4381/2019
Vergabe der Mietzuschüsse in der Sparte Bildende Kunst, Haushaltsjahre 2020 - 2024
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 4381/2019 Freigabedatum 27.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der Mietzuschüsse in der Sparte Bildende Kunst, Haushaltsjahre 2020 - 2024 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2020/2021 – im Teilplan 0416- Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für das Haushalts- jahr 2020 im Bereich der Bildenden Kunst nachfolgende Mietzuschüsse zu gewährleisten: Zuschuss Herrn Fabian Bohnmann (Malerei, Bildhauerei) 1.800 Euro Zuschuss Herrn Philipp Böll (Bildende Kunst, Fotografie) 1.800 Euro Zuschuss Frau Lea Letzel (Performance, Installation) 1.620 Euro Zuschuss Herrn Benjamin Ramirez Perez (Medienkunst) 1.620 Euro Der Rat beabsichtigt, sofern die Haushaltslage dies erlaubt, die jährliche Zuschusshöhe bis zum Jahr 2024 beizubehalten. Ausschuss Kunst und Kultur 28.01.2020 Finanzausschuss 03.02.2020 Rat 06.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 6.840 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangssituation: In der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur vom 29.01.2019 wurde die Vergabe von Mietzu- schüssen für bis zu zehn Ateliers mit Belegungsrecht im Clouth 104 beschlossen. Bislang konnten vier dieser zehn Ateliers an ausgewählte Künstlerinnen und Künstler vermietet wer- den. Die Ateliers werden zum 1. Januar 2020 bezugsfertig, ab diesem Zeitpunkt sollen auch die Miet- zuschüsse gezahlt werden. Ein weiteres der zehn Ateliers wurde inzwischen vom Investor belegt. Für dieses Atelier wird in den nächsten fünf Jahren der vorgesehene Mietzuschuss nicht gezahlt. Weitere fünf der vorgesehenen zehn Ateliers können weiterhin belegt werden. Eine neue Ausschrei- bung hierzu wird im 1. Halbjahr 2020 erfolgen. Mietzuschüsse für Ateliers wurden erstmalig 2010 für 14 Ateliers im Atelierhaus „Opekta Ateliers“ vergeben. In der Zeit von 2015 bis 2019 wurden Mietzuschüsse an 9 Künstlerinnen und Künstler in privat angemieteten Ateliers im Stadtgebiet Köln ausgezahlt. In der Ratssitzung vom 12.12.19 wurden für die Zeit von 2020 bis 2024 acht Mietzuschüsse an Künstlerinnen und Künstler vergeben. 3 Der bereits existierende Atelierbeirat entscheidet über die Bewerbungen. 2. Antragsverfahren: Intention der Förderung ist es, für Bildende Künstlerinnen und Künstler von herausragender künstleri- scher Qualität die Atelierräume in Köln bezahlbar zu machen. Die Abwanderung in andere Städte soll so verhindert werden, bzw. der Zuzug unterstützt werden. Voraussetzungen für die Bewerbung waren demzufolge: 1. Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bildnerischen Fach (Kunstakademie, Werkkunstschule, FH, KHM u. ä.). Autodidakten werden ebenfalls zugelassen, sofern die Punkte 2. und 3. überzeugend darge- legt werden können. 2. Nachweis einer kontinuierlichen künstlerischen Tätigkeit über mindestens 3 Jahre (innerhalb der letzten 5 Jahre). 3. Nachweis einer relevanten Ausstellungspraxis. Die Beurteilung hinsichtlich der Relevanz obliegt dem Atelierbeirat. 4. Die Vorlage aussagekräftiger Arbeitsproben (keine Originale) sollen einen Einblick in das künstlerische Schaffen der letzten 5 Jahre vermitteln. 5. Ateliermietvertrag über 5 Jahre mit einer Miethöhe zwischen 6 €/m² und 14 €/m² Interessierte Bewerberinnen und Bewerber konnten bis zum 15. März 2019 einen Förderantrag stel- len. Insgesamt haben sich 24 Künstlerinnen und Künstler beworben. 3. Votum des Beirats Von den 24 dem Beirat vorgelegten Bewerbungsmappen wurden insgesamt acht Bewerbungen aus- gewählt und fünf Bewerbungen als Nachrücker benannt. Die Auswahl des Beirats erfolgte auf der Grundlage der Beurteilung des künstlerischen Werdegangs jedes einzelnen Bewerbers. Neben der Beurteilung der Arbeitsproben, wurde auch besonderer Wert auf den Nachweis einer relevanten Aus- stellungspraxis gelegt, entscheidend waren hier nicht nur regionale, sondern ebenfalls überregionale jüngere Ausstellungstätigkeiten in relevanten Gruppen- als auch exemplarischen Einzelausstellungen. Für zwei Ateliers konnte kein Bewerber ausgewählt werden, da hierfür keine Bewerbungen vorlagen, die den künstlerischen Anforderungen des Beirates entsprachen. Acht Bewerbungen wurden demnach als zu fördernd eingestuft, außerdem wurden fünf Nachrücker- plätze vergeben, die sich aus dem Ranking der beurteilten Mappen ergaben. Die Verwaltung schließt sich dem Votum des Beirats an. Nur vier der insgesamt 13 ausgewählten Künstlerinnen und Künstler haben tatsächlich einen Mietver- trag abgeschlossen. 4.Finanzierung: Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Demzufolge ist eine Förderung der Künstlerinnen und Künstler entsprechend dieser Beschlussvorla- ge nur möglich, sofern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. Nur dann werden die festgelegten jähr- lichen Zuschusshöhen aus dem Jahr 2020 bis zum 31.12.2024 beibehalten. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 34.200 € (6.840 € im Jahr 2020, 6.840 € im Jahr 2021, 6.840 € im Jahr 2022, 6.840 € im Jahr 2023, 6.840 € im Jahr 2024) stehen im Teiler- gebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Förderbereich Bil- dende Kunst bereit. Begründung der Dringlichkeit Durch Verzögerungen im Abstimmungsprozess konnte die Vorlage erst spät eingebracht werden. Ein Beschluss zu den Mietzuschüssen in 2020 ist unbedingt erforderlich, damit die Zuschussnehmer frühzeitig Planungssicherheit erhalten und die Zahlungen ab Februar 2020 termingerecht angewiesen werden können.
Anlage 1, Vorabauszug Ausschuss Kunst und Kultur 28.01.2020 zu TOP 4.5. - geänderter Beschluss
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Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Frau Maida Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Kerstin.Maida@STADT-KOELN.DE Datum: 29.01.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 41. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 28.01.2020 öffentlich 4.5 Vergabe der Mietzuschüsse in der Sparte Bildend e Kunst, Haushalts- jahre 2020 - 2024 4381/2019 Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu be- schließen: Beschluss: Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2020/2021 – im Teilplan 0416- Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferauf- wendungen für das Haushaltsjahr 2020/ 2021 im Bereich der Bildenden Kunst nach- folgende Mietzuschüsse zu gewährleisten: Zuschuss Herrn Fabian Bohnmann (Malerei, Bildhauerei) 1.800 Euro Zuschuss Herrn Philipp Böll (Bildende Kunst, Fotografie) 1.800 Euro Zuschuss Frau Lea Letzel (Performance, Installation) 1.620 Euro Zuschuss Herrn Benjamin Ramirez Perez (Medienkunst) 1.620 Euro Der Rat beabsichtigt, sofern die Haushaltslage dies erlaubt, die jährliche Zuschuss- höhe bis zum Jahr 2024 beizubehalten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2, Auszug Finanzausschuss 03.02.2020
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 04.02.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 03.02.2020 öffentlich 10.21 Vergabe der Mietzuschüsse in der Sparte Bildende Kunst, Haushalts- jahre 2020 - 2024 4381/2019 Beschluss in der Fassung des Ausschusses Kunst und Kultur: Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2020/2021 – im Teilplan 0416- Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für das Haushaltsjahr 2020/2021 im Bereich der Bildenden Kunst nachfolgende Mietzu- schüsse zu gewährleisten: Zuschuss Herrn Fabian Bohnmann (Malerei, Bildhauerei) 1.800 Euro Zuschuss Herrn Philipp Böll (Bildende Kunst, Fotografie) 1.800 Euro Zuschuss Frau Lea Letzel (Performance, Installation) 1.620 Euro Zuschuss Herrn Benjamin Ramirez Perez (Medienkunst) 1.620 Euro Der Rat beabsichtigt, sofern die Haushaltslage dies erlaubt, die jährliche Zuschuss- höhe bis zum Jahr 2024 beizubehalten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4381/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.01.2020
- Erstellt
- 16.12.2019 15:46