3747/2021
Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue
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Anlage 2 Kurzkonzept N5 Am Godoerfer Hafen inkl Sürther Aue 29-10-2021
175247 Zeichen
Pflege- und Entwicklungs-
Kurzkonzept
Naturschutzgebiet N 5
„Am Godofer Hafen“
inkl. der Sürther Aue
Erstellt von
NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln
Im Auftrag:
Stadt Köln
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Köln, 29. Oktober 2021
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
2
Fachliche Ausarbeitung:
Geschäftsführer NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln Sönke Geske
Dipl.-Biol. Walter Halfenberg (Kartierung / Bewertu ng und Maßnahmenkonzept Flora, Fauna
/ Kartenerstellung)
Dipl.-Geogr. Elmar Schmidt (Kartierung / Bewertung und Maßnahmenkonzept Fauna)
Dr. Volker Unterladstetter (Kartierung / Bewertung und Maßnahmenkonzept Flora)
Abstimmung / Fachinhalte:
Holger Sticht, BUNDzentrum Köln
Gabriele Falk, BUNDzentrum Köln
Wesentliche Grundlagen / Fachkonzepte:
Brutvogelkartierung Büro Immo Vollmer (2021): Brutv ogelkartierung im NSG N5 „Am
Godorfer Hafen“(NSG „Sürther Aue“ neu) mit Umfeld bei Köln-Sürth in 2021
PEPL 2010 (Stand 28.05.2010): Hafenausbau Godorf - Pflege- und Entwicklungsplan
„Sürther Aue“ FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH
Endredaktion / Abstimmung:
Dipl. Ing. Kirsten Kröger, Stadt Köln Amt 671/1
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
3
Inhalt
1 Einführung und Anlass ............................................................................................................................... 5
2 Lage und Struktur des Schutzgebietes ...................................................................................................... 7
2.1 Rechtliche Ausgangssituation/ NSG-Abgrenzung .................................................... 7
3 Planerische Vorgaben, Besitzverhältnisse und Schutz ............................................................................ 9
3.1 Öffentliches Recht / Planerische Vorgaben ............................................................ . 9
3.2 Privatrecht/Besitzverhältnisse ....................................................................... .........13
3.3 Schutz des Gebietes .................................................................................. ............15
3.4 Fortschreibung des Landschaftsplans Köln ............................................................1 6
4 Historische Entwicklung und aktuelle Nutzung ...................................................................................... 18
4.1 Ehemalige Nutzung und zeitliche Reihenfolge der Aufschüttungen ........................18
4.2 Aktuelle Nutzung / Biotoptypen im Bestand ............................................................ 20
5 Landschaftliche und abiotische Faktoren ............................................................................................... 22
5.1 Naturräumliche Gliederung............................................................................. ........22
5.2 Geologie und Boden.................................................................................... ...........22
5.3 Klima ................................................................................................ ......................23
5.3.1 Standortklima ........................................................................................ ..........24
5.3.2 Mikroklima ........................................................................................... ............24
5.4 Wasserhaushalt ....................................................................................... ..............24
5.4.1 Hochwasserschutz ..................................................................................... .....25
6 Biotische Faktoren ..................................................................................................................................... 27
6.1 Potenzielle natürliche Vegetation .................................................................... .......27
6.2 Biotoptypen und Pflanzen ............................................................................. .........27
6.2.1 Derzeitiger Biotoptypenbestand ......................................................................2 7
6.3 Fauna ................................................................................................ .....................29
6.3.1 Kartier-Ergebnisse / Artenschutzrechtliche Prüfung (GALUNDER 2014) .........29
6.3.2 Säugetiere ........................................................................................... ............30
6.3.3 Vögel ................................................................................................ ...............30
6.3.4 Reptilien ............................................................................................ ..............33
6.3.5 Heuschrecken ......................................................................................... ........34
6.3.6 Tagfalter und Widderchen ............................................................................. ..34
7 Beeinträchtigungen des Schutzgebietes ................................................................................................. 36
7.1 Anthropogene Beeinträchtigungen ...................................................................... ...36
7.2 Weitere Beeinträchtigungen ........................................................................... ........37
8 Bewertung des Schutzgebietes ................................................................................................................ 38
8.1 Biotoptypen und Pflanzen ............................................................................. .........38
8.1.1 Gefährdete Biotoptypen ............................................................................... ...38
8.1.2 Gefäßpflanzen...................................... ................................................... ........39
8.2 Fauna ................................................................................................ .....................41
8.2.1 Säugetiere ........................................................................................... ............41
8.2.2 Brut- und Gastvögel .................................................................................. ......42
8.2.3 Reptilien ............................................................................................ ..............45
8.2.4 Heuschrecken ......................................................................................... ........46
8.2.5 Tagfalter und Widderchen ............................................................................. ..46
8.3 Bewertung der Schutzwürdigkeit ....................................................................... .....48
8.3.1 Bewertung nach Biotopkataster NRW .............................................................48
9 Zielsetzung ................................................................................................................................................. 50
9.1 Zentrale Zielsetzung ................................................................................. ..............50
9.2 Entwicklungsziele – Leitarten ........................................................................ .........51
9.3 Entwicklungsziele – Zielarten ........................................................................ .........53
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
4
10 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ..................................................................................... 57
10.1 Vorbereitende Maßnahmen / Erstpflege .............................................................57
10.1.1 Zaunbau auf Fläche 8 ................................................................................. ....58
10.1.2 Vorbereitung der Fläche 8 (Wiederherstellung von Rohbodenstandorten) ......58
10.1.3 Rückbau der Schotterfläche 14 ....................................................................59
10.1.4 Beweidungskonzept für die Flächen 8 .........................................................59
10.2 Langfristige Maßnahmen ............................................................................... .....61
10.2.1 Generelle Maßnahmen .................................................................................. ..61
10.2.2 Auf einzelne Flächen bezogene Maßnahmen .................................................61
10.3 Besucherlenkung und -information ..................................................................... 72
10.3.1 Wegenetz (siehe Karte „N5 Wegekonzept“) ....................................................72
10.3.2 Informationsplattform und -tafeln, Lehrpfad mit QR-Code sowie Sichtachsen .74
10.3.3 Einbindung der Bevölkerung ........................................................................... 74
10.4 Kostenschätzung ...................................................................................... ..........74
10.4.1 Vorbereitende Maßnahmen .............................................................................7 4
10.4.2 Langfristige Maßnahmen / Pflegemaßnahmen ................................................78
10.5 Prioritäten der Maßnahmenumsetzung ...............................................................79
11 Zusammenfassung und Fazit.................................................................................................................... 82
12 Literatur ...................................................................................................................................................... 84
Anhang – Beweidungskonzept und Biotop- und Artenlisten .......................................................................... 86
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
5
1 Einführung und Anlass
Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:
• „I. Der Rat der Stadt Köln beschließt, seinen Bes chluss zur Aufstellung eines
Bebauungsplans sowie zur Änderung des Flächennutzun gsplanes für den Ausbau des
Godorfer Hafens (siehe 0295/2011, 1818/2012 und 343 3/2012) mit sofortiger Wirkung
aufzuheben.
• II. Der Rat beauftragt daher die Verwaltung,
• a. alle bislang eingeleiteten planungsrechtlichen Verfahren für den Ausbau des
Godorfer Hafens (B-Plan, FNP-Änderung) einschließli ch der wasserrechtlichen
und eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zu beenden.
• b. zu prüfen, auf welche Art und Weise die für den Ausbau vorgesehene Fläche
„Sürther Aue“ (ca. 344.000 qm) in ihrer Gesamtheit als Naturschutzgebiet
nachhaltig gesichert werden kann. Dies beinhaltet a uch die eigentumsrechtliche
Übertragung der Fläche an die Stadt Köln. Dazu soll den zuständigen
Fachausschüssen und dem Rat kurzfristig ein Beschlu ssvorschlag vorgelegt
werden. ….“
Auf dieser Grundlage erfolgte der Ankauf der Fläche n von der Häfen und Güterverkehr AG
(HGK) durch die Stadt Köln und der Besitzübergang z um 01.01.2021. Zur kurzfristigen und
zeitnahen Entwicklung und Pflege des Naturschutzgeb iets wurde eine Facharbeitsgruppe
unter Beteiligung der Stadtverwaltung (Ämter 571, 6 7), der NABU-Naturschutzstation und
des BUND Köln eingerichtet.
Zur Ergänzung der Fauna-Daten wurde das Büro VOLLME R im Jahr 2021 zu einer
Brutvogelkarierung von der Stadt Köln, Amt für Land schaftspflege und Grünflächen
beauftragt.
In einem 1. Abstimmungstermin wurde am 01.03.2021 v ereinbart, dass die NABU-
Naturschutzstation eine Pflegekonzeption für das NS G N5 „Godofer Hafen“ künftig „Sürther
Aue“ aufstellt, und diese Konzeption fachlich mit den Vertreter*innen des BUND abstimmt.
In einem 2. Abstimmungstermin am 28.06.2021 wurden die Ergebnisse vorgestellt und
weitergehend konkretisiert.
Bei einem Ortstermin mit UNB, Amt für Grünflächen, BUND und NABU-Naturschutzstation
am 10.08.2021 wurden die Maßnahmen besprochen und definiert.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
6
Am 31.08.2021 fand ein Ortstermin mit der Bezirksve rtretung Rodenkirchen statt. Dabei
wurden das Fachkonzept und das Wegekonzept vorgeste llt und Anregungen der
Bezirksvertretung aufgenommen.
Von der Erstellung eines umfassenden „Pflege- und E ntwicklungsplan“ PEPL wurde im
Rahmen des gemeinsamen ersten Fachtermins abgesehen.
Als Grundlage und Verweis werden in diesem Pflege-K urzkonzept Aussagen aus dem im
Jahr 2010 (Stand 28.05.2010) erstellten PEPL „Hafen ausbau Godorf - Pflege- und
Entwicklungsplan Sürther Aue“ (im Auftrag der Häfen - und Güterverkehr Köln AG durch
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH), soweit diese au ch weiterhin fachlich und in ihrer
Gesamtheit für die Entwicklung des NSG N5 geeignet sind, textlich ohne weitere
Überarbeitungen bis auf redaktionelle Korrekturen zitiert bzw. übernommen.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
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2 Lage und Struktur des Schutzgebietes
Das Grundstück Rondorf Land, Flur 34, Flurstück 136 hat eine Größe von 340.000m². Das
NSG N 5 „Am Godorfer Hafen“ nimmt davon ca. 236.700 m² in Anspruch, ca. 73.300 m² sind
Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L20.
2.1 Rechtliche Ausgangssituation/ NSG-Abgrenzung
Seit Rechtskraft des Landschaftsplans Köln (1991) i st das Naturschutzgebiet N5 „Am
Godorfer Hafen“ unter Naturschutz gestellt.
Die umgebenden Flächen sind im Landschaftsplan der Stadt Köln als
Landschaftsschutzgebiet LSG L20 „Rhein, Rheinauen u nd Uferbereiche von Rodenkirchen
bis Langel rrh.“ ausgewiesen.
Abb. 2: Grenze des NSG mit dem umliegenden Landschaftsschutzgebiet
Zitiert aus PEPL 2010:
„Im Landschaftsplan der Stadt Köln werden ca. 23 ha Fläche in der Sürther Aue als
Naturschutzgebiet (N5) „Am Godorfer Hafen“ ausgewiesen.
• zur Erhaltung und Wiederherstellung dieser Lebenss tätte gefährdeter Tier- und
Pflanzenarten, insbesondere auch als Brut-, Rast- und Nahrungsbiotop,
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
8
• aus wissenschaftlichen und naturhistorischen Gründ en,
• zur Erhaltung und Wiederherstellung eines ausgewog enen Naturhaushalts,
insbesondere als wichtiges Trittstein-Biotop im Kölner Süden.“
Als Landschaftsschutzgebiet (L20) zur Erhaltung und Weiterentwicklung der vorhandenen
Grünanlagen sind die Flächen zwischen dem Gelände der Shell AG und der Wohnbebauung
von Sürth, die Flächen zwischen dieser und dem Natu rschutzgebiet sowie die Wasserfläche
des Rheins festgesetzt worden.
„Das Plangebiet liegt am linken Rheinufer, zwischen Wesseling und Köln, nordöstlich des
Godorfer Hafens. Damit grenzt das Plangebiet unmitt elbar nördlich an den Gürtel der
Chemieindustrie, der das Bild zwischen Wesseling und Köln maßgeblich prägt.“
„Die Sürther Aue ist ein Sekundärbiotop, das seinen Schutzstatus nicht der Zugehörigkeit zur
Auenvegetation der Rheinaue verdankt, sondern durch die spontane Besiedlung der
edaphisch trockenen Standorte großflächiger Ablagerungen von Kiesabraum entstanden ist.“
Auf Grund der langjährigen Hafenerweiterungsplanung ist das NSG wie folgt aufgeteilt:
Die ehemalige Hafenerweiterungsfläche, bemisst sich auf ca. 14 ha, die weithegend als
ruderalisierte Brachfläche mit fehlenden höheren Gehölzen anzusprechen ist.
Die sogenannten Restflächen des NSG umfassen insgesamt ca. 9 ha.
Die Ausgleichsflächen, derzeit unter LSG-Schutzstatus, beziffern sich ebenfalls auf ca. 9 ha,
wovon 4,9 ha in Zukunft in das NSG N5 integriert werden sollen. ….
Als langfristiges Ziel wird die Erweiterung auf die bestehende, rund 6,1 ha große Ackerfläche
im Südosten des Plangebiets vorgeschlagen …. “
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
9
3 Planerische Vorgaben, Besitzverhältnisse und Schu tz
3.1 Öffentliches Recht / Planerische Vorgaben
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, stellt das
Naturschutzgebiet N5 „Am Godorfer Hafen“ und die an grenzenden Teilbereiche von
L20 als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ dar. Für das Gebiet gelten zudem
die Freiraumfunktionen „Schutz der Landschaft und l andschaftsorientierte Erholung“
und „Regionale Grünzüge“. Der Regionalplan geht noc h von einem Ausbau des
Hafens aus und formuliert anhand dieser Annahme fol gendes Ziel: „Im BSN ´Sürther
Aue´ in der Kreisfreien Stadt Köln soll das Inselbi otop auf Kies mit seiner
trockenheitsliebenden Flora und Fauna geschützt und erhalten werden. Das nach
dem Hafenausbau Godorf verbleibende Restbiotop ist durch geeignete Maßnahmen
zu sichern. Als Kompensation für die Teilinanspruch nahme des BSN ´Sürther Aue´
soll im zeitlichen Zusammenhang mit dem Hafenausbau innerhalb des von der Stadt
Köln geplanten ´Grünzuges Meschenich´ ein den lands chaftsgesetzlichen
Erfordernissen entsprechendes, räumlich zusammenhän gendes Ersatzbiotop
entwickelt werden, welches vorrangig den Zielen des Arten- und Biotopschutzes
dient.“ (BR KÖLN 2018).
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln (Stand Mai 20 12) ist das NSG N5 als
Naturschutzgebiet nachrichtlich übernommen. Nachric htlich übernommen heißt in
diesem Zusammenhang, dass Maßnahmen zum Erhalt der landschaftlichen,
pflanzlichen und faunistischen Vielfalt als Text in die Planzeichnung übernommen
werden.
Angrenzend ist das L20 als Grünfläche dargestellt u nd demnach als Flächen, die
insbesondere der Erholung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
dienen.
In der Entwicklungs- und Festsetzungskarte des Landschaftsplanes der Stadt Köln ist
das Gebiet vollständig als Naturschutzgebiet N5 „Am Godorfer Hafen“ ausgewiesen.
Folgende Schutzzwecke und gebietsspezifische Ver- b zw. Gebote sind dem
Landschaftsplan (STADT KÖLN 1991) entnommen:
Schutzzweck
Das Naturschutzgebiet wird festgesetzt
- zur Erhaltung und Wiederherstellung dieser Lebenss tätte gefährdeter Tier-
und Pflanzenarten, insbesondere auch als Brut-, Rast- und Nahrungsbiotop.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
10
- aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gr ünden.
- zur Erhaltung und Wiederherstellung eines ausgewog enen Naturhaushalts,
insbesondere als wichtiges Trittsteinbiotop im Kölner Süden.
Gebietsspezifische Verbote
Zur Gewährleistung des Schutzzweckes ist im NSG „Am Godorfer Hafen“ (N5) über
die allgemeinen Verbote hinaus verboten:
1. die ackerbauliche Nutzung der bisher so genutzte n Fläche im südlichen Teil
des Gebietes.
2. die Benutzung der das Gelände in Nordsüd-Richtun g querenden
Trampelpfade und Wege.
Nicht betroffene Nutzungen
Folgende Nutzungen - hierzu zählen auch Tätigkeiten - bleiben von allen oder nur
einzelnen Allgemeinen und/oder Gebietsspezifischen Verboten unberührt:
1. von den allgemeinen Verboten 1, 3 und 11 - sowei t erforderlich - und vom
gebietsspezifischem Verbot 1 die Nutzung der bisher igen
Landwirtschaftsflächen als Mähwiesen, soweit keine Düngemittel oder
Pflanzenbehandlungsmittel aufgebracht werden und nu r einmal pro Jahr nicht
vor dem 15.07. gemäht wird
2. entfällt
3. Unberührt bleibt die acker- und gartenbauliche N utzung mindestens bis zum
31.12.1992. Im Übrigen wird das Verbot dieser Nutzu ngsarten erst ein Jahr
nach Erteilung eines schriftlichen Bescheids an die Besitzer und/oder
Eigentümer der betroffenen Grundstücksflächen wirks am, worin die
Umwandlung der Fläche in Grünland oder eine andere dem Schutzzweck
entsprechende Nutzung angekündigt wird. Der Beschei d darf erst dann erteilt
werden, wenn eine Konzeption zur Umwandlung der Flä che erstellt ist und
finanziell realisiert werden kann.
4. das Betreten des Gebietes zum Zweck des Jagdschu tzes und der
Jagdausübung.
Gebietsspezifische Gebote
Zur Gewährleistung des Schutzzwecks ist im NSG „Am Godorfer Hafen“ (N5) über
die Allgemeinen Gebote hinaus geboten:
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
11
1. die Umsetzung des für den Kernbereich vorliegend en vegetationskundlichen
Pflegegutachtens sowie für die hiervon nicht erfassten Bereiche die Erstellung
eines Pflegeplans unter besonderer Berücksichtigung des faunistischen
Aspekts.
2. die abschnittsweise Mahd der Reitgras- und Glatt haferwiesenbestände sowie
der nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Maßgabe des
Pflegegutachtens, jedoch nicht vor dem 15.07. Das M ahdgut ist aus dem
Gebiet zu entfernen.
3. die Entsiegelung des oberen Rheinuferweges.
4. eine Wiederanpflanzung der ursprünglich vorhande nen Schlehenhecke.
5. eine Kennzeichnung von Wegen für die stille Erho lungsnutzung ausschließlich
im Randbereich des Schutzgebietes vorzunehmen.
Das Schutzgebiet L20 liegt im Geltungsbereich des L andschaftsplanes der Stadt
Köln. In der Entwicklungs- und Festsetzungskarte de s Landschaftsplanes ist das
Gebiet als Landschaftsschutzgebiet L20 „Rhein, Rhei nauen und Uferbereiche von
Rodenkirchen bis Langel rrh.“ ausgewiesen.
Folgende Schutzzwecke und gebietsspezifische Ver- b zw. Gebote sind dem
Landschaftsplan (S
TADT KÖLN 1991) entnommen:
Schutzzweck
Das Landschaftsschutzgebiet wird festgesetzt
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsf ähigkeit des
Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung naturn ah entwickelter
Rheinuferbereiche und der Umgebung von Naturschutzg ebieten als
Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie zur Abwehr schädlicher
Einwirkungen auf den Naturhaushalt, im Bereich des Rheinvorlandes zur
Wiederherstellung naturnaher Lebensräume.
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Lan dschaftsbildes des
Rheinvorlandes und der Auenbereiche.
- wegen der besonderen Bedeutung des Rheins als Erho lungsgebiet,
insbesondere auch für die stille Erholung durch das Erlebnis naturnaher
Landschaftsräume.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
12
Gebietsspezifische Verbote
Zur Gewährleistung des Schutzzweckes ist im LSG „Rh ein, Rheinauen und
Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“ (L20 ) über die allgemeinen Verbote
hinaus verboten:
1. die ackerbauliche und gartenbauliche Nutzung sow ie den Rheindamm vor
dem 01.07. und mehr als 2-mal pro Jahr zu mähen.
2. der Auftrag von Pflanzenbehandlungsmitteln auf d ie Böschung des
Rheindamms, auf Grünland und den Mauer-/Fugenbewuchs sowie der Auftrag
von Düngemitteln auf Grünland. Ausgenommen ist der Eintrag organischen
Düngers durch Weidetiere, soweit ihre Anzahl 1,5 GV /ha und Jahr nicht
übersteigt.
3. die Beweidung der Ufersaumbereiche.
Nicht betroffene Nutzungen
Folgende Nutzungen - hierzu zählen auch Tätigkeiten - bleiben von allen oder nur
einzelnen Allgemeinen und/oder Gebietsspezifischen Verboten unberührt:
1. vom gebietsspezifischen Verbot 1 die Nutzung der zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens des Landschaftsplans bereits in Äcke r oder Gartenland
eingebrachten Saaten sowie die Nutzung von Hausgärten.
2. die Nutzung des Rheins als Bundeswasserstraße.
3. der ordnungsgemäße Betrieb und die ordnungsgemäß e Nutzung des am
Rheinufer in Porz-Langel gelegenen Campingplatzes e inschließlich dort
vorhandener Gastronomiebetriebe und -möglichkeiten auf Dauer sowie der
ordnungsgemäße Betrieb und die ordnungsgemäße Nutzu ng der übrigen
Campingplätze bis zum Ablauf der bestehenden Nutzun gsgestattungen.
Eingeschlossen ist das Befahren der Zufahrtswege du rch den Anliegerverkehr
zum Campingplatz.
4. Unberührt bleibt die acker- und gartenbauliche N utzung mindestens bis zum
31.12.1992.
Gebietsspezifische Gebote
Zur Gewährleistung des Schutzzwecks ist im LSG „Rhe in, Rheinauen und
Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“ (L20 ) über die Allgemeinen Gebote
hinaus geboten:
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
13
1. die Umwandlung der ackerbaulich genutzten Fläche n in extensiv als
Mähwiese oder Weideland genutztes Grünland oder ein e andere
umweltverträgliche Nutzung.
2. die dauerhafte Absperrung der Zufahrtswege über den Rheindamm für den
unbefugten Kfz-Verkehr.
3. die Erstellung einer Pflegekonzeption für die im Biotopkataster NW erfassten
Uferbereiche.
4. die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskon zeption für den Auenbereich
südlich der Zündorfer Groov und für den Weißer Boge n zur Wiederherstellung
einer naturnahen Rheinauenlandschaft.
5. entfällt
6. die Wiederherstellung der Auenlandschaft durch B eseitigung des
Campingplatzes in Westhoven südlich der Rodenkirchener Brücke.
7. die Erstellung und Umsetzung einer Freiraumkonze ption für das am Rheinufer
gelegene ehemalige Kasernengelände in Köln Porz-Wes thoven unter
Einbeziehung der vorhandenen Biotopstrukturen und b esonderer
Berücksichtigung der Erholungsnutzung.
3.2 Privatrecht/Besitzverhältnisse
Die rot markierten Grundstücke in Abb. 2 innerhalb des NSG N5 „Am Godorfer Hafen“ und
des angrenzenden LSG L 20 sind im „Lagerbuch gesamt “ der Stadt Köln als städtischer
Grundbesitz dargestellt. Die angrenzenden Verkehrsflächen sind Eigentum des Bundes bzw.
der Deutschen Bahn AG.
Die Ackerfläche und Grünlandflächen im östlichen Be reich des Naturschutzgebietes (ohne
Farbe dargestellt) sind in privatem Besitz.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
14
Abb. 2: Besitzverhältnisse
Der Besitzübergang, der im Lageplan insgesamt rot d argestellten Teilflächen ist von der
Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) an die Stadt K öln zum 01.01.2021 erfolgt. Die
Grundstücksverwaltung hat das Liegenschaftsamt (23) mit Schreiben vom 14.01.2021 an
das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) übertragen.
Bestandteil des Notarvertrages ist eine Gestattung der HGK zur Nutzung der erhaltenen
Ökopunkte aus den durchgeführten Ausgleichsmaßnahme n. Der Notarvertrag regelt auch
die Betretungsrechte der HGK zur Pflege und Bewirts chaftung der in das „Unterkonto zum
Ökokonto“ eingebuchten Teilflächen.
Die CEF Maßnahme für die Zauneidechse im Rahmen der Umsiedlung der Firma Steil ist
Bestandteil der Stufe 2 der artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen der Genehmigung
zur „Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Umschlag, zur Lagerung und Behandlung von
Eisen- und Nichteisenmetallen“. Die westliche Fläche 9 innerhalb der Beweidungsfläche 8 ist
dauerhaft als „Zauneidechsenhabitat“ durch die Firma Steil zu erhalten und zu pflegen. Die
Überlassung der Mietfläche an die Firma Steil ist B estandteil der Anlage 3 zum Kaufvertrag.
Dieses Mietverhältnis ergibt sich aus dem geschloss enen Gestattungsvertrag und verlängert
sich jeweils jährlich automatisch, sofern keine Änderung beantragt wird.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
15
3.3 Schutz des Gebietes
Neben den im Landschaftsplan vorgegebenen Entwicklu ngszielen formuliert das
Biotopkataster des Landes NRW unter der Gebietsnumm er BK-5107-908, NSG „Am
Godorfer Hafen“ folgende Schutzziele:
Erhaltung und Sicherung des NSG „Am Godorfer Hafen“ als Biotopkomplex
(Zulassen von Verschiebungen der Zonierung) durch:
- Verlagerung und Erhaltung wertvoller Biotope sowie Pflanzen- und
Tierpopulationen aus dem Eingriffsraum.
- Maßnahmen zur Koordinierung des Natur-, Biotop- un d Artenschutzes und der
Freizeit- und Erholungsnutzung in der Sürther Aue.
- Erhalt eins vielfältigen Lebensraumes, bestehend a us einer engen
Verzahnung von Standorten unterschiedlicher edaphis cher Bedingungen
sowie von Offenlandbereichen mit bewaldeten Flächen.
Erhaltung und Entwicklung eines durch trockene und magere
Standorte gekennzeichneten Grünland-Gebüsch-Komplexes,
Erhaltung und Entwicklung einer Obstgarten-Brache,
Erhaltung und Entwicklung eines Feldgehölzes und e iner
Baumgruppe,
Erhaltung und Entwicklung von Wiesen (insbesondere Salbei-
Glatthafer-Wiesen) als Standort gefährdeter Pflanze narten und
als Lebensraum gefährdeter Tierarten sowie
Entwicklung von drei Ackerflächen zu extensiv bewi rtschafteten
Wiesen.
Nordwestlich des NSG liegt auf teilweise mageren, k iesigen Standorten eine
Grünlandbrache, die von dem NSG durch eine stillgel egte Industriebahnlinie getrennt
wird. Das Biotopkataster des Landes NRW führt diese n Bereich unter der
Gebietsnummer BK-5107-056, „Grünlandbrache nordwest lich an das NSG ‚Sürther
Aue‘“ mit folgendem Schutzziel:
Schutz einer natürlichen Sukzession und Grünlandbra che im Verbund mit den
Flächen des angrenzenden NSG durch:
- der Sukzession überlassen
- keine Aufforstung
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
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- Vermeidung der Eutrophierung
Das südlich an das NSG grenzende Rheinufer wird im Biotopkataster des Landes
NRW unter der Gebietsnummer BK-5107-050, „Linkes Rh einufer zwischen Godorfer
Hafen und Köln-Weiß“ geführt mit folgendem Schutzziel:
Schutz einer natürlichen Sukzession und Grünlandbra che im Verbund mit den
Flächen des angrenzenden NSG durch:
- Erhaltung und Entwicklung eines durch unbefestigt e Deichböschungen, Röhrichte
und Sukzessionsflächen gekennzeichneten Rheinufer-A bschnittes mit regionaler
Bedeutung für das Auen-Verbundsystem durch:
- extensive Grünlandbewirtschaftung, Mahd (Bemerkung: Deichböschungen)
Weitere Schutzgebietsausweisungen (FFH-Gebiet, Natu ra 2000,
Trinkwasserschutzgebiet) oder Ausweisungen von stre ng geschützten Biotopen
liegen für das Schutzgebiet nicht vor.
3.4 Fortschreibung des Landschaftsplans Köln
Im Rahmen einer weiteren Fortschreibung des Landsch aftsplans Köln wird die
Überarbeitung der Abgrenzung des Naturschutzgebiets N5 „Am Godorfer Hafen“ und
die Umbenennung in N 5 „Sürther Aue“ empfohlen. Die Abgrenzung soll sich auf
Grundlage des PEPL Kurzkonzeptes naturschutzfachlic h an den wertgebenden
Flächen orientieren. Die Abgrenzung ist somit zu ge gebener Zeit zu erweitern bzw.
anzupassen. Ein Vorschlag zur Abgrenzung hatte die Verwaltung im Rahmen der
Überarbeitung der Naturschutzgebiete des Landschaftsplans Köln erarbeitet.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
17
Abb. 3: Abgrenzungsvorschlag für ein neu abzugrenzendes NSG N 5 „ Sürther Aue“
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
18
4 Historische Entwicklung und aktuelle Nutzung
4.1 Ehemalige Nutzung und zeitliche Reihenfolge der
Aufschüttungen
Abb. 4: Ehemalige Nutzung und zeitliche Reihenfolge der Aufschüttung
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
19
Es bestehen keine exakten Daten darüber, wann genau welche Veränderungen durchgeführt
wurden. Anhand alter Kartenwerke aus TIM-online (on line-Angebot der Bezirksregierung
Köln) lässt sich die Entwicklung (insbesondere die der Aufschüttungen) grob nachvollziehen
und die jeweiligen Jahreszahlen abschätzen.
Auf einem Teilbereich der ursprünglichen Auelandsch aft entstand durch den zweistufigen
Hafenausbau ein kiesig-sandiges Plateau.
Der Aushub des ersten Hafenbeckens (1920er Jahre) w urde auf den ufernahen Bereich der
Aue aufgebracht. Auf einem dem Hafen nahe gelegenen Teil der Aufschüttung wurde Boden
aufgetragen und dann ackerbaulich genutzt. Ab wann diese Nutzung erfolgte und woher das
Bodenmaterial stammt ist unklar.
Beim Ausbau des zweiten Hafenbeckens (1960er Jahre) wurde der Aushub auf die
dahinterliegenden Bereiche großflächig aufgebracht.
Zentral lag eine kleine Hofanlage die vermutlich in den 1950er Jahren aufgegeben wurde.
Einige der an der Hofanlage gepflanzten Obstbäume w aren in den 1990er Jahren noch
vorhanden, werden inzwischen jedoch von aufkommende m Gehölz vollständig
überwachsen.
Der nicht aufgeschüttete Auenbereich wurde landwirt schaftlich genutzt und bestand aus drei
Ackerflächen und einer Wiese. Wann diese Nutzungen begannen konnte nicht ermittelt
werden.
Im Zuge der geplanten Hafenerweiterung wurden zwisc hen 2001 und 2009 die Ackerflächen
aufgegeben und für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen oder fielen brach. Von der
damaligen landwirtschaftlichen Nutzung bestehen akt uell noch ein Acker und eine
Mähwiese.
Für die geplante Hafen-Erweiterungsfläche wurde als vorbereitende Maßnahme der
Erweiterungsbereich 2009 weitgehend entbuscht und anschließend mit Ziegen beweidet, um
ein erneutes Aufkommen von Gehölzen zu unterbinden. Die Beweidung wurde wegen des
Baustopps jedoch bald wieder aufgegeben.
In der südwestlichen Ecke des NSG wurde im Rahmen d er Informationskampagne der HGK
in 2009 eine Schotterfläche hergestellt und zeitwei se Informationscontainer errichtet, um
über die Hafenausbaumaßnahmen vor Ort die Bevölkeru ng unterrichten zu können. Der
Rückbau der Schotterfläche steht bis heute aus. Der dabei abgeschobene Boden wurde als
Wall aufgeschüttet.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
20
4.2 Aktuelle Nutzung / Biotoptypen im Bestand
Abb. 5: Bestand
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
21
Über den NABU-Stadtverband Köln wurden in den 1990e r Jahren regelmäßig ehrenamtliche
Pflegearbeiten auf den Flächen 2 und 3 durchgeführt . Hierdurch wurden die wertvollen
artenreichen Wiesen erhalten. Die Pflegearbeiten wu rden wegen der geplanten
Hafenerweiterung Anfang der 2000er Jahre aufgegeben.
Seit 2015 wird auf Teilflächen eine Pflege durch di e NABU-Naturschutzstation in
Zusammenarbeit mit der UNB-Köln durchgeführt. Im La ufe der Jahre wurden weitere
Maßnahmenflächen hinzugenommen. Aktuell finden auf den Flächen 1, 2, 3 und 4
Maßnahmen statt. Die Beschreibung der einzelnen Pflegemaßnahmen erfolgt in Kapitel 10.
Eine zum L20 gehörende Fläche wird weiterhin als Acker genutzt (Fläche 13).
Der zum NSG gehörende Wiesenbereich auf dem nicht a ufgeschütteten Auenbereich
(Fläche 5) wird weiter als Mähwiese genutzt. Der Be sitzer führt die Mahd ohne Absprache
durch.
Teile der Flächen im Plangebiet werden durch die Um setzung von Kompensations- bzw.
Ökokontomaßnahmen gepflegt. Dies betrifft die Fläch en 9, 10, und 11. Auf den Flächen 9
soll die im Gebiet vorkommende Zauneidechse gefördert werden. Mit den Flächen 10 und 11
wurden unterschiedlich stark zu pflegende Wiesen au f ehemaligem Acker angelegt. Diese
Wiesen sollten als Salbei-Glatthaferwiese und Lands chaftsrasen (Pufferzone und
Erholungsfläche) gestaltet werden (s. hierzu FSWLA, 2010, die Kapitel 5.2.2 und 5.2.3).
Bedeutung besitzt das Gebiet für die Naherholung. D as Betreten des Naturschutzgebietes
außerhalb der Wege, die Anlage von Grillstellen und Zeltplätzen etc. sind illegal und nicht als
Nutzung i.e.S. anzusehen. Eine Vielzahl an Trampelp faden zeugt von einer regelmäßigen
illegalen Nutzung. Diese Aspekte werden deshalb als Beeinträchtigungen betrachtet und in
Kap. 7 beschrieben.
Der südlich und westlich des Gebietes verlaufende S ürther Leinpfad ist Teil der
Radwegeverbindung zwischen Köln und Wesseling und g ehört zum Rhein-Radfernweg der
EuroVelo-Route EV 15 (von Rotterdam bis in die Schweiz).
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
22
5 Landschaftliche und abiotische Faktoren
5.1 Naturräumliche Gliederung
Zitiert nach PEPL 2010
„Das Plangebiet liegt innerhalb der Rheinaue zwisch en Wesseling und Köln. Im stark
anthropogen überprägten Rheintal ist südlich von Sü rth ein Fragment des ursprünglichen
natürlichen Überflutungsbereichs des Rheins erhalte n geblieben, das heute
landwirtschaftlich genutzt wird. Daran schließt das Naturschutzgebiet „Am Godorfer Hafen“
an, das wiederum durch großflächige Schüttungen aus Kiese und Sande aus den 1960er
Jahren deutlich anthropogen überprägt ist. Während des Ausbaus des Godorfer Hafens (Bau
der Hafenbecken II und III) wurde das Niveau angeho ben und die edaphisch trockenen
Standortbedingungen geschaffen, die zur Entwicklung des aktuell schützenswerten Mosaiks
von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen führten.
Die Rheinaue ist der tiefst gelegene Bereich der Te rrassenabfolge Nieder-, Mittel- und
Hauptterrassen, die das Rheintal um Köln aufbauen. Damit gehört das Plangebiet zur Köln-
Bonner Rheinebene, die im südlichen Teil der Nieder rheinischen Bucht die Flussaue bis hin
zur Mitteltrasse umfasst.“
5.2 Geologie und Boden
„Die auf der westlichen Niederterrasse des Rheins g elegene Sürther Aue ist aus Schottern
und Sanden aufgebaut, die der nacheiszeitliche Rhei n abgelagert und durch seinen
mäandrierenden Lauf anschließend wieder umgelagert und zerschnitten hat. Spätere
Überflutungen bedeckten die Schotter mit Auensedimenten (Schluffe und Sande), auf denen
sich die Bodenbildung vollzog. Die natürliche Oberf läche der Sürther Aue steigt von 44 m
üNN am Rheinufer auf 50 m im äußersten Nordwesten. Das Relief zeigt hinter dem Uferwall
eine um 1,5 m auf 150 m Breite eingesenkte Rinnenstruktur im ungestörten östlichen Teil der
Aue. Der südwestliche Bereich, ….., stellt eine Auf schüttungsfläche aus Rheinkiesen und –
sanden dar, die beim Bau des Godorfer Hafens seit E nde der 20er Jahre als Aushub
angefallen sind und hier verkippt wurden. Die Oberfläche liegt auf ca. 49 m und nahezu eben
(+/- 0,5 m). Auf den Auensedimenten der Sürther Aue haben sich, laut „Bodenkarte von
Nordrhein-Westfalen Blatt L 5160 Köln“, zwei Bodentypen entwickelt:
Am Rheinufer Brauner Auenboden, stellenweise vergl eyt, aus Auenlehm über Auensand
(Holozän) [oder über Sand und Kies der Niederterras se
(Pleistozän)]
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
23
daran anschließend Brauner Auenboden aus Auensand über Auenlehm (Holozän),
darunter Sand und Kies der Niederterrasse (Pleistozän).
Braunerden von sehr geringer Ausdehnung reichen am nördlichen Rand in das
Untersuchungsgebiet hinein.
Eingehende Bodenuntersuchungen im Untersuchungsgebi et haben ergeben, dass die
Unterschiede im Korngrößenspektrum der Böden im Unt ersuchungsraum vor allem im
Umfang des Skelettanteils liegen (Steine und Geröll ). Das Substrat ist insgesamt durch eine
Tonarmut gekennzeichnet, die Dominanz von Mittel- u nd Feinsand ist durchweg zu
erkennen.
Können diese Aussagen für die oberen 30-40 cm des g esamten Untersuchungsraumes
festgehalten werden, so sind in den darunter liegen den Schichten deutlichere Unterschiede
zu erkennen. Während es sich bei den Auenterrassen um mindestens 100 cm mächtige
Auenlehme handelt, die im Ap-Horizont eine Anreiche rung von Sand und Kies/Blöcken
aufweisen, besteht der Untergrund innerhalb des Nat urschutzgebietes in Teilen aus einem
deutlich gröberen Substrat. Stellenweise sind sogar Kiesinseln bis heute erhalten, auf denen
noch keine Bodenbildung stattfinden konnte. In den größten Flächenteilen hat auf den
umgelagerten Sanden aber bereits eine weitgehende B odenbildung während der letzten 40
Jahre stattgefunden.
Lokal treten sogar wasserstauende Bodenhorizonte au f, die auch auf der höher gelegenen
Fläche durch Phragmites-Bestände angezeigt werden. Auf dem Terrassenhang am
Übergang zwischen dem tiefer gelegenen Teil und dem höher gelegenen Teil der Aue sind
Bodenverhältnisse anzutreffen, die auch in tieferen Schichten eher den Verhältnissen im
NSG entsprechen.
Die natürlichen Böden werden im westlichen Teil von der 1-6 m hohen Aufschüttung
überlagert, auf der sich Rohböden von ganz untersch iedlicher Mächtigkeit entwickelt haben,
die ihre rudimentärste Ausprägung in den Grobkies-I nseln finden. Allgemein zeichnen sie
sich durch sehr hohen Skelettanteil, geringen Feine rdeanteil und niedriges
Wasserhaltevermögen aus.“
5.3 Klima
„ Die Niederrheinische Tieflandsbucht weist ein vor wiegend ozeanisch geprägtes Klima auf:
Die Sommer sind relativ kühl, die Winter dafür mild . Die Winde kommen überwiegend aus
westlichen Richtungen, entsprechend der Hauptzugbah nen der Tiefdruckgebiete. Das
Rheintal besitzt für die Winde lokal eine kanalisie rende Wirkung, so dass südliche und
südwestliche Winde ein sekundäres Maximum in der Ve rteilung darstellen. Die
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
24
Luftfeuchtigkeit ist relativ hoch. Die Buchtlage be deutet für Köln einen Windschutz
(Verminderung der Windgeschwindigkeit), teilweise w erden die Luftbewegungen in den
unteren Luftschichten in Richtung des Rheintals umgelenkt. Die Buchtlage begünstigt zudem
milde Winter, kann aber auch eine Frischluftzufuhr behindern und zur Ausbildung von
Inversionswetterlagen führen (vgl. GABLESKE, 1985).“
5.3.1 Standortklima
Durch seine unmittelbare Nähe zum Rhein unterliegt das Untersuchungsgebiet der
ausgleichenden Wirkung dieses Gewässers auf Tempera tur und Luftfeuchtigkeit. Außerdem
führt der unterschiedliche Energieumsatz auf Land u nd Wasser zur Bildung lokaler
Flurwindsysteme, die einen erhöhten Luftaustausch b ewirken. Dieser Effekt ist, mit
umgekehrten Vorzeichen, auch zwischen der Sürther A ue und den sie umgebenen mehr
oder weniger versiegelten Flächen zu erwarten. Das Hafengelände und die sich
anschließenden Industrien im Norden und Westen, daz u zählt auch die Industriestraße und
die sie begleitenden Gleise, stellen Aufheizungsflä chen dar und geben zusätzliche Wärme
aus unterschiedlichen Verbrennungsprozessen ab. Das sich im Osten anschließende
Wohngebiet mit Einzelhausbebauung und Gärten ist kl imatisch neutraler zu bewerten, erhält
aber durch die Frischluftbildung auf der Grünzone m it seinen Gebüsch- und Waldbiotopen
einen Ausgleich für die große Häufung an Industrie und deren Luftbelastungen.
5.3.2 Mikroklima
Es fallen zwei gegensätzliche Einheiten ins Auge. Z um einen die Gebüsch- und
Waldbiotope, die durch Beschattung und Verdunstung für kühle Bereiche und
Frischluftneubildung sorgen, und zum anderen die ve rsiegelten Wege, vegetationsfreien
Grobkiesinseln und, in abgeschwächtem Maße, die Mag errasen und Grasfluren, die sich
durch starke Temperaturgegensätze zwischen Ein- bzw . Ausstrahlungsphasen und ein
geringes Verdunstungspotenzial auszeichnen.
5.4 Wasserhaushalt
Die unmittelbare Lage am Rhein hat in Verbindung mi t dem anstehenden Lockermaterial
einen Grundwasserstand zur Folge, der mit dem Rhein pegel weitgehend korrespondiert. Bei
einer Wasserspiegelhöhe von 42 m ü. NN (TK 50, Blat t L 5106) liegt der
Grundwasserabstand am GEW-Pegel (bei Strom-Km 672,5 ) auf 40,5 m ü. NN. Das
Grundwasser steht in der Aue im Bereich Wesselinger Straße, Höhe ca. 46 m ü. NN, 5-6 m
unter Flur an, für die Aufschüttung beträgt der Abs tand ca. 8,5 m. Die Sürther Aue liegt in
keiner ausgewiesenen Wasserschutzzone. Die Wassersc hutzzone III des Wasserwerks
Weiß reicht bis zur Straße ‚Auf dem Hügel’ in Köln Sürth (Strom-Km 674). Die
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
25
Versickerungsrate des Niederschlagwassers ist auf d er Aufschüttungsfläche aufgrund des
geringen Feinerdeanteils sehr hoch. Daher ist auch nur eine sehr geringe Filterleistung des
Substrats gegeben.
5.4.1 Hochwasserschutz
Das Plangebiet liegt im Überschwemmungsbereich des Rheins und ist durch Verordnung der
Bezirksregierung als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Die Kiesaufschüttung ist mit dem
Hafenausbau seit Ende der zwanziger Jahre zunehmend vergrößert worden und hat der
Sürther Aue natürlichen Retentionsraum entzogen. Di e Karte ‚Hochwasserstände’ zeigt,
dass der südliche Teil der Aufschüttung beim Jahrhu nderthochwasser 1995 mit einem
Wasserstand von 10,69 m KP (Kölner Pegel) nicht übe rflutet wurde. Das Wasser drang auf
der Brachfläche im Norden der Aufschüttung, die 0,5 -1 m tiefer liegt, auf das Gebiet der
geplanten Hafenerweiterung vor.
Foto 1: Hochwassersituation im Februar 2021 – Blick Richtung Godorfer Hafen
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
26
Foto 2 : Hochwassersituation in Februar 2021 –Blick Richtung Ortslage Sürth
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
27
6 Biotische Faktoren
6.1 Potenzielle natürliche Vegetation
Zitiert aus PEPL 2010
„Als potentiell-natürliche Vegetation der Rheinaue der Köln-Bonner Rheinebene würde sich
wie in fast ganz Mitteleuropa eine Waldvegetation a usbreiten. Diese Waldvegetation
unterscheidet sich entsprechend der edaphischen Ver hältnisse – in der Nähe von
Wasserläufen z.B. die Auenwälder. Im Bereich zwisch en Mittelwasser und Hochwasser
würde eine Weichholzzone mit Silberweide, Bruchweid e, deren Bastard Salix rubens und
Schwarzpappel in der Baumschicht und Weidengebüsche n in der Strauchschicht bestehen.
Im anschließend höher gelegenen Auenbereich, der Ha rtholzaue, ist ein Eichen-Ulmenwald
die potentiell natürliche Vegetation, dem in der Baumschicht Stieleiche, Feldulme, Esche und
Traubenkirsche angehören. Die dazugehörige Strauchs chicht wird durch Gewöhnlichen
Schneeball, Weißdorn, Hartriegel, Pfaffenhütchen un d Hundsrose aufgebaut. An
Waldrändern ist eine Vegetation aus verschiedenen S träuchern und Stauden zu finden.
Selbst die anthropogen geschaffene Aufschüttung inn erhalb der Sürther Aue würde, eine
entsprechende Zeit mit fortschreitender Bodenbildun g vorausgesetzt, als Klimaxvegetation
einen Eichen-Ulmenwald aufweisen, der die Wiesen un d Halbtrockenrasengesellschaften
durch zunehmende Beschattung verdrängen würde.“
6.2 Biotoptypen und Pflanzen
6.2.1 Derzeitiger Biotoptypenbestand
…. „Das Untersuchungsgebiet besteht aus einem Mosa ik verschiedener Biotope aus
verschiedenen Übergangsstadien bzw. Entwicklungssta dien (Rodungsbereich
Hafenausbaugebiet, Neuanlage Ausgleichsflächen, Suk zession auf den Restflächen des
NSG).“ (Zitiert aus PEPL 2010)
Die aktuellen Biotoptypen im Untersuchungsraum und Anzahl der Flächen sind mit dem
jeweiligen Biotoptyp (nach LANUV 2020) in der folgenden Tabelle angegeben.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
28
Tab. 1 : Zusammenfassende Darstellung der Biotoptypen im U ntersuchungsraum und Anzahl der
Flächen mit dem jeweiligen Biotoptyp (nach LANUV 20 20). BT-Code: Biotoptypkürzel nach LANUV
(2020). Die Flächengröße umfasst – wenn nicht anders dargestellt – die Ausp rägung des jeweiligen
Biotoptyps innerhalb der grafischen Abgrenzung des Schutzgebietes.
Biotoptyp BT-Code Anzahl Flächen Flächengröße
(gesamt)
Kalkha lbtrockenrasen , Kalkmagerrasen Offene,
grasreiche Vegetationsbestände auf Kalkböden. Vegetation:
Festuco-Brometea
DD0 1 0,22 ha
Magerwiese Magergrünland mit erster Hauptnutzung als
Mahd ED1 4 3,5 ha
Fettwiese Wirtschaftsgrünland mit erster Hauptnutzung a ls
Mahd EA0 2 5,41 ha
Vegetationsarme Kies - und Schotterflächen Kies und
Schotter mit lückiger Pioniervegetation. GF1 6 1,42 ha
Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend
heimischen Straucharten Flächenhafte Gehölzbestände
vorwiegend aus Straucharten. Einzelne Bäume oder
Gruppen von Bäumen können enthalten sein.
BB11 3 7,33 ha
Ufergehölz aus nicht heimischen Laubbaumarten
Schmale, einfache oder mehrreihige Gehölzstreifen an
fließenden oder stehenden Gewässern oft ohne
auwaldtypische Krautschicht Meist wesentliche Beteiligung
von Bäumen
BE6 1 2,62 ha
Lössacker, lockerer Lehmacker Hoch produktive Böden in
den Auen- oder Bördegebieten HA5 1 5,61 ha
Siedlungsbrache HW0 2 14,3 ha
Wirtschaftsweg (versiegelt) VB0 2 0,63 ha
Fußweg (unversiegelt) VB5 3 0,37 ha
Auf Basis der vorhandenen Daten zur Flora des Plang ebietes können vor allem eine Reihe
von oligotraphenten, teilweise xerothermen Pflanzen arten der mageren Wiesen- und
Rasengesellschaften als besonders wertgebende Flore nelemente identifiziert werden. Auf
dem Reliktstandort des Stromtal-Halbtrockenrasens ( Fläche 1) kommen nach aktuellen
Erfassungen aus den Jahren 2019 – 2021 als besonder s gefährdete Arten Aufrechter Ziest
(Stachys recta; RL D V, NRW 3, NRBU 2), Feld-Mannstreu (Eryngium campestre; RL D V),
Arznei-Thymian ( Thymus pulegioides ), Skabiosen-Flockenblume ( Centaurea scabiosa )
und Gewöhnliche Hundszunge (Cynoglossum officinale ; RL D V, NRW 3, NRBU *) vor.
Das Vorkommen des Aufrechten Ziests im Plangebiet i st Köln eins der sehr wenigen
bekannten Populationen im Stadtgebiet. Die Art drin gt in Nordrhein-Westfalen nur entlang
des wärmebegünstigten Rheintals ins Tiefland vor un d ist hier in den letzten Jahrzehnten
vielerorts stark zurückgegangen. Auch der Feld-Mann streu ist in NRW im Flachland
überwiegend auf das warme Rheintal beschränkt. Mit seinen stark sklerotisierten Blättern ist
der Doldenblütler im Stromtal historisch ein Beweidungszeiger gewesen, der heute vielerorts
nur noch relikthaft vorkommt. Im Kölner Stadtgebiet dürfte es sich um eines der letzten
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
29
nennenswerten Vorkommen handeln. Die Art ist überdi es nach BArtSchV Anhang 2 sowie
nach BNatSchG Status b streng bzw. besonders geschützt.
Arznei-Thymian und Skabiosen-Flockenblume unterlieg en aktuell keiner Einordnung in eine
Gefährdungskategorie der Roten Listen, sie sind abe r für das Kölner Stadtgebiet als selten
einzustufen und zählen innerhalb ihrer vegetationsk undlichen Syntaxa zu den
charakteristischen Florenelementen, die insbesonder e auch für den Schutz von
Wildbestäubergilden (vor allem Lepidoptera, Apoidea ) bedeutsam sind. Beide Arten sind als
Trockenheitszeiger einzustufen und besiedeln vorwie gend nährstoffarme Lebensräume. Der
Arznei-Thymian ist eine Charakterart neutral bis sa urer Magerrasengesellschaften
vorwiegend auf Lockersedimentböden, während die Ska biosen-Flockenblume kalk- bzw.
basenreiche Magerwiesenstandorte kennzeichnet. Ihr Vorkommen im Plangebiet verdeutlicht
den Wert der besiedelten Biotope als nach wie vor b esonders nährstoffarme
Überlebensinseln innerhalb einer stark eutrophierten Umwelt.
Als weitere gefährdete Art der Magerwiesen (Flächen 2, 10 und 11) ist darüber hinaus der
Wiesen-Salbei ( Salvia pratensis ; RL D V, NRW 3S, NRBU 3) zu nennen, der
wärmebegünstige, meist basenreiche Wiesenstandorte besiedelt und als Charakterart des
trockenwarmen Flügels der Glatthaferwiesen gilt (Ar rhenatheretum elatioris,
Subassoziationsgruppe von Briza media, nach LISBACH & PEPPLER -LISBACH 1996).
6.3 Fauna
6.3.1 Kartier-Ergebnisse / Artenschutzrechtliche Pr üfung (GALUNDER
2014)
Eine umfangreiche Kartierung erfolgte 2012 im Zusam menhang mit der
artenschutzrechtlichen Prüfung zum damaligen geplanten Hafenausbau.
Da die Daten inzwischen 9 Jahre alt sind, ein großer Bereich durch Sukzession sich natürlich
weiterentwickelt hat und andere Bereiche in den let zten Jahren durch Pflegemaßnahmen
verändert wurden, können die Daten aus 2012 als nic ht mehr ganz aktuell gelten. Sie geben
dennoch das Potenzial der Fläche wieder und können bei der Bestimmung der notwendigen
Pflegemaßnahmen Hinweise für die Zielrichtung sowie Leit- und Zielarten geben.
Die Daten im Einzelnen sind in dem Werk von GALUNER (2014) nachzulesen. Hier sind die
wichtigsten Arten kurz zusammengefasst:
• Fledermäuse (nur Zwergfledermäuse) , Schwerpunkt Sürther Leinpfad, keine
Wochenstuben, keine weiteren Fledermausarten.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
30
• 28 Brutvogelarten (inkl. Brutverdacht) und 15 Durchzügler bzw. Nahrun gsgäste auf
der Teilfläche; davon auf der Roten-Liste: 8 Brutvo gelarten und 5 Vogelarten der
Durchzügler und Nahrungsgäste (s. GALUNDER 2014).
• Reptilien (nur Zauneidechse) , Biotopvernetzung über die Eisenbahnstrecke,
edaphisch begünstigte Standorte; nach der FFH-Richt linie Streng zu schützende
Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Inte resse (Anhang IV); Rote Liste:
BRD V; NRW 2; NB 3.
• 13 Heuschreckenarten , artenreiche Heuschreckenfauna, davon eine Art bes onders
geschützt nach BArtSchV: Blauflügelige Ödlandschrec ke; zwei Arten stehen auf der
Roten-Liste: Blauflügelige Ödlandschrecke RL NRW 2, RL NB V; Westliche
Beißschrecke RL NRW 1, RL NB 1.
• 21 Tagfalterarten , drei davon nach BArtSchV geschützt, Kleiner Heufa lter
(Coenonymphia pamphilus) , Kleiner Feuerfalter ( Lycaena phlaeas ), Hauhechel-
Bläuling ( Polyonmmatus icarus ). Drei Arten stehen auf der Roten Liste: Kleiner
Heufalter (Coenonymphia pamphilus) RL NRW V, RL NB V; Schachbrett (Melanargia
galathea ) RL NRW V, RL NB 3; Nierenfleck-Zipfelfalter (Thecla bebutae) RL NRW V,
RL NB 2.
• 184 Nachtfalterarten , davon 156 „bodenständig“, drei sind nach BArtSchV
geschützt, Rotes Ordensband ( Catocala nupta ), 2 Mönchsarten ( Cucullia
chamomillae, Shargacucullia scrophulariae; Eine Art ist in Anhang II der FFH-
Richtlinie (92/43/EWG) aufgeführt: Spanische Flagge ( Euplagia quadripunctaria );
Insgesamt 20 Rote-Liste Arten davon sind 13 bodenständig (s. GALUNDER, 2014).
6.3.2 Säugetiere
Es liegen Daten u insgesamt 4 Säugetierarten von. F ür Fledermäuse spielt das
Naturschutzgebiet nur eine untergeordnete Rolle. Es konnten lediglich wenige Exemplare
der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus ) nachgewiesen werden (GALUNER, 2014).
Das Gebiet besitzt für Fledermäuse eine eher gering e Funktion als Nahrungsraum. im Jahr
2021 wurden durch den BUMD Wildkaninchen , Feldhase und Gartenschläfer
nachgewiesen. Von besonderer Bedeutung ist der Nachweis des Gartenschläfers, er steht in
besonderer Verantwortung Deutschlands (s. Homepage des BfN).
6.3.3 Vögel
Es fanden 2021 paralell zwei Erfassungen der Vogelf auna durch den BUND Köln und das
Büro VOLLMER im Auftrag der Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen statt.
Bei der Kartierung durch das Büro VOLLMER wurden in sgesamt 49 Vogelarten erfasst,
davon 30 als Brutvögel oder mit Brutverdacht und 19 Arten als Nahrungsgäste oder
Durchzügler (VOLLMER, 2021).
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
31
6 der Brutvogelarten werden auf der auf Roten-Liste mit einem Gefährdungsgrad geführt
(Bluthänfling, Dompfaff, Gelbspötter, Nachtigall, S tar, Sumpfrohrsänger). 3 weitere Arten
stehen auf der Vorwarnliste (Klappergrasmücke, Neuntöter, Stockente).
Unter den Brutvögeln dominieren deutlich die Gebüsc hbrüter, was dem derzeitigen
Entwicklungsstand des Gebietes entspricht.
Mit insgesamt 229 Revieren besitzt das Gebiet eine hohe Individuen-und Artenfülle.
VOLLMER hat anhand der Ergebnisse Leit- und Zielart en definiert, die für die
Maßnahmenplanung und der Erfolgskontrolle der Maßna hmen herangezogen werden
können. Sie sind in den Abschnitten 9.2 und 9.3 teils angepasst eingearbeitet.
In Anhang 4 sind die von VOLLMER nachgewiesenen Art en aufgelistet. Für
weitergehende Informationen wird auf das Gutachten von VOLLMER (2021) verwiesen .
Die Ergebnisse des BUND sind im folgenden mit Tabel le und Karte dargestellt. Die
Begehungen durch den BUND fanden statt am 29.3., 13 .5., 25.5., 28.5., 5.6., 11.6. und
18.6.2021.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
32
Tab. 2: Ergebnis der Vogelerfassung des BUND 2021
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
33
Abb. 6: Revierdarstellung wertgebender Arten aus der Vogelerfassung des BUND 2021
6.3.4 Reptilien
Seit Jahren werden Sichtungen von Zauneidechsen im Gebiet gemeldet. Es muss daher von
einer stetigen Population ausgegangen werden:
1995: Totfund, ausgewachsenes Männchen auf der B9 direkt angrenzend an das NSG
1996: ein ausgewachsenes Tier (Weibchen?) auf dem Trockenrasenbereich
1999: ein ausgewachsenes Tier (Weibchen?) im Gleisbereich in Nähe des Hafengeländes
2005: ein ausgewachsenes Weibchen vom NSG kommend die B9 überquerend
(die Angaben von 1995 bis 2005 sind schriftliche Meldungen von HALFENBERG an die
BezReg Köln und an das Stadtplanungsamt Köln)
2012: insgesamt 15 Sichtungen über das Jahr verteilt; meist Einzeltiere, davon ein Jungtier
(Reproduktionsnachweis) (GALUNDER, 2014)
2020: Zwei ausgewachsene Weibchen (SCHMIDT Naturschutzstation, im Rahmen der
Maßnahmenkontrolle)
2021: Zwei ausgewachsene Tiere und zwei subadulte Tiere (SCHMIDT Naturschutzstation,
im Rahmen der Maßnahmenkontrolle)
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
34
6.3.5 Heuschrecken
Die von der NABU-Naturschutzstation in den Jahren 2 017 bis 2021 bei stichprobenartiger
Kontrolle (2017-2019) und gezielter Suche (2020, 20 21) auf Probeflächen festgestellten
Heuschrecken geben eine Übersicht über die aktuelle Heuschreckenfauna des Gebietes.
Tab. 3: Kontrolle der Heuschrecken 2016 bis 2021 (Stand August 2021)
Heuschrecken Rote Liste 2017 2018 2019 2020 2021
Gemeine Sichelschrecke
(Phaneroptera falcata )
x x x
Langflüglige Schwertschrecke
(Conocephalus fuscus )
x x x x x
Großes Heupf erd
(Tettigonia viridissiama )
x x
Roesels Beißschrecke
(Metrioptera roeselii )
x x
Gewöhnliche Strauchschrecke
(Pholidoptera griseoaptera )
x x
Westliche Beißschrecke
(Platycleis albopunctata )
NRW 1,
NRBU 1 x x
Zweifarbige Beißschrecke
(Metrioptera bicolor )
NRW *,
NRBU 1 x
Blauflügelige
Ödlandschrecke (Oedipoda
caerulescens )
NRW 2,
NRBU V x
Große Goldschrecke
(Chrysochraon dispar )
x x
Wiesengrashüpfe r
(Chorthippus dorsatus )
NRW 3,
NRBU 2 x x x x
Nachtigall -Grashüpfer
(Chorthippus biguttulus )
x x x x x
Brauner Grashüpfer
(Chorthippus brunneus )
x
Gemeiner Grashüpfer
(Chorthippus parallelus )
x x x x
6.3.6 Tagfalter und Widderchen
Die von der NABU-Naturschutzstation in den Jahren 2 016 bis 2021 bei Stichproben
festgestellten Tagfalter (inkl. Dickkopffalter und Widderchen) geben die aktuelle
Tagfalterfauna für Teilbereiche des Gebietes wieder . Für das Gesamtgebiet sind weitere
Arten möglich.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
35
Tab. 4: Stichprobenartige Kontrolle der Tagfalter (inkl. Dickkopffalter und Widderchen) 2016 bis 2021
(Stand August 2021)
Tagfalter Rote Liste 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Großer Kohlweißling
(Pieris brassicae )
x
Kleiner Kohlweißling
(Pieris rapae )
x x x x x
Rapsweißling
(Pieris napi )
x x x
Goldene Ac ht
(Colias hyale )
NRW 3,
NRBU 3 x x
Distelfalter
(Vanessa cardui )
x
Admiral
(Vanessa atalanta )
x x x
Tagpfauenauge
(Inachis io )
x
Landkärtchen
(Araschnia levana )
x x
Hauhechel -Bläuling
(Polyommatus icarus )
x x x x x x
Kurz schwänziger Bläuling
(Cupido argiades )
NRW 0,
NRBU 0 x x x x
Faulbaum -Bläuling
(Ce lastrina argiolus )
x
Schachbrett
(Melanargia galathea )
NRW V,
NRBU 3 x x x
Großes Ochsenauge
(Maniola jurtina )
x x x x
Kleiner Heufalter
(Coenonympha pamphilus )
NRW V,
NRBU V x x x x x x
Braundickkopffalter
(Thymelicus spec .)
x x x x
Ockergelber
Braundickkopffalter
(Ochlodes venatus )
x x
Gemeines Widderchen
(Zygaena filipendulae )
NRW V,
NRBU * x
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
36
7 Beeinträchtigungen des Schutzgebietes
Die Beeinträchtigungen des Naturschutzgebietes könn en unterschieden werden, in
anthropogene Beeinträchtigungen sowie weitere Beeinträchtigungen.
7.1 Anthropogene Beeinträchtigungen
Das NSG und die angrenzenden Bereiche sind einem re lativ hohem Freizeitdruck
ausgesetzt. Eine Vielzahl an Trampelpfaden belegt d as regelmäßige Verlassen der Wege.
Hunde werden selten an der Leine geführt und laufen unangeleint durch das Gebiet.
Insbesondere für störungssensible Arten (v.a. Vögel ) führt dies zu Störungen und
Brutbeeinträchtigung.
Zeitweise wird auf der Fläche gezeltet. So wurde z. B. im Sommer 2021 auf dem wertvollen
Stromtal-Halbtrockenrasen (Fläche 1) ein Zelt aufge tellt, mit entsprechender Zerstörung
eines Teils der Vegetation.
Freilaufende Hunde verursachen durch den konzentrie rten Eintrag von Hundekot punktuell
und linear-randlich zu einer Änderung der edaphisch en Verhältnisse im Bereich der
Nährstoffverfügbarkeit. Besonders der wertvolle Rel iktbestand des Stromtal-
Halbtrockenrasens (Fläche 1) zeigte in den letzten Jahren zunehmende
Eutrophierungstendenzen, was sich durch eine vermeh rte Aufwuchsleistung des
Vegetationsbestands, eine Zunahme von Nitrophyten s owie bestimmten nährstofftolerante
Süßgräsern, evtl. auch Bryophyten, und einen Rückga ng von Magerkeitszeigern gerade an
den Flächenrändern bemerkbar macht.
Auf dem ehemals als Hafenerweiterungsfläche vorgese henen Bereich finden regelmäßig
Gelage statt mit entsprechendem Müll als Hinterlassenschaft.
Im NSG bestehen gewisse akustische und optische Stö rwirkungen durch die am nördlichen
Rand des Gebietes verlaufende Bahntrasse der KVB.
Die nachts beleuchteten Bereiche Hafengelände und a ngrenzende Industrieflächen stellen
eine Falle für insbesondere flugfähige nachtaktive Insekten dar (z.B. Nachtfalter). Tiere
können vom NSG in die beleuchteten Industrieflächen gelockt werden.
Ob aus den nahen Industrieflächen eine Beeinträchti gung durch Geruch und Feinstaub
besteht ist zu vermuten. Durch die Errichtung und d en Betrieb eines schrottverwertenden
Betriebes ist zusätzlich mit Lärm zu rechnen.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
37
7.2 Weitere Beeinträchtigungen
Es besteht eine teilweise Isolierung der Fläche, da ein direkter Verbund zu ähnlichen
naturnahen Biotopstrukturen nicht besteht. Der Aust ausch von Individuen und die
Ausbreitung von Tierarten können daher beeinträchti gt sein. Verbünde bestehen über die
unbebauten Uferböschungen des Rheins nach Norden un d Süden und die nördlich am NSG
verlaufende Gleisanlage. Letztere kann z.B. für die Zauneidechse als Wanderkorridor
dienen.
Durch natürliche Sukzession gehen auf Dauer wertvol le Offenlandbiotope verloren.
Offenlandbiotope sind wichtige Lebensräume für auf offene Flächen spezialisierte Tier- und
Pflanzenarten, wie z.B. bestimmte Reptilien-, Heusc hrecken- und Tagfalter-Arten. Als
problematisch sind die Folgen der Sukzession im Ber eich der verbliebenen
Halbtrockenrasen-Flächen einzustufen, da hierdurch die wertvollen Offenlandbiotope
verschwinden. Zum Schutz dieser Flächen wurden in d en letzten Jahren verstärkt
Pflegemaßnahmen durchgeführt. Da dort wertgebende P flanzen- und Heuschreckenarten
vorkommen, würde die natürliche Sukzession ohne entsprechende Maßnahmen zum Verlust
ihrer Lebensräume führen. Aber auch in anderen offe nen Bereichen würden typische
Zauneidechsen-Habitate durch Sukzession verloren gehen.
Die Ackernutzung (Fläche 13) kann zu einem Eintrag von u.a. Pestiziden in den Boden und
ins unmittelbare Umfeld führen.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
38
8 Bewertung des Schutzgebietes
In diesem Kapitel soll über eine naturschutzfachlic he Bewertung die Bedeutung des
Schutzgebietes für die einzelnen Biotoptypen und Pf lanzen sowie die Artengruppen der
Fauna dargestellt werden.
8.1 Biotoptypen und Pflanzen
Um die Gefährdung der Landschaftsbestandteile im Pl angebiet ermitteln und
dementsprechend wertgebende Biotoptypen darstellen zu können, wird im Folgenden die
aktuelle Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (FINCK et al. 2017) verwendet.
8.1.1 Gefährdete Biotoptypen
Die Biotoptypen wurden nach dem LANUV-Schlüssel (LA NUV 2020) erhoben. Sie sind
deshalb nicht direkt mit den Angaben in den Roten L isten der gefährdeten Biotoptypen
vergleichbar. Im Folgenden werden diejenigen Biotoptypen, die den gefährdeten Biotoptypen
nach den Roten Listen zugeordnet werden können, zus ammengestellt und ihre Gefährdung
und Verbreitung angeführt. Zudem wird eine Bewertun g des Schutzgebietes für die
wertgebenden Biotoptypen vorgenommen ( Tab. 5).
Tab. 5 : Im Gebiet nachgewiesene bundesweit gefährdete Bio toptypen sowie Angaben zu ihrer
Verbreitung und Wertigkeit. RL NW-Tiefland bezieht sich auf die Großlandschaft „Atlantisch
geprägtes Nordwestdeutsches Tiefland“, RL D ist der RL-Status für das gesamte Bundesgebiet. Bei de
Angaben sind F INCK et al. 2017 entnommen: 1 = von vollständiger Verni chtung bedroht, 2 = stark
gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, R = are albedingt selten, G = Gefährdung unbekannten
Ausmaßes, D = Datenlage unzureichend, * = ungefährdet.
Biotoptyp nach FINCK et
al. (2017)
RL NW-
Tiefland RL D Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert
Naturschutzfachliche Bewertung – Biotoptypen
34.02.01
Halbtrockenrasen auf
karbonatischem oder
sonstigem basenreichen
Untergrund
1 1 – 2
Entspricht im Plangebiet Fläche 1.
Innerhalb des LANUV
Biotoptypenkatalogs als DD0
Kalkhalbtrockenrasen bezeichnet
(vgl. Tab 1).
Die Gesamtfläche im Plangebiet
beträgt 0,22 ha.
Stromtal-Halbtrockenrasen sind
pflanzensoziologisch den
Halbtrockenrasen auf basen-
bzw. kalkreichen Böden
zuzuordnen. Ihre ursprüngliche
Verbreitung entlang der höheren
Uferbereiche im Rheinstromtal ist
heute auf wenige Reliktstandorte
zusammengeschrumpft.
Im Kölner Stadtgebiet stellt der
Überrest dieses
Halbtrockenrasens im Plangebiet
das letzte nennenswerte
Vorkommen mit einem relativ
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
39
Biotoptyp nach FINCK et
al. (2017)
RL NW-
Tiefland RL D Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert
Naturschutzfachliche Bewertung – Biotoptypen
34.07.01
Artenreiches, frisches
Grünland in tieferen
Lagen
2 1 – 2
Entspricht im Plangebiet den
Flächen 2, 3, 4 und 10. Innerhalb
des LANUV Biotoptypenkatalogs als
ED1 Magerwiesen bezeichnet (vgl.
Tab 1).
Die Gesamtfläche im Plangebiet
beträgt 3,5 ha.
vollständigen Spektrum an Kenn -
und Trennarten dar.
Gleiches gilt in abgeschwächter
Form auch für die anderen
Magerwiesen, die in Köln nur
noch an wenigen Standorten in
guter floristischer Ausprägung
vorliegen.
Für die genannten Biotoptypen
ergibt sich aufgrund ihrer
Seltenheit und guten
floristischen Ausprägung im
Stadtgebiet und innerhalb der
Niederrheinischen Bucht daher
ein hoher
naturschutzfachlicher Wert.
8.1.2 Gefäßpflanzen
Unter den gefährdeten Pflanzenarten sind vor allem die beiden Arten Feld-Mannstreu
(Eryngium campestre ) und Aufrechter Ziest ( Stachys recta ) im Plangebiet aufgrund ihrer
allgemeinen Seltenheit und potenziellen Gefährdung von sehr hohem naturschutzfachlichem
Wert. Darüber hinaus sollten als Charakterarten tro ckenwarmer Magerwiesen auch die
Vorkommen von Wiesen-Salbei ( Salvia pratensis ) und Gewöhnlichem Hornklee ( Lotus
corniculatus ) Berücksichtigung finden, auch wenn die Population en im Plangebiet teilweise
auf alte Ansaaten zurückgehen dürften. Die folgende Tab.6 zeigt die Verbreitung der Arten
und die Bedeutung des Gebietes für gefährdete Pflanzenarten.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
40
Tab. 6: Im Gebiet nachgewiesene bundes- bzw. landesweit g efährdete Pflanzenarten sowie Angaben
zur Verbreitung und zum Wert des Gebietes für die G efäßpflanzenflora. RL D nach M ETZING et al.
(2018); RL NRW bzw. RL NRBU nach R AABE et al. (2011): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = sta rk
gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarn liste), R = arealbedingt selten, G = Gefährdung
unbekannten Ausmaßes, D = Datenlage unzureichend, * = ungefährdet, - = nicht vorkommend, k.A. =
keine Angabe.
Deutscher Name /
Wissenschaftl. Name RL D RL NRW
RL
NRBU Verbreitung im Plangebiet Naturschutzfachlicher Wert
Naturschutzfachliche Bewertung – Gefäßpflanzen
Feld-Mannstreu
Eryngium campestre V * *
Dominant (>25%
Deckungsgrad) auf Fläche
1 (Stromtal-
Halbtrockenrasen). Häufig
(1% Deckungsgrad) auf
Flächen 2 und 3
(Magerwiesen).
Der Feldmannstreu besitzt hier den
größten in Köln bekannten Bestand,
sonst nur in Einzelexemplaren.
Der Gewöhnliche Hornklee ist in Köln
mäßig verbreitet in trockenwarmen
Frischwiesen, an Straßenrändern
und auf Ruderalflächen. Er ist vor
allem wichtig als Nahrungs- und
Nektarpflanze für Schmetterlinge
(Lepidoptera).
Der Wiesen-Salbei kommt in Köln
lokal in basenreichen Magerwiesen,
an Weg- und Straßenrändern vor. Im
Plangebiet ist vermutlich nur das
Vorkommen auf Fläche 2 als
autochthon anzusehen. Er ist eine
Charakterart der trockenen
Glatthaferwiesen sowie als Nektar-
und Pollenquelle für zahlreiche
Wildbestäuber, vor allem Bienen
(Apoidea) von hoher Bedeutung.
Der Aufrechte Ziest hat hier eins
seiner sehr wenigen bekannten
Vorkommen in Köln. Aufgrund der
kleinen Population auf sehr
begrenztem Raum im Plangebiet ist
er potenziell vom Aussterben
bedroht.
Der naturschutzfachliche Wert ist
aufgrund der Seltenheit, des
Gefährdungsgrades und der
Bedeutung für Insekten hoch bis
sehr hoch.
Gewöhnlicher
Hornklee
Lotus corniculatus s.l.
* V *
Lokal (> 100 Ind.) auf
Fläche 1 (Stromtal-
Halbtrockenrasen), häufig
(3% Deckungsgrad) auf
Flächen 2 und 3
(Magerwiesen), lokal bis
selten auf Flächen 4 und 10
(Magerwiesen).
Wiesen-Salbei
Salvia pratensis
V 3S 3
Selten (>10 Ind.) auf
Flächen 2 und 10
(Magerwiesen), selten auf
Fläche 11 (Fettwiese).
Aufrechter Ziest
Stachys recta V 3 2
Selten (>25 Ind.) auf Fläche
1 (Stromtal-
Halbtrockenrasen)
Gewöhnliche
Hundszunge
Cynoglossum officinale
V 3 *
Selten auf Fläche 1
(Stromtal-
Halbtrockenrasen)
Hügel-
Vergissmeinnicht
Maosotis ramosissima
* 3 * Selten, letzter Nachweis
2010
Flaumiger
Wiesenhafer
Helictotrichon
pubescens
* * 3 Selten, letzter Nachweis
2010
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
41
8.2 Fauna
Zur Bewertung der Fauna des Schutzgebietes erfolgt diese getrennt nach Artengruppen
Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Heuschrecken, Tagfalter und Widderchen.
8.2.1 Säugetiere
Die Zwergfledermaus ist die bisher einzige im NSG nachgewiesene Fleder mausart, die das
Gebiet ausschließlich als Nahrungshabitat nutzt.
Zu den übrigen Säugern liegen Daten des BUND aus de m Jahr 2021 vor. Hier sind
Wildkaninchen , Feldhase und Gartenschläfer zu nennen.
Tab. 7: Im Gebiet nachgewiesene Säugetiere sowie Angaben z ur Verbreitung und zum Wert des
Gebietes für die Säugetierfauna. RL NW bzw. RL TL : Rote Liste-Status in Nordrhein-Westfalen bzw.
im Tiefland nach MEINIG et al. (2011): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = sta rk gefährdet, 3 = gefährdet,
V = zurückgehend (Vorwarnliste), R = arealbedingt s elten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes,
D = Datenlage unzureichend, * = ungefährdet, - = nicht vorkommend, k.A. = keine Angabe.
Deutscher Name /
Wissenschaftl. Name RL NW RL TL Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert
Naturschutzfachliche Bewertung – Fledermäuse
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus * *
Nur wenige Nachweise bekannt.
Keine Hinweise auf Quartiere im
NSG oder im näheren Umfeld.
Der Wert des Gebietes für die
Zwergfledermaus ist als eher gering
einzustufen, da sie nur mit wenigen
Individuen den Luftraum zur Jagd
nutzen und keine Hinweise auf ein
Vorkommen von Quartieren
vorliegen.
Für Wildkaninchen und Feldhase
hat das Gebiet nur mäßige
Bedeutung. Beide kommen im
Umland noch mit einem Guten
Bestand vor.
Der Gartenschläfer erfährt
allgemein einen starken
Bestandsrückgang. Die Art steht in
besonderer Verantwortung
Deutschlands (s. Homepage des
BfN), daher ist das vorhandene
Vorkommen von hoher Bedeutung.
Ausschlaggebend für die
Bewertung des Wertes ist das
Vorkommen des Gartenschläfers.
Somit ist der
naturschutzfachliche Wert für die
Säugetierfauna als hoch
einzustufen.
Wildkaninchen
Oryctolagus cuniculus V V
Nachweis im durch Sukzession
verbuschtem Bereich mit
restlichen Offenbereichen
Feldhase
Lepus europaeus V V
Nachweis im durch Sukzession
verbuschtem Bereich mit
restlichen Offenbereichen
Gartenschläfer
Eliomys quercinus G G Nachweis im gehölzbestandenem
Bereich
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
42
8.2.2 Brut- und Gastvögel
Der Wert des Gebietes für die Avifauna muss bzgl. d es Status der auftretenden
wertgebenden Arten differenziert werden. Im Folgend en werden deshalb die wertgebenden
Brutvogelarten sowie die Nahrungsgäste und Durchzüg ler mit ihrem naturschutzfachlichen
Wert dargestellt.
Mit Bluthänfling , Dompfaff , Gelbspötter , Hohltaube , Klappergrasmücke, Nachtigall
Neuntöter , Star , Stockente und Sumpfrohrsänger sind 10 Brutvogelarten als wertgebend
einzustufen. Tab. 8 zeigt zusammenfassend deren Gefährdung und Verbrei tung sowie den
naturschutzfachlichen Wert für die wertgebenden Brutvogelarten.
Tab. 8: Im Gebiet nachgewiesene landesweit gefährdete und weitere wertgebende Brutvogelarten
sowie Angaben zur Verbreitung und zum Wert des Gebi etes für die Avifauna. RL NW bzw. RL NB :
Rote Liste-Status in Nordrhein-Westfalen bzw. in de r Großlandschaft „Niederrheinische Bucht“ nach
GRUENEBERG et al. (2016): 1 = vom Aussterben bedroh t, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V =
zurückgehend (Vorwarnliste), R = arealbedingt selte n, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, D =
Datenlage unzureichend, S = von Schutzmaßnahmen abh ängig, * = ungefährdet, - = nicht
vorkommend, k.A. = keine Angabe.
Deutscher Name /
Wissenschaftl. Name RL NW RL NB Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert
Naturschutzfachliche Bewertung – Brutvögel
Bluthänfling
(Carduelis cannabina) 3 2 Relativ häufiger Brutvogel im UG,
mit ca. 13 Revieren.
Der Bluthänfling ist mit 13 Revieren
auffallend häufig im UG vertreten.
Das UG hat für ihn somit einen sehr
hohen Wert.
Die übrigen Arten kommen mit
wenigen Revieren im UG vor.
Dennoch kann davon ausgegangen
werden, dass für Nachtigall und
Neuntöter im Naturschutzgebiet ein
nicht unerheblicher Anteil der
lokalen Population zu finden ist.
Insgesamt ist der
naturschutzfachliche Wert des
Schutzgebietes für die
Brutvogelfauna als hoch
einzustufen.
Dompfaff
(Pyrrhula pyrrhula) * 3 2 Reviere
Gelbspötter
Hippolais icterina * 2 Brutverdacht mit einem Revier
Hohltaube
(Columba oenas) * * 1 Revier an Grenze zum
Rheinufer
Klappergrasmücke
(Sylvia curruca) V V mindestens 2 Reviere
Nachtigall
(Luscinia megarhynchos) 3 1 2 Reviere
Neuntöter
(Lanius collurio) V V Brutverdacht mit 1 bis 2 Revieren
Star
(Sturnus vulgaris) 3 3 Brutverdacht
Stockente
(Anas platyrhynchos) * V 1 Revier
Sumpfrohrsänger
(Acrocephalus palustris) V 3 Brutverdacht
Unter den Vogelarten, die das Gebiet zur Nahrungssu che und/oder als Durchzügler
aufsuchen, sind insbesondere die Arten mit einem Ge fährdungsgrad oder Vorwarnliste zu
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
43
nennen: Bachstelze , Fitis und Turmfalke zu nennen. Tab. 9 zeigt zusammenfassend die
Gefährdung und Verbreitung sowie den naturschutzfac hlichen Wert für die wertgebenden
Nahrungsgäste/Durchzügler.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
44
Tab. 9: Im Gebiet nachgewiesene landesweit gefährdete Nahr ungsgäste und weitere wertgebende
Vogelarten mit bedeutenden Habitatstrukturen im Sch utzgebiet sowie Angaben zur Verbreitung und
zum Wert des Gebietes für die Avifauna. RL NW bzw. RL NB : Rote Liste-Status in Nordrhein-
Westfalen bzw. in der Großlandschaft „Niederrheinis che Bucht“ nach GRUENEBERG et al. (2016): 1
= vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), R =
arealbedingt selten, G = Gefährdung unbekannten Aus maßes, D = Datenlage unzureichend, S = von
Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet, - = nicht vorkommend, k.A. = keine Angabe.
Deutscher Name /
Wissenschaftl. Name RL NW RL NB Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert
Naturschutzfachliche Bewertung – Nahrungsgäste/Durchzügler
Bachstelze
(Motacilla alba) V V
Revierzentrum im Gelände des
Godorfer Hafens. Von hier aus
seltener Nahrungsgast im UG
Die Bedeutung als Nahrungsraum
für die Bachstelze ist eher als
gering anzusehen.
Der Fitis nutzt das UG während des
Durchzugs. Als Bruthabitat sind
randliche Bereich grundsätzlich
möglich. Für den Fitis hat das UG
derzeit mäßig hohe Bedeutung.
Der Turmfalke ist regelmäßig als
Nahrungsgast im UG zu
beobachten. Eine Brut scheint im
alten Kran am Godorfer Hafen statt
zu finden. Die Offenflächen im NSG
sind daher ein essentielles
Nahrungshabitat dieses
Turmfalkens.
Da das Schutzgebiet nur für
relativ wenige wertgebende Arten
einen Nahrungsraum darstellt,
dieser aber für diese Arten zum
Teil von hoher Bedeutung ist, ist
der naturschutzfachliche Wert
des Gebietes insgesamt für
Nahrungsgäste als mäßig hoch
einzustufen.
Fitis
(Phylloscopus
trochilus)
V 3 Auf dem Durchzug recht häufiger
Nachweis
Turmfalke
(Falco tinnunculus) V 3 Regelmäßiger Nahrungsgast im
UG
Der naturschutzfachliche Wert des Schutzgebietes für die Avifauna ist für die Brutvogelfauna
als hoch einzustufen, für Nahrungsgäste und Durchzü gler konnte aktuell ein mäßig hoher
naturschutzfachlicher Wert festgestellt werden.
Da die Bedeutung des Gebiets nicht nur durch die Ro te-Liste-Arten sondern insbesondere
auch durch die sehr hohen Zahlen an Revieren und Ar ten bestimmt wird (s. VOLLMER,
2021) besitzt das Naturschutzgebiet mit den direkt angrenzenden Bereichen einen hohen
Wert für die Avifauna.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
45
8.2.3 Reptilien
Als einziges Reptil ist die Zauneidechse im UG nachgewiesen. Die folgende Tab. 10 stellt
die Verbreitung und Gefährdung der Art dar und trif ft Aussagen zum Wert des
Schutzgebietes für die Reptilienfauna.
Tab. 10: Im Gebiet nachgewiesene landesweit gefährdete Rept ilienarten sowie Angaben zur
Verbreitung und zum Wert des Gebietes für die Reptilienfauna. RL NW bzw. RL NB : Rote Liste-Status
in Nordrhein-Westfalen bzw. in der Großlandschaft „ Niederrheinische Bucht“ nach SCHLÜPMANN et al.
(2011): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefäh rdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend
(Vorwarnliste), R = arealbedingt selten, G = Gefähr dung unbekannten Ausmaßes, D = Datenlage
unzureichend, * = ungefährdet, - = nicht vorkommend, k.A. = keine Angabe.
Deutscher Name /
Wissenschaftl. Name RL NW RL NB Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert
Naturschutzfachliche Bewertung – Reptilien
Zauneidechse
Lacerta agilis 2 3
Die Art kommt seit Jahrzehnten in
den offeneren Flächen des NSG
und den angrenzenden Bereichen
vor.
Meist können zwar nur wenige Tiere
gesichtet werden, die Population ist
dennoch stabil bzw. ausdauernd.
Zudem sind Ausgleichsmaßnehmen
zum Schutz der Zauneidechse
umgesetzt worden.
Das Schutzgebiet stellt für die
Zauneidechse ein wichtiges
Rückzugsgebiet dar. Der
naturschutzfachliche Wert für
diese Reptilienart ist daher als
hoch einzustufen.
Im Bereich des NSG wurde aus Gründen des gesetzlich en Artenschutzes FCS-Maßnahmen
für die Zauneidechse durchgeführt. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass sich die Art im
Schutzgebiet ausbreitet bzw. hier häufiger wird und so auch vermehrt Individuen innerhalb
des Schutzgebietes liegenden Flächen besiedeln.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
46
8.2.4 Heuschrecken
Im Naturschutzgebiet treten mit Westlicher Beißschrecke , Zweifarbiger Beißschrecke ,
Blauflügelige Ödlandschrecke und Wiesengrashüpfer vier wertgebende
Heuschreckenarten auf, die offenere warme Stellen u nd extensiv genutzte Wiesen
besiedeln. Tab. 11 zeigt die Arten, deren Verbreitung und die daraus resultierende
Bewertung des Gebietes für die Heuschreckenfauna.
Tab. 11: Im Gebiet nachgewiesene landesweit gefährdete Heus chreckenarten sowie Angaben zur
Verbreitung und zum Wert des Gebietes für die Heusc hreckenfauna. RL NW bzw. RL NB : Rote Liste-
Status in Nordrhein-Westfalen bzw. in der Großlands chaft „Niederrheinische Bucht“ nach VOLPERS &
VAUT (2011): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefä hrdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend
(Vorwarnliste), R = arealbedingt selten, G = Gefähr dung unbekannten Ausmaßes, D = Datenlage
unzureichend, * = ungefährdet, k.A. = keine Angabe.
Deutscher Name /
Wissenschaftl. Name RL NW RL NB Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert
Naturschutzfachliche Bewertung – Heuschrecken
Westliche Beißschrecke
(Platycleis albopunctata) 1 1
Mit wenigen Individuen auf
offenen, warmen und besonnten
Bereichen zu finden.
Seitdem die Maßnahmen im NSG
verstärkt und kontinuierlicher
durchgeführt werden, können sich
die genannten Arten im Gebiet
besser behaupten. Auch können
sich die für die Zauneidechse
durchgeführten Maßnahmen positiv
auf die beiden Beißschrecken-Arten
und die Ödlandschrecke auswirken.
Für beide Beißschrecken-Arten sind
die Vorkommen als von einer hohen
lokalen Bedeutung für die Arten
anzusehen.
Das Gebiet stellt für teils sehr
seltene Arten ein Habitat dar und
der naturschutzfachliche Wert ist
daher für die Heuschreckenfauna
als hoch einzustufen.
Zweifarbige Beißschrecke
(Metrioptera bicolor) * 1
Besiedelt mit wenigen Individuen
trockene und warme
Wiesenbereiche.
Blauflügelige
Ödlandschrecke
(Oedipoda caerulescens)
2 V
Besiedelt mit wenigen Individuen
trockene, warme und
vegetationsarme Bereiche
Wiesengrashüpfer
(Chorthippus dorsatus) 3 2
Mit Ausbreitungstendenz und
steigenden Individuenzahlen auf
extensiv gepflegten
Wiesenbereichen im NSG
vorhanden.
Das NSG besitzt in seiner Heuschreckenfauna vier Ar ten der Roten-Liste. Zwei davon sind
sehr selten und vom Aussterben bedroht. Der natursc hutzfachliche Wert für die
Heuschreckenfauna wird durch das Vorkommen dieser v ier Arten bestimmt und kann als
hoch eingestuft werden.
8.2.5 Tagfalter und Widderchen
Fünf der derzeit im NSG vorkommenden Tagfalterarten (inkl. Widderchen) werden auf der
Roten-Liste mit einem Gefährdungsgrad oder Vorwarnl iste geführt: Goldene Acht ,
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
47
Kurzschwänziger Bläuling , Schachbrett , Kleiner Heufalter und Gemeines Widderchen.
Ihre Vorkommen, die Verbreitung im Schutzgebiet sow ie die sich daraus ableitende
Bewertung des Gebietes zeigt Tab. 12.
Tab. 12: Im Gebiet nachgewiesene landesweit gefährdete Tagf alter- und Widderchen sowie Angaben
zur Verbreitung und zum Wert des Gebietes für die F alterfauna. RL NW bzw. RL NB : Rote Liste-
Status in Nordrhein-Westfalen bzw. in der Großlands chaft „Niederrheinische Bucht“ nach
SCHUMACHER (2011): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefä hrdet, 3 = gefährdet, V =
zurückgehend (Vorwarnliste), R = arealbedingt selte n, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, D =
Datenlage unzureichend, * = ungefährdet, k.A. = keine Angabe.
Deutscher Name /
Wissenschaftl. Name RL NW RL NB Verbreitung Naturschutzfachlicher Wert
Naturschutzfachliche Bewertung – Tagfalter und Widderchen
Goldene Acht
(Colias hyale) 3 3
Gelegentliche Beobachtung im
NSG dieser stark
vagabundierenden Art
Die aktuelle Tagfalterfauna ist nicht
mehr so arten- und individuenreich,
wie sie noch vor Jahren war. Der
Rückgang spiegelt sich in den
wenigen Rote-Liste-Arten wider.
Insbesondere das wertgebende
Schachbrett ist von der einst sehr
großen Population auf inzwischen
nur noch Einzeltiere
zurückgegangen.
Da das Gebiet derzeit nur wenige
wertgebende Falterarten besitzt,
ist der Wert des Schutzgebietes
für die Tagfalter und Widderchen
als mäßig hoch einzustufen.
Kurzschwänziger Bläuling
(Cupido argiades) 0 0
Gelegentliche Funde dieser früher
in NRW ausgestorbenen Art. Ob
sie im NSG bodenständig ist, ist
noch nicht geklärt.
Schachbrett
(Melanargia galathea)
V 3
Ehemals im NSG mit sehr hoher
Induividuendichte vorgekommen.
Aktuell nur Einzelfunde auf
Wiesenbereichen
Kleiner Heufalter
(Coenonympha
pamphilus)
V V
Regelmäßig mit mehreren
Individuen auf Wiesenbereichen
zu finden.
Gemeines Widderchen
(Zygaena filipendulae) V *
Ehemals häufige Art im NSG.
Aktuell nur mit Einzelindividuen
auf Wiesenbereichen zu finden.
Ampfer-Grünwidderchen
Adscita statices 3 2 Bisher nur Nachweis aus 2021 auf
Wiesenbereich (Fläche 10)
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
48
Die ehemals auffallend hohe Zahl an Tagfalterarten und Individuen (HALFENBERG, 1995)
ist in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen. Damals wertgebende Arten wie z.B. das
Veränderliche Widderchen (Zygaena ephialtes) sind nicht mehr vorhanden. Auch das für das
NSG typische Schachbrett ist in der Abundanz extrem zurückgegangen. Gründe hierfür sind
zum einen der allgemein stattfindende Artenrückgang bei Insekten, zum anderen aber auch
die über Jahre hinweg fehlende gezielte Pflege, wod urch ehemals offene Bereiche
verbuschten. Die wieder eingesetzte Pflege der letzten Jahre zeigt in Bezug auf die Tagfalter
bisher nur geringe Erfolge (NABU-NATURSCHUTZSTATION LEVERKUSEN-KÖLN. 2020).
Interessanterweise hat die Heuschreckenfauna wesent lich rascher positiv auf die Pflege
reagiert. Im vorliegenden Fall reagieren Tagfalter offensichtlich nur langsam auf positive
Habitat-Entwicklungen.
8.3 Bewertung der Schutzwürdigkeit
In einem ersten Schritt wird im Folgenden die Bewer tung des Naturschutzgebietes nach den
Angaben des landesweiten Biotopkatasters dargestell t (vgl. LANUV 2021). Anhand dieser
Bewertung durch das LANUV wird die Schutzwürdigkeit mit den Ergebnissen der in den Kap.
8.1 und 8.2 aufgeführten Bewertungen der Biotoptypen, Pflanzen und Tiergruppen
verglichen.
8.3.1 Bewertung nach Biotopkataster NRW
Im Bereich dieses PEPLs liegen drei Flächen, die im Kataster schutzwürdiger Biotope des
Landes NRW geführt werden: BK-5107-908, NSG „Am God orfer Hafen“, BK-5107-056,
„Grünlandbrache nordwestlich an das NSG ‚Sürther Au e‘“ und BK-5107-050, „Linkes
Rheinufer zwischen Godorfer Hafen und Köln-Weiß“. Bei der Bewertung des Gebietes durch
das LANUV (Biotopkataster) ist zu berücksichtigen, dass diese auf Kartierterminen von 1998
(und älter) beruhen. Obwohl die Daten also mindeste ns 23 Jahre alt sind, werden die
Bewertung und die wertbestimmenden Merkmale in der folgenden Tab. 13 dargestellt.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
49
Tab. 13: Angaben zur Bewertung und den wertbestimmenden Mer kmalen des Naturschutzgebietes
„NSG Am Godorfer Hafen“ nach Biotopkataster NRW (LANUV 2021).
Bewertung / Merkmale Angabe nach LANUV (2021)
Bewertung der Schutzwürdigkeit des Gebietes nach Biotopkataster NRW
BK-5107-908
NSG Am Godorfer Hafen
Bewertung Regionale Bedeutung / mäßig beeinträchtigt
Wertbestimmende Merkmale Die Fläche hat eine besondere Bedeutung als Lebensraum für bedrohte Pflanzen- und
Tierarten
BK-5107-056
Grünlandbrache nordwestlich
an das NSG „Sürther Aue“
Bewertung Lokale Bedeutung / gering beeinträchtigt
Wertbestimmende Merkmale Die Fläche hat besondere Bedeutung als Lebensraum für Insekten.
BK-5107-056
Grünlandbrache nordwestlich
an das NSG „Sürther Aue“
Bewertung Regionale Bedeutung / mäßig beeinträchtigt
Wertbestimmende Merkmale Der Ufersaum hat besonderen Wert als Lebensraum für Wasservögel sowie als
Rückzugsraum für bedrohte Pflanzen.
Abb. 7: Biotopkataster NRW (LANUV Sept. 2021)
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
50
9 Zielsetzung
9.1 Zentrale Zielsetzung
Abb. 8: Langfristige Maßnahmen
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
51
Die zentrale Zielsetzung für das „NSG Am Godorfer H afen“ umfasst die folgenden
Erhaltungs- und Entwicklungsziele:
Erhalt und Aufwertung des noch vorhandenen Stromtal-Halbtrockenrasens,
Wiederherstellung der ehemaligen Halbtrockenrasen und Magerrasen,
Erhalt und Aufwertung der Wiesenflächen,
Entwicklung von extensiven Weideflächen,
Erhalt und Aufwertung der gebüschreichen Gehölzbestände,
Erhalt und Aufwertung vegetationsarmer und –freier Flächen,
Diese zentrale Zielsetzung stellt auch die Grundlag e für die Formulierung von Schutz- und
Pflegemaßnahmen dar (vgl. Kap. 10 ).
9.2 Entwicklungsziele – Leitarten
Stenöke Arten, die hohe Ansprüche an ihren Lebensra um stellen und nur einen engen
Toleranzbereich bzgl. der Biotopstrukturen und Umwe ltfaktoren besitzen, sind somit gut
geeignet, ihre Lebensräume zu charakterisieren. Die se Arten können deshalb als Leitarten
eingestuft werden (vgl. B ASTIAN & SCHREIBER 1999, PLACHTER 1991). Voraussetzung für die
Einordnung als Leitart ist, dass die betreffende Ar t bereits im NSG bzw. auf einer zu
behandelnden Teilfläche vorkommt.
Der Erhalt der aktuellen Vorkommen dieser Leitarten sowie der von ihnen genutzten
Lebensräume stellt ein wichtiges Entwicklungsziel f ür das Naturschutzgebiet dar. Tab. 14
gibt einen Überblick der im Schutzgebiet vorkommend en Leitarten und der jeweiligen zu
schützenden Lebensräume, auf die die Vorkommen (weitestgehend) beschränkt sind.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
52
Tab. 14: Übersicht der Leitarten für das Naturschutzgebiet „NSG Am Godorfer Hafen“. Die Einstufung
erfolgt auf Grundlage der in den letzten Jahren dur chgeführten Erfassungen zum aktuellen Bestand
der Flora und Fauna.
Leitarten Lebensraum im Naturschutzgebiet
Gefäßpflanzen
Acker-Witwenblume
Knautia arvensis Wiesenfläche
Arznei-Thymian
Thymus pulegioides Stromtal-Halbtrockenrasen
Aufrechter Ziest
Stachys recta Stromtal-Halbtrockenrasen
Feldmannstreu
Eryngium campestre Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen
Gewöhnlicher Dost
Origanum vulgare Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen
Gewöhnlicher Natternkopf
Echium vulgare Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen
Kleiner Wiesenknopf
Sanguisorba minor Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen
Skabiosen-Flockenblume
Centaurea scabiosa Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen
Wiesen-Flockenblume
Centaurea jacea Wiesenfläche
Wiesen-Pippau
Crepis biennis Wiesenfläche
Wiesensalbei
Salvia pratensis Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen, Wiesenfläche
Säugetiere
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
Gehölze entlang des Rheins ; dienen als Landmarke für eine Flugstraße und das
direkte Umfeld kann als Jagdgebiet genutzt werden.
Gartenschläfer
Eliomys quercinus
Naturnahe Gebüschstrukturen und Waldmäntel ; Der Gartenschläfer kommt in
Wäldern, Gärten und auf Streuobstwiesen vor. Das kugelige Schlafnest aus Moos,
Gras, Laub, Federn und Haaren wird in Baum- und Felshöhlen, in Mauerspalten und
auch in Nistkästen angelegt. Es werden auch verlassene Eichhörnchenkobel und große
Vogelnester angenommen. Für den langen Winterschlaf ziehen sich die Tiere meist in
tiefe Fels- oder Erdhöhlen zurück.
Vögel
Bluthänfling
Carduelis cannabina
Strukturreiche Kulturlandschaft, bzw. strukturreiche dörfliche Gebiete; Als
Bruthabitat sind wichtig Hecken, Gebüsche, Feldgehölze mit lichtem Stand, aber auch
einzelne Bäume oder junge Nadelkulturen, auch Sukzessionsflächen mit Brombeeren
und vereinzelt aufkommenden Bäumen; Das Nest wird im Gehölz erstellt; Dornige
Sträucher incl. inkl. Brombeersträucher werden gerne angenommen. Als
Nahrungshabitat werden schütter bewachsene Bereiche bevorzugt, die krautreich sind
und ein reichhaltiges Samenangebot aufweisen. Dieses sind z.B. Brachen,
Randstreifen, Trockenrasen; Aufzuchtnahrung sind meist unreife Samen.
Dompfaff
Pyrrhula pyrrhula
Strukturell differenzierte Wälder; Feldgehölze, Parks und Gärten; Bruthabitat:
bevorzugt jüngere Bestände wie Fichtenkulturen, und dichte Busch- und
Jungholzbestände, aber auch sonstige aufgelockerte Gehölze; Nestanlage im Gehölz, in
1 bis 4m Höhe; Hohe Strukturvielfalt an Gehölz- Grünland- und Brachebiotopen
garantiert ein Nahrungsspektrum aus Sämereien, Beeren, Knospen, Insekten.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
53
Leitarten Lebensraum im Naturschutzgebiet
Gelbspötter
Hippolais icterina
Lichte Biotope aus Hecken und strauchreichen Feldgehölzen; in Umgebung von
Grünland oder Brachen, meist auf frisch-feuchten Böden; auch in licht-strukturierten
Auwäldern
Hohltaube
Columba oenas
Vorhandensein von höhlenreichen Altbäumen ; Vorkommen in Wäldern, Parks und
Kulturlandschaften mit höhlenreichen Altbäumen; Wildkraut- und Getreidesamen sind
die Hauptnahrung.
Klappergrasmücke
Sylvia curruca
Gebüschbrüter; strukturreiche Kulturlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen und hohem
Anteil an Saumgesellschaften/ Brachen, strukturreiche dörfliche Siedlungen oder
Gartenstädte
Nachtigall
Luscinia megarhynchos
Strukturreiche Auwälder und reiche Gebüsche; Besiedlung von Auen mit
produktiven Böden. Habitate sind größere Hecken und Gebüsche,
Laubwaldsukzessionsstadien und Feldgehölze sowie Auwaldränder die unterholzreich
sind und eine reiche Krautschicht (gerne Brennessel) aufweisen.
Neuntöter
Lanius collurio
Insektenreiches Offenland ; mit einer übersichtlichen Struktur aus Einzelgebüschen,
die einen hohen Dornstrauchanteil haben (auch reine Brombeere, aber dann lokal
vereinzelt)
Sumpfrohrsänger
Acrocephalus palustris
Hochstaudenfluren mit einem hohen Brennesselanteil ; auch Röhricht (Schilf)-
Stauden-Mischbestände und Hochstaudenfluren mit Mädesüß. Die Nahrung (kleine
Insekten wie Blattläuse) werden auch in diesem Habitat gesucht, so dass die Reviere
recht klein sein können (meist < 0,1 ha).
Reptilien
Zauneidechse
Lacerta agilis
Vegetationsarme Sand- und Kiesflächen mit randlicher Strauch und Krautvegetation
als Versteckmöglichkeit
Heuschrecken
Westliche Beißschrecke
Platycleis albopunctata Vegetationsarme und offenere Bereiche innerhalb magerer Wiesen
Zweifarbige Beißschrecke
Metrioptera bicolor Vegetationsarme und offenere Bereiche innerhalb magerer Wiesen
Blauflügelige Ödlandschrecke
(Oedipoda caerulescens) Vegetationsarme, trocken-warme Stellen
Wiesengrashüpfer
Chorthippus dorsatus Extensiv gepflegte Wiesen
Tagfalter
Schachbrett
Melanargia galathea Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen, Wiesenflächen extensiv gepflegt
9.3 Entwicklungsziele – Zielarten
Im Gegensatz zu den Leitarten, die in bestimmten Le bensräumen im Schutzgebiet auftreten,
handelt es sich bei den Zielarten um für ein Gebiet definierte Pflanzen- oder Tierar ten, für
die in einem angestrebten Zielzustand des Gebietes geeignete Lebensräume vorhanden
sind (BASTIAN & SCHREIBER 1999). Hierbei kann es sich um Arten handeln, die schon jetzt im
Gebiet auftreten, deren Bestand aber aufgewertet we rden soll, oder um Arten, deren
natürlich Ansiedlung durch die im Schutz- und Bewir tschaftungskonzept dargestellten
Maßnahmen auf Dauer ermöglicht wird (vgl. PLACHTER 1991).
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
54
Die gebietsspezifische Definition von Zielarten sowie deren Erhalt oder natürliche Ansiedlung
stellen neben dem Erhalt von Leitarten und ihren Le bensräumen das wichtigste
Entwicklungsziel für das Naturschutzgebiet dar. Hie rbei handelt es sich auch um Arten,
deren Lebensräume aktuell noch nicht als hochwertig zu bezeichnen sind. Tab. 15 zeigt
deshalb die für die Entwicklungsziele stehenden Zie larten und macht kurze Angaben zu den
Lebensräumen und ökologischen Ansprüchen dieser Arten.
Die Pflanzenzielarten werden in der folgenden Tabel le nicht einzeln behandelt, sondern sind
in Gruppen mit jeweils ähnlichen Habitatansprüchen zusammengefasst. Das Potenzial des
Plangebietes für den Schutz gefährdeter Pflanzenart en der mageren Wiesen- und
Weidegesellschaften ist bei entsprechender Pflege u nd Entwicklung der Biotopelemente als
günstig einzustufen.
Tab. 15: Übersicht der Zielarten für das Naturschutzgebiet „NSG Am Godorfer Hafen“. Die Definition
der Zielarten erfolgt auf Grundlage der wertgebende n Lebensräume sowie des
Entwicklungspotenzials weiterer Biotopstrukturen.
Zielarten Artspezifischer Lebensraum und ökologische Ansprüch e
Vögel
Feldschwirl
Locustella naevia
Röhrichte und Hochstaudenfluren, vorwiegend in Feuchtgebieten.
Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da bei entsprechender Pflege geeignete
Habitate hergestellt werden können.
Fitis
Phylloscopus trochilus
Der Fitis bevorzugt junge Waldstadien (Vorwälder) und entsprechend gestaltete
Feldgehölze.
Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da der Fitis bereits als Durchzügler hier rastet
und bereits jetzt Reviere möglich sind.
Goldammer
Emberiza citrinella
Goldammern besiedeln offene Kulturlandschaften mit Feldgehölzen, Hecken und
Büschen.
Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da bei entsprechender Pflege geeignete
Habitate hergestellt werden können.
Schwarzkehlchen
Saxicola rubicola
Besiedelt wird offenes, gut besonntes Gelände meist von ruderaler Prägung mit
niedrigwüchsiger Bodenvegetation. Hier wird auch das Nest versteckt unter Vegetation
wie Grasbulten angelegt. Im ansonsten übersichtlichen Revier sind isolierte Strukturen
wie Einzelbüsche und Pfähle als Jagd- und Ansitzwarten wichtig.
Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da das Schwarzkehlchen bereits in früheren
Jahren hier als Brutvogel vorkam, aber auf Grund der fortgeschrittenen Sukzession
aktuell keine geeigneten Habitate findet.
Steinkauz
Athene noctua
Weitgehend offene aber reich strukturierte Wiesen und besonders Weidelandschaften
mit einem ausreichenden Angebot an Nisthöhlen (z.B. in Baumhöhlen, Gebäuden); Die
Art braucht ganzjährig kurzrasige Jagdgebiete.
Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da der Steinkauz sich derzeit im Kölner
Stadtgebiet ausbreitet, insbesondere entlang des Rheins.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
55
Zielarten Artspezifischer Lebensraum und ökologische Ansprüch e
Turteltaube
Streptopelia turtur
Strukturreiche Kulturlandschaft mit Feldgehölzen, besonders in Ackerbaulandschaften
mit trockenem Klima; Gehölzbrüter.
Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da die Turteltaube hier geeignete
Habitatbedingungen vorfindet und in früheren Jahren nachgewiesen wurde.
Tagfalter inkl. Widderchen
Gemeines Widderchen
Zygaena filipendulae
Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen, Wiesenfläche extensiv gepflegt.
Das Besiedlungspotenzial ist gegeben, da das Gemeine Widderchen in früheren Jahren
bereits als eine eher häufigere Schmetterlingsart im Gebiet vorkam und bei
entsprechender Habitatpflege das Gebiet wieder besiedeln kann.
Gefäßpflanzen (in Gruppen mit ähnlichen Ansprüchen zusammengefasst)
Aufrechter Ehrenpreis
Veronica teucrium
Frühe Segge
Carex praecox
Sichelklee
Medicago falcata
Stromtal-Halbtrockenrasen, extensiv genutzt mit sporadischer Mahd
Arznei-Thymian
Thymus pulegioides
Aufrechter Ziest
Stachys recta
Feldmannstreu
Eryngium campestre
Gewöhnlicher Dost
Origanum vulgare
Gewöhnlicher Natternkopf
Echium vulgare
Kleiner Wiesenknopf
Sanguisorba minor ssp. minor
Skabiosen-Flockenblume
Centaurea scabiosa
Wiesensalbei
Salvia pratensis
Magerrasen, Magerwiesen und Halbtrockenrasen, extensiv genutzt mit sporadischer
Mahd
Lückig mit Kiesanteilen im Oberboden
Dornige Hauhechel
Ononis spinosa
Gebräuchliche Ochsenzunge
Anchusa officinalis
Gewöhnliches
Tausendgüldenkraut
Centaurium erythraea
Kriechende Hauhechel
Ononis repens
Raue Nelke
Dianthus armeria
Ross-Lauch
Allium oleraceum
Trespen-Federschwingel
Vulpia bromoides
Magerrasen mit strukturreichen Kiesinseln und Staudenfluren, extensiv genutzt mit
sporadischer Mahd oder Beweidung
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
56
Zielarten Artspezifischer Lebensraum und ökologische Ansprüch e
Kleine Wiesenraute
Thalictrum minus
Nelken-Sommerwurz
Orobanche caryophyllacea
Östlicher Bochsbart
Tragopogon orientalis
Tauben-Skabiose
Scabiosa columbaria
Zottiger Klappertopf
Rhinanthus alectorolophus
Salbei-Glatthaferwiese, Magerwiese, extensiv genutzt mit einschüriger Mahd
Pastinak
Pastinaca sativa
Wiesen-Bärenklau
Heracleum sphondylium
Wiesen-Bocksbart
Tragopogon pratensis
Wiesen-Flockenblume
Centaurea jacea agg.
Wiesen-Pippau
Crepis biennis
Typische Glatthaferwiese, halb-intensiv genutzt mit zweischüriger Mahd
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
57
10 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
10.1 Vorbereitende Maßnahmen / Erstpflege
Für die im Folgenden genannten Maßnahmen sollte ein e zeitnahe Umsetzung innerhalb
eines Winters gewährleistet werden.
Abb. 9: Vorbereitende Maßnahmen / Erstpflege
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
58
10.1.1 Zaunbau auf Fläche 8
• Bei der Rodung der Fläche 8 Hecken entlang des zu errichtenden Zauns zum größten
Teil erhalten, lediglich Sichtachsen an bestimmten Stellen herstellen.
• Die Einzäunung der Fläche kann mit Integration des am Ostrand bereits bestehenden
Stabgitterzaunes erfolgen.
• Die Konkretisierung des Beweidungskonzepts ist in der Anlage 1 dargestellt.
• Die Fläche 1 mit ihrer wertvollen Vegetation ist v or dem Erholungsverkehr zu schützen
und kann zum Weg hin durch einen Holzlattenzaun ges ichert werden. Fläche 1 ist von
der zukünftigen Beweidung auszusperren.
• Ebenfalls mit eingezäunt wird die Ausgleichsfläche für Zauneidechsen am westlichen
Rand (9). Im Rahmen des Monitorings ist zu klären, ob durch die extensive Beweidung
die Zauneidechse die Gefahr besteht, dass die Popul ation beeinträchtigt wird. Sollte
sich herausstellen, dass eine Beeinträchtigung zu b efürchten ist, sollte die Fläche bei
der zukünftigen Beweidung mit einem Weidenetz ausgesperrt werden.
10.1.2 Vorbereitung der Fläche 8 (Wiederherstellung von
Rohbodenstandorten)
Wiederherstellung von Rohbodenstandorten durch Rode n der Fläche 8, mit Entfernen /
Fräsen der Wurzeln. Das Material muss abtransportie rt werden. Umsetzung nur zwischen
Oktober und Februar.
Vor und/oder während der Rodungsarbeiten:
• Entfernung von eingetragenem Müll und Baumaterial, das durch Zusammenkünfte
(Feiern) und Obdachlosenunterkünfte eingebracht wurde.
Bei der Rodung von Fläche 8 werden ausgespart:
• Kleinere wie größere Gebüschgruppen verteilt im rä umlichen Wechsel in einem
dominierenden Offenland, wodurch Habitate für z.B. Neuntöter und Bluthänfling
bereitgestellt werden. Die Lage der zu erhaltenen G ebüschgruppen richtet sich nach
dem schon vorhandenen Strauchmaterial (z.B. Weißdor n, Rose) und sollte während
der Rodung konkretisiert werden (wenn der Dornstrau ch-Bestand dann offensichtlich
wird).
• Gleiches gilt für die Standorte von Zauneidechsen
• Teile der Hecken entlang des zukünftigen Zauns sol len als Sichtschutz erhalten
bleiben.
• Wo geeignet, können Totholzhaufen als Versteckmögl ichkeit und zur Stärkung der
Barriere entlang des Zaunes belassen werden.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
59
• Zur Vernetzung des Zauneidechsenhabitats im Westen mit denen im Osten können ggf.
Strukturen angelegt werden (Stein-, Sand- und Totholzhaufen).
Die genaue Identifikation dieser Bereiche erfolgt d urch eine Ökologische Baubegleitung
während der Rodung.
10.1.3 Rückbau der Schotterfläche 14
• Entfernen des Basaltschotters und des darunterlieg enden Vlieses.
• Da es sich bei dem Material um Basaltschotter hand elt, ist dieser abzutransportieren
und kann an anderer Stelle außerhalb des NSG im Str aßen- und Wegebau
wiederverwendet werden.
• Die Ränder des Sürther Leinpfades und des Weges „In der Aue“ sind ggf. mit
Rheinschotter anzugleichen und mit einer artenreichen heimische g emischten
Laubholzhecke zu bepflanzen.
• Der bestehende Wall soll zum Schutz der Beweidungs fläche bis auf weiteres erhalten
bleiben und wird nicht verlagert. Im weiteren Monitoring ist mittelfristig zu klären, ob eine
Verlagerung an den Rand oder auch eine Einebnung, a uf Grundlage von Bodenproben
naturschutzfachlich sinnvoll ist.
10.1.4 Beweidungskonzept für die Flächen 8
• Es wird eine Ganzjahresbeweidung vornehmlich mit Z iegen angestrebt. Der vielfältige
Einfluss der Huftiere (u.a. Verbiss, Tritt, Kot) so ll die ursprünglichen, aber nicht mehr
vorhandenen dynamischen Effekte in dem Gebiet nachs tellen. Im Vordergrund steht,
durch die Beweidung unbewaldete Standorte wiederher zustellen bzw. zu erhalten.
Durch das Weidemanagement soll die Fläche offengeha lten werden, ob eine
periodische manuelle oder motormanuelle Rücknahme v on Gehölzen bzw.
Wiederherstellung von Rohbodenstandorten erforderli ch wird, ist im Rahmen des
Monitorings bzw. des Management jeweils zu beobachten und ggf. zu ergänzen.
• Vorteile der Ziege sind, dass sie aufgrund der ger ingen Größe komfortabel zu managen
ist, diese sich ganzjährig und bevorzugt von Holzge wächsen ernähren kann und
vergleichsweise witterungsbeständig ist.
• Optional soll eine Ergänzung um mehrere Esel erfol gen. Als Graser haben Esel eine
andere Verbissleistung, verbeißen die Vegetation ti efer und treffen eine andere
Nahrungsauswahl. Ferner gehört zu ihrem Komfortverh alten die Anlage von
Staubbädern, durch welche immer wieder Rohbodenstan dorte geschaffen bzw. erhalten
werden. Ggf. ist der Einsatz weiterer bzw. anderer Huftierarten zu prüfen.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
60
• Die Besatzdichte ist regelmäßig anhand des begleit enden Monitorings sowie der
Tiergesundheit zu bestimmen bzw. nachzusteuern. Dau erhaft wird eine eher geringe
Besatzdichte angestrebt.
• Für die Beweidung ist ein professioneller Dienstle ister zu beauftragen, der durch
Ehrenamtliche deutlich entlastet werden soll.
• Ggf. wird die Einrichtung eines mobilen Unterstand s auf der Beweidungsfläche zum
Zwecke des Witterungsschutzes erforderlich. Zugang zu Wasser soll in Form mobiler
Tränken ermöglicht werden, die im Sommer in erforde rlicher Regelmäßigkeit zu befüllen
sind.
• Zum Zwecke der Beweidung wird die Einrichtung eine s Elektro-Zauns erforderlich.
• Vor dem Hintergrund der Erfahrung aus anderen Bewe idungsgebieten im Kölner Raum
(z.B. Wahner Heide) ist zu erwarten, dass die Weidetiere sich zu einer Attraktion und als
Botschafterinnen des Naturschutzes entwickeln werden.
• Um die Beweidung zu ermöglichen, ist eine einmalig e Erstpflege der Flächen
erforderlich.
• Die Erstpflege besteht aus der flächigen Wiederher stellung von Rohbodenstandorten.
Erst hierdurch kann es zur Wiederbesiedlung inzwisc hen durch die Gehölzsukzession
verdrängter konkurrenzschwacher und teils hochgradi g gefährdeter Arten (u.a.
Pionierarten wie bspw. die Blauflügelige Ödlandschr ecke, Arten der Stromtalrasen,
Hautflügler wie diverse Sandbienenarten) kommen. Di e Erstpflege ist auch notwendig,
um die Sichtachsen herzustellen und um die aktuell durch dichte Gehölzsukzession
bestandenen Flächen für Huftiere verfügbar zu machen.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
61
10.2 Langfristige Maßnahmen
10.2.1 Generelle Maßnahmen
• Dauerhafte Kontrolle und regelmäßiges Monitoring.
• Kontrolle und Pflege der Einrichtungen wie Zaunanl age und Informationsmodule.
• Gezielte Arten- und Naturschutzschutzmaßnahmen wie Entbuschung.
• Gegebenenfalls Neophytenmanagement.
10.2.2 Auf einzelne Flächen bezogene Maßnahmen
Tab. 16: Definierte Ziele der einzelnen Flächen mit kurzer Beschreibung der entsprechenden
Maßnahmen
Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten
Nr.1 Stromtal-Halbtrockenrasen
erhalten und fördern
- Die Fläche dient als
Pflanzen-Reservoir für die
anderen Offenbereiche.
- Sie ist zudem florostisch und
als Nahrungshabitat von hoher
Bedeutung und sollte vor
Freizeitnutzung und
freilaufenden Hunden
geschützt werden.
- Bei Bedarf Mahd.
- Abtransport des Mahdgutes.
- Bei Bedarf entkusseln.
- Keine Beweidung!
- Die Fläche 1 ist entlang des Weges
durch einen Holzlattenzaun (o.ä.
Anlage) zum Schutz vor
Freizeitnutzung und freilaufenden
Hunden zu sichern.
Bei guter Entwicklung können dann
auch möglichst große Mengen an
Saatgut gewonnen werden.
Schachbrett
(Melanargia galathea ),
an vegetationsarmen
Stellen Blauflügelige
Ödlandschrecke
(Oedipoda
caerulescens)
Wiesensalbei ( Salvia
pratensis ),
Feldmannstreu
(Eryngium campestre ),
Gewöhnlicher Dost
(Origanum vulgare ),
Kleiner Wiesenknopf
(Sanguisorba minor ),
Arznei-Thymian
(Thymus pulegioides ),
Skabiosen-
Flockenblume
(Centaurea scabiosa ),
Aufrechter Ziest
(Stachys recta ),
Gewöhnlicher
Natternkopf ( Echium
vulgare )
Sichelklee ( Medicago
falcata ), Aufrechter
Ehrenpreis ( Veronica
teucrium ), Frühlings-
Segge ( Carex
caryophyllea )
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
62
Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten
Nr.2 Wiederherstellen des
ehemaligen Stromtal-
Halbtrockenrasens
- Einschürige Mahd im Spätsommer
mit Abtransport des Mahdgutes.
- Gegebenenfalls Mahd von
Teilbereichen (hochwüchsigere bzw.
vergraste Bereiche) im Frühsommer.
- Abtransport des Mahdgutes.
- Bei Bedarf Entkusseln.
- Keine Beweidung!
Schachbrett
(Melanargia galthea ),
Wiesengrashüpfer
(Chorthippus dorsatus)
Feldmannstreu
(Eryngium campestre ),
Gewöhnlicher Dost
(Or iganum vulgare ),
Kleiner Wiesenknopf
(Sanguisorba minor )
Wiesensalbei ( Salvia
pratensis ),
Skabiosen-
Flockenblume
(Centaurea
scabiosa ), Arznei-
Thymian ( Thymus
pulegioides ),
Aufrechter Ziest
(Stachys recta ),
Sichelklee ( Medicago
sativa ), Aufrechter
Ehrenpreis ( Veronica
teucrium ),
Gewöhnlicher
Natternkopf ( Echium
vulgare )
Nr.3 Magerwiese erhalten und
fördern
- Einschürige Mahd im Spätsommer,
gegebenenfalls Mahd von
Teilbereichen (hochwüchsigere bzw.
vergraste Bereiche) im Frühsommer
- Abtransport des Mahdgutes.
- Bei Bedarf Entkusseln.
- Keine Beweidung!
Schachbrett
(Melanargia galthea ),
Wiesengrashüpfer
(Chorthippus dorsatus)
Feldmannstreu
(Eryngium campestre ),
Gewöhnlicher Dost
(Origanum vulgare ),
Kleiner Wiesenknopf
(Sanguisorba minor )
Zauneidechse
(Lacerta agilis )
Nr.4 Magerwiese, lückig mit
Kiesanteilen im Oberboden,
fördern und erhalten
- Sie steht im funktionalen
Bezug mit artenreichen
Gebüschgruppen am Rand
(v.a. Dornsträucher).
- Einschürige Mahd im Spätsommer,
gegebenenfalls Mahd von
Teilbereichen (hochwüchsigere bzw.
vergraste Bereiche) im Frühsommer
mit Abräumen des Mahdgutes;
randliche Säume / kleine Teilflächen
müssen bis nächsten Sommer
stehenbleiben, diese werden im Zuge
der Maßnahmenbegleitung bzw. im
Monitoring festgelegt
- Bei der nächsten Mahd können die
zuvor stehengelassenen Säume im
Tausch zu anderen Saumflächen
gepflegt werden. Dieses dient dem
Erhalt von staudenreichen Flächen
als Nahrungshabitat für z.B. den
Bluthänfling sowie der Förderung der
Insektendiversität
- Das Mahdgut ist abzutransportieren.
Bluthänfling ( Carduelis
cannabina) ,
Schachbrettfalter
(Melanargia galathea ),
Zauneidechse ( Lacerta
agilis) ,
Wiesengrashüpfer
(Chorthippus dorsatus) ,
Westliche
Beißschrecke
(Platycleis
albopunctata),
Zweifarbige
Beißschrecke
(Metrioptera bicolor)
Goldammer
(Emberiza citrinella) ,
Gemeines
Widderchen
(Zygaena
filipendulae)
Wiesensalbei ( Salvia
pratensis ),
Feldmannstreu
(Eryngium
campestre ),
Gewöhnlicher Dost
(Origanum vulgare ),
Skabiosen-
Flockenblume
(Centaurea
scabiosa ), Kleiner
Wiesenknopf
(Sanguisorba minor ),
Arznei-Thymian
(Thymus
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
63
Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten
- Bei Bedarf ist die Fläche zu
entkusseln.
- Es soll keine Beweidung auf der
Fläche erfolgen!
pulegioides ),
Aufrechter Ziest
(Stachys recta )
Nr.5 Fettweide/Fettwiese mit
Einzelbäumen und
potenzielles Steinkauz-
Habitat erhalten
- Der Steinkauz ist aktuell
nicht als Brutvogel im Gebiet
vorhanden, er ist aber zu
erwarten. Aus den letzten
Jahren liegen mehrere
Meldungen über
Beobachtungen aus dem
Rodenkirchener Bereich vor.
Im Kölner Stadtgebiet breitet
sich der Steinkauz derzeit
entlang des Rheins von
Norden kommend nach Süden
hin aus. Der Steinkauz würde
im NSG genügend
Jagdgebiete finden. Bereits
die beiden Flächen 5 und 11
bieten über 5 ha. Dazu
kommen alle weiteren schütter
bewachsenen Flächen und die
beweidete Fläche 8.
- Die Wiese selbst ist nicht
hochwertig und eine
Verbesserung durch z.B.
Ausmagerung ist auf dem
Auenboden wegen des hohen
Nährstoffhaushaltes und der
regelmäßigen Überflutungen
durch Rheinhochwasser nicht
Erfolg versprechend. Daher
bietet sich hier der Versuch
den Steinkauz anzusiedeln an.
- Die Wiesenfläche soll eingezäunt
werden, um den Trampelpfad zum
Rhein zu unterbinden.
- Durch extensive Beweidung
steinkauzgerecht halten. Eine
Beweidung mit Rindern könnte als
extensive Standweide erfolgen
- Solange noch keine Beweidung
erfolgen kann ist die Fettwiese durch
jährliche Mahd steinkauzgerecht zu
halten, mit einer gestaffelten Mahd
(ein Drittel im Mai, ein Drittel im Juli,
vollständige Mahd im September)
- Bei Mahd ist das Mahdgut
abzutransportieren.
Steinkauz ( Athene
noctua)
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
64
Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten
Nr.6 Erhalt des Gehölzbestands
mit Gebüschlandschaft,
vorwaldartigen Strukturen
Überhältern sowie dichte
Krautschicht als
Unterwuchs mit
ausgeprägter Falllaubdecke
(Nachtigall-Habitat)
Die Fläche hat den Charakter
eines Feldgehölzes, hier kann
im Zentrum eine freie
Sukzession mit Reifung von
Biotopbäumen erfolgen,
während zum Rand hin ein
gestufter bzw.
strauchgeprägter Waldmantel
zu erhalten ist. Hierzu sind in
Abschnitten (aber nie auf
großer Fläche) bei zu starkem
Wuchs Entnahme oder
Rückschnitt einzelner Gehölze
(v.a. Bäume) oder
Gehölzbereiche vorzunehmen.
In der Südhälfte ist im
Gegensatz zur Nordhälfte der
Gehölzbestand geschlossen
ausgeprägt. Bestehende
Biotopbäume sind jedoch zu
erhalten (z.B. totholzreiche
Pappeln).
- Im Zentrum eine freie Sukzession
mit Reifung von Biotopbäumen.
- Zum Rand hin einen gestuften
Waldmantel erhalten. Hierzu sind in
kleineren Abschnitten bei zu starkem
Wuchs Entnahme oder Rückschnitt
einzelner Gehölze (v.a. Bäume) oder
Gehölzbereiche vorzunehmen.
- Bestehende Biotopbäume sind zu
erhalten (z.B. totholzreiche Pappeln).
- Gegebenenfalls bei zu starkem
Wuchs Entnahme oder Rückschnitt
einzelner Gehölze oder
Gehölzbereiche. Jedoch auf
Biotopbäume achten: Bäume mit
Höhlen dürfen nicht entfernt werden.
Fledermäuse
(Nahrungshabitat,
Höhlen in alten
Pappeln),
Gartenschläfer
(Eliomys quercinus) ,
Nachtigall ( Luscinia
megarhynchos) ,
Dompfaff ( Pyrrhula
pyrrhula)
Turteltaube
(Streptopelia turtur)
Nr.7 Gehölzbestand
(überwiegend heimische
Gehölze) auf Böschung
erhalten
- Gegebenenfalls bei zu starkem
Wuchs Verjüngung durch
abschnittsweises auf den Stock
setzen in mehrjährigem Turnus.
- Das derzeit relativ monoton
strukturierte Gehölz aus
geringmächtigen Bäumen kann
besonders zum Rand hin lokal
ausgelichtet werden, so dass sich ein
gestufter Gebüschmantel einstellt.
- Langfristig Entwicklung von
Biotopbäumen, die den Baumbestand
am Leinpfad ergänzen
Nachtigall ( Luscinia
megarhynchos)
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
65
Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten
Nr.8 Magerrasen mit
strukturreichen Kiesinseln,
Gebüschbereichen und
Staudenfluren
- Dauerhafte extensive Beweidung
(extensive Standweide) durch Ziegen
(evtl. mit Eseln) durch Beauftragung
eines örtlichen Beweiders. Alternativ
Kauf von Weidetieren und
Beauftragung eines Schäfers zur
tiergesundheitlichen Betreuung.
- Die Freistellung der
Beweidungsfläche von Gehölzen soll
durch eine ökol. Baubegleitung
angeleitet werden, der Gehölzanteil
soll im Rahmen der Freistellung auf
der Fläche auf ca. 5 -10 % reduziert
werden.
- Es sind ausreichend Gebüschinseln
in der Fläche zu belassen. In der
Dauerpflege ist jahrweise innerhalb
eines Gehölzmanagements zu
entscheiden, ob Gebüsche /Bereiche
davon auf den Stock gesetzt oder
auch der Beweidung zugänglich
gemacht und andere dafür
herausgenommen werden.
- Die Bevölkerung ist rechtzeitig über
die Freistellung der Fläche zu
informieren und über den Zweck der
Maßnahme aufzuklären. Auch sollten
während der Freistellung
Ansprechpartner vorhanden sein.
Bluthänfling ( Carduelis
cannabina) ,
Klappergrasmücke
(Sylvia curruca) ,
Sumpfrohrsänger
(Acrocephalus
palustris) , Neuntöter
(Lanius collurio ), an
vegetationsarmen
Stellen Blauflügelige
Ödlandschrecke
(Oedipoda
caerulescens )
Zauneidechse
(Lacerta agilis) ,
Schwarzkehlchen
(Saxicola rubicola) ,
Feldschwirl
(Locustella naevia) ,
Westliche
Beißschrecke
(Platycleis
albopunctata) ,
Zweifarbige
Beißschrecke
(Metrioptera bicolor)
Raue Nelke
(Dianthus armeria ),
Gewöhnliches
Tausendgüldenkraut
(Centaurium
erythraea ), Arznei-
Thymian ( Thymus
pulegioides ),
Gewöhnlicher Dost
(Origanum vulgare ),
Feldmannstreu
(Eryngium
campestre ),
Gewöhnlicher
Natternkopf ( Echium
vulgare ), Dornige
Hauhechel ( Ononis
spinosa ), Kriechende
Hauhechel ( Ononis
repens ), Ross-Lauch
(Allium oleraceum ),
Gebräuchliche
Ochsenzunge
(Anchusa officinalis ),
Trespen-
Federschwingel
(Vulpia bromoides )
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
66
Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten
Nr.9 Zauneidechsen-Habitat - Pflege entsprechend den
vertraglichen Verpflichtungen
(Ausgleichsmaßnahmen, s. FSWLA
2010 und SCHAUERTE-LÜKE 2020)
Anpassung der Vorgaben:
- Es müssen Versteckmöglichkeiten
erhalten bleiben. Neue Erkenntnisse
sind stets in die
Maßnahmenumsetzung
einzubeziehen. So besteht in der
Pflegeverpflichtung der HGK für die
östlichen drei Kiesinseln u.a. folgende
Vorgabe: „Freihalten der
Grobkiesinseln von
Vegetationsaufkommen (1 x pro
Jahr)“ und „Entkrautung (bei Bedarf)
zum Zeitpunkt der Mahd
angrenzender Wiesenflächen“. Dabei
wird nicht berücksichtigt, dass die
Zauneidechse zum Schutz vor
Prädatoren auch
Versteckmöglichkeiten unbedingt
benötigt. Dies können z.B. dicht
stehende Kräuter oder niedriges
Gebüsch sein. Solche Strukturen sind
für die Kiesflächen miteinzuplanen,
bzw. es ist die Pflegeverpflichtung
entsprechend anzupassen.
- Das am westlichen Rand der Fläche
8 neu angelegte
Zauneidechsenhabitat wird an drei
Seiten durch die zukünftige Weide
begrenzt. Die Seite zum Weg hin
sollte unbedingt vor unbefugtem
Betreten geschützt sein. Hierzu ist der
für die Fläche 8 anzulegende Zaun
entlang des Weges zu errichten. Im
Rahmen eines weiteren Monitorings
ist die Weideempfindlichkeit der
Zauneidechsen zu prüfen und ggf. ist
sofern eine Beeinträchtigung sich
abzeichnet nachzusteuern.
Im Zuge der Ausgleichsmaßnahme
2020 wurden eine versteckte Einfahrt
und eine ca. 10 m breite Hecke als
Sichtschutz vereinbart.
Zauneidechse ( Lacerta
agilis)
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
67
Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten
Nr.10 Salbei-Glatthaferwiese - Pflege entsprechend der
vertraglichen Verpflichtung
(Ausgleichsmaßnahme, s. FSWLA
2010)
Anpassung der Vorgaben:
- 2-malige Mahd (Juni/Juli und 8 bis
10 Wochen später).
- Bei der Mahd sind mehrere 7 m
breite Streifen nicht zu mähen und
sollen bis ins kommenden Jahr
stehen bleiben. Dieses dient dem
Erhalt von staudenreichen Flächen
als Nahrungshabitat für z.B.
Bluthänfling sowie der Förderung der
Insektendiversität
- Das Mahd- und Schnittgut ist auf der
Fläche zu trocknen und anschließend
abzutransportieren.
- Bei einer positiven Entwicklung kann
zu einer einschürigen Mosaikmahd
übergegangen werden.
- Die für die Ausgleichsmaßnahme
vorgesehene Bodenabmagerung ist
auf Auenböden wegen des hohen
Nährstoffhaushaltes nicht Erfolg
versprechend.
- Die vorgesehene Nachsaat mit RSM
8.1 ist wegen der Gefahr einer
Florenverfälschung nicht
anzuwenden. Dagegen kann hier das
Aufbringen von samenreichem
Spendermaterial aus benachbarten
Flächen aufwertend wirken.
- In Ergänzung zur Teilmahd ist das
jahrweise Stehenlassen von
Saumflächen am Rand der Wiese
einzubeziehen. Hierdurch soll die
nicht erwünschte Freizeitnutzung auf
der Wiese vermindert werden.
- Bei Bedarf Entkusselung.
- Keine Beweidung wegen
beweidungsempfindlicher Tier und
Pflanzenarten.
Wiesensalbei ( Salvia
pratensis ), Wiesen-
Pippau ( Crepis
biennis ), Wiesen-
Flockenblume
(Centaurea jacea ),
Acker-Witwenblume
(Knautia arvensis )
Zauneidechse
(Lacerta agilis),
Schachbrett
(Melanargia
galathea),
Wiesengrashüpfer
(Chorthippus
dorsatus)
Skabiosen-
Flockenblume
(Centaurea
scabiosa ), Tauben-
Skabiose ( Scabiosa
columbaria ),
Östlicher Bocksbart
(Tragopogon
orientalis ), Kleine
Wiesenraute
(Thalictrum minus ),
Wiesensalbei ( Salvia
pratensis ), Nelken-
Sommerwurz
(Orobanche
caryophyllacea ),
Zottiger Klappertopf
(Rhinanthus
alectorolophus )
Nr.11 Salbei-Glatthaferwiese - Pflege entsprechend der
vertraglichen Verpflichtung
Als Nahrungshabitat
für Bluthänfling
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
68
Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten
- Als Ausgleichsmaßnahme ist
hier ein intensiver und
extensiver Landschaftsrasen
vorgesehen. Diese
Rasenflächen dienen der
Besucherlenkung und damit
der Entlastung der wertvollen
Flächen.
- Die Wiese selbst ist von
mittlerer Bedeutung.
Zunehmend können typische
Arten der Glatthaferwiese hier
beobachtet werden wie 2021
Wiesen-Pippau (Crepis
biennis) oder Wiesen-
Flockenblume (Centaurea
jacea). Eine gezielte
Verbesserung durch
Ausmagerung ist auf dem
Auenboden wegen des hohen
Nährstoffhaushaltes weniger
Erfolg versprechend. Mit
teilweise früh gemähten
Bereichen entstehen aber so
auch wertvolle
Nahrungsflächen für Star und
Drosselarten, die die Fläche
auch intensiv bis zu dem
Einsetzen des massiven
Graswuchses als
Nahrungshabitat nutzen. Als
weitere Aufwertung könnten
Teilbereiche durch eine
reduzierte Mahdnutzung als
Glatthaferwiese entwickelt
werden.
(Ausgleichsmaßnahme , s. FSWLA
2010)
Anpassung der Vorgaben:
2-malige Mahd (Juni/Juli und 8 bis 10
Wochen später).
- Bei der Mahd sind mehrere 7 m
breite Streifen nicht zu mähen und
sollen bis ins kommenden Jahr
stehen bleiben. Dieses dient dem
Erhalt von staudenreichen Flächen
als Nahrungshabitat für z.B.
Bluthänfling sowie der Förderung der
Insektendiversität.
- Das Mahd- und Schnittgut ist auf der
Fläche zu trocknen und anschließend
abzutransportieren.
- In Ergänzung zur Teilmahd ist das
jahrweise Stehenlassen von
Saumflächen am Rand der Wiese
einzubeziehen.
- Der Trampalpfad entlang der Hecke
soll bestehen bleiben und
freigeschnitten werden.
- Bei Bedarf Entkusselung.
- Keine Beweidung wegen
beweidungsempfindlicher Tier und
Pflanzenarten.
(Carduelis
cannabina)
Wiesen-Pippau
(Crepis biennis ),
Wiesen-
Flockenblume
(Centaurea jacea ),
Wiesen-Bärenklau
(Heracleum
sphondylium ),
Wiesen-Bocksbart
(Tragopogon
pratensis ); Pastinak
(Pastinaca sativa )
Nr.12 Feldgehölz mit
auentypischem Gehölz
- Periodisches Auf-den-Stock-setzen,
sofern zur Verjüngung erforderlich.
- Zur Wiese hin sollten krautreiche
Säume entwickelt werden.
- Einzelne Biotopbäume sind als
Überhälter langfristig zu entwickeln.
Klappergrasmücke
(Sylvia curruca) ,
Dompfaff ( Pyrrhula
pyrrhula)
Fitis ( Phylloscopus
trochilus) ,
Bluthänfling
(Carduelis
cannabina) ,
Goldammer
(Emberiza citronella)
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
69
Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten
Nr.13 Umwandlung des Ackers in
Weichholzauwald
Entwicklung zu einem Auwald
Lebensraumtyp, da eine
periodische Überflutung und
eine vorhandene Anbindung
an den Rhein bei Hochwasser
vorhanden sind.
Hierbei sind aber flächige
Aufforstungen zu vermeiden
und das Entwicklungsziel
Auwald über eine freie
Sukzession zu erreichen,
eventuell gekoppelt mit
maximal kleinstflächigen
Initialpflanzungen von
Schwarzpappel.
Es sollte nur die rheinseitige
Hälfte vorgesehen werden.
Randlich ist ein abgestufter
Waldmantel und- saum
vorzusehen, um die
Beschattung der
angrenzenden Wiesen zu
reduzieren.
Übergangsweise kann auch
der Acker als Nahrungshabitat
optimiert werden, indem der
Nährstoff- und Pestizideintrag
minimiert wird und auf
nachteilig wirkende Kulturen
(wie Mais) verzichtet wird
- Aufgabe des Ackerbaus
- Gegebenenfalls kleinstflächige
Initialpflanzungen von
Schwarzpappeln, Entwicklung als
periodisch überfluteter Auwald-
Lebensraumtyp
Nr.14 Rückbau der Schotterfläche Erfolgt im Zuge der vorbereitenden
Maßnahmen/Erstpflege
siehe Abschnitt 10.1.3
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
70
Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten
N.14a Nach Rückbau der Fläche 14
Installation einer
Aussichtsplattform
- Installation einer Aussichtsplattform
- Einsehbarkeit der Weidefläche soll
am Aussichtspunkt gegeben sein.
- Die Lage der Aussichtsplattform ist
auf der Fläche 14 im Weiteren noch
abzustimmen.
- Eine Info-Tafel ist hier vorzusehen.
Nr.15 Gebüsch durch freie
Sukzession
- Der Sukzession überlassen.
- Bei Bedarf Auslichtung bzw. Auf-
den-Stock-setzen von Bereichen
Bluthänfling ( Carduelis
cannabina)
Nr.16 Erhalt der
Pappelreihe/Auenwald
- Der natürlichen Entwicklung
überlassen unter Berücksichtigung
der Verkehrssicherungspflicht.
- Abgängige Bäume sollten durch
Schwarzpappeln ersetzt werden
- Zur Förderung der Hohltaube
können geeignete Nistkästen in den
Altbäumen aufgehangen werden.
- Bei notwendigen Fällungen
Hochstämme als wertvolle
Totholzstruktur belassen
Fledermäuse
(Nahrungshabitat,
Höhlen in alten
Pappeln), Hohltaube
(Columba oenas)
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
71
Fläche Ziel Maßnahmen Leitarten Zielarten
Nr.17 Zauneidechsen-Habitat - Bei Bedarf Entbuschung
- Weitere Pflege nach Bedarf
angepasst mit dem Ziel des Erhalts
des Zauneidechsen-Habitats
Zauneidechse ( Lacerta
agilis)
Nr. 18 Gebüsch im Komplex mit
Magergrünland
Das Gebüsch bildet
zusammen mit der
Wiesenfläche (4) eine reich
gegliederte
Gebüschlandschaft. Die
bestehende Struktur ist zu
erhalten und eine Entwicklung
hin zum Wald ist zu
verhindern.
- Um die Struktur zu erhalten
(ausgewogenes Strauch-
Wiesenverhältnis zu Fläche 4) sind
Gehölze in Teilbereichen auf den
Stock zu setzen oder randlich
zurückzudrängen.
Bluthänfling (Carduelis
cannabina ) ,
Neuntöter ( Lanius
collurio ),
Gelbspötter (Hippolais
icterina),
Klappergrasmücke
(Sylvia curruca)
Schwarzkehlchen
(Saxicola rubicola )
I (ohne
Fläche
n-Nr.)
Informationssystem im
Gelände mit mind. 3
Infotafeln oder -stelen und
virtueller Lehrpfad mit QR-
Code
- Infotafeln erstellen und aufstellen
- Installation und Wartung von Info-
Stelen mit QR-Codes
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
72
10.3 Besucherlenkung und -information
10.3.1 Wegenetz (siehe Karte „N5 Wegekonzept“)
Abb. 10: Wegekonzept
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
73
Ausgangslage:
Es besteht bereits ein Wegenetz, das sowohl einmal quer durch das Gebiet verläuft, sowie
einen Rundweg beinhaltet.
Sowohl auf dem „ehemaligen Hafenerweiterungsgelände “ (Fläche 8), als auch durch die
sensibleren Bereiche der Halbtrockenrasen gehen zahlreiche Trampelpfade.
Außerdem liegen die meisten Halbtrockenrasen unmittelbar an den Hauptwegen, so dass sie
als „Hundeklo“ zweckentfremdet werden.
Maßnahmen:
Das Hauptwegenetz wird erhalten, da eine Veränderun g mit zu hohem Aufwand verbunden
wäre. Hierzu gehört auch der in Nord-Süd-Richtung v erlaufende Weg entlang des
Stabgitterzaunes an der Fläche 8.
Um einen Schutz vor illegalem Betreten der verschie denen Flächen zu erreichen, sind
entsprechende Vorkehrungen als zusätzliche Maßnahmen notwendig:
• Die Trampelpfade in Fläche 8 werden durch die gepl ante Einzäunung und Beweidung
befriedet und somit ausgeschlossen.
• Es ist zweckmäßig, auch an den besonders exponiert en Flächen 1, 2, 3 und 4 Barrieren
entlang des Weges (bspw. in Form von einfachen Holzzäunen) anzulegen.
• Außerdem sollen Barrieren bspw. in Form von Gehölz haufen im Bereich der Flächen 3
und 4 ein Betreten erschweren. Die Zugänglichkeit f ür Pflegearbeiten muss aber
gewährleistet werden, von daher würde sich hier (an dem nördlichen Zugang zur Fläche
4) eine Schranke in Verbindung mit einem Schild („B etreten verboten“) anbieten. Die
Flächen 9 und 10 müssen ebenfalls vor einem unbefugten Betreten geschützt werden.
• Weitere Möglichkeiten des Betretungsschutzes sollt en noch erörtert und umgesetzt
werden, bzw. im Laufe der Zeit sind gegebenenfalls anhand von Erfahrungen
Anpassungen des Betretungsschutzes notwendig.
Das Befahren des am westlichen Rand des NSG bestehe nden Asphaltweges durch KFZ ist
zu unterbinden:
• Verbot und Verhinderung der Durchfahrt für Motorrä der und KFZ am westlichen Rand
der Flächen 8, 9, 14 und 15 mit Anbringung einer ge eigneten Sperre. Ausdrücklich
ausgenommen vom Verbot sind Radfahrer. Die Sperre i st so zu gestalten, dass
Radfahrer nicht behindert werden. Eine zeitweise un d kurzfristige Beseitigung der
Sperre soll für die Durchfahrt der Wagen des Grünflächenamtes möglich sein.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
74
10.3.2 Informationsplattform und -tafeln, Lehrpfad mit QR-Code sowie
Sichtachsen
Maßnahmen:
• Installation einer Aussichtsplattform bzw. eines A ussichtpunktes in der südwestlichen
Ecke (Fläche 14).
• Informationssystem im Gelände mit mindestens 4 Inf otafeln oder -stelen.
• Prüfung der Einrichtung eines virtuellen Lehrpfade s mit QR-Code. Auf den Infotafeln
und/oder auf Pfosten entlang der Wege können QR-Cod es angebracht werden, durch
die Besucher direkt vor Ort anschauliche Informatio nen zum Gebiet oder zu Tier- und
Pflanzenarten erhalten können.
• Sichtachsen sind auf die beweidete Fläche entlang des Rundweges zur Steigerung der
Attraktivität freizuhalten.
10.3.3 Einbindung der Bevölkerung
Maßnahmen:
• Zur Freistellung der Fläche 8 (vorbereitende Maßna hme) ist die Bevölkerung zu
informieren und über den Zweck der Maßnahme aufzukl ären. Während der Freistellung
sollten Ansprechpartner vorhanden sein, um die Maßn ahme interessierten Bürgern und
Bürgerinnen zu erklären.
• Begleitendens Veranstaltungsangebot wie naturkundl iche Exkursionen oder im Rahmen
der Naturpädagogik.
• Einbindung der Bevölkerung bei der Pflege der Fläc hen. Bereits in früheren Jahren
waren Bürgerinitiativen an der Fläche interessiert und beteiligten sich an Maßnahmen.
• Präsentation auf der Internetseite der Stadt Köln und evtl. Flyer mit Informationen über
das Gebiet erstellen.
10.4 Kostenschätzung
10.4.1 Vorbereitende Maßnahmen
Die Kosten für die in Kap. 10.1 beschriebenen vorbereitenden Maßnahmen werden in d er
folgenden Tab.17 dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass es sich n ur um eine
Kostenschätzung handelt, die je nach Art der technischen Durchführung variieren kann.
Es gibt für einige Pflegemaßnahmen verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung. Daher sind
für das Entfernen von Gehölzen sowie der Einzäunung Alternativen aufgeführt.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
75
Tab. 17: Kostenschätzung der vorbereitenden Maßnahmen für das Naturschutzgebiet „NSG Sürther
Aue“. Bei den angegebenen Summen handelt es sich um Schätzungen der Netto-Kosten.
Maßnahme Kostenschätzung – netto Fläche
vorbereitende Maßnahmen
Vorbereitende Maßnahmen zur späteren Beweidung (Flä chen Nr. 8)
Müll usw. entfernen und entsorgen Kosten nach anfallender Menge und Art des
Mülls 8
Schotter und Vlies entfernen 63.000 € 14
Randlich zu den Wegen als Barriere dornigen
standortgeeigneten Gehölzen pflanzen 10.000 €
14
Entfernung von Gehölzen (Alternative 1)
Rodung (Forstmulcher, falls überhaupt möglich wegen Kies im
Oberboden) 11.000 € 8
Mulch entfernen und entsorgen 10.400 € 8
Wurzeln fräsen (falls überhaupt möglich wegen Kies im
Oberboden) 1 € / cm Durchmesser (nach Stückzahl) 8
Ggf. Abschieben des Rohbodens und Verbringung des Kieses
zu Steinhaufen auf ca. 3 ha Fläche 15.000 €
Entfernung von Gehölzen (Alternative 2)
Rodung (Gehölzschnitt) 520.000 € 8
Gehölzschnitt häckseln und entsorgen 624.000 € 8
Wurzeln fräsen (falls überhaupt möglich wegen Kies im
Oberboden) 1 € / cm Durchmesser (nach Stückzahl) 8
Entfernung von Gehölzen (Alternative 3)
Gehölze (mit Wurzeln) ziehen 416.000 € 8
Gehölze häckseln und entsorgen 624.000 € 8
Wurzeln entsorgen 70 € / t 8
Einzäunung
Elektrozaun (Zaunalternative 1) 30.000 € 8 + 1
Stabgitterzaun (Zaunalternative 2) 110.000 € 8 + 1
Knotengitter-Geflecht und Weidenetz siehe Anmerkung unten 8 + 1
Anmerkungen zu den o.g. Maßnahmen-Alternativen:
Entfernung von Gehölzen (Alternative 1)
Vorteile:
• kostengünstigste Lösung
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
76
Nachteile:
• Mulchung wegen Kies im Boden nur in gewisser Höhe über Boden möglich, es
verleiben somit viele kleine Stubben, was u.a. die Begehbarkeit der Fläche erschwert
(größere Stubben können evtl. gefräst werden, wenn dort dann kaum Steine im
Boden sein sollten)
• Entfernung des Mulches wegen Stubben schwierig
• Stubben werden sofort wieder austreiben, Beweidung muss sofort anschließend
starten (ggf. mit höherer Besatzdichte, um starken Stockausschlag zu verhindern)
Entfernung von Gehölzen (Alternative 2)
Vorteile:
• In Handarbeit ohne schwere Maschinen möglich
• Gehölze können evtl. dichter über dem Boden abgesc hnitten werden, was dann
weniger Stubben und eine etwas bessere Begehbarkeit der Fläche bedeuten würde
• Mulch würde nicht anfallen
Nachteile:
• teuerste Lösung
• es verleiben viele kleine Stubben (auch wenn diese nicht so hoch sein sollten), was
u.a. die Begehbarkeit der Fläche erschwert (größere Stubben können evtl. gefräst
werden, wenn dort dann kaum Steine im Boden sein sollten)
• Gehölzwurzeln (insb. viele kleine Stubben, die nic ht gefräst werden können) werden
sofort wieder austreiben, Beweidung muss sofort ans chließend starten (ggf. mit
höherer Besatzdichte, um starken Stockausschlag zu verhindern)
Entfernung von Gehölzen (Alternative 3)
Vorteile:
• Durch Maschineneinsatz nachhaltigste, effektivste Lösung
• es würden kaum Gehölzwurzeln übrigbleiben, weshalb Stockausschläge kaum zu
erwarten sind
• größere Gehölzwurzeln könnten im NSG zur Struktura nreicherung (z.B. für
Totholzhaufen für Reptilien und Insekten) verwendet werden
• Mulch würde nicht anfallen
• Fläche wäre sehr gut begehbar
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
77
Nachteile:
• teure Lösung
• Beweidung sollte sofort anschließend starten, es k ann aber sofort extensiv beweidet
werden (mit geringerer Besatzdichte), weshalb die Z ielarten schneller zu erwarten
sind
Elektrozaun (Alternative 1)
Vorteile:
• Zaun-System hat sich, auch bei starkem Besucherver kehr (z.B. Wahner Heide, NSG
„Am Hornpottweg“), bewährt und wird von den Besuchern akzeptiert
• Beschädigungen des Zaunes (mit Fluchtgefahr der We idetiere) können sofort per
SMS dem Beweider gemeldet werden
• Zaun kann bei Beschädigungen schnell repariert wer den
Nachteile:
• regelmäßige / häufige Pflege / Unterhaltung (insb. Freischneiden der Zauntrasse)
• regelmäßige Zaunkontrolle (Beweider muss jedoch oh nehin regelmäßig nach den
Weidetieren schauen)
Stabgitterzaun (Alternative 2)
Vorteile:
• kaum Pflege / Unterhaltung (außer evtl. Reparature n) nötig (insb. wenn Zaun später
eingewachsen ist)
Nachteile:
hohe Baukosten
• Akzeptanz von den Besuchern unklar, da die Sicht a uf die Fläche stark behindert und
der Zaun evtl. als Bauwerk wahrgenommen wird
• Beschädigungen des Zaunes können zunächst unerkann t bleiben, weshalb dann
Fluchtgefahr bei den Weidetieren besteht
• häufige Zaunkontrolle sinnvoll
• Zaun kann bei Beschädigungen nur mit hohem Aufwand repariert werden
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
78
Anmerkungen zu Knotengitter-Geflecht und Weidenetz:
Beide Systeme dienen nur zu Absperrung von Teilfläc hen innerhalb der Gesamtweidefläche
diese Teilflächen können erst nach der o.g. Entfern ung der Gehölze definiert und diese
beiden Systeme deshalb auch erst danach quantifiziert werden.
10.4.2 Langfristige Maßnahmen / Pflegemaßnahmen
Tab. 18 zeigt die Kosten für die in Kap. 10.2 beschriebenen langfristigen Maßnahmen /
Pflegemaßnahmen. Wie für die o.g. Maßnahmen dargest ellt, ist dabei zu beachten, dass es
sich nur um eine Kostenschätzung handelt, die je na ch Art der technischen Durchführung
variieren kann.
Tab. 18: Kostenschätzung der langfristigen Maßnahmen / Pflegemaßnahmen für das
Naturschutzgebiet „NSG Sürther Aue“. Bei den angege benen Summen handelt es sich um
Schätzungen der Netto-Kosten.
Maßnahme Kostenschätzung – netto Fläche
Langfristige Maßnahmen / Pflegemaßnahmen
Stromtal-Halbtrockenrasen erhalten und fördern
1 Mahd (1 x / Jahr), Mahdgut entsorgen 500 € / jährlich
Wiederherstellen des ehemaligen Stromtal-Halbtrockenrasens (Fläche 2);
Magerwiese erhalten und fördern (Fläche 3);
Magerwiese, lückig mit Kiesanteilen im Oberboden, fördern und erhalten (Fläche 4) 2 + 3 +
4
Mahd (2 x / Jahr), Mahdgut entsorgen 10.000 € / jährlich
Fettweide / Fettwiese mit Einzelbäumen und potenzielles Steinkauz-Habitat erhalten (Fläche 5)
5
Elektrozaun (Alternative 1) 10.000 € / einmalig
Weidezaun (Alternative 2) siehe Unterlagen von UNB und Grünflächenamt
Extensive Standweide mit Rindern evtl. 0 €, wenn örtlicher Landwirt
Erhalt des Gehölzbestands mit Gebüschlandschaft, vo rwaldartigen Strukturen Überhältern sowie dichte
Krautschicht als Unterwuchs mit ausgeprägter Falllaubdecke (Fläche 6);
Gehölzbestand (überwiegend heimische Gehölze) auf B öschung erhalten (Fläche 7);
Gebüsch durch freie Sukzession (Fläche 15);
Erhalt der Pappelreihe/Auenwald (Fläche 16);
Zauneidechsen-Habitat (Fläche 17)
Gebüsch im Komplex mit Magergrünland (Fläche 18)
6 + 7 +
15 + 16
+ 17 +
18
Gehölzschnitt nach Bedarf 3 - 5 € / m²
Magerrasen mit strukturreichen Kiesinseln, Gebüschb ereichen und Staudenfluren 8
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
79
Maßnahme Kostenschätzung – netto Fläche
Langfristige Maßnahmen / Pflegemaßnahmen
Extensive Standweide mit Ziegen, Eseln usw. (Vertrag mit
Beweider) 10.000 € / jährlich
Zauneidechsen-Habitat (Fläche 9)
9
Pflege gemäß Ausgleichmaßnahme siehe Unterlagen von HGK usw.
Salbei-Glatthaferwiese (Fläche 10)
10
Pflege gemäß Ausgleichmaßnahme siehe Unterlagen von HGK usw.
Salbei-Glatthaferwiese (Fläche 11)
11 Pflege gemäß Ausgleichmaßnahme siehe Unterlagen von HGK usw.
Feldgehölz mit auentypischem Gehölz
12 Pflege gemäß Ausgleichmaßnahme siehe Unterlagen von HGK usw.
Tab. 19 zeigt die Kosten für die in Kap. 10.3 beschriebenen Maßnahmen zur
Besucherlenkung und -information. Wie für die o.g. Maßnahmen dargestellt, ist dabei zu
beachten, dass es sich nur um eine Kostenschätzung handelt, die je nach Art der
technischen Durchführung variieren kann.
Tab. 19: Kostenschätzung der Maßnahmen zur Besucherlenkung und -information für das
Naturschutzgebiet „NSG Sürther Aue“. Bei den angege benen Summen handelt es sich um
Schätzungen der Netto-Kosten.
Maßnahme Kostenschätzung – netto
Besucherlenkung und -information
Installation einer Aussichtsplattform 25.000 € / einmalig
Installation von 4 Infotafeln oder –stelen 5.000 € / einmalig
10.5 Prioritäten der Maßnahmenumsetzung
Bei der hier dargestellten Einschätzung der Priorit äten von Schutz- und
Bewirtschaftungsmaßnahmen stehen Maßnahmen mit hohe r Priorität im Vordergrund, die
dringend notwendig sind, um wertvolle Lebensräume z u erhalten oder solche, die das
vorhandene Entwicklungspotenzial berücksichtigen und ohne großen Aufwand zur deutlichen
Aufwertung des Schutzgebietes führen können. Als Ma ßnahmen mit mäßig hoher Priorität
werden Maßnahmen eingestuft, die nicht zwangsweise möglichst schnell durchgeführt
werden sollten, da keine akute Gefährdung von Lebensräumen oder Arten vorliegt.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
80
Die folgenden Maßnahmen sind für das Beweidungsproj ekt (Fläche 8) folgende
vorbereitende Maßnahmen notwendig:
Fläche 8 (vorbereitende Maßnahme) - Einzäunung der Fläche
Fläche 8 (vorbereitende Maßnahme) - Roden der Fläche (Winterhalbjahr)
Fläche 8 (Begleitung der vorbereitenden Maßnahmen) Informieren und Aufklärung der
Bevölkerung über den Zweck der Maßnahme
Fläche 14 (vorbereitende Maßnahme) - Rückbau der Schotterfläche
Die folgenden Maßnahmen werden als Maßnahmen mit 1. Priorität eingestuft:
Fläche 1 - Stromtal-Halbtrockenrasen erhalten und fördern (Mahd; bei Bedarf
entkusseln), Weiterführung der bisherigen Pflegemaßnahmen
Fläche 2 - Wiederherstellen des ehemaligen Stromtal-Halbtrockenrasens (Mahd; bei
Bedarf entkusseln), Weiterführung der bisherigen Pflegemaßnahmen
Fläche 3 - Magerwiese erhalten und fördern (Mahd; bei Bedarf entkusseln),
Weiterführung der bisherigen Pflegemaßnahmen
Fläche 4 - Magerwiese, lückig mit Kiesanteilen im Oberboden, fördern und erhalten
(Mahd; bei Bedarf entkusseln), Weiterführung der bisherigen Pflegemaßnahmen
Fläche 8 - Magerrasen mit strukturreichen Kiesinseln, Gebüschbereichen und
Staudenfluren (dauerhafte extensive Beweidung)
Fläche 9 - Zauneidechsen-Habitat (Freihalten der Kiesinseln)
Fläche 17 – Zauneidechsen-Habitat (Bei Bedarf Entbuschung; Weitere Pflege nach
Bedarf angepasst mit dem Ziel des Erhalts des Zauneidechsenhabitats)
I (ohne Flächen-Nr.) - Informationssystem im Gelände mit mind. 4 Infotafeln oder -stelen
Die folgenden Maßnahmen werden als Maßnahmen mit 2. Priorität eingestuft:
Fläche 5 - Fettweide/Fettwiese mit Einzelbäumen und potenzielles Steinkauz-Habitat
erhalten (Beweidung oder Mahd)
Fläche 6 - Erhalt des Gehölzbestands mit Gebüschlandschaft, vorwaldartigen Strukturen
Überhältern sowie dichter Krautschicht als Unterwuchs mit ausgeprägter Falllaubdecke
(im Zentrum Sukzession, für gestuften Waldmantel bei Bedarf Entnahme oder
Rückschnitt einzelner Gehölze)
Fläche 10 - Salbei-Glatthaferwiese (Mahd; bei Bedarf entkusseln; bei Bedarf Aufbringen
von samenreichen Spendermaterial aus benachbarten Flächen)
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
81
Fläche 11 - Landschaftsrasen (Mahd; bei Bedarf entkusseln)
Fläche 12 - Feldgehölz mit auentypischem Gehölz (Periodisches Auf-den-Stock-setzen,
sofern zur Verjüngung erforderlich)
Fläche 16 - Erhalt der Pappelreihe/Auenwald (abgängige Bäume durch Schwarzpappeln
ersetzen; zur Förderung der Hohltaube geeignete Kästen in den Altbäumen aufhängen)
Fläche 18 – Gebüsch im Komplex mit Magergrünland (Gehölze in Teilbereichen auf den
Stock zu setzen oder randlich zurückzudrängen)
Die folgenden Maßnahmen werden als Maßnahmen mit 3. Priorität eingestuft:
Fläche 7 - Gehölzbestand (überwiegend heimische Gehölze) auf Böschung erhalten (bei
Bedarf abschnittsweise auf den Stock setzen; für gestuften Gebüschmantel randlich
auslichten)
Fläche 14 – Prüfung, ob eine Verlagerung des Walls mittelfristig noch erfolgen soll, wenn
die randlich gepflanzte Hecke und das Beweidungsprojekt sich insgesamt entwickelt
haben. Klärung auf Grundlage des Monitoring und der Akzeptanz des Zauns und der
Beweidung in der Bevölkerung.
Fläche 14a - Nach Rückbau der Fläche 14 Installation einer Aussichtsplattform
Fläche 15 - Gebüsch durch freie Sukzession (bei Bedarf Auslichtung bzw. Auf-den-
Stock-setzen von Bereichen)
Die folgenden Maßnahmen werden als Maßnahmen mit 4. Priorität eingestuft:
Fläche 13 - Umwandlung des Ackers einen Weichholzauwald durch freie Sukzession
(gegebenenfalls kleinstflächigen Initialpflanzungen von Schwarzpappeln, um einen
auetypischen Lebensraum zu schaffen)
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
82
11 Zusammenfassung und Fazit
Die planungsrechtlichen Verfahren für den Ausbau de s Godorfer Hafens wurden
abschließend in 2020 durch einen Ratsbeschluss been det. Durch den Grundstückskauf der
Stadt Köln ist die Pflege und Entwicklung des gesam ten Naturschutzgebietes „Godorfer
Hafen / Sürther Aue“ wieder in die Grundstücksverwaltung des Amtes für Landschafttspflege
und Grünflächen übergegangen. Das Amt hat in 2021 d ie NABU-Naturschutzstation
Leverkusen-köln beauftragt das nun vorliegende Konzept für eine Pflege und Entwicklung zu
erstellen.
Zur Bewertung herangezogen wurde vorliegende Gutach ten der letzten Jahre: FSWLA
Landschaftsarchitektur GmbH (2010); GALUNDER, R. (2 014); VOLLMER, I. (2021), die
Katasterinformationen des LANUV (2021) sowie eine aktuelle Erfassung aus dem Monitoring
bzw. den in den letzten Jahren erfolgten Maßnahmenk ontrollen der NABU-
Naturschutzstation.
Die Ergebnisse der Erfassung von Biotoptypen, Pflanzen- und Tierarten bildet die Grundlage
für das vorliegende Schutz- und Maßnahmenkonzept, i n dem eine Bewertung von
Lebensräumen, die Darstellung von Beeinträchtigunge n sowie die Formulierung von
Schutzzielen und den dazu erforderlichen Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen erfolgt.
Aufgrund der Vorkommen gefährdeter Biotoptypen, Pfl anzen oder Tierarten können für das
Schutzgebiet wertgebende und schützenwerte Lebensra umtypen definiert werden, für die
Leit- und Zielarten dargestellt werden.
Aktuell besitzt das NSG als wertvolle und gefährdet e Lebensraumtypen „Stromtal-
Halbtrockenrasen“ (Halbtrockenrasen auf karbonatisc hem oder sonstigem basenreichen
Untergrund) und „Magerwiesen“ (Artenreiches, frisch es Grünland in tieferen Lagen).
Wertgebend für das Gebiet sind zudem die vegetation sarmen Kies- und Schotterflächen.
Wertgebende Pflanzenarten dieser Lebensräume sind i nsbesondere Feld-Mannstreu
(Eryngium campestre ), Gewöhnlicher Hornklee ( Lotus corniculatus ), Wiesen-Salbei ( Salvia
pratensis ) und Aufrechter Ziest ( Stachys recta ). Unter der Fauna sind aktuell besonders
hervorzuheben die reichhaltige Vogelfauna mit mehre ren gefährdeten Arten z.B.
Bluthänfling, Gelbspötter, Nachtigall, Neuntöter und Sumpfrohrsänger. Von hoher Bedeutung
sind zudem die Vorkommen von Zauneidechse und teils sehr seltenen und bedrohten
Heuschreckenarten (Westliche Beißschrecke, Platycleis albopunctata ; Zweifarbige
Beißschrecke, Metrioptera bicolor ; Blauflügelige Ödlandschrecke, Oedipoda caerulescens
und Wiesengrashüpfer, Chorthippus dorsatus ).
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
83
Um der zentralen Zielsetzung, dem Erhalt von gefähr deten Biotoptypen und Leitarten sowie
der Entwicklung von Lebensräumen für die dargestell ten Zielarten gerecht zu werden,
werden Schutz- und Pflegemaßnahmen dargestellt. Die Maßnahmen werden räumlich
untergliedert dargestellt.
Als vorbereitende Maßnahmen werden das teilweise En tbuschen eines ehemals offenen
Bereichs und der Rückbau einer Schotterfläche vorge schlagen. Die Bevölkerung ist über
diese vorbereitenden Maßnahmen zu informieren und über deren Zweck aufzuklären.
Als langfristige Maßnahmen werden den Zielen angepasste Maßnahmen vorgeschlagen:
• Für die Offenbereiche sind Mahdregime mit Abtransp ort des Mahdgutes und bei
Bedarf Entbuschungen vorgesehen. Je nach Ziel (Halb trockenrasen, Magerwiese)
bestehen unterschiedliche Mahd-Regime.
• Auf einer größeren zusammenhängenden Fläche ist ei ne extensive Standweide
vorgesehen.
• Zauneidechsen-Habitate werden entsprechenden Bedür fnissen der Zauneidechsen
gepflegt und offengehalten.
• Für die Gehölzbestände sind ebenfalls je nach Ziel unterschiedliche Maßnahmen
definiert. Hierunter fallen das teilweise auf-den-S tock-setzen zur Verjüngung bei zu
starkem Wuchs oder Entnahme einzelner Gehölze bzw. Rückschnitt zur Förderung
eines gestuften Gebüschsaums. Bestehende Biotopbäum e (z.B. totholzreiche
Pappeln) sind dabei zu erhalten.
• Besucherlenkung / Wegekonzept Informationssystem i m Gelände mit mindestens 4
Infotafeln oder –stelen.
Als weitere Maßnahme sollte ein Monitoring durchgef ührt werden, in dessen Rahmen die
Entwicklung der Maßnahmenflächen beobachtet und dok umentiert und die Vorkommen
wertgebender Biotoptypen sowie der Leit- und Zielarten kontrolliert werden.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
84
12 Literatur
BASTIAN, O. (1999): Fauna. – In: BASTIAN, O. & K.-F . SCHREIBER (Hrsg.): Analyse und
ökologische Bewertung der Landschaft. Spektrum Akad emischer Verlag, Heidelberg, Berlin:
149-157.
BLANKE, I. (2019): Pflege und Entwicklung von Repti lienhabitaten. – Informationsdienst
Naturschutz Niedersachsen, Heft 1/19; Hannover
BR Köln (2018): Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln; 2. Auflage mit Ergänzungen
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH (2010): Hafenausb au Godorf - Pflege- und
Entwicklungsplan - Sürther Aue; Düsseldorf
GALUNDER, R. (2014): Faunistische Untersuchung von Tagfaltern, Nachtfaltern, Käfern,
Wanzen, Heuschrecken, Spinnen, Amphibien, Reptilien , Brutvögeln, Fledermäusen und
Kleinsäugern sowie Artenschutzrechtliche Prüfung (A SP) im Rahmen des Projektes
„Godorfer Hafen“ in Köln-Godorf. – unveröffentlichte Auftragsarbeit, Nümbrecht
GRÜNEBERG, C., S.R. SUDMANN, F. HERHAUS, P. HERKENR ATH, M. JÖBGES, H.
KÖNIG, K. NOTTMEYER, K. SCHIDELKO, M. SCHMITZ, W. S CHUBERT, D. STIELS & J.
WEISS (2016): Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung, Stand: Juni
2016 - Charadrius 52, Heft 1-2, 2016 (2017): 1–66
HALFENBER, W. (1995): Stadtökologische Untersuchung an tagaktiven Schmetterlingen im
linksrheinischen Kölner Stadtgebiet. – Diplomarbeit , Rheinischen Friedrich-Wilhelms-
Universität Bonn; unveröffentlicht.
LANUV (2021): (Katasterinformationen zu verschieden en Schutzgebieten und geschützten
Arten im Plangebiet). www.naturschutzinformationen-nrw.de/ Stand 02.08.2021
MEINIG, H., VIERHAUS, H., TRAPPMANN, C. & R. HUTTER ER (2011): Rote Liste und
Artenverzeichnis der Säugetiere - Mammalia - in Nor drhein-Westfalen. 4. Fassung, Stand
August 2011. – LANUV-Fachbericht 36, Band 2: 49-78. Stadt Köln (1991): Landschaftsplan
der Stadt Köln.
NABU-NATURSCHUTZSTATION LEVERKUSEN-KÖLN (2020): N5 (Am Godorfer Hafen):
Entwicklung der Vegetation, Reptilien, Tagfalter un d Heuschrecken auf dem ehemaligen
Halbtrockenrasen und auf der ehemaligen kiesiger Fr eifläche 2020. – unveröffentlichter
Kurzbericht zum Monitoring der Pflegemaßnahmen
PLACHTER, H. (1991): Naturschutz – G. Fischer, Stuttgart: 463 S.
SCHAUERTE-LÜKE, N. (regio gis + planung) (2020): Pr otokoll vom 12.03.2020 zur
„Lokalisierung CEF-Maßnahme“ bezüglich der Zauneidechse
STADT KÖLN / StEB (2004): Hochwasserschutzkonzept, Köln
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
85
VOLLMER, I. (2021): Brutvogelkartierung im NSG N5 „ Godorfer Hafen“(NSG „Sürther Aue“
neu) mit Umfeld bei Köln-Sürth in 2021. – unveröffentlichte Auftragsarbeit; Hennef
RAT DER STADT KÖLN: 52. Sitzung vom 26. September 2019
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
86
Anhang – Beweidungskonzept und Biotop- und Artenlisten
Anhang 1
Beweidungskonzept der Flächen 8 und 14 (optional Fläche 9), BUND Köln
Anhang 2
Empfehlungen für eine reptilienfreundliche Mahd / Beweidung
Anhang 3 – Tab. A2:
Liste der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Gefäßpflanzen (nur Offenbereiche).
Anhang 4 – Tab. A3:
Liste der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Vogelarten.
Anhang 5 – Tab. A4:
Liste der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Reptilienarten.
Anhang 6 – Tab. A5:
Liste der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Heuschreckenarten.
Anhang 7 – Tab. A6:
Liste der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Tagfalter- und Widderchenarten.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
87
Anhang 1
Anlage 1
Beweidungskonzept der Flächen 8 und 14 (optional Fläche 9)
1. Erstpflege- Maßnahmen zur Vorbereitung der Beweidung
Die Freistellung der Beweidungsfläche („Erstpflege“) umfasst zwei Maßnahmen:
Im ersten Schritt soll ein Forstmulcher eingesetzt werden, der den Gehölzaufwuchs
möglichst tief rodet. Die anfallende Biomasse soll exportiert werden, wodurch einmalig
entsprechende Entsorgungskosten anfallen. Abzüglich eines Anteils von 5 – 10 % für
Gehölzinseln bliebe eine Flächenbearbeitung in der Größenordnung von rund 8 ha. Mit der
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
88
Freistellung der Beweidungsfläche wird gleichzeitig auch die Zauntrasse hergestellt. Der
Zaun kann an den Rändern der Fläche von innen installiert werden. Dies sollte möglichst
zeitnah nach der Freistellung der Beweidungsfläche erfolgen.
Im zweiten Schritt wird empfohlen Teilflächen der Beweidungsfläche (jeweils kleinflächig in
der Größenordnung von insgesamt rund 3 ha) oberflächennah abzuschieben , um
Rohbodenstandorte zu schaffen. Gute Erfahrungen mit optimalen Ergebnissen wurden im
NSG Dellbrücker Heide mit dieser Maßnahme (zur Wiederherstellung von Silbergrasrasen)
erzielt. Das anfallende Material kann zu kleinen Kieshügeln aufgeschoben und in der Fläche
belassen werden. Im Rahmen der Umsetzung ist zu klären, ob und mit welchen Maschinen
ein Abschieben erfolgen kann.
Beide Maßnahmen sollten Gegenstand einer ökologischen Baubegleitung sein.
2. Weidetiere, Besatzdichte und Weidemanagement
Zum Zwecke der Beweidung wird die Einrichtung eines fest installierten Elektro-Zauns
erforderlich (mögliche Vorbilder: NSG Wahner Heide, NSG N 12 Hornpott). Die Versorgung
des E-Zauns könnte über Solar-Panels erfolgen.
Der Zugang zur Beweidungsfläche ist im Detail noch zu klären. Vorgeschlagen wird ein
gemeinsamer Zugang über die Fläche 9, um diese ggf. zukünftig in die Beweidung
einbeziehen zu können. Der sichtverschränkte Eingang ist mit einem Tor auszustatten, das
die Einfahrt eines Lieferwagens ermöglicht.
Empfohlen wird die Beweidung mit Ziegen als Weidetierart. Vorteile der Ziege sind, dass sie
aufgrund der geringen Größe komfortabel zu managen ist, diese sich ganzjährig und
bevorzugt von Holzgewächsen ernähren kann und vergleichsweise witterungsbeständig ist.
Die Besatzdichte sollte anfänglich bei 15 Tieren liegen und kann nach Bedarf (entsprechend
der Monitoring-Ergebnisse und der Anforderungen an die Tiergesundheit) in den Folgejahren
vergrößert oder verkleinert werden. Dies entspräche rund 0,2 GVE/ha und ist damit niedrig
angesetzt. Präferiert wird eine Ganzjahresbeweidung . Diese ist sinnvoll, da die Huftiere ihre
Nahrungswahl im Jahresverlauf verändern und auf diese Weise eine größere Bandbreite von
Gehölzen verbissen wird. Ferner ermöglicht eine Ganzjahresweide, dass auch ein
Beweidungsunternehmer ausgewählt werden könnte, der nicht über die erforderlichen
Stallkapazitäten für die winterliche Aufstallung verfügt.
Auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Monitoring ist in den Folgejahren eine Ergänzung
um 4 bis 6 Esel zu klären. Als Graser haben Esel eine andere Verbissleistung als der
Konzentratselektierer Ziege. Esel verbeißen die Vegetation tiefer und treffen eine andere
Nahrungsauswahl. Ferner gehört zu ihrem Komfortverhalten, durch Wälzen Staubbäder
anzulegen, sodass immer wieder Rohbodenstandorte geschaffen bzw. erhalten werden. Ggf.
ist der Einsatz weiterer bzw. anderer Huftierarten zu prüfen.
Für die Beweidung ist ein professioneller Dienstleister zu beauftragen, der durch
Ehrenamtliche deutlich entlastet werden soll (u.a. Kontrolle des Zauns, Freischneiden der
Litzen, Wasserversorgung während Trockenperioden). Der Dienstleister setzt seinen
Tierbestand ein. Es wird angestrebt, über die Auslobung von Patenschaften die dauerhaften
Kosten der Beweidung zu reduzieren.
Mit der Beweidung wird die Anschaffung und Einrichtung eines mobilen Unterstands (z.B.
Weidepanal, Weidezelt) als Witterungsschutz erforderlich (möglicher Standort siehe Skizze,
der aber auch verlegt werden kann). Im Falle der Ziege wäre dies nicht zwingend
erforderlich, sollte aber wegen Tiergesundheit und auch der Außendarstellung in jedem Falle
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
89
vorgehalten werden. Im Falle der Beweidung mit Eseln wäre ggf. ein zusätzlicher mobiler
Unterstand anzuschaffen und zu installieren.
Zugang zu Wasser soll in Form einer mobilen Tränke (bspw. Kunststoffkübel oder
Weidefass) ermöglicht werden, die insbesondere während niederschlagsarmer Phasen in
erforderlicher Regelmäßigkeit zu befüllen ist. Sowohl für die Tränke als auch den Unterstand
soll ein Standort gewählt werden, der durch die relativ hohe und dichte Waldsukzession als
Witterungsschutz zu zwei Seiten einen natürlichen Schutz für die Weidetiere bietet.
3. Weitere Anforderungen und Maßnahmen
Die Vorteile einer Andienung nur an einer Stelle sind im Weiteren abschließend
abzustimmen. Die Nutzung der bestehenden Zuwegung zu Fläche 9 wird empfohlen, ist aber
artenschutzrechtlich noch zu klären. Bislang besteht an Fläche 9 ein provisorischer Bauzaun
und Sichtschutz, der zumindest in der zurückliegenden Vegetationsperiode eine erfolgreiche
Abriegelung darstellte. Denkbar ist ein fest installierter Stabgitterzaun mit Tor.
Der bestehende Gittermattenzaun an der Ostseite der Weidefläche wird insgesamt
integriert, da dieser im Bereich der Sichtachse Ost einen zusätzlichen Schutz bietet. Die
durch Vandalismus entstandene Zaunlücke im Nordosten von Fläche 8 sollte (ggf.
regelmäßig) mit einem neuen Element geschlossen werden. Auf der Innenseite sollte durch
hohes Aufschichten von Schnittgut die Attraktivität zusätzlich reduziert werden. Dasselbe gilt
für den Nordzugang desselben Trampelpfads; hier sind die Hainbuchen in Nachbarschaft
ohnehin zeitnah auf den Stock zu setzen, sodass Material für ein Schließen des
Trampelpfads an dieser Stelle vorhanden ist.
Die Bauzaunelemente , die an verschiedenen Stellen der Ränder von Fläche 8 belassen
worden waren (z.T. durch Vandalismus beschädigt bzw. umgedrückt), sollten je nach Bedarf
vor Ort weiter verwendet werden oder an neuralgische Stellen (ehemalige oder zukünftig
entstehende Trampelpfadzugänge ) verlagert werden.
Die im Gelände noch stellenweise vorhandenen HGK-Schilder (u.a. „Betreten auf eigene
Gefahr“) sollen zeitnah entfernt und ggf. soweit erforderlich durch NSG-Beschilderung
ersetzt werden.
Die Gehölzränder von Fläche 8 , die nicht in die Beweidungsfläche integriert werden, sollen
analog zu Fläche 15 als Naturhecken bewirtschaftet werden. D.h. es soll eine dichte, aber
nicht über wenige Meter emporwachsende Gehölzstruktur erhalten bzw. entwickelt werden.
Hierfür ist bedarfsweise die Ringelung oder Fällung von sich entwickelnden Überhältern
erforderlich.
Die Sichtachsen werden motormanuell hergestellt und sind je nach Bedarf alle ein bis drei
Jahre zu erneuern. Die Herstellung erfolgt erst mit dem Einsatz der Beweidung außerhalb
der Vegetationsperiode.
Die Fläche 14 soll nicht in die Beweidungsfläche integriert werden, sondern die
Ostböschung der Hügellinie ist zum Schutz der Beweidungsfläche und Erhalts des
Gebüschbrüter-Lebensraums zu belassen und auf Fläche 14 ist nach Rückbau des
Schotters und des Vlieses als ein Offenlandhabitat zu entwickeln. Die Details hierzu sind im
Weiteren noch zu klären. Mittelfristig ist die Entwicklung der Fläche zu überprüfen.
Der Asphaltweg (Sürther Leinpfad) an der westlichen Grenze des NSG soll durch einen
Schlagbaum oder Poller für PKW abgeriegelt werden. Möglichen Beeinträchtigungen durch
intensiven Erholungsverkehr (u.a. Hundehalter, „Campierende“, ferngesteuerte Modellautos)
sollen hierdurch reduziert werden.
Der genaue Standort und die Ausgestaltung der Aussichtsplattform oder eines
Aussichtsturm sowie die Finanzierung und Einwerbung von Fördermitteln ist im Weiteren
noch abzustimmen und im Detail festzulegen.
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
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Anhang 2
Empfehlungen für eine reptilienfreundliche Mahd / Beweidung
Praxisbeispiele aus Niedersachsen zeigen, dass als Folge von Mahd, Beweidung und
Forstwirtschaft Verschlechterungen von lokalen Popu lationen auftreten können und sogar
zum Erlöschen von Reptilienpopulationen führen können (BLANKE, 2019).
A1 Mahd
Empfehlungen reptilienfreundliche Mahd Hinweise
Sicherung bzw. Offenhaltung von
Lebensräumen, gut besonnter Eiablageplätze
und von Sonnenplätzen (insbesondere im
Grenzbereich zu höherer Vegetation)
„tierfreundliche“ Mahd ist ein bewährtes und
erprobtes Instrument zur Pflege von
Reptilienlebensräumen
Vergrämung durch radikale Rückschnitte
der Vegetation führt nicht zu Abwanderung
der Individuen aus den jeweiligen
Bereichen
Mahdhöhe 15 – 20 cm („schienbeinhöhe“)
und mittels Hand-Balkenmäher ermöglicht
u.a. Zauneidechsen (sowie Erdkröten und
Kleinsäugern) das Verlassen der
Mähbereiche
Vorsichtige, eher kleinflächige und
gelegentliche Mahd kann sich positiv auf
strukturelle Vielfalt und damit auch auf
Reptilien auswirken Mahd von max. 20 –
30 % der Fläche zum selben Zeitpunkt
Großflächige Mahd ist problematisch, da
Kleinstrukturen und Deckung
möglicherweise über längere Zeiträume
fehlen.
Es ist weniger die absolute Größe der zu
mähenden Fläche, sondern vielmehr der
Anteil der verbleibenden Rückzugsgebiete
und die Entfernung zur nächsten Deckung
wichtig (Zauneidechsen flüchten nur
wenige Meter weit)!
Abschnittsweise bzw. räumlich und zeitlich
gestaffelte Mahd sind für Reptilien günstig
Die Bedeutung von Altgras für die
Zauneidechse wird immer wieder betont
Freischneider werden von manchen Autoren
explizit für die Pflege von
Reptilienlebensräumen empfohlen
Handgeführte Balkenmäher haben sich in
Köln als reptilienfreundlich bewährt (z.B. in
N5).
Sowohl Eidechsen als auch Schlangen halten
sich gerne zum Sonnen an den Schnittkanten
auf, daher sollte bei der Mahd Abstand zu
den Schnittkanten gehalten werden!
Reihung der Mähtechniken bezüglich ihrer Schädlichkeit für die Wiesenfauna (gelistet nach
abnehmender Intensität):
• Hand-Motorbalkenmäher
• Schlepper-Motorbalkenmäher
• Sensen
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
91
• Trommel- / Scheibenmähwerke
• Mähwerke mit Aufbereitern
• Mulchgeräte
A2 Beweidung
Zauneidechsen sind besonders empfindlich gegen typi sche Beweidungseffekte (Verlust
struktureller Vielfalt und Änderung der Pflanzenart en-Zusammensetzung). Außerdem kann
es durch Beweidung zu Trittschäden an Gelegen der Z auneidechse und auch zu
Verletzungen der Zauneidechsen selbst kommen.
Empfehlungen reptilienfreundliche Beweidung Hinweis
Kernlebensräume sollten möglichst vor Beweidung
geschützt werden (allenfalls sehr extensive und
temporäre Beweidung), da diese oft nur wenige
hundert Quadratmeter umfassen
Es empfiehlt sich eine bedarfsweise
und schonende mechanische Pflege
(z.B. durch Entbuschung, Mahd)
Reptilienlebensräume von allgemeiner Bedeutung:
Ggf. möglichst selten und in geringen
Besatzdichten beweiden (max. 0,2 GV pro ha und
Jahr)
„Viele Hufe zerstören viel“
Auf und neben den Weiden sollten Rückzugsorte,
die Deckung bieten, vorhanden sein (z.B.
ausgezäunte Bereiche, randliche Säume,
Holzhaufen, etc.)
Einzäunungen z.B. zum Gehölzschutz möglichst
groß fassen
Schaffung von Weideruhezonen
Ausreichend große Aufenthalts-/Rückzugsgebiete
für beweidungsempfindliche Arten erhalten bzw.
schaffen
Zauneidechsen flüchten nur wenige
Meter weit.
Reptilienlebensräume von geringer Bedeutung:
Berücksichtigung der Lebensraumansprüche
beweidungsempfindlicher Arten z.B. durch
Entwicklung von Lebensraumkorridoren und
Refugien oder Schaffung zusätzlicher
Strukturelemente
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
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Anhang 3
Eine Übersicht über den Pflanzenbestand und Biotopt ypen bis zum Stand 2012 geben
folgende Gutachten: FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH (2010) und GALUNDER (2014).
Hier sind Arten neueren Datums ab 2016 aufgeführt. Es sind ab 2016 nur Arten der
Offenbereiche und Wiesen erfasst worden. Zur Vegeta tion der Gehölzbestände wird auf die
o.g. Gutachten verwiesen.
Tab. A3: Liste der Pflanzenarten von 2016 bis 2021 (nur Arten der Offenbereiche/Wiesen)
RL NW bzw. RL NB : Rote Liste-Status in Nordrhein-Westfalen bzw. in der Großlandschaft
„Niederrheinische Bucht“ nach RAABE et al. (2010): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefäh rdet,
3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), D = Gefährdung anzunehmen, aber Daten defizitär, S
= von Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet, k. E. = keine Einstufung, da Neozoe oder nur
sporadisch brütend, k.A. = keine Angabe. Schutz : Schutzstatus nach § 7 Abs. 2 Nrn. 13 und 14
BNatSchG: § = besonders geschützt, §§ = besonders und streng geschützt
Art RL NW RL NB Schutz
Gefäßpflanzen
Achillea millefolium Wiesen-Schafgarbe * * -
Agrostis tenuis Rotes Straußgras * * -
Anagallis arvensis Acker-Gauchheil * * -
Anthemis arvensis Acker-Hundskamille * * -
Apera spica venti Gemeiner Windhalm * * -
Arrhenatherum elatius Glatthafer * * -
Bellis perennis Gänseblümchen * * -
Bromus erectus Aufrechte Trespe * * -
Calamagrostis epigejos Land-Reitgras * * -
Carduus acanthoides Stachel-Distel * * -
Carex hirta Raue Segge * * -
Carex nigra Wiesen-Segge V * -
Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume * * -
Centaurea scabiosa Skabiosen-Flockenblume * * -
Cerastium arvense Acker-Hornkraut V * -
Cirsium arvense Acker-Kratzdistel * * -
Cirsium vulgare Lanzett-Kratzdistel * * -
Convolvulus arvensis Acker-Winde * * -
Convolvulus sepium Zaunwinde * * -
Cornus sanguinea Roter Hartriegel * * -
Coronilla varia Bunte Kronwicke * * -
Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn * * -
Crepis biennis Wiesen-Pippau * * -
Dactylis glomerata Wiesen-Knauelgras * * -
Daucus carota Wilde Möhre * * -
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Art RL NW RL NB Schutz
Gefäßpflanzen
Echium vulgare Gewöhnlicher Natternkopf * * -
Epilobium spec. Weidenröschen * * -
Equisetum arvense Acker Schachtelhalm * * -
Erodium cicutarium Gewöhnlicher
Reiherschnabel * * -
Eryngium campestre Feld-Mannstreu * * §
Euphorbia cyparissias Zypressen-Wolfsmilch * * -
Euphorbia esula Esels-Wolfsmilch * * -
Festuca ovina Schaf-Schwingel * * -
Festuca rubra Rot-Schwingel * * -
Galium aparine Kletten-Labkraut * * -
Galium mollugo Wiesen-Labkraut * * -
Geum urbanum Echte Nelkenwurz * * -
Helictotrichon pubescens Flaumiger
Wiesenhafer * 3 -
Hordeum murinum Mäuse-Gerste * * -
Hypericum perforatum Tüpfel-Hartheu * * -
Hypochoeris radicata Gewöhnliches Ferkelkraut * * -
Isatis tinctoria Färber-Waid * * -
Knautia arvensis Wiesen-Knautia * * -
Lathyrus sylvestris Wald-Platterbse * * -
Leucanthemum vulgare Margerite V * -
Lotus corniculatus Gewöhnlicher Hornklee V * -
Malva mochata Moschus-Malve * * -
Myosotis arvensis Acker-Vergissmeinnicht * * -
Myosotis ramosissima Hügel-Vergissmeinnicht 3 * -
Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost * * -
Papaver rhoeas Klatsch-Mohn * * -
Phragmites australis Gewöhnliches Schilf * * -
Plantago lanceolata Spitz-Wegerich * * -
Plantago major Breit-Wegerich * * -
Poa annua Einjähriges Rispengras * * -
Poa trivialis Gewöhnliches Rispengras * * -
Potentilla argentea Silber-Fingerkraut V * -
Potentilla reptans Kriechendes Fingerkraut * * -
Rosa spec. Rose * * -
Rubus fruticosus Brombeere * * -
Salvia pratensis Wiesen-Salbei 3S 3 -
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
94
Art RL NW RL NB Schutz
Gefäßpflanzen
Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf * * -
Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer * * -
Silene alba Weiße Lichtnelke * * -
Silene vulgaris Gemeines Leimkraut * * -
Sonchus arvensis Acker-Gänsedistel * * -
Stachys recta Aufrechter Ziest 3 2 -
Stellaria graminea Gras-Sternmiere * * -
Stellaria media Vogelmiere * * -
Taraxacum officinale Wiesen-Löwenzahn * * -
Thlapsi arvense Acker-Hellerkraut * * -
Thymus pulegioides Feld-Thymian * * -
Trifolium campestre Feld-Klee * * -
Trifolium dubium Faden-Klee * * -
Trifolium repens Weiß-Klee * * -
Trisetum flavescens Gewöhnlicher Goldhafer * * -
Urtica dioica Große Brennnessel * * -
Verbascum lychnitis Mehlige Königskerze * * -
Verbascum nigrum Schwarze Königskerze * * -
Veronica hederifolia Efeu-Ehrenpreis * * -
Vicia cracca Vogel-Wicke * * -
Vicia hirsuta Rauhaarige Wicke * * -
Vicia tetrasperma Viersamige Wicke * * -
Viola arvensis Acker –Stiefmütterchen * * -
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
95
Anhang 4
Tab. A4: Nachgewiesene Vogelarten im Untersuchungsraum von 2021 (VOLLMER, 2021)
Satus: B = Brutvogel, N = Nahrungsgast; RL D: Gefäh rdungsgrad nach Roter Liste Deutschland
(Nationale Gremium Rote Liste Vögel 2021); RL NW: R ote Liste Brutvögel NRW und RL NB:
Gefährdungsgrad nach Roter Liste Deutschland und Ni ederrheinische Bucht (Grüneberg et al. 2016),
1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), D =
Gefährdung anzunehmen, aber Daten defizitär, S = vo n Schutzmaßnahmen abhängig, * =
ungefährdet; Schutz: geschützt nach BartSchV, §- besonders geschützt, §§- streng geschützt
Art Status RL D RL NW RL NB Schutz
Vögel
Amsel (Turdus merula) B * * * §
Bachstelze (Motacilla alba) N * V V §
Blaumeise (Parus caeruleus) B * * * §
Bluthänfling (Carduelis cannabina) B 3 3 2 §
Buchfink (Fringilla coelebs) N * * * §
Buntspecht (Dendrocopus major) B?/N * * * §
Dohle (Corvus monedula) N * * * §
Dompfaff (Pyrrhula pyrrhula) B * * 3 §
Dorngrasmücke (Sylvia communis) B * * * §
Eichelhäher (Garrulus glandarius) N * * * §
Elster (Pica pica) N * * * §
Fitis (Phylloscopustrochilus) D * V 3 §
Flußuferläufer (Tringa hypoleucos) D 2 0 0 §§
Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) B * * * §
Gartengrasmücke (Sylvia borin) B * * * §
Gelbspötter (Hippolais icterina) B? * * 2 §
Goldammer (Emberiza citrinella)§ D * * * §
Grünfink (Carduelis chloris) B?/N * * * §
Grünspecht (Picus viridis) N * * * §§
Halsbandsittich (Psittacula krameri) B * IIIa IIIa -
Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) N * * * §
(Prunella modularis ) B * * * §
Hohltaube (Columba oenas) B * * * §
Jagdfasan (Phasianus colchicus) B * IIIa IIIa -
Klappergrasmücke (Sylvia curruca) B * V V §
Kohlmeise (Parus major) B * * * §
Mäusebussard (Buteo buteo) N * * * §§
Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) B * * * §
Nachtigall (Luscinia megarhynchos) B * 3 1 §
Nilgans (Alopochen aegyptiacus) N * IIIa IIIa -
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
96
Art Status RL D RL NW RL NB Schutz
Vögel
Rabenkrähe (Corvus corone) B?/N * * * §
Ringeltaube (Columba palumbus) B * * * §
Rotkehlchen (Erithacus rubecula) B * * * §
Schwanzmeise (Aegithalos caudatus) B * * * §
Seidensänger (Cettia cetti) B II - - §
Singdrossel (Turdus philomelos) B * * * §
Sperber (Accipiter nisus) N * * * §§
Star (Sturnus vulgaris) B?/N 3 3 3 §
Stieglitz (Carduelis carduelis) B * * * §
Stockente (Anas platyrhynchos) B * * V §
Straßentaube (Columba livia f. domestica) N * IIIa IIIa -
Sturmmöwe (Larus canus) N * * * §
Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris) B? * V 3 §
Türkentaube (Streptopelia decaocto) N * V 2 §
Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) B * * * §
Zilpzalp (Phylloscopus collybita) B * * * §
Anhang 5
Tab. A5: Nachgewiesene Reptilienarten im Untersuchungsraum
Satus: B = Brutvogel, N = Nahrungsgast; RL D: Gefäh rdungsgrad nach Roter Liste Deutschland
(Nationale Gremium Rote Liste Vögel 2021); RL NW: R ote Liste Kriechtiere NRW und RL NB:
Gefährdungsgrad nach Roter Liste Deutschland und Ni ederrheinische Bucht (SCHLÜPPMANN et al.
2010), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefähr det, 3 = gefährdet, V = zurückgehend
(Vorwarnliste), D = Gefährdung anzunehmen, aber Dat en defizitär, S = von Schutzmaßnahmen
abhängig, * = ungefährdet; Schutz: geschützt nach B artSchV, §- besonders geschützt, §§- streng
geschützt
Art RL NW RL NB Schutz
Reptilien
Zauneidechse
Lacerta agilis
2 3 §§
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
97
Anhang 6
Tab. A6: Nachgewiesene Heuschreckenarten im Untersuchungsraum von 2017 bis 2021
RL NW: Rote Liste Heuschrecken NRW und RL NB: Gefäh rdungsgrad nach Roter Liste Deutschland
und Niederrheinische Bucht (VOLPERS et al. 2010), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet,
3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarnliste), D = Gefährdung anzunehmen, aber Daten defizitär, S
= von Schutzmaßnahmen abhängig, * = ungefährdet; Sc hutz: geschützt nach BartSchV, §- besonders
geschützt, §§- streng geschützt
Art RL NW RL NB Schutz
Heuschrecken
Gemeine Sichelschrecke
(Phaneroptera falcata ) * * -
Langflüglige Schwertschrecke
(Conocephalus fuscus ) * * -
Großes Heupferd
(Tettigonia viridissiama ) * * -
Roesels Beißschrecke
(Metrioptera roeselii ) * * -
Gewöhnliche Strauchschreck e
(Pholidoptera griseoaptera ) * * -
Westliche Beißschrecke
(Platycleis albopunctata ) 1 1 -
Zweifarbige Beißschrecke
(Metrioptera bicolor ) * 1 -
Blauflügelige
Ödlandschrecke ( Oedipoda
caerulescens )
2 V §
Große Goldschrecke
(Chrysochraon dispar ) * * -
Wiesengrashüpfe r
(Chorthippus dorsatus ) 3 2 -
Nachtigall -Grashüpfer
(Chorthippus biguttulus ) * * -
Brauner Grashüpfer
(Chorthippus brunneus ) * * -
Gemeiner Grashüpfer
(Chorthippus parallelus ) * * -
Pflege-Kurzkonzept NSG N 5 „ Am Godorfer Hafen/ Sürther Aue“
98
Anhang 7
Tab. A6: Nachgewiesene Tagfalterarten inkl. Widderchen im Untersuchungsraum von 2016
bis 2021
RL NW: Rote Liste Tagfalter NRW und RL NB: Gefährdu ngsgrad nach Roter Liste Deutschland und
Niederrheinische Bucht (SCHUMACHER et al. 2010), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark
gefährdet, 3 = gefährdet, V = zurückgehend (Vorwarn liste), D = Gefährdung anzunehmen, aber Daten
defizitär, S = von Schutzmaßnahmen abhängig, * = un gefährdet; Schutz: geschützt nach BartSchV, §-
besonders geschützt, §§- streng geschützt
Art RL NW RL NB Schutz
Tagfalter & Widderchen
Großer Kohlweißling
(Pieris brassicae ) * * -
Kleiner Kohlweißling
(Pieris rapae ) * * -
Rapsweißling
(Pieris napi ) * * -
Goldene Acht
(Colias hyale ) 3 3 -
Distelfalter
(Vanessa cardui ) * * -
Admiral
(Vanessa atalanta ) * * -
Tagpfauen auge
(Inachis io ) * * -
Landkärtchen
(Araschnia carus ) * * -
Hauhechel -Bläuling
(Polyommatus carus ) * * §
Kurzschwänziger Bläuling
(Cupido argiades ) 0 0 -
Faulbaum -Bläuling
(Ce lastrina argiolus ) * * -
Schachbrett
(Melanargia galathea ) V 3 -
Groß es Ochsenauge
(Maniola jurtina ) * * -
Kleiner Heufalter
(Coenonympha pamphilus ) V V §
Braundickkopffalter
(Thymelicus spec .) * * -
Ockergelber Braundickkopffalter
(Ochlodes venatus ) * * -
Ampfer -Grünwidderchen
(Adscita statices) 3 2 -
Gemeines Wid derchen
(Zygaena filipendulae ) V * -
Anlage 5 Top 9.2.7 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 31.01.2022 3747-2021
1621 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 01.02.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.01.2022 öffentlich 9.2.7 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 3747/2021 Es liegt ein FDP-Antrag auf Vertagung vor. In der Anlage 4 der Vorlage Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 20.01.2022 es heißt: „Beigeordneter Herr Wolfgramm informiert darüber, dass die Verkehrsplanung hier noch im Anfang stehe und er sich mit dem Beigeordneten für Mobilität Herrn Egerer bereits im Austausch befinde. Er sagt zu, dass die Verw altung mit einer abgestimm- ten Information auf beide Ausschüsse, den Verkehrsausschuss und den Ausschuss Klima, Umw elt und Grün, zukommen w erde.“ Die Vorlage wird vertagt mit der Maßgabe, dass diese abgestimmte Information ebenfalls der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorgestellt wird. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Vorlage wird unter Hinweis auf die Anlage 4 der Vorlage „Auszug aus der Nie- derschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 20.01.2022“ zunächst bis zu kommenenden Sitzung vertagt wird, mit der Maßgabe, dass diese Verkehrsplanung auch der Bezirksvertretung Rodenkir- chen vorgestellt werden soll. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Kau)
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung N5
2251 Zeichen
Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. X Sonstiges Das Pflege- und Entwicklungs -Kurzkonzept für das NSG N5 „ Am Godorfer Hafen“ inkl. Flächen der Sürther Aue ist ein Fachkonzept, dass auf Grundlage der Brutvogelkartierung (2021) und den biotop- und artenschutzrechtlichen Daten des Landesamtes für Natur -, Umwelt - und Verbraucherschutz NRW (LAN UV) erstellt wurde. Das Fachkonzept hat die Aufgabe die Ziele und Maßnahmen für eine naturschutzfachliche Pflege und Entwicklung des Gebietes festzulegen. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben ist der Gestaltungsspielraum auf die Fachaufgaben beschränkt und von einer Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen. Im Rahmen der Umsetzung wird die Öffentlichkeit über die einzelnen Maßnahmen informiert. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 4 Top 4.1.2 Kurzkonzept N5 AKUG
1567 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 23.01.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 20.01.2022 öffentlich 4.1.2 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 3747/2021 RM Frau Aengenvoort meldet für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an. Sie führt aus, dass sich das Naturschutzgebiet auf der Fläche befinde, welches eventuell zu- mindest in Teilen von der geplanten Linie 17 beansprucht werde. Sie bitte daher um Vertagung der Beschlussvorlage und darum, sie auch im Verkehrsausschuss zur Beratung vorzulegen. RM Herr Schallehn bekräftigt die Ausführungen seiner Vorrednerin und bittet die Verwaltung um Information, wie dort und auch auf der anderen Rheinseite die Linie 17 durch das NSG im Langeler Auwald geführt werden solle. Beigeordneter Herr Wolfgramm informiert darüber, dass die Verkehrsplanung hier noch im Anfang stehe und er sich mit dem Beigeordneten für Mobilität Herrn Egerer bereits im Austausch befinde. Er sagt zu, dass die Verwaltung mit einer abgestimm- ten Information auf beide Ausschüsse, den Verkehrsausschuss und den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, zukommen werde. Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt die Beschlussvorlage wegen Bera- tungsbedarf zurück in seine nächste Sitzung am 17.02.2022. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 6 TOP Ö 4.1 Naturschutzbeirat
1264 Zeichen
Geschäftsführung Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Frau Christ Telefon: (0221) 221-36542 E-Mail: laura.christ@stadt-koeln.de Datum: 01.02.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 31.01.2022 öffentlich 4.1 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 3747/2021 Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde empfiehlt dem Ausschuss für Klima, Umw elt und Grün w ie folgt zu beschließen und bittet um eine baldige Umsetzung des Konzeptes: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung dargestellten Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu Kenntnis und stimmt den angestrebten Schutz-, Pflege - und Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes bei der Fortschreibung des Landschaftsplans Köln zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit 14 Ja-Stimmen zugestimmt.
Anlage 3 Top 8.1 Kurzkonzept N 5 VA
995 Zeichen
Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 20.01.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.01.2022 öffentlich 8.1 Vorlage NSG Am Godorfer Hafen Mündliche Anfrage des SB Dr. Beese SB Dr. Beese verweist auf eine Vorlage im kommenden Ausschuss Klima, Umwelt und Grün zum Naturschutzgebiet Am Godorfer Hafen. Diese Vorlage kollidiere mit dem geplanten Bau einer Brücke für die Linie 17 bis Langel-Süd und er bitte um Mit- teilung, ob der Konflikt zwischen Naturschutz und Verkehrswende schon ausgeräumt sei. BG Egerer räumt ein, dass dies noch nicht der Fall sei; die Gespräche dauern an. RM Jäger zeigt sich irritiert, dass die Verwaltung dennoch diese Vorlage, die offen- sichtlich nicht abgestimmt sei, eingebracht habe. Sie fordert die Verwaltung auf, den Verkehrsausschuss in die Beratungsfolge einzubinden.
Beschlussvorlage Ausschuss
14579 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/1 Vorlagen-Nummer 3747/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung dargestellten Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu Kenntnis und stimmt den angestrebten Schutz-, Pflege - und Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes bei der Fortschreibung des Landschaftsplans Köln zu berücksichtigen. Alternative Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün lehnt die Inhalte des Pflege- und Entwicklungs- Kurzkonzeptes ab. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 17.02.2022 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 31.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 Verkehrsausschuss 15.02.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Sachstand Beschlüsse, Planverfahren und Besitzübergang Auf Grundlage des Ratsbeschlusses (0052/2020) „Ersatzansprüche der Häfen und Güterver- kehr Köln AG - Ausbaustopp Godorfer Hafen“ zur Aufhebung des Bebauungsplans sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ausbau des Godorfer Hafens wurden alle bis- her eingeleiteten planungsrechtlichen Verfahren für den Ausbau des Godorfer Hafens (B- Plan, FNP-Änderung) beendet. Grundlage war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig aus 2015, welches den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Hafens in Köln Godorf um ein viertes Hafenbecken abschließend aufgehoben hat. Mit dem Ratsbe- schluss wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, auf welche Art und Weise die vormals für den Ausbau vorgesehenen Flächen der „Sürther Aue“ in ihrer Gesamtheit als Naturschutz- gebiet nachhaltig gesichert und entwickelt werden können. Mit dem Besitzübergang der Flächen von der Hafen- und Gütergesellschaft (HGK) zum 01.01.2021 an die Stadt Köln wurde die Grundstücksverwaltung an das Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen (67) übertragen. Mit Antrag AN 1418/2021 hat die BV 2 Rodenkirchen die Fachverwaltung um die Erstellung eines Pflegekonzeptes Sürther Aue inkl. der renaturierenden Schotterfläche gebeten. Ist-Situation, Pflege und Entwicklung des Naturschutzgebietes N5 „Godorfer Hafen“ Das Naturschutzgebiet (NSG) N 5 „Am Godorfer Hafen“ besteht seit Rechtskraft des Land- schaftsplans Köln (1991) und weist aktuell eine Flächengröße von 23 ha aus. Die umgeben- den Flächen in der Sürther Aue sind Teil des Landschaftsschutzgebiets (LSG) L 20 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“. Das ausgewiesene NSG wurde während der einzelnen Ausbauphasen des Godorfer Hafens (Bau der Hafenbecken II und III) durch großflächige Schüttungen aus Kiesen und Sanden deutlich angehoben. Die Oberfläche liegt auf ca. 49 m ü NN und ist nahezu eben (+/- 0,5 m). Auf Grund der Erhöhung des Geländes ist der überwiegende Teil des NSG nicht der Rheinaue zuzuordnen, sondern die auf edaphisch trockenen Standorte mit kiesig, sandigem Substrat entstandenen Sekun- därbiotope sind als Sonderstandorte wertgebend und schutzwürdig. Nach Rodung der Flächen für den Hafenneubau (2009) und der Durchführung von Aus- gleichsmaßnahmen für den geplanten Hafenausbau auf den im nordöstlichen Bereich befind- lichen Ackerflächen sowie Pflegemaßnahmen besteht heute ein Mosaik aus verschiedenen 3 Biotopen (Sukzessionsentwicklung im Rodungsbereich des ehemaligen Hafenausbaugebiets mit Vorwaldstadien, Stromtal-Halbtrockenrasen, artenreiche extensiv gepflegte Mähwiesen mit eingelagerten Kiesflächen). Das heutige Wegesystem war an der geplanten Hafenerwei- terung orientiert und wird durch zahlreiche wilde Trampelpfade, die durch das Gelände füh- ren, flankiert. Vorbereitend für die Erstellung des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes hat die Verwal- tung eine Brutvogelkartierung im NSG N5 „Am Godorfer Hafen“ mit Umfeld im März 2021 an einen externen Gutachter vergeben. Die Kartierung der Brutvögel im Frühjahr / Sommer 2021 weist eine reiche Brutvogelfauna auf. Durch den hohen Anteil an Gebüschen sowie durch artenreichem Grünland dominieren derzeit die Gebüschbrüter im Artenspektrum, wäh- rend ursprünglich vorhandene Arten offener Brachestadien (wie Schwarzkehlchen und Sumpfrohrsänger) fehlen oder selten sind. Ein Ergebnis der Brutvogelkartierung ist, dass durch Sukzession die Offenlandarten und deren Lebensräume im Gebiet zurückgegangen sind. Im Gutachten werden auch Empfehlungen zur Pflege und Entwicklung des Gebietes getroffen, die im Konzept berücksichtigt wurden. In einer Facharbeitsgruppe mit Vertreter*innen der NABU- Naturschutzstation Lev.-Köln, des BUND Köln und der Verwaltung (571, 67) fanden mehrere fachbegleitende Abstimmungs- termine statt, in welcher die Inhalte des „Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes“ einver- nehmlich abgestimmt wurden. Das Kurzkonzept wurde durch die NABU-Naturschutzstation Lev.-Köln erstellt (s. Anlage 2). Bewertung, Ziele und Maßnahmen Naturschutzfachliche Bewertung der aktuellen Situation In der Bewertung des Schutzgebietes sind Halbtrockenrasen auf karbonischem oder sonsti- gem basenreichen Untergrund und die artenreichen, frischen Grünland-Flächen in tieferen Lagen herauszustellen (nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 42 LNatSchG gesetzlich „Geschützte Biotope“). Unter den gefährdeten Pflanzenarten sind vor allem die beiden Arten Feld-Mannstreu (Eryngium campestre) und Aufrechter Ziest (Stachys recta) aufgrund ihrer allgemeinen Sel- tenheit und potenziellen Gefährdung von sehr hohem naturschutzfachlichem Wert. Darüber hinaus sind als Charakterarten trockenwarmer Magerwiesen auch die Vorkommen von Wie- sen-Salbei (Salvia pratensis) und Gewöhnlichem Hornklee (Lotus corniculatus) zu berück- sichtigen, auch wenn die Populationen im Plangebiet ggf. auf alte Ansaaten zurückgehen dürften. Im Gebiet werden 10 Brutvogelarten als „wertgebend“ eingestuft. Die Bedeutung des Gebie- tes wird maßgeblich durch die sehr hohe Anzahl an Revieren und Arten bestimmt. Unter den Vogelarten, die das Gebiet zur Nahrungssuche und/oder als Durchzügler aufsuchen, sind insbesondere die Arten mit einem Gefährdungsgrad oder der Vorwarnliste aus der Roten Liste NRW wie Bachstelze, Fitis und allgemein der Turmfalke zu nennen. Im Naturschutzgebiet treten vier wertgebende Heuschreckenarten auf, die offenere warme Stellen und extensiv genutzte Wiesen besiedeln. Der naturschutzfachliche Wert für die Heu- schreckenfauna wird als hoch eingestuft. Fünf der derzeit im NSG vorkommenden Tagfalterarten (inkl. Widderchen) werden auf der Roten-Liste NRW bzw. der Niederrheinischen Bucht (NB) mit einem Gefährdungsgrad oder Vorwarnliste geführt. Die ehemals auffallend hohe Zahl an Tagfalterarten und Individuen ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Gründe hierfür sind zum einen der allgemein stattfindende Artenrückgang in der Gruppe der Insekten, zum anderen aber auch die über Jahre hinweg fehlende gezielte Pflege, wodurch ehemals offene Bereiche verbuschten. 4 Ziele und Maßnahmen des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes Um die Entwicklung des Schutzgebiets für einzelnen Lebensräume zu fördern, werden über die bereits heute im Gebiet vorhandenen Leitarten im Konzept Zielarten definiert, für die zu erwarten ist, dass diese sich durch eine optimale Pflege auf den Flächen einstellen können. Neben verschiedenen Pflanzenarten für die Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen, Wie- senflächen (z.B. Acker-Witwenblume, Arznei-Thymian, Kleiner Wiesenknopf, Skabiosen- Flockenblume, Wiesensalbei) werden folgende Säugetiere, Vögel und Reptilien als Leitarten für das Naturschutzgebiet benannt: Zwergfledermaus, Gartenschläfer, Bluthänfling, Dompfaff, Gelbspötter, Hohltaube, Klappergrasmücke, Nachtigall, Neuntöter, Sumpfrohrsänger, Zau- neidechse. Leitarten für die Heuschrecken und Tagfalter sind die Westliche Beißschrecke, Zweifarbige Beißschrecke, Blauflügelige Ödlandschrecke, Wiesengrashüpfer sowie das Schachbrett. Diese Arten werden als stenöke Arten bezeichnet, d.h. sie zeichnen sich durch einen gerin- gen Toleranzbereich bzgl. der Biotopstrukturen und Umweltfaktoren aus und stellen hohe Ansprüche an ihren Lebensraum. Aus diesen Gründen sind die Arten gut geeignet, ihre Le- bensräume zu charakterisieren und werden als Leitarten eingeordnet. Als maßgebliche Zielarten werden im Kurzkonzept folgende Tierarten benannt: Feldschwirl, Fitis, Goldammer, Schwarzkehlchen, Steinkauz, Turteltaube sowie das Gemeine Widderchen für die Gruppe der Tagfalter inkl. der Widderchen. Für die Pflanzengesellschaften sind die Stromtal-Halbtrockenrasen, Magerrasen, Magerwie- sen und Halbtrockenrasen, Magerrasen mit strukturreichen Kiesinseln und Staudenfluren, Salbei-Glatthaferwiese, Magerwiesen sowie typische Glatthaferwiesen mit einer artenreichen Artenzusammensetzung zu pflegen, wiederherzustellen und im Anschluss zum Teil zu be- weiden. Als vorbereitende Maßnahmen werden das teilweise Entbuschen eines ehemals offenen Be- reichs und der Rückbau einer Schotterfläche vorgeschlagen. Als langfristige Maßnahmen werden den Zielen angepasste Maßnahmen vorgeschlagen: Auf einer größeren zusammenhängenden Fläche wird eine extensive Ganzjahreswei- de zunächst mit Ziegen und in der Folge je nach Entwicklung der Fläche zusätzlich mit Eseln vorgeschlagen. Das aufgestellte Beweidungskonzept ist als Anlage 1 im Kurz- konzept (Anlage 2) enthalten. Geplant ist die Umsetzung der Beweidung an einen pro- fessionellen Beweider/Landwirt zu vergeben und als Partner wird der BUND Köln das Weidemanagement sowie die Öffentlichkeitsarbeit ehrenamtlich unterstützen. Für die Offenbereiche sind Mahdregime mit Abtransport des Mahdgutes und bei Be- darf Entbuschungen vorgesehen. Je nach Ziel (Halbtrockenrasen, Magerwiese) be- stehen unterschiedliche Mahd-Regime, die sich durch Zeitpunkt und Häufigkeit der Schnitte unterscheiden. Zauneidechsen-Habitate werden entsprechend den Bedürfnissen der Zauneidechsen gepflegt und offengehalten. Für die Gehölzbestände sind je nach Ziel unterschiedliche Maßnahmen definiert. Hier- unter fallen das teilweise Auf-den-Stock-setzen zur Verjüngung bei zu starkem Wuchs oder Entnahme einzelner Gehölze bzw. Rückschnitt zur Förderung eines gestuften Gebüschsaums. Bestehende Biotopbäume (z.B. totholzreiche Pappeln) sind dabei zu erhalten. Besucherlenkung / Wegekonzept und Informationssystem im Gelände mit mindestens 4 Infotafeln oder –stelen. 5 Errichtung einer Aussichtsplattform zur Einsicht in die Beweidungsfläche. Als weitere Maßnahme soll ein Monitoring möglichst durch die NABU-Naturschutzstation Lev.- Köln ca. alle 3-5 Jahre durchgeführt werden, in dessen Rahmen wird die Entwicklung der Maßnahmenflächen beobachtet und dokumentiert. Auf dieser Grundlage ist eine Nach- steuerung der einzelnen Maßnahmen umsetzbar. Weitere Vorgehensweise Vertreter*innen aus den Fraktionen der BV 2 – Rodenkirchen ist das Pflege- und Entwick- lungs-Kurzkonzept durch die NABU- Naturschutzstation Lev.-Köln unter Beteiligung eines Vertreters des BUND und der Verwaltung Anfang September 2021 in einem Vorort-Termin vorgestellt worden. Der BUND Köln möchte sich auch zukünftig neben der NABU-Naturschutzstation maßgeblich ehrenamtlich für den Erhaltung und die naturschutzfachliche Entwicklung des Gebietes en- gagieren. Die Begleitung und Umsetzung des Weidemanagements sowie die Durchführung von Exkursionen möchte der BUND Köln in Zukunft anbieten. Insgesamt ist die Bevölkerung über die vorbereitenden Maßnahmen und die Umsetzung des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzept zu informieren und über deren Zwecke aufzuklären. Ein abschließendes Ergebnis zur Verpflichtung HGK AG für den Rückbau der „Schotterflä- che“ konnte durch die Verwaltung noch nicht geklärt werden. Sofern die HGK AG zum Rück- bau nicht mehr verpflichtet werden kann, beabsichtigt die Verwaltung die Schotterfläche zu- rückzubauen. Als Verkehrssicherungsmaßnahme ist geplant, den parallel zum Leinpfad verlaufenden Geh- und Radweg „In der Aue“ innerhalb des NSG im Winter 2021/22 in den Bereichen der Wur- zelaufbrüche durch die Entnahme der Asphaltdecke mit anschließendem Einbau in einer Schottertragschicht Instand zu setzten. Die Finanzierung der Maßnahme und ggf. die Einwerbung von Fördermitteln ist im Weiteren durch die Verwaltung abzuklären. Es wird darauf hingewiesen, dass parallel Planungen zu dem Vorhaben „Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln (Linie 17) und Verknüpfung Linie 7“ existieren, die den Bereich des Na- turschutzgebietes „Godorfer Hafen“ tangieren. Aus den bisherigen Untersuchungen zu die- sem Vorhaben im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ging der „Korridor Nord“ – der linksrhei- nisch Godorf und rechtsrheinisch den Bereich zwischen den Orten Langel und Lülsdorf defi- niert - als Empfehlung für die Lage der Rheinquerung hervor. Diese Variante planerisch wei- terzuverfolgen wurde bereits im Verkehrsausschuss beschlossen (Vorlage-Nr. 1709/2019). In der konkreteren Planung werden die umwelt- und naturschutzrechtlichen Belange - auch im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - in Vorbereitung auf ein Planfeststellungsver- fahren vertiefend geprüft. Eine Beschlussvorlage für den Verkehrsausschuss zur Weiterpla- nung der Stadtbahnmaßnahme befindet sich derzeit in Erstellung. Erläuterungen zum Klimaschutz Mit der Aufstellung und Umsetzung des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes für das Na- turschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ wird die Biodiversität innerhalb des Gebietes ge- stärkt sowie die im Konzept vorgestellten Leit- und Zielarten werden maßgeblich gefördert. Nach heutigem Kenntnisstand sind keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten. Die Umsetzung ist somit als klimaneutral zu bewerten. 6 Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzept für das Naturschutzgebiet N5 „Am Godorfer Hafen“ und angrenzender Flächen der Sürther Aue
Anlage 9 Vorab-Auszug 17.02.2022 AKUG TOP 4.1.2 und 4.1.2.1 Kurzkonzept Pflege und Entwicklung N 5 Godorfer Hafen und Sürther Aue
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Anlage 9 Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 23.03.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 17.02.2022 öffentlich 4.1.2 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 3747/2021 4.1.2.1 Beantwortung der Anfragen zum "Kurzkonzept zur Pflege- und Ent- wicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue" 0517/2022 RM Herr Schallehn bekräftigt seine Ausführungen aus der letzten Sitzung, dass es sich grundsätzlich um eine gute Vorlage handle und es wichtig sei, dass diese Flä- che jetzt endlich gepflegt werde. Auch das Problem hinsichtlich der Verkehrsführung der Linie 17 habe sich geklärt, so dass er vorschlage, wie der Verkehrsausschuss zu beschließen. SB Herr Dr. Albach äußert sich überrascht, dass nur die BV Rodenkirchen zu einem Ortstermin geladen wurde. Außerdem könne er nicht nachvollziehen, weshalb in die- sem Fall keine Bürgerbeteiligung vorgenommen worden sei. Damit nicht ein zweites Worringen drohe, gelte es, die Menschen mitzunehmen. Daher stelle er einen mündlichen Änderungsantrag, der laute: „Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung dargestellten Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit - insbesondere der Anwohnerinnen und Anwohner - einzuleiten und die Ergebnisse in der Fortschreibung des Landschaftsplans zu berücksichtigen.“ SB Herr Struwe schließt sich, allein aufgrund der „Sensibilität vor Ort“, den Aussagen und dem Änderungsantrag von Herrn Dr. Albach an. Herr Dr. Bauer informiert darüber, dass der Ortstermin explizit auf Wunsch der Be- zirksvertretung Rodenkirchen im Vorfeld der Maßnahme stattgefunden habe. Sollte der Ausschuss ebenfalls einen Ortstermin wünschen, werde die Verwaltung dies gerne veranlassen. Das Kurzkonzept sei nach naturschutzfachlichen Aspekten unter Einbindung des BUND erarbeitet worden. Auch die Biostation mit Herrn Geske sei daran beteiligt gewesen. Beim Ortstermin sei ausdrücklich von der BV darauf hingewiesen worden, dass die Verwaltung vor Umsetzung der Maßnahme eine öffentliche Diskussionsveranstaltung durchführen solle. Dies sei auch von der Verwaltung zugesagt worden. Ausschussvorsitzende Frau Abé weist darauf hin, dass die Beschlussvorlage nach Anhörung in der BV noch einmal in einem 2. Durchgang dem Ausschuss Klima, Um- welt und Grün vorgelegt werde. RM Herr Schallehn betont, dass es sich um ein Naturschutzgebiet handle und damit eine der wenigen Flächen, in der die Natur Vorrang habe. Es sei sicherlich gut, eine Informationsveranstaltung, wie von Herrn Dr. Bauer angekündigt, durchzuführen, in dem die naturschutzfachlich sinnvollen Maßnahmen erläutert werden. SB Herr Geske ergänzt, dass die Situation nicht mit Worringen oder der Flittarder Rheinaue vergleichbar sei, da es sich um ein abgeschlossenes Gebiet handle, in das nur wenige Menschen gingen. Zunächst lässt die Ausschussvorsitzende über den mündlich von SB Herrn Dr. Albach vorgetragenen Änderungsantrag abstimmen: Beschluss Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung dargestellten Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit - insbesondere der Anwohnerinnen und Anwohner - einzuleiten und die Ergebnisse in der Fortschreibung des Landschaftsplans zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktionen von SPD, FDP und Die Linke. Anschließend stellt sie den Beschlussvorschlag der Verwaltung ergänzt um die Empfehlung des Verkehrsausschusses zur Abstimmung: Geänderter Beschluss: (wie Verkehrsausschuss) Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage in die nachfolgenden Gremien, nimmt die in der Begründung dargestellten Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu Kenntnis und stimmt den angestrebten Schutz-, Pflege - und Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes bei der Fortschreibung des Landschaftsplans Köln zu berücksichtigen. Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenfüh- rung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des Gebietes) keine Nachteile entstehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, Volt und Die Linke gegen die Stimmen der FDP-Fraktion bei Enthaltung der SPD-Fraktion.
Anlage 7 Top 4.3 VA Änderungsbeschluss
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Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 16.02.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 11. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.02.2022 öffentlich 4.3 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 3747/2021 Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Die Linke. vom 14.02.2022 AN/0363/2022 RM Jäger erläutert seitens der SPD-Fraktion kurz den eingebrachten Änderungsan- trag. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußert RM Wahlen Zustimmung, man sei sich hier im Ausschuss einig; dennoch möchte er eine etwas weichere Formulierung vorschlagen: „Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenführung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des Gebietes) keine Nachteile entstehen.“ RM Jäger erklärt sich einverstanden; es müsse heute ein einhelliges klares Votum erfolgen. SB Dr. Beese hingegen hatte sich bis zur heutigen Sitzung eine Eini- gung/Formulierungsvorschlag der beiden beteiligten Beigeordneten erhofft. Der fe- derführende Ausschuss entscheide abschließend erst am 31.03.2022, so dass die FDP-Fraktion die Beschlussfassung heute vertagen möchte. Nach kurzer Diskussion über das weitere Verfahren lässt Vorsitzender Hammer über die vorliegenden Anträge abstimmen. 2 1. Beschluss (mündlicher Antrag der FDP-Fraktion): Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am 29.03.2022 vertagt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion 2. Beschluss (mündlich geänderter Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Die Linke., AN/0363/2022): Der Beschlussvorschlag wird um einen Beschlusspunkt ergänzt: „Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenführung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des Gebietes) keine Nachteile entstehen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP -Fraktion 3. Beschluss (so geänderte Verwaltungsvorlage): Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün wie folgt zu beschließen: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung dargestellten Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu Kenntnis und stimmt den angestrebten Schutz-, Pflege - und Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes bei der Fortschreibung des Landschaftsplans Köln zu berücksichtigen. Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenfüh- rung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des Gebietes) keine Nachteile entstehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 8 Top 9.2.1 BV 2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll 3747-2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 07.03.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2022 öffentlich 9.2.1 Kurzkonzept zur Pflege- und Entwicklung des Naturschutzgebiets N 5 „Am Godorfer Hafen" und der angrenzenden Sürther Aue 3747/2021 Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen und die SPD-Fraktion stellen einen gemeinsa- men Ergänzungsantrag (AN/0443/2022). Frau Becker bittet um Beitritt. Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen und die SPD-Fraktion stimmen dem Beitritt zu. Der Antrag lautet wie folgt: „Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenfüh- rung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des Gebietes) keine Nachteile entstehen.“ Herr Giesen lässt über die Ergänzung abstimmen. 1. Beschluss Die Vorlage wird ergänzt: Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenfüh- rung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des Gebietes) keine Nachteile entstehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit fünf Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD- Fraktion und der Stimme der Frau Becker bei Enthaltung der FDP-Fraktion ge- gen die Stimmen der CDU-Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Görtz, Herr Kau, Herr Dr. Zischler, Herr Schmitt) Sodann lässt Herr Giesen über die so ergänzte Vorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt folgenden ergänzten Beschluss zu fassen: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün nimmt die in der Begründung dargestellten Inhalte des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzepts für das Naturschutzgebiet N 5 „Am Godorfer Hafen“ und der angrenzenden Flächen zu Kenntnis und stimmt den angestrebten Schutz-, Pflege - und Entwicklungsmaßnahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungs-Kurzkonzeptes bei der Fortschreibung des Landschaftsplans Köln zu berücksichtigen. Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenfüh- rung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des Gebietes) keine Nachteile entstehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD- Fraktion und der Stimme der Frau Becker bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Görtz, Herr Kau, Herr Dr. Zischler, Herr Schmitt) 9.2.1.1 Gemeinsamer Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion mit Beitritt der Frau Becker AN/0443/2022 Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen stellt einen Ergänzungsantrag (AN/0443/2022) wie folgt: „Die Umsetzung der Pflege soll so gestaltet werden, dass für eine Trassenfüh- rung des ÖPNV am Rande des Naturschutzgebietes (d.h. südlicher Bereich des Gebietes) keine Nachteile entstehen.“ Der Antrag wurde unter Top 9.2.1 behandelt.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3747/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.01.2022
- Erstellt
- 25.10.2021 10:59