durch den konzentrie rten Eintrag von Hundekot punktuell und linear-randlich zu einer Änderung der edaphisch en Verhältnisse im Bereich der Nährstoffverfügbarkeit. Besonders der wertvolle Rel iktbestand des Stromtal- Halbtrockenrasens (Fläche 1) zeigte in den letzten Jahren zunehmende Eutrophierungstendenzen, was sich durch eine vermeh rte Aufwuchsleistung des Vegetationsbestands, eine Zunahme von Nitrophyten s owie bestimmten nährstofftolerante Süßgräsern, evtl. auch Bryophyten, und einen Rückga ng von Magerkeitszeigern gerade an den Flächenrändern bemerkbar macht. Auf dem ehemals als Hafenerweiterungsfläche vorgese henen Bereich finden regelmäßig Gelage statt mit entsprechendem Müll als Hinterlassenschaft. Im NSG bestehen gewisse akustische und optische Stö rwirkungen durch die am nördlichen Rand des Gebietes verlaufende Bahntrasse der KVB. Die nachts beleuchteten Bereiche Hafengelände und a ngrenzende Industrieflächen stellen eine Falle für insbesondere flugfähige nachtaktive Insekten dar (z.B. Nachtfalter). Tiere können vom NSG in die beleuchteten Industrieflächen gelockt werden. Ob aus den nahen Industrieflächen eine Beeinträchti gung durch Geruch und Feinstaub besteht ist zu vermuten. Durch die Errichtung und d en Betrieb eines schrottverwertenden Betriebes ist zusätzlich mit Lärm zu rechnen. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 37 7.2 Weitere Beeinträchtigungen Es besteht eine teilweise Isolierung der Fläche, da ein direkter Verbund zu ähnlichen naturnahen Biotopstrukturen nicht besteht. Der Aust ausch von Individuen und die Ausbreitung von Tierarten können daher beeinträchti gt sein. Verbünde bestehen über die unbebauten Uferböschungen des Rheins nach Norden un d Süden und die nördlich am NSG verlaufende Gleisanlage. Letztere kann z.B. für die Zauneidechse als Wanderkorridor dienen. Durch natürliche Sukzession gehen auf Dauer wertvol le Offenlandbiotope verloren. Offenlandbiotope sind wichtige Lebensräume für auf offene Flächen spezialisierte Tier- und Pflanzenarten, wie z.B. bestimmte Reptilien-, Heusc hrecken- und Tagfalter-Arten. Als problematisch sind die Folgen der Sukzession im Ber eich der verbliebenen Halbtrockenrasen-Flächen einzustufen, da hierdurch die wertvollen Offenlandbiotope verschwinden. Zum Schutz dieser Flächen wurden in d en letzten Jahren verstärkt Pflegemaßnahmen durchgeführt. Da dort wertgebende P flanzen- und Heuschreckenarten vorkommen, würde die natürliche Sukzession ohne entsprechende Maßnahmen zum Verlust ihrer Lebensräume führen. Aber auch in anderen offe nen Bereichen würden typische Zauneidechsen-Habitate durch Sukzession verloren gehen. Die Ackernutzung (Fläche 13) kann zu einem Eintrag von u.a. Pestiziden in den Boden und ins unmittelbare Umfeld führen. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 38 8 Bewertung des Schutzgebietes In diesem Kapitel soll über eine naturschutzfachlic he Bewertung die Bedeutung des Schutzgebietes für die einzelnen Biotoptypen und Pf lanzen sowie die Artengruppen der Fauna dargestellt werden. 8.1 Biotoptypen und Pflanzen Um die Gefährdung der Landschaftsbestandteile im Pl angebiet ermitteln und dementsprechend wertgebende Biotoptypen darstellen zu können, wird im Folgenden die aktuelle Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (FINCK et al. 2017) verwendet. 8.1.1 Gefährdete Biotoptypen Die Biotoptypen wurden nach dem LANUV-Schlüssel (LA NUV 2020) erhoben. Sie sind deshalb nicht direkt mit den Angaben in den Roten L isten der gefährdeten Biotoptypen vergleichbar. Im Folgenden werden diejenigen Biotoptypen, die den gefährdeten Biotoptypen nach den Roten Listen zugeordnet werden können, zus ammengestellt und ihre Gefährdung und Verbreitung angeführt. Zudem wird eine Bewertun g des Schutzgebietes für die wertgebenden Biotoptypen vorgenommen ( Tab. 5). Tab. 5 : Im Gebiet nachgewiesene bundesweit gefährdete Bio toptypen sowie Angaben zu ihrer Verbreitung und Wertigkeit. RL NW-Tiefland bezieht sich auf die Großlandschaft „Atlantisch geprägtes Nordwestdeutsches Tiefland“, RL D ist der RL-Status für das gesamte Bundesgebiet. Bei de Angaben sind F INCK et al. 2017 entnommen: 1 = von vollständiger Verni chtung bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, R = are albedingt selten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, D = Datenlage unzureichend, * = ungefährdet. Biotoptyp nach FINCK et al. (2017) RL NW- Tiefland RL D Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert Naturschutzfachliche Bewertung – Biotoptypen 34.02.01 Halbtrockenrasen auf karbonatischem oder sonstigem basenreichen Untergrund 1 1 – 2 Entspricht im Plangebiet Fläche 1. Innerhalb des LANUV Biotoptypenkatalogs als DD0 Kalkhalbtrockenrasen bezeichnet (vgl. Tab 1). Die Gesamtfläche im Plangebiet beträgt 0,22 ha. Stromtal-Halbtrockenrasen sind pflanzensoziologisch den Halbtrockenrasen auf basen- bzw. kalkreichen Böden zuzuordnen. Ihre ursprüngliche Verbreitung entlang der höheren Uferbereiche im Rheinstromtal ist heute auf wenige Reliktstandorte zusammengeschrumpft. Im Kölner Stadtgebiet stellt der Überrest dieses Halbtrockenrasens im Plangebiet das letzte nennenswerte Vorkommen mit einem relativ Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 39 Biotoptyp nach FINCK et al. (2017) RL NW- Tiefland RL D Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert Naturschutzfachliche Bewertung – Biotoptypen 34.07.01 Artenreiches, frisches Grünland in tieferen Lagen 2 1 – 2 Entspricht im Plangebiet den Flächen 2, 3, 4 und 10. Innerhalb des LANUV Biotoptypenkatalogs als ED1 Magerwiesen bezeichnet (vgl. Tab 1). Die Gesamtfläche im Plangebiet beträgt 3,5 ha. vollständigen Spektrum an Kenn - und Trennarten dar. Gleiches gilt in abgeschwächter Form auch für die anderen Magerwiesen, die in Köln nur noch an wenigen Standorten in guter floristischer Ausprägung vorliegen. Für die genannten Biotoptypen ergibt sich aufgrund ihrer Seltenheit und guten floristischen Ausprägung im Stadtgebiet und innerhalb der Niederrheinischen Bucht daher ein hoher naturschutzfachlicher Wert. 8.1.2 Gefäßpflanzen Unter den gefährdeten Pflanzenarten sind vor allem die beiden Arten Feld-Mannstreu (Eryngium campestre ) und Aufrechter Ziest ( Stachys recta ) im Plangebiet aufgrund ihrer allgemeinen Seltenheit und potenziellen Gefährdung von sehr hohem naturschutzfachlichem Wert. Darüber hinaus sollten als Charakterarten tro ckenwarmer Magerwiesen auch die Vorkommen von Wiesen-Salbei ( Salvia pratensis ) und Gewöhnlichem Hornklee ( Lotus corniculatus ) Berücksichtigung finden, auch wenn die Population en im Plangebiet teilweise auf alte Ansaaten zurückgehen dürften. Die folgende Tab.6 zeigt die Verbreitung der Arten und die Bedeutung des Gebietes für gefährdete Pflanzenarten. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 40 Tab. 6: Im Gebiet nachgewiesene bundes- bzw. landesweit g efährdete Pflanzenarten sowie Angaben zur Verbreitung und zum Wert des Gebietes für die G efäßpflanzenflora. RL D nach M ETZING et al. (2018); RL NRW bzw. RL NRBU nach R AABE et al. (2011): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = sta rk gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarn liste), R = arealbedingt selten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, D = Datenlage unzureichend, * = ungefährdet, - = nicht vorkommend, k.A. = keine Angabe. Deutscher Name / Wissenschaftl. Name RL D RL NRW RL NRBU Verbreitung im Plangebiet Naturschutzfachlicher Wert Naturschutzfachliche Bewertung – Gefäßpflanzen Feld-Mannstreu Eryngium campestre V * * Dominant (>25% Deckungsgrad) auf Fläche 1 (Stromtal- Halbtrockenrasen). Häufig (1% Deckungsgrad) auf Flächen 2 und 3 (Magerwiesen). Der Feldmannstreu besitzt hier den größten in Köln bekannten Bestand, sonst nur in Einzelexemplaren. Der Gewöhnliche Hornklee ist in Köln mäßig verbreitet in trockenwarmen Frischwiesen, an Straßenrändern und auf Ruderalflächen. Er ist vor allem wichtig als Nahrungs- und Nektarpflanze für Schmetterlinge (Lepidoptera). Der Wiesen-Salbei kommt in Köln lokal in basenreichen Magerwiesen, an Weg- und Straßenrändern vor. Im Plangebiet ist vermutlich nur das Vorkommen auf Fläche 2 als autochthon anzusehen. Er ist eine Charakterart der trockenen Glatthaferwiesen sowie als Nektar- und Pollenquelle für zahlreiche Wildbestäuber, vor allem Bienen (Apoidea) von hoher Bedeutung. Der Aufrechte Ziest hat hier eins seiner sehr wenigen bekannten Vorkommen in Köln. Aufgrund der kleinen Population auf sehr begrenztem Raum im Plangebiet ist er potenziell vom Aussterben bedroht. Der naturschutzfachliche Wert ist aufgrund der Seltenheit, des Gefährdungsgrades und der Bedeutung für Insekten hoch bis sehr hoch. Gewöhnlicher Hornklee Lotus corniculatus s.l. * V * Lokal (> 100 Ind.) auf Fläche 1 (Stromtal- Halbtrockenrasen), häufig (3% Deckungsgrad) auf Flächen 2 und 3 (Magerwiesen), lokal bis selten auf Flächen 4 und 10 (Magerwiesen). Wiesen-Salbei Salvia pratensis V 3S 3 Selten (>10 Ind.) auf Flächen 2 und 10 (Magerwiesen), selten auf Fläche 11 (Fettwiese). Aufrechter Ziest Stachys recta V 3 2 Selten (>25 Ind.) auf Fläche 1 (Stromtal- Halbtrockenrasen) Gewöhnliche Hundszunge Cynoglossum officinale V 3 * Selten auf Fläche 1 (Stromtal- Halbtrockenrasen) Hügel- Vergissmeinnicht Maosotis ramosissima * 3 * Selten, letzter Nachweis 2010 Flaumiger Wiesenhafer Helictotrichon pubescens * * 3 Selten, letzter Nachweis 2010 Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 41 8.2 Fauna Zur Bewertung der Fauna des Schutzgebietes erfolgt diese getrennt nach Artengruppen Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Heuschrecken, Tagfalter und Widderchen. 8.2.1 Säugetiere Die Zwergfledermaus ist die bisher einzige im NSG nachgewiesene Fleder mausart, die das Gebiet ausschließlich als Nahrungshabitat nutzt. Zu den übrigen Säugern liegen Daten des BUND aus de m Jahr 2021 vor. Hier sind Wildkaninchen , Feldhase und Gartenschläfer zu nennen. Tab. 7: Im Gebiet nachgewiesene Säugetiere sowie Angaben z ur Verbreitung und zum Wert des Gebietes für die Säugetierfauna. RL NW bzw. RL TL : Rote Liste-Status in Nordrhein-Westfalen bzw. im Tiefland nach MEINIG et al. (2011): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = sta rk gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), R = arealbedingt s elten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, D = Datenlage unzureichend, * = ungefährdet, - = nicht vorkommend, k.A. = keine Angabe. Deutscher Name / Wissenschaftl. Name RL NW RL TL Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert Naturschutzfachliche Bewertung – Fledermäuse Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus * * Nur wenige Nachweise bekannt. Keine Hinweise auf Quartiere im NSG oder im näheren Umfeld. Der Wert des Gebietes für die Zwergfledermaus ist als eher gering einzustufen, da sie nur mit wenigen Individuen den Luftraum zur Jagd nutzen und keine Hinweise auf ein Vorkommen von Quartieren vorliegen. Für Wildkaninchen und Feldhase hat das Gebiet nur mäßige Bedeutung. Beide kommen im Umland noch mit einem Guten Bestand vor. Der Gartenschläfer erfährt allgemein einen starken Bestandsrückgang. Die Art steht in besonderer Verantwortung Deutschlands (s. Homepage des BfN), daher ist das vorhandene Vorkommen von hoher Bedeutung. Ausschlaggebend für die Bewertung des Wertes ist das Vorkommen des Gartenschläfers. Somit ist der naturschutzfachliche Wert für die Säugetierfauna als hoch einzustufen. Wildkaninchen Oryctolagus cuniculus V V Nachweis im durch Sukzession verbuschtem Bereich mit restlichen Offenbereichen Feldhase Lepus europaeus V V Nachweis im durch Sukzession verbuschtem Bereich mit restlichen Offenbereichen Gartenschläfer Eliomys quercinus G G Nachweis im gehölzbestandenem Bereich Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 42 8.2.2 Brut- und Gastvögel Der Wert des Gebietes für die Avifauna muss bzgl. d es Status der auftretenden wertgebenden Arten differenziert werden. Im Folgend en werden deshalb die wertgebenden Brutvogelarten sowie die Nahrungsgäste und Durchzüg ler mit ihrem naturschutzfachlichen Wert dargestellt. Mit Bluthänfling , Dompfaff , Gelbspötter , Hohltaube , Klappergrasmücke, Nachtigall Neuntöter , Star , Stockente und Sumpfrohrsänger sind 10 Brutvogelarten als wertgebend einzustufen. Tab. 8 zeigt zusammenfassend deren Gefährdung und Verbrei tung sowie den naturschutzfachlichen Wert für die wertgebenden Brutvogelarten. Tab. 8: Im Gebiet nachgewiesene landesweit gefährdete und weitere wertgebende Brutvogelarten sowie Angaben zur Verbreitung und zum Wert des Gebi etes für die Avifauna. RL NW bzw. RL NB : Rote Liste-Status in Nordrhein-Westfalen bzw. in de r Großlandschaft „Niederrheinische Bucht“ nach GRUENEBERG et al. (2016): 1 = vom Aussterben bedroh t, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), R = arealbedingt selte n, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, D = Datenlage unzureichend, S = von Schutzmaßnahmen abh ängig, * = ungefährdet, - = nicht vorkommend, k.A. = keine Angabe. Deutscher Name / Wissenschaftl. Name RL NW RL NB Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert Naturschutzfachliche Bewertung – Brutvögel Bluthänfling (Carduelis cannabina) 3 2 Relativ häufiger Brutvogel im UG, mit ca. 13 Revieren. Der Bluthänfling ist mit 13 Revieren auffallend häufig im UG vertreten. Das UG hat für ihn somit einen sehr hohen Wert. Die übrigen Arten kommen mit wenigen Revieren im UG vor. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass für Nachtigall und Neuntöter im Naturschutzgebiet ein nicht unerheblicher Anteil der lokalen Population zu finden ist. Insgesamt ist der naturschutzfachliche Wert des Schutzgebietes für die Brutvogelfauna als hoch einzustufen. Dompfaff (Pyrrhula pyrrhula) * 3 2 Reviere Gelbspötter Hippolais icterina * 2 Brutverdacht mit einem Revier Hohltaube (Columba oenas) * * 1 Revier an Grenze zum Rheinufer Klappergrasmücke (Sylvia curruca) V V mindestens 2 Reviere Nachtigall (Luscinia megarhynchos) 3 1 2 Reviere Neuntöter (Lanius collurio) V V Brutverdacht mit 1 bis 2 Revieren Star (Sturnus vulgaris) 3 3 Brutverdacht Stockente (Anas platyrhynchos) * V 1 Revier Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris) V 3 Brutverdacht Unter den Vogelarten, die das Gebiet zur Nahrungssu che und/oder als Durchzügler aufsuchen, sind insbesondere die Arten mit einem Ge fährdungsgrad oder Vorwarnliste zu Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 43 nennen: Bachstelze , Fitis und Turmfalke zu nennen. Tab. 9 zeigt zusammenfassend die Gefährdung und Verbreitung sowie den naturschutzfac hlichen Wert für die wertgebenden Nahrungsgäste/Durchzügler. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 44 Tab. 9: Im Gebiet nachgewiesene landesweit gefährdete Nahr ungsgäste und weitere wertgebende Vogelarten mit bedeutenden Habitatstrukturen im Sch utzgebiet sowie Angaben zur Verbreitung und zum Wert des Gebietes für die Avifauna. RL NW bzw. RL NB : Rote Liste-Status in Nordrhein- Westfalen bzw. in der Großlandschaft „Niederrheinis che Bucht“ nach GRUENEBERG et al. (2016): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), R = arealbedingt selten, G = Gefährdung unbekannten Aus maßes, D = Datenlage unzureichend, S = von Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet, - = nicht vorkommend, k.A. = keine Angabe. Deutscher Name / Wissenschaftl. Name RL NW RL NB Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert Naturschutzfachliche Bewertung – Nahrungsgäste/Durchzügler Bachstelze (Motacilla alba) V V Revierzentrum im Gelände des Godorfer Hafens. Von hier aus seltener Nahrungsgast im UG Die Bedeutung als Nahrungsraum für die Bachstelze ist eher als gering anzusehen. Der Fitis nutzt das UG während des Durchzugs. Als Bruthabitat sind randliche Bereich grundsätzlich möglich. Für den Fitis hat das UG derzeit mäßig hohe Bedeutung. Der Turmfalke ist regelmäßig als Nahrungsgast im UG zu beobachten. Eine Brut scheint im alten Kran am Godorfer Hafen statt zu finden. Die Offenflächen im NSG sind daher ein essentielles Nahrungshabitat dieses Turmfalkens. Da das Schutzgebiet nur für relativ wenige wertgebende Arten einen Nahrungsraum darstellt, dieser aber für diese Arten zum Teil von hoher Bedeutung ist, ist der naturschutzfachliche Wert des Gebietes insgesamt für Nahrungsgäste als mäßig hoch einzustufen. Fitis (Phylloscopus trochilus) V 3 Auf dem Durchzug recht häufiger Nachweis Turmfalke (Falco tinnunculus) V 3 Regelmäßiger Nahrungsgast im UG Der naturschutzfachliche Wert des Schutzgebietes für die Avifauna ist für die Brutvogelfauna als hoch einzustufen, für Nahrungsgäste und Durchzü gler konnte aktuell ein mäßig hoher naturschutzfachlicher Wert festgestellt werden. Da die Bedeutung des Gebiets nicht nur durch die Ro te-Liste-Arten sondern insbesondere auch durch die sehr hohen Zahlen an Revieren und Ar ten bestimmt wird (s. VOLLMER, 2021) besitzt das Naturschutzgebiet mit den direkt angrenzenden Bereichen einen hohen Wert für die Avifauna. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 45 8.2.3 Reptilien Als einziges Reptil ist die Zauneidechse im UG nachgewiesen. Die folgende Tab. 10 stellt die Verbreitung und Gefährdung der Art dar und trif ft Aussagen zum Wert des Schutzgebietes für die Reptilienfauna. Tab. 10: Im Gebiet nachgewiesene landesweit gefährdete Rept ilienarten sowie Angaben zur Verbreitung und zum Wert des Gebietes für die Reptilienfauna. RL NW bzw. RL NB : Rote Liste-Status in Nordrhein-Westfalen bzw. in der Großlandschaft „ Niederrheinische Bucht“ nach SCHLÜPMANN et al. (2011): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefäh rdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), R = arealbedingt selten, G = Gefähr dung unbekannten Ausmaßes, D = Datenlage unzureichend, * = ungefährdet, - = nicht vorkommend, k.A. = keine Angabe. Deutscher Name / Wissenschaftl. Name RL NW RL NB Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert Naturschutzfachliche Bewertung – Reptilien Zauneidechse Lacerta agilis 2 3 Die Art kommt seit Jahrzehnten in den offeneren Flächen des NSG und den angrenzenden Bereichen vor. Meist können zwar nur wenige Tiere gesichtet werden, die Population ist dennoch stabil bzw. ausdauernd. Zudem sind Ausgleichsmaßnehmen zum Schutz der Zauneidechse umgesetzt worden. Das Schutzgebiet stellt für die Zauneidechse ein wichtiges Rückzugsgebiet dar. Der naturschutzfachliche Wert für diese Reptilienart ist daher als hoch einzustufen. Im Bereich des NSG wurde aus Gründen des gesetzlich en Artenschutzes FCS-Maßnahmen für die Zauneidechse durchgeführt. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass sich die Art im Schutzgebiet ausbreitet bzw. hier häufiger wird und so auch vermehrt Individuen innerhalb des Schutzgebietes liegenden Flächen besiedeln. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 46 8.2.4 Heuschrecken Im Naturschutzgebiet treten mit Westlicher Beißschrecke , Zweifarbiger Beißschrecke , Blauflügelige Ödlandschrecke und Wiesengrashüpfer vier wertgebende Heuschreckenarten auf, die offenere warme Stellen u nd extensiv genutzte Wiesen besiedeln. Tab. 11 zeigt die Arten, deren Verbreitung und die daraus resultierende Bewertung des Gebietes für die Heuschreckenfauna. Tab. 11: Im Gebiet nachgewiesene landesweit gefährdete Heus chreckenarten sowie Angaben zur Verbreitung und zum Wert des Gebietes für die Heusc hreckenfauna. RL NW bzw. RL NB : Rote Liste- Status in Nordrhein-Westfalen bzw. in der Großlands chaft „Niederrheinische Bucht“ nach VOLPERS & VAUT (2011): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefä hrdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), R = arealbedingt selten, G = Gefähr dung unbekannten Ausmaßes, D = Datenlage unzureichend, * = ungefährdet, k.A. = keine Angabe. Deutscher Name / Wissenschaftl. Name RL NW RL NB Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert Naturschutzfachliche Bewertung – Heuschrecken Westliche Beißschrecke (Platycleis albopunctata) 1 1 Mit wenigen Individuen auf offenen, warmen und besonnten Bereichen zu finden. Seitdem die Maßnahmen im NSG verstärkt und kontinuierlicher durchgeführt werden, können sich die genannten Arten im Gebiet besser behaupten. Auch können sich die für die Zauneidechse durchgeführten Maßnahmen positiv auf die beiden Beißschrecken-Arten und die Ödlandschrecke auswirken. Für beide Beißschrecken-Arten sind die Vorkommen als von einer hohen lokalen Bedeutung für die Arten anzusehen. Das Gebiet stellt für teils sehr seltene Arten ein Habitat dar und der naturschutzfachliche Wert ist daher für die Heuschreckenfauna als hoch einzustufen. Zweifarbige Beißschrecke (Metrioptera bicolor) * 1 Besiedelt mit wenigen Individuen trockene und warme Wiesenbereiche. Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) 2 V Besiedelt mit wenigen Individuen trockene, warme und vegetationsarme Bereiche Wiesengrashüpfer (Chorthippus dorsatus) 3 2 Mit Ausbreitungstendenz und steigenden Individuenzahlen auf extensiv gepflegten Wiesenbereichen im NSG vorhanden. Das NSG besitzt in seiner Heuschreckenfauna vier Ar ten der Roten-Liste. Zwei davon sind sehr selten und vom Aussterben bedroht. Der natursc hutzfachliche Wert für die Heuschreckenfauna wird durch das Vorkommen dieser v ier Arten bestimmt und kann als hoch eingestuft werden. 8.2.5 Tagfalter und Widderchen Fünf der derzeit im NSG vorkommenden Tagfalterarten (inkl. Widderchen) werden auf der Roten-Liste mit einem Gefährdungsgrad oder Vorwarnl iste geführt: Goldene Acht , Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 47 Kurzschwänziger Bläuling , Schachbrett , Kleiner Heufalter und Gemeines Widderchen. Ihre Vorkommen, die Verbreitung im Schutzgebiet sow ie die sich daraus ableitende Bewertung des Gebietes zeigt Tab. 12. Tab. 12: Im Gebiet nachgewiesene landesweit gefährdete Tagf alter- und Widderchen sowie Angaben zur Verbreitung und zum Wert des Gebietes für die F alterfauna. RL NW bzw. RL NB : Rote Liste- Status in Nordrhein-Westfalen bzw. in der Großlands chaft „Niederrheinische Bucht“ nach SCHUMACHER (2011): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefä hrdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), R = arealbedingt selte n, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, D = Datenlage unzureichend, * = ungefährdet, k.A. = keine Angabe. Deutscher Name / Wissenschaftl. Name RL NW RL NB Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert Naturschutzfachliche Bewertung – Tagfalter und Widderchen Goldene Acht (Colias hyale) 3 3 Gelegentliche Beobachtung im NSG dieser stark vagabundierenden Art Die aktuelle Tagfalterfauna ist nicht mehr so arten- und individuenreich, wie sie noch vor Jahren war. Der Rückgang spiegelt sich in den wenigen Rote-Liste-Arten wider. Insbesondere das wertgebende Schachbrett ist von der einst sehr großen Population auf inzwischen nur noch Einzeltiere zurückgegangen. Da das Gebiet derzeit nur wenige wertgebende Falterarten besitzt, ist der Wert des Schutzgebietes für die Tagfalter und Widderchen als mäßig hoch einzustufen. Kurzschwänziger Bläuling (Cupido argiades) 0 0 Gelegentliche Funde dieser früher in NRW ausgestorbenen Art. Ob sie im NSG bodenständig ist, ist noch nicht geklärt. Schachbrett (Melanargia galathea) V 3 Ehemals im NSG mit sehr hoher Induividuendichte vorgekommen. Aktuell nur Einzelfunde auf Wiesenbereichen Kleiner Heufalter (Coenonympha pamphilus) V V Regelmäßig mit mehreren Individuen auf Wiesenbereichen zu finden. Gemeines Widderchen (Zygaena filipendulae) V * Ehemals häufige Art im NSG. Aktuell nur mit Einzelindividuen auf Wiesenbereichen zu finden. Ampfer-Grünwidderchen Adscita statices 3 2 Bisher nur Nachweis aus 2021 auf Wiesenbereich (Fläche 10) Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 48 Die ehemals auffallend hohe Zahl an Tagfalterarten und Individuen (HALFENBERG, 1995) ist in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen. Damals wertgebende Arten wie z.B. das Veränderliche Widderchen (Zygaena ephialtes) sind nicht mehr vorhanden. Auch das für das NSG typische Schachbrett ist in der Abundanz extrem zurückgegangen. Gründe hierfür sind zum einen der allgemein stattfindende Artenrückgang bei Insekten, zum anderen aber auch die über Jahre hinweg fehlende gezielte Pflege, wod urch ehemals offene Bereiche verbuschten. Die wieder eingesetzte Pflege der letzten Jahre zeigt in Bezug auf die Tagfalter bisher nur geringe Erfolge (NABU-NATURSCHUTZSTATION LEVERKUSEN-KÖLN. 2020). Interessanterweise hat die Heuschreckenfauna wesent lich rascher positiv auf die Pflege reagiert. Im vorliegenden Fall reagieren Tagfalter offensichtlich nur langsam auf positive Habitat-Entwicklungen. 8.3 Bewertung der Schutzwürdigkeit In einem ersten Schritt wird im Folgenden die Bewer tung des Naturschutzgebietes nach den Angaben des landesweiten Biotopkatasters dargestell t (vgl. LANUV 2021). Anhand dieser Bewertung durch das LANUV wird die Schutzwürdigkeit mit den Ergebnissen der in den Kap. 8.1 und 8.2 aufgeführten Bewertungen der Biotoptypen, Pflanzen und Tiergruppen verglichen. 8.3.1 Bewertung nach Biotopkataster NRW Im Bereich dieses PEPLs liegen drei Flächen, die im Kataster schutzwürdiger Biotope des Landes NRW geführt werden: BK-5107-908, NSG „Am God orfer Hafen“, BK-5107-056, „Grünlandbrache nordwestlich an das NSG ‚Sürther Au e‘“ und BK-5107-050, „Linkes Rheinufer zwischen Godorfer Hafen und Köln-Weiß“. Bei der Bewertung des Gebietes durch das LANUV (Biotopkataster) ist zu berücksichtigen, dass diese auf Kartierterminen von 1998 (und älter) beruhen. Obwohl die Daten also mindeste ns 23 Jahre alt sind, werden die Bewertung und die wertbestimmenden Merkmale in der folgenden Tab. 13 dargestellt. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 49 Tab. 13: Angaben zur Bewertung und den wertbestimmenden Mer kmalen des Naturschutzgebietes „NSG Am Godorfer Hafen“ nach Biotopkataster NRW (LANUV 2021). Bewertung / Merkmale Angabe nach LANUV (2021) Bewertung der Schutzwürdigkeit des Gebietes nach Biotopkataster NRW BK-5107-908 NSG Am Godorfer Hafen Bewertung Regionale Bedeutung / mäßig beeinträchtigt Wertbestimmende Merkmale Die Fläche hat eine besondere Bedeutung als Lebensraum für bedrohte Pflanzen- und Tierarten BK-5107-056 Grünlandbrache nordwestlich an das NSG „Sürther Aue“ Bewertung Lokale Bedeutung / gering beeinträchtigt Wertbestimmende Merkmale Die Fläche hat besondere Bedeutung als Lebensraum für Insekten. BK-5107-056 Grünlandbrache nordwestlich an das NSG „Sürther Aue“ Bewertung Regionale Bedeutung / mäßig beeinträchtigt Wertbestimmende Merkmale Der Ufersaum hat besonderen Wert als Lebensraum für Wasservögel sowie als Rückzugsraum für bedrohte Pflanzen. Abb. 7: Biotopkataster NRW (LANUV Sept. 2021) Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 50 9 Zielsetzung 9.1 Zentrale Zielsetzung Abb. 8: Langfristige Maßnahmen Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 51 Die zentrale Zielsetzung für das „NSG Am Godorfer H afen“ umfasst die folgenden Erhaltungs- und Entwicklungsziele: Erhalt und Aufwertung des noch vorhandenen Stromtal-Halbtrockenrasens, Wiederherstellung der ehemaligen Halbtrockenrasen und Magerrasen, Erhalt und Aufwertung der Wiesenflächen, Entwicklung von extensiven Weideflächen, Erhalt und Aufwertung der gebüschreichen Gehölzbestände, Erhalt und Aufwertung vegetationsarmer und –freier Flächen, Diese zentrale Zielsetzung stellt auch die Grundlag e für die Formulierung von Schutz- und Pflegemaßnahmen dar (vgl. Kap. 10 ). 9.2 Entwicklungsziele – Leitarten Stenöke Arten, die hohe Ansprüche an ihren Lebensra um stellen und nur einen engen Toleranzbereich bzgl. der Biotopstrukturen und Umwe ltfaktoren besitzen, sind somit gut geeignet, ihre Lebensräume zu charakterisieren. Die se Arten können deshalb als Leitarten eingestuft werden (vgl. B ASTIAN & SCHREIBER 1999, PLACHTER 1991). Voraussetzung für die Einordnung als Leitart ist, dass die betreffende Ar t bereits im NSG bzw. auf einer zu behandelnden Teilfläche vorkommt. Der Erhalt der aktuellen Vorkommen dieser Leitarten sowie der von ihnen genutzten Lebensräume stellt ein wichtiges Entwicklungsziel f ür das Naturschutzgebiet dar. Tab. 14 gibt einen Überblick der im Schutzgebiet vorkommend en Leitarten und der jeweiligen zu schützenden Lebensräume, auf die die Vorkommen (weitestgehend) beschränkt sind. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 52 Tab. 14: Übersicht der Leitarten für das Naturschutzgebiet „NSG Am Godorfer Hafen“. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage der in den letzten Jahren dur chgeführten Erfassungen zum aktuellen Bestand der Flora und Fauna. Leitarten Lebensraum im Naturschutzgebiet Gefäßpflanzen Acker-Witwenblume Knautia arvensis Wiesenfläche Arznei-Thymian Thymus pulegioides Stromtal-Halbtrockenrasen Aufrechter Ziest Stachys recta Stromtal-Halbtrockenrasen Feldmannstreu Eryngium campestre Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen Gewöhnlicher Dost Origanum vulgare Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen Gewöhnlicher Natternkopf Echium vulgare Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen Kleiner Wiesenknopf Sanguisorba minor Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen Skabiosen-Flockenblume Centaurea scabiosa Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen Wiesen-Flockenblume Centaurea jacea Wiesenfläche Wiesen-Pippau Crepis biennis Wiesenfläche Wiesensalbei Salvia pratensis Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen, Wiesenfläche Säugetiere Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Gehölze entlang des Rheins ; dienen als Landmarke für eine Flugstraße und das direkte Umfeld kann als Jagdgebiet genutzt werden. Gartenschläfer Eliomys quercinus Naturnahe Gebüschstrukturen und Waldmäntel ; Der Gartenschläfer kommt in Wäldern, Gärten und auf Streuobstwiesen vor. Das kugelige Schlafnest aus Moos, Gras, Laub, Federn und Haaren wird in Baum- und Felshöhlen, in Mauerspalten und auch in Nistkästen angelegt. Es werden auch verlassene Eichhörnchenkobel und große Vogelnester angenommen. Für den langen Winterschlaf ziehen sich die Tiere meist in tiefe Fels- oder Erdhöhlen zurück. Vögel Bluthänfling Carduelis cannabina Strukturreiche Kulturlandschaft, bzw. strukturreiche dörfliche Gebiete; Als Bruthabitat sind wichtig Hecken, Gebüsche, Feldgehölze mit lichtem Stand, aber auch einzelne Bäume oder junge Nadelkulturen, auch Sukzessionsflächen mit Brombeeren und vereinzelt aufkommenden Bäumen; Das Nest wird im Gehölz erstellt; Dornige Sträucher incl. inkl. Brombeersträucher werden gerne angenommen. Als Nahrungshabitat werden schütter bewachsene Bereiche bevorzugt, die krautreich sind und ein reichhaltiges Samenangebot aufweisen. Dieses sind z.B. Brachen, Randstreifen, Trockenrasen; Aufzuchtnahrung sind meist unreife Samen. Dompfaff Pyrrhula pyrrhula Strukturell differenzierte Wälder; Feldgehölze, Parks und Gärten; Bruthabitat: bevorzugt jüngere Bestände wie Fichtenkulturen, und dichte Busch- und Jungholzbestände, aber auch sonstige aufgelockerte Gehölze; Nestanlage im Gehölz, in 1 bis 4m Höhe; Hohe Strukturvielfalt an Gehölz- Grünland- und Brachebiotopen garantiert ein Nahrungsspektrum aus Sämereien, Beeren, Knospen, Insekten. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 53 Leitarten Lebensraum im Naturschutzgebiet Gelbspötter Hippolais icterina Lichte Biotope aus Hecken und strauchreichen Feldgehölzen; in Umgebung von Grünland oder Brachen, meist auf frisch-feuchten Böden; auch in licht-strukturierten Auwäldern Hohltaube Columba oenas Vorhandensein von höhlenreichen Altbäumen ; Vorkommen in Wäldern, Parks und Kulturlandschaften mit höhlenreichen Altbäumen; Wildkraut- und Getreidesamen sind die Hauptnahrung. Klappergrasmücke Sylvia curruca Gebüschbrüter; strukturreiche Kulturlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen und hohem Anteil an Saumgesellschaften/ Brachen, strukturreiche dörfliche Siedlungen oder Gartenstädte Nachtigall Luscinia megarhynchos Strukturreiche Auwälder und reiche Gebüsche; Besiedlung von Auen mit produktiven Böden. Habitate sind größere Hecken und Gebüsche, Laubwaldsukzessionsstadien und Feldgehölze sowie Auwaldränder die unterholzreich sind und eine reiche Krautschicht (gerne Brennessel) aufweisen. Neuntöter Lanius collurio Insektenreiches Offenland ; mit einer übersichtlichen Struktur aus Einzelgebüschen, die einen hohen Dornstrauchanteil haben (auch reine Brombeere, aber dann lokal vereinzelt) Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris Hochstaudenfluren mit einem hohen Brennesselanteil ; auch Röhricht (Schilf)- Stauden-Mischbestände und Hochstaudenfluren mit Mädesüß. Die Nahrung (kleine Insekten wie Blattläuse) werden auch in diesem Habitat gesucht, so dass die Reviere recht klein sein können (meist < 0,1 ha). Reptilien Zauneidechse Lacerta agilis Vegetationsarme Sand- und Kiesflächen mit randlicher Strauch und Krautvegetation als Versteckmöglichkeit Heuschrecken Westliche Beißschrecke Platycleis albopunctata Vegetationsarme und offenere Bereiche innerhalb magerer Wiesen Zweifarbige Beißschrecke Metrioptera bicolor Vegetationsarme und offenere Bereiche innerhalb magerer Wiesen Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) Vegetationsarme, trocken-warme Stellen Wiesengrashüpfer Chorthippus dorsatus Extensiv gepflegte Wiesen Tagfalter Schachbrett Melanargia galathea Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen, Wiesenflächen extensiv gepflegt 9.3 Entwicklungsziele – Zielarten Im Gegensatz zu den Leitarten, die in bestimmten Le bensräumen im Schutzgebiet auftreten, handelt es sich bei den Zielarten um für ein Gebiet definierte Pflanzen- oder Tierar ten, für die in einem angestrebten Zielzustand des Gebietes geeignete Lebensräume vorhanden sind (BASTIAN & SCHREIBER 1999). Hierbei kann es sich um Arten handeln, die schon jetzt im Gebiet auftreten, deren Bestand aber aufgewertet we rden soll, oder um Arten, deren natürlich Ansiedlung durch die im Schutz- und Bewir tschaftungskonzept dargestellten Maßnahmen auf Dauer ermöglicht wird (vgl. PLACHTER 1991). Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 54 Die gebietsspezifische Definition von Zielarten sowie deren Erhalt oder natürliche Ansiedlung stellen neben dem Erhalt von Leitarten und ihren Le bensräumen das wichtigste Entwicklungsziel für das Naturschutzgebiet dar. Hie rbei handelt es sich auch um Arten, deren Lebensräume aktuell noch nicht als hochwertig zu bezeichnen sind. Tab. 15 zeigt deshalb die für die Entwicklungsziele stehenden Zie larten und macht kurze Angaben zu den Lebensräumen und ökologischen Ansprüchen dieser Arten. Die Pflanzenzielarten werden in der folgenden Tabel le nicht einzeln behandelt, sondern sind in Gruppen mit jeweils ähnlichen Habitatansprüchen zusammengefasst. Das Potenzial des Plangebietes für den Schutz gefährdeter Pflanzenart en der mageren Wiesen- und Weidegesellschaften ist bei entsprechender Pflege u nd Entwicklung der Biotopelemente als günstig einzustufen. Tab. 15: Übersicht der Zielarten für das Naturschutzgebiet „NSG Am Godorfer Hafen“. Die Definition der Zielarten erfolgt auf Grundlage der wertgebende n Lebensräume sowie des Entwicklungspotenzials weiterer Biotopstrukturen. Zielarten Artspezifischer Lebensraum und ökologische Ansprüch e Vögel Feldschwirl Locustella naevia Röhrichte und Hochstaudenfluren, vorwiegend in Feuchtgebieten. Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da bei entsprechender Pflege geeignete Habitate hergestellt werden können. Fitis Phylloscopus trochilus Der Fitis bevorzugt junge Waldstadien (Vorwälder) und entsprechend gestaltete Feldgehölze. Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da der Fitis bereits als Durchzügler hier rastet und bereits jetzt Reviere möglich sind. Goldammer Emberiza citrinella Goldammern besiedeln offene Kulturlandschaften mit Feldgehölzen, Hecken und Büschen. Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da bei entsprechender Pflege geeignete Habitate hergestellt werden können. Schwarzkehlchen Saxicola rubicola Besiedelt wird offenes, gut besonntes Gelände meist von ruderaler Prägung mit niedrigwüchsiger Bodenvegetation. Hier wird auch das Nest versteckt unter Vegetation wie Grasbulten angelegt. Im ansonsten übersichtlichen Revier sind isolierte Strukturen wie Einzelbüsche und Pfähle als Jagd- und Ansitzwarten wichtig. Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da das Schwarzkehlchen bereits in früheren Jahren hier als Brutvogel vorkam, aber auf Grund der fortgeschrittenen Sukzession aktuell keine geeigneten Habitate findet. Steinkauz Athene noctua Weitgehend offene aber reich strukturierte Wiesen und besonders Weidelandschaften mit einem ausreichenden Angebot an Nisthöhlen (z.B. in Baumhöhlen, Gebäuden); Die Art braucht ganzjährig kurzrasige Jagdgebiete. Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da der Steinkauz sich derzeit im Kölner Stadtgebiet ausbreitet, insbesondere entlang des Rheins. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 55 Zielarten Artspezifischer Lebensraum und ökologische Ansprüch e Turteltaube Streptopelia turtur Strukturreiche Kulturlandschaft mit Feldgehölzen, besonders in Ackerbaulandschaften mit trockenem Klima; Gehölzbrüter. Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da die Turteltaube hier geeignete Habitatbedingungen vorfindet und in früheren Jahren nachgewiesen wurde. Tagfalter inkl. Widderchen Gemeines Widderchen Zygaena filipendulae Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen, Wiesenfläche extensiv gepflegt. Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da das Gemeine Widderchen in früheren Jahren bereits als eine eher häufigere Schmetterlingsart im Gebiet vorkam und bei entsprechender Habitatpflege das Gebiet wieder besiedeln kann. Gefäßpflanzen (in Gruppen mit ähnlichen Ansprüchen zusammengefasst) Aufrechter Ehrenpreis Veronica teucrium Frühe Segge Carex praecox Sichelklee Medicago falcata Stromtal-Halbtrockenrasen, extensiv genutzt mit sporadischer Mahd Arznei-Thymian Thymus pulegioides Aufrechter Ziest Stachys recta Feldmannstreu Eryngium campestre Gewöhnlicher Dost Origanum vulgare Gewöhnlicher Natternkopf Echium vulgare Kleiner Wiesenknopf Sanguisorba minor ssp. minor Skabiosen-Flockenblume Centaurea scabiosa Wiesensalbei Salvia pratensis Magerrasen, Magerwiesen und Halbtrockenrasen, extensiv genutzt mit sporadischer Mahd Lückig mit Kiesanteilen im Oberboden Dornige Hauhechel Ononis spinosa Gebräuchliche Ochsenzunge Anchusa officinalis Gewöhnliches Tausendgüldenkraut Centaurium erythraea Kriechende Hauhechel Ononis repens Raue Nelke Dianthus armeria Ross-Lauch Allium oleraceum Trespen-Federschwingel Vulpia bromoides Magerrasen mit strukturreichen Kiesinseln und Staudenfluren, extensiv genutzt mit sporadischer Mahd oder Beweidung Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 56 Zielarten Artspezifischer Lebensraum und ökologische Ansprüch e Kleine Wiesenraute Thalictrum minus Nelken-Sommerwurz Orobanche caryophyllacea Östlicher Bochsbart Tragopogon orientalis Tauben-Skabiose Scabiosa columbaria Zottiger Klappertopf Rhinanthus alectorolophus Salbei-Glatthaferwiese, Magerwiese, extensiv genutzt mit einschüriger Mahd Pastinak Pastinaca sativa Wiesen-Bärenklau Heracleum sphondylium Wiesen-Bocksbart Tragopogon pratensis Wiesen-Flockenblume Centaurea jacea agg. Wiesen-Pippau Crepis biennis Typische Glatthaferwiese, halb-intensiv genutzt mit zweischüriger Mahd Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 57 10 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen 10.1 Vorbereitende Maßnahmen / Erstpflege Für die im Folgenden genannten Maßnahmen sollte ein e zeitnahe Umsetzung innerhalb eines Winters gewährleistet werden. Abb. 9: Vorbereitende Maßnahmen / Erstpflege Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 58 10.1.1 Zaunbau auf Fläche 8 • Bei der Rodung der Fläche 8 Hecken entlang des zu errichtenden Zauns zum größten Teil erhalten, lediglich Sichtachsen an bestimmten Stellen herstellen. • Die Einzäunung der Fläche kann mit Integration des am Ostrand bereits bestehenden Stabgitterzaunes erfolgen. • Die Konkretisierung des Beweidungskonzepts ist in der Anlage 1 dargestellt. • Die Fläche 1 mit ihrer wertvollen Vegetation ist v or dem Erholungsverkehr zu schützen und kann zum Weg hin durch einen Holzlattenzaun ges ichert werden. Fläche 1 ist von der zukünftigen Beweidung auszusperren. • Ebenfalls mit eingezäunt wird die Ausgleichsfläche für Zauneidechsen am westlichen Rand (9). Im Rahmen des Monitorings ist zu klären, ob durch die extensive Beweidung die Zauneidechse die Gefahr besteht, dass die Popul ation beeinträchtigt wird. Sollte sich herausstellen, dass eine Beeinträchtigung zu b efürchten ist, sollte die Fläche bei der zukünftigen Beweidung mit einem Weidenetz ausgesperrt werden. 10.1.2 Vorbereitung der Fläche 8 (Wiederherstellung von Rohbodenstandorten) Wiederherstellung von Rohbodenstandorten durch Rode n der Fläche 8, mit Entfernen / Fräsen der Wurzeln. Das Material muss abtransportie rt werden. Umsetzung nur zwischen Oktober und Februar. Vor und/oder während der Rodungsarbeiten: • Entfernung von eingetragenem Müll und Baumaterial, das durch Zusammenkünfte (Feiern) und Obdachlosenunterkünfte eingebracht wurde. Bei der Rodung von Fläche 8 werden ausgespart: • Kleinere wie größere Gebüschgruppen verteilt im rä umlichen Wechsel in einem dominierenden Offenland, wodurch Habitate für z.B. Neuntöter und Bluthänfling bereitgestellt werden. Die Lage der zu erhaltenen G ebüschgruppen richtet sich nach dem schon vorhandenen Strauchmaterial (z.B. Weißdor n, Rose) und sollte während der Rodung konkretisiert werden (wenn der Dornstrau ch-Bestand dann offensichtlich wird). • Gleiches gilt für die Standorte von Zauneidechsen • Teile der Hecken entlang des zukünftigen Zauns sol len als Sichtschutz erhalten bleiben. • Wo geeignet, können Totholzhaufen als Versteckmögl ichkeit und zur Stärkung der Barriere entlang des Zaunes belassen werden. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 59 • Zur Vernetzung des Zauneidechsenhabitats im Westen mit denen im Osten können ggf. Strukturen angelegt werden (Stein-, Sand- und Totholzhaufen). Die genaue Identifikation dieser Bereiche erfolgt d urch eine Ökologische Baubegleitung während der Rodung. 10.1.3 Rückbau der Schotterfläche 14 • Entfernen des Basaltschotters und des darunterlieg enden Vlieses. • Da es sich bei dem Material um Basaltschotter hand elt, ist dieser abzutransportieren und kann an anderer Stelle außerhalb des NSG im Str aßen- und Wegebau wiederverwendet werden. • Die Ränder des Sürther Leinpfades und des Weges „In der Aue“ sind ggf. mit Rheinschotter anzugleichen und mit einer artenreichen heimische g emischten Laubholzhecke zu bepflanzen. • Der bestehende Wall soll zum Schutz der Beweidungs fläche bis auf weiteres erhalten bleiben und wird nicht verlagert. Im weiteren Monitoring ist mittelfristig zu klären, ob eine Verlagerung an den Rand oder auch eine Einebnung, a uf Grundlage von Bodenproben naturschutzfachlich sinnvoll ist. 10.1.4 Beweidungskonzept für die Flächen 8 • Es wird eine Ganzjahresbeweidung vornehmlich mit Z iegen angestrebt. Der vielfältige Einfluss der Huftiere (u.a. Verbiss, Tritt, Kot) so ll die ursprünglichen, aber nicht mehr vorhandenen dynamischen Effekte in dem Gebiet nachs tellen. Im Vordergrund steht, durch die Beweidung unbewaldete Standorte wiederher zustellen bzw. zu erhalten. Durch das Weidemanagement soll die Fläche offengeha lten werden, ob eine periodische manuelle oder motormanuelle Rücknahme v on Gehölzen bzw. Wiederherstellung von Rohbodenstandorten erforderli ch wird, ist im Rahmen des Monitorings bzw. des Management jeweils zu beobachten und ggf. zu ergänzen. • Vorteile der Ziege sind, dass sie aufgrund der ger ingen Größe komfortabel zu managen ist, diese sich ganzjährig und bevorzugt von Holzge wächsen ernähren kann und vergleichsweise witterungsbeständig ist. • Optional soll eine Ergänzung um mehrere Esel erfol gen. Als Graser haben Esel eine andere Verbissleistung, verbeißen die Vegetation ti efer und treffen eine andere Nahrungsauswahl. Ferner gehört zu ihrem Komfortverh alten die Anlage von Staubbädern, durch welche immer wieder Rohbodenstan dorte geschaffen bzw. erhalten werden. Ggf. ist der Einsatz weiterer bzw. anderer Huftierarten zu prüfen. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 60 • Die Besatzdichte ist regelmäßig anhand des begleit enden Monitorings sowie der Tiergesundheit zu bestimmen bzw. nachzusteuern. Dau erhaft wird eine eher geringe Besatzdichte angestrebt. • Für die Beweidung ist ein professioneller Dienstle ister zu beauftragen, der durch Ehrenamtliche deutlich entlastet werden soll. • Ggf. wird die Einrichtung eines mobilen Unterstand s auf der Beweidungsfläche zum Zwecke des Witterungsschutzes erforderlich. Zugang zu Wasser soll in Form mobiler Tränken ermöglicht werden, die im Sommer in erforde rlicher Regelmäßigkeit zu befüllen sind. • Zum Zwecke der Beweidung wird die Einrichtung eine s Elektro-Zauns erforderlich. • Vor dem Hintergrund der Erfahrung aus anderen Bewe idungsgebieten im Kölner Raum (z.B. Wahner Heide) ist zu erwarten, dass die Weidetiere sich zu einer Attraktion und als Botschafterinnen des Naturschutzes entwickeln werden. • Um die Beweidung zu ermöglichen, ist eine einmalig e Erstpflege der Flächen erforderlich. • Die Erstpflege besteht aus der flächigen Wiederher stellung von Rohbodenstandorten. Erst hierdurch kann es zur Wiederbesiedlung inzwisc hen durch die Gehölzsukzession verdrängter konkurrenzschwacher und teils hochgradi g gefährdeter Arten (u.a. Pionierarten wie bspw. die Blauflügelige Ödlandschr ecke, Arten der Stromtalrasen, Hautflügler wie diverse Sandbienenarten) kommen. Di e Erstpflege ist auch notwendig, um die Sichtachsen herzustellen und um die aktuell durch dichte Gehölzsukzession bestandenen Flächen für Huftiere verfügbar zu machen. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 61 10.2 Langfristige Maßnahmen 10.2.1 Generelle Maßnahmen • Dauerhafte Kontrolle und regelmäßiges Monitoring. • Kontrolle und Pflege der Einrichtungen wie Zaunanl age und Informationsmodule. • Gezielte Arten- und Naturschutzschutzmaßnahmen wie Entbuschung. • Gegebenenfalls Neophytenmanagement. 10.2.2 Auf einzelne Flächen bezogene Maßnahmen Tab. 16: Definierte Ziele der einzelnen Flächen mit kurzer Beschreibung der entsprechenden Maßnahmen Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten Nr.1 Stromtal-Halbtrockenrasen erhalten und fördern - Die Fläche dient als Pflanzen-Reservoir für die anderen Offenbereiche. - Sie ist zudem florostisch und als Nahrungshabitat von hoher Bedeutung und sollte vor Freizeitnutzung und freilaufenden Hunden geschützt werden. - Bei Bedarf Mahd. - Abtransport des Mahdgutes. - Bei Bedarf entkusseln. - Keine Beweidung! - Die Fläche 1 ist entlang des Weges durch einen Holzlattenzaun (o.ä. Anlage) zum Schutz vor Freizeitnutzung und freilaufenden Hunden zu sichern. Bei guter Entwicklung können dann auch möglichst große Mengen an Saatgut gewonnen werden. Schachbrett (Melanargia galathea ), an vegetationsarmen Stellen Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) Wiesensalbei ( Salvia pratensis ), Feldmannstreu (Eryngium campestre ), Gewöhnlicher Dost (Origanum vulgare ), Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor ), Arznei-Thymian (Thymus pulegioides ), Skabiosen- Flockenblume (Centaurea scabiosa ), Aufrechter Ziest (Stachys recta ), Gewöhnlicher Natternkopf ( Echium vulgare ) Sichelklee ( Medicago falcata ), Aufrechter Ehrenpreis ( Veronica teucrium ), Frühlings- Segge ( Carex caryophyllea ) Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 62 Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten Nr.2 Wiederherstellen des ehemaligen Stromtal- Halbtrockenrasens - Einschürige Mahd im Spätsommer mit Abtransport des Mahdgutes. - Gegebenenfalls Mahd von Teilbereichen (hochwüchsigere bzw. vergraste Bereiche) im Frühsommer. - Abtransport des Mahdgutes. - Bei Bedarf Entkusseln. - Keine Beweidung! Schachbrett (Melanargia galthea ), Wiesengrashüpfer (Chorthippus dorsatus) Feldmannstreu (Eryngium campestre ), Gewöhnlicher Dost (Or iganum vulgare ), Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor ) Wiesensalbei ( Salvia pratensis ), Skabiosen- Flockenblume (Centaurea scabiosa ), Arznei- Thymian ( Thymus pulegioides ), Aufrechter Ziest (Stachys recta ), Sichelklee ( Medicago sativa ), Aufrechter Ehrenpreis ( Veronica teucrium ), Gewöhnlicher Natternkopf ( Echium vulgare ) Nr.3 Magerwiese erhalten und fördern - Einschürige Mahd im Spätsommer, gegebenenfalls Mahd von Teilbereichen (hochwüchsigere bzw. vergraste Bereiche) im Frühsommer - Abtransport des Mahdgutes. - Bei Bedarf Entkusseln. - Keine Beweidung! Schachbrett (Melanargia galthea ), Wiesengrashüpfer (Chorthippus dorsatus) Feldmannstreu (Eryngium campestre ), Gewöhnlicher Dost (Origanum vulgare ), Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor ) Zauneidechse (Lacerta agilis ) Nr.4 Magerwiese, lückig mit Kiesanteilen im Oberboden, fördern und erhalten - Sie steht im funktionalen Bezug mit artenreichen Gebüschgruppen am Rand (v.a. Dornsträucher). - Einschürige Mahd im Spätsommer, gegebenenfalls Mahd von Teilbereichen (hochwüchsigere bzw. vergraste Bereiche) im Frühsommer mit Abräumen des Mahdgutes; randliche Säume / kleine Teilflächen müssen bis nächsten Sommer stehenbleiben, diese werden im Zuge der Maßnahmenbegleitung bzw. im Monitoring festgelegt - Bei der nächsten Mahd können die zuvor stehengelassenen Säume im Tausch zu anderen Saumflächen gepflegt werden. Dieses dient dem Erhalt von staudenreichen Flächen als Nahrungshabitat für z.B. den Bluthänfling sowie der Förderung der Insektendiversität - Das Mahdgut ist abzutransportieren. Bluthänfling ( Carduelis cannabina) , Schachbrettfalter (Melanargia galathea ), Zauneidechse ( Lacerta agilis) , Wiesengrashüpfer (Chorthippus dorsatus) , Westliche Beißschrecke (Platycleis albopunctata), Zweifarbige Beißschrecke (Metrioptera bicolor) Goldammer (Emberiza citrinella) , Gemeines Widderchen (Zygaena filipendulae) Wiesensalbei ( Salvia pratensis ), Feldmannstreu (Eryngium campestre ), Gewöhnlicher Dost (Origanum vulgare ), Skabiosen- Flockenblume (Centaurea scabiosa ), Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor ), Arznei-Thymian (Thymus Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 63 Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten - Bei Bedarf ist die Fläche zu entkusseln. - Es soll keine Beweidung auf der Fläche erfolgen! pulegioides ), Aufrechter Ziest (Stachys recta ) Nr.5 Fettweide/Fettwiese mit Einzelbäumen und potenzielles Steinkauz- Habitat erhalten - Der Steinkauz ist aktuell nicht als Brutvogel im Gebiet vorhanden, er ist aber zu erwarten. Aus den letzten Jahren liegen mehrere Meldungen über Beobachtungen aus dem Rodenkirchener Bereich vor. Im Kölner Stadtgebiet breitet sich der Steinkauz derzeit entlang des Rheins von Norden kommend nach Süden hin aus. Der Steinkauz würde im NSG genügend Jagdgebiete finden. Bereits die beiden Flächen 5 und 11 bieten über 5 ha. Dazu kommen alle weiteren schütter bewachsenen Flächen und die beweidete Fläche 8. - Die Wiese selbst ist nicht hochwertig und eine Verbesserung durch z.B. Ausmagerung ist auf dem Auenboden wegen des hohen Nährstoffhaushaltes und der regelmäßigen Überflutungen durch Rheinhochwasser nicht Erfolg versprechend. Daher bietet sich hier der Versuch den Steinkauz anzusiedeln an. - Die Wiesenfläche soll eingezäunt werden, um den Trampelpfad zum Rhein zu unterbinden. - Durch extensive Beweidung steinkauzgerecht halten. Eine Beweidung mit Rindern könnte als extensive Standweide erfolgen - Solange noch keine Beweidung erfolgen kann ist die Fettwiese durch jährliche Mahd steinkauzgerecht zu halten, mit einer gestaffelten Mahd (ein Drittel im Mai, ein Drittel im Juli, vollständige Mahd im September) - Bei Mahd ist das Mahdgut abzutransportieren. Steinkauz ( Athene noctua) Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 64 Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten Nr.6 Erhalt des Gehölzbestands mit Gebüschlandschaft, vorwaldartigen Strukturen Überhältern sowie dichte Krautschicht als Unterwuchs mit ausgeprägter Falllaubdecke (Nachtigall-Habitat) Die Fläche hat den Charakter eines Feldgehölzes, hier kann im Zentrum eine freie Sukzession mit Reifung von Biotopbäumen erfolgen, während zum Rand hin ein gestufter bzw. strauchgeprägter Waldmantel zu erhalten ist. Hierzu sind in Abschnitten (aber nie auf großer Fläche) bei zu starkem Wuchs Entnahme oder Rückschnitt einzelner Gehölze (v.a. Bäume) oder Gehölzbereiche vorzunehmen. In der Südhälfte ist im Gegensatz zur Nordhälfte der Gehölzbestand geschlossen ausgeprägt. Bestehende Biotopbäume sind jedoch zu erhalten (z.B. totholzreiche Pappeln). - Im Zentrum eine freie Sukzession mit Reifung von Biotopbäumen. - Zum Rand hin einen gestuften Waldmantel erhalten. Hierzu sind in kleineren Abschnitten bei zu starkem Wuchs Entnahme oder Rückschnitt einzelner Gehölze (v.a. Bäume) oder Gehölzbereiche vorzunehmen. - Bestehende Biotopbäume sind zu erhalten (z.B. totholzreiche Pappeln). - Gegebenenfalls bei zu starkem Wuchs Entnahme oder Rückschnitt einzelner Gehölze oder Gehölzbereiche. Jedoch auf Biotopbäume achten: Bäume mit Höhlen dürfen nicht entfernt werden. Fledermäuse (Nahrungshabitat, Höhlen in alten Pappeln), Gartenschläfer (Eliomys quercinus) , Nachtigall ( Luscinia megarhynchos) , Dompfaff ( Pyrrhula pyrrhula) Turteltaube (Streptopelia turtur) Nr.7 Gehölzbestand (überwiegend heimische Gehölze) auf Böschung erhalten - Gegebenenfalls bei zu starkem Wuchs Verjüngung durch abschnittsweises auf den Stock setzen in mehrjährigem Turnus. - Das derzeit relativ monoton strukturierte Gehölz aus geringmächtigen Bäumen kann besonders zum Rand hin lokal ausgelichtet werden, so dass sich ein gestufter Gebüschmantel einstellt. - Langfristig Entwicklung von Biotopbäumen, die den Baumbestand am Leinpfad ergänzen Nachtigall ( Luscinia megarhynchos) Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 65 Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten Nr.8 Magerrasen mit strukturreichen Kiesinseln, Gebüschbereichen und Staudenfluren - Dauerhafte extensive Beweidung (extensive Standweide) durch Ziegen (evtl. mit Eseln) durch Beauftragung eines örtlichen Beweiders. Alternativ Kauf von Weidetieren und Beauftragung eines Schäfers zur tiergesundheitlichen Betreuung. - Die Freistellung der Beweidungsfläche von Gehölzen soll durch eine ökol. Baubegleitung angeleitet werden, der Gehölzanteil soll im Rahmen der Freistellung auf der Fläche auf ca. 5 -10 % reduziert werden. - Es sind ausreichend Gebüschinseln in der Fläche zu belassen. In der Dauerpflege ist jahrweise innerhalb eines Gehölzmanagements zu entscheiden, ob Gebüsche /Bereiche davon auf den Stock gesetzt oder auch der Beweidung zugänglich gemacht und andere dafür herausgenommen werden. - Die Bevölkerung ist rechtzeitig über die Freistellung der Fläche zu informieren und über den Zweck der Maßnahme aufzuklären. Auch sollten während der Freistellung Ansprechpartner vorhanden sein. Bluthänfling ( Carduelis cannabina) , Klappergrasmücke (Sylvia curruca) , Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris) , Neuntöter (Lanius collurio ), an vegetationsarmen Stellen Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens ) Zauneidechse (Lacerta agilis) , Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) , Feldschwirl (Locustella naevia) , Westliche Beißschrecke (Platycleis albopunctata) , Zweifarbige Beißschrecke (Metrioptera bicolor) Raue Nelke (Dianthus armeria ), Gewöhnliches Tausendgüldenkraut (Centaurium erythraea ), Arznei- Thymian ( Thymus pulegioides ), Gewöhnlicher Dost (Origanum vulgare ), Feldmannstreu (Eryngium campestre ), Gewöhnlicher Natternkopf ( Echium vulgare ), Dornige Hauhechel ( Ononis spinosa ), Kriechende Hauhechel ( Ononis repens ), Ross-Lauch (Allium oleraceum ), Gebräuchliche Ochsenzunge (Anchusa officinalis ), Trespen- Federschwingel (Vulpia bromoides ) Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 66 Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten Nr.9 Zauneidechsen-Habitat - Pflege entsprechend den vertraglichen Verpflichtungen (Ausgleichsmaßnahmen, s. FSWLA 2010 und SCHAUERTE-LÜKE 2020) Anpassung der Vorgaben: - Es müssen Versteckmöglichkeiten erhalten bleiben. Neue Erkenntnisse sind stets in die Maßnahmenumsetzung einzubeziehen. So besteht in der Pflegeverpflichtung der HGK für die östlichen drei Kiesinseln u.a. folgende Vorgabe: „Freihalten der Grobkiesinseln von Vegetationsaufkommen (1 x pro Jahr)“ und „Entkrautung (bei Bedarf) zum Zeitpunkt der Mahd angrenzender Wiesenflächen“. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Zauneidechse zum Schutz vor Prädatoren auch Versteckmöglichkeiten unbedingt benötigt. Dies können z.B. dicht stehende Kräuter oder niedriges Gebüsch sein. Solche Strukturen sind für die Kiesflächen miteinzuplanen, bzw. es ist die Pflegeverpflichtung entsprechend anzupassen. - Das am westlichen Rand der Fläche 8 neu angelegte Zauneidechsenhabitat wird an drei Seiten durch die zukünftige Weide begrenzt. Die Seite zum Weg hin sollte unbedingt vor unbefugtem Betreten geschützt sein. Hierzu ist der für die Fläche 8 anzulegende Zaun entlang des Weges zu errichten. Im Rahmen eines weiteren Monitorings ist die Weideempfindlichkeit der Zauneidechsen zu prüfen und ggf. ist sofern eine Beeinträchtigung sich abzeichnet nachzusteuern. Im Zuge der Ausgleichsmaßnahme 2020 wurden eine versteckte Einfahrt und eine ca. 10 m breite Hecke als Sichtschutz vereinbart. Zauneidechse ( Lacerta agilis) Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 67 Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten Nr.10 Salbei-Glatthaferwiese - Pflege entsprechend der vertraglichen Verpflichtung (Ausgleichsmaßnahme, s. FSWLA 2010) Anpassung der Vorgaben: - 2-malige Mahd (Juni/Juli und 8 bis 10 Wochen später). - Bei der Mahd sind mehrere 7 m breite Streifen nicht zu mähen und sollen bis ins kommenden Jahr stehen bleiben. Dieses dient dem Erhalt von staudenreichen Flächen als Nahrungshabitat für z.B. Bluthänfling sowie der Förderung der Insektendiversität - Das Mahd- und Schnittgut ist auf der Fläche zu trocknen und anschließend abzutransportieren. - Bei einer positiven Entwicklung kann zu einer einschürigen Mosaikmahd übergegangen werden. - Die für die Ausgleichsmaßnahme vorgesehene Bodenabmagerung ist auf Auenböden wegen des hohen Nährstoffhaushaltes nicht Erfolg versprechend. - Die vorgesehene Nachsaat mit RSM 8.1 ist wegen der Gefahr einer Florenverfälschung nicht anzuwenden. Dagegen kann hier das Aufbringen von samenreichem Spendermaterial aus benachbarten Flächen aufwertend wirken. - In Ergänzung zur Teilmahd ist das jahrweise Stehenlassen von Saumflächen am Rand der Wiese einzubeziehen. Hierdurch soll die nicht erwünschte Freizeitnutzung auf der Wiese vermindert werden. - Bei Bedarf Entkusselung. - Keine Beweidung wegen beweidungsempfindlicher Tier und Pflanzenarten. Wiesensalbei ( Salvia pratensis ), Wiesen- Pippau ( Crepis biennis ), Wiesen- Flockenblume (Centaurea jacea ), Acker-Witwenblume (Knautia arvensis ) Zauneidechse (Lacerta agilis), Schachbrett (Melanargia galathea), Wiesengrashüpfer (Chorthippus dorsatus) Skabiosen- Flockenblume (Centaurea scabiosa ), Tauben- Skabiose ( Scabiosa columbaria ), Östlicher Bocksbart (Tragopogon orientalis ), Kleine Wiesenraute (Thalictrum minus ), Wiesensalbei ( Salvia pratensis ), Nelken- Sommerwurz (Orobanche caryophyllacea ), Zottiger Klappertopf (Rhinanthus alectorolophus ) Nr.11 Salbei-Glatthaferwiese - Pflege entsprechend der vertraglichen Verpflichtung Als Nahrungshabitat für Bluthänfling Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 68 Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten - Als Ausgleichsmaßnahme ist hier ein intensiver und extensiver Landschaftsrasen vorgesehen. Diese Rasenflächen dienen der Besucherlenkung und damit der Entlastung der wertvollen Flächen. - Die Wiese selbst ist von mittlerer Bedeutung. Zunehmend können typische Arten der Glatthaferwiese hier beobachtet werden wie 2021 Wiesen-Pippau (Crepis biennis) oder Wiesen- Flockenblume (Centaurea jacea). Eine gezielte Verbesserung durch Ausmagerung ist auf dem Auenboden wegen des hohen Nährstoffhaushaltes weniger Erfolg versprechend. Mit teilweise früh gemähten Bereichen entstehen aber so auch wertvolle Nahrungsflächen für Star und Drosselarten, die die Fläche auch intensiv bis zu dem Einsetzen des massiven Graswuchses als Nahrungshabitat nutzen. Als weitere Aufwertung könnten Teilbereiche durch eine reduzierte Mahdnutzung als Glatthaferwiese entwickelt werden. (Ausgleichsmaßnahme , s. FSWLA 2010) Anpassung der Vorgaben: 2-malige Mahd (Juni/Juli und 8 bis 10 Wochen später). - Bei der Mahd sind mehrere 7 m breite Streifen nicht zu mähen und sollen bis ins kommenden Jahr stehen bleiben. Dieses dient dem Erhalt von staudenreichen Flächen als Nahrungshabitat für z.B. Bluthänfling sowie der Förderung der Insektendiversität. - Das Mahd- und Schnittgut ist auf der Fläche zu trocknen und anschließend abzutransportieren. - In Ergänzung zur Teilmahd ist das jahrweise Stehenlassen von Saumflächen am Rand der Wiese einzubeziehen. - Der Trampalpfad entlang der Hecke soll bestehen bleiben und freigeschnitten werden. - Bei Bedarf Entkusselung. - Keine Beweidung wegen beweidungsempfindlicher Tier und Pflanzenarten. (Carduelis cannabina) Wiesen-Pippau (Crepis biennis ), Wiesen- Flockenblume (Centaurea jacea ), Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium ), Wiesen-Bocksbart (Tragopogon pratensis ); Pastinak (Pastinaca sativa ) Nr.12 Feldgehölz mit auentypischem Gehölz - Periodisches Auf-den-Stock-setzen, sofern zur Verjüngung erforderlich. - Zur Wiese hin sollten krautreiche Säume entwickelt werden. - Einzelne Biotopbäume sind als Überhälter langfristig zu entwickeln. Klappergrasmücke (Sylvia curruca) , Dompfaff ( Pyrrhula pyrrhula) Fitis ( Phylloscopus trochilus) , Bluthänfling (Carduelis cannabina) , Goldammer (Emberiza citronella) Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 69 Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten Nr.13 Umwandlung des Ackers in Weichholzauwald Entwicklung zu einem Auwald Lebensraumtyp, da eine periodische Überflutung und eine vorhandene Anbindung an den Rhein bei Hochwasser vorhanden sind. Hierbei sind aber flächige Aufforstungen zu vermeiden und das Entwicklungsziel Auwald über eine freie Sukzession zu erreichen, eventuell gekoppelt mit maximal kleinstflächigen Initialpflanzungen von Schwarzpappel. Es sollte nur die rheinseitige Hälfte vorgesehen werden. Randlich ist ein abgestufter Waldmantel und- saum vorzusehen, um die Beschattung der angrenzenden Wiesen zu reduzieren. Übergangsweise kann auch der Acker als Nahrungshabitat optimiert werden, indem der Nährstoff- und Pestizideintrag minimiert wird und auf nachteilig wirkende Kulturen (wie Mais) verzichtet wird - Aufgabe des Ackerbaus - Gegebenenfalls kleinstflächige Initialpflanzungen von Schwarzpappeln, Entwicklung als periodisch überfluteter Auwald- Lebensraumtyp Nr.14 Rückbau der Schotterfläche Erfolgt im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen/Erstpflege siehe Abschnitt 10.1.3 Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 70 Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten N.14a Nach Rückbau der Fläche 14 Installation einer Aussichtsplattform - Installation einer Aussichtsplattform - Einsehbarkeit der Weidefläche soll am Aussichtspunkt gegeben sein. - Die Lage der Aussichtsplattform ist auf der Fläche 14 im Weiteren noch abzustimmen. - Eine Info-Tafel ist hier vorzusehen. Nr.15 Gebüsch durch freie Sukzession - Der Sukzession überlassen. - Bei Bedarf Auslichtung bzw. Auf- den-Stock-setzen von Bereichen Bluthänfling ( Carduelis cannabina) Nr.16 Erhalt der Pappelreihe/Auenwald - Der natürlichen Entwicklung überlassen unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht. - Abgängige Bäume sollten durch Schwarzpappeln ersetzt werden - Zur Förderung der Hohltaube können geeignete Nistkästen in den Altbäumen aufgehangen werden. - Bei notwendigen Fällungen Hochstämme als wertvolle Totholzstruktur belassen Fledermäuse (Nahrungshabitat, Höhlen in alten Pappeln), Hohltaube (Columba oenas) Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 71 Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten Nr.17 Zauneidechsen-Habitat - Bei Bedarf Entbuschung - Weitere Pflege nach Bedarf angepasst mit dem Ziel des Erhalts des Zauneidechsen-Habitats Zauneidechse ( Lacerta agilis) Nr. 18 Gebüsch im Komplex mit Magergrünland Das Gebüsch bildet zusammen mit der Wiesenfläche (4) eine reich gegliederte Gebüschlandschaft. Die bestehende Struktur ist zu erhalten und eine Entwicklung hin zum Wald ist zu verhindern. - Um die Struktur zu erhalten (ausgewogenes Strauch- Wiesenverhältnis zu Fläche 4) sind Gehölze in Teilbereichen auf den Stock zu setzen oder randlich zurückzudrängen. Bluthänfling (Carduelis cannabina ) , Neuntöter ( Lanius collurio ), Gelbspötter (Hippolais icterina), Klappergrasmücke (Sylvia curruca) Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola ) I (ohne Fläche n-Nr.) Informationssystem im Gelände mit mind. 3 Infotafeln oder -stelen und virtueller Lehrpfad mit QR- Code - Infotafeln erstellen und aufstellen - Installation und Wartung von Info- Stelen mit QR-Codes Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 72 10.3 Besucherlenkung und -information 10.3.1 Wegenetz (siehe Karte „N5 Wegekonzept“) Abb. 10: Wegekonzept Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 73 Ausgangslage: Es besteht bereits ein Wegenetz, das sowohl einmal quer durch das Gebiet verläuft, sowie einen Rundweg beinhaltet. Sowohl auf dem „ehemaligen Hafenerweiterungsgelände “ (Fläche 8), als auch durch die sensibleren Bereiche der Halbtrockenrasen gehen zahlreiche Trampelpfade. Außerdem liegen die meisten Halbtrockenrasen unmittelbar an den Hauptwegen, so dass sie als „Hundeklo“ zweckentfremdet werden. Maßnahmen: Das Hauptwegenetz wird erhalten, da eine Veränderun g mit zu hohem Aufwand verbunden wäre. Hierzu gehört auch der in Nord-Süd-Richtung v erlaufende Weg entlang des Stabgitterzaunes an der Fläche 8. Um einen Schutz vor illegalem Betreten der verschie denen Flächen zu erreichen, sind entsprechende Vorkehrungen als zusätzliche Maßnahmen notwendig: • Die Trampelpfade in Fläche 8 werden durch die gepl ante Einzäunung und Beweidung befriedet und somit ausgeschlossen. • Es ist zweckmäßig, auch an den besonders exponiert en Flächen 1, 2, 3 und 4 Barrieren entlang des Weges (bspw. in Form von einfachen Holzzäunen) anzulegen. • Außerdem sollen Barrieren bspw. in Form von Gehölz haufen im Bereich der Flächen 3 und 4 ein Betreten erschweren. Die Zugänglichkeit f ür Pflegearbeiten muss aber gewährleistet werden, von daher würde sich hier (an dem nördlichen Zugang zur Fläche 4) eine Schranke in Verbindung mit einem Schild („B etreten verboten“) anbieten. Die Flächen 9 und 10 müssen ebenfalls vor einem unbefugten Betreten geschützt werden. • Weitere Möglichkeiten des Betretungsschutzes sollt en noch erörtert und umgesetzt werden, bzw. im Laufe der Zeit sind gegebenenfalls anhand von Erfahrungen Anpassungen des Betretungsschutzes notwendig. Das Befahren des am westlichen Rand des NSG bestehe nden Asphaltweges durch KFZ ist zu unterbinden: • Verbot und Verhinderung der Durchfahrt für Motorrä der und KFZ am westlichen Rand der Flächen 8, 9, 14 und 15 mit Anbringung einer ge eigneten Sperre. Ausdrücklich ausgenommen vom Verbot sind Radfahrer. Die Sperre i st so zu gestalten, dass Radfahrer nicht behindert werden. Eine zeitweise un d kurzfristige Beseitigung der Sperre soll für die Durchfahrt der Wagen des Grünflächenamtes möglich sein. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 74 10.3.2 Informationsplattform und -tafeln, Lehrpfad mit QR-Code sowie Sichtachsen Maßnahmen: • Installation einer Aussichtsplattform bzw. eines A ussichtpunktes in der südwestlichen Ecke (Fläche 14). • Informationssystem im Gelände mit mindestens 4 Inf otafeln oder -stelen. • Prüfung der Einrichtung eines virtuellen Lehrpfade s mit QR-Code. Auf den Infotafeln und/oder auf Pfosten entlang der Wege können QR-Cod es angebracht werden, durch die Besucher direkt vor Ort anschauliche Informatio nen zum Gebiet oder zu Tier- und Pflanzenarten erhalten können. • Sichtachsen sind auf die beweidete Fläche entlang des Rundweges zur Steigerung der Attraktivität freizuhalten. 10.3.3 Einbindung der Bevölkerung Maßnahmen: • Zur Freistellung der Fläche 8 (vorbereitende Maßna hme) ist die Bevölkerung zu informieren und über den Zweck der Maßnahme aufzukl ären. Während der Freistellung sollten Ansprechpartner vorhanden sein, um die Maßn ahme interessierten Bürgern und Bürgerinnen zu erklären. • Begleitendens Veranstaltungsangebot wie naturkundl iche Exkursionen oder im Rahmen der Naturpädagogik. • Einbindung der Bevölkerung bei der Pflege der Fläc hen. Bereits in früheren Jahren waren Bürgerinitiativen an der Fläche interessiert und beteiligten sich an Maßnahmen. • Präsentation auf der Internetseite der Stadt Köln und evtl. Flyer mit Informationen über das Gebiet erstellen. 10.4 Kostenschätzung 10.4.1 Vorbereitende Maßnahmen Die Kosten für die in Kap. 10.1 beschriebenen vorbereitenden Maßnahmen werden in d er folgenden Tab.17 dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass es sich n ur um eine Kostenschätzung handelt, die je nach Art der technischen Durchführung variieren kann. Es gibt für einige Pflegemaßnahmen verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung. Daher sind für das Entfernen von Gehölzen sowie der Einzäunung Alternativen aufgeführt. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 75 Tab. 17: Kostenschätzung der vorbereitenden Maßnahmen für das Naturschutzgebiet „NSG Sürther Aue“. Bei den angegebenen Summen handelt es sich um Schätzungen der Netto-Kosten. Maßnahme Kostenschätzung – netto Fläche vorbereitende Maßnahmen Vorbereitende Maßnahmen zur späteren Beweidung (Flä chen Nr. 8) Müll usw. entfernen und entsorgen Kosten nach anfallender Menge und Art des Mülls 8 Schotter und Vlies entfernen 63.000 € 14 Randlich zu den Wegen als Barriere dornigen standortgeeigneten Gehölzen pflanzen 10.000 € 14 Entfernung von Gehölzen (Alternative 1) Rodung (Forstmulcher, falls überhaupt möglich wegen Kies im Oberboden) 11.000 € 8 Mulch entfernen und entsorgen 10.400 € 8 Wurzeln fräsen (falls überhaupt möglich wegen Kies im Oberboden) 1 € / cm Durchmesser (nach Stückzahl) 8 Ggf. Abschieben des Rohbodens und Verbringung des Kieses zu Steinhaufen auf ca. 3 ha Fläche 15.000 € Entfernung von Gehölzen (Alternative 2) Rodung (Gehölzschnitt) 520.000 € 8 Gehölzschnitt häckseln und entsorgen 624.000 € 8 Wurzeln fräsen (falls überhaupt möglich wegen Kies im Oberboden) 1 € / cm Durchmesser (nach Stückzahl) 8 Entfernung von Gehölzen (Alternative 3) Gehölze (mit Wurzeln) ziehen 416.000 € 8 Gehölze häckseln und entsorgen 624.000 € 8 Wurzeln entsorgen 70 € / t 8 Einzäunung Elektrozaun (Zaunalternative 1) 30.000 € 8 + 1 Stabgitterzaun (Zaunalternative 2) 110.000 € 8 + 1 Knotengitter-Geflecht und Weidenetz siehe Anmerkung unten 8 + 1 Anmerkungen zu den o.g. Maßnahmen-Alternativen: Entfernung von Gehölzen (Alternative 1) Vorteile: • kostengünstigste Lösung Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 76 Nachteile: • Mulchung wegen Kies im Boden nur in gewisser Höhe über Boden möglich, es verleiben somit viele kleine Stubben, was u.a. die Begehbarkeit der Fläche erschwert (größere Stubben können evtl. gefräst werden, wenn dort dann kaum Steine im Boden sein sollten) • Entfernung des Mulches wegen Stubben schwierig • Stubben werden sofort wieder austreiben, Beweidung muss sofort anschließend starten (ggf. mit höherer Besatzdichte, um starken Stockausschlag zu verhindern) Entfernung von Gehölzen (Alternative 2) Vorteile: • In Handarbeit ohne schwere Maschinen möglich • Gehölze können evtl. dichter über dem Boden abgesc hnitten werden, was dann weniger Stubben und eine etwas bessere Begehbarkeit der Fläche bedeuten würde • Mulch würde nicht anfallen Nachteile: • teuerste Lösung • es verleiben viele kleine Stubben (auch wenn diese nicht so hoch sein sollten), was u.a. die Begehbarkeit der Fläche erschwert (größere Stubben können evtl. gefräst werden, wenn dort dann kaum Steine im Boden sein sollten) • Gehölzwurzeln (insb. viele kleine Stubben, die nic ht gefräst werden können) werden sofort wieder austreiben, Beweidung muss sofort ans chließend starten (ggf. mit höherer Besatzdichte, um starken Stockausschlag zu verhindern) Entfernung von Gehölzen (Alternative 3) Vorteile: • Durch Maschineneinsatz nachhaltigste, effektivste Lösung • es würden kaum Gehölzwurzeln übrigbleiben, weshalb Stockausschläge kaum zu erwarten sind • größere Gehölzwurzeln könnten im NSG zur Struktura nreicherung (z.B. für Totholzhaufen für Reptilien und Insekten) verwendet werden • Mulch würde nicht anfallen • Fläche wäre sehr gut begehbar Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 77 Nachteile: • teure Lösung • Beweidung sollte sofort anschließend starten, es k ann aber sofort extensiv beweidet werden (mit geringerer Besatzdichte), weshalb die Z ielarten schneller zu erwarten sind Elektrozaun (Alternative 1) Vorteile: • Zaun-System hat sich, auch bei starkem Besucherver kehr (z.B. Wahner Heide, NSG „Am Hornpottweg“), bewährt und wird von den Besuchern akzeptiert • Beschädigungen des Zaunes (mit Fluchtgefahr der We idetiere) können sofort per SMS dem Beweider gemeldet werden • Zaun kann bei Beschädigungen schnell repariert wer den Nachteile: • regelmäßige / häufige Pflege / Unterhaltung (insb. Freischneiden der Zauntrasse) • regelmäßige Zaunkontrolle (Beweider muss jedoch oh nehin regelmäßig nach den Weidetieren schauen) Stabgitterzaun (Alternative 2) Vorteile: • kaum Pflege / Unterhaltung (außer evtl. Reparature n) nötig (insb. wenn Zaun später eingewachsen ist) Nachteile: hohe Baukosten • Akzeptanz von den Besuchern unklar, da die Sicht a uf die Fläche stark behindert und der Zaun evtl. als Bauwerk wahrgenommen wird • Beschädigungen des Zaunes können zunächst unerkann t bleiben, weshalb dann Fluchtgefahr bei den Weidetieren besteht • häufige Zaunkontrolle sinnvoll • Zaun kann bei Beschädigungen nur mit hohem Aufwand repariert werden Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 78 Anmerkungen zu Knotengitter-Geflecht und Weidenetz: Beide Systeme dienen nur zu Absperrung von Teilfläc hen innerhalb der Gesamtweidefläche diese Teilflächen können erst nach der o.g. Entfern ung der Gehölze definiert und diese beiden Systeme deshalb auch erst danach quantifiziert werden. 10.4.2 Langfristige Maßnahmen / Pflegemaßnahmen Tab. 18 zeigt die Kosten für die in Kap. 10.2 beschriebenen langfristigen Maßnahmen / Pflegemaßnahmen. Wie für die o.g. Maßnahmen dargest ellt, ist dabei zu beachten, dass es sich nur um eine Kostenschätzung handelt, die je na ch Art der technischen Durchführung variieren kann. Tab. 18: Kostenschätzung der langfristigen Maßnahmen / Pflegemaßnahmen für das Naturschutzgebiet „NSG Sürther Aue“. Bei den angege benen Summen handelt es sich um Schätzungen der Netto-Kosten. Maßnahme Kostenschätzung – netto Fläche Langfristige Maßnahmen / Pflegemaßnahmen Stromtal-Halbtrockenrasen erhalten und fördern 1 Mahd (1 x / Jahr), Mahdgut entsorgen 500 € / jährlich Wiederherstellen des ehemaligen Stromtal-Halbtrockenrasens (Fläche 2); Magerwiese erhalten und fördern (Fläche 3); Magerwiese, lückig mit Kiesanteilen im Oberboden, fördern und erhalten (Fläche 4) 2 + 3 + 4 Mahd (2 x / Jahr), Mahdgut entsorgen 10.000 € / jährlich Fettweide / Fettwiese mit Einzelbäumen und potenzielles Steinkauz-Habitat erhalten (Fläche 5) 5 Elektrozaun (Alternative 1) 10.000 € / einmalig Weidezaun (Alternative 2) siehe Unterlagen von UNB und Grünflächenamt Extensive Standweide mit Rindern evtl. 0 €, wenn örtlicher Landwirt Erhalt des Gehölzbestands mit Gebüschlandschaft, vo rwaldartigen Strukturen Überhältern sowie dichte Krautschicht als Unterwuchs mit ausgeprägter Falllaubdecke (Fläche 6); Gehölzbestand (überwiegend heimische Gehölze) auf B öschung erhalten (Fläche 7); Gebüsch durch freie Sukzession (Fläche 15); Erhalt der Pappelreihe/Auenwald (Fläche 16); Zauneidechsen-Habitat (Fläche 17) Gebüsch im Komplex mit Magergrünland (Fläche 18) 6 + 7 + 15 + 16 + 17 + 18 Gehölzschnitt nach Bedarf 3 - 5 € / m² Magerrasen mit strukturreichen Kiesinseln, Gebüschb ereichen und Staudenfluren 8 Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 79 Maßnahme Kostenschätzung – netto Fläche Langfristige Maßnahmen / Pflegemaßnahmen Extensive Standweide mit Ziegen, Eseln usw. (Vertrag mit Beweider) 10.000 € / jährlich Zauneidechsen-Habitat (Fläche 9) 9 Pflege gemäß Ausgleichmaßnahme siehe Unterlagen von HGK usw. Salbei-Glatthaferwiese (Fläche 10) 10 Pflege gemäß Ausgleichmaßnahme siehe Unterlagen von HGK usw. Salbei-Glatthaferwiese (Fläche 11) 11 Pflege gemäß Ausgleichmaßnahme siehe Unterlagen von HGK usw. Feldgehölz mit auentypischem Gehölz 12 Pflege gemäß Ausgleichmaßnahme siehe Unterlagen von HGK usw. Tab. 19 zeigt die Kosten für die in Kap. 10.3 beschriebenen Maßnahmen zur Besucherlenkung und -information. Wie für die o.g. Maßnahmen dargestellt, ist dabei zu beachten, dass es sich nur um eine Kostenschätzung handelt, die je nach Art der technischen Durchführung variieren kann. Tab. 19: Kostenschätzung der Maßnahmen zur Besucherlenkung und -information für das Naturschutzgebiet „NSG Sürther Aue“. Bei den angege benen Summen handelt es sich um Schätzungen der Netto-Kosten. Maßnahme Kostenschätzung – netto Besucherlenkung und -information Installation einer Aussichtsplattform 25.000 € / einmalig Installation von 4 Infotafeln oder –stelen 5.000 € / einmalig 10.5 Prioritäten der Maßnahmenumsetzung Bei der hier dargestellten Einschätzung der Priorit äten von Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen stehen Maßnahmen mit hohe r Priorität im Vordergrund, die dringend notwendig sind, um wertvolle Lebensräume z u erhalten oder solche, die das vorhandene Entwicklungspotenzial berücksichtigen und ohne großen Aufwand zur deutlichen Aufwertung des Schutzgebietes führen können. Als Ma ßnahmen mit mäßig hoher Priorität werden Maßnahmen eingestuft, die nicht zwangsweise möglichst schnell durchgeführt werden sollten, da keine akute Gefährdung von Lebensräumen oder Arten vorliegt. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 80 Die folgenden Maßnahmen sind für das Beweidungsproj ekt (Fläche 8) folgende vorbereitende Maßnahmen notwendig: Fläche 8 (vorbereitende Maßnahme) - Einzäunung der Fläche Fläche 8 (vorbereitende Maßnahme) - Roden der Fläche (Winterhalbjahr) Fläche 8 (Begleitung der vorbereitenden Maßnahmen) Informieren und Aufklärung der Bevölkerung über den Zweck der Maßnahme Fläche 14 (vorbereitende Maßnahme) - Rückbau der Schotterfläche Die folgenden Maßnahmen werden als Maßnahmen mit 1. Priorität eingestuft: Fläche 1 - Stromtal-Halbtrockenrasen erhalten und fördern (Mahd; bei Bedarf entkusseln), Weiterführung der bisherigen Pflegemaßnahmen Fläche 2 - Wiederherstellen des ehemaligen Stromtal-Halbtrockenrasens (Mahd; bei Bedarf entkusseln), Weiterführung der bisherigen Pflegemaßnahmen Fläche 3 - Magerwiese erhalten und fördern (Mahd; bei Bedarf entkusseln), Weiterführung der bisherigen Pflegemaßnahmen Fläche 4 - Magerwiese, lückig mit Kiesanteilen im Oberboden, fördern und erhalten (Mahd; bei Bedarf entkusseln), Weiterführung der bisherigen Pflegemaßnahmen Fläche 8 - Magerrasen mit strukturreichen Kiesinseln, Gebüschbereichen und Staudenfluren (dauerhafte extensive Beweidung) Fläche 9 - Zauneidechsen-Habitat (Freihalten der Kiesinseln) Fläche 17 – Zauneidechsen-Habitat (Bei Bedarf Entbuschung; Weitere Pflege nach Bedarf angepasst mit dem Ziel des Erhalts des Zauneidechsenhabitats) I (ohne Flächen-Nr.) - Informationssystem im Gelände mit mind. 4 Infotafeln oder -stelen Die folgenden Maßnahmen werden als Maßnahmen mit 2. Priorität eingestuft: Fläche 5 - Fettweide/Fettwiese mit Einzelbäumen und potenzielles Steinkauz-Habitat erhalten (Beweidung oder Mahd) Fläche 6 - Erhalt des Gehölzbestands mit Gebüschlandschaft, vorwaldartigen Strukturen Überhältern sowie dichter Krautschicht als Unterwuchs mit ausgeprägter Falllaubdecke (im Zentrum Sukzession, für gestuften Waldmantel bei Bedarf Entnahme oder Rückschnitt einzelner Gehölze) Fläche 10 - Salbei-Glatthaferwiese (Mahd; bei Bedarf entkusseln; bei Bedarf Aufbringen von samenreichen Spendermaterial aus benachbarten Flächen) Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 81 Fläche 11 - Landschaftsrasen (Mahd; bei Bedarf entkusseln) Fläche 12 - Feldgehölz mit auentypischem Gehölz (Periodisches Auf-den-Stock-setzen, sofern zur Verjüngung erforderlich) Fläche 16 - Erhalt der Pappelreihe/Auenwald (abgängige Bäume durch Schwarzpappeln ersetzen; zur Förderung der Hohltaube geeignete Kästen in den Altbäumen aufhängen) Fläche 18 – Gebüsch im Komplex mit Magergrünland (Gehölze in Teilbereichen auf den Stock zu setzen oder randlich zurückzudrängen) Die folgenden Maßnahmen werden als Maßnahmen mit 3. Priorität eingestuft: Fläche 7 - Gehölzbestand (überwiegend heimische Gehölze) auf Böschung erhalten (bei Bedarf abschnittsweise auf den Stock setzen; für gestuften Gebüschmantel randlich auslichten) Fläche 14 – Prüfung, ob eine Verlagerung des Walls mittelfristig noch erfolgen soll, wenn die randlich gepflanzte Hecke und das Beweidungsprojekt sich insgesamt entwickelt haben. Klärung auf Grundlage des Monitoring und der Akzeptanz des Zauns und der Beweidung in der Bevölkerung. Fläche 14a - Nach Rückbau der Fläche 14 Installation einer Aussichtsplattform Fläche 15 - Gebüsch durch freie Sukzession (bei Bedarf Auslichtung bzw. Auf-den- Stock-setzen von Bereichen) Die folgenden Maßnahmen werden als Maßnahmen mit 4. Priorität eingestuft: Fläche 13 - Umwandlung des Ackers einen Weichholzauwald durch freie Sukzession (gegebenenfalls kleinstflächigen Initialpflanzungen von Schwarzpappeln, um einen auetypischen Lebensraum zu schaffen) Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 82 11 Zusammenfassung und Fazit Die planungsrechtlichen Verfahren für den Ausbau de s Godorfer Hafens wurden abschließend in 2020 durch einen Ratsbeschluss been det. Durch den Grundstückskauf der Stadt Köln ist die Pflege und Entwicklung des gesam ten Naturschutzgebietes „Godorfer Hafen / Sürther Aue“ wieder in die Grundstücksverwaltung des Amtes für Landschafttspflege und Grünflächen übergegangen. Das Amt hat in 2021 d ie NABU-Naturschutzstation Leverkusen-köln beauftragt das nun vorliegende Konzept für eine Pflege und Entwicklung zu erstellen. Zur Bewertung herangezogen wurde vorliegende Gutach ten der letzten Jahre: FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH (2010); GALUNDER, R. (2 014); VOLLMER, I. (2021), die Katasterinformationen des LANUV (2021) sowie eine aktuelle Erfassung aus dem Monitoring bzw. den in den letzten Jahren erfolgten Maßnahmenk ontrollen der NABU- Naturschutzstation. Die Ergebnisse der Erfassung von Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten bildet die Grundlage für das vorliegende Schutz- und Maßnahmenkonzept, i n dem eine Bewertung von Lebensräumen, die Darstellung von Beeinträchtigunge n sowie die Formulierung von Schutzzielen und den dazu erforderlichen Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen erfolgt. Aufgrund der Vorkommen gefährdeter Biotoptypen, Pfl anzen oder Tierarten können für das Schutzgebiet wertgebende und schützenwerte Lebensra umtypen definiert werden, für die Leit- und Zielarten dargestellt werden. Aktuell besitzt das NSG als wertvolle und gefährdet e Lebensraumtypen „Stromtal- Halbtrockenrasen“ (Halbtrockenrasen auf karbonatisc hem oder sonstigem basenreichen Untergrund) und „Magerwiesen“ (Artenreiches, frisch es Grünland in tieferen Lagen). Wertgebend für das Gebiet sind zudem die vegetation sarmen Kies- und Schotterflächen. Wertgebende Pflanzenarten dieser Lebensräume sind i nsbesondere Feld-Mannstreu (Eryngium campestre ), Gewöhnlicher Hornklee ( Lotus corniculatus ), Wiesen-Salbei ( Salvia pratensis ) und Aufrechter Ziest ( Stachys recta ). Unter der Fauna sind aktuell besonders hervorzuheben die reichhaltige Vogelfauna mit mehre ren gefährdeten Arten z.B. Bluthänfling, Gelbspötter, Nachtigall, Neuntöter und Sumpfrohrsänger. Von hoher Bedeutung sind zudem die Vorkommen von Zauneidechse und teils sehr seltenen und bedrohten Heuschreckenarten (Westliche Beißschrecke, Platycleis albopunctata ; Zweifarbige Beißschrecke, Metrioptera bicolor ; Blauflügelige Ödlandschrecke, Oedipoda caerulescens und Wiesengrashüpfer, Chorthippus dorsatus ). Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 83 Um der zentralen Zielsetzung, dem Erhalt von gefähr deten Biotoptypen und Leitarten sowie der Entwicklung von Lebensräumen für die dargestell ten Zielarten gerecht zu werden, werden Schutz- und Pflegemaßnahmen dargestellt. Die Maßnahmen werden räumlich untergliedert dargestellt. Als vorbereitende Maßnahmen werden das teilweise En tbuschen eines ehemals offenen Bereichs und der Rückbau einer Schotterfläche vorge schlagen. Die Bevölkerung ist über diese vorbereitenden Maßnahmen zu informieren und über deren Zweck aufzuklären. Als langfristige Maßnahmen werden den Zielen angepasste Maßnahmen vorgeschlagen: • Für die Offenbereiche sind Mahdregime mit Abtransp ort des Mahdgutes und bei Bedarf Entbuschungen vorgesehen. Je nach Ziel (Halb trockenrasen, Magerwiese) bestehen unterschiedliche Mahd-Regime. • Auf einer größeren zusammenhängenden Fläche ist ei ne extensive Standweide vorgesehen. • Zauneidechsen-Habitate werden entsprechenden Bedür fnissen der Zauneidechsen gepflegt und offengehalten. • Für die Gehölzbestände sind ebenfalls je nach Ziel unterschiedliche Maßnahmen definiert. Hierunter fallen das teilweise auf-den-S tock-setzen zur Verjüngung bei zu starkem Wuchs oder Entnahme einzelner Gehölze bzw. Rückschnitt zur Förderung eines gestuften Gebüschsaums. Bestehende Biotopbäum e (z.B. totholzreiche Pappeln) sind dabei zu erhalten. • Besucherlenkung / Wegekonzept Informationssystem i m Gelände mit mindestens 4 Infotafeln oder –stelen. Als weitere Maßnahme sollte ein Monitoring durchgef ührt werden, in dessen Rahmen die Entwicklung der Maßnahmenflächen beobachtet und dok umentiert und die Vorkommen wertgebender Biotoptypen sowie der Leit- und Zielarten kontrolliert werden. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 84 12 Literatur BASTIAN, O. (1999): Fauna. – In: BASTIAN, O. & K.-F . SCHREIBER (Hrsg.): Analyse und ökologische Bewertung der Landschaft. Spektrum Akad emischer Verlag, Heidelberg, Berlin: 149-157. BLANKE, I. (2019): Pflege und Entwicklung von Repti lienhabitaten. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 1/19; Hannover BR Köln (2018): Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln; 2. Auflage mit Ergänzungen FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH (2010): Hafenausb au Godorf - Pflege- und Entwicklungsplan - Sürther Aue; Düsseldorf GALUNDER, R. (2014): Faunistische Untersuchung von Tagfaltern, Nachtfaltern, Käfern, Wanzen, Heuschrecken, Spinnen, Amphibien, Reptilien , Brutvögeln, Fledermäusen und Kleinsäugern sowie Artenschutzrechtliche Prüfung (A SP) im Rahmen des Projektes „Godorfer Hafen“ in Köln-Godorf. – unveröffentlichte Auftragsarbeit, Nümbrecht GRÜNEBERG, C., S.R. SUDMANN, F. HERHAUS, P. HERKENR ATH, M. JÖBGES, H. KÖNIG, K. NOTTMEYER, K. SCHIDELKO, M. SCHMITZ, W. S CHUBERT, D. STIELS & J. WEISS (2016): Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung, Stand: Juni 2016 - Charadrius 52, Heft 1-2, 2016 (2017): 1–66 HALFENBER, W. (1995): Stadtökologische Untersuchung an tagaktiven Schmetterlingen im linksrheinischen Kölner Stadtgebiet. – Diplomarbeit , Rheinischen Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn; unveröffentlicht. LANUV (2021): (Katasterinformationen zu verschieden en Schutzgebieten und geschützten Arten im Plangebiet). www.naturschutzinformationen-nrw.de/ Stand 02.08.2021 MEINIG, H., VIERHAUS, H., TRAPPMANN, C. & R. HUTTER ER (2011): Rote Liste und Artenverzeichnis der Säugetiere - Mammalia - in Nor drhein-Westfalen. 4. Fassung, Stand August 2011. – LANUV-Fachbericht 36, Band 2: 49-78. Stadt Köln (1991): Landschaftsplan der Stadt Köln. NABU-NATURSCHUTZSTATION LEVERKUSEN-KÖLN (2020): N5 (Am Godorfer Hafen): Entwicklung der Vegetation, Reptilien, Tagfalter un d Heuschrecken auf dem ehemaligen Halbtrockenrasen und auf der ehemaligen kiesiger Fr eifläche 2020. – unveröffentlichter Kurzbericht zum Monitoring der Pflegemaßnahmen PLACHTER, H. (1991): Naturschutz – G. Fischer, Stuttgart: 463 S. SCHAUERTE-LÜKE, N. (regio gis + planung) (2020): Pr otokoll vom 12.03.2020 zur „Lokalisierung CEF-Maßnahme“ bezüglich der Zauneidechse STADT KÖLN / StEB (2004): Hochwasserschutzkonzept, Köln Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 85 VOLLMER, I. (2021): Brutvogelkartierung im NSG N5 „ Godorfer Hafen“(NSG „Sürther Aue“ neu) mit Umfeld bei Köln-Sürth in 2021. – unveröffentlichte Auftragsarbeit; Hennef RAT DER STADT KÖLN: 52. Sitzung vom 26. September 2019 Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 86 Anhang – Beweidungskonzept und Biotop- und Artenlisten Anhang 1 Beweidungskonzept der Flächen 8 und 14 (optional Fläche 9), BUND Köln Anhang 2 Empfehlungen für eine reptilienfreundliche Mahd / Beweidung Anhang 3 – Tab. A2: Liste der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Gefäßpflanzen (nur Offenbereiche). Anhang 4 – Tab. A3: Liste der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Vogelarten. Anhang 5 – Tab. A4: Liste der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Reptilienarten. Anhang 6 – Tab. A5: Liste der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Heuschreckenarten. Anhang 7 – Tab. A6: Liste der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Tagfalter- und Widderchenarten. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 87 Anhang 1 Anlage 1 Beweidungskonzept der Flächen 8 und 14 (optional Fläche 9) 1. Erstpflege- Maßnahmen zur Vorbereitung der Beweidung Die Freistellung der Beweidungsfläche („Erstpflege“) umfasst zwei Maßnahmen: Im ersten Schritt soll ein Forstmulcher eingesetzt werden, der den Gehölzaufwuchs möglichst tief rodet. Die anfallende Biomasse soll exportiert werden, wodurch einmalig entsprechende Entsorgungskosten anfallen. Abzüglich eines Anteils von 5 – 10 % für Gehölzinseln bliebe eine Flächenbearbeitung in der Größenordnung von rund 8 ha. Mit der Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 88 Freistellung der Beweidungsfläche wird gleichzeitig auch die Zauntrasse hergestellt. Der Zaun kann an den Rändern der Fläche von innen installiert werden. Dies sollte möglichst zeitnah nach der Freistellung der Beweidungsfläche erfolgen. Im zweiten Schritt wird empfohlen Teilflächen der Beweidungsfläche (jeweils kleinflächig in der Größenordnung von insgesamt rund 3 ha) oberflächennah abzuschieben , um Rohbodenstandorte zu schaffen. Gute Erfahrungen mit optimalen Ergebnissen wurden im NSG Dellbrücker Heide mit dieser Maßnahme (zur Wiederherstellung von Silbergrasrasen) erzielt. Das anfallende Material kann zu kleinen Kieshügeln aufgeschoben und in der Fläche belassen werden. Im Rahmen der Umsetzung ist zu klären, ob und mit welchen Maschinen ein Abschieben erfolgen kann. Beide Maßnahmen sollten Gegenstand einer ökologischen Baubegleitung sein. 2. Weidetiere, Besatzdichte und Weidemanagement Zum Zwecke der Beweidung wird die Einrichtung eines fest installierten Elektro-Zauns erforderlich (mögliche Vorbilder: NSG Wahner Heide, NSG N 12 Hornpott). Die Versorgung des E-Zauns könnte über Solar-Panels erfolgen. Der Zugang zur Beweidungsfläche ist im Detail noch zu klären. Vorgeschlagen wird ein gemeinsamer Zugang über die Fläche 9, um diese ggf. zukünftig in die Beweidung einbeziehen zu können. Der sichtverschränkte Eingang ist mit einem Tor auszustatten, das die Einfahrt eines Lieferwagens ermöglicht. Empfohlen wird die Beweidung mit Ziegen als Weidetierart. Vorteile der Ziege sind, dass sie aufgrund der geringen Größe komfortabel zu managen ist, diese sich ganzjährig und bevorzugt von Holzgewächsen ernähren kann und vergleichsweise witterungsbeständig ist. Die Besatzdichte sollte anfänglich bei 15 Tieren liegen und kann nach Bedarf (entsprechend der Monitoring-Ergebnisse und der Anforderungen an die Tiergesundheit) in den Folgejahren vergrößert oder verkleinert werden. Dies entspräche rund 0,2 GVE/ha und ist damit niedrig angesetzt. Präferiert wird eine Ganzjahresbeweidung . Diese ist sinnvoll, da die Huftiere ihre Nahrungswahl im Jahresverlauf verändern und auf diese Weise eine größere Bandbreite von Gehölzen verbissen wird. Ferner ermöglicht eine Ganzjahresweide, dass auch ein Beweidungsunternehmer ausgewählt werden könnte, der nicht über die erforderlichen Stallkapazitäten für die winterliche Aufstallung verfügt. Auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Monitoring ist in den Folgejahren eine Ergänzung um 4 bis 6 Esel zu klären. Als Graser haben Esel eine andere Verbissleistung als der Konzentratselektierer Ziege. Esel verbeißen die Vegetation tiefer und treffen eine andere Nahrungsauswahl. Ferner gehört zu ihrem Komfortverhalten, durch Wälzen Staubbäder anzulegen, sodass immer wieder Rohbodenstandorte geschaffen bzw. erhalten werden. Ggf. ist der Einsatz weiterer bzw. anderer Huftierarten zu prüfen. Für die Beweidung ist ein professioneller Dienstleister zu beauftragen, der durch Ehrenamtliche deutlich entlastet werden soll (u.a. Kontrolle des Zauns, Freischneiden der Litzen, Wasserversorgung während Trockenperioden). Der Dienstleister setzt seinen Tierbestand ein. Es wird angestrebt, über die Auslobung von Patenschaften die dauerhaften Kosten der Beweidung zu reduzieren. Mit der Beweidung wird die Anschaffung und Einrichtung eines mobilen Unterstands (z.B. Weidepanal, Weidezelt) als Witterungsschutz erforderlich (möglicher Standort siehe Skizze, der aber auch verlegt werden kann). Im Falle der Ziege wäre dies nicht zwingend erforderlich, sollte aber wegen Tiergesundheit und auch der Außendarstellung in jedem Falle Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 89 vorgehalten werden. Im Falle der Beweidung mit Eseln wäre ggf. ein zusätzlicher mobiler Unterstand anzuschaffen und zu installieren. Zugang zu Wasser soll in Form einer mobilen Tränke (bspw. Kunststoffkübel oder Weidefass) ermöglicht werden, die insbesondere während niederschlagsarmer Phasen in erforderlicher Regelmäßigkeit zu befüllen ist. Sowohl für die Tränke als auch den Unterstand soll ein Standort gewählt werden, der durch die relativ hohe und dichte Waldsukzession als Witterungsschutz zu zwei Seiten einen natürlichen Schutz für die Weidetiere bietet. 3. Weitere Anforderungen und Maßnahmen Die Vorteile einer Andienung nur an einer Stelle sind im Weiteren abschließend abzustimmen. Die Nutzung der bestehenden Zuwegung zu Fläche 9 wird empfohlen, ist aber artenschutzrechtlich noch zu klären. Bislang besteht an Fläche 9 ein provisorischer Bauzaun und Sichtschutz, der zumindest in der zurückliegenden Vegetationsperiode eine erfolgreiche Abriegelung darstellte. Denkbar ist ein fest installierter Stabgitterzaun mit Tor. Der bestehende Gittermattenzaun an der Ostseite der Weidefläche wird insgesamt integriert, da dieser im Bereich der Sichtachse Ost einen zusätzlichen Schutz bietet. Die durch Vandalismus entstandene Zaunlücke im Nordosten von Fläche 8 sollte (ggf. regelmäßig) mit einem neuen Element geschlossen werden. Auf der Innenseite sollte durch hohes Aufschichten von Schnittgut die Attraktivität zusätzlich reduziert werden. Dasselbe gilt für den Nordzugang desselben Trampelpfads; hier sind die Hainbuchen in Nachbarschaft ohnehin zeitnah auf den Stock zu setzen, sodass Material für ein Schließen des Trampelpfads an dieser Stelle vorhanden ist. Die Bauzaunelemente , die an verschiedenen Stellen der Ränder von Fläche 8 belassen worden waren (z.T. durch Vandalismus beschädigt bzw. umgedrückt), sollten je nach Bedarf vor Ort weiter verwendet werden oder an neuralgische Stellen (ehemalige oder zukünftig entstehende Trampelpfadzugänge ) verlagert werden. Die im Gelände noch stellenweise vorhandenen HGK-Schilder (u.a. „Betreten auf eigene Gefahr“) sollen zeitnah entfernt und ggf. soweit erforderlich durch NSG-Beschilderung ersetzt werden. Die Gehölzränder von Fläche 8 , die nicht in die Beweidungsfläche integriert werden, sollen analog zu Fläche 15 als Naturhecken bewirtschaftet werden. D.h. es soll eine dichte, aber nicht über wenige Meter emporwachsende Gehölzstruktur erhalten bzw. entwickelt werden. Hierfür ist bedarfsweise die Ringelung oder Fällung von sich entwickelnden Überhältern erforderlich. Die Sichtachsen werden motormanuell hergestellt und sind je nach Bedarf alle ein bis drei Jahre zu erneuern. Die Herstellung erfolgt erst mit dem Einsatz der Beweidung außerhalb der Vegetationsperiode. Die Fläche 14 soll nicht in die Beweidungsfläche integriert werden, sondern die Ostböschung der Hügellinie ist zum Schutz der Beweidungsfläche und Erhalts des Gebüschbrüter-Lebensraums zu belassen und auf Fläche 14 ist nach Rückbau des Schotters und des Vlieses als ein Offenlandhabitat zu entwickeln. Die Details hierzu sind im Weiteren noch zu klären. Mittelfristig ist die Entwicklung der Fläche zu überprüfen. Der Asphaltweg (Sürther Leinpfad) an der westlichen Grenze des NSG soll durch einen Schlagbaum oder Poller für PKW abgeriegelt werden. Möglichen Beeinträchtigungen durch intensiven Erholungsverkehr (u.a. Hundehalter, „Campierende“, ferngesteuerte Modellautos) sollen hierdurch reduziert werden. Der genaue Standort und die Ausgestaltung der Aussichtsplattform oder eines Aussichtsturm sowie die Finanzierung und Einwerbung von Fördermitteln ist im Weiteren noch abzustimmen und im Detail festzulegen. Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 90 Anhang 2 Empfehlungen für eine reptilienfreundliche Mahd / Beweidung Praxisbeispiele aus Niedersachsen zeigen, dass als Folge von Mahd, Beweidung und Forstwirtschaft Verschlechterungen von lokalen Popu lationen auftreten können und sogar zum Erlöschen von Reptilienpopulationen führen können (BLANKE, 2019). A1 Mahd Empfehlungen reptilienfreundliche Mahd Hinweise Sicherung bzw. Offenhaltung von Lebensräumen, gut besonnter Eiablageplätze und von Sonnenplätzen (insbesondere im Grenzbereich zu höherer Vegetation) „tierfreundliche“ Mahd ist ein bewährtes und erprobtes Instrument zur Pflege von Reptilienlebensräumen Vergrämung durch radikale Rückschnitte der Vegetation führt nicht zu Abwanderung der Individuen aus den jeweiligen Bereichen Mahdhöhe 15 – 20 cm („schienbeinhöhe“) und mittels Hand-Balkenmäher ermöglicht u.a. Zauneidechsen (sowie Erdkröten und Kleinsäugern) das Verlassen der Mähbereiche Vorsichtige, eher kleinflächige und gelegentliche Mahd kann sich positiv auf strukturelle Vielfalt und damit auch auf Reptilien auswirken Mahd von max. 20 – 30 % der Fläche zum selben Zeitpunkt Großflächige Mahd ist problematisch, da Kleinstrukturen und Deckung möglicherweise über längere Zeiträume fehlen. Es ist weniger die absolute Größe der zu mähenden Fläche, sondern vielmehr der Anteil der verbleibenden Rückzugsgebiete und die Entfernung zur nächsten Deckung wichtig (Zauneidechsen flüchten nur wenige Meter weit)! Abschnittsweise bzw. räumlich und zeitlich gestaffelte Mahd sind für Reptilien günstig Die Bedeutung von Altgras für die Zauneidechse wird immer wieder betont Freischneider werden von manchen Autoren explizit für die Pflege von Reptilienlebensräumen empfohlen Handgeführte Balkenmäher haben sich in Köln als reptilienfreundlich bewährt (z.B. in N5). Sowohl Eidechsen als auch Schlangen halten sich gerne zum Sonnen an den Schnittkanten auf, daher sollte bei der Mahd Abstand zu den Schnittkanten gehalten werden! Reihung der Mähtechniken bezüglich ihrer Schädlichkeit für die Wiesenfauna (gelistet nach abnehmender Intensität): • Hand-Motorbalkenmäher • Schlepper-Motorbalkenmäher • Sensen Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 91 • Trommel- / Scheibenmähwerke • Mähwerke mit Aufbereitern • Mulchgeräte A2 Beweidung Zauneidechsen sind besonders empfindlich gegen typi sche Beweidungseffekte (Verlust struktureller Vielfalt und Änderung der Pflanzenart en-Zusammensetzung). Außerdem kann es durch Beweidung zu Trittschäden an Gelegen der Z auneidechse und auch zu Verletzungen der Zauneidechsen selbst kommen. Empfehlungen reptilienfreundliche Beweidung Hinweis Kernlebensräume sollten möglichst vor Beweidung geschützt werden (allenfalls sehr extensive und temporäre Beweidung), da diese oft nur wenige hundert Quadratmeter umfassen Es empfiehlt sich eine bedarfsweise und schonende mechanische Pflege (z.B. durch Entbuschung, Mahd) Reptilienlebensräume von allgemeiner Bedeutung: Ggf. möglichst selten und in geringen Besatzdichten beweiden (max. 0,2 GV pro ha und Jahr) „Viele Hufe zerstören viel“ Auf und neben den Weiden sollten Rückzugsorte, die Deckung bieten, vorhanden sein (z.B. ausgezäunte Bereiche, randliche Säume, Holzhaufen, etc.) Einzäunungen z.B. zum Gehölzschutz möglichst groß fassen Schaffung von Weideruhezonen Ausreichend große Aufenthalts-/Rückzugsgebiete für beweidungsempfindliche Arten erhalten bzw. schaffen Zauneidechsen flüchten nur wenige Meter weit. Reptilienlebensräume von geringer Bedeutung: Berücksichtigung der Lebensraumansprüche beweidungsempfindlicher Arten z.B. durch Entwicklung von Lebensraumkorridoren und Refugien oder Schaffung zusätzlicher Strukturelemente Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 92 Anhang 3 Eine Übersicht über den Pflanzenbestand und Biotopt ypen bis zum Stand 2012 geben folgende Gutachten: FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH (2010) und GALUNDER (2014). Hier sind Arten neueren Datums ab 2016 aufgeführt. Es sind ab 2016 nur Arten der Offenbereiche und Wiesen erfasst worden. Zur Vegeta tion der Gehölzbestände wird auf die o.g. Gutachten verwiesen. Tab. A3: Liste der Pflanzenarten von 2016 bis 2021 (nur Arten der Offenbereiche/Wiesen) RL NW bzw. RL NB : Rote Liste-Status in Nordrhein-Westfalen bzw. in der Großlandschaft „Niederrheinische Bucht“ nach RAABE et al. (2010): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefäh rdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), D = Gefährdung anzunehmen, aber Daten defizitär, S = von Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet, k. E. = keine Einstufung, da Neozoe oder nur sporadisch brütend, k.A. = keine Angabe. Schutz : Schutzstatus nach § 7 Abs. 2 Nrn. 13 und 14 BNatSchG: § = besonders geschützt, §§ = besonders und streng geschützt Art RL NW RL NB Schutz Gefäßpflanzen Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe * * - Agrostis tenuis Rotes Straußgras * * - Anagallis arvensis Acker-Gauchheil * * - Anthemis arvensis Acker-Hundskamille * * - Apera spica venti Gemeiner Windhalm * * - Arrhenatherum elatius Glatthafer * * - Bellis perennis Gänseblümchen * * - Bromus erectus Aufrechte Trespe * * - Calamagrostis epigejos Land-Reitgras * * - Carduus acanthoides Stachel-Distel * * - Carex hirta Raue Segge * * - Carex nigra Wiesen-Segge V * - Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume * * - Centaurea scabiosa Skabiosen-Flockenblume * * - Cerastium arvense Acker-Hornkraut V * - Cirsium arvense Acker-Kratzdistel * * - Cirsium vulgare Lanzett-Kratzdistel * * - Convolvulus arvensis Acker-Winde * * - Convolvulus sepium Zaunwinde * * - Cornus sanguinea Roter Hartriegel * * - Coronilla varia Bunte Kronwicke * * - Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn * * - Crepis biennis Wiesen-Pippau * * - Dactylis glomerata Wiesen-Knauelgras * * - Daucus carota Wilde Möhre * * - Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 93 Art RL NW RL NB Schutz Gefäßpflanzen Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf * * - Epilobium spec. Weidenröschen * * - Equisetum arvense Acker Schachtelhalm * * - Erodium cicutarium Gewöhnlicher Reiherschnabel * * - Eryngium campestre Feld-Mannstreu * * § Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch * * - Euphorbia esula Esels-Wolfsmilch * * - Festuca ovina Schaf-Schwingel * * - Festuca rubra Rot-Schwingel * * - Galium aparine Kletten-Labkraut * * - Galium mollugo Wiesen-Labkraut * * - Geum urbanum Echte Nelkenwurz * * - Helictotrichon pubescens Flaumiger Wiesenhafer * 3 - Hordeum murinum Mäuse-Gerste * * - Hypericum perforatum Tüpfel-Hartheu * * - Hypochoeris radicata Gewöhnliches Ferkelkraut * * - Isatis tinctoria Färber-Waid * * - Knautia arvensis Wiesen-Knautia * * - Lathyrus sylvestris Wald-Platterbse * * - Leucanthemum vulgare Margerite V * - Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee V * - Malva mochata Moschus-Malve * * - Myosotis arvensis Acker-Vergissmeinnicht * * - Myosotis ramosissima Hügel-Vergissmeinnicht 3 * - Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost * * - Papaver rhoeas Klatsch-Mohn * * - Phragmites australis Gewöhnliches Schilf * * - Plantago lanceolata Spitz-Wegerich * * - Plantago major Breit-Wegerich * * - Poa annua Einjähriges Rispengras * * - Poa trivialis Gewöhnliches Rispengras * * - Potentilla argentea Silber-Fingerkraut V * - Potentilla reptans Kriechendes Fingerkraut * * - Rosa spec. Rose * * - Rubus fruticosus Brombeere * * - Salvia pratensis Wiesen-Salbei 3S 3 - Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 94 Art RL NW RL NB Schutz Gefäßpflanzen Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf * * - Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer * * - Silene alba Weiße Lichtnelke * * - Silene vulgaris Gemeines Leimkraut * * - Sonchus arvensis Acker-Gänsedistel * * - Stachys recta Aufrechter Ziest 3 2 - Stellaria graminea Gras-Sternmiere * * - Stellaria media Vogelmiere * * - Taraxacum officinale Wiesen-Löwenzahn * * - Thlapsi arvense Acker-Hellerkraut * * - Thymus pulegioides Feld-Thymian * * - Trifolium campestre Feld-Klee * * - Trifolium dubium Faden-Klee * * - Trifolium repens Weiß-Klee * * - Trisetum flavescens Gewöhnlicher Goldhafer * * - Urtica dioica Große Brennnessel * * - Verbascum lychnitis Mehlige Königskerze * * - Verbascum nigrum Schwarze Königskerze * * - Veronica hederifolia Efeu-Ehrenpreis * * - Vicia cracca Vogel-Wicke * * - Vicia hirsuta Rauhaarige Wicke * * - Vicia tetrasperma Viersamige Wicke * * - Viola arvensis Acker –Stiefmütterchen * * - Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 95 Anhang 4 Tab. A4: Nachgewiesene Vogelarten im Untersuchungsraum von 2021 (VOLLMER, 2021) Satus: B = Brutvogel, N = Nahrungsgast; RL D: Gefäh rdungsgrad nach Roter Liste Deutschland (Nationale Gremium Rote Liste Vögel 2021); RL NW: R ote Liste Brutvögel NRW und RL NB: Gefährdungsgrad nach Roter Liste Deutschland und Ni ederrheinische Bucht (Grüneberg et al. 2016), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), D = Gefährdung anzunehmen, aber Daten defizitär, S = vo n Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet; Schutz: geschützt nach BartSchV, §- besonders geschützt, §§- streng geschützt Art Status RL D RL NW RL NB Schutz Vögel Amsel (Turdus merula) B * * * § Bachstelze (Motacilla alba) N * V V § Blaumeise (Parus caeruleus) B * * * § Bluthänfling (Carduelis cannabina) B 3 3 2 § Buchfink (Fringilla coelebs) N * * * § Buntspecht (Dendrocopus major) B?/N * * * § Dohle (Corvus monedula) N * * * § Dompfaff (Pyrrhula pyrrhula) B * * 3 § Dorngrasmücke (Sylvia communis) B * * * § Eichelhäher (Garrulus glandarius) N * * * § Elster (Pica pica) N * * * § Fitis (Phylloscopustrochilus) D * V 3 § Flußuferläufer (Tringa hypoleucos) D 2 0 0 §§ Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) B * * * § Gartengrasmücke (Sylvia borin) B * * * § Gelbspötter (Hippolais icterina) B? * * 2 § Goldammer (Emberiza citrinella)§ D * * * § Grünfink (Carduelis chloris) B?/N * * * § Grünspecht (Picus viridis) N * * * §§ Halsbandsittich (Psittacula krameri) B * IIIa IIIa - Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) N * * * § (Prunella modularis ) B * * * § Hohltaube (Columba oenas) B * * * § Jagdfasan (Phasianus colchicus) B * IIIa IIIa - Klappergrasmücke (Sylvia curruca) B * V V § Kohlmeise (Parus major) B * * * § Mäusebussard (Buteo buteo) N * * * §§ Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) B * * * § Nachtigall (Luscinia megarhynchos) B * 3 1 § Nilgans (Alopochen aegyptiacus) N * IIIa IIIa - Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 96 Art Status RL D RL NW RL NB Schutz Vögel Rabenkrähe (Corvus corone) B?/N * * * § Ringeltaube (Columba palumbus) B * * * § Rotkehlchen (Erithacus rubecula) B * * * § Schwanzmeise (Aegithalos caudatus) B * * * § Seidensänger (Cettia cetti) B II - - § Singdrossel (Turdus philomelos) B * * * § Sperber (Accipiter nisus) N * * * §§ Star (Sturnus vulgaris) B?/N 3 3 3 § Stieglitz (Carduelis carduelis) B * * * § Stockente (Anas platyrhynchos) B * * V § Straßentaube (Columba livia f. domestica) N * IIIa IIIa - Sturmmöwe (Larus canus) N * * * § Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris) B? * V 3 § Türkentaube (Streptopelia decaocto) N * V 2 § Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) B * * * § Zilpzalp (Phylloscopus collybita) B * * * § Anhang 5 Tab. A5: Nachgewiesene Reptilienarten im Untersuchungsraum Satus: B = Brutvogel, N = Nahrungsgast; RL D: Gefäh rdungsgrad nach Roter Liste Deutschland (Nationale Gremium Rote Liste Vögel 2021); RL NW: R ote Liste Kriechtiere NRW und RL NB: Gefährdungsgrad nach Roter Liste Deutschland und Ni ederrheinische Bucht (SCHLÜPPMANN et al. 2010), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefähr det, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), D = Gefährdung anzunehmen, aber Dat en defizitär, S = von Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet; Schutz: geschützt nach B artSchV, §- besonders geschützt, §§- streng geschützt Art RL NW RL NB Schutz Reptilien Zauneidechse Lacerta agilis 2 3 §§ Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 97 Anhang 6 Tab. A6: Nachgewiesene Heuschreckenarten im Untersuchungsraum von 2017 bis 2021 RL NW: Rote Liste Heuschrecken NRW und RL NB: Gefäh rdungsgrad nach Roter Liste Deutschland und Niederrheinische Bucht (VOLPERS et al. 2010), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), D = Gefährdung anzunehmen, aber Daten defizitär, S = von Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet; Sc hutz: geschützt nach BartSchV, §- besonders geschützt, §§- streng geschützt Art RL NW RL NB Schutz Heuschrecken Gemeine Sichelschrecke (Phaneroptera falcata ) * * - Langflüglige Schwertschrecke (Conocephalus fuscus ) * * - Großes Heupferd (Tettigonia viridissiama ) * * - Roesels Beißschrecke (Metrioptera roeselii ) * * - Gewöhnliche Strauchschreck e (Pholidoptera griseoaptera ) * * - Westliche Beißschrecke (Platycleis albopunctata ) 1 1 - Zweifarbige Beißschrecke (Metrioptera bicolor ) * 1 - Blauflügelige Ödlandschrecke ( Oedipoda caerulescens ) 2 V § Große Goldschrecke (Chrysochraon dispar ) * * - Wiesengrashüpfe r (Chorthippus dorsatus ) 3 2 - Nachtigall -Grashüpfer (Chorthippus biguttulus ) * * - Brauner Grashüpfer (Chorthippus brunneus ) * * - Gemeiner Grashüpfer (Chorthippus parallelus ) * * - Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“ 98 Anhang 7 Tab. A6: Nachgewiesene Tagfalterarten inkl. Widderchen im Untersuchungsraum von 2016 bis 2021 RL NW: Rote Liste Tagfalter NRW und RL NB: Gefährdu ngsgrad nach Roter Liste Deutschland und Niederrheinische Bucht (SCHUMACHER et al. 2010), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarn liste), D = Gefährdung anzunehmen, aber Daten defizitär, S = von Schutzmaßnahmen abhängig, * = un gefährdet; Schutz: geschützt nach BartSchV, §- besonders geschützt, §§- streng geschützt Art RL NW RL NB Schutz Tagfalter & Widderchen Großer Kohlweißling (Pieris brassicae ) * * - Kleiner Kohlweißling (Pieris rapae ) * * - Rapsweißling (Pieris napi ) * * - Goldene Acht (Colias hyale ) 3 3 - Distelfalter (Vanessa cardui ) * * - Admiral (Vanessa atalanta ) * * - Tagpfauen auge (Inachis io ) * * - Landkärtchen (Araschnia carus ) * * - Hauhechel -Bläuling (Polyommatus carus ) * * § Kurzschwänziger Bläuling (Cupido argiades ) 0 0 - Faulbaum -Bläuling (Ce lastrina argiolus ) * * - Schachbrett (Melanargia galathea ) V 3 - Groß es Ochsenauge (Maniola jurtina ) * * - Kleiner Heufalter (Coenonympha pamphilus ) V V § Braundickkopffalter (Thymelicus spec .) * * - Ockergelber Braundickkopffalter (Ochlodes venatus ) * * - Ampfer -Grünwidderchen (Adscita statices) 3 2 - Gemeines Wid derchen (Zygaena filipendulae ) V * - -
Anlage 3 Top 8.1 Kurzkonzept N 5 VA
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Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 20.01.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.01.2022 öffentlich 8.1 Vorlage NSG Am Godorfer Hafen Mündliche Anfrage des SB Dr. Beese SB Dr. Beese verweist auf eine Vorlage im kommenden Ausschuss Klima, Umwelt und Grün zum Naturschutzgebiet Am Godorfer Hafen. Diese Vorlage kollidiere mit dem geplanten Bau einer Brücke für die Linie 17 bis Langel-Süd und er bitte um Mit- teilung, ob der Konflikt zwischen Naturschutz und Verkehrswende schon ausgeräumt sei. BG Egerer räumt ein, dass dies noch nicht der Fall sei; die Gespräche dauern an. RM Jäger zeigt sich irritiert, dass die Verwaltung dennoch diese Vorlage, die offen- sichtlich nicht abgestimmt sei, eingebracht habe. Sie fordert die Verwaltung auf, den Verkehrsausschuss in die Beratungsfolge einzubinden. -
Anlage 6 TOP Ö 4.1 Naturschutzbeirat
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Geschäftsführung Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Frau Christ Telefon: (0221) 221-36542 E-Mail: laura.christ@stadt-koeln.de Datum: 01.02.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 31.01.2022 öffentlich 4.1 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 3747/2021 Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde empfiehlt dem Ausschuss für Klima, Umw elt und Grün w ie folgt zu beschließen und bittet um eine baldige Umsetzung des Konzeptes: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung dargestellten Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu Kenntnis und stimmt den angestrebten Schutz-, Pflege - und Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes bei der Fortschreibung des Landschaftsplans Köln zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit 14 Ja-Stimmen zugestimmt. -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung N5
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. X Sonstiges Das Pflege- und Entwicklungs -Kurzkonzept für das NSG N5 „ Am Godorfer Hafen“ inkl. Flächen der Sürther Aue ist ein Fachkonzept, dass auf Grundlage der Brutvogelkartierung (2021) und den biotop- und artenschutzrechtlichen Daten des Landesamtes für Natur -, Umwelt - und Verbraucherschutz NRW (LAN UV) erstellt wurde. Das Fachkonzept hat die Aufgabe die Ziele und Maßnahmen für eine naturschutzfachliche Pflege und Entwicklung des Gebietes festzulegen. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben ist der Gestaltungsspielraum auf die Fachaufgaben beschränkt und von einer Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen. Im Rahmen der Umsetzung wird die Öffentlichkeit über die einzelnen Maßnahmen informiert. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei. -
Anlage 5 Top 9.2.7 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 31.01.2022 3747-2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 01.02.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.01.2022 öffentlich 9.2.7 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 3747/2021 Es liegt ein FDP-Antrag auf Vertagung vor. In der Anlage 4 der Vorlage Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 20.01.2022 es heißt: „Beigeordneter Herr Wolfgramm informiert darüber, dass die Verkehrsplanung hier noch im Anfang stehe und er sich mit dem Beigeordneten für Mobilität Herrn Egerer bereits im Austausch befinde. Er sagt zu, dass die Verw altung mit einer abgestimm- ten Information auf beide Ausschüsse, den Verkehrsausschuss und den Ausschuss Klima, Umw elt und Grün, zukommen w erde.“ Die Vorlage wird vertagt mit der Maßgabe, dass diese abgestimmte Information ebenfalls der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorgestellt wird. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Vorlage wird unter Hinweis auf die Anlage 4 der Vorlage „Auszug aus der Nie- derschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 20.01.2022“ zunächst bis zu kommenenden Sitzung vertagt wird, mit der Maßgabe, dass diese Verkehrsplanung auch der Bezirksvertretung Rodenkir- chen vorgestellt werden soll. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Kau) -
Anlage 9 Vorab-Auszug 17.02.2022 AKUG TOP 4.1.2 und 4.1.2.1 Kurzkonzept Pflege und Entwicklung N 5 Godorfer Hafen und Sürther Aue
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Anlage 9 Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 23.03.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 17.02.2022 öffentlich 4.1.2 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 3747/2021 4.1.2.1 Beantwortung der Anfragen zum "Kurzkonzept zur Pflege- und Ent- wicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue" 0517/2022 RM Herr Schallehn bekräftigt seine Ausführungen aus der letzten Sitzung, dass es sich grundsätzlich um eine gute Vorlage handle und es wichtig sei, dass diese Flä- che jetzt endlich gepflegt werde. Auch das Problem hinsichtlich der Verkehrsführung der Linie 17 habe sich geklärt, so dass er vorschlage, wie der Verkehrsausschuss zu beschließen. SB Herr Dr. Albach äußert sich überrascht, dass nur die BV Rodenkirchen zu einem Ortstermin geladen wurde. Außerdem könne er nicht nachvollziehen, weshalb in die- sem Fall keine Bürgerbeteiligung vorgenommen worden sei. Damit nicht ein zweites Worringen drohe, gelte es, die Menschen mitzunehmen. Daher stelle er einen mündlichen Änderungsantrag, der laute: „Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung dargestellten Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit - insbesondere der Anwohnerinnen und Anwohner - einzuleiten und die Ergebnisse in der Fortschreibung des Landschaftsplans zu berücksichtigen.“ SB Herr Struwe schließt sich, allein aufgrund der „Sensibilität vor Ort“, den Aussagen und dem Änderungsantrag von Herrn Dr. Albach an. Herr Dr. Bauer informiert darüber, dass der Ortstermin explizit auf Wunsch der Be- zirksvertretung Rodenkirchen im Vorfeld der Maßnahme stattgefunden habe. Sollte der Ausschuss ebenfalls einen Ortstermin wünschen, werde die Verwaltung dies gerne veranlassen. Das Kurzkonzept sei nach naturschutzfachlichen Aspekten unter Einbindung des BUND erarbeitet worden. Auch die Biostation mit Herrn Geske sei daran beteiligt gewesen. Beim Ortstermin sei ausdrücklich von der BV darauf hingewiesen worden, dass die Verwaltung vor Umsetzung der Maßnahme eine öffentliche Diskussionsveranstaltung durchführen solle. Dies sei auch von der Verwaltung zugesagt worden. Ausschussvorsitzende Frau Abé weist darauf hin, dass die Beschlussvorlage nach Anhörung in der BV noch einmal in einem 2. Durchgang dem Ausschuss Klima, Um- welt und Grün vorgelegt werde. RM Herr Schallehn betont, dass es sich um ein Naturschutzgebiet handle und damit eine der wenigen Flächen, in der die Natur Vorrang habe. Es sei sicherlich gut, eine Informationsveranstaltung, wie von Herrn Dr. Bauer angekündigt, durchzuführen, in dem die naturschutzfachlich sinnvollen Maßnahmen erläutert werden. SB Herr Geske ergänzt, dass die Situation nicht mit Worringen oder der Flittarder Rheinaue vergleichbar sei, da es sich um ein abgeschlossenes Gebiet handle, in das nur wenige Menschen gingen. Zunächst lässt die Ausschussvorsitzende über den mündlich von SB Herrn Dr. Albach vorgetragenen Änderungsantrag abstimmen: Beschluss Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung dargestellten Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit - insbesondere der Anwohnerinnen und Anwohner - einzuleiten und die Ergebnisse in der Fortschreibung des Landschaftsplans zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktionen von SPD, FDP und Die Linke. Anschließend stellt sie den Beschlussvorschlag der Verwaltung ergänzt um die Empfehlung des Verkehrsausschusses zur Abstimmung: Geänderter Beschluss: (wie Verkehrsausschuss) Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage in die nachfolgenden Gremien, nimmt die in der Begründung dargestellten Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu Kenntnis und stimmt den angestrebten Schutz-, Pflege - und Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes bei der Fortschreibung des Landschaftsplans Köln zu berücksichtigen. Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenfüh- rung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des Gebietes) keine Nachteile entstehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Volt und Die Linke gegen die Stimmen der FDP-Fraktion bei Enthaltung der SPD-Fraktion. -
Anlage 7 Top 4.3 VA Änderungsbeschluss
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Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 16.02.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 11. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.02.2022 öffentlich 4.3 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 3747/2021 Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Die Linke. vom 14.02.2022 AN/0363/2022 RM Jäger erläutert seitens der SPD-Fraktion kurz den eingebrachten Änderungsan- trag. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußert RM Wahlen Zustimmung, man sei sich hier im Ausschuss einig; dennoch möchte er eine etwas weichere Formulierung vorschlagen: „Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenführung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des Gebietes) keine Nachteile entstehen.“ RM Jäger erklärt sich einverstanden; es müsse heute ein einhelliges klares Votum erfolgen. SB Dr. Beese hingegen hatte sich bis zur heutigen Sitzung eine Eini- gung/Formulierungsvorschlag der beiden beteiligten Beigeordneten erhofft. Der fe- derführende Ausschuss entscheide abschließend erst am 31.03.2022, so dass die FDP-Fraktion die Beschlussfassung heute vertagen möchte. Nach kurzer Diskussion über das weitere Verfahren lässt Vorsitzender Hammer über die vorliegenden Anträge abstimmen. 2 1. Beschluss (mündlicher Antrag der FDP-Fraktion): Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am 29.03.2022 vertagt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion 2. Beschluss (mündlich geänderter Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Die Linke., AN/0363/2022): Der Beschlussvorschlag wird um einen Beschlusspunkt ergänzt: „Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenführung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des Gebietes) keine Nachteile entstehen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP -Fraktion 3. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage): Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün wie folgt zu beschließen: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung dargestellten Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu Kenntnis und stimmt den angestrebten Schutz-, Pflege - und Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes bei der Fortschreibung des Landschaftsplans Köln zu berücksichtigen. Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenfüh- rung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des Gebietes) keine Nachteile entstehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt -
Anlage 8 Top 9.2.1 BV 2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll 3747-2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 07.03.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2022 öffentlich 9.2.1 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 3747/2021 Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen und die SPD-Fraktion stellen einen gemeinsa- men Ergänzungsantrag (AN/0443/2022). Frau Becker bittet um Beitritt. Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen und die SPD-Fraktion stimmen dem Beitritt zu. Der Antrag lautet wie folgt: „Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenfüh- rung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des Gebietes) keine Nachteile entstehen.“ Herr Giesen lässt über die Ergänzung abstimmen. 1. Beschluss Die Vorlage wird ergänzt: Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenfüh- rung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des Gebietes) keine Nachteile entstehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit fünf Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD- Fraktion und der Stimme der Frau Becker bei Enthaltung der FDP-Fraktion ge- gen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Görtz, Herr Kau, Herr Dr. Zischler, Herr Schmitt) Sodann lässt Herr Giesen über die so ergänzte Vorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt folgenden ergänzten Beschluss zu fassen: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung dargestellten Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu Kenntnis und stimmt den angestrebten Schutz-, Pflege - und Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes bei der Fortschreibung des Landschaftsplans Köln zu berücksichtigen. Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenfüh- rung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des Gebietes) keine Nachteile entstehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD- Fraktion und der Stimme der Frau Becker bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Görtz, Herr Kau, Herr Dr. Zischler, Herr Schmitt) 9.2.1.1 Gemeinsamer Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion mit Beitritt der Frau Becker AN/0443/2022 Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen stellt einen Ergänzungsantrag (AN/0443/2022) wie folgt: „Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenfüh- rung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des Gebietes) keine Nachteile entstehen.“ Der Antrag wurde unter Top 9.2.1 behandelt. -
Anlage 4 Top 4.1.2 Kurzkonzept N5 AKUG
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Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 23.01.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 20.01.2022 öffentlich 4.1.2 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 3747/2021 RM Frau Aengenvoort meldet für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an. Sie führt aus, dass sich das Naturschutzgebiet auf der Fläche befinde, welches eventuell zu- mindest in Teilen von der geplanten Linie 17 beansprucht werde. Sie bitte daher um Vertagung der Beschlussvorlage und darum, sie auch im Verkehrsausschuss zur Beratung vorzulegen. RM Herr Schallehn bekräftigt die Ausführungen seiner Vorrednerin und bittet die Verwaltung um Information, wie dort und auch auf der anderen Rheinseite die Linie 17 durch das NSG im Langeler Auwald geführt werden solle. Beigeordneter Herr Wolfgramm informiert darüber, dass die Verkehrsplanung hier noch im Anfang stehe und er sich mit dem Beigeordneten für Mobilität Herrn Egerer bereits im Austausch befinde. Er sagt zu, dass die Verwaltung mit einer abgestimm- ten Information auf beide Ausschüsse, den Verkehrsausschuss und den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, zukommen werde. Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt die Beschlussvorlage wegen Bera- tungsbedarf zurück in seine nächste Sitzung am 17.02.2022. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/1 Vorlagen-Nummer 3747/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung dargestellten Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu Kenntnis und stimmt den angestrebten Schutz-, Pflege - und Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes bei der Fortschreibung des Landschaftsplans Köln zu berücksichtigen. Alternative Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün lehnt die Inhalte des Pflege- und Entwicklungs- Kurzkonzeptes ab. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 17.02.2022 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 31.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 Verkehrsausschuss 15.02.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Sachstand Beschlüsse, Planverfahren und Besitzübergang Auf Grundlage des Ratsbeschlusses (0052/2020) „Ersatzansprüche der Häfen und Güterver- kehr Köln AG - Ausbaustopp Godorfer Hafen“ zur Aufhebung des Bebauungsplans sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ausbau des Godorfer Hafens wurden alle bis- her eingeleiteten planungsrechtlichen Verfahren für den Ausbau des Godorfer Hafens (B- Plan, FNP-Änderung) beendet. Grundlage war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig aus 2015, welches den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Hafens in Köln Godorf um ein viertes Hafenbecken abschließend aufgehoben hat. Mit dem Ratsbe- schluss wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, auf welche Art und Weise die vormals für den Ausbau vorgesehenen Flächen der „Sürther Aue“ in ihrer Gesamtheit als Naturschutz- gebiet nachhaltig gesichert und entwickelt werden können. Mit dem Besitzübergang der Flächen von der Hafen- und Gütergesellschaft (HGK) zum 01.01.2021 an die Stadt Köln wurde die Grundstücksverwaltung an das Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen (67) übertragen. Mit Antrag AN 1418/2021 hat die BV 2 Rodenkirchen die Fachverwaltung um die Erstellung eines Pflegekonzeptes Sürther Aue inkl. der renaturierenden Schotterfläche gebeten. Ist-Situation, Pflege und Entwicklung des Naturschutzgebietes N5 „Godorfer Hafen“ Das Naturschutzgebiet (NSG) N 5 „Am Godorfer Hafen“ besteht seit Rechtskraft des Land- schaftsplans Köln (1991) und weist aktuell eine Flächengröße von 23 ha aus. Die umgeben- den Flächen in der Sürther Aue sind Teil des Landschaftsschutzgebiets (LSG) L 20 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“. Das ausgewiesene NSG wurde während der einzelnen Ausbauphasen des Godorfer Hafens (Bau der Hafenbecken II und III) durch großflächige Schüttungen aus Kiesen und Sanden deutlich angehoben. Die Oberfläche liegt auf ca. 49 m ü NN und ist nahezu eben (+/- 0,5 m). Auf Grund der Erhöhung des Geländes ist der überwiegende Teil des NSG nicht der Rheinaue zuzuordnen, sondern die auf edaphisch trockenen Standorte mit kiesig, sandigem Substrat entstandenen Sekun- därbiotope sind als Sonderstandorte wertgebend und schutzwürdig. Nach Rodung der Flächen für den Hafenneubau (2009) und der Durchführung von Aus- gleichsmaßnahmen für den geplanten Hafenausbau auf den im nordöstlichen Bereich befind- lichen Ackerflächen sowie Pflegemaßnahmen besteht heute ein Mosaik aus verschiedenen 3 Biotopen (Sukzessionsentwicklung im Rodungsbereich des ehemaligen Hafenausbaugebiets mit Vorwaldstadien, Stromtal-Halbtrockenrasen, artenreiche extensiv gepflegte Mähwiesen mit eingelagerten Kiesflächen). Das heutige Wegesystem war an der geplanten Hafenerwei- terung orientiert und wird durch zahlreiche wilde Trampelpfade, die durch das Gelände füh- ren, flankiert. Vorbereitend für die Erstellung des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes hat die Verwal- tung eine Brutvogelkartierung im NSG N5 „Am Godorfer Hafen“ mit Umfeld im März 2021 an einen externen Gutachter vergeben. Die Kartierung der Brutvögel im Frühjahr / Sommer 2021 weist eine reiche Brutvogelfauna auf. Durch den hohen Anteil an Gebüschen sowie durch artenreichem Grünland dominieren derzeit die Gebüschbrüter im Artenspektrum, wäh- rend ursprünglich vorhandene Arten offener Brachestadien (wie Schwarzkehlchen und Sumpfrohrsänger) fehlen oder selten sind. Ein Ergebnis der Brutvogelkartierung ist, dass durch Sukzession die Offenlandarten und deren Lebensräume im Gebiet zurückgegangen sind. Im Gutachten werden auch Empfehlungen zur Pflege und Entwicklung des Gebietes getroffen, die im Konzept berücksichtigt wurden. In einer Facharbeitsgruppe mit Vertreter*innen der NABU- Naturschutzstation Lev.-Köln, des BUND Köln und der Verwaltung (571, 67) fanden mehrere fachbegleitende Abstimmungs- termine statt, in welcher die Inhalte des „Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes“ einver- nehmlich abgestimmt wurden. Das Kurzkonzept wurde durch die NABU-Naturschutzstation Lev.-Köln erstellt (s. Anlage 2). Bewertung, Ziele und Maßnahmen Naturschutzfachliche Bewertung der aktuellen Situation In der Bewertung des Schutzgebietes sind Halbtrockenrasen auf karbonischem oder sonsti- gem basenreichen Untergrund und die artenreichen, frischen Grünland-Flächen in tieferen Lagen herauszustellen (nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 42 LNatSchG gesetzlich „Geschützte Biotope“). Unter den gefährdeten Pflanzenarten sind vor allem die beiden Arten Feld-Mannstreu (Eryngium campestre) und Aufrechter Ziest (Stachys recta) aufgrund ihrer allgemeinen Sel- tenheit und potenziellen Gefährdung von sehr hohem naturschutzfachlichem Wert. Darüber hinaus sind als Charakterarten trockenwarmer Magerwiesen auch die Vorkommen von Wie- sen-Salbei (Salvia pratensis) und Gewöhnlichem Hornklee (Lotus corniculatus) zu berück- sichtigen, auch wenn die Populationen im Plangebiet ggf. auf alte Ansaaten zurückgehen dürften. Im Gebiet werden 10 Brutvogelarten als „wertgebend“ eingestuft. Die Bedeutung des Gebie- tes wird maßgeblich durch die sehr hohe Anzahl an Revieren und Arten bestimmt. Unter den Vogelarten, die das Gebiet zur Nahrungssuche und/oder als Durchzügler aufsuchen, sind insbesondere die Arten mit einem Gefährdungsgrad oder der Vorwarnliste aus der Roten Liste NRW wie Bachstelze, Fitis und allgemein der Turmfalke zu nennen. Im Naturschutzgebiet treten vier wertgebende Heuschreckenarten auf, die offenere warme Stellen und extensiv genutzte Wiesen besiedeln. Der naturschutzfachliche Wert für die Heu- schreckenfauna wird als hoch eingestuft. Fünf der derzeit im NSG vorkommenden Tagfalterarten (inkl. Widderchen) werden auf der Roten-Liste NRW bzw. der Niederrheinischen Bucht (NB) mit einem Gefährdungsgrad oder Vorwarnliste geführt. Die ehemals auffallend hohe Zahl an Tagfalterarten und Individuen ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Gründe hierfür sind zum einen der allgemein stattfindende Artenrückgang in der Gruppe der Insekten, zum anderen aber auch die über Jahre hinweg fehlende gezielte Pflege, wodurch ehemals offene Bereiche verbuschten. 4 Ziele und Maßnahmen des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes Um die Entwicklung des Schutzgebiets für einzelnen Lebensräume zu fördern, werden über die bereits heute im Gebiet vorhandenen Leitarten im Konzept Zielarten definiert, für die zu erwarten ist, dass diese sich durch eine optimale Pflege auf den Flächen einstellen können. Neben verschiedenen Pflanzenarten für die Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen, Wie- senflächen (z.B. Acker-Witwenblume, Arznei-Thymian, Kleiner Wiesenknopf, Skabiosen- Flockenblume, Wiesensalbei) werden folgende Säugetiere, Vögel und Reptilien als Leitarten für das Naturschutzgebiet benannt: Zwergfledermaus, Gartenschläfer, Bluthänfling, Dompfaff, Gelbspötter, Hohltaube, Klappergrasmücke, Nachtigall, Neuntöter, Sumpfrohrsänger, Zau- neidechse. Leitarten für die Heuschrecken und Tagfalter sind die Westliche Beißschrecke, Zweifarbige Beißschrecke, Blauflügelige Ödlandschrecke, Wiesengrashüpfer sowie das Schachbrett. Diese Arten werden als stenöke Arten bezeichnet, d.h. sie zeichnen sich durch einen gerin- gen Toleranzbereich bzgl. der Biotopstrukturen und Umweltfaktoren aus und stellen hohe Ansprüche an ihren Lebensraum. Aus diesen Gründen sind die Arten gut geeignet, ihre Le- bensräume zu charakterisieren und werden als Leitarten eingeordnet. Als maßgebliche Zielarten werden im Kurzkonzept folgende Tierarten benannt: Feldschwirl, Fitis, Goldammer, Schwarzkehlchen, Steinkauz, Turteltaube sowie das Gemeine Widderchen für die Gruppe der Tagfalter inkl. der Widderchen. Für die Pflanzengesellschaften sind die Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen, Magerwie- sen und Halbtrockenrasen, Magerrasen mit strukturreichen Kiesinseln und Staudenfluren, Salbei-Glatthaferwiese, Magerwiesen sowie typische Glatthaferwiesen mit einer artenreichen Artenzusammensetzung zu pflegen, wiederherzustellen und im Anschluss zum Teil zu be- weiden. Als vorbereitende Maßnahmen werden das teilweise Entbuschen eines ehemals offenen Be- reichs und der Rückbau einer Schotterfläche vorgeschlagen. Als langfristige Maßnahmen werden den Zielen angepasste Maßnahmen vorgeschlagen: Auf einer größeren zusammenhängenden Fläche wird eine extensive Ganzjahreswei- de zunächst mit Ziegen und in der Folge je nach Entwicklung der Fläche zusätzlich mit Eseln vorgeschlagen. Das aufgestellte Beweidungskonzept ist als Anlage 1 im Kurz- konzept (Anlage 2) enthalten. Geplant ist die Umsetzung der Beweidung an einen pro- fessionellen Beweider/Landwirt zu vergeben und als Partner wird der BUND Köln das Weidemanagement sowie die Öffentlichkeitsarbeit ehrenamtlich unterstützen. Für die Offenbereiche sind Mahdregime mit Abtransport des Mahdgutes und bei Be- darf Entbuschungen vorgesehen. Je nach Ziel (Halbtrockenrasen, Magerwiese) be- stehen unterschiedliche Mahd-Regime, die sich durch Zeitpunkt und Häufigkeit der Schnitte unterscheiden. Zauneidechsen-Habitate werden entsprechend den Bedürfnissen der Zauneidechsen gepflegt und offengehalten. Für die Gehölzbestände sind je nach Ziel unterschiedliche Maßnahmen definiert. Hier- unter fallen das teilweise Auf-den-Stock-setzen zur Verjüngung bei zu starkem Wuchs oder Entnahme einzelner Gehölze bzw. Rückschnitt zur Förderung eines gestuften Gebüschsaums. Bestehende Biotopbäume (z.B. totholzreiche Pappeln) sind dabei zu erhalten. Besucherlenkung / Wegekonzept und Informationssystem im Gelände mit mindestens 4 Infotafeln oder –stelen. 5 Errichtung einer Aussichtsplattform zur Einsicht in die Beweidungsfläche. Als weitere Maßnahme soll ein Monitoring möglichst durch die NABU-Naturschutzstation Lev.- Köln ca. alle 3-5 Jahre durchgeführt werden, in dessen Rahmen wird die Entwicklung der Maßnahmenflächen beobachtet und dokumentiert. Auf dieser Grundlage ist eine Nach- steuerung der einzelnen Maßnahmen umsetzbar. Weitere Vorgehensweise Vertreter*innen aus den Fraktionen der BV 2 – Rodenkirchen ist das Pflege- und Entwick- lungs-Kurzkonzept durch die NABU- Naturschutzstation Lev.-Köln unter Beteiligung eines Vertreters des BUND und der Verwaltung Anfang September 2021 in einem Vorort-Termin vorgestellt worden. Der BUND Köln möchte sich auch zukünftig neben der NABU-Naturschutzstation maßgeblich ehrenamtlich für den Erhaltung und die naturschutzfachliche Entwicklung des Gebietes en- gagieren. Die Begleitung und Umsetzung des Weidemanagements sowie die Durchführung von Exkursionen möchte der BUND Köln in Zukunft anbieten. Insgesamt ist die Bevölkerung über die vorbereitenden Maßnahmen und die Umsetzung des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzept zu informieren und über deren Zwecke aufzuklären. Ein abschließendes Ergebnis zur Verpflichtung HGK AG für den Rückbau der „Schotterflä- che“ konnte durch die Verwaltung noch nicht geklärt werden. Sofern die HGK AG zum Rück- bau nicht mehr verpflichtet werden kann, beabsichtigt die Verwaltung die Schotterfläche zu- rückzubauen. Als Verkehrssicherungsmaßnahme ist geplant, den parallel zum Leinpfad verlaufenden Geh- und Radweg „In der Aue“ innerhalb des NSG im Winter 2021/22 in den Bereichen der Wur- zelaufbrüche durch die Entnahme der Asphaltdecke mit anschließendem Einbau in einer Schottertragschicht Instand zu setzten. Die Finanzierung der Maßnahme und ggf. die Einwerbung von Fördermitteln ist im Weiteren durch die Verwaltung abzuklären. Es wird darauf hingewiesen, dass parallel Planungen zu dem Vorhaben „Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln (Linie 17) und Verknüpfung Linie 7“ existieren, die den Bereich des Na- turschutzgebietes „Godorfer Hafen“ tangieren. Aus den bisherigen Untersuchungen zu die- sem Vorhaben im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ging der „Korridor Nord“ – der linksrhei- nisch Godorf und rechtsrheinisch den Bereich zwischen den Orten Langel und Lülsdorf defi- niert - als Empfehlung für die Lage der Rheinquerung hervor. Diese Variante planerisch wei- terzuverfolgen wurde bereits im Verkehrsausschuss beschlossen (Vorlage-Nr. 1709/2019). In der konkreteren Planung werden die umwelt- und naturschutzrechtlichen Belange - auch im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - in Vorbereitung auf ein Planfeststellungsver- fahren vertiefend geprüft. Eine Beschlussvorlage für den Verkehrsausschuss zur Weiterpla- nung der Stadtbahnmaßnahme befindet sich derzeit in Erstellung. Erläuterungen zum Klimaschutz Mit der Aufstellung und Umsetzung des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes für das Na- turschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ wird die Biodiversität innerhalb des Gebietes ge- stärkt sowie die im Konzept vorgestellten Leit- und Zielarten werden maßgeblich gefördert. Nach heutigem Kenntnisstand sind keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten. Die Umsetzung ist somit als klimaneutral zu bewerten. 6 Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzept für das Naturschutzgebiet N5 „Am Godorfer Hafen“ und angrenzender Flächen der Sürther Aue
Beratungsverlauf
-
31.01.2022
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 4.1, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen -
15.02.2022
TOP 4.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen -
17.02.2022
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: im ersten Durchgang verwiesen -
07.03.2022
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen -
31.03.2022 zuletzt
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
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