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AN/0599/2021

Änderungsantrag zu TOP 3.1.10 „Masterplan Grün Köln“

Gem. Änderungsantrag (Linke) 23.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

7000 Zeichen

Fraktion Die Linke. im Rat 
Gruppe KLIMA FREUNDE 
 
 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.03.2021 
 
AN/0599/2021 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 23.03.2021 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.1.10 „Masterplan Grün Köln„ 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag 
zu TOP 3.1.10 „Masterplan Grün Köln“ auf die Tagesordnung d er nächsten Sit-
zung des Rates zu setzen.  
 
 
Beschluss:  
 
Die im Folgenden fett dargestellten Passagen werden neu eingefügt, die durch-
gestrichenen dafür gestrichen:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Masterplan Grün Köln mit den folgenden 
Maßgaben aufzustellen:  
 
Die Verwaltung wird gebeten die bestehenden Konzepte, Projekte und ähnliches, 
wie  
 Masterplan Grün Region Köln/Bonn  
 Masterplan Innerer Grüngürtel  
 Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Äußerer Grüngürtel  
 Rechtsrheinische Perspektiven  
 Zukunftskonzept "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025"  
 Integrierten Stadtentwicklungskonzepte für diverse Sozialräume  
 Straßenbaumkonzepte für diverse Bezirke  
 Gewässerentwicklungskonzept 2020 bis 2026  
 Konzept „Essbare Stadt“ 
 Projekt „Hecken und Säume“  
 Förderung Streuobstwiesen 
 Konzept zur ökologischen Aufwertung von Grünflächen

- 2 - 
 
 Maßnahmenkonzept „Stadtgrün naturnah“  
 …. 
unter den folgenden Maßgaben zu einem Masterplan Grün Köln zusammenzu-
fassen und zu ergänzen:  
 
1. Der Masterplan Grün dient der Sicherung der vorhandenen  Grüngürtel, der 
Grünzüge sowie der Komplettierung, Wiederherstellung und Neuschaffung  der 
grünen Strukturen in Köln und einer damit einhergehenden Verbesserung des 
Stadtklimas, sowie der Aufenthalts- und Erholungsfunktion für die Kölner Bevöl-
kerung.  
 
2. In einem ersten Schritt soll das vorhandene Kölner Grünsystem im Hinblick auf 
seine planungsrechtliche Absicherung und die bestehenden Planungskonzepte 
erfasst werden, sowie - so nicht vorhanden - durch notwendige Maßnahmen 
(Landschaftsplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan …) gesichert und qualifi-
ziert werden.  
 
3. In einem weiteren Schritt sollen die unter Berücksichtigung der Vorgaben der 
Kölner Perspektiven 2030 und des Agglomerationskonzeptes identifizierten Flä-
chen (insbesondere solcher mit sehr int ensiver Nutzung wie im bestehenden In-
neren Grüngürtel, den Poller Wiesen und der Merheimer Heide ) aufgezeigt wer-
den. Hierbei sollen die Potenziale für eine ökologische Aufwertung (Biotopver-
bund) für natürliche Retentions - und Regenwasserneubildung (City -Polder) und 
die stadtklimatische Bedeutung (Stadt - und Lokalklima) dargestellt und in das zu 
erstellende Gesamtkonzept eingebunden werden, sowie ihre Weiterentwicklung 
konzipiert werden.  
 
 4. Bei der Identifizierung von stadträumlich relevanten Flächen sind  nicht Ange-
fangen in den Stadtteilen mit hoher Bevölkerungsdichte und relativ wenig Grün 
pro Kopf, sind nicht mehr notwendige Verkehrsflächen auf ihre Entsiegelungs-
möglichkeiten hin zu überprüfen und im Masterplan entsprechend zu kennzeich-
nen. Hierbei sind gefällte Beschlüsse der Bezirke aufzunehmen und eine Mög-
lichkeit zu schaffen, dass Einwohner*innen solche Flächen melden können. Eine 
dynamische Weiterentwicklung ist zu berücksichtigen . Unterversorgte Stadträu-
me sind bei der Planung von grünen Korridoren  in die Region hinein zu berück-
sichtigen.  
 
5. Für den Masterplan Grün werden alle bisher erarbeiten Konzepte (Land-
schaftsplan, Kölner Perspektiven 2030, Masterplan für die Kölner Innenstadt, 
Impuls Grün, Agglomerationskonzept) überprüft und ggfs. angepass t. 
 
6. Förderprogramme, wie zum Beispiel „GrünHoch3“ sind ebenfalls zusammen 
zufassen und dem Masterplan als Anhang oder eigenes Kapitel beizufügen.

- 3 - 
 
7. Das Amt 67 für Landschaftspflege und Grünflächen ist in zukünftigen Stellen-
plänen zukunftsfähig in alle n Abteilungen von Planung bis Pflege mit zusätzli-
chen Stellen zu berücksichtigen. 
 
 
Begründung: 
 
Wie aus der unvollständigen Auflistung oben ersichtlich gibt es im Bereich der 
Stadt Köln bereits eine fast nicht mehr zu überblickende Anzahl von Projekten, 
Masterplänen und Konzepten zur Sicherung, Komplettierung, Neuanlage und 
Wiederherstellung von städtischem Grün. Dieses in einem (digitalen) Gesamtdo-
kument zusammen zufassen und Politik und Öffentlichkeit zugänglich zu machen 
ist ein wichtiger weiterer Schri tt. Wahrscheinlich war dies auch die Intention der 
Antragstellerinnen, aber sie haben es nicht beantragt, was hiermit nachgeholt 
wird. 
Allerdings darf der Masterplan auch nicht auf dem Stand von gestern oder heute 
stehen bleiben, weshalb vernichtete Grünst rukturen wieder herzustellen und 
neue zu planen und anzulegen sind.  
Da der vorliegende Antrag zwischen den Zeilen sehr linksrheinisch zu lesen ist, 
rücken wir auch das Rechtsrheinische nochmal explizit in den Fokus.  
Einige Bezirksvertretungen haben berei ts Beschlüsse zum Beispiel zur Entsiege-
lung und Begrünung gefasst, diese müssen natürlich aufgenommen werden. 
Ebenso gab es beispielsweise bei den Rechtsrheinischen Perspektiven und beim 
Projekt „Hecken und Säume“ bereits eine Einwohnerbeteiligung, die auf genom-
men und erweitert werden muss. Wer wenn nicht die Bezirke und die Menschen 
die vor Ort wohnen, kennen die Verhältnisse besser?  
 
Grün in der Stadt darf zukünftig nicht mehr nur als Dekoration angesehen wer-
den, sondern als Verbesserung der Lebensumständ e und des Lebensgefühls. 
Auch daher ist es besonders wichtig, die Stadtteile mit hoher Verdichtung und 
wenig Grün pro Kopf besonders in den Fokus zu nehmen und dort mit den Ver-
besserungen zu beginnen.  
 
Da große Flächen der Stadt Köln leider in Privatbesitz  sind, sind die Einflussmög-
lichkeiten der Stadt dort eher begrenzt. Darum ist es aber wichtig, dass beste-
hende und zukünftige Förderprogramme zur Entsiegelung und Begrünung drin-
gend zu berücksichtigen. Es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Auf-
gabe, die nur gemeinsam geleistet werden kann.  
 
Ein Dauerthema der letzten Jahre ist der Personal - und Stellenstand im Bereich 
des städtischen Grüns. Viele Aufgaben, die zu erledigen wären, bleiben liegen 
oder müssen an externe Privatfirmen vergeben werden. F ür eine grüne Stadt 
braucht es aber auch grüne Mitarbeitende. Darum muss die Stadt weitere Stellen 
schaffen, vom Planer bis zum Pfleger.  Darüber hinaus bleibt im Übrigen zu über-
legen, ob die Stadt Köln nicht quer durch alle Dezernate und Ämter Weiterbildu n-

- 4 - 
 
gen zum Umweltschutz, Klimawandel und Klimaschutz anbieten sollte, damit 
Grünplaner nicht auf Betonverfechter treffen.  
 
Eine weitere Begründung wird mündlich oder zur Niederschrift auf der Ratssit-
zung erfolgen. 
 
gez. gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE 
Nicolin Gabrysch und John Akude 
Ratsgruppe KLIMA FREUNDE

Beratungsverlauf (1)

23.03.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Merheimer Heide

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Details

Aktenzeichen
AN/0599/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag (Linke)
Datum
23.03.2021
Erstellt
18.03.2021 13:38