Mandari Insight

4381/2019

Vergabe der Mietzuschüsse in der Sparte Bildende Kunst, Haushaltsjahre 2020 - 2024

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.01.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2020, TOP 10.32

Anlage 1, Vorabauszug Ausschuss Kunst und Kultur 28.01.2020 zu TOP 4.5. - geänderter Beschluss

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Ansehen

Anlage 2, Auszug Finanzausschuss 03.02.2020

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1, Vorabauszug Ausschuss Kunst und Kultur 28.01.2020 zu TOP 4.5. - geänderter Beschluss

1241 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Frau Maida 
Telefon:  (0221) 221-23657  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  Kerstin.Maida@STADT-KOELN.DE 
Datum: 29.01.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 41. Sitzung des 
Ausschusses Kunst und Kultur vom 28.01.2020 
öffentlich 
4.5 Vergabe der Mietzuschüsse in der Sparte Bildend e Kunst, Haushalts- 
jahre 2020 - 2024 
4381/2019 
 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu be- 
schließen: 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 
2020/2021 – im Teilplan 0416- Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferauf- 
wendungen für das Haushaltsjahr 2020/ 2021  im Bereich der Bildenden Kunst nach- 
folgende Mietzuschüsse zu gewährleisten: 
 
Zuschuss Herrn Fabian Bohnmann (Malerei, Bildhauerei)   1.800 Euro 
Zuschuss Herrn Philipp Böll (Bildende Kunst, Fotografie)   1.800 Euro 
Zuschuss Frau Lea Letzel (Performance, Installation)    1.620 Euro 
Zuschuss Herrn Benjamin Ramirez Perez (Medienkunst)   1.620 Euro 
 
Der Rat beabsichtigt, sofern die Haushaltslage dies erlaubt, die jährliche Zuschuss- 
höhe bis zum Jahr 2024 beizubehalten. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2, Auszug Finanzausschuss 03.02.2020

1167 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 04.02.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 03.02.2020  
öffentlich 
10.21 Vergabe der Mietzuschüsse in der Sparte Bildende Kunst, Haushalts-
jahre 2020 - 2024 
4381/2019 
Beschluss in der Fassung des Ausschusses Kunst und Kultur: 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 
2020/2021 –  
im Teilplan 0416- Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für 
das Haushaltsjahr 2020/2021 im Bereich der Bildenden Kunst nachfolgende Mietzu-
schüsse zu gewährleisten: 
 
Zuschuss Herrn Fabian Bohnmann (Malerei, Bildhauerei)   1.800 Euro 
Zuschuss Herrn Philipp Böll (Bildende Kunst, Fotografie)   1.800 Euro 
Zuschuss Frau Lea Letzel (Performance, Installation)    1.620 Euro 
Zuschuss Herrn Benjamin Ramirez Perez (Medienkunst)   1.620 Euro 
 
Der Rat beabsichtigt, sofern die Haushaltslage dies erlaubt, die jährliche Zuschuss-
höhe bis zum Jahr 2024 beizubehalten. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

6537 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 4381/2019 
Freigabedatum 
27.01.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der Mietzuschüsse in der Sparte Bildende Kunst, Haushaltsjahre 2020 - 2024 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2020/2021 –  
im Teilplan 0416- Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für das Haushalts-
jahr 2020 im Bereich der Bildenden Kunst nachfolgende Mietzuschüsse zu gewährleisten: 
 
Zuschuss Herrn Fabian Bohnmann (Malerei, Bildhauerei)    1.800 Euro 
Zuschuss Herrn Philipp Böll (Bildende Kunst, Fotografie)    1.800 Euro 
Zuschuss Frau Lea Letzel (Performance, Installation)    1.620 Euro 
Zuschuss Herrn Benjamin Ramirez Perez (Medienkunst)    1.620 Euro 
 
Der Rat beabsichtigt, sofern die Haushaltslage dies erlaubt, die jährliche Zuschusshöhe bis zum Jahr 
2024 beizubehalten. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.01.2020 
Finanzausschuss 03.02.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  6.840     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Ausgangssituation: 
In der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 29.01.2019 wurde die Vergabe von Mietzu-
schüssen für bis zu zehn Ateliers mit Belegungsrecht im Clouth 104 beschlossen. 
 
Bislang konnten vier dieser zehn Ateliers an ausgewählte Künstlerinnen und Künstler vermietet wer-
den. Die Ateliers werden zum 1. Januar 2020 bezugsfertig, ab diesem Zeitpunkt sollen auch die Miet-
zuschüsse gezahlt werden. 
Ein weiteres der zehn Ateliers wurde inzwischen vom Investor belegt. Für dieses Atelier wird in den 
nächsten fünf Jahren der vorgesehene Mietzuschuss nicht gezahlt. 
 
Weitere fünf der vorgesehenen zehn Ateliers können weiterhin belegt werden. Eine neue Ausschrei-
bung hierzu wird im 1. Halbjahr 2020 erfolgen. 
 
Mietzuschüsse für Ateliers wurden erstmalig 2010 für 14 Ateliers im Atelierhaus „Opekta Ateliers“ 
vergeben. In der Zeit von 2015 bis 2019 wurden Mietzuschüsse an 9 Künstlerinnen und Künstler in 
privat angemieteten Ateliers im Stadtgebiet Köln ausgezahlt. In der Ratssitzung vom 12.12.19 wurden 
für die Zeit von 2020 bis 2024 acht Mietzuschüsse an Künstlerinnen und Künstler vergeben.

3 
Der bereits existierende Atelierbeirat entscheidet über die Bewerbungen. 
 
2. Antragsverfahren: 
Intention der Förderung ist es, für Bildende Künstlerinnen und Künstler von herausragender künstleri-
scher Qualität die Atelierräume in Köln bezahlbar zu machen. Die Abwanderung in andere Städte soll 
so verhindert werden, bzw. der Zuzug unterstützt werden. 
Voraussetzungen für die Bewerbung waren demzufolge: 
 
1. Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bildnerischen Fach  
(Kunstakademie, Werkkunstschule, FH, KHM u. ä.). 
Autodidakten werden ebenfalls zugelassen, sofern die Punkte 2. und 3. überzeugend darge-
legt werden können. 
2. Nachweis einer kontinuierlichen künstlerischen Tätigkeit über mindestens 3 Jahre (innerhalb 
der letzten 5 Jahre). 
3. Nachweis einer relevanten Ausstellungspraxis.  
Die Beurteilung hinsichtlich der Relevanz obliegt dem Atelierbeirat. 
4. Die Vorlage aussagekräftiger Arbeitsproben (keine Originale) sollen einen Einblick in das 
künstlerische Schaffen der letzten 5 Jahre vermitteln. 
5. Ateliermietvertrag über 5 Jahre mit einer Miethöhe zwischen 6 €/m² und 14 €/m² 
 
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber konnten bis zum 15. März 2019 einen Förderantrag stel-
len. Insgesamt haben sich 24 Künstlerinnen und Künstler beworben. 
 
3. Votum des Beirats 
Von den 24 dem Beirat vorgelegten Bewerbungsmappen wurden insgesamt acht Bewerbungen aus-
gewählt und fünf Bewerbungen als Nachrücker benannt. Die Auswahl des Beirats erfolgte auf der 
Grundlage der Beurteilung des künstlerischen Werdegangs jedes einzelnen Bewerbers. Neben der 
Beurteilung der Arbeitsproben, wurde auch besonderer Wert auf den Nachweis einer relevanten Aus-
stellungspraxis gelegt, entscheidend waren hier nicht nur regionale, sondern ebenfalls überregionale 
jüngere Ausstellungstätigkeiten in relevanten Gruppen- als auch exemplarischen Einzelausstellungen. 
Für zwei Ateliers konnte kein Bewerber ausgewählt werden, da hierfür keine Bewerbungen vorlagen, 
die den künstlerischen Anforderungen des Beirates entsprachen. 
Acht Bewerbungen wurden demnach als zu fördernd eingestuft, außerdem wurden fünf Nachrücker-
plätze vergeben, die sich aus dem Ranking der beurteilten Mappen ergaben. 
 
Die Verwaltung schließt sich dem Votum des Beirats an. 
 
Nur vier der insgesamt 13 ausgewählten Künstlerinnen und Künstler haben tatsächlich einen Mietver-
trag abgeschlossen. 
 
4.Finanzierung: 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. 
Demzufolge ist eine Förderung der Künstlerinnen und Künstler entsprechend dieser Beschlussvorla-
ge nur möglich, sofern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. Nur dann werden die festgelegten jähr-
lichen Zuschusshöhen aus dem Jahr 2020 bis zum 31.12.2024 beibehalten. Die zur Finanzierung der 
Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 34.200 € (6.840 € im Jahr 2020, 6.840 € 
im Jahr 2021, 6.840 € im Jahr 2022, 6.840 € im Jahr 2023, 6.840 € im Jahr 2024) stehen im Teiler-
gebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Förderbereich Bil-
dende Kunst bereit. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Durch Verzögerungen im Abstimmungsprozess konnte die Vorlage erst spät eingebracht werden. Ein 
Beschluss zu den Mietzuschüssen in 2020 ist unbedingt erforderlich, damit die Zuschussnehmer 
frühzeitig Planungssicherheit erhalten und die Zahlungen ab Februar 2020 termingerecht angewiesen 
werden können.

Beratungsverlauf (3)

28.01.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 10.21 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 10.32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4381/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.01.2020
Erstellt
16.12.2019 15:46